Die Unterhaltsarten die kaum einer kennt - inken dietzmann - E-Book

Die Unterhaltsarten die kaum einer kennt E-Book

inken dietzmann

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  • Herausgeber: tredition
  • Kategorie: Ratgeber
  • Sprache: Deutsch
  • Veröffentlichungsjahr: 2022
Beschreibung

Es gibt Unterhaltsarten, die nicht so geläufig sind und kaum einer kennt. Zudem steht in diesem Ratgeber auch drin, wie man bei Vermutung einer Schwarzarbeit des Pflichtigen vorgehen kann.

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Die Unterhaltsarten die kaum einer kennt

inken dietzmann

Die Unterhaltsarten die kaum einer kennt

In diesem Ratgeber lernt ihr die Unterhaltsarten kennen die nicht jeder kennt und wie ihr bei Schwarzarbeit vorgehen könnt

© 2022 inken dietzmann

Buchsatz von tredition, erstellt mit dem tredition Designer

ISBN Softcover: 978-3-347-67433-2

ISBN Hardcover: 978-3-347-67434-9

ISBN E-Book: 978-3-347-67435-6

ISBN Großschrift: 978-3-347-67436-3

Druck und Distribution im Auftrag des Autors:

tredition GmbH, Halenreie 40-44, 22359 Hamburg, Germany

Das Werk, einschließlich seiner Teile, ist urheberrechtlich geschützt. Für die Inhalte ist der Autor verantwortlich. Jede Verwertung ist ohne seine Zustimmung unzulässig. Die Publikation und Verbreitung erfolgen im Auftrag des Autors, zu erreichen unter: tredition GmbH, Abteilung "Impressumservice", Halenreie 40-44, 22359 Hamburg, Deutschland.

Hallo ihr lieben,

heute stelle ich euch die Unterhaltsarten vor, die kaum einer kennt. Ich wünsche euch viel Freude beim lesen und kennenlernen sowie Erfolg!

Eure Inken

Der Schwerbehindertenunterhalt

Ist der Ehepartner behindert oder schwer behindert und nach der Scheidung nicht in der Lage sein eigenes Geld zu verdienen, hat er Anspruch auf nachehelichen Unterhalt. Die Charakterisierung als „behindert“ ist relativ. Es kommt auf die Art der Behinderung und die Ursache sowie das Ausmaß an.

• Der Unterhalt ist begründet auf eine Erkrankung oder eines anerkannten Grades einer Behinderung.

• Der Behinderte Partner ist nicht in der Lage sein eigenes Geld zu verdienen und kann ihm keine zuzumuten werden.

• Es reicht nicht aus zu sagen, dass der Partner behindert ist, es muss der Krankheitsverlaufsbericht sowie ein Gutachten eines fachlich spezialisierten Arztes vorgelegt werden.

Praktische Tipps

1. Die Behinderung amtlich feststellen lassen: Fordert euer Ex-Partner nach der Scheidung Unterhalt, kommt es auf die Art der Behinderung sowie das Ausmaß an. Die amtliche Anerkennung der Behinderung in einem Feststellungsbescheid ist ein Indiz, um Unterhalt zu fordern oder zu versagen, einzuschränken sowie zeitlich begrenzen zu können.

2. Kein garantierter Unterhalt: Falls der Partner eine zumutbare Tätigkeit, trotz seiner Behinderung ausüben kann, ist es möglich, dass sich der Unterhaltsanspruch nach der Scheidung als zweifelhaft anzusehen ist.

3. Ist die Behinderung nach der Scheidung aufgetreten? Nach der Scheidung begründet nicht jede auftretende Behinderung Unterhaltsansprüche. Es ist maßgebend, dass der Unterhaltsanspruch zu einem bestimmten Einsatzzeitpunkt bestand oder eine zur Behinderung führende Erkrankung latent vorhanden war.

Selbst wenn der Partner behindert ist, kommt es darauf an, ob eine Erwerbstätigkeit zu erwarten ist oder ihm eine Tätigkeit in Anbetracht der konkreten Lebenssituation tatsächlich zuzumuten ist. Pauschale Feststellungen sind nicht möglich. Die Umstände im Einzelfall sowie die Argumentation in der Auseinandersetzung sind eine wichtige Frage, die beantwortet werden muss. Ein gewichtiges Indiz, um die Behinderung sowie dessen Ausmaß festzustellen, sind die vom Versorgungsamt, wenn der Partner bereits einen Schwerbehindertenausweis besitzt.

Was bedeutet Behinderung?

Wenn der Ehepartner behindert oder schwerbehindert ist, liegt der Behinderung immer eine Erkrankung oder sonstige Gebrechlichkeit voraus. Die Tatsache, dass euer Partner krank oder gebrechlich ist, kann ausreichen, einen Unterhaltsanspruch nach der Scheidung zu begründen. Es kann nach der gesetzlichen Definition sein, dass euer Partner als behindert anzusehen ist. In einer psychischen Erkrankung kann ebenfalls eine Behinderung vorliegen, das sind selbstverschuldete Süchte wie Alkohol,-Drogen,- Medikamente-und Magersucht, die in Betracht kommen können. Der Betroffene Partner muss sich ärztlich behandeln lassen und sich den Maßnahmen unterziehen. Gerade bei den psychischen Erkrankungen bestehen die Pflicht, die entsprechenden Therapien anzunehmen und nicht wieder abzubrechen. Falls der Partner unter Berücksichtigung der gesundheitlichen Beeinträchtigungen keine Chance auf dem Arbeitsmarkt hat, darf er ohne zweifel einen Anspruch auf Unterhalt nach der Scheidung einfordern.

