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Examensarbeit aus dem Jahr 2012 im Fachbereich Jura - Zivilrecht / Handelsrecht, Gesellschaftsrecht, Kartellrecht, Wirtschaftsrecht, Note: 11,5, Freie Universität Berlin (Fachbereich Rechtswissenschaft), Veranstaltung: Schwerpunktbereich Wirtschafts-, Unternehmens- und Steuerrecht, Unterschwerpunkt Unternehmensrecht, Modul Gesellschaftsrecht, Sprache: Deutsch, Abstract: Die vorliegende Arbeit untersucht die Schiedsfähigkeit von Beschlussmängelstreitigkeiten im GmbH-Recht. Es soll zunächst erklärt werden, wie sie durch Vertragsabrede begründet werden kann und welche Vorteile ein privates Verfahren besonders für Gesellschafter bietet. Sodann wird gezeigt, wie GmbH-Beschlussmängelstreitigkeiten rechtlich zu behandeln sind. Hier tritt der Hintergrund der Problematik um ihre Schiedsfähigkeit ans Licht: Eine komplexe Verstrickung materiell- und prozessrechtlicher Vorschriften, die nicht ohne weiteres auf das Schiedsverfahren übertragbar sind. Es gilt, die Freiheit der Gesellschafter zur autonomen Verfahrensgestaltung einerseits und eine garantierte Rechtsstaatlichkeit andererseits in Einklang zu bringen. Wegweisend sind in der Sache vor allem zwei BGH-Urteile, um deren Entscheidungsgehalt die Arbeit nicht umhin kommt: So folgen nach einem Abriss über vorangegangene Diskussionen die Leitgedanken der vielseits mit Spannung erwarteten "Schiedsfähigkeit I". Das Urteil signalisiert Schiedsfreundlichkeit und sorgt damit für Freude in Wirtschaft und Geschäftigkeit in gesellschafts- und prozessrechtlicher Literatur. Es ist Grundlage für das später ergehende Urteil "Schiedsfähigkeit II". Die beiden Entscheidungen sind nur im Zusammenhang zu verstehen, weswegen sie auch zusammenhängend erörtert werden. Nach einem kleinen Hin und Her mit dem Gesetzgeber schafft der BGH 2009 Klarheit: Ja, GmbH-Beschlussmängelstreitigkeiten sind schiedsfähig! Dies allerdings nur grundsätzlich, und auch nur unter Einhaltung strenger rechtsstaatlicher Mindeststandards. Auf der kritischen Auseinandersetzung mit diesen soll der Schwerpunkt der Arbeit liegen. Sie werden jeweils erörtert und auf ihre juristische Notwendigkeit hin überprüft. Denn möglicherweise ist nicht jede der ausgewiesenen Wirksamkeitsanforderungen im juristischen Sinne unverzichtbar. Trotzdem kann es in der Praxis auf manche der aufgestellten Kriterien (besonders) ankommen. Eine Gesamtwertung wird zeigen, ob die Lösung des BGH im Ergebnis zufriedenstellend ist. Als "schiedsfreundliches" Urteil ist sie vielleicht nicht gänzlich gelungen. Gibt es daneben andere, noch schiedsfreundlichere Wege zu einem rechtsstaatlichen Verfahren? Hier wird die Arbeit zwei Lösungsmöglichkeiten vorschlagen. Schließlich wird sie weitergehende Fragen, wie eine mögliche Übertragung der Grundsätze auch auf das Aktienrecht, andenken.
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