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Bachelorarbeit aus dem Jahr 2010 im Fachbereich Theologie - Biblische Theologie, Note: 1,0, Universität Münster, Sprache: Deutsch, Abstract: Im Sermon von dem heiligen, hochwürdigen Sakrament der Taufe (1519) findet sich Martin Luthers erste Abhandlung zur Taufe. Während er in diesem sogenannten Taufsermon sein Verständnis des Taufsakraments noch mit den Kategorien Augustins (Zeichen, Bedeutung und Glaube) entwickelt, geht er in De captivitate Babylonica ecclesiae (1520) über dessen Auffassung hinaus, indem er die Taufe „aus der Relation von Verheißung (promissio), Zeichen und Glaube interpretiert“. Seine Tauflehre hält Luther schließlich 1529 im Kleinen und Großen Katechismus fest. Das sich in diesen Lehrstücken widerspiegelnde Verständnis soll Gegenstand dieser Ar-beit sein. Dabei soll deutlich werden, dass Luther sein Taufverständnis in Auseinandersetzung mit seinen jeweiligen Gegnern konkretisiert. Die Gliederung orientiert sich weitestgehend an der Auslegung der Taufe im Großen Katechismus: Zunächst wird Luthers Sakramentsverständnis auf Grundlage der Schrift De captivitate Babylonica ecclesiae dargelegt, anschließend Intention und Adressaten der Katechismen anhand ihrer Vorreden herausgearbeitet, um dann einzelne Aspekte der Taufe näher zu erläutern: Zuerst Wesen, sodann Nutzen und schließlich Empfang der Taufe. Im Anschluss sollen Luthers Argumente gegen das Taufverständnis des Spiritualismus herausgearbeitet werden. Anschließend wird die Kindertaufe als ein besonderer Teilaspekt thematisiert und in diesem Kontext Luthers Position zum Täufertum dargelegt. Nachfolgend soll die Bedeutung der Taufe erläutert und die Auslegung des Taufsakraments in den beiden Katechismen verglichen werden. Im letzten Teil der Arbeit wird ein Fazit gezogen. Der besseren Lesbarkeit und Verständlichkeit halber wird nach Absprache mit dem Erstprüfer die Ausgabe der Katechismen nach Kurt Aland verwendet. Für weitere Schriften Luthers greife ich vor allem auf die Kritische Gesamtausgabe zurück. Zur Aufschlüsselung der von mir verwendeten Abkürzungen verweise ich auf das Abkürzungsverzeichnis der RGG.
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Inhaltsverzeichnis
1. Einführung
2. Luthers Sakramentsverständnis
3. Entstehung und Intention der Katechismen
4. Das Wesen der Taufe
4.1 Die Stiftung der Taufe
4.2 Die Umschreibung der Taufe
4.3 Die Bedeutung des Wassers
5. Der Nutzen der Taufe
6. Der Empfang der Taufe
7. Luther und seine Gegner
7.1 Luthers Ablehnung des Spiritualismus
8. Die Kindertaufe
8.1 Kirchengeschichtliche Begründung der Kindertaufe
8.2 Die Lehre von der fides infantium
8.3 Luthers Ablehnung des Täufertums
9. Die Bedeutung der Taufe
10. Vergleich der Taufauslegungen in den Katechismen
11. Fazit
12. Literaturverzeichnis
Im Sermon von dem heiligen, hochwürdigen Sakrament der Taufe (1519) findet sich Martin Luthers erste Abhandlung zur Taufe. Während er in diesem sogenannten Taufsermon sein Verständnis des Taufsakraments noch mit den Kategorien Augustins (Zeichen, Bedeutung und Glaube) entwickelt, geht er in De captivitate Babylonica ecclesiae (1520) über dessen Auffassung hinaus, indem er die Taufe „aus der Relation von Verheißung (promissio), Zeichen und Glaube interpretiert“.[1] Seine Tauflehre hält Luther schließlich 1529 im Kleinen und GroßenKatechismus fest. Das sich in diesen Lehrstücken widerspiegelnde Verständnis soll Gegenstand dieser Arbeit sein. Dabei soll deutlich werden, dass Luther sein Taufverständnis in Auseinandersetzung mit seinen jeweiligen Gegnern konkretisiert.
Die Gliederung orientiert sich weitestgehend an der Auslegung der Taufe im Großen Katechismus: Zunächst wird Luthers Sakramentsverständnis auf Grundlage der Schrift De captivitate Babylonica ecclesiae dargelegt, anschließend Intention und Adressaten der Katechismen anhand ihrer Vorreden herausgearbeitet, um dann einzelne Aspekte der Taufe näher zu erläutern: Zuerst Wesen, sodann Nutzen und schließlich Empfang der Taufe. Im Anschluss sollen Luthers Argumente gegen das Taufverständnis des Spiritualismus herausgearbeitet werden. Anschließend wird die Kindertaufe als ein besonderer Teilaspekt thematisiert und in diesem Kontext Luthers Position zum Täufertum dargelegt. Nachfolgend soll die Bedeutung der Taufe erläutert und die Auslegung des Taufsakraments in den beiden Katechismen verglichen werden. Im letzten Teil der Arbeit wird ein Fazit gezogen.
