Grenzstreit - Marcel Maier - E-Book

Grenzstreit E-Book

Marcel Maier

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Beschreibung

Eine ungeschminkte, kurzweilige und präzise Dokumentation eines absurd in die Länge gezogenen Gerichtsprozesses. Dieses Buch regt zu digitaler Verbesserung "überlasteter" Gerichte an und gibt praktischen Tipps an Eigentümer und Käufer von Immobilien, denen früher oder später Grenzstreitigkeiten blühen. Grund-, Haus- und Wohnungseigentümer werden unweigerlich in einen Nachbarschaftsstreit hineingezogen. Juristen werden sich mit strukturierter Klage, Digitalisierung ihrer Kanzlei und Urteilsfindung mit Hilfe von Richter Robot abfinden müssen. Studierende und die breite Bevölkerung erhalten kaum die Möglichkeit gem. § 169 GVG einer öffentlichen Gerichtsverhandlung folgen zu können. Selbst mal anwesend im Gerichtssaal bleibt der Öffentlichkeit der Einblick in den prozessualen Schriftverkehr verwehrt. "Grenzsteit – Richter befangen, ein Fall für Algorithmen" schafft diese Transparenz und gibt Ihnen ungeschönt und unverblümt einen vollständigen Einblick in ein zivilrechtliches Gerichtsverfahren (Civil Law) in Deutschland: Die Amtsrichterin müht sich mit Umsetzung von Gesetzen, scheut Entscheidungen, verschleppt das Urteil, verzögert dessen Vollstreckung und leistet dabei einem verlogenen Hausverkauf Vorschub. Die Berufung bringt nichts. Der Vorsitzende Richter ist offenbar befangen, möglicherweise beeinflusst von der Wohnsituation der Beklagten und deren Rechtsnachfolger. Mit diesem Buch soll die Diskussion befeuert werden, dass Gerichte nicht weiter ganz ohne Mithilfe von Künstlicher Intelligenz KI bzw. Algorithmen unbeaufsichtigt, langatmig und zögerlich ihre Urteile sprechen. So verbleiben Gerichtsverfahren ‒ wie diese kommentierte Dokumentation enthüllt ‒ ungerecht, ineffizient und ökonomischer Unsinn. Dieses Buch verschweigt nichts. Noch publizieren wir in einem Rechtsstaat

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Seitenzahl: 282

Veröffentlichungsjahr: 2022

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Inhalt

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Ihr Haus und Ihre Grenze

Vorbereitung zum Hauseigentum

Präambel

Ein Mensch ist emotional

„Richter Robot“ kennt nur Logik:

Heute nicht, aber morgen?

Der Verstoß gegen Nachbarrecht

Die emotionale Einführung

Die bautechnische Einführung

Die streitursächliche Einführung

Klage beim Amtsgericht

Klageeinreichung

Vorgerichtliches Vorgehen

Bestehendes, Definitionshoheit

Beklagte zu ihrem Vorgehen

Projektion des eigenen Verhaltens auf andere.

Missinterpretation der Vorgeschichte

Verhalten der Baurechtsbehörde

Verleumdung des Ehemanns der Klägerin

Geschacher um die Vermessung der Grenze

Doch ein Protokoll des Amtsgerichts

Ein Urteil will nicht gefällt werden!

Warten auf den Verkündigungstermin

Endlich ein Urteil!

Verschleppen und Verzögern durchs Gericht

Fauler Kern: richterliche Auftragsvergabe

Fragwürdige Neutralität der Richterin

Richterin „falsch programmiert“?

Hadern mit vorprozessualem Anwaltsschriftsatz

Richterin verbiegt sich bei Anwendung von Gesetz

Motiv Schikane von Richterin ausgeklammert

Foto- „Safari“ an der Grundstückgrenze

Wie reagiert Ihr Anwalt?

Berufung beim Landgericht

Einreichung der Berufungsklage

Verfügung: Vorschlag Ortstermin

Veränderungen in der Nachbarschaft

Der Notar und die Erschienene

Verfügung: Sie behalten Ihren Kürzungsanspruch

Verfügung: Reaktion auf Eigentumswechsel

Verfügung: Richterliche Pflichten unterlaufen?

Anwalt schreibt Rechtsnachfolger an

Beklagte verweigern Erscheinen vor Gericht

Umsetzung erstinstanzliches Urteil

Eine freche Familie

Verleugnung und Befangenheit

Halbe Wahrheiten, Verleumdungen, falscher Zeuge

Zurück zu „Fuß“ und Trojanischem Pferd

Ein allzu eilfertiges Urteil

Nutzen Ihres vorprozessualen Anwaltsschriftsatzes

„Rechtliche“ vs. „zielführende“ Relevanz

Schwache Richter, Ausweg Selbsthilfe?

Befangenheit des Vorsitzenden Richters

Beweisaufnahme: weiter blind „navigieren“!

Wie „vorprogrammiert“ sind menschliche Richter?

Nachbarrecht oder Baurecht?

Richter wissen um eigene „Feigheit“

Zwang doch zögerlich: Vollstreckung

Kürzungsanspruch — Countdown ab 08. April 2020

Landgericht verzögert bis April 2021

Amtsgericht legt sich quer

Nachbar holt die Polizei

Amtsgericht bremst erneut

Rechtsnachfolger unter Druck?

Klima handelt ohne „gerichtliches“ Gutachten

Billiges Ermessen und schlichtes Ableugnen

Vollstreckungsbegleitung: Widerlegung der Urteile

Willkür? Umgang mit Gerichtskosten

Transparenz und Unfehlbarkeit

Lektüre Kostenfestsetzungsbeschluss (1. Instanz)

Wer verdient wieviel?

Wer „hamstert“ da auf Vorrat?

Unqualifizierter Beweisbeschluss gleich Kostentreiber

Gericht ignoriert juristischen Mehrwert

Willkürliche Kostensteuerung durch das Gericht

Gericht verliert sich im Unwesentlichen (2. Instanz)

Ortstermin und menschliches Beurteilungsvermögen

Verfahrensbefrachtung mittels „Prozessualem Müll“

Schließen

Anhang

Rechtsnachweise

Digitalisierung von Gerichtsprozessen

Marketing für deutsches Recht (Civil Law)

Bildnachweise

Autor

MarcelMaier

Grenzstreit

Richter befangen, ein Fall für Algorithmen

Kommentierte Dokumentation

Gemäß. §169 GVG wird die Öffentlichkeit hiermit über Hintergründe, Prozessverlauf und Auswirkungen folgender Urteile informiert:

Amtsgericht Reutlingen 14 C 1207/17 vom 28.11.2019

Landgericht Tübingen 1 S 1230/19 vom 22.01.2021

Mit dieser Aufarbeitung und Dokumentation eines konkreten nachbarschaftlichen Gerichtsfalls beabsichtigt der Autor, den zeitlich anstehenden Einbezug Künstlicher Intelligenz (KI) bei richterlicher Urteilsfindung durch einen ungeschminkten, unzensierten und pragmatischen Einblick in die gängige Gerichtspraxis zu befeuern.

