Gerechtigkeitstheorien zur Einführung - Bernd Ladwig - E-Book

Gerechtigkeitstheorien zur Einführung E-Book

Bernd Ladwig

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Beschreibung

Gerechtigkeit ist eine moralische und politische Grundnorm. Ihren Kern bilden Fragen gerechter Verteilung. Ist eine gerechte Verteilung aber gleichbedeutend mit recht verstandener Gleichheit? Die Einführung vertritt diese zuerst von Aristoteles systematisierte Ansicht. Am Leitfaden begrifflicher Merkmale werden dabei institutionelle mit handlungs- und personenbezogenen Gerechtigkeitsvorstellungen vermittelt. Auf dieser Grundlage bietet der Band eine ausgewogene Darstellung und kritische Würdigung der Beiträge von Denkern wie John Rawls, Robert Nozick, Michael Walzer, Ronald Dworkin und Amartya Sen. In einem Ausblick kommen Fragen globaler Gerechtigkeit zur Sprache.

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Gerechtigkeitstheorien zur Einführung

Bernd Ladwig

Gerechtigkeitstheorienzur Einführung

Wissenschaftlicher BeiratMichael Hagner, ZürichDieter Thomä, St. GallenCornelia Vismann, Weimar †

Wissenschaftlicher BeiratMichael Hagner, ZürichDieter Thomä, St. GallenCornelia Vismann, Weimar †

Junius Verlag GmbHStresemannstraße 37522761 Hamburgwww.junius-verlag.de

© 2011 by Junius Verlag GmbHAlle Rechte vorbehaltenCovergestaltung: Florian ZietzTitelbild: Ambrogio Lorenzetti,Die Allegorie der guten RegierungVeröffentlichung der E-Book-Ausgabe März 2016ISBN 978-3-96060-007-7Basierend auf Print-Ausgabe:ISBN 978-3-88506-693-42., korrigierte Aufl. 2013

Bibliografische Information der Deutschen NationalbibliothekDie Deutsche Nationalbibliothek verzeichnet diese Publikation in derDeutschen Nationalbibliografie; detaillierte bibliografische Datensind im Internet über <http://dnb.d-nb.de> abrufbar.

Zur Einführung …

… hat diese Taschenbuchreihe seit ihrer Gründung 1978 gedient. Zunächst als sozialistische Initiative gestartet, die philosophisches Wissen allgemein zugänglich machen und so den Marsch durch die Institutionen theoretisch ausrüsten sollte, wurden die Bände in den achtziger Jahren zu einem verlässlichen Leitfaden durch das Labyrinth der neuen Unübersichtlichkeit. Mit der Kombination von Wissensvermittlung und kritischer Analyse haben die Junius-Bände stilbildend gewirkt.

Von Zeit zu Zeit müssen im ausufernden Gebiet der Wissenschaften neue Wegweiser aufgestellt werden. Teile der Geisteswissenschaften haben sich als Kulturwissenschaften reformiert und neue Fächer und Schwerpunkte wie Medienwissenschaften, Wissenschaftsgeschichte oder Bildwissenschaften hervorgebracht; auch im Verhältnis zu den Naturwissenschaften sind die traditionellen Kernfächer der Geistes- und Sozialwissenschaften neuen Herausforderungen ausgesetzt. Diese Veränderungen sind nicht bloß Rochaden auf dem Schachbrett der akademischen Disziplinen. Sie tragen vielmehr grundlegenden Transformationen in der Genealogie, Anordnung und Geltung des Wissens Rechnung. Angesichts dieser Prozesse besteht die Aufgabe der Einführungsreihe darin, regelmäßig, kompetent und anschaulich Inventur zu halten.

Zur Einführung ist für Leute geschrieben, denen daran gelegen ist, sich über bekannte und manchmal weniger bekannte Autor(inn)en und Themen zu orientieren. Sie wollen klassische Fragen in neuem Licht und neue Forschungsfelder in gültiger Form dargestellt sehen.

Zur Einführung ist von Leuten geschrieben, die nicht nur einen souveränen Überblick geben, sondern ihren eigenen Standpunkt markieren. Vermittlung heißt nicht Verwässerung, Repräsentativität nicht Vollständigkeit. Die Autorinnen und Autoren der Reihe haben eine eigene Perspektive auf ihren Gegenstand, und ihre Handschrift ist in den einzelnen Bänden deutlich erkennbar.

Zur Einführung ist in verstärktem Maß ein Ort für Themen, die unter dem weiten Mantel der Kulturwissenschaften Platz haben und exemplarisch zeigen, was das Denken heute jenseits der Naturwissenschaften zu leisten vermag.

