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"Politik als Beruf" ist ein zeitloses Meisterwerk des renommierten Soziologen und politischen Denkers Max Weber. In diesem wegweisenden Werk taucht Weber tief in die Feinheiten politischer Führung, Ethik und den Herausforderungen ein, denen sich jene stellen, die Politik als ihre Berufung wählen. Webers Analyse überdauert die Zeit und bleibt in der heutigen politischen Landschaft äußerst relevant. Er erforscht die Spannung zwischen der Ethik der Überzeugung und der Ethik der Verantwortung und betont die moralischen Dilemmata, die mit politischen Entscheidungen einhergehen. Gestützt auf sein umfangreiches Wissen über Geschichte, Soziologie und Wirtschaft bietet Weber tiefgreifende Einblicke in die Natur von Macht, Autorität und Regierungsführung. Dieses Buch ist ein Muss für alle, die die Komplexitäten der modernen Politik und die ethischen Überlegungen, die politische Führung prägen, verstehen möchten. Ob Sie Student der Politikwissenschaften, praktizierender Politiker oder einfach nur ein besorgter Bürger sind, "Politik als Beruf" bietet wertvolle Perspektiven, die Sie herausfordern und erleuchten werden.
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Seitenzahl: 100
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Buchtitel: Politik als Beruf
Autor: Max Weber
Sehr geehrte Leserinnen und Leser,
Es ist uns eine große Freude, Ihnen diese Ausgabe von "Politik als Beruf" von Max Weber präsentieren zu dürfen. Dieses wegweisende Werk bietet eine tiefgreifende Analyse der Natur und der Herausforderungen politischer Führung und bleibt auch heute, viele Jahre nach seiner ursprünglichen Veröffentlichung, äußerst relevant.
Max Weber, einer der einflussreichsten Soziologen und Denker des 20. Jahrhunderts, hat mit diesem Essay einen unvergleichlichen Beitrag zur politischen Theorie geleistet. Seine Betrachtungen über die Ethik der Politik, die Rolle des Charismas in der Führung und die Komplexität der modernen Bürokratie bieten wertvolle Einsichten in die Funktionsweise politischer Systeme.
Als Herausgeber dieser Ausgabe ist es uns ein Anliegen, Ihnen dieses bedeutende Werk in einer zugänglichen Form zu präsentieren und seinen Platz in der politischen Diskussion zu betonen. Wir haben uns bemüht, eine sorgfältige Edition zu erstellen, die Weber's einflussreiche Gedanken in ihrem originalen Kontext bewahrt und gleichzeitig für heutige Leser verständlich macht.
Wir hoffen, dass diese Ausgabe von "Politik als Beruf" Ihnen nicht nur Einblicke in die politische Theorie bietet, sondern auch dazu anregt, über die zeitlosen Fragen der politischen Führung und Verantwortung nachzudenken.
Mit freundlichen Grüßen,
Diamante Verlag
Max Weber war ein bedeutender deutscher Soziologe, Jurist und Nationalökonom, der am 21. April 1864 in Erfurt geboren wurde. Er gilt als einer der Begründer der Soziologie als eigenständiger Wissenschaftsdisziplin und als einer der wichtigsten Denker des 20. Jahrhunderts.
Weber wurde in eine wohlhabende Familie hineingeboren und genoss eine umfassende akademische Ausbildung. Er studierte Rechtswissenschaften, Geschichte, Ökonomie und Philosophie an den Universitäten Heidelberg, Berlin und Göttingen. Nach seinem Studium arbeitete er zunächst als Dozent für Nationalökonomie an der Universität Freiburg im Breisgau und später als Professor für Staatswissenschaften an der Universität Heidelberg.
Sein Werk erstreckt sich über eine Vielzahl von Themenbereichen, darunter Wirtschaft, Religion, Politik, Bürokratie und Sozialstruktur. Zu seinen bekanntesten Werken gehören "Die protestantische Ethik und der Geist des Kapitalismus", "Wirtschaft und Gesellschaft" und "Politik als Beruf".
Weber war einflussreich in seinen Analysen der modernen Gesellschaft und betonte die Bedeutung von Rationalisierung, Bürokratisierung und Verwaltung in der Entwicklung der westlichen Zivilisation. Er prägte auch den Begriff der "Idealtypen", um abstrakte Modelle sozialer Phänomene zu entwickeln.
