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Eine gute Dokumentation kann so einfach sein! Vorausgesetzt, die Pflegekraft hat alles im Blick: 1. die Module des Begutachtungsinstruments 2. das Strukturmodell mit SIS®, Themenfeldern und Risikomatrix 3. die Transparenzkriterien 4. die Expertenstandards 5. und – je nach Einrichtung – auch die AEDL. Dieses Buch – inzwischen in der 11. Auflage – zeigt systematisch, wo sich diese fünf Elemente inhaltlich überschneiden und wie sich das praktisch nutzen lässt. Das Wichtigste ist auch in dieser aktualisierten Auflage dabei: Viele Formulierungsbeispiele für die tägliche Praxis. Als Impulse für noch bessere, schnellere und trotzdem individuellere Dokumentation.
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Seitenzahl: 168
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Stefanie Hellmann ist staatlich examinierte Altenpflegerin und Auditorin, Dipl.-Pflegewirtin (FH), Heimleiterin und Dozentin in der Altenpflege.
» Nutzen Sie die Synergieeffekte zwischen BI, SIS® und AEDL für noch bessere Formulierungen.«
STEFANIE HELLMANN
pflegebrief
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Bibliografische Information der Deutschen NationalbibliothekDie Deutsche Nationalbibliothek verzeichnet diese Publikation in der Deutschen Nationalbibliografie; detaillierte bibliografische Daten sind im Internet über http://dnb.de abrufbar.
ISBN 978-3-8426-0885-6 (Print)ISBN 978-3-8426-9162-9 (PDF)ISBN 978-3-8426-9163-6 (EPUB)
11., aktualisierte Auflage
© 2022 Schlütersche Fachmedien GmbH, Hans-Böckler-Allee 7, 30173 Hannover,www.schluetersche.de
Aus Gründen der besseren Lesbarkeit wurde in diesem Buch häufiger die männliche Form gewählt, nichtsdestoweniger beziehen sich Personenbezeichnungen gleichermaßen auf Angehörige des männlichen und weiblichen Geschlechts sowie auf Menschen, die sich keinem Geschlecht zugehörig fühlen.
Autorin und Verlag haben dieses Buch sorgfältig erstellt und geprüft. Für eventuelle Fehler kann dennoch keine Gewähr übernommen werden. Weder Autorin noch Verlag können für eventuelle Nachteile oder Schäden, die aus in diesem Buch vorgestellten Erfahrungen, Meinungen, Studien, Therapien, Medikamenten, Methoden und praktischen Hinweisen resultieren, eine Haftung übernehmen. Insgesamt bieten alle vorgestellten Inhalte und Anregungen keinen Ersatz für eine medizinische Beratung, Betreuung und Behandlung. Etwaige geschützte Warennamen (Warenzeichen) werden nicht besonders kenntlich gemacht. Daraus kann nicht geschlossen werden, dass es sich um freie Warennamen handelt. Alle Rechte vorbehalten. Das Werk ist urheberrechtlich geschützt. Jede Verwertung außerhalb der gesetzlich geregelten Fälle muss vom Verlag schriftlich genehmigt werden.
