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Studienarbeit aus dem Jahr 2021 im Fachbereich Jura - Rechtsphilosophie, Rechtssoziologie, Rechtsgeschichte, Note: 1,0, Johann Wolfgang Goethe-Universität Frankfurt am Main (Institut für Philosophie), Sprache: Deutsch, Abstract: Das problematische Verhältnis der Begriffe „Recht“ und „Moral“ hat in der angelsächsischen Rechtsphilosophie reichlich Zündstoff für eine jahrzehntelange und weiter anhaltende Debatte geboten. Dass die Klärung des Verhältnisses vom Deskriptiven und Normativen in Sachen des Rechts einer den jeweiligen Phänomenen spezifischen Betrachtungsart bedarf, hat sich diese Arbeit zu zeigen, zum Anspruch genommen. Hierbei nimmt sie mit Hart aus dem Lager der Rechtspositivisten sowie dem Naturrechtstheoretiker Lon Fuller Beiträge zwei für die beiden dominierenden Denkschulen paradigmatischen Autoren in den Blick, welche die dem Recht vermeintlich inhärente Normativität in der Rechtsauslegung, dem Richterspruch sowie dem sogenannten moralischen „Minimalinhalt“ des Rechts verhandeln.
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