Sämtliche personenbezogenen Daten sind entfernt und/oder anonymisiert. Für Rückschlüsse die der geneigte Leser z.B. durch Berufs- bzw. Ortskenntnis, etc., machen könnte, übernimmt der Autor keine Haftung.

Thema ist ausdrücklich das Prozedere und nicht die Personen, auch wenn zugegebenermaßen das hier geschilderte Verhalten der Beklagten, Gutachter, Notare und Richter/innen teilweise einer gewissen Komik nicht entbehrt.

Impressum

Texte: © 2022 Copyright by Marcel Maier

Umschlag:© 2022 Copyright by Marcel Maier

Verantwortlich

für den Inhalt:Marcel Maier

c/o Block Services

Stuttgarter Str. 106

70736 Fellbach

[email protected]

Druck:epubli – ein Service der Neopubli GmbH, Berlin

Dies also ist der Triumph der Rechtswissenschaft, ein Recht, das das Volk nicht mehr kennt, ..., das von ihm mit den wilden Mächten der Natur auf gleiche Stufe gestellt wird.

Staatsanwalt v. Kirchmann, Die Werthlosigkeit der Jurisprudenz als Wissenschaft, Berlin, 1848.

„In den Zivilverhandlungen lernte ich die Dehnung der Bagatellsachen durch Advokaten kennen. … Wie bald verschwand die Streitsumme neben den Kosten der Zeugen, Sachverständigen und Anwälte, womöglich gar eines Augenscheines! War man endlich ans Ziel gelangt, … stellte sich heraus, dass die Brühe viel teurer geworden war als der Fisch“

Ludwig Thoma, Erinnerungen, 1919, S. 138

„Recht vor Gericht

Kläglich die Aussicht,

wenn

Entscheidungsscheue

sowie

Missgunst

unsern Richter bricht.“

Anonymus

„Es kann der Frömmste nicht in Frieden leben,

wenn es dem bösen Nachbarn nicht gefällt“

Friedrich Schiller, Wilhelm Tell, 1804

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Damit Sie sich vor Gericht nicht schicksalsergeben Naturgewalten ausgesetzt fühlen nach dem Motto „Vor Gericht und auf hoher See ist man in Gottes Hand“, hat der Gesetzgeber den Grundsatz der Öffentlichkeit (§ 169 GVG)1 geschaffen. Gerichtstermine sind öffentlich, einerseits zur demokratischen Legitimierung und Akzeptanzförderung, andererseits zur Kontrolle, Disziplinierung und Effizienzsteigerung.

In der Praxis wird diese Öffentlichkeit kaum mehr wahrgenommen. Das Volk, in dessen Namen die Urteile gesprochen werden, hat keine Zeit und muss arbeiten. Auch in dem zu schildernden Verfahren sind die Zuschauerbänke leer, von insgesamt fünf Gerichtsterminen sind nur am letzten Termin am Landgericht drei junge Zuschauerinnen (Jurastudierende?) im Saal, die – ohne Einsicht in den vorangegangenen Schriftverkehr ‒ daher nicht viel mitnehmen können.

Diese Lücke füllt dieses Buch. Aus der Perspektive der Klägerin wird das ganze Gerichtsverfahren aufgerollt und Sie erhalten einen durchgehend dokumentierten Einblick in einen nachbarrechtlichen Zivilprozess, der von der Klageerhebung am 21.09.2017 bis zur Erledigung am 12.07.2021 fast 4 Jahre dauert.

Jeder Rückblick sollte mit einer Prise Zukunft gewürzt werden. So können Immobilienbesitzer, Juristen, Jusstudenten, IT-Programmierer u.a. aus einem verfahrenen Gerichtsprozess über zwei Instanzen neue Erkenntnisse schöpfen. Sie werden eingeladen, sich kurzweilig über gewisse Fallstricke des Eigentums zu informieren und zugleich über den Beizug von Künstlicher Intelligenz (KI) bzw. Artificial Intelligence (AI), bei Gericht nachzudenken. Für den Einsatz von Algorithmen bei Grenzzwistigkeiten bietet sich das Nachbarrecht an. Bei Grenzfestlegungen sollten Berechnungen matchentscheidend sein ‒ nicht Emotionen! Unbestritten: Im Rechnen ist ein „Richter Robot“ dem „Richter Mensch“ überlegen.

Emotionen sind hier die entscheidende Triebkraft der Beklagten. Was kann die Klägerin dagegen tun, wenn die Richter darauf hereinfallen? Ein wenig zu phantasieren, wie Algorithmen die Schriftsätze analysiert und dann geurteilt hätten: Mit Sicherheit bedeutend schneller und dies innerhalb von 3 Monaten!2

Ihr Haus und Ihre Grenze

Vorbereitung zum Hauseigentum

Seien Sie umsichtig, achtsam, wenn Sie ein Haus erwerben. Unweigerlich wird das Haus Sie prägen, Ihr ganzes Leben verändern. Ein Eigenheim kann aus Ihnen einen freien, fröhlichen souveränen Menschen machen. Ein Eigenheim kann Sie hingegen auch in einen ängstlichen, klaustrophobischen, neidischen und streitsüchtigen Zeitgenossen verwandeln.

Sie kennen sicher den britischen Slogan „My Home is my Castle“ (Mein Zuhause ist mein Schloss). Passen Sie auf, dass er sich nicht umwandelt in „My Home is my Prison“ (Mein Zuhause ist mein Gefängnis)!

Also nochmals, seien Sie vorsichtig beim Hauskauf und prüfen Sie, bevor Sie beim Notar unterschreiben, denn jedes Haus hat seine Geschichte und seine Geheimnisse.

Bevor wir mit unserem Fall, einem absurden Grenzstreit beginnen, der außerdem dazu geführt hat,

dass „hochrichterlich“ festgelegt in Wohngebieten bei Ausmessung der Grenze eine Messtoleranz von 3 cm gilt, was bedeutet jeder kann beim Nachbarn 3 cm über die gemeinsame Grenze bauen. So entsteht ein rechtsfreier Messkorridor von 6 cm, also einer halben Faustbreite, um den jetzt ohne rechtlichen Schutz geprügelt werden darf!