Lektorat: Claudia Flöer, Text & Konzept Flöer
Covermotiv: vegefox.com – stock.adobe.com
Covergestaltung und Reihenlayout: Lichten, Hamburg
Vorwort zur 11., aktualisierten Auflage
1Die Pflegeprozessplanung
2Das Begutachtungsinstrument (BI)
2.1Modul 1: Mobilität
2.2Modul 2: Kognitive und kommunikative Fähigkeiten
2.3Modul 3: Verhaltensweisen und psychische Problemlagen
2.4Modul 4: Selbstversorgung
2.5Modul 5: Bewältigung von und selbstständiger Umgang mit krankheits- oder therapiebedingten Anforderungen und Belastungen
2.6Modul 6: Gestaltung des Alltagslebens und sozialer Kontakte
2.7Modul 7 und 8: Außerhäusliche Aktivitäten und Haushaltsführung
2.8Berechnung des Pflegegrades
3Die Strukturierte Informationssammlung (SIS®)
3.1Die Themenfelder der SIS®
3.2Die Risikomatrix
3.3Der Maßnahmenplan
4SIS® und BI: Unterschiede und Zusammenhänge
4.1SIS®-Themenfeld 1 und BI-Module 2 und 3
4.2SIS®-Themenfeld 2 und BI-Modul 1
4.3SIS®-Themenfeld 3 und BI-Module 5 und 3
4.4SIS®-Themenfeld 4 und BI-Modul 4
4.5SIS® Themenfeld 5 und BI-Module 6 und 7
4.6SIS®-Themenfeld 6 und BI-Modul 8
5Die QPR stationär
5.1Die Ergebnisindikatoren und die Plausibilitätsprüfung
5.2Die prüfungsrelevanten Qualitätsbereiche
5.3Die Informationsgrundlagen zur Qualitätsbeurteilung
6Die neue QPR Tagespflege
6.1Die prüfungsrelevanten Qualitätsbereiche
7Verknüpfungen zwischen QPR stationär/Tagespflege, BI, SIS® und AEDL
8Transparenzkriterien für die Pflegequalität in ambulanten Pflegediensten
8.1Qualitätsbereich 1: Pflegerische Leistungen
8.2Qualitätsbereich 2: Ärztlich verordnete pflegerische Leistungen
8.3Qualitätsbereich 3: Dienstleistung und Organisation
8.4Qualitätsbereich 4: Befragung der Kunden
9Formulierungshilfen – mit BI-Modulen, QPR-stationär/Tagespflege und Transparenzkriterien ambulant
9.1AEDL Kommunizieren können
9.1.1QPR stationär/Tagespflege – Qualitätsbereiche
9.1.2Transparenzkriterien ambulant
9.1.3Formulierungshilfen
9.1.4Beispiel für einen Maßnahmenplan zu Sehen, Hören, Orientierung
9.2AEDL Sich bewegen können
9.2.1QPR stationär/Tagespflege – Qualitätsbereiche
9.2.2Transparenzkriterien ambulant
9.2.3Formulierungshilfen
9.2.4Beispiel für einen Maßnahmenplan »Sich bewegen können«
9.3AEDL Vitale Funktionen des Lebens aufrechterhalten können
9.3.1QPR stationär/Tagespflege – Qualitätsbereiche
9.3.2Transparenzkriterien ambulant
9.3.3Formulierungshilfen
9.3.4Beispiel für einen Maßnahmenplan »Vitale Funktionen des Lebens aufrecht erhalten«
9.4AEDL Sich pflegen können
9.4.1QPR stationär/Tagespflege – Qualitätsbereiche
9.4.2Transparenzkriterien ambulant
9.4.3Formulierungshilfen
9.4.4Beispiel für einen Maßnahmenplan »Sich pflegen können«
9.5AEDL Essen und trinken können
9.5.1QPR stationär/Tagespflege – Qualitätsbereiche
9.5.2Transparenzkriterien ambulant
9.5.3Formulierungshilfen
9.5.4Beispiel für einen Maßnahmenplan »Essen und trinken können«
9.6AEDL Ausscheiden können
9.6.1QPR stationär/Tagespflege – Qualitätsbereiche
9.6.2Transparenzkriterien ambulant
9.6.3Formulierungshilfen
9.6.4Beispiel für einen Maßnahmenplan »Ausscheiden können«
9.7AEDL Sich kleiden können
9.7.1QPR stationär – Qualitätsbereiche
9.7.2Transparenzkriterien ambulant
9.7.3Formulierungshilfen
9.8AEDL Ruhen, schlafen und sich entspannen können
9.8.1QPR stationär – Qualitätsbereiche
9.8.2Transparenzkriterien ambulant
9.8.3Formulierungshilfen
9.8.4Beispiel für einen Maßnahmenplan »Ruhen, schlafen und sich entspannen können«
9.9AEDL Sich beschäftigen, lernen und sich entwickeln können
9.9.1QPR stationär/Tagespflege – Qualitätsbereiche
9.9.2Formulierungshilfen
9.10AEDL Sich als Mann oder Frau fühlen und sich verhalten können
9.10.1QPR stationär/Tagespflege – Qualitätsbereiche
