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Das Arbeitszeugnis ist für die Karriere von großer Bedeutung. Es stellt für Personalchefs die wichtigste Grundlage zur Auswahl neuer Mitarbeiter dar. Oftmals ist das Arbeitszeugnis sogar der einzige Nachweis für die erbrachten Leistungen in zurückliegenden Arbeitsverhältnissen. Es kommt daher nicht von ungefähr, dass in Deutschland pro Jahr ca. 4 Millionen Arbeitszeugnisse ausgestellt werden. Eine komplexe Rechtslage macht die korrekte Erstellung und Interpretation eines Arbeitszeugnisses jedoch zu einer Herausforderung. Denn Arbeitszeugnisse müssen einerseits wahr sein, gleichzeitig aber auch wohlwollend formuliert werden, um das berufliche Fortkommen eines Arbeitnehmers nicht zu erschweren und ihm eine Chance auf dem Arbeitsmarkt zu geben. Der Zielkonflikt zwischen Wahrheit und Wohlwollen hat im Laufe der Jahre zu einer Art Zeugnistechnik in Form einer Verschlüsselungssprache geführt. Bestimmte Aussagen werden hierbei nicht im Klartext, sondern per "Geheimcode" verdeckt gemacht. Viele Arbeitgeber und Arbeitnehmer besitzen nicht die Expertise zur rechtlich einwandfreien Formulierung eines Arbeitszeugnisses. Beim Lesen und Bewerten von Arbeitszeugnissen ist also Vorsicht geboten. Nicht alles, was gut klingt, muss auch positiv gemeint sein. Mit diesem Ratgeber erhalten Arbeitgeber und Arbeitnehmer eine praktische Hilfestellung, ein Arbeitszeugnis professionell und korrekt zu erstellen oder ein erhaltenes Dokument qualifiziert zu interpretieren. Der Leser erhält Antwort auf alle wichtigen Fragen und erfährt auch, wie er bei Problemen mit dem Arbeitszeugnis richtig vorgeht.
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Seitenzahl: 57
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I Vorwort
Rechtsanspruch auf ein Arbeitszeugnis
1.1 Einfaches Arbeitszeugnis
1.2. Qualifiziertes Arbeitszeugnis
1.3. Abschlusszeugnis
1.4. Zwischenzeugnis
1.5. Formale Aspekte
Grundsätze der Zeugnisformulierung
2.1 Grundsatz der Wahrheit
2.2. Grundsatz des Wohlwollens
2.3. Grundsatz der Vollständigkeit
2.4. Grundsatz der Gleichbehandlung
2.5. Grundsatz der Bindung
Inhalte des Arbeitszeugnisses
3.1 Überschrift
3.2. Einleitung
3.3. Unternehmensbeschreibung
3.4. Aufgaben- und Tätigkeitsbeschreibung
3.5. Leistungsbeurteilung
3.5.1 Arbeitsbereitschaft
3.5.2 Arbeitsbefähigung
3.5.3 Arbeitsweise
3.5.4 Arbeitserfolg
3.5.5 Führungsleistung
3.6. Zusammenfassende Leistungsbeurteilung
3.7. Sozialverhalten
3.7.1 Verhalten gegenüber Internen
3.7.2 Verhalten gegenüber Externen
3.8. Schlussabsatz
3.9. Ausstellungsort, Datum und Unterschrift
3.10. Unzulässige Inhalte
Der sogenannte „Geheimcode“
Das Arbeitszeugnis in der Praxis
5.1 Erstellung des Arbeitszeugnisses
5.2. Analyse des Arbeitszeugnisses
5.3. Änderung des Arbeitszeugnisses
Abbildungsverzeichnis
Abbildung 1: Bedeutung des Arbeitszeugnisses
Ein Arbeitszeugnis ist für die berufliche Weiterentwicklung von Arbeitnehmern von großer Bedeutung. Schließlich stellt es für Personalchefs neben dem Lebenslauf die wichtigste Grundlage zur Auswahl neuer Mitarbeiter dar. Der Bewerber gibt mit dem Arbeitszeugnis eine Art Visitenkarte über seine Erfolge und Qualifikationen ab. Oftmals ist das Arbeitszeugnis sogar der einzige Nachweis für die erbrachten Leistungen in zurückliegenden Arbeitsverhältnissen. Nicht nur für Arbeitnehmer, sondern auch für Arbeitgeber, hat das Arbeitszeugnis deshalb maßgeblichen Einfluss auf den Erfolg einer Bewerbung. Es kommt daher nicht von ungefähr, dass in Deutschland pro Jahr ca. 4 Millionen Arbeitszeugnisse ausgestellt werden.
