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Studienarbeit aus dem Jahr 2009 im Fachbereich Orientalistik / Sinologie - Islamwissenschaft, Note: 2,7, Universität Hamburg (Institut für Kultur und Geschichte des Vorderen Orients), Veranstaltung: Das islamische Patronat, Sprache: Deutsch, Abstract: Die maßgebliche Absicht eines jeden Erbrechtssystems ist die vorhersehbare Regelung des Überganges von Vermögen einer verstorbenen Person auf eine Gruppe von Erbberechtigten, welche im Voraus aus rechtlicher Sicht als erbberechtigt festgelegt werden soll. Im Gegensatz zu traditionellen Erbrechtssystemen basieren moderne Erbrechtssysteme vor allem auf dem freien Willen des Individuums, in diesem Falle auf dem freien Willen des Verstorbenen, welcher zum Beispiel in Form eines Testaments seinen bevorzugten Erben selber benennen darf. Diese Art der Selbstbestimmung blieb Individuen zu Zeiten traditioneller Rechtssystemen für gewöhnlich verwährt, da in diesen Formen des Gemeinschaftswesens das Individuum der Gruppe vollständig untergeordnet war. An Stelle von Selbstbestimmung erlegte das damals vorherrschende Rechtssystem obligatorische Erbrechtsregeln auf, die den freien Willen des Verstorbenen bzw. seinen bevorzugt ausgewählten Erben in keinerlei Weise berücksichtigten. Dieses Verfahren zielte vor allem darauf ab, das Vermögen in einer vorhersehbaren Art und Weise an die Gruppe des Verstorbenen weiterzugeben, um die finanzielle Absicherung von Nachkommen, Blutsverwandten, aber auch der Gemeinschaft zu gewährleisten und somit auch ihren Fortbestand zu sichern. In dieser Hausarbeit sollen die Erbrechtsregeln in beiden Erscheinungsformen des islamischen Patronats näher erläutert werden, wobei aufgezeigt werden soll, wie ein ursprünglich nicht-Verwandter in den Status eines Verwandten erhoben werden konnte. Dieses ermöglichte in gewissen, fest definierten Grenzen auch den Erwerb von Erbansprüchen, die denen eines echten Verwandten sehr nahe kamen, wodurch der Klient bzw. der Freigelassene zu einem gewissen Grad in Rivalität zu den „natürlichen“ Blutsverwandten trat. Zu diesem Zweck werde ich zunächst einen groben Überblick darüber geben, wie der Aufstieg des Islams die bestehende Erbrechtsstruktur veränderte, um anschließend die genaue Rechtsinstitution des islamischen Patronats mit seinen Zielen und Absichten zu erörtern. Daran anschließend werde ich auf die beiden unterschiedlichen Ausprägungen des Patronats – Freilassungspatronat (walā’ al-‘itq) und Vertragspatronat (walā’ al-muwālāt) eingehen, um die mit Ihnen verbundenen Erbrechtsansprüche genauer zu beleuchten und die vorliegenden Unterschiede innerhalb dieser Institutionen herauszuarbeiten.
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