9.10.2Formulierungshilfen
9.11AEDL Für eine sichere und fördernde Umgebung sorgen können
9.11.1QPR stationär/Tagespflege – Qualitätsbereiche
9.11.2Formulierungshilfen
9.12AEDL Soziale Bereiche des Lebens sichern und gestalten können
9.12.1QPR stationär/Tagespflege – Qualitätsbereiche
9.12.2Transparenzkriterien ambulant
9.12.3Formulierungshilfen
9.12.4Beispiel für einen Maßnahmenplan »Soziale Bereiche des Lebens sichern und gestalten können«
9.13AEDL Mit existenziellen Erfahrungen des Lebens umgehen können
9.13.1QPR stationär/Tagespflege – Qualitätsbereiche
9.13.2Formulierungshilfen
9.13.3Beispiel für einen Maßnahmenplan »Mit existenziellen Erfahrungen des Lebens umgehen können«
10Expertenstandards
10.1Rechtliche Verbindlichkeit
10.2§ 113a SGB XI – Expertenstandards zur Sicherung und Weiterentwicklung der Qualität in der Pflege
10.3Expertenstandards und ihre Verwendung in der Pflegeprozessplanung/ Maßnahmenplanung
Literatur
Register
Nur durch die Stärke und Kompetenz der Mitarbeiterinnen kann in Einrichtungen der Altenpflege gute Arbeit gewährleistet werden. Die kontinuierliche Förderung beruflicher Kompetenz (»lebenslanges Lernen«) ist ein wichtiger Aspekt. In einer Zeit der nachhaltigen gesetzlichen Veränderungen durch die Politik, der neuen Richtlinien und aktuellen Entwicklungen ist die Pflege- und Versorgungsqualität in den Pflegeeinrichtungen weiter zu verbessern und zu sichern. So stehen die Einrichtungen als auch die Mitarbeiter immer wieder vor neuen Herausforderungen.
Das Begutachtungsinstrument (BI) ist in der Pflege inzwischen etabliert. Vor allem die Übersichtlichkeit der einzelnen Module erleichtert den Fachkräften den Umgang mit dem Begutachtungsverfahren, da der Mensch mit seinen noch gegenwärtigen Fähigkeiten im Mittelpunkt steht. Deshalb ist es auch zukünftig wichtig, eine exakte Pflegeeinstufung vorzunehmen, denn sie ist das Fundament für die personelle Besetzung.
Des Weiteren kommt noch das Strukturmodell mit seinem Element SIS® (Strukturierte Informationssammlung) mit sechs Themenfeldern sowie einer Risikomatrix dazu. Es bildet den Ansatzpunkt für die individuelle Maßnahmen-/Tagesplanung (früher: Pflegeplanung). In diesem System ist nur noch ein Maßnahmenplan anhand der tagesstrukturierenden Planung notwendig.
Durch die Neugestaltung des MDK-Reformgesetzes, das 2020 in Kraft getreten ist, wurden die 15 Medizinischen Dienste der Krankenversicherung (MDK) aus der Trägerschaft der Krankenversicherung gelöst und Mitte 2021 in »Medizinischer Dienst [Land] (MD)« umbenannt.
Zu den neuen Qualitätsprüfungs-Richtlinien (QPR) stationär kommt die neue QPR der Tagespflege dazu. Die ambulanten Pflegedienste werden weiterhin über die Transparenzkriterien für die Pflegequalität beurteilt.
Ambulante Pflegeeinrichtungen, Tagespflegeeinrichtungen und vollstationäre Pflegeeinrichtungen werden durch die Medizinischen Dienste der Länder geprüft. Die Grundlagen der Qualitätsprüfungen sind in den entsprechenden Qualitätsprüfrichtlinien gemäß § 114 ff SGB XI festgelegt. Nachfolgend wird in diesem Buch auf die Qualitätsbereiche der QPR stationär und der QPR Tagespflege eingegangen. Diese folgen in weiten Teilen der Struktur der Module aus der BI und spiegeln sich sowohl in der SIS® als auch in den Maßnahmen der AEDL wider. Danach folgen die Formulierungshilfen mit Zuordnung zu der QPR und BI.
Tipp
Es ergeben sich viele Synergieeffekte zwischen dem Begutachtungsinstrument (BI), der Strukturierten Informationssammlung (SIS®), den Aktivitäten und existenziellen Erfahrungen des Lebens (AEDL) und den Qualitätsprüfungs-Richtlinien (QPR). Diese Effekte können Sie bei Ihren Formulierungen gut nutzen.