Hier einige Tipps, auf die Sie vor dem Hauskauf achten sollten, auch wenn Sie ein Häuschen erben:

Schauen Sie sich die Pläne genau an und vergleichen Sie diese mit dem amtlichen Katasterplan (erstmal im Internet, noch besser beim Vermessungsamt selber)!

Sind alle Gebäudeteile aufgeführt?

Sind Flächen der Gebäude korrekt gekennzeichnet? (z.B. Wohnhaus (dunkelgrau, feste Umrandung), Garage (hellgrau, feste Umrandung), Carport (hellgrau, gestrichelte Umrandung) etc.

Sollte das Gebäude im Katasterplan auf der Grenze sitzen, prüfen Sie beim Vermessungsamt nach, ob die Grundstückgrenze wirklich an der Mauer entlang oder einige cm weiter weg verläuft!

Schauen Sie nachden Grenzsteinen, Grenzmarkierungen!

Ist ihr Zaun auf der Grenze, oder mit einem Vorsichtsabstand hinter die Grenze gesetzt?

Hat Ihr Nachbar seinen Zaun auf die Grenze, über die Grenze (noch ein paar cm Ihres Grundes besetzt) oder höflicherweise hinter die Grenze gesetzt?

Hat ein Nachbar irgendwo bei Ihnen an der Grenze abgegraben oder aufgeschüttet?

Sind Zäune und Hecken auf die richtige Höhe gesetzt?

(feste Einfriedungen wie Mauern, Zäune auf 1,50 m, Hecken auf 1,80 m, es gilt das Nachbarschaftsrecht des jeweiligen Landes und nicht was das Bauhaus so alles so verkauft)

Schauen Sie vorher ins Grundbuch!

Stehen im Grundbuch Dienstbarkeiten oder versucht jemand beim Verkauf eine Dienstbarkeit „einzuschmuggeln“ zum Vorteil eines Nachbars oder einer geplanten Überbauung, aber immer als Wertminderung für Sie (Durchleitung von Abwasser, Strom, Kabel)?

Klären Sie frühzeitig die Zufahrt!

Liegt das Haus an der öffentlichen Straße?

Geht die Zufahrt nur über eine Privatstraße?

Haben Sie einzig einen Feldweg als Notwegzufahrt?

Erkundigen Sie sich, wann Ihr Haus gebaut wurde!

Wie und von wem wurde das Haus erschlossen?

Gab es beim Bau des Hauses einen Bebauungsplan?

Standen die Nachbarhäuser vor oder nach dem Bau des Hauses? (Hier helfen historische Stadtpläne und Flugaufnahmen, z.T. auch unter dem Amtlichen Stadtplan/ Katasterplan im Internet der jeweilen Stadt bzw. Ortschaft)

Denken Sie an Ihre seelische Gesundheit!

Werden Sie in der ersten oder zweiten Reihe wohnen?

Kaufen Sie ein Fertighaus neben gleichwertigen Häusern, oder neben Villen?

Kaufen Sie eine Villa neben gleichwertigen Häusern oder umgeben von Fertighäusern?

Kaufen Sie als Höchstbietender und bezahlen ein Drittel mehr als in der Nachbarschaft üblich? Ungesund, wenn Sie wieder verkaufen müssen!

***

Früher oder später wird jeder Eigentümer in einen Gerichtsprozess verwickelt oder muss zum Anwalt rennen. Unvermeidlich der Stinkstiefel in der Nachbarschaft, der Ihnen das Leben ganz schön schwer macht. In Deutschland sind eigentlich alle Fragen zum Eigentum (unserem höchsten Gut?) in der Regel gesetzlich bestens geregelt. Jetzt haben Sie es aber mit Richtern zu tun.

Richter sind Menschen, sie können kalt oder emotional, befangen oder vorurteilsfrei, unerbittlich oder barmherzig, feig oder mutig sein. Sie sind auch eingebettet in der Gesellschaft, in der Familie und in einem wohnlichen Umfeld. Insbesondere in Ihrem Fall als Hauseigentümer kann die Wohnsituation des Richters, wofür Sie selbstverständlich nicht verantwortlich sind und auch keinen Einfluss darauf haben, einen enormen Einfluss auf das zu fällende Urteil haben.

Grenzstreitigkeiten, die in fast allen Fällen eine rein messtechnische und mathematische Lösung erfordern, werden oft von einer Partei sehr emotionsgeladen geführt. Richter, als Menschen, sind, auch wenn sie es kategorisch bestreiten, durch die emotionale „Kriegsführung“ sehr beeinflussbar. Dies wird bei Beizug einer digitalisierten Justiz („Robot Judge“) bei Grenzstreitigkeiten so nicht passieren.

Der anschließend in einer Präambel kurz zusammengefasste Streitfall dauerte vom Auslöser des Konflikts bis zur Urteilsvollstreckung über 5 Jahre und ist bis zum Abschluss dieses Buches weiterhin nicht gelöst, weil sich inzwischen ‒ unabhängig von der deutschen Justiz ‒ doch noch „göttliche Gerichtsbarkeit“ mittels der ihr unterworfenen „irdischen Schwerkraft“ eingeschaltet hat!

Das Gerichtsverfahren wurde durch die verunsicherte Richterin am Amtsgericht verzögert, weil sie ganz einfach dem emotionalen Wust, mit dem sie die Beklagten bewarfen, nicht gewachsen war. Ebenfalls ihr Vorgesetzter, der Landesgerichtspräsident vollführte in der anschließenden Berufung am Landgericht geradezu absurde emotionale Schlenker in der Verfahrensführung. Die „Steuermannskunst“ ist ihm öfters entglitten, da hätte man sich besser eine „Kybernetik“ intelligenter künstlicher Systeme gewünscht.

Mit Hilfe von Algorithmen wäre dem Amtsgericht sicher ein schnelleres und ehrlicheres Urteil gelungen. Der Weg in die Berufung wäre nicht beschritten worden. Im vorliegenden Fall hingegen steigert sich das Berufungsverfahren in Absurditäten, wo es halt menschelte und Logik etliche Male völlig abhandenkam.

Beim Durchlesen der folgenden Präambel achten Sie auf Ihre emotionale Reaktion! Sie sind ein Mensch und bringen einzigartige Lebenserfahrungen mit, die aber todsicher Ihre Gefühle leiten. Also, was lösen einzelne Worte oder Sätze gerade bei Ihnen aus? Lassen Sie die folgenden drei Abschnitte der Präambel auf sich wirken:

***

Präambel

1968 hatte der Erbauer als Familiendomizil südlich einer Obstwiese nach eigenen Plänen ein Haus gebaut, das die Tochter nun erbt. Sie, die sich um die Pflege ihrer alten Eltern gekümmert hat, zieht mit Ehemann 2016 ein.

