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Studienarbeit aus dem Jahr 2003 im Fachbereich Geschichte Europas - Mittelalter, Frühe Neuzeit, Note: 2,3, Otto-Friedrich-Universität Bamberg (Lehrtsuhl für mittelalterliche Geschichte), Veranstaltung: PS: Einführung in das Studium der Mittelalterlichen Geschichte, Sprache: Deutsch, Abstract: Diese Hausarbeit befasst sich mit der Schenkungsurkunde NR. 382 Heinrichs II. vom 8. Februar 1018 ausgestellt in Mainz. Heinrich schenkte sehr gerne und er schenkte viel, auch wenn es manchmal nicht ganz rechtmäßig war. Zudem musste er sein neugegründetes Bistum Bamberg mit reichlich Gütern ausstatten, um es auch legitim zu halten. Dieser Schenkung war ein Tausch mit Papst Benedikt VIII. nach der Kaiserkrönung Heinrichs vorangegangen. Die Urkunde werde ich zunächst übersetzen und nach den wesentlichen Einteilungspunkten aufgliedern. Im zweiten Teil der Hausarbeit führe ich eine Begriffs –und Personenerläuterung der wesentlichen Punkte dieser Urkunde durch und befasse mich mit den Hintergründen der Schenkung. Wobei das Verhältnis Papst- Kaiser behandelt wird und vor allem die drei Schenkungsorte Andiesenhofen, Winhöring und Wolinbah. Als Hauptfrage soll erörtert werden, warum Heinrich diese Güter an das Domkapitel schenkt. HEINRICH II im Februar 1018 [ausgestellt in Mainz] Nr. 382 Im Namen der heiligen und unteilbaren Dreifaltigkeit, HEINRICH, durch das Wirken der göttliche Gnade, IMPERATOR ROMANORUM und Kaiser [=AUGUSTUS]. Man soll wissen, - wie die Gegenwart aller Gläubigen der heiligen Kirche Gottes so auch alle folgende Zukunft, - wie wir – auf die persönliche Bitte unseres apostolischen Vaters und Bischofs BENEDIKT – am Tage unserer „Ordination“1 einen bestimmten Tausch bei seiner heiligen römischen Kirche mit gleicher Absicht gelobt haben, so schenken wir also der heiligen vorher genannten Kirche, die zu Ehren der Apostel Petrus und Paulus errichtet worden ist, ein bestimmtes Gut unseres Rechtes, das TERMA genannt wird im Herzogtum SPOLETO und in der Grafschaft NARNI gelegen – für ein solches GUT, wie es der heilige PETRUS hatte am Ort WINHÖRING im Gau Hisinigoue und in der Grafschaft des Grafen CHADALHOH, mit den Orten ANDIESENHOFEN und WOLINBAH, mit dem, was dazu gehört, und den Vorteilen mit natürlich diesem Wortlaut des Tausches, damit eben derselbe vorgenannte Stellvertreter/Nachfolger des heiligen PETRUS und seine Nachfolger eben das PREDIUM (Gut) TERNI haben und halten und zum Gebrauche der heiligen römischen Kirche fest [unumstößlich] besitzen (sollen); wobei sie aber im Gegenzug die Güter WINHÖRING, ANDIESENHOFEN und WOLINBAH nicht widerrechtlich an sich bringen [beanspruchen] sollen. [...] 1 Fachausdruck
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