Die Pflegeprozessplanung ist ein Arbeitsinstrument professioneller Pflege. Anhand eines pflegewissenschaftlichen Modells (hier: nach Krohwinkel) wird die Gesamtpflegebedürftigkeit eines Menschen ermittelt. Dazu werden die individuellen Pflegeprobleme des Pflegebedürftigen festgestellt. Genauso im Fokus stehen auch die Ressourcen, Fähigkeiten und Fertigkeiten, die der Mensch wegen seiner Pflegebedürftigkeit zur Bewältigung seiner Lebenssituation sowie Lebensmotivation entwickelt hat.
Anforderungen an eine Pflegeprozessplanung:
• Die Pflegeziele sollen erreichbar und realistisch sowie überprüfbar sein.
• Die Pflegemaßnahmen beschreiben die Vorgehensweise der Pflegenden:
– Was ist zu tun? Konkrete Festlegung einzelner Pflegemaßnahmen.
– Wie ist es zu tun? Kurze Beschreibung der Pflegemaßnahme
– Wann oder wie oft ist es zu tun? Zeitangabe und Häufigkeit der Pflegemaßnahme.
– Wer soll es tun? Hier sollen die unterschiedlichen Qualifikationen der Mitarbeiter beachtet werden. Die Pflegefachkraft ist verantwortlich für die korrekte Durchführung der Maßnahmen.
• Die Maßnahmen sollen für alle, an der Pflege Beteiligten verbindlich sein.
Wichtig Reflexion der Pflegemaßnahmen
Eine Reflexion der Pflegemaßnahmen erfolgt kontinuierlich, gegebenenfalls werden die Probleme, Kompetenzen ( Ressourcen, Fähigkeiten, entsprechende Ziele und Maßnahmen) neu überarbeitet, unter Einbeziehung der Bewohner/Patienten/Kunden oder Bezugspersonen.
• Die Formulierungshilfen für die Pflegeprozessplanung sind ein Hilfsmittel, um eine professionelle Pflegeprozessplanung zu erstellen.
• Die Pflegeprozessplanung muss der Entwicklung des Pflegeprozesses entsprechen und kontinuierlich aktualisiert werden.
Inzwischen ist die Pflegeprozessplanung nach dem altbekannten Muster nicht mehr aktueller Stand der Pflege. Im Strukturmodell spricht man stattdessen von »Maßnahmenplanung«, »um zu verdeutlichen, dass neben pflegerischen auch hauswirtschaftliche und betreuende Maßnahmen zu berücksichtigen sind…
Der Begriff Maßnahmenplanung bedeutet aber nicht, dass keine »Planung« im Sinne des Pflegeprozesses mehr erfolgt. Auch im Rahmen des Strukturmodells (Element 2) sind Maßnahmen und Aktivitäten zur individuellen Versorgung unter Berücksichtigung der Wünsche und Bedürfnisse der zu versorgenden Person zu planen und die Versorgungssituationen in ihrem Ablauf darzustellen.«1
Fazit Maßnahme oder Pflege? Im Pflegeprozess findet sich beides wieder
In diesem Buch wird von der Pflegeprozessplanung gesprochen. So können es sowohl jene Einrichtungen nutzen, die noch die Pflegeplanung anhand der AEDL dokumentieren, aber auch jene Einrichtungen, die bereits auf das Strukturmodell umgestellt haben. Einige Beispiele von Teilen einer Maßnahmenplanung finden Sie unter verschiedenen Formulierungen der AEDL wieder.
_________________
1 Vgl. https://www.ein-step.de/haeufige-fragen/
Seit Anfang 2017 gilt das zweite Pflegestärkungsgesetz (PSG II), das die Struktur der Pflegeleistungen grundsätzlich verändert hat. Wesentlichster Unterschied sind die fünf Pflegegrade, die die bislang gewohnten drei Pflegestufen ersetzen.
Das Gutachten für die Einteilung in einen Pflegegrad wird seit 2017 nach einem neuen Prüfverfahren (BI - Begutachtungsinstrument) durch die MDK-Gutachter oder andere qualifizierte Prüforganisationen durchgeführt. Der Bewohner oder Patient wird dabei persönlich anhand eines Fragenkataloges auf den Grad seiner Selbstständigkeit überprüft. Je höher die Anzahl der ermittelten Punkte, desto höher der erlangte Pflegegrad und die damit verbundenen Pflege- und Betreuungsleistungen durch die Pflegekasse. Beim Erfassen des Pflegegrades werden sechs Lebensbereiche als sog. »Module« erfasst und unterschiedlich gewichtet (Tab. 1).