Zur Einführung bleibt seinem ursprünglichen Konzept treu, indem es die Zirkulation von Ideen, Erkenntnissen und Wissen befördert.

Michael HagnerDieter ThomäCornelia Vismann

Inhalt

Vorwort

I.THEORETISCHE GRUNDLAGEN

1.Begriffliches

1.1 Zum Begriff der Gerechtigkeit

1.2 Zum Begriff der Moral

2.Bereicheder Gerechtigkeit

2.1 Gerechtigkeit als Tugend

2.2 Verwirklichungen der Gerechtigkeit

3.Arten der Gerechtigkeit

3.1 Allgemeine und besondere Gerechtigkeit

3.2 Herrschaft und Gerechtigkeit

4.Gleichheit

4.1 Gerechtfertigte Ungleichheit?

4.2 Begründungen substanzieller Gleichheit

5.Gerechtigkeit und Maximierung

5.1 Konsequentialismus und Rechte

5.2 Die Grenzen der Maximierung

II.HEUTIGE DEBATTEN

6.Eine Vertragstheorie der Gerechtigkeit: John Rawls

6.1 Gerechtigkeit als Fairness

6.2 Die Grundsätze der Gerechtigkeit

7.Ein konsequenterer Liberalismus?

7.1 Rechte als Stoppschilder

7.2 Eine ›historische‹ Theorie der Gerechtigkeit

8.Gerechtigkeit und Gemeinschaft

8.1 Wie wir uns selbst verstehen

8.2 Rawls’ späte Theorie: Politischer Liberalismus

9.Gerechtigkeit als Gleichheit?

9.1 Welche Gleichheit?

9.2 Warum eigentlich Gleichheit?

10. Ausblick: Gerechtigkeit jenseits des Nationalstaats

Anmerkungen

Hinweise zum Weiterlesen

Über den Autor

Vorwort

Diese Einführung spannt einen Bogen von den begrifflichen Fragen der Gerechtigkeitstheorie bis zu deren zeitgenössischen Kontroversen. Ihr Zweck ist die Heranführung aufgeschlossener Leserinnen und Leser an fundierte Gedanken zu einem Schlüsselthema der Moralphilosophie und des politischen Denkens. Philosophische Vorkenntnisse sind kein Hindernis, aber hoffentlich auch keine Voraussetzung dafür, das kleine Buch mit Gewinn zu lesen.

Die Leserinnen und Leser, die ich mir wünsche, lassen nicht den Autor für sich denken, sondern denken selber. Angeregt durch seine Vorschläge, greifen sie zu Originalbeiträgen, weil sie ein Studium von Einführungen nicht mit einem Studium der Sache gleichsetzen. Dabei sei vorausgeschickt, dass das Thema Gerechtigkeit zum Verzweifeln komplex und kompliziert ist. Aber es ist zugleich eines der Themen, die uns nicht nur aus intellektueller Neugierde anziehen. Die Gerechtigkeit geht uns als Menschen und als Bürger etwas an, weil wir eine Selbstachtung zu verlieren haben. Wir wollen nicht das Gefühl haben, auf Kosten anderer zu leben, sie auszubeuten, ungerecht zu beherrschen oder um Güter zu bringen, die ihnen gebühren, und wir wollen nicht, dass andere dies mit uns tun. Auch möchten wir nicht in einem Staat leben, dessen Verfassung oder Praxis die gültigen Ansprüche mancher Menschen verletzt.

Die hier gewählte Herangehensweise ist eher systematisch als historisch. Ausflüge in die Ideengeschichte der Gerechtigkeit unternehme ich nur, soweit sie zum Verständnis ihrer Gegenwart unerlässlich oder doch hilfreich sind. Wenn ich etwa der modernen Verengung von Gerechtigkeit auf gerechte Ordnungen nicht folge, sondern sie weiterhin auch, wie die Klassiker in Antike und Mittelalter, als eine individuelle Tugend betrachte, so hat das einen systematischen Sinn. Denn nur im Zusammenspiel von Institutionen mit dem Ethos von Einzelmenschen kann Gerechtigkeit unverkürzt zur Geltung gelangen.

Auch argumentiere ich dafür, dass die Gerechtigkeitstheoretiker unserer Tage gut daran täten, ein paar Grundunterscheidungen des Aristoteles zu beherzigen. Diese dienen mir aber nur dazu, die beiden Behauptungen zu erhellen, die das sachliche Zentrum des Buches bilden. Gerechtigkeit ist zuerst eine Sache gerechter Verteilung. Eine gerechte Verteilung ist gleichbedeutend mit recht verstandener Gleichheit. Diese Behauptungen sollen helfen, die Gerechtigkeit von verwandten Gebieten wie den Menschenrechten, mit denen sie manches gemeinsam haben, abzugrenzen.

