Fränkische Zeit - Engels Friedrich - E-Book

Fränkische Zeit E-Book

Engels Friedrich

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Beschreibung

Engels schrieb diese Abhandlung über die Franken und ihre Zeit um 1881. Inhalt: Die Umwälzung der Grundbesitzverhältnisse unter Merowingern und Karolingern Gau- und Heerverfassung Anmerkung: Der fränkische Dialekt

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Fränkische Zeit

Friedrich Engels

Inhalt:

Friedrich Engels – Biografie und Bibliografie

Fränkische Zeit

Die Umwälzung der Grundbesitzverhältnisse unter Merowingern und Karolingern

Gau- und Heerverfassung

Anmerkung: Der fränkische Dialekt

Fußnoten

Fränkische Zeit, Friedrich Engels

Jazzybee Verlag Jürgen Beck

Loschberg 9

86450 Altenmünster

ISBN: 9783849611736

www.jazzybee-verlag.de

[email protected]

Friedrich Engels – Biografie und Bibliografie

Sozialist, geb. 28. Nov. 1820 in Barmen als Sohn eines Fabrikanten, gest. 5. Aug. 1895 in London, war 1838 Volontär in einem Geschäft in Bremen und übernahm dann die Filiale des väterlichen Geschäfts zu Manchester, die er bis 1845 leitete. Schon in früher Jugend literarisch tätig und sozialistischen Ideen zugeneigt, wurde er durch seinen Aufenthalt in England angeregt zur Veröffentlichung des Werkes »Die Lage der arbeitenden Klassen in England« (Leipz. 1845; 2. Aufl., Stuttg. 1892; engl. Übersetzung, mit Nachtrag, von Wischnewetzky, New York 1887). Nachdem er bereits 1844 für die von A. Ruge und K. Marx herausgegebenen »Deutsch-französischen Jahrbücher« Beiträge geschrieben, ward er 1844 in Brüssel mit Marx persönlich bekannt, dem er fortan in treuer Freundschaft anhing. Mit ihm verfasste er gemeinsam die gegen Bruno Bauer gerichtete Schrift »Die heilige Familie«, ebenso 1847 im Auftrag des internationalen Kommunistenbundes das »an die Proletarier aller Länder« gerichtete kommunistische Manifest. E. war damals erst in London, später in Brüssel Sekretär des Zentralausschusses des genannten Bundes. 1848–49 beteiligte er sich als Mitarbeiter an der von Marx in Köln redigierten »Neuen rheinischen Zeitung«, dann nahm er an den Aufständen in der Pfalz und in Baden teil und flüchtete nach deren Niederwerfung nach England, wo er nach Gründung der »Internationale« für diese und überhaupt für Verbreitung sozialistischer Ideen wirkte. Von 1850–69 war er wieder im väterlichen Geschäft in Manchester tätig und lebte seit 1869 in London. Eine Reihe von seinen im »Vorwärts« veröffentlichten Abhandlungen erschien 1878 u. d. T.: »Herrn Eugen Dührings Umwälzung der Wissenschaft« (4. Aufl., Stuttg. 1901); andre Schriften sind: »Der Ursprung der Familie, des Privateigentums und des Staates« (Zür. 1884; 8. Aufl., Stuttg. 1900); »Ludwig Feuerbach und der Ausgang der klassischen deutschen Philosophie« (das. 1888, 3. Aufl. 1903); »Die Entwickelung des Sozialismus von der Utopie zur Wissenschaft« (4. Aufl., Berl. 1881). Auch gab er den von Marx im Manuskript hinterlassenen 2. und 3. Band des Werkes: »Das Kapital, Kritik der politischen Ökonomie« (Hamb. 1885) heraus und besorgte die 3. und 4. Auflage des 1. Bandes. Gesammelte Schriften aus dem Nachlaß wurden zusammen mit denen von Marx und Lassalle von Mehring herausgegeben (Stuttg. 1901 ff.). Vgl. »Die Neue Zeit«, 9. Jahrgang, S. 225 ff. (Stuttg. 1890); Sombart, Friedrich E. (Berl. 1895).

Fränkische Zeit

Die Umwälzung der Grundbesitzverhältnisse unter Merowingern und Karolingern

Die Markverfassung blieb bis ans Ende des Mittelalters die Grundlage fast des gesamten Lebens der deutschen Nation. Nach anderthalbtausendjährigem Bestehn ging sie endlich allmählich zugrund auf rein ökonomischem Wege. Sie erlag vor den wirtschaftlichen Fortschritten, denen sie nicht länger entsprach. Wir werden ihren Verfall und schließlichen Untergang später zu untersuchen haben; wir werden finden, daß Reste von ihr noch heute fortbestehn.