1986 erwarb eine Familie die nördlich des Hauses gelegene Obstwiese und ließ darauf ein Haus in der Art eines Fertighauses bauen. Schon damals bezog diese Familie ein Haus in der zweiten Reihe. Mitte der 90er Jahre trennte sich der neue Nachbar von seiner Frau und heiratete umgehend eine Frau mit kroatischen Wurzeln.

2016 errichteten die letzteren ohne jegliche nachbarliche Absprache eine fast 2,55 m hohe Mauer auf die Grenze, um dem 1968 genehmigten überdachten Wirtschaftshof, der gegen Norden mittels ausschwenkbar vertikalen Holzlamellen offen ist, Licht und Luft zu nehmen.

***

Ein Mensch ist emotional

Und? Was kocht bei Ihnen hoch, wenn Sie lesen:

a) Haus nach eigenen Plänen

b)erbt

c)um die Pflege der alten Eltern gekümmert

d)ein Haus in der Art eines Fertighauses

e)Obstwiese

f)Trennt sich von seiner Frau

g)Kroatische Wurzeln

Denken Sie dann etwa:

a)„Da wird wieder geklotzt!“ oder „Heute viel zu teuer.“

b)„ein Vermächtnis für die Kinder“ oder „Erben sahnen ab“

c)„Hätte ich im Alter auch gerne“ oder „nicht jeder, der gepflegt wird, kann ein Haus vererben“

d)„Wenigstens ein Fertighaus für die Familie“ oder „Was anderes kann sich eine junge Familie nicht leisten“

e)Als Naturschützer: „Flächenfraß, wieder eine Obstwiese weniger“ als Makler: „es braucht mehr Wohnfläche für junge Familien“

f)„Kenn ich, aber meine Frau blieb mit den Kindern im Haus wohnen“ oder „Was für ein Egoist, die Neue zieht bei ihm ein.“

g)„Typisch Ausländer“ oder „Die Nationalität tut hier nichts zur Sache“

So oder so, Sie reagieren wie ein Richter, also ein Mensch, Sie haben umgehend gefühlsmäßig eine Meinung, eine innere Einstellung.

„Richter Robot“ kennt nur Logik:

Ein Algorithmus wird a) bis g) vollständig ausklammern. Solche Details haben im folgenden Zivilprozesse überhaupt keine Bedeutung, auch wenn sie nicht falsch sind. Hier zählen einzig messbare Fakten, wie:

1.Baujahr Haus Süd 1968

2.Baujahr Haus Nord 1986

3.Baujahr der bestrittenen Grenzmauer 2016

4.Messpunkte Grenze

5.Steht die Mauer vollständig auf dem Grundstück des Hauses Nord oder ganz bzw. teilweise auf dem Grundstück des Hauses Süd?

6.Darf eine Mauer von 2,55 m Höhe auf die Grenze gesetzt werden?

7.Darf eine Mauer vor die Lichtöffnung eines Wirtschaftshofes gesetzt werden?

8.Gab es zwischen 1968 und 2016 bauliche Veränderungen an der Nordgrenze ausgehend vom Grundstück des 1968 erbauten Hauses?

9.Was für Bebauungen des 1968 erbauten Hauses grenzen an dessen Nordgrenze,

9.1.ein Wohngebäude?

9.2.eine Garage mit anschließend überdachtem Wirtschaftshof?

10.Leitet die Grenzmauer ihr Regenwasser auf das nachbarliche Grundstück?

11.Schädigt die Grenzmauer die vorhandenen Gebäude des südlichen Grundstücks?

12.Zulässige Grenzbebauung entlang der einzelnen Nachbargrenze?

13.Steht die Grenzmauer für sich oder lehnt sie sich bzw. stützt sie sich an Gebäudeteilen des nachbarlichen Grundstücks?

Da eine Nachbarschaftsklage eingereicht wird, wird eine digitale KI-Justiz die Punkte 11 bis 13, Baurechtlich betreffendes, verwerfen und einzig Punkte 1 bis 10 gelten lassen.

Punkt 5 erfordert eine Neuvermessung der Grenze durch einen Gutachter:

a)Bestimmen und nachprüfen der Messpunkte Ost und West

b)Durchziehen der Grenzlinie

Vorausgesetzt die Daten aus den Bebauungsplänen sind digitalisiert korrekt im Katasterplan übertragen worden (Punkt 9), wird das Gutachten eingespeist. Daraus berechnen Algorithmen, die auf eine große Gesetzesdatenbank sowie Katasterpläne in Sekundenschnelle zurückgreifen, umgehend ein Urteil mit nachvollziehbaren richterlichen bzw. gesetzlichen Begründungen.

Heute nicht, aber morgen?

Leben wir nicht im Zeitalter der Digitalisierung und hören täglich von Künstlicher Intelligenz (KI)?

Auto- und Pharma sind dabei,

weit hinterher die Juristerei,

ewig nerven Zeitungsberichte:

„Überlastung der Gerichte“.

So, jetzt sind Sie, geschätzte Leserinnen und Leser mit und ohne juristische Vorkenntnisse, richtig gut vorbereitet für diesen wahren „Gerichts-Krimi“ für Hauseigentümer, Nachbarn, Studierende und Studierte der Juristerei sowie alle Menschen mit Sinn für Gerechtigkeit und – was das Leben leichter macht – Fortschritt.

Der Verstoß gegen Nachbarrecht

Die emotionale Einführung

Der alte Mann hatte es kommen sehen. Fasziniert starrte er auf die gelbe Wolkenwand, die sich von Westen her näherte. Es baute sich ein Unwetter auf! Doch was dann auf ihn zukam, hatte er, der über 90ig Jährige im Rollstuhl, nicht erwartet. Mit dem Getöse von Kanonenkugeln zerschmetterten faustgroße Hagelkörner vor seinen Augen sein gesamtes Glashaus. Große Fetzen aus Glas hingen von oben herab, die senkrechten Scheiben waren entweder in sich zusammengefallen oder wiesen faustgroße Einschusslöcher aus. Der Boden ‒ ein Meer von Glasscherben. Wie im Krieg. Hätte der alte Mann dieses Glashaus, seinen Wintergarten nicht angebaut, wären die Hagelkörner ungebremst durch die Glasfront ins Esszimmer gedrungen und hätten ihn verletzen können. Der alte Mann sah in diesem Moment sein Haus, sein Lebenswerk völlig zertrümmert.