Anfänglich hatte ich geglaubt, nach wenigen einleitenden Worten zum Begriff der Gerechtigkeit in die zeitgenössische Debatte springen zu können, die mit John Rawls’ Theorie der Gerechtigkeit einsetzt. Aber schon bald wurde mir klar, dass ich bei aller Bewunderung für Rawls’ Werk seinen Umgang mit den begrifflichen Grundlagen unzulänglich fand. In dieser Hinsicht scheint Rawls die Diskussion eher ungut geprägt zu haben. Heute schreiben alle möglichen Autoren über »Gerechtigkeit«, aber kaum einer begründet eingehend, warum das der beste Begriff für das ist, was er sagen will: zu Anerkennung, zu Armutsbekämpfung, zu Freiheitsrechten, zu Gemeinschaft, zu demokratischer Selbstbestimmung und so weiter.

Weil mir das unbefriedigend schien, fand ich mich unversehens in begriffliche Fragen verwickelt. Und da sie beim Schreiben schließlich einen immer größeren Raum einnahmen, habe ich mich zu einer Zweiteilung entschlossen: Um die heutigen Debatten fundierter nachzeichnen zu können, wird ihnen ein eigener Teil zu den theoretischen Grundlagen vorangestellt. Die Darstellung beginnt mit der allgemeinen Bestimmung, gerecht sei, wenn jeder bekommt, was ihm zukommt. (Und jede natürlich, aber dass auch Frauen gemeint sind, ist ein so grundlegendes Gebot der Gerechtigkeit, dass es hier als selbstverständlich vorausgesetzt wird. Die Lesbarkeit soll Vorrang haben vor dem Versuch, die Sprache von jeder geschichtlich bedingten politischen Unkorrektheit zu reinigen.)

Die Bestimmung scheint wenig bis nichts zu besagen. Und doch verweist sie, wie weiter gezeigt werden soll, in einem formalen Sinne auf Gleichheit. Eben das ist die These des Aristoteles, der darum der (gar nicht so heimliche) Held des ersten Buchteils ist. Aristoteles war allerdings noch nicht gewillt, auch substanziell von einer Gleichheit aller, einfach als Menschen, auszugehen. Dieses substanzielle Gleichheitsverständnis kennzeichnet das Gerechtigkeitsdenken unserer Tage. Es steckt nicht schon im Begriff der Gerechtigkeit. Aber an dessen Leitfaden lässt sich vernünftig nachvollziehen, wie wir zu unserem Gleichheitsverständnis gelangt sind.

Keine Nachzeichnung der zeitgenössischen Diskussionen kommt natürlich um das Hauptwerk von Rawls, die Theorie der Gerechtigkeit, herum. Rawls hat das in der Neuzeit unter Fragen nach Sicherheit, Freiheit oder Nutzenmaximierung eher verschüttete Gerechtigkeitsthema wieder freigelegt, indem er den Liberalismus mit dem ›aristotelischen‹ Anliegen gerechter Verteilung verknüpft hat.1 Ich deute Rawls’ Theorie als egalitaristisch und frage danach, welches Gleichheitsverständnis wohl das beste ist. Rawls hat hier mit seinem Vorschlag, wir sollten in Unkenntnis der eigenen Stellung sogenannte Grundgüter verteilen, methodische wie inhaltliche Einwände provoziert. Und er hat erneut zu der Frage Anlass gegeben, von der der erste Teil des Buchs wesentlich handelt: Warum eigentlich sollten wir Gerechtigkeit überhaupt als Gleichheit verstehen?

Eine weitere Frage, die diese Einführung aber nur noch anreißt, gilt der Reichweite der Gerechtigkeit. Das herkömmliche Gerechtigkeitsdenken, angefangen mit Aristoteles, ist zugeschnitten auf eher abgeschlossene Gemeinwesen. Was aber, wenn wir Gerechtigkeit heute nur mehr global verwirklichen können? Ich bin davon überzeugt, dass das so ist. Welchen erkenntnisfördernden Sinn, welches empirische Recht die Unterstellung gesellschaftlicher Abgeschlossenheit bislang auch gehabt haben mag: Die moralische Gleichwertigkeit aller Menschen konfrontiert uns heute auch direkt mit menschheitsweiten Verpflichtungen der Gerechtigkeit. Das sei zum Abschluss wenigstens skizzenhaft gezeigt.

