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Essay aus dem Jahr 2016 im Fachbereich Jura - Medienrecht, Multimediarecht, Urheberrecht, , Sprache: Deutsch, Abstract: Die Veröffentlichung von privaten Nachrichten im Internet ist nicht schon deshalb zulässig, weil der Empfänger einer persönlichen Nachricht per E-Mail oder auf einem Social-Media-Profil diese in seinem Profil lesen kann. Denn die Berechtigung, diese Nachricht auch in seinem Profil zu veröffentlichen und damit den ursprünglich vom Versender der Nachricht bestimmten Personenkreis eigenhändig zu erweitern, hängt von mehreren Umständen ab. Der Empfang einer Nachricht allein ist keinesfalls ausreichend.
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