Einsatz- und Geländefahrten - Jochen Thorns - E-Book

Einsatz- und Geländefahrten E-Book

Jochen Thorns

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Beschreibung

Dieses Buch gibt allen Maschinisten und Fahrern von Einsatzfahrzeugen praxisnahe Tipps für die Bewegung von Fahrzeugen sowohl auf Straßen und befestigten Wegen wie auch im Gelände. Es stellt die rechtlichen Grundlagen und Besonderheiten von Einsatzfahrten vor, erklärt wichtige Begriffe und gibt Hinweise für den sicheren Umgang mit Fahrzeugen im Einsatzfall unter Stressbedingungen. In einem zweiten Teil erhalten Maschinisten und Fahrer von geländegängigen Fahrzeugen wertvolle Tipps und Hinweise für das Fahren auf unbefestigten Wegen und im freien Gelände. Zahlreiche Abbildungen und Merksätze veranschaulichen den Inhalt. Die zweite Auflage wurde vollständig überarbeitet und unter anderem um die Themen "Fahren im geschlossenen Verband" und "Fahrzeugpflege" erweitert.

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[1]Rotes Heft/Ausbildung kompakt 206

Jochen Thorns

Einsatz- und Geländefahrten

von

Stadtbrandmeister Freiwillige Feuerwehr Filderstadt

2., erweiterte und überarbeitete Auflage

Verlag W. Kohlhammer

[2]Der Verfasser dankt den Firmen BAI, Daimler Truck, Magirus und Schlingmann, dem Kreisfeuerwehrverband Esslingen-Nürtingen sowie der Feuerwehr Filderstadt für die Unterstützung.

Dieses Werk einschließlich aller seiner Teile ist urheberrechtlich geschützt. Jede Verwendung außerhalb der engen Grenzen des Urheberrechts ist ohne Zustimmung des Verlags unzulässig und strafbar. Das gilt insbesondere für Vervielfältigungen, Übersetzungen, Mikroverfilmungen und für die Einspeicherung und Verarbeitung in elektronischen Systemen. Die Wiedergabe von Warenbezeichnungen, Handelsnamen und sonstigen Kennzeichen in diesem Buch berechtigt nicht zu der Annahme, dass diese von jedermann frei benutzt werden dürfen. Vielmehr kann es sich auch dann um eingetragene Warenzeichen oder sonstige geschützte Kennzeichen handeln, wenn sie nicht eigens als solche gekennzeichnet sind.

Bilder: VWK nach Vorlage des Verfassers (1–3, 9, 12–14, 19, 27–29, 31, 40), FF Seevetal-Fleestedt/A. Meyer (11), Kreisfeuerwehrverband Esslingen-Nürtingen/M.Schraub/C.Zander (20, 66), Daimler Truck (49). Alle nicht gekennzeichneten Bilder stammen vom Autor.

2., erweiterte und überarbeitete Auflage 2022

Alle Rechte vorbehalten

© W. Kohlhammer GmbH, Stuttgart

Gesamtherstellung: W. Kohlhammer GmbH, Stuttgart

Print: ISBN 978-3-17-035410-4

E-Book-Formate:

pdf: ISBN 978-3-17-035412-8

epub: ISBN 978-3-17-035413-5

Für den Inhalt abgedruckter oder verlinkter Websites ist ausschließlich der jeweilige Betreiber verantwortlich. Die W. Kohlhammer GmbH hat keinen Einfluss auf die verknüpften Seiten und übernimmt hierfür keinerlei Haftung.