Eine recht komplexe Rechtslage macht die korrekte Erstellung und Interpretation eines Arbeitszeugnisses jedoch zu einer Herausforderung. Denn Arbeitszeugnisse müssen einerseits wahr sein, gleichzeitig aber auch wohlwollend formuliert werden, um das berufliche Fortkommen eines Arbeitnehmers nicht zu erschweren und ihm eine Chance auf dem Arbeitsmarkt zu geben. Dieser Zielkonflikt zwischen der Wahrheitspflicht und der Wohlwollenspflicht hat im Laufe der Jahre zu einer Art Zeugnistechnik in Form einer Verschlüsselungssprache geführt. Bestimmte Aussagen werden hierbei nicht im Klartext, sondern per „Geheimcode“ verdeckt gemacht.
Viele Arbeitgeber und Arbeitnehmer besitzen nicht die notwendige Expertise, um ein Arbeitszeugnis in der spezifischen Zeugnissprache korrekt zu formulieren. Dies führt regelmäßig zu Problemen und hat zur Folge, dass Zeugnisse einerseits besser oder schlechter ausgestellt werden, als eigentlich beabsichtigt, andererseits gänzlich falsch ausgestellt werden. Auch beim Beurteilten bestehen ohne Kenntnisse der Zeugnissprache erhebliche Probleme beim Verständnis und der Interpretation des Arbeitszeugnisses. Durch ein schlampig oder falsch formuliertes Zeugnis wird die berufliche Weiterentwicklung des Arbeitnehmers negativ beeinflusst.
Beim Lesen und Bewerten von Arbeitszeugnissen ist also Vorsicht geboten. Nicht alles, was gut klingt, muss auch positiv gemeint sein. Mit diesem Ratgeber erhalten Sie eine praktische Hilfestellung, ein Arbeitszeugnis professionell und korrekt zu erstellen oder ein erhaltenes Dokument qualifiziert zu interpretieren. Sie erhalten Antwort auf alle wichtigen Fragen und erfahren auch, wie Sie bei Problemen mit dem Arbeitszeugnis richtig vorgehen.
Abbildung 2: Rechtsanspruch auf ein Arbeitszeugnis
Gemäß §109 der Gewerbeordnung (GewO) hat ein Arbeitnehmer bei Beendigung seines Arbeitsverhältnisses Anspruch auf ein Arbeitszeugnis.
Dieser Anspruch besteht für folgende Arbeitsverhältnisse:
Voll-und Teilzeitbeschäftigung
befristete Beschäftigung
Probearbeitsverhältnisse
Nebentätigkeiten
geringfügige Beschäftigung
Für Auszubildende besteht nach 16 BBiG bei Beendigung oder Abbruch der Ausbildung ein Anspruch auf ein Arbeitszeugnis. Der Anspruch besteht auch dann, wenn der Auszubildende nach Ablauf der Ausbildungszeit in ein Arbeitsverhältnis übernommen und im Betrieb weiterbeschäftigt wird.
Gemäß § 26 BBiG in Verbindung mit §16 BBiG haben auch Praktikanten, Volontäre und Werkstudenten Anspruch auf ein Arbeitszeugnis.
Das Arbeitszeugnis ist vom Arbeitgeber auszustellen. In kleineren Unternehmen wäre dies meist der Inhaber, in größeren Betrieben der Vorstand oder Geschäftsführer. In der Praxis wird die Tätigkeit jedoch delegiert, z.B. an einen direkten Vorgesetzten. Oftmals ist dies sinnvoll, da der Vorgesetzte am besten weiß, welche Aufgaben der Arbeitnehmer ausführte und wie er seine Arbeit erfüllte. Gerade in größeren Unternehmen erfolgt die Ausstellung des Zeugnisses oft durch die Personalabteilung in Rücksprache mit dem Vorgesetzten.
Gemäß § 269 BGB ist der Anspruch auf ein Arbeitszeugnis eine Holschuld. Diese obliegt dem Zeugnisempfänger, wenn er in den Besitz des Zeugnisses gelangen möchte. Das bedeutet, dass der Arbeitgeber das fertige Zeugnis im Betrieb zur Abholung bereit legen muss. Allerdings ist es vielfach üblich, dass der Arbeitgeber einem ausgeschiedenen Arbeitnehmer das Arbeitszeugnis nach Hause schickt, obwohl er hierzu rechtlich nicht verpflichtet ist.