Etwa eine Stunde später ‒ in Schockstarre an seinen Rollstuhl gefesselt mit Blick auf die Zerstörung hinter der Glasfront im Esszimmer ‒ fanden ihn Tochter und Schwiegersohn. Bei der Anfahrt hatten sie sich schon gewundert, warum in Reutlingen so viel Laub und Äste auf den Straßen lagen, an einem Sonntag im Juli 2013, und waren vorsichtshalber direkt zu ihm gefahren. Ein Jahrhundert-Hagelsturm hatte eine Schneise der Verwüstung durch die Stadt und Umgebung gerissen.

Ein schlimmer Schaden. Nicht nur der Wintergarten war zerbombt, sondern fast alle Eternitplatten auf dem Dach wiesen faustgroße Löcher auf. Weitere Regenfälle drohten. Die dämmende Mineralwolle unter den Platten würde sich vollsaugen. Wasser könnte in Decke und Wände fließen und das Haus komplett unbewohnbar machen. Die örtliche Feuerwehr war völlig überlastet. In Eigenarbeit wurde das Dach mit Planen und allen verfügbaren Plastikfolien, die man montags darauf noch im Bauhaus vorfinden konnte, abgedeckt. Zur Beschwerung dienten Holzscheite und Bretter, die gerade zur Hand waren. Auf dem flach abfallenden Dach ging es her wie auf hoher See, Windböen fuhren immer wieder unter Planen und Folien, bauschten diese auf. Bei diesem „Wellengang“ konnte man nicht schnell genug mit Holz nachbeschweren und an den Rändern mit Klebebändern ein weiteres Eindringen der Böen verhindern. Die Nachbarn G., die an ihrem Ziegeldach glücklicherweise keine Schäden hatten, sagten neidvoll: „Jetzt kriegen Sie wohl ein neues Dach!“

Der alte Mann war versichert und kannte auch einen zuverlässigen Zimmermannsbetrieb, der rechtzeitig die Dacharbeiten aufnahm als die ersten Folien, die nicht UV-beständig waren, in sich verfielen.

Ein Gerüst wurde rund ums Haus gebaut. Da Gebäudeteile, wie Garage und überdachter Wirtschaftshof, an die Nordgrenze grenzten, mussten die Nachbarn G. das Gerüst auf ihrem Grund gemäß Hammer- und Leitungsrecht zulassen. Die Gerüste Firma hielt sich daran, bei der Grenzbepflanzung Sorgfalt walten zu lassen. Eine spezialisierte Entsorgungsfirma ließ ihre Facharbeiter in Schutzanzügen und Schutzmasken die Eternitplatten sorgfältig wegschrauben, sofort mit der kontaminierten Mineralwolle in dicht verschließbare Säcke verstauen und wegbringen. Zum Schluss wurden letztmöglichen Asbestresten auf dem abgedeckten Dach noch abgesaugt.

Als keine Gefahr vom Asbest mehr ausgehen konnte, krochen die Nachbarn G. aus ihrem Haus, intervenierten ständig verbal und wurden den Arbeitern gegenüber ausfällig. Aufs Dach kam eine neue Dämmung, darüber eine neue Lattung, darauf neue asbestfreie Eternitplatten, und immer wurden die Arbeiter von der Nachbarin angegangen, bis beim Anbringen der Dachrinne ein türkischstämmiger Flaschner sie höflich von oben zurechtwies: „Sie haben kein Recht, mich anzuschreien. Sie sind nicht meine Mutter!“

Dann wurde der alte Mann von den Nachbarn G. zwischen dem 30.1.2014 und dem 14.3.2014 mit insgesamt sieben Schreiben aufgefordert für mehrere Tausend Euro ihren Garten zu sanieren und waren nicht davon abzubringen, ihr Garten sei „durch Asbeststaub verunreinigt und kontaminiert“, der Boden müsse ausgetauscht werden.

Wenige Wochen nachdem der alte Mann im August 2014 verstorben war, meldete sich ein Mitarbeiter der städtischen Baurechtsbehörde und wollte das Haus besichtigen, es läge eine Anzeige vor. Zitat: „Die Nachbarn fühlen sich durch ein neu eingebautes Fenster in der Garage beobachtet“.

Am 13.01.2015 leerte die Tochter, inzwischen zur Testamentsvollstreckerin bestimmt, den Briefkasten und fand ein Schreiben der Nachbarn G. datiert 09.01.2015 vor. Es ging wieder um sogenannte Mängel am „Dachneubau“ und die Ankündigung dies der Baurechtsbehörde zu melden. Sie führten an, die Dachkanteneinfassungen seien falsch konzipiert, Oberflächenwasser laufe direkt auf ihr Grundstück und ihr Gartenboden sei sumpfig geworden. Dann fehle auch noch ein Schneegitter und die Dachoberfläche sei höher geworden und dies sei eine „gesetzeswidrig überhöhte Grenzbebauung“.

Am 13.03.2015 erhielt die Testamentsvollstreckerin von den Baurechtsbehörde ein amtliches Schreiben datiert 05.03.2015 betitelt „Förmliche Anhörung“, es sei „nicht sichergestellt, dass das anfallende Niederschlagswasser schadlos auf dem eigenen Grundstück abgeführt wird und somit nicht auf die angrenzende Grundstück gelangen kann (Beweis: Videoaufzeichnung)“ Es wird gedroht, eine gebührenpflichtige baurechtliche Anordnung zu erlassen, sollte dieser „Missstand“ nicht „umgehend … bis zum 01.05.2015“ beseitigt und der Behörde „schriftlich“ mitgeteilt sein.

Der Flaschner hat dann Ableitbleche auf dem Dachrand angebracht und sich gewundert, dass die Dachrinne beschädigt war. Dies hätte nur durch Einwirkung vom Nachbargrundstück (Herunterziehen) aus erfolgen können. Er reparierte die Rinne aus Kulanz. Die Arbeit musste er vom Dach aus machen. Ein Betreten des Nachbargartens wurde verunmöglicht. Der Nachbar quittierte einen diesbezüglichen Telefonanruf des Handwerkers unwirsch mit „Stellen Sie einen schriftlichen Antrag“ und legte auf.