[3]Inhaltsverzeichnis

1 Einleitung

2 Der Fahrer von Sonderrechtsfahrzeugen

3 Sonderrechte

3.1   § 35 – die Befreiung von den StVO-Vorschriften

3.1.1   Die Voraussetzungen

3.2   § 38 StVO – die Verwendung von blauem Blinklicht

3.2.1   Die Voraussetzungen

4 Die Einsatzfahrt

4.1   Ausrücken

4.1.1   Vorbereitende Maßnahmen

4.1.2   Die Regel der geschlossenen Fahrzeugtüren

4.1.3   Spezielle Regelungen

4.2   Besondere Situationen während der Einsatzfahrt

4.2.1   Lichtzeichenanlage

4.2.2   Geschwindigkeit

4.2.3   Überholen/Sicherheitsabstand

4.2.4   Fahrten entgegen der Fahrtrichtung

4.2.5   Einmündung

4.2.6   Unbefestigte Seitenstreifen

4.3   Rettungsgasse im Stau

4.4   Rückwärtsfahrt

4.5   Verhältnismäßigkeitsgrundsatz

4.6   Fahrverhalten von Löschfahrzeugen

4.7   Fahren im geschlossenen Verband

5 Aufgaben an der Einsatzstelle

5.1   Fahrzeugaufstellung

5.1.1   Fahrzeugaufstellung innerorts

5.1.2   Fahrzeugaufstellung auf Autobahnen/Schnellstraßen

5.1.3   Bereitstellungsraum

5.2   Fahrzeugabsicherung

6 Rückfahrt vom Einsatzort

6.1   Nach dem Einsatz: Fahrzeugpflege

7 Unfall während der Einsatzfahrt

8 Alarmfahrten bei Übungen

9 Fahrten im Gelände

9.1   Was ist bei einer Geländefahrt wichtig?

9.2   Grundeinstellungen für die erste Geländefahrt

9.3   Die Wirkung der Fahrzeugtechnik

9.4   Fahrtipps für das Gelände

9.4.1   Die Wirkung der Differenzialsperren

9.4.2   Die Bereifung

9.4.3   Verlassen des Geländes

9.5   Geländefahrten mit drei- und vierachsigen Fahrzeugen

9.6   Fahrten in überfluteten Bereichen

10 Fahrten im Winter

11 Sonntagsfahrverbot

12 Stress während der Einsatzfahrt

Quellen/empfehlenswerte Literatur

[5]1    Einleitung

Alarm – die Feuerwehr rückt aus. Mit flackerndem Blaulicht und lautem Martin-Horn rast das Löschfahrzeug zum Einsatzort. Dieses Bild ist häufig in den Köpfen der Bevölkerung verankert: Einerseits kommt die Feuerwehr schnell und hilft kompetent, andererseits ist die Fahrweise in manchen Fällen schlicht draufgängerisch.

Untersuchungen belegen, dass bei Alarmfahrten ein vierfach höheres Risiko besteht, in einen Unfall mit Personenschaden verwickelt zu werden, als bei normalen Fahrten. Die Gefahren entstehen vor allem durch mangelnde Erfahrung: auf Seiten der Verkehrsteilnehmer bei einer Begegnung mit einem Einsatzfahrzeug und auf Seiten des Einsatzfahrers bei der Bewältigung von Risikosituationen bzw. aufgrund mangelnder Praxis und Routine beim Fahren eines Nutzfahrzeugs.

Von den Einsatzfahrern werden ein geschärftes Gefahrenbewusstsein und ein überdurchschnittliches fahrerisches Können verlangt. Dies beides kann man nur durch häufige Praxis und eine entsprechende Ausbildung erhalten. Der Verfasser ist daher der Meinung, dass ein Fahrsicherheitstraining und ein spezielles Geländefahrtraining Pflicht für alle Einsatzfahrer sein sollte. Beides kann dieses Rote Heft nicht ersetzen – und soll es auch gar nicht. Dieses Rote Heft soll aber Hinweise, gepaart mit Erfahrungen und Tipps, geben, die als Grundlage einer Einsatzfahrausbildung oder zur Wiederholung von Lehrgängen und Seminaren dienen können. Bewusst wurde der Schwerpunkt dabei auf die rechtlichen Grundlagen und die Geländefahrausbildung gelegt, da hier häufig Defizite bestehen.

[6]In diesem Roten Heft wird mit Absicht nicht auf die Problematik der Inanspruchnahme von Sonderrechten bei Fahrten mit privaten Pkw zum Feuerwehrhaus eingegangen; vielmehr soll nur die Einsatzfahrt behandelt werden, die mit dem Ausrücken des Feuerwehrfahrzeugs beginnt.

Ich wünsche allen Einsatzfahrern sichere und unfallfreie Alarmfahrten.

Filderstadt, im August 2022Jochen Thorns

[7]2    Der Fahrer von Sonderrechtsfahrzeugen

Ganz bewusst wird an dieser Stelle von Fahrer und nicht von Maschinist gesprochen, denn die Voraussetzungen für das Führen von Sonderrechtsfahrzeugen betreffen nicht nur Löschfahrzeuge und Rüstwagen oder Drehleitern, sondern auch Einsatzleitwagen oder Rettungsdienstfahrzeuge.

Jeder Feuerwehrangehörige sollte die folgenden Anforderungen erfüllen, bevor er Einsatzfahrten unter Inanspruchnahme von Sonderrechten durchführt:

körperliche Fahrtauglichkeit (kein Alkohol, keine Drogen oder Rauschmittel, Gesundheit);

Besitz der erforderlichen Fahrerlaubnis;

Nachweis entsprechender Fahrpraxis;

Einweisung in die Bedienung des entsprechenden Fahrzeugs;

feuerwehrinterne Einweisungs- bzw. Abnahmefahrt;

Durchführung diverser Übungsfahrten (ohne Sondersignal) mit dem entsprechenden Fahrzeug;

Unterweisung über die Sonderrechte (§§ 35, 38 StVO);

mindestens abgeschlossene Truppmann- und Sprechfunker-Ausbildung;

bei Lösch- und Wechselladerfahrzeugen sowie Rüstwagen: abgeschlossene Maschinisten-Ausbildung;

[8]bei Hubrettungsfahrzeugen: abgeschlossene Drehleiter-Maschinisten-Ausbildung.

