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Klaus-Rainer Martin

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Beschreibung

1991, ich war damals 51 Jahre alt und hatte als Leiter einer Einrichtung für verhaltensauffällige Kinder und Jugendliche in Schleswig-Holstein ein denkwürdiges Erlebnis. Der jugendliche Pascal musste wegen einer Straftat vors Jugendgericht. Der Jugendrichter verurteilte ihn aber nicht zu einer Jugendstrafe, sondern gab ihn in ein Auslandsprojekt nach Rumänien. Das veränderte sein Leben sehr positiv.

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Klaus-Rainer Martin

Pascal

er fand seine Lebensperspektive in Rumänien

BookRix GmbH & Co. KG81371 München

Pascal

er fand seine Lebensperspektive in Rumänien

 

 

1991, ich war damals 51 Jahre alt und hatte als Leiter einer Einrichtung für verhaltensauffällige Kinder und Jugendliche in Schleswig-Holstein folgendes Erlebnis. Ein Jugendrichter einer mittelgroßen schleswig-holsteinischen Stadt, den ich auf einer Fortbildungsveranstaltung kennengelernt hatte, sprach mich auf eine Situation an, welche ihm schon viele schlaflose Nächte eingebracht hätte. Er suchte nach einer Lösung für den dreizehnjährigen Pascal. Dieser Junge stamme aus einer angesehenen Familie im Ort. Die Eltern führten ein gutgehendes Modegeschäft. Der Vater war zudem in der Lokalpolitik des Ortes aktiv. Sie hatten aber zu wenig Zeit, um sich ihrem Jungen zu widmen. Pascal wäre deshalb die meiste Zeit sich selbst überlassen. So blieb es den Eltern über lange Zeit verborgen, dass Pascal kriminelle Fähigkeiten entwickelte. Er schlich sich zumeist nachts aus dem Haus, stahl irgendwo ein Auto, schloss die Zündung kurz und fuhr solange damit herum, bis der Kraftstofftank leer war. Dann ließ er das Auto einfach irgendwo stehen und klaute ein anderes Auto, mit dem er dann nach Hause fuhr und es in einer Seitenstraße unweit der Wohnung wieder abstellte. Erst nach über zwanzig solcher heimlicher Autofahrten ging er zufällig einer Polizeistreife ins Netz. Nun war die Ratlosigkeit bei den Eltern und beim Jugendrichter groß. Da Pascal noch nicht strafmündig war, kam nur eine Maßnahme der Jugendhilfe in Betracht. So kam Pascal in unsere Einrichtung. Wir bemühten uns, ihn so zu beschäftigen, dass er kaum allein und unbeobachtet war, durch regelmäßiges Training im Sportverein, Nachhilfeunterricht, Basteln, Musizieren und vieles mehr. Und ich nahm ihn über Silvester 1991/92 mit zu einer Wintersportfreizeit in Österreich. So gingen die Monate dahin, ohne, dass er uns außergewöhnliche Probleme bereitete. Doch wenige Tage nach seinem vierzehnten Geburtstag war es ihm gelungen, nachts unbemerkt das Haus zu verlassen, wieder ein Auto aufzubrechen und mit diesem durch die Gegend zu fahren. Doch dieses Mal wurde er sofort von einer Polizeistreife gefasst. Die Folge war eine Anzeige durch den Besitzer des PKW und anschließend eine Gerichtsverhandlung vor dem Jugendrichter.

 

Einige Wochen vor diesem Vorfall nahm ich an einer Fachtagung des Landesjugendamtes teil, wo über unterschiedliche erlebnispädagogische Projekte berichtet wurde, wie z.B. eine Reise mit Jugendlichen durch Skandinavien bis zum Nordkap, ein Segeltörn mit Jugendlichen auf der Ostsee oder Klettertouren und Hochgebirgstouren. Ich referierte über meine Erfahrungen mit über zwanzig Wintersportfreizeiten. Besonders interessant fand ich den Bericht von Klaus S. über sein Auslandsprojekt, das er ausdrücklich nicht als eine bloße Verschiebung von auffälligen Jugendlichen ins Ausland verstanden wissen wollte, sondern als eine außergewöhnliche pädagogische Maßnahme. Denn die Kritik an Erziehungsprojekten im Ausland war sehr groß. Entzogen sich doch die dort durchgeführten Maßnahmen einer kontinuierlichen Kontrolle durch Jugendamt und Öffentlichkeit, erfuhr man nichts über die Qualifikation und Arbeitsbedingungen der dortigen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter und konnte nicht kontrollieren, ob die in Berichten geschilderten pädagogischen Erfolge stimmten. Man sprach in diesem Zusammenhang von „schwarzer Pädagogik“. Besonders in Verruf geraten war das Auslandsprojekt in Kutula in Finnland, welches von norddeutschen  Jugendämtern belegt worden war.