Die Firma für die Dachsanierung (eben kein „Dachneubau“) konnte der Tochter u.a. nur mailen:

„… frage mich, womit Sie sich diese Plage verdient haben. Sie sind nicht zu beneiden … Anscheinend kann man Leute, die mit dem Leben unzufrieden sind, mit nichts besänftigen. … Der Gartenboden war vorher schon in einem schlechten Zustand, der ist schattig, ausgelaugt und lehmig, was aber nichts mit dem Dach zu tun hat. … wurde deswegen damals auch schon das Theater mit dem Bodenaustausch angezettelt.“

Am 29.05.2015 hatte sich die Baurechtsbehörde einen Monat Zeit genommen, um auf das Schreiben der Testamentsvollstreckerin lapidar zu antworten: „… werden den Vorgang somit abschließen.“

Die bautechnische Einführung

Um dem Gerichtsfall zu folgen, brauchen Sie keine Beschreibung des Hauses, das 1968 gebaut wurde, auch keine Beschreibung der großzügigen Aussicht nach Süden, auch nicht, dass im Westen eine Wiese bis zum Horizont hoch geht, noch eine Beschreibung der Stichstraße, die von Osten hochfährt. Nein, Ihnen genügt die 1966 erstellte Architektenskizze der Nordseite des Hauses, im Vordergrund an die Grenze zur damaligen Obstwiese gebaut: Garage und offener, überdachter Wirtschaftshof.

Das Geniale an diesem genehmigten Wirtschaftshof ist, dass Sie aus dem Hauswirtschaftsraum kommend, auf einem geraden, gefliesten großen Estrich draußen an der frischen Luft unter Dach hauswirtschaftliche Arbeiten verrichten können wie z.B. Wäschehängen, was während der Pflege der Eltern von großer Bedeutung war. Mit offenen Holz Lamellen haben Sie frische Luft, damit die Wäsche auch trocknet. (siehe oben, unterste Skizze) Außerdem führt vom Wirtschaftshof eine Treppe in die Garage. Vorne sehen Sie das Mäuerchen, das den Estrich stützt und abschließt, links im Bild den einen Stützpfeiler (der letzte Meter der Garagenmauer), und rechts im Bild den zweiten Stützpfeiler des über den Wirtschaftshof vorgezogenen Dachs.

17 Jahre später wurden sämtliche Obstbäume auf der angrenzenden Wiese gefällt. Schenkt man dem Anwohnerklatsch Glauben, wurde die Wiese per Zeitungsannonce verteuert verkauft und in zwei Bauplätze aufgeteilt, wovon der hintere keinen Zugang zur öffentlichen Straße hat.

1986 zog die Nachbarsfamilie G. in das neue Haus, 6 m von der Grenze des 1968 erbauten Hauses entfernt, ein. Anfangs entwickelte sich ein harmonisches Nachbarschaftsverhältnis, bis die erste Ehefrau des Nachbarn G. auszog. Danach neutralisierte sich die Nachbarschaft. Es kam kaum mehr zu Kontakten.

30 Jahre später begannen sich Nachbar G. und seine zweite Frau an den ab und zu geöffneten Lamellen zum Wirtschaftshof zu stören.

Sie fühlten sich auf einmal beobachtet!

2016, ohne jegliche nachbarliche Absprache, bauten die Nachbarn G. direkt an die Lamellen-Öffnung zum Wirtschaftshof, eine Mauer bis hinauf zur Dachrinne.

Daraufhin trocknete im zappendusteren Wirtschaftshof die Wäsche nicht mehr. An der Treppe zur Garage entstanden feuchte Stellen.

Die streitursächliche Einführung

So, ordentlich eingeführt schlüpfen Sie jetzt in die Rolle der Wirtschaftshof-Eigentümerin bzw. zur Klägerin genötigten Frau.

Und jetzt?

Was machen Sie, wenn Sie an ihrer Grundstücksgrenze einen 6 m langen, 30 cm breiten und etwa 50 cm tiefen Graben vorfinden und auch noch wahrnehmen, dass auf dem Nachbargrundstück eine Palette mit Natursteinen in Mauersteingröße angeliefert worden ist?

Richtig, Sie versuchen sich schlau zu machen, den genauen Grenzverlauf nachzuprüfen.

Sie gehen mit Ihren Planunterlagen zum Vermessungsamt. Der Sachgebietsleiter kann sich noch an den Geometer erinnern, der Ihr Grundstück ausgemessen hatte. „Ihr Grundstück ist mit Sicherheit genau vermessen. Später, besonders in den 80ger, 90ger Jahren, ließ die Vermessung oft zu wünschen übrig.“ Der jüngere Mitarbeiter öffnet in seinem Computer den digitalisierten Katasterplan in einem weit größeren Maßstab als öffentlich zugänglich und findet heraus, dass Ihre Grundstücksbebauung im Westen 4 cm und im Osten 1 cm innerhalb Ihrer Grundstücksgrenze liegt. „Genaueres kann ich Ihnen nicht sagen, da sollte schon an Ort und Stelle nachgemessen werden.“

Es droht von Nachbarsseite her ein Überbau!

Daraufhin, am 17.3.2016 versuchen Sie persönlich, die Nachbarn freundlich darauf hinzuweisen. Die Nachbarn bocken und verweigern das Gespräch. Sie geben auf und lassen fallen, an dieser Stelle eine Mauer bauen zu wollen sei „ein idiotisches Vorgehen“. Schon werden Sie wegen Beleidigung angezeigt. Die Staatsanwaltschaft hat anderes zu tun, als abzuklären, wie, wo, wann und warum „Idiot“, und weist die Anzeige mangels öffentlichem Interesse ab.

An Ihren Gartenzaun hängen Sie in Richtung Nachbarn einen klaren Hinweis mit den Auskünften, die Sie beim Vermessungsamt erhalten haben, fügen den Katasterausschnitt mit den handschriftlichen Eintragungen des Beamten bei und belegen Ihre Quelle mit der Visitenkarte des Sachbearbeiters:

Sie lassen sich rechtlich beraten.

Denn falls Sie eventuell später klagen müssten, dürfen Sie keinem Gericht den Vorwand verschaffen, Ihre Klage aus formalen Gründen abzuweisen, indem Ihnen vorgeworfen wird, nicht Einspruch erhoben zu haben. Sie müssen umgehend schriftlich Einspruch erheben!

Ihr Anwalt empfiehlt selbstverständlich einen „Anwaltsschriftsatz“. Sein Schreiben an die Nachbarn unterfüttern Ihr Anwalt mit Gesetzesparagraphen und formuliert, verkürzt wiedergegeben:

„Jegliche rechtswidrige bauliche Grundstückbeeinträchtigungen, Abgrabungen, Vertiefungen o. ä. Maßnahmen mit Auswirkung auf das Grundstück zu unterlassen“, da die Gründungsmauer jetzt freigelegt und an der Substanz geschädigt zu werden droht.