Tab. 1: Gewichtung der Module des BI*
Tipp
Steht bei Ihnen eine Begutachtung ihres Bewohner oder Patienten an, sollten Sie sich die Übersicht der Module anschauen. Nur dann wissen Sie genau, was bewertet wird. Außerdem können Sie sich so auf den Besuch des Gutachters vorbereiten und entsprechend Ihre Pflegeprozessplanung oder Maßnahmenplanung anpassen.*
* Vgl. MDS 2019
Hier geht es um die Einschätzung, ob eine Person ohne fremde Hilfe, also selbstständig, eine Körperhaltung einnehmen bzw. wechseln kann oder ob sie sich fortbewegen kann. Dabei werden fünf Handlungen abgefragt, denen für die Selbstständigkeit im Bereich Mobilität entscheidende Bedeutung zukommt (Tab. 2).
Tab. 2: Mobilität
Selbstständig
Überwiegend selbstständig
Überwiegend unselbstständig
unselbstständig
4.1.1
Positionswechsel im Bett
0
1
2
3
4.1.2
Halten einer stabilen Sitzposition
0
1
2
3
4.1.3
Umsetzen
0
1
2
3
4.1.4
Fortbewegen innerhalb des Wohnbereichs
0
1
2
3
4.1.5
Treppensteigen
0
1
2
3
Definition Selbstständig
Selbstständig ist auch jemand, der sich nur mit Hilfsmitteln (ohne fremde personelle Hilfe) bewegen kann, z. B. mit einem Rollator oder Rollstuhl. Beachten Sie allerdings Folgendes: Wenn im Rahmen der Mobilität eine sogenannte »besondere Bedarfskonstellation mit vollständigem Verlust der Greif-, Steh- und Gehfunktionen« vorliegt, ist eine Einstufung in Pflegegrad 5 vorzunehmen. Eine weitere Begutachtung erfolgt dann nicht mehr.
In diesem Modul wird nicht die Aktivität bewertet, sondern die geistige Funktion. Mit der Einschätzung der Fähigkeiten im Bereich Kognition und Kommunikation soll vor allem der Pflegebedarf von an Demenz erkrankten Menschen erfasst werden können. Auch Einschränkungen einzelner neurologischer Erkrankungen können damit besser erfasst werden (Tab. 3).
Tab. 3: Kognitve und kommunikatve Fähigkeiten
Die Fähigkeit ist
vorhanden/unbeeinträchtigt
größtenteils vorhanden
in geringem Maße vorhanden
nicht vorhanden
4.2.1
Erkennen von Personen aus dem näheren Umfeld
0
1
2
3
4.2.2
örtliche Orientierung
0
1
2
3
4.2.3
zeitliche Orientierung
0
1
2
3
4.2.4
Erinnern an wesentliche Ereignisse oder Beobachtungen
0
1
2
3
4.2.5
Steuern von mehrschrittigen Alltagshandlungen
0
1
2
3
4.2.6
Treffen von Entscheidungen im Alltagsleben
0
1
2
3
4.2.7
Verstehen von Sachverhalten und Informationen
0
1
2
3
4.2.8
Erkennen von Risiken und Gefahren
0
1
2
3
4.2.9
Mitteilen von elementaren Bedürfnissen
0
1
2
3
4.2.10
Verstehen von Aufforderungen
0
1
2
3
4.2.11
Beteiligen an einem Gespräch
0
1
2
3
In diesem Modul geht es um Verhaltensweisen und psychische Problemlagen als Folge von Gesundheitsproblemen, die immer wieder auftreten und personelle Unterstützung benötigen. Dabei kann es sich um Verhaltensweisen wie z. B. zielloses Umhergehen in der Wohnung oder Einrichtung, nächtliche Unruhe, lautes Rufen, Schreien, Klagen ohne nachvollziehbaren Grund handeln. Erfasst wird dabei die Häufigkeit der benötigten Hilfe (Tab. 4).
