Titel
Dagmar Fohl
Die Insel der Witwen
Historischer Roman
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Alle Rechte vorbehalten
1. Auflage 2010
Lektorat: Claudia Senghaas, Kirchardt
Herstellung/Korrekturen: Daniela Hönig /
Claudia Senghaas
Umschlaggestaltung: U.O.R.G. Lutz Eberle, Stuttgart
unter Verwendung des Bildes »Painting woman on the coast in
England« von Frank Buchser / visipix.com
ISBN 978-3-8392-3502-7
Gedicht
Hoffnung und Liebe! Alles zertrümmert!
Und ich selber, gleich einer Leiche,
Die grollend ausgeworfen das Meer,
Lieg ich am Strande,
Am öden, kahlen Strande.
Vor mir woget die Wasserwüste,
Hinter mir liegt nur Kummer und Elend,
Und über mich hin ziehen die Wolken,
Die formlos grauen Töchter der Luft,
Die aus dem Meer, in Nebeleimern,
Das Wasser schöpfen,
Und es mühsam schleppen und schleppen,
Und es wieder verschütten ins Meer,
Ein trübes, langweiliges Geschäft,
Und nutzlos, wie mein eignes Leben.
(Heinrich Heine, aus »Der Schiffbrüchige«, Zweiter Zyklus, III, Die Nordsee)
ERSTE WELLE
1
12. Dezember 1868. Es war einer jener nasskalten, trüben Wintertage, wie sie in Hamburg häufig vorkamen. Der Wind trieb große, feuchtschwere Schneeflocken vor sich her, die bald, nachdem sie zu Boden fielen, schmolzen und die Straßen und Wege mit einer bräunlich matschigen Masse überzogen. Die Menschen huschten durch die Stadt, verborgen unter einem Dach von schwarzen Regenschirmen, die Hüte und Mützen tief in die Stirn gezogen, den Mantelkragen hochgeschlagen, Schals über den Mund gewickelt, ihre Galoschen über die Schuhe gestülpt. Die Mienen der Bürger waren, sofern man noch etwas von ihnen erspähen konnte, düster und mürrisch. Niemand liebte dieses Wetter. Allen schlug es aufs Gemüt. Obwohl es erst elf Uhr morgens war, hatte man das Gefühl, dass die Abenddämmerung bereits einsetzte.
Im Gerichtssaal des Niedergerichtes entzündeten die Diener die Lampen. Der Angeklagte Andreas Hartmann bemerkte es nicht. Er saß mit gekrümmtem Rücken auf seinem Stuhl. Sein Gesicht war blass, die Wangen eingefallen. Zwischen den Augen und von den Nasenflügeln bis über die Mundwinkel zogen sich tiefe Furchen. Sein Haar, das in jener Nacht ergraut war, ließ ihn noch bleicher erscheinen. Mit trüben und wässrigen Augen blickte der Angeklagte ins Leere. Wie betäubt saß der Ingenieur auf der Anklagebank, die Hände leblos wie zwei hohle Muschelschalen auf den Oberschenkeln abgelegt, abwesend lächelnd, als ginge ihn die Verhandlung nichts mehr an, als hätte er sich in eine andere Welt geflüchtet, die ihn vor der Realität, vor sich selbst schützte.
Die sonore Stimme des Richters schallte durch den Saal. »Ich bitte nun die Verteidigung zu den Anschuldigungen der Staatsanwaltschaft Stellung zu beziehen.«
Die Robe des Verteidigers raschelte, als er sich erhob. »Hohes Gericht. Wir fragen uns: Wie kommt dieser ehrbare, gebildete Mann zu dieser schrecklichen Tat? Sein Charakter war im bürgerlichen Sinne gut, er ließ sich keine Vergehen zuschulden kommen. Ich muss darauf verweisen, dass der Angeklagte sich in einem Zustand geistiger Umnachtung befunden haben muss, als er das Verbrechen beging. Es kann sich bei ihm nur um das Krankheitsbild des Verborgenen Wahnsinns handeln, der aufgrund äußerer Belastungen, die sich akkumulierten, zum Ausbruch gekommen ist. Verborgener Wahnsinn ist ein Drang, das belastete Gemüt durch eine gewaltsame Handlung zu befreien. Unvernunft und Gewalt schwelten bei dem Ingenieur schon jahrelang unter dem Deckmantel der Normalität. Das schreckliche Kindheitserlebnis des Angeklagten, das ihn bekanntlich sein ganzes Leben lang plagte und sich in Angstzuständen und immer wiederkehrenden Albträumen manifestierte, brachte ihm zeitlebens eine ungute psychische Disposition ein. Ich denke, dass der Halt, den er durch Frau und Kinder erfuhr, und seine Arbeit als erfolgreicher Ingenieur den Ausbruch seines Wahns über lange Jahre verhindert haben. Es kann nur eine Erklärung geben: Sein letzter Auftrag hat ihn überfordert und seiner Kräfte beraubt, den in ihm schlummernden Wahnsinn niederzudrücken. Dann kam die Krankheit von Frau und Kind dazu. Hohes Gericht, Euer Ehren, es ist meiner Meinung nach unumstritten, auch und besonders unter Einbeziehung der Gutachten der Gerichtsmediziner, dass der Ingenieur Andreas Hartmann den Umständen nach von allen Strafen zu verschonen ist. Man sollte ihn als ein für die Gesellschaft zu gefährliches Glied lebenslänglich in festen Gewahrsam nehmen. Das augenscheinlich wirre und gemäß der gerichtlichen Untersuchung fehlende Motiv für die Tat nährt diese Sicht der Dinge.«
Lesen Sie weiter in der vollständigen Ausgabe!
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