Der Grenzverlauf würde nicht beachtet. Ein Überbau brauche von seiner Mandantin nicht geduldet zu werden, insbesondere, wenn den Regeln der Baukunst nicht entsprochen wird. Dem Überbau werde widersprochen und bei künftigen Schäden an der vorhandenen Bebauung blieben Schadenersatzansprüche gegen die Nachbarn vorbehalten.

Zuletzt weist er vorsorglich darauf hin, dass ‒bei möglicher Errichtung der Mauer‒ die geltenden öffentlich-rechtliche Vorschriften sowie das geltende landes- und bundesrechtliche Zivilrecht zu beachten sei.

Es gilt jetzt den Anwaltsbrief Ihren Nachbarn so schnell als möglich zukommen zu lassen.

Es eilt. Freitag 18.03.2016, 17:00. Vor dem Haus Ihrer Nachbarn steht schon ein kleiner Lastwagen mit angerührtem Zement auf der Ladefläche. Ihr Mann überbringt das Schreiben als Bote (vermerkt ‚Bote’ im Adressfenster des Anwaltsschriftsatzes) und klingelt an Nachbars Haustür. Es rührt sich niemand. Nach wiederholtem Klingeln, bleibt ihm nichts anderes übrig, als den Brief in den Briefkasten zu werfen. Dann spricht Ihr Mann den Arbeiter auf dem Feldweg an und verlangt, dass dieser mit den Arbeiten innehalten soll bis seine Auftraggeber den Anwaltsbrief gelesen haben. Da schießt Ihr Nachbar aus dem Haus (aha, war doch zuhause) und schreit Ihren Mann an, er soll Ruhe geben, sie würden auf ihrem Grundstück ein Fundament machen und das ginge ihn nichts an. Ihr Mann weist ihn auf das Anwaltsschreiben im Briefkasten hin.

Der Arbeiter war nicht davon abzuhalten, den Graben an Ihrem Haus mit Beton zu verfüllen. Sie und Ihr Mann fotografieren den Fortlauf der Arbeit auf Anraten Ihres Anwalts zur Dokumentation. Dann lesen Sie mit lauter Stimme dem Arbeiter den Anwaltsbrief vor. Jetzt schießt die Nachbarin, die zweite Ehefrau G., aus dem Haus und ruft dem Arbeiter zu: „Hören Sie nicht auf die, die sind Luft, stinkige Luft!“

Um 18.00 fährt von den Nachbarn gerufen die Polizei ein, was die Arbeiten eine halbe Stunde aufhält. Der ältere Polizist liest ruhig den Anwaltsbrief durch, während der andere Polizist sich nach der Baubewilligung erkundigt. Es gäbe eine Baubewilligung vom Baurechtsamt, nein, nicht schriftlich aber mündlich. Die Polizei mahnt noch, dass keine Personen fotografiert werden dürfen und fährt weg.

Um 20.00 beendet der Arbeiter, ein selbständiger Ein-Mann-Gartenbaubetrieb, die Verfüllung des Grabens mit Beton. Vor Ihre Mauer hat er Styroporplatten gestellt und dahinter einfach mit der Schubkarre Beton in den Graben gelehrt, mit der Kelle gerade gezogen, einmal dazwischen einige Eisenstäbe drauf geworfen. Und das war’s!

Am Montag, 21.03.2016 finden Sie in Ihrem Briefkasten den ungeöffneten Anwaltsbrief vom 18.03.2016. Ihre Nachbarn sind weg, vermutlich schon Sonntagmorgen früh aufgebrochen nach Kroatien, der Heimat von Frau G., wo sie sich 4 Monate aufhalten werden.

Am 16.07.2016, an einem Samstagnachmittag, Sie sind gerade abwesend, wird an Ihre Grenze eine ca. 70 cm hohe Steinmauer gebaut.

Am 21.07.2016, samstags darauf, kommen Sie vom Einkaufen zurück und bemerken, dass die Öffnung Ihres Wirtschaftshofes von davor angebrachten Plachen verdeckt wird. Es windet. Die Plachen schlagen an die Wand und die Lamellen Ihres Wirtschaftshofes. Von dort schneidet Ihr Mann, der gerade einen Fahrradunfall hinter sich hat und einen gespaltenen Knochen am Arm ausheilt, mit der Schere ein paar Schnüre ab. Legt die Schere ab und die Plachen gleiten herab. Zu sehen waren 2m hohe Metallpfosten auf deren Mauer aufgeschraubt und teilweise schon mit Holzlatten verfüllt. Ihr Mann, der derzeit nur einen Arm gebrauchen kann, benutzt seine Kleinkamera (9 x 5 x 4 cm) um alles zu dokumentieren. Er wird von der Nachbarin angezeigt, er hätte sie, die Nachbarin, geschlagen.

Sie sind vor die Tatsache gestellt, dass Ihrem Wirtschaftshof Luft und Licht durch eine tote Einfriedung ‒ einer Mauer mit Holzlattenzaun drauf, insgesamt 2m 44 cm hoch ‒ genommen wird.

Am 17.12.2016, wieder ein Samstag, fügt Ihr Nachbar noch eine weitere Latte ein. Die Mauer mit Holzlattenzaun erhebt sich neuerdings auf eine Höhe von 2 m 55 cm.

Es bleibt Ihnen nur der Klageweg offen.

Klage beim Amtsgericht

Klageeinreichung

Am 21.09.2017 reicht Ihr Anwalt Klage ein. Die Klage, juristisch formuliert, ist sachlich gehalten, Ihre emotionalen Entrüstungen haben hier nichts zu suchen. Deshalb nehmen Sie sich ja auch einen Anwalt. Hier kurz gehalten die relevanten inhaltlichen Auszüge:

Die Klägerin verlangt nunmehr Beseitigung dieses Bauwerks.

1.Grundstücke

Auf dem Grundstück der Beklagten, nahe der Grundstücksgrenze, waren über Jahrzehnte keinerlei Bauwerke errichtet worden. Hier gab es nur einen Sichtschutz durch Hecken und Sträucher. Diesen gibt es immer noch.

2.Die Mauer

Aus unerklärlichen Gründen haben nunmehr die Beklagten an und auf der gemeinsamen Grundstückgrenze eine Mauer errichtet. Teile des Fundamentes der Mauer und die Mauer selbst ragen über die Grundstücksgrenze hinaus in das Grundstück der Klägerin. …

Für die Errichtung der Mauer haben die Beklagten eine Mauer errichtet. Diese Gesteinsmauer befindet sich ebenfalls teilweise auf dem Grundstück der Beklagten. Diese Mauer hat eine Höhe von 75 cm

Auf diese ca. 75 cm hohe Mauer wurde sodann ein Holzlattenzaun mit 1,80 m errichtet. Dieser ist lichtundurchlässig. Die gesamte Einfriedung hat eine Höhe von ca. 2,55 m.

