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Wenn Sie als Selbstständiger eine Lieferung ausführen oder eine Dienstleistung erbringen, werden Sie in den meisten Fällen eine Rechnung ausstellen. Aber wann sind Sie als Unternehmer nach dem Umsatzsteuergesetz zur Ausstellung einer Rechnung verpflichtet? Welche Dokumente gelten als Rechnung? Durch die verpflichtende Einführung der E-Rechnung ändert sich beim Thema »Rechnung« so einiges. Auch wenn es Übergangsregelungen gibt, gelten diese doch nur für Rechnungsaussteller, nicht für Rechnungsempfänger. Das heißt, ab dem 1.1.2025 können Sie als Unternehmer eine E-Rechnung erhalten und müssen diese dann auch akzeptieren. In unserem Ratgeber erfahren Sie - wann es sich um eine E-Rechnung handelt, - welche Formate es gibt und - welche Übergangsfristen gelten.Außerdem informiert Sie der Ratgeber unter anderem über diese Themen, die Ihnen im Zusammenhang mit Rechnungen begegnen: - Welche Pflichtangaben sind in einer Rechnung gefordert? - Sonderformen von Rechnungen, wie z.B. Kleinbetragsrechnungen und Gutschrift - Wann müssen Sie eine Rechnung berichtigen?
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Alle Angaben wurden nach genauen Recherchen sorgfältig verfasst; eine Haftung für die Richtigkeit und Vollständigkeit der Angaben ist jedoch ausgeschlossen.
Zum Zwecke der besseren Lesbarkeit verwenden wir allgemein die grammatisch männliche Form. Selbstverständlich meinen wir aber bei Personenbezeichnungen immer alle Menschen unabhängig von ihrer jeweiligen geschlechtlichen Identität.
Alternative Streitbeilegung (Online-Streitbeilegung und Verbraucherschlichtungsstelle)Die Europäische Kommission hat eine Plattform zur Online-Streitbeilegung eingerichtet, die unter folgendem Link abgerufen werden kann: www.ec.europa.eu/consumers/odr. Wolters Kluwer ist nicht bereit und nicht verpflichtet, an Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen.
Inhaltsübersicht
1 Grundlegende Informationen
2 Pflicht zur Ausstellung einer Rechnung
2.1 Leistungen an Unternehmer und juristische Personen
2.2 Leistungen im Zusammenhang mit einem Grundstück
3 Diese Dokumente gelten als Rechnung
4 Übermittlung und Prüfung von Rechnungen
4.1 Das gilt bis 31.12.2024
4.2 E-Rechnung: Das gilt ab 1.1.2025
5 Pflichtangaben in einer Rechnung
5.1 Die Angaben müssen vollständig sein
5.2 Name und Anschrift des leistenden Unternehmers
5.3 Name und Anschrift des Leistungsempfängers
5.4 Ihre Steuer- oder Umsatzsteuer-Identifikationsnummer
5.5 Ausstellungsdatum der Rechnung
5.6 Fortlaufende Rechnungsnummer
5.7 Bezeichnung der Lieferung oder der erbrachten Dienstleistung
5.8 Zeitpunkt der Lieferung oder sonstigen Leistung
5.9 Entgelt aufgeschlüsselt nach Steuersätzen und Steuerbefreiungen
5.10 Steuersatz, Steuerbetrag und Hinweis auf Steuerbefreiung
5.11 Hinweise in Ihrer Rechnung auf Sonderregelungen
5.12 Musterrechnung
6 Sonderformen der Rechnung
6.1 Kleinbetragsrechnungen
6.2 Verträge als Rechnung
6.3 Abrechnung durch Gutschrift
6.4 Anzahlungs- und Endrechnungen
7 Nebenkosten richtig abrechnen
8 Wann Sie eine Rechnung berichtigen müssen
8.1 Probleme aufgrund einer nicht korrekten Rechnung
8.2 Sie weisen zu viel Umsatzsteuer aus
8.3 Kein oder zu niedriger Steuerausweis
8.4 Ihre Rechnung enthält formelle Fehler
8.5 Unberechtigter Steuerausweis – hier gelten strenge Regeln
9 Aufbewahrungspflichten