Tab. 4: Verhaltensweisen und psychische Problemlagen
Nie oder selten
Selten (ein- bis dreimal innerhalb von zwei Wochen
Häufig (zweimal bis mehrmals wöchentlich, aber nicht täglich)
täglich
4.3.1
motorisch geprägte Verhaltensauffälligkeiten
0
1
3
5
4.3.2
nächtliche Unruhe
0
1
3
5
4.3.3
selbstschädigendes und autoaggressives Verhalten
0
1
3
5
4.3.4
Beschädigung von Gegenständen
0
1
3
5
4.3.5
Physisch aggressives Verhalten gegenüber anderen Personen
0
1
3
5
4.3.6
verbale Aggression
0
1
3
5
4.3.7
andere pflegerelevante vokale Auffälligkeiten
0
1
3
5
4.3.8
Abwehr pflegerischer oder anderer unterstützender Maßnahmen
0
1
3
5
4.3.9
Wahnvorstellungen
0
1
3
5
4.3.10
Ängste
0
1
3
5
4.3.11
Antriebslosigkeit bei depressiver Stimmungslage
0
1
3
5
4.3.12
sozial inadäquate Verhaltensweisen
0
1
3
5
4.3.13
sonstige inadäquate Handlungen
0
1
3
5
Hier (Tab. 5) geht es um die Verrichtungen des täglichen Lebens wie Körperpflege, Essen und Trinken, An- und Ausziehen als auch Toilettengänge. Dieses Modul wird bei der Begutachtung mit 40 % von 100 möglichen Punkten erfasst (Tab. 1). Es ist also entscheidend bei der Feststellung des Pflegegrads.
Tab. 5: Selbstversorgung
Selbstständig
Überwiegend selbstständig
Überwiegend unselbstständig
unselbstständig
4.4.1
Waschen des vorderen Oberkörpers
0
1
2
3
4.4.2
Körperpflege im Bereich des Kopfes
0
1
2
3
4.4.3
Waschen des Intimbereichs
0
1
2
3
4.4.4
Duschen oder Baden einschließlich Waschen der Haare
0
1
2
3
4.4.5
An- und Auskleiden des Oberkörper
0
1
2
3
4.4.6
An- und Auskleiden des Unterkörpers
0
1
2
3
4.4.7
Mundgerechtes Zubereiten der Nahrung und Eingießen von Getränken
0
1
2
3
4.4.8
Essen
0
3
6
9
4.4.9
Trinken
0
2
4
6
4.4.10
Benutzen einer Toilette oder eines Toilettenstuhls
0
2
4
6
4.4.11
Bewältigen der Folgen einer Harninkontinenz und Umgang mit Dauerkatheter und Urostoma
0
1
2
3
4.4.12
Bewältigen der Folgen einer Stuhlinkontinenz und Umgang mit Stoma
0
1
2
3
Versorgung mit Hilfe
Keine, nicht täglich oder nicht auf Dauer
Täglich zusätzlich zu oraler Ernähr.
Ausschließlich oder nahezu ausschließlich
4.4.13
Ernährung parenteral oder über Sonde
0
6
3
Hier (Tab. 6) werden zumeist medizinische Handlungen abgefragt, denen für die Bewältigung der Pflegesituation oder im pflegerischen Umgang mit einer Erkrankung eine entscheidende Bedeutung zukommt. Dies können Fragen sein, wie oft der Mensch der Hilfe bei Medikamentengabe, Verbandwechsel oder bei Arztbesuchen bedarf. Erfasst wird, wie häufig die einzelnen pflegerischen Maßnahmen erfolgen und ob sie selbstständig erledigt werden können oder nicht.
Tab. 6: Umgang mit krankheits-/therapiebedingten Anforderungen und Belastungen
Bewältigung von und selbstständiger Umgang mit krankheits- oder therapiebedingten Anforderungen und Belastungen
Entfällt/Selbstständig
Häufigkeit/Tag
Häufigkeit/Woche
Häufigkeit/Monat
4.5.1
Medikation
4.5.2
Injektionen
4.5.3
Versorgung intravenöser Zugänge
4.5.4
Absaugen und Sauerstoffgabe
4.5.5
Einreibungen oder Kälte- und Wärmeanwendungen
4.5.6
Messung und Deutung von Körperzuständen
4.5.7
Körpernahe Hilfsmittel
Summe der Maßnahmen pro Tag
0
Summe der Maßnahmen pro Woche
0
/7
/7
/7
Summe der Maßnahmen pro Monat
0
/30
/30
/30
Umrechnung in Maßnahmen pro Tag
Maßnahmen pro Tag
keine
1 bis max. 3
3 bis max. 8
mehr als 8
Punktwert
1 Punkt
2 Punkte
3 Punkte
4.5.8
Verbandswechsel und Wundversorgung
4.5.9
Wundversorgung mit Stoma
4.5.10
Regelmäßige Einmalkatheterisierung und Nutzung von Abführmethoden
4.5.11
Therapiemaßnahmen in häuslicher Umgebung
Berechnung in Punkten
Weniger als 1 x Woche
Mind. 1 x Woche
1–2 x tägl.
