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Fachbuch aus dem Jahr 2010 im Fachbereich Politik - Thema: Europäische Union, Note: 2,0, Universität Osnabrück (Sozialwissenschaften FB 01), Veranstaltung: Politik & Wirtschaft II - Europäische Sozialpolitik, Sprache: Deutsch, Abstract: In dieser Ausarbeitung, welche auf einem im Sommersemester 2010 gehaltenen Referat basiert, soll es im Kern zunächst um die Richtlinie als solche gehen, also ihre wichtigsten Inhalte und deren Bedeutungen sowohl für die Arbeitnehmervertretungen, als auch für die Konzerne erläutern. Anschließend werden zur Verdeutlichung der Wirkung im Hinblick auf die Kernaufgaben der EBR drei Beispiele angebracht, in denen die EBR / EWC zum Teil bereits mehrfach gewirkt haben. Auf Grundlage dieser Ausführungen wird es im weiteren Verlauf um die mehr oder minder problematische Beziehung zwischen den nationalen Gewerkschaften mit der europäischen Gewerkschaftsorganisation ( ETUC ) einerseits und den EBR andererseits gehen, was schlussendlich zu der Auswertung der Richtlinie und Ihrer Folgen führt, geleitet von einer Kernfrage: Welche tatsächlichen Möglichkeiten gibt es für die EBR, eine funktionierende Arbeitnehmervertretung in Europa darzustellen? Um sich der Beantwortung dieser Frage anzunähern, werden im Zuge der Arbeit folgende Leitfragen behandelt. - Wie wirken die EBR in Krisensituationen? - Welche tatsächlichen und umsetzbaren Sanktionsmöglichkeiten bietet die Umsetzung der Richtlinie in nationales Recht, gemessen an den vorher beschriebenen Beispielen? - Stellen die EBR eine Konkurrenz zu den nationalen Gewerkschaften dar, besonders in denjenigen Ländern, in denen die Gewerkschaftskultur sehr ausgeprägt ist, wie z.B. Deutschland und Frankreich? Dabei ist jedoch im Bereich der Erläuterung und der entsprechenden Bewertung der juristischen Situation, also der Umsetzung der EU-Richtlinie in nationales Recht, darauf zu achten, dass es sich bei dieser Arbeit schwerpunktmäßig um eine politologische, respektive soziologische Erarbeitung handelt, wodurch sich die juristischen Kenntnisse und Schlussfolgerungen insbesondere auf Quellen berufen, welche die juristischen Inhalte ebenfalls nur semi-professionell darzustellen und zu erläutern in der Lage sind.
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EWC/EBR-MitbestimmunginEuropäischenBetriebsräten PeterSchröder
1. Einleitung und Vorwort
Schon mit Beginn Industrialisierung der ‚Ausbeutung‘ der Arbeiterklasse, die eben in der Industriellen Revolution einen rasanten Entwicklungsschub erlebte, bildeten sich auch die Arbeitnehmerinteressenvertretungen heraus, welche sich mit jeden Entwicklungsschritt der Wirtschaft, ob auf nationaler oder internationaler Ebene, ebenfalls weiterentwickelte. Diese Arbeitnehmervertretungen sind, bezieht man sich hierbei einmal auf den Deutschen Raum, zumeist als sogenannte Branchengewerkschaften organisiert, die sich mit der gerechten Gleichbehandlung der Angestellten und Arbeiter innerhalb einer wirtschaftlichen Sparte auseinandersetzen, wie zum Beispiel der Metallproduzierenden Gewerbe.
Diese Gewerkschaftsformen, haben sich innerhalb ihrer Möglichkeiten und unter Nutzung der jeweils effektivsten Mittel, etabliert und zu einem wichtigen ‚Spieler‘ auf dem politischen Parkett entwickelt. Teilweise haben sie sich in diesen Strukturen derart eingebettet und sich ihnen angepasst, dass unter den Arbeitern bereits der Eindruck entsteht, dass ihre gewählten Vertreter sich zu sehr in diese Richtung orientierten. Abseits dieser Diskussion zeigt diese Entwicklung aber klar, dass es die Gewerkschaften hier erreicht haben, mit den zuständigen Vertretern aus Politik und der Arbeitgeberverbände auf einer Ebene zu kommunizieren.
Diese Situation hat sich massiv geändert, als es zu der Vereinigung Europas kam, da mit jedem Schritt in Richtung Zusammenwachsen und Grenzöffnung, sowohl für Personen, als auch insbesondere für Waren und Arbeit sowie Geld, die Bestrebungen für eine einheitliche Arbeitnehmervertretung und die Durchsetzung ihrer Interessen den Ungleichheiten verschiedener Länder und damit verschiedener Rechtssysteme entgegenstanden. Am 22. September 1994 wurde deshalb vom Europäischen Rat eine Richtlinie zu der zwingenden Einrichtung eines Europäischen Betriebsrates ( EBR ) bzw. European Works Council ( EWC ) erlassen.
Diese Richtlinie sollte es nun vollbringen, den Arbeitnehmern in den verschiedenen EU Mitgliedsstaaten eine Verhandlungsbasis zu geben, auf welcher sie einheitliche und europaweit geltende Regelungen verhandeln können um eine soziale Gerechtigkeit auch EU-weit und vor allem einheitlich zu erlangen.