Wenn sie aber so lange sich erhielt, so geschah dies auf Kosten ihrer politischen Bedeutung. Sie war jahrhundertelang die Form gewesen, in der die Freiheit der germanischen Stämme sich verkörpert hatte. Sie wurde jetzt die Grundlage tausendjähriger Volksknechtschaft. Wie war dies möglich?

Die älteste Genossenschaft, sahen wir, umfaßte das ganze Volk. Ihm gehörte ursprünglich alles in Besitz genommene Land. Später wurde die, unter sich näher verwandte, Gesamtheit der Bewohner eines Gaus Besitzer des von ihnen besiedelten Gebiets, und dem Volk als solchem blieb nur das Verfügungsrecht über die noch übrigen herrenlosen Striche. Die Gaubewohnerschaft trat wieder an die einzelnen Dorfgenossenschaften – – ebenfalls aus näheren Geschlechtsverwandten gebildet – ihre Feld- und Waldmarken ab, wobei dann wieder das überschüssige Land dem Gau verblieb. Ebenso die Stammdörfer bei der Aussendung neuer, aus der alten Mark des Urdorfs mit Land ausgestatteter Dorfkolonien.

Der Blutsverband, auf dem hier wie überall die ganze Volksverfassung beruhte, kam mit der Vermehrung der Volkszahl und der Weiterentwicklung des Volks mehr und mehr in Vergessenheit.

Dies war der Fall zuerst mit Bezug auf die Gesamtheit des Volks. Die gemeinsame Abstammung wurde immer weniger als wirkliche Blutsverwandtschaft empfunden; die Erinnerung daran wurde immer schwächer, es blieb nur noch die gemeinsame Geschichte und Mundart. Dagegen erhielt sich das Bewußtsein des Blutsverbandes der Gaubewohner, wie natürlich, länger. Das Volk reduzierte sich damit auf eine mehr oder minder feste Konföderation von Gauen. In diesem Zustand scheinen die Deutschen zur Zeit der Völkerwanderung gewesen zu sein. Von den Alamannen erzählt dies Ammianus Marcellinus ausdrücklich; In den Volksrechten blickt es noch überall durch; bei den Sachsen bestand diese Entwicklungsstufe noch zur Zeit Karls des Großen, bei den Friesen bis zum Untergang der friesischen Freiheit.

Aber die Wanderung auf römischen Boden brach auch den Blutsverband des Gaues und mußte ihn brechen. Lag auch die Ansiedlung nach Stämmen und Geschlechtern in der Absicht, so war sie doch nicht durchzuführen. Die langen Züge hatten nicht nur Stämme und Geschlechter, sie hatten selbst ganze Völker durcheinandergeworfen. Nur mühsam ließ sich noch der Blutsverband der einzelnen Dorfgenossenschaften zusammenhalten; und diese waren damit die wirklichen politischen Einheiten geworden, aus denen das Volk sich zusammensetzte. Die neuen Gaue auf römischem Gebiet waren schon von vornherein mehr oder weniger willkürliche – oder durch vorgefundne Verhältnisse bedingte – Gerichtsbezirke oder wurden es doch sehr bald.

Damit war das Volk aufgelöst in einen Verband kleiner Dorfgenossenschaften, unter denen kein oder doch fast kein ökonomischer Zusammenhang bestand, da ja jede Mark sich selbst genügte. Ihre eignen Bedürfnisse selbst produzierte und außerdem die Produkte der einzelnen benachbarten Marken fast genau dieselben waren. Austausch zwischen ihnen war also ziemlich unmöglich. Und eine solche Zusammensetzung des Volks aus lauter kleinen Genossenschaften, die zwar gleiche, aber ebendeshalb keine gemeinsamen ökonomischen Interessen haben, macht eine nicht aus ihnen hervorgegangene, ihnen fremd gegenüberstehende, sie mehr und mehr ausbeutende Staatsgewalt zur Bedingung der Fortexistenz der Nation.

Die Form dieser Staatsgewalt ist wieder bedingt durch die Form, in der sich die Genossenschaften zur Zeit befinden. Da, wo – wie bei den arischen Völkern Asiens und bei den Russen – sie entsteht zu einer Zeit, wo die Gemeinde den Acker noch für Gesamtrechnung bestellt oder doch den einzelnen Familien nur auf Zeit zuweist, wo also noch kein Privateigentum am Boden sich gebildet hat, tritt die Staatsgewalt als Despotismus auf. In den von den Deutschen eroberten römischen Ländern finden wir dagegen, wie wir sahen, die einzelnen Anteile an Acker und Wiese bereits als Allod, als freies, nur den gemeinen Markverpflichtungen unterworfenes Eigentum der Besitzer. Wir haben nun zu untersuchen, wie auf Grundlage dieses Allods eine Gesellschafts- und Staatsverfassung entstand, die – mit der gewöhnlichen Ironie der Geschichte – schließlich den Staat auflöste und in ihrer klassischen Form alles Allod vernichtete.