Mind. 3 x tägl.
4.5.12
Zeit- und technikintensive Maßnahmen in häuslicher Umgebung
0
60
8,6
2
Wöchentliche Häufigkeit multipliziert mit
4.5.13
Arztbesuche
0
4,3
1
4.5.14
Besuche anderer medizinischer oder therapeutischer Einrichtungen (bis zu 3 Stunden)
0
4,3
1
4.5.15
Zeitlich ausgedehnte Besuche anderer medizinischer oder therapeutischer Einrichtungen (bis zu 3 Stunden)
0
8,6
1
Entfällt oder selbstständig
Überwiegend selbstständig
Überwiegend unselbstständig
unselbstständig
4.5.16
Einhaltung einer Diät und anderer krankheitsoder therapiespezifischer Verhaltensvorschriften
0
1
2
3
Hier (Tab. 7) geht es um die Einschätzung, inwieweit dem Pflegebedürftigen eine selbstständige Gestaltung des Alltagslebens und sozialer Kontakte möglich ist. Folglich werden - zum ersten Mal - der Hilfebedarf bei der Planung des Tagesablaufs, aber auch die Ausübung von Hobbys und die Pflege von sozialen Kontakten erfragt.
Tab. 7: Gestaltung des Alltagslebens und sozialer Kontakte*
Kriterien
Selbstständig
Überwiegend selbstständig
Überwiegend unselbstständig
unselbstständig
4.6.1
Gestaltung des Tagesablaufs und Anpassung an Veränderungen
0
1
2
3
4.6.2
Ruhen und Schlafen
0
1
2
3
4.6.3
Sich beschäftigen
0
1
2
3
4.6.4
Vornehmen von in die Zukunft gerichteten Planungen
0
1
2
3
4.6.5
Interaktion mit Personen im direkten Kontakt
0
1
2
3
4.6.6
Kontaktpflege zu Personen außerhalb des direkten Umfeldes
0
1
2
3
* Vgl. MDS 2019
Es gibt noch zwei weitere Module, die allerdings nicht für die Einstufung herangezogen werden: »Modul 7 – Außerhäusliche Aktivitäten« und »Modul 8 – Haushaltsführung«.
Modul 7: Außerhäusliche Aktivitäten
• Verlassen des Bereichs der Wohnung oder der Einrichtung
• Fortbewegen außerhalb der Wohnung oder der Einrichtung
• Nutzen öffentlicher Verkehrsmittel
• Mitfahren in einem Kraftfahrzeug
• Teilnahme an kulturellen, religiösen oder sportlichen Veranstaltungen
Modul 8: Haushaltsführung
• Einkaufen für den täglichen Bedarf
• Zubereiten einfacher Mahlzeiten
• Einfache Aufräum- und Reinigungsarbeiten
Wenn alle Punkte der einzelnen Module zusammengetragen und gewichtet wurden, ergibt sich ein Gesamtpunktwert, der die Grundlage des individuellen Pflegegrades ergibt.
Wichtig Vorsicht bei den Modulen 2 und 3!
Die Werte der Module 2 und 3 werden nicht addiert. Es wird lediglich der höchste gewichtete Punktwert aus einem der beiden Module genommen.
Eine Pflegebedürftigkeit ist dann gegeben, wenn der gewichtete Gesamtpunktwert mindestens 12,5 Punkte ergibt. Die Pflegegrade verteilen sich wie folgt:
• Pflegegrad 1: ab 12,5 bis unter 27 Gesamtpunkte
• Pflegegrad 2: ab 27 bis unter 47,5 Gesamtpunkte
• Pflegegrad 3: ab 47,5 bis unter 70 Gesamtpunkte
• Pflegegrad 4: ab 70 bis unter 90 Gesamtpunkte
• Pflegegrad 5: ab 90 bis 100 Gesamtpunkte