Neben seiner akademischen Arbeit war Weber auch politisch aktiv und engagierte sich in der deutschen Politik. Er war Mitglied der Deutschen Demokratischen Partei und unterstützte die Weimarer Republik, obwohl er auch skeptisch gegenüber demokratischen Prozessen war.
Max Weber starb am 14. Juni 1920 im Alter von 56 Jahren in München an den Folgen einer Lungenentzündung. Trotz seines relativ kurzen Lebens hinterließ er ein bedeutendes intellektuelles Erbe und seine Ideen und Analysen haben einen bleibenden Einfluss auf die Sozialwissenschaften und das Verständnis der modernen Gesellschaft.
Der Vortrag, den ich auf ihren Wunsch zu halten habe, wird Sie nach verschiedenen Richtungen notwendig enttäuschen. In einer Rede über Politik als Beruf werden Sie unwillkürlich eine Stellungnahme zu aktuellen Tagesfragen erwarten. Das wird aber nur in einer rein formalen Art am Schlusse geschehen anläßlich bestimmter Fragen der Bedeutung des politischen Tuns innerhalb der gesamten Lebensführung. Ganz ausgeschaltet werden müssen dagegen in dem heutigen Vortrag alle Fragen, die sich darauf beziehen: welche Politik man treiben, welche Inhalte, heißt das, man seinem politischen Tun geben soll. Denn das hat mit der allgemeinen Frage: was Politik als Beruf ist und bedeuten kann, nichts zu tun. – Damit zur Sache!
Was verstehen wir unter Politik? Der Begriff ist außerordentlich weit und umfaßt jede Art selbständig leitender Tätigkeit. Man spricht von der Devisenpolitik der Banken, von der Diskontpolitik der Reichsbank, von der Politik einer Gewerkschaft in einem Streik, man kann sprechen von der Schulpolitik einer Stadt- oder Dorfgemeinde, von der Politik eines Vereinsvorstandes bei dessen Leitung, ja schließlich von der Politik einer klugen Frau, die ihren Mann zu lenken trachtet. Ein derartig weiter Begriff liegt unseren Betrachtungen vom heutigen Abend natürlich nicht zugrunde. Wir wollen heute darunter nur verstehen: die Leitung oder die Beeinflussung der Leitung eines politischen Verbandes, heute also: eines Staates.
Was ist nun aber vom Standpunkt der soziologischen Betrachtung aus ein »politischer« Verband? Was ist: ein »Staat«? Auch er läßt sich soziologisch nicht definieren aus dem Inhalt dessen, was er tut. Es gibt fast keine Aufgabe, die nicht ein politischer Verband hier und da in die Hand genommen hätte, andererseits auch keine, von der man sagen könnte, daß sie jederzeit, vollends: daß sie immer ausschließlich denjenigen Verbänden, die man als politische, heute: als Staaten, bezeichnet, oder welche geschichtlich die Vorfahren des modernen Staates waren, eigen gewesen wäre. Man kann vielmehr den modernen Staat soziologisch letztlich nur definieren aus einem spezifischen Mittel, das ihm, wie jedem politischen Verband, eignet: der physischen Gewaltsamkeit. »Jeder Staat wird auf Gewalt gegründet«, sagte seinerzeit Trotzkij in Brest-Litowsk. Das ist in der Tat richtig. Wenn nur soziale Gebilde beständen, denen die Gewaltsamkeit als Mittel unbekannt wäre, dann würde der Begriff »Staat« fortgefallen sein, dann wäre eingetreten, was man in diesem besonderen Sinne des Wortes als »Anarchie« bezeichnen würde. Gewaltsamkeit ist natürlich nicht etwa das normale oder einzige Mittel des Staates: – davon ist keine Rede –, wohl aber: das ihm spezifische. Gerade heute ist die Beziehung des Staates zur Gewaltsamkeit besonders intim. In der Vergangenheit haben die verschiedensten Verbände – von der Sippe angefangen – physische Gewaltsamkeit als ganz normales Mittel gekannt. Heute dagegen werden wir sagen müssen: Staat ist diejenige menschliche Gemeinschaft, welche innerhalb eines bestimmten Gebietes – dies: das »Gebiet« gehört zum Merkmal – das Monopol legitimer physischer Gewaltsamkeit für sich (mit Erfolg) beansprucht. Denn das der Gegenwart Spezifische ist: daß man allen anderen Verbänden oder Einzelpersonen das Recht zur physischen Gewaltsamkeit nur so weit zuschreibt, als der Staat sie von ihrer Seite zuläßt: er gilt als alleinige Quelle des »Rechts« auf Gewaltsamkeit.
