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Studienarbeit aus dem Jahr 2011 im Fachbereich Politik - Politisches System Deutschlands, Note: 1,6, Universität Leipzig (Politikwissenschaft), Sprache: Deutsch, Abstract: Das Bundesverfassungsgericht ist die höchstrangige Institution der rechtsprechenden Gewalt der Bundesrepublik Deutschland. Es ist der sogenannte Hüter der Verfassung – also des Grundgesetzes – und kontrolliert die Verfassungsmäßigkeit des politischen Lebens. Dabei gehört es nicht dem Instanzenzug an, was bedeutet, dass es keine vollständige Rechtsprüfung ausübt, sondern es überprüft Entscheidungen anderer Gerichte und sonstige Anträge als Akte der Staatsgewalt am Maßstab des Verfassungsrechts. Das Grundgesetz stellt also die oberste Richtschnur dar, anhand derer sämtliches staatliches Handeln interpretiert und gemessen wird. Das Parlament, die Regierung und auch die übrige Rechtsprechung sind in ihrem Handeln an die Verfassung gebunden und das Bundesverfassungsgericht überwacht diese Verfassungsmäßigkeit. Da die Artikel des Grundgesetzes – wie es für Verfassungen typisch ist – nur allgemein und grundsätzlich formulierte Regelungen enthalten, ist das Verfassungsgericht dazu angehalten, diese Regelungen im Sinne der bestehenden politischen Rahmenbedingungen zu interpretieren und mit Leben zu füllen sowie diesen Interpretationen Rechtsverbindlichkeit zu verleihen. Dabei wird die Verfassung und die Verfassungsrechtsprechung ständig fortentwickelt und dem gesellschaftlichen Wandel angepasst. „Das Grundgesetz gilt so, wie das Bundesverfassungsgericht es auslegt.“ (...) Die Arbeit soll sich deshalb dem Thema der besonderen Stellung des Bundesverfassungsgericht im Gesamtgefüge der deutschen Staatsorgane widmen sowie identifizierbare Probleme nennen, und untersuchen, worauf diese Stellung gegründet ist, welches Verhältnis der Organe untereinander dadurch entsteht und wie insgesamt mit der Gefahr eines Ersatzgesetzgeber „Bundesverfassungsgericht“ umgegangen werden kann und wird.
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