Es wird empfohlen, dass die Fahrer von Sonderrechtsfahrzeugen zudem an einem speziellen Fahrsicherheits- und – bei entsprechenden Fahrzeugen – an einem Geländefahrtraining für Einsatzkräfte teilnehmen. Gerade das Geländefahrtraining sollte jedoch nicht mit den eigenen Fahrzeugen durchgeführt werden, da es dabei zu erheblichen Folgeschäden, beispielsweise am Kühler und am Fahrzeugrahmen, kommen kann.

Beim Führerschein ist zu beachten, dass die Fahrberechtigung für Lkw mit einem zulässigen Gesamtgewicht > 7,5 Tonnen auf das 50. Lebensjahr begrenzt ist. Nur wer sich ärztlich und augenärztlich untersuchen lässt, darf weiterhin Fahrzeuge der Klassen C und CE lenken (begrenzt auf die Dauer von fünf Jahren). Werden die Untersuchungen nicht durchgeführt, erlischt automatisch die Fahrerlaubnis. Dies gilt übrigens für alle Führerscheininhaber, ganz gleich, ob sie den Scheckkarten-EU-Führerschein oder noch den alten Führerschein besitzen.

Grundsätzlich ist der Fahrer eines Einsatzfahrzeuges für die Fahrweise und damit für das Fahrzeug sowie die Mannschaft verantwortlich. Er soll mit dem Fahrzeug schnellstmöglich, aber gleichzeitig sicher am Einsatzort ankommen. Das heißt, der Fahrer muss den Fahrstil seinen Fähigkeiten, seiner Erfahrung und natürlich den äußeren Bedingungen (Verkehrsdichte, Wetter, Straßenverhältnisse) anpassen. Er ist auch für das Ein- und Ausschalten der akustischen Warneinrichtung (»Martin-Horn«) zuständig – und nicht der Fahrzeugführer. Der Fahr[9]zeugführer, also der Trupp-, Staffel- oder Gruppenführer, hat kein Recht, dem Fahrer eine offensive Fahrweise vorzuschreiben. Sollte der Fahrer aber offensichtlich der Situation nicht gewachsen sein, muss der Fahrzeugführer mäßigend eingreifen.

Merke:

Der Fahrer schaltet die optischen wie akustischen Sondersignaleinrichtungen ein und nicht der Fahrzeugführer (z. B. Gruppenführer).

Seit 2011 gibt es in Deutschland den so genannten Feuerwehr-Führerschein, den ehrenamtliche Angehörige der Feuerwehren und der Katastrophenschutzorganisationen nach einer internen Schulung und Prüfung erhalten können. Er gilt je nach Ausführung entweder von 3,5 bis 4,75 Tonnen zulässiges Gesamtgewicht oder von 3,5 bis 7,5 Tonnen zulässiges Gesamtgewicht. Auch ein Anhänger darf mitgeführt werden, wobei das genannte zulässige Gesamtgewicht auch in der Kombination nicht überschritten werden darf. Wichtig ist: Der Feuerwehr-Führerschein gilt nur in der Bundesrepublik Deutschland, nicht jedoch in der Europäischen Union oder dem außereuropäischen Ausland. Eine Ausnahme bildet Österreich: Hier gilt der deutsche Feuerwehr-Führerschein ebenfalls.

[10]3    Sonderrechte

Alarm – die Feuerwehr eilt zum Einsatzort. Das dabei manche Verkehrsregeln nicht beachtet werden können, ist völlig klar. Wer kann schon die vorgeschriebene Höchstgeschwindigkeit einhalten, an roten Ampeln stehen bleiben oder in einer Tempo-30-Zone »rechts vor links« beachten, wenn es um die Rettung von Menschenleben geht? Ganz klar, man muss von den Vorschriften der Straßenverkehrsordnung (StVO) abweichen und Sonderrechte in Anspruch nehmen. Dabei gibt es nicht das Sonderrecht, sondern zwei Vorschriften, welche die Sonderrechte regeln: die Paragrafen 35 und 38 StVO (Bild 1).

§ 35 regelt die Befreiung von den Vorschriften der StVO, während § 38 die Vorschriften rund um die Sondersignalanlagen normiert.

[11]Die Inanspruchnahme der Sonderrechte muss der Fahrer deutlich mittels blauem Blinklicht und Einsatzhorn kundtun, sodass sich die anderen Verkehrsteilnehmer objektiv darauf einstellen können, das heißt, er muss den anderen Verkehrsteilnehmern eine zwar kurze, aber dennoch ausreichende Zeit zugestehen, sich auf die Sonderrechte einstellen zu können.

Bild 1: Die Sonderrechte werden durch zwei Paragrafen normiert: § 35 befreit von den StVO-Vorschriften, § 38 räumt das »Wegerecht« ein. [zurück]

3.1   § 35 – die Befreiung von den StVO-Vorschriften

Paragraf 35 StVO befreit die Feuerwehren und Rettungsdienste von den Vorschriften der StVO – aber auch nur von diesen.

Beispiel: