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Masterarbeit aus dem Jahr 2020 im Fachbereich Pädagogik - Inklusion, Note: 1,1, Universität Koblenz-Landau (Fachbereich 1: Bildungswissenschaften), Veranstaltung: Inklusion und Schule (Masterstudiengang), Sprache: Deutsch, Abstract: Ausgehend von der UN-Behindertenrechtskonvention wirft die Arbeit die Frage auf, ob eine Bestimmung des Menschlichen möglich ist, die ausnahmslos alle menschlichen Wesen umfasst, ohne durch in ihr enthaltene Merkmale einzelne Individuen oder Gruppen auszuschließen. Um eine solche ‚inklusive Anthropologie’ identifizieren zu können, werden als heuristisches Instrument ‚Kriterien inklusiver Anthropologie‘ entwickelt und auf verschiedene anthropologische Theorien angewendet. Im zweiten Teil untersucht die Arbeit, inwiefern anthropologische Theorie zu einer normativen Begründung des Menschenrechts auf Inklusion herangezogen werden kann. Es wird dargelegt, dass Anthropologie zwar für die Konzeption normativer Theorien relevant werden und insofern der Möglichkeit nach zur normativen Begründung von Inklusion beitragen kann. Allerdings zeigt sich auch, dass prominente ethische Theorien, ob mit oder ohne ausgewiesenen anthropologischen Bezügen, größte Schwierigkeiten darin zeigen, Menschenrechte zu begründen. Als Fazit der Überlegungen zur normativen Begründbarkeit von Inklusion wird geschlussfolgert, dass es sich dabei um ein anspruchsvolles Vorhaben handelt, dessen Gelingen am ehesten durch ein Zusammenwirken anthropologischer, ethischer und politischer Perspektiven zu erreichen ist und dabei auf allen Ebenen von Reflexivität und Dialogbereitschaft abhängt. Die hierin schon erkennbar werdenden Bedingungen der Realisierung von Inklusion werden in der Arbeit unter besonderer Berücksichtigung anthropologischer Bezüge an Beispielen inklusiver Pädagogik von Peter Rödler und vor allem Georg Feuser diskutiert.
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