Diese Einführung beansprucht keine Neutralität. Sie vertritt die Ansicht eines begrifflich begründeten Zusammenhangs von Gerechtigkeit und Gleichheit. Und sie verteidigt das sogenannte Verteilungsparadigma, das heute heftiger Kritik, etwa aus Kreisen der Kritischen Theorie, ausgesetzt ist. So hoffe ich, einem Prinzip dieser Reihe zu entsprechen, dem gemäß der Verfasser seinen eigenen Standpunkt markieren, die eigene Perspektive herausstellen, die eigene Handschrift kenntlich machen darf. Über Theorien der Gerechtigkeit ist Einigkeit ohnehin nicht zu erwarten. Das Beste, was eine Einführung bieten kann, ist selbst eine Art von Gerechtigkeit: der Darstellung und Diskussion sinnvoll ausgesuchter Argumente. Auch wer Ansichten vertritt, die nicht diejenigen des Verfassers sind, sollte sie doch in der hier vorgestellten Lesart fair gedeutet finden.

Beim Schreiben dieses Buchs habe ich von den Diskussionen in meiner gleichnamigen Vorlesung und in meinem Colloquium Politische Theorie und Philosophie an der Freien Universität Berlin ungemein profitiert. Allen Teilnehmerinnen und Teilnehmern sei dafür herzlich gedankt. Ein besonderer Dank gilt wie immer meiner ersten Leserin Sabine Witt-Ladwig. Sie hat das gute Auge für die Lesbarkeit meiner Texte.

Erster Teil: Theoretische Grundlagen

1. Begriffliches

1.1 Zum Begriff der Gerechtigkeit

(a) Jedem, was ihm zukommt: Eingangs hatte ich gesagt, mit Gerechtigkeit sei gemeint, dass jeder bekommt, was ihm zukommt. Das ist eine Antwort auf die begriffliche Frage: Was versteht ein beliebiger verständiger Sprecher unter »Gerechtigkeit«? Gibt es einen einheitlichen Begriff, so meinen verschiedene Wortverwender, auch wenn sie inhaltlich nicht einer Meinung sind, grundsätzlich dieselbe Sache. Der Begriff ist das Verbindende in der Vielfalt der korrekten Gebrauchsweisen eines Wortes. Es ist daher kein Nachteil, wenn er ziemlich formal bleibt. Nichtssagend sollte er allerdings auch nicht sein: Ein Begriff muss uns irgendwelche Unterscheidungsmöglichkeiten geben, die wir ohne ihn nicht hätten. Was steckt in der Aussage, gerecht sei, wenn jeder bekommt, was ihm zukommt?

Dieser begriffliche Vorschlag ist sehr alt. Platon hat ihn dem Dichter Simonides zugeschrieben.2 Eine einflussreiche Formulierung hat Ulpian, ein römischer Rechtsgelehrter aus dem zweiten nachchristlichen Jahrhundert, für ihn gefunden. Iustitia est constans et perpetua voluntas ius suum cuique tribuendi: Die Gerechtigkeit ist der beständige und dauerhafte Versuch, jedem sein Recht zukommen zu lassen.3 Dass es um das Recht oder um Rechte geht, macht deutlich, dass die Gerechtigkeit von gültigen Ansprüchen handelt.4 Die Formulierung hat allerdings den Nachteil, dass sie die negative Seite der Verteilung von Übeln unterschlägt. Wir fragen ja auch, ob ein Tadel oder eine Strafe gerecht sei oder wie wir die unvermeidlichen Lasten des sozialen Lebens verteilen sollten. Rechte dagegen sind immer Ansprüche (im Hinblick) auf Güter.

Alternativ könnte man darum formulieren: Jeder soll bekommen, was er verdient, denn das lässt sich sinnvoll auch von Übeln sagen. Aber »verdienen« ist nicht eindeutig. Wir behaupten manchmal, jemand habe sich etwas verdient, etwa ein Lob oder ein Einkommen, weil er etwas geleistet habe. Auch Tadel und Strafen muss man sich »verdienen«, nur eben mit mangelnder, mangelhafter oder kriminell verkehrter ›Leistung‹. Aber wir sagen manchmal auch, jemand verdiene etwas, weil er bestimmte Bedingungen erfüllt, ob das nun Leistungen sind, Bedürfnisse oder was auch immer. Im zweiten Fall heißt »verdient« einfach so viel wie »sollte haben«, und der Grund dafür bleibt offen, während im ersten Fall ein ganz bestimmter Grund, die Leistung, genannt wird. Um diese Unklarheit zu vermeiden, ist die etwas ungewöhnliche Formulierung vorteilhaft, jemandem komme etwas zu. Die Ausdrucksweise ist neutral gegenüber Gütern und Übeln und sie ist frei von der Zweideutigkeit, die dem Begriff des Verdienens anhaftet.

Lesen Sie weiter in der vollständigen Ausgabe!

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