»Politik« würde für uns also heißen: Streben nach Machtanteil oder nach Beeinflussung der Machtverteilung, sei es zwischen Staaten, sei es innerhalb eines Staates zwischen den Menschengruppen, die er umschließt.
Das entspricht im wesentlichen ja auch dem Sprachgebrauch. Wenn man von einer Frage sagt: sie sei eine »politische« Frage, von einem Minister oder Beamten: er sei ein »politischer« Beamter, von einem Entschluß: er sei »politisch« bedingt, so ist damit immer gemeint: Machtverteilungs-, Machterhaltungs- oder Machtverschiebungsinteressen sind maßgebend für die Antwort auf jene Frage oder bedingen diesen Entschluß oder bestimmen die Tätigkeitssphäre des betreffenden Beamten. – Wer Politik treibt, erstrebt Macht: – Macht entweder als Mittel im Dienst anderer Ziele (idealer oder egoistischer), – oder Macht »um ihrer selbst willen«: um das Prestigegefühl, das sie gibt, zu genießen.
Der Staat ist, ebenso wie die ihm geschichtlich vorausgehenden politischen Verbände, ein auf das Mittel der legitimen (das heißt: als legitim angesehenen) Gewaltsamkeit gestütztes Herrschaftsverhältnis von Menschen über Menschen. Damit er bestehe, müssen sich also die beherrschten Menschen der beanspruchten Autorität der jeweils herrschenden fügen. Wann und warum tun sie das? Auf welche inneren Rechtfertigungsgründe und auf welche äußeren Mittel stützt sich diese Herrschaft?
Es gibt der inneren Rechtfertigungen, also: der Legitimitätsgründe einer Herrschaft – um mit ihnen zu beginnen – im Prinzip drei. Einmal die Autorität des »ewig Gestrigen«: der durch unvordenkliche Geltung und gewohnheitsmäßige Einstellung auf ihre Innehaltung geheiligten Sitte: »traditionale« Herrschaft, wie sie der Patriarch und der Patrimonialfürst alten Schlages übten. Dann: die Autorität der außeralltäglichen persönlichen Gnadengabe (Charisma), die ganz persönliche Hingabe und das persönliche Vertrauen zu Offenbarungen, Heldentum oder anderen Führereigenschaften eines einzelnen: »charismatische« Herrschaft, wie sie der Prophet oder – auf dem Gebiet des Politischen – der gekorene Kriegsfürst oder der plebiszitäre Herrscher, der große Demagoge und politische Parteiführer ausüben. Endlich: Herrschaft kraft »Legalität«, kraft des Glaubens an die Geltung legaler Satzung und der durch rational geschaffene Regeln begründeten sachlichen »Kompetenz«, also: der Einstellung auf Gehorsam in der Erfüllung satzungsmäßiger Pflichten: eine Herrschaft, wie sie der moderne »Staatsdiener« und alle jene Träger von Macht ausüben, die ihm in dieser Hinsicht ähneln. – Es versteht sich, daß in der Realität höchst massive Motive der Furcht und der Hoffnung – Furcht vor der Rache magischer Mächte oder des Machthabers, Hoffnung auf jenseitigen oder diesseitigen Lohn – und daneben Interessen verschiedenster Art die Fügsamkeit bedingen. Davon sogleich. Aber wenn man nach den »Legitimitäts«gründen dieser Fügsamkeit fragt, dann allerdings stößt man auf diese drei »reinen« Typen. Und diese Legitimitätsvorstellungen und ihre innere Begründung sind für die Struktur der Herrschaft von sehr erheblicher Bedeutung. Die reinen Typen finden sich freilich in der Wirklichkeit selten. Aber es kann heute auf die höchst verwickelten Abwandlungen, Übergänge und Kombinationen dieser reinen Typen nicht eingegangen werden: das gehört zu den Problemen der »allgemeinen Staatslehre«.