Für die Errichtung der Mauer wurden seitens der Beklagten Grabungen vorgenommen. Diese Abgrabungen haben auch das Grundstück der Klägerin beeinträchtigt und Schäden verursacht. Ein Schadensersatzanspruch ist zum aktuellen Zeitpunkt noch nicht Teil des Rechtsstreits. Grund hierfür ist, dass zum momentanen Zeitpunkt dieser noch nicht ermittelt und beziffert werden kann.

3.Außergerichtliche Tätigkeit

Bereits mit Schreiben vom 18. März 2016 wurden die Beklagten mit Anwaltsschriftsatz zur Beseitigung der streitgegenständlichen Bauwerke aufgefordert.

Sowohl das Fundament der Mauer als auch die Mauer selbst, beinträchtigen das Grundstück der Klägerin. Es liegt eine Eigentumsbeeinträchtigung vor. Diese Störung ist durch die Beklagten als Störer gem. § 1004 BGB zu beseitigen.

Unabhängig hiervon werden von der Mauer und vom Holzzaun die vorgeschriebenen Abstände nicht eingehalten. Nach § 11 NRG ist mindestens ein Abstand von 60 cm einzuhalten. Bei einer toten Einfriedung mit einer Höhe über 1,50 m ist ein entsprechend der 1,50 m übersteigenden Höhe größer Abstand einzuhalten. Bei einer Höhe von 2,55 m ist somit einen Mindestabstand von 1,65 m einzuhalten.

Auf Grund der Eigentumsbeeinträchtigung sind die Beklagten gegenüber der Klägerin zum Schadenersatz verpflichtet. Dieser Schadensersatz Anspruch umfasst auch die außergerichtlichen Gebühren, welche der Klägerin durch ihre Rechtsverfolgung entstanden sind.

(Anwalt der Klägerin, 21.09.2017)

Bewusst fordert Ihr Anwalt gem. § 11 Nachbarschaftsgesetz den Abstand von 60 cm einzuhalten, wie für landwirtschaftlich genutzte Grundstücke festgelegt, da es hier um ein nicht mit Ihnen abgesprochen, willkürlich errichtetes „Bauwerk“ an und über Ihre Grenze geht vor einem Wirtschaftshof, der 1968 neben einer landwirtschaftlich genutzten Obstwiese errichtet wurde. Ihr Anwalt weiß genau, er muss jetzt das Maximum fordern, absichern kann er sich vor der Urteilseröffnung mit einem sogenannten „Hilfsantrag“, wie der juristische Terminus heißt.

Am 13.10.2017 (Eingang bei Ihrem Anwalt am 16.10.2017) stellt das örtliche Amtsgericht beiden Parteien als „Beglaubigte Abschrift“ eine sogenannte „Verfügung“, datiert 09.10.2017 zu. Darin wird aufgefordert, angeordnet und belehrt, beginnend mit der Ankündigung, dass ein schriftliches Vorverfahren durchgeführt wird:

Die Beklagtenpartei wird aufgefordert:

innerhalb einer Notfrist von zwei Wochen (nach Erhalt der Verfügung) ihre Absicht der Verteidigung schriftlich anzuzeigen. Die Vertretung durch einen Rechtsanwalt ist nicht vorgeschrieben. Geht die Anzeige nicht innerhalb der Frist ein, kann dies zu einem Verlust des Prozesses führen. Erklärt die Beklagtenpartei, dass sie den Klageanspruch ganz oder teilweise anerkenne, so wird sie ohne mündliche Verhandlung dem Anerkenntnis gemäß verurteilt.

Wenn die Beklagtenpartei sich gegen die Klage verteidigen will, hat sie auf das Klagevorbringen innerhalb von zwei Wochen nach Ablauf der oben genannten Notfrist schriftlich zu erwidern, d.h. Stellung zu nehmen.

Der Prozess kann also allein wegen einer Fristversäumnis verloren werden.

Der Klägerin wird aufgegeben:

aussagekräftige Farbfotos des Grenzverlaufs sowie der Mauer bzw. des Zaunes, in dreifacher Ausfertigung vorzulegen. (Amtsgericht Reutlingen, 13.10.2017)

Sie als Klägerin kommen der Aufforderung des Gerichtes nach und dokumentieren den Grenzverlauf:

Sie stecken einen Eisenstab vor den vorhandenen Grenzstein im Osten und prüfen mit der Wasserwage, dass der auch geradesteht. Im Westen finden Sie den Grenzpunkt, schrauben dahinter einen Eisenstab und versichern sich ebenfalls mit der Wasserwage, dass der auch im Lot steht. Dann nehmen Sie eine professionelle weiße Richtschnur, binden diese am Eisenstab beim westlichen Grenzstein an, und gehen mit der Richtschnur übers Dach, lassen diese vor der Garage vom Dach runter, denn Sie sollten ja vermeiden, das Grundstück Ihrer Nachbarn zu betreten. Nur zu gerne würden die Nachbarn Sie wegen Hausfriedensbruch oder sogar Einbruch anzeigen. Diese Blöße dürfen Sie sich nicht geben. In diesem Fall bringt das auch nichts, die Mauer mit Lattenzaun an Ihrer Grenze hat ja Ihre Dachhöhe.

Nun ziehen Sie die Richtschnur zwischen Lattenzaun und Ihrem Grundstück etwas über der Höhe der Mauer gerade und binden die Richtschnur am Eisenstab hinter der östlichen Grenzmarke an. Die Mauer der G.s ist über die Grenze gebaut!

Am 27.10.2017 (ungefähr 11 Tage nach Erhalt) reagieren Ihre Nachbarn auf die Verfügung des Gerichts mit einem Vorab-Fax aus Kroatien mit Ankündigung gleichzeitig Text und Fotos mit der Post vom derzeitigen Aufenthaltsort abzusenden.

„Hohes Gericht,

zur Zeit sind wir im Ausland verreist. Die Klägerin weiß das und hat genau in diese Zeit eine Klage gelegt, offensichtlich in der Hoffnung, dass wir die zweiwöchige Entgegnungsfirst nicht nutzen … Ein äußerst unfaires und hinterlistiges Vorgehen.“

(Beklagte, Kroatien, 27.10.2017)

Ihre Nachbarn haben einen Wohnsitz in Deutschland. Dort sind diese ladungsfähig. Alles andere ist Unsinn. Auf die Festsetzung von Gerichtsterminen haben Sie als Klägerin keinen Einfluss.