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Studienarbeit aus dem Jahr 2007 im Fachbereich Theologie - Praktische Theologie, Note: 2,0, Albert-Ludwigs-Universität Freiburg (Institut für Praktische Theologie / AB Kirchenrecht und kirchliche Rechtsgeschichte), Veranstaltung: Proseminar: Tod und Bestattung, Sprache: Deutsch, Abstract: „Tote begraben ist ein Werk der leiblichen Barmherzigkeit. Wir ehren die Getauften als Tempel des Heiligen Giestes (KKK 2300). Deshalb hat die Kirche seit alters eine reichhaltige Begräbnisliturgie entfaltet. Dabei ist immer auf regionale Bräuche und Gegebenheiten Rücksicht genommen worden. Man kann sagen, die Begräbnisriten sind gelungene Beispiele der Inkulturation“ (Christoph Kard. Schönborn)I Das obige Zitat von Christoph Kardinal Schönborn befasst sich mit dem Entstehungsprozess der Begräbnisliturgie. „Dabei ist immer auf regionale Bräuche und Gegebenheiten Rücksicht genommen worden“, schreibt er. Wie kann man sich diesen Entstehungsprozess vorstellen und wo bzw. wann hat er begonnen? Die folgende Arbeit will sich mit diesen Entstehungsprozessen auseinandersetzen. In wie weit kann gesagt werden, das auf „regionale Bräuche und Gegebenheiten“ Rücksicht genommen wurde? Diese Arbeit setzt sich mit den Prozessen einer Zeit auseinander, die heute als Aufklärung bekannt ist. Nicht etwa irgend einer Aufklärung, sondern der Katholischen Aufklärung. Dieser Begriff nun ist nicht so bekannt, wie sein Namensverwandter. Das Präfix „Katholisch“ im Zusammenhang mit dem Passus Aufklärung ist umstritten und längst nicht so weit erforscht wie die Epoche der Aufklärung als Ganzes. In der Katholischen Aufklärung fanden jedoch liturgische Reformprozesse statt, die eine Nachwirkung bis in das 20. Jahrhundert vermuten lassen. Ziel dieser Arbeit soll es sein, diese liturgischen Reformprozesse in ihrem historischen Kontext zu analysieren und am Beispiel der Begräbnisliturgie zu zeigen, inwiefern und ob diese Reformen Einzug in die liturgischen Regula der Katholischen Kirche gefunden haben.
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