Uns interessiert hier vor allem der zweite von jenen Typen: die Herrschaft kraft Hingabe der Gehorchenden an das rein persönliche »Charisma« des »Führers«. Denn hier wurzelt der Gedanke des Berufs in seiner höchsten Ausprägung. Die Hingabe an das Charisma des Propheten oder des Führers im Kriege oder des ganz großen Demagogen in der Ekklesia oder im Parlament bedeutet ja, daß er persönlich als der innerlich »berufene« Leiter der Menschen gilt, daß diese sich ihm nicht kraft Sitte oder Satzung fügen, sondern weil sie an ihn glauben. Er selbst zwar lebt seiner Sache, »trachtet nach seinem Werk«, wenn er mehr ist als ein enger und eitler Emporkömmling des Augenblicks. Seiner Person und ihren Qualitäten aber gilt die Hingabe seines Anhanges: der Jüngerschaft, der Gefolgschaft, der ganz persönlichen Parteigängerschaft. In den beiden in der Vergangenheit wichtigsten Figuren: des Magiers und Propheten einerseits, des gekorenen Kriegsfürsten, Bandenführers, Kondottiere andererseits, ist das Führertum in allen Gebieten und historischen Epochen aufgetreten. Dem Okzident eigentümlich ist aber, was uns näher angeht: das politische Führertum in der Gestalt zuerst des freien »Demagogen«, der auf dem Boden des nur dem Abendland, vor allem der mittelländischen Kultur, eigenen Stadtstaates, und dann des parlamentarischen »Parteiführers«, der auf dem Boden des ebenfalls nur im Abendland bodenständigen Verfassungsstaates gewachsen ist.
Diese Politiker kraft »Berufes« in des Wortes eigentlichster Bedeutung sind nun aber natürlich nirgends die allein maßgebenden Figuren im Getriebe des politischen Machtkampfes. Höchst entscheidend ist vielmehr die Art der Hilfsmittel, die ihnen zur Verfügung stehen. Wie fangen die politisch herrschenden Gewalten es an, sich in ihrer Herrschaft zu behaupten? Die Frage gilt für jede Art von Herrschaft, also auch für die politische Herrschaft in allen ihren Formen: für die traditionale ebenso wie für die legale und die charismatische. Jeder Herrschaftsbetrieb, welcher kontinuierliche Verwaltung erheischt, braucht einerseits die Einstellung menschlichen Handelns auf den Gehorsam gegenüber jenen Herren, welche Träger der legitimen Gewalt zu sein beanspruchen, und andererseits, vermittels dieses Gehorsams, die Verfügung über diejenigen Sachgüter, welche gegebenenfalls zur Durchführung der physischen Gewaltanwendung erforderlich sind: den personalen Verwaltungsstab und die sachlichen Verwaltungsmittel.
Der Verwaltungsstab, der den politischen Herrschaftsbetrieb wie jeden anderen Betrieb in seiner äußeren Erscheinung darstellt, ist nun natürlich nicht nur durch jene Legitimitätsvorstellung, von der eben die Rede war, an den Gehorsam gegenüber dem Gewalthaber gekettet. Sondern durch zwei Mittel, welche an das persönliche Interesse appellieren: materielles Entgelt und soziale Ehre. Lehen der Vasallen, Pfründen der Patrimonialbeamten, Gehalt der modernen Staatsdiener, – Ritterehre, ständische Privilegien, Beamtenehre bilden den Lohn, und die Angst, sie zu verlieren, die letzte entscheidende Grundlage für die Solidarität des Verwaltungsstabes mit dem Gewalthaber. Auch für die charismatische Führerherrschaft gilt das: Kriegsehre und Beute für die kriegerische, die »spoils«: Ausbeutung der Beherrschten durch Ämtermonopol, politisch bedingte Profite und Eitelkeitsprämien für die demagogische Gefolgschaft.
Zur Aufrechterhaltung jeder gewaltsamen Herrschaft bedarf es gewisser materieller äußerer Sachgüter, ganz wie bei einem wirtschaftlichen Betrieb. Alle Staatsordnungen lassen sich nun danach gliedern, ob sie auf dem Prinzip beruhen, daß jener Stab von Menschen: – Beamte oder wer sie sonst sein mögen –, auf deren Gehorsam der Gewalthaber muß rechnen können, im eigenen