Mit dem Allod war nicht nur die Möglichkeit, sondern die Notwendigkeit gegeben, daß die ursprüngliche Gleichheit des Grundbesitzes sich in ihr Gegenteil verkehrte. Von dem Augenblick seiner Herstellung auf ehemals römischem Boden wurde das deutsche Allod, was das römische Grundeigentum, das neben ihm lag, schon lange gewesen war – Ware. Und es ist ein unerbittliches Gesetz aller auf Warenproduktion und Warenaustausch beruhenden Gesellschaften, daß in ihnen die Verteilung des Besitzes immer ungleicher, der Gegensatz von Reichtum und Armut immer größer, der Besitz immer mehr in wenigen Händen konzentriert wird; ein Gesetz, das in der modernen kapitalistischen Produktion zwar seine volle Entwicklung erhält, aber keineswegs erst in ihr überhaupt zur Wirkung kommt. Von dem Augenblick also, wo Allod, frei veräußerliches Grundeigentum, Grundeigentum als Ware entstand, von dem Augenblick war also die Entstehung des großen Grundeigentums nur eine Frage der Zeit.

In der Epoche aber, mit der wir uns beschäftigen, waren Ackerbau und Viehzucht die entscheidenden Produktionszweige. Der Grundbesitz und seine Produkte machten bei weitem den größten Teil des damaligen Reichtums aus. Was sonst von beweglichen Reichtümern existierte, folgte der Natur der Sache nach dem Grundbesitz, fand sich mehr und mehr in denselben Händen zusammen wie dieser. Industrie und Handel waren schon unter dem römischen Verfall heruntergebracht, die deutsche Invasion vernichtete sie fast vollständig. Was davon noch blieb, wurde meist von Unfreien und Fremden betrieben und blieb verachtete Beschäftigung. Die herrschende Klasse, die hier, bei aufkommender Ungleichheit des Besitzes, sich allmählich bildete, konnte nur eine Klasse großer Grundbesitzer sein, ihre politische Herrschaftsform die einer Aristokratie. Wenn wir also sehn werden, wie bei der Entstehung und Ausbildung dieser Klasse vielfach, ja scheinbar vorwiegend, politische Hebel, Gewalt und Betrug wirksam sind, so dürfen wir darüber nicht vergessen, daß diese politischen Hebel nur dienen zur Beförderung und Beschleunigung eines notwendigen ökonomischen Vorgangs. Wir werden freilich ebenso häufig sehn, wie diese politischen Hebel die ökonomische Entwicklung hemmen; dies geschieht oft genug und jedesmal da, wo die verschiednen Beteiligten sie in entgegengesetzten oder einander durchkreuzenden Richtungen ansetzen.

Wie entstand nun diese Klasse großer Grundbesitzer?

Fürs erste wissen wir, daß sich auch nach der fränkischen Eroberung in Gallien eine Menge römischer Großgrundbesitzer forterhielten, die ihre Güter meist durch freie oder hörige Hintersassen gegen Zins (Canon) bebauen ließen.

Dann aber haben wir gesehn, wie das Königtum durch die Eroberungskriege bei allen ausgezogenen Deutschen eine ständige Einrichtung und wirkliche Macht geworden, wie es das alte Volksland in königliche Domäne verwandelt und ebenso die römischen Staatsländereien seinem Besitz einverleibt hatte. Während der vielen Bürgerkriege, die aus den Teilungen des Reichs entsprangen, vermehrte sich dies Krongut noch fortwährend durch massenhafte Einziehungen der Güter sogenannter Rebellen. Aber so rasch es wuchs, so rasch wurde es verschleudert in Schenkungen an die Kirche wie an Privatleute, Franken und Romanen, Gefolgsleute (Antrustionen) oder sonstige Günstlinge des Königs. Als während und durch die Bürgerkriege sich bereits die Anfänge einer herrschenden Klasse von Großen und Mächtigen, Grundbesitzern, Beamten und Heerführern gebildet, wurde auch ihr Beistand von den Teilfürsten durch Landschenkungen erkauft. Daß dies alles in weitaus den meisten Fällen wirkliche Schenkungen, Übertragungen zu freiem, erblichem und veräußerlichem Eigentum waren, bis mit Karl Martell hierin eine Änderung eintrat, hat Roth unwiderleglich bewiesen1.