In Art und Umfang kann das sogenannte „einfache Arbeitszeugnis“ vom „qualifizierten Arbeitszeugnis“ unterschieden werden. Für den Arbeitnehmer besteht ein Wahlrecht, welche Art von Arbeitszeugnis ausgestellt werden soll. In diesem Abschnitt erklären wir beide Varianten.
Das einfache Arbeitszeugnis stellt eine Art Arbeitsbescheinigung dar, mit der die Art und die Dauer der Tätigkeit dokumentiert werden. Es wird bestätigt, dass der Arbeitnehmer (Name, Vorname, akademischer Grad) für einen bestimmten Zeitraum (Dauer des Arbeitsverhältnisses), in einem bestimmten Bereich bei dem Arbeitgeber beschäftigt war. Die Aufgaben des Arbeitnehmers werden vollständig beschrieben, sodass ein künftiger Arbeitgeber ein Bild davon bekommt, welche Erfahrungen der Arbeitnehmer vorweisen kann. Das einfache Arbeitszeugnis hat meist einen Umfang von ca. einer DINA4-Seite.
Das einfache Arbeitszeugnis ist wie folgt aufgebaut:
Überschrift („Arbeitszeugnis“,„Zwischenzeugnis“)
Einleitung
Aufgaben- und Tätigkeitsbeschreibung
Schlussabsatz
Ausstellungsort, Datum und Unterschrift
Im Prinzip soll ein einfaches Arbeitszeugnis dem Arbeitnehmer lediglich zum Nachweis einer lückenlosen Beschäftigung dienen. Es enthält keinerlei bewertende Aussagen zur Leistung des Arbeitnehmers. Ebenfalls wird auf die Angabe des Grundes für das Ausscheiden des Arbeitnehmers verzichtet.
Die folgende Abbildung zeigt das Muster eines einfachen Arbeitszeugnisses für einen strategischen Einkäufer.
Abbildung 3: Einfaches Arbeitszeugnis
Das einfache Arbeitszeugnis spielt heutzutage kaum noch eine Rolle. Viele Unternehmen sind dazu übergegangen, pauschal nur noch qualifizierte Arbeitszeugnisse auszustellen. Erhält ein Arbeitnehmer heutzutage ein einfaches Arbeitszeugnis, weist dies oft auf Probleme wie z.B. ein konfliktbelastetes Arbeitsverhältnis hin. Unproblematisch kann es allerdings für ganz einfache Tätigkeiten von Schülern oder Studenten sein, die sich lediglich ihre Kurzzeit- oder Ferienjobs bestätigen lassen möchten. Rein rechtlich bestünde allerdings auch hier der Anspruch auf ein qualifiziertes Arbeitszeugnis.
Das qualifizierte Arbeitszeugnis –häufig auch als ausführliches Zeugnis bezeichnet – hat sich gegenüber dem einfachen Zeugnis in der Praxis durchgesetzt. In Abgrenzung zum wertfreien einfachen Arbeitszeugnis enthält es zusätzlich umfangreiche bewertende Passagen. Diesbezüglich werden alle Leistungen des Arbeitnehmers mittels eines umfangreichen Kriterienkatalogs benotet. Die Bewertung erfolgt anhand der klassischen Schulnotenskala.
So soll ein potenzieller Arbeitgeber durch ein qualifiziertes Arbeitszeugnis nicht nur über vergangene Tätigkeiten und Aufgaben eines Bewerbers Bescheid wissen, sondern auch bezüglich dessen Arbeitsqualität und sozialer Integrationsfähigkeit aufgeklärt werden.
Das qualifizierte Arbeitszeugnis hat je nach Berufserfahrung und hierarchischer Einordnung eines Arbeitnehmers einen Umfang von 1-3 DIN A4-Seiten.
Das qualifizierte Arbeitszeugnis ist wie folgt aufgebaut:
Überschrift („ Arbeitszeugnis“,„Zwischenzeugnis“)
Einleitung
Unternehmensbeschreibung
Aufgaben- und Tätigkeitsbeschreibung
Leistungsbeurteilung
Zusammenfassende Leistungsbeurteilung
Sozialverhalten
Schlussabsatz
Ausstellungsort, Datum und Unterschrift
Die folgende Abbildung zeigt das Muster eines qualifizierten Arbeitszeugnisses für einen strategischen Einkäufer in der Gesamtnote „sehr gut“.
Legende:
Überschrift
Einleitung
Unternehmensbeschreibung
Aufgaben- und Tätigkeitsbeschreibung
Arbeitsbereitschaft
Arbeitsbefähigung
Arbeitsweise
Arbeitserfolg
Führungsleistung