Der besseren Lesbarkeit und Verständlichkeit halber wird nach Absprache mit dem Erstprüfer die Ausgabe der Katechismen nach Kurt Aland verwendet.[2] Für weitere Schriften Luthers greife ich vor allem auf die Kritische Gesamtausgabe zurück.[3] Zur Aufschlüsselung der von mir verwendeten Abkürzungen verweise ich auf das Abkürzungsverzeichnis der RGG.[4]
Dem Begriff Sakrament kann eine doppelte Bedeutung zugewiesen werden: Während im engeren Sinn unter Sakrament eine gottesdienstliche Handlung verstanden wird, die den Gläubigen an der von Jesus Christus bringenden Gnade teilhaben lässt, fasst die weitere Bedeutung unter dem Begriff allgemeine Glaubensgeheimnisse zusammen. Grundlegend für alle Sakramentsverständnisse ist Augustins Umgang mit diesem Begriff. Auch wenn er die Bezeichnung Sakrament im Anschluss an die weite Bedeutung für ein äußeres Zeichen verwendet, legt er sein Augenmerk auf die heiligen Handlungen der Taufe und Eucharistie, deren Hauptbestandteil das Wort sei.[5] Erst wenn das Wort – das sich in der Relation von Offenbarung und Glaube erschließe – hinzutrete, entstehe das Sakrament.
Um 1150 wird die Zählweise und Reihenfolge der Sakramente üblich, die bereits Thomas von Aquino als unumstritten vorausgesetzt hatte. Dieser geht von einer Siebenzahl aus, die sich seines Erachtens unter anderem damit begründet, dass die Sa-kramente sowohl auf persönliche als auch gemeinschaftliche Vervollkommnung zielen. Das geistliche Leben eines jeden werde durch Taufe, Firmung, Eucharistie, Buße und Krankensalbung bewahrt und gefestigt. Durch Weihe und Ehe werde der Mensch in seiner Beziehung zur Gemeinschaft vervollkommnet. Aus dieser Einteilung ergebe sich zugleich die Reihenfolge der Sakramente, wobei die Eucharistie an erster Stelle stehe, da in ihr Jesus Christus wesenhaft enthalten sei, während in den anderen nur seine Kraft wirke.
Die Wirksamkeit eines Sakraments konstituiert sich für die Scholastik „ex opere operato“. „Opus operatum“ steht dabei für den äußerlichen Vollzug des Sakraments, für den weder Christusglauben noch Teilhabe mit dem Herzen von Bedeutung sind. Gott bedient sich am Sakrament und wirkt in Jesus Christus Gnade durch sie hindurch.[6] Luther hält dieser Auffassung vor, den Bezug auf den Glauben zu verkennen.[7]
Ansätze einer allgemeinen Sakramentenlehre sind in Luthers Schrift De captivitate Babylonica ecclessiae (1520) zu finden. Darin setzt er sich mit den sieben Sakramenten der mittelalterlichen Kirche kritisch auseinander.
Er geht über Augustins Kategorien von Zeichen, Bedeutung und Glaube hinaus und bindet das Sakrament in seine Worttheologie ein.[8] Wort und Glaube stehen für ihn in Abhängigkeit zueinander. Erst wenn beide wechselseitig wirken, kann die Wirksamkeit des Sakraments zum Vorschein treten: „Niemals […] ist Gott mit den Menschen anders umgegangen oder geht mit ihnen anders um als durch das Wort der Verheißung; umgekehrt können aber auch wir niemals anders mit ihm umgehen, es sei denn durch den Glauben an das Wort seiner Verheißung.“[9] Damit rückt Luther die „Doppelheit von `Verheißung´ (promissio) und `Glaube´(fides) in den Vordergrund“.[10] Nicht mehr der Glaube führt Zeichen und Bedeutung im Sakrament zusammen, sondern er nimmt das Sakrament durch Verheißung und Zeichen entgegen.[11] Urheber dieser Verbindung ist Jesus Christus, der Taufe und Abendmahl selbst gestiftet hat. Nur aus diesem Grunde können die Zeichen auch als Heilsvermittler fungieren.[12]
Aufgrund der dargestellten Bedingungen: Göttliche Verheißung, Einsetzung durch Jesus und Verbindung mit einem äußeren Zeichen, ordnet Luther allein Taufe und Abendmahl den Sakramenten der Kirche zu. Die Buße lehnt er nach dieser Definition ab, denn auch wenn sie eine göttliche Heilszusage vermittle, nämlich die Vergebung der Sünden, fehle doch das äußere Zeichen.[13] Auch die weiteren katholischen Sakra-mente (Firmung, Ehe, Priesterweihe und letzte Ölung) weist er zurück, da sie seine Merkmale eines Sakraments nicht erfüllen.[14]