Die Organisationsstrukturen von öffentlich-rechtlichen und privaten Rundfunkanstalten - Sophia Leopold - E-Book

Die Organisationsstrukturen von öffentlich-rechtlichen und privaten Rundfunkanstalten E-Book

Sophia Leopold

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Beschreibung

Studienarbeit aus dem Jahr 2003 im Fachbereich Medien / Kommunikation - Rundfunk und Unterhaltung, Note: 2,0, Otto-Friedrich-Universität Bamberg (Lehrtsuhl für Kommunikationswissenschaft), Veranstaltung: PS: Mediensysteme in der BRD, Sprache: Deutsch, Abstract: Diese Hausarbeit befasst sich mit den Organisationsstrukturen von öffentlichrechtlichen und privaten Rundfunkanstalten. Aufgrund der großen Fülle dieses Themas war es nicht möglich auf alles einzugehen. Ich habe jedoch versucht die wesentlichen Züge des Rundfunksystems aufzuzeigen. Der Hörfunk wurde dabei in den Hintergrund gestellt. Bei den öffentlichrechtlichen Organisationsstrukturen habe ich meistens als Beispiel das ZDF genommen. Bei den Privaten kann man das nicht so genau beschreiben, da die Sender immer an die Landesmedienanstalten gebunden sind. Die Arbeit geht aber auch auf allgemeine Rundfunkarten ein, womit ich beginnen werde. 1.1 Der Staatsrundfunk Der Staatsrundfunk wird aus öffentlichen Mitteln oder Hoheitsgebühren finanziert. In Struktur und Programm ist er gelenkt und dient zur systematischen Beeinflussung des Publikums. Er ist typisch für totalitäre politische Systeme. In allen diktatorischen politischen Systemen ist der Staatsrundfunk unbedingt notwendig für das bestehen des Systems. Beispiel: DDR: Seit 1946 strahlt der MDR mit denen ihm angeschlossenen Sendern ganztägiges Programm aus. Erst wurde der „neue Rundfunk“ als vollkommen neu empfunden. Die früheren Strukturen des Rundfunkwesens der Weimarer Republik formierten sich jedoch wieder und bildeten später die Grundlage für den Staatsrundfunk der DDR. Vorerst kontrollierte und zensierte die SMAD (sowjetische Militäradministration) die Programme. Die SMAD unterstellte dann den Rundfunk absolut der Deutschen Zentralverwaltung für Volksbildung (DVfV). Die Nachrichtenversorgung verlief vollkommen monopolisiert. 1952 wurde das Deutsche Rundfunkkomitee geschaffen und damit die erneute Entstehung eines Staatsrundfunks geebnet.1 1 http://www.medien-law.de/ref_ws0203/rundfunk-ddr_13-01.htm#_Toc31627186 20.07.03

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