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Unterweisung / Unterweisungsentwurf aus dem Jahr 2009 im Fachbereich AdA Kaufmännische Berufe / Verwaltung, Note: keine, , Sprache: Deutsch, Abstract: Das Unterweisungsthema „Einspruchsfrist eines Bescheides berechnen“ ist lt. Verordnung über die Berufsausbildung zum Steuerfachangestellten / zur Steuerfachangestellten vom 09. Mai 1996 in § 3 Nr. 6.1 Buchstabe e) dem Punkt „Abgabenordung – Fristen und Termine berechnen“ zuzuordnen. Der Auszubildende durchläuft die dreijährige Ausbildung zum/zur Steuerfachangestellten. Unter § 3 Nr. 6.1e) der Verordnung über die Berufsausbildung zum/zur Steuerfachangestellten sollen Kenntnisse und Fertigkeiten über die Abgabenordnung im Allgemeinen und über die Berechnung von Fristen und Terminen im Speziellen vermittelt werden. In der zeitlichen Gliederung des Ausbildungsrahmenplans ist unter anderem diese Ausbildungseinheit im ersten Ausbildungsjahr mit einer Dauer von vier bis sechs Monaten vorgesehen.
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