Der Elternunterhalt

Ihr habt gerade ein Kind bekommen, seid in Elternzeit und bezieht das Elterngeld, zahlt aber bereits Unterhalt für euer erstes Kind. Oder empfangt beides. Beide Varianten wirken sich auf den Unterhalt aus. Unterhaltspflichtige sowie Empfänger, zählt das Elterngeld als Einkommen. Wie genau das Elterngeld den Kindesunterhalt, den Trennungs- und Ehegattenunterhalt beeinflussen, will ich in diesem Artikel erläutern.

1. Seid ihr eurem minderjährigen Kind, welches aus der früheren Beziehung stammt, unterhaltspflichtig, so wird das Elterngeld hinzugezählt, dass ihr wegen der Geburt eines Kindes in einer neuen Beziehung bezieht, in voller Höhe als Einkommen berechnet. Ihr müsst eurem früheren Kind während der Elternzeit auch Unterhalt bezahlen.

2. In vielen Fällen könnt ihr Elternzeit nehmen, damit ihr in dieser Zeit euch um eure Kinder kümmern könnt. Selbst wenn ihr aus einer früheren Beziehung den Unterhalt für euer Kind herabsetzen müsst.

3. Seid ihr eurem Ex-Partner unterhaltspflichtig, wird das Elterngeld nur oberhalb eines Mindestbetrages von 300,-€ zum Basisgeld sowie 150,-€ zum Elterngeldpuls als Einkommen berücksichtigt. Das Elterngeld wirkt sich nicht in gleichem Maße aus, wie auf eure Unterhaltspflicht beim Kindergeld.

Hilfreiche Tipps:

Nehmt ihr die Elternzeit in Anspruch, so federt das Elterngeld die Einkommensverluste ab. Seid ihr frischgebackene Eltern, hilft euch das Gesetz dabei, dass ihr euch im vollen Umfang um das Kind kümmern könnt. Daher gibt es verschiedene Formen von Elterngeld: das Basiselterngeld, Elterngeldpuls sowie den Partnerschaftsbonus. Diese staatlichen Hilfen sollen die Einkommensverluste abfedern, da ihr in dieser Zeit nicht arbeiten geht.

Ihr könnt auch die Elternzeit verdoppeln! Grundsätzlich ist es erlaubt, dass ihr die Elternzeit, wenn ihr in einer neuen Beziehung lebt und gemeinsam ein Kind habt, verdoppeln. Selbst wenn ihr für euer Kind welches aus der ehemaligen Beziehung stammt, den Kindesunterhalt herabsetzen müsst oder nichts mehr zahlen könnt.

Ihr braucht plausible Gründe, wenn ihr Unterhaltspflichtig seid! Ihr müsst beachten, dass die Rechtsprechung Fälle vorbeugen will, in denen Elternteile die Elternzeit nehmen, um sich der Pflicht gegenüber einem Kind aus der ersten Ehe zu entziehen. Das ist Rechtsmissbrauch! Dem Gericht müsst ihr erklären, dass ihr sehr gute Gründe habt, dass gerade ihr und nicht der andere Elternteil die Elternzeit nehmt.

Wer erhält das Elterngeld?

Dieses Geld ist eine finanzielle Unterstützung vom Staat. Es soll als Steuer und Abgabenfreies Einkommen den Spagat zwischen der Berufstätigkeit und Familie überbrücken, wenn Eltern wegen der Betreuung des Kindes weniger Geld verdienen. Das Elterngeld erhalten alle Ehepaare oder Elternteile, die ihr Kind betreuen, ob gemeinsam, abwechselnd oder als Alleinerziehende. Ihr habt den Status Alleinerziehend, wenn euer Kind in eurem Haushalt lebt und ihr das Kind betreut. Der andere Elternteil nimmt nur das Umgangsrecht wahr. Diese Art nennt an auch das „Residenzmodell“. Es gibt aber auch das Wechselmodell oder das Nestmodell. Dabei erzieht ihr gemeinsam, aber abwechselnd euer Kind. Es kommt darauf an, dass ihr beide eine häusliche Gemeinschaft mit dem Kind habt. Daher muss das Kind ein Drittel der Zeit bei beiden Elternteilen wohnen. Wohnt das Kind bei einem von euch weniger als ein Drittel seiner Zeit, dann steht euch kein Elterngeld zu. Daher bekommt der andere Elternteil das Elterngeld als alleinerziehender Elternteil ausgezahlt.

Theodor Toeche- Mittler (1837 -1907) sagte einst: „Die Kinder sind das Gewissen der Eltern“.

Welche Beträge gibt es beim Elterngeld?

1. Das Basiselterngeld: ihr erhaltet das Basiselterngeld für 12 Monate nach der Geburt eures Kindes. Bezieht ihr euren Partner in der Betreuung des Kindes mit ein, könnt ihr bis zu 14 Monate Basiselterngeld erhalten und die Elternzeit untereinander aufteilen. Sind die 14 Monate abgelaufen, kommt das Elterngeldpuls und der Partnerschaftsbonus in Augenschein. Grundsätzlich erhaltet ihr 65% des Nettoeinkommens, das ihr im letzten Jahr vor der Geburt verdient habt. Euch stehen mindestens 300,-€ im Monat, höchsten 1.800,-€ Elterngeld zu. Ihr könnt auch nebenbei bis zu 30 Stunden in der Woche arbeiten.

2. Das Elterngeldpuls: Das könnt ihr doppelt solange erhalten wie das Basiselterngeld. Es wird gestreckt. Der Mindestbetrag liegt bei 150,-€ und der Höchstbetrag bei 900,-€. Diese Variante lohnt sich besonders für Eltern, die früh nach der Geburt des Kindes in Teilzeit arbeiten.

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