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Als im Frühjahr des Jahres 1926 über den Entwurf für ein allgemeines deutsches Strafgesetzbuch debattiert wurde, stand eine Frage besonders im Vordergrund: Sollte die Todesstrafe beibehalten werden – oder nicht? Oberlandesgerichtsrat Emil Dosenheimer, ein Gegner der Todesstrafe, befragte zahlreiche Persönlichkeiten zu ihrer Meinung und veröffentlichte die Antworten unter dem Titel ›Für und wider die Todesstrafe. Eine Sammlung von Äußerungen‹ (1926). Thomas Manns Beitrag wurde zudem am 10. März in der Vossischen Zeitung und später in weiteren Zeitungen und Zeitschriften abgedruckt. Im Vergleich zu früheren Äußerungen manifestiert sich hier eine neue Haltung. Nachweislich hatte insbesondere seine Lektüre der Werke Sigmund Freuds, namentlich von ›Totem und Tabu‹, dazu geführt, dass Mann dem Thema mittlerweile anders gegenüberstand. Er äußerte sich in den darauffolgenden Jahren noch mehrfach zu Justizthemen; das Anliegen zumindest dieses Textes wurde jedoch nicht erreicht: Die Todesstrafe wurde beibehalten und in der Bundesrepublik bis ins Jahr 1948, in der ehemaligen DDR sogar bis 1981 vollstreckt.
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Seitenzahl: 8