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Studienarbeit aus dem Jahr 2003 im Fachbereich BWL - Recht, Note: 1,0, FOM Essen, Hochschule für Oekonomie & Management gemeinnützige GmbH, Hochschulleitung Essen früher Fachhochschule (FOM, Essen), Veranstaltung: Unternehmensrecht, Sprache: Deutsch, Abstract: Jedes Unternehmen, muss sich bei der Gründung für eine Gesellschaftsform entscheiden. Auch nach der Gründung eines Unternehmens kann der Wechsel der Gesellschaftsform sinnvoll sein. Bei der Gründung von Tochterfirmen stellt sich die Frage erneut. Dabei haben die Vor- und Nachteile jeder Gesellschaftsform ein großes Gewicht. Eine einmal getroffene Entscheidung ist nur schwer wieder rückgängig zu machen. Problematisch ist dabei, dass neben haftungsrechtlichen Fragen auch steuerliche Aspekte und Fragen der Finanzierung bedacht werden müssen. Keine Gesellschaftsform kann alle Anforderungen der Gesellschafter bzw. Unternehmer erfüllen. Mit gesellschaftsrechtlichen Mischformen kann man dabei Vorteile unterschiedlicher Gesellschaftsformen kombinieren. Hier soll im Weiteren erläutert werden, welche Gründe für die Gründung der Mischform der GmbH & Co KG sprechen.
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Inhalt
Darstellungsverzeichnis
Abkürzungsverzeichnis
A. Einleitender Teil
I. Begriffsabgrenzung
II. Problemstellung
III. Gang der Untersuchung
B. Gesellschaftsformen
I. Überblick über die Gesellschaftsformen
1. Personengesellschaften
2. Kapitalgesellschaften
II. Die GmbH
III. Die Kommanditgesellschaft
IV. Die GmbH & Co. KG
C. Einflussfaktoren zugunsten der GmbH & Co. KG
I. Haftungsgründe
II. Kapitalbeschaffung
III. Steuerliche Gründe
1. Vermögensteuer
2. Gewerbesteuer
3. Investitionszulagen
4. Erbschaftsteuer
5. Körperschaftsteuer
IV. Sonstige Gründe
1. Unternehmensnachfolge
2. Erleichterte Publizität und Mitbestimmung von Arbeitnehmern
D. Schlussbemerkung und Überblick
Literaturverzeichnis
Abbildung 1: Mehrstöckige GmbH und Co. KG
In Deutschland herrscht für die Gründung einer Gesellschaft ein Typenzwang. So muss sich jeder Unternehmer bzw. Gesellschafter entscheiden, welchen Gesellschaftstyp er wählt.
Die GmbH ist eine Gesellschaft mit auf das Stammkapital beschränkter Haftung. Für diese Gesellschaftsform hat der Gesetzgeber das GmbH-Gesetz eingeführt.
Bei der KG ist je mindestens ein Komplementär und Kommanditist beteiligt. Diese Gesellschaftsform ist im HGB geregelt.
Bei der GmbH & Co KG handelt es sich um eine Mischform der oben genannten Rechtsformen. In der Regel wird hier die Stellung des Komplementärs durch eine GmbH besetzt.
Jedes Unternehmen, muss sich bei der Gründung für eine Gesellschaftsform entscheiden. Auch nach der Gründung eines Unternehmens kann der Wechsel der Gesellschaftsform sinnvoll sein. Bei der Gründung von Tochterfirmen stellt sich die Frage erneut.
Dabei haben die Vor- und Nachteile jeder Gesellschaftsform ein großes Gewicht. Eine einmal getroffene Entscheidung ist nur schwer wieder rückgängig zu machen.