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Studienarbeit aus dem Jahr 2014 im Fachbereich Philosophie - Praktische (Ethik, Ästhetik, Kultur, Natur, Recht, ...), Note: 1,7, , Veranstaltung: Berufsethik, Sprache: Deutsch, Abstract: In dieser Hausarbeit soll zunächst ein Überblick über die historische Entwicklung des Schwangerschaftsabbruchs, anhand des § 218 StGB gegeben werden. Dabei soll die Frage der gesetzlichen Regelung innerhalb Deutschlands geklärt werden. Des Weiteren wird es eine philosophische Diskussion gegeben. Dadurch sollen die Fragen, wann das Lebensrecht beginnt und wann Schwangerschaftsabbruch als moralisch zulässig oder moralisch unzulässig gilt, beantwortet werden. Ein soziologischer Zugang des Schwangerschaftsabbruchs wird durch das anwenden zweier Theorien aufgezeigt. Anschließend wird die Sichtweise der christlichen Religion betrachtet. Papst Benedikt XVI. bezieht 2007 klare Stellung zum Thema Schwangerschaftsabbruch: „In Europa ist zuerst der Begriff der Menschenrechte formuliert worden. Das grundlegende Menschenrecht, die Voraussetzung für alle anderen Rechte, ist das Recht auf das Leben selbst. Das gilt für das Leben von der Empfängnis bis zu seinem natürlichen Ende. Abtreibung kann demgemäß kein Menschenrecht sein – sie ist das Gegenteil davon.“ Das Zitat von Papst Benedikt XVI. macht deutlich, wie sehr das Thema in der Gesellschaft diskutiert wird. Eine grundsätzliche Betrachtung der Problematik des Schwangerschaftsabbruchs ist nicht neu. Schon immer musste sich die Gesellschaft mit moralischen und rechtlichen Fragen bezüglich des Schwangerschaftsabbruchs auseinandersetzen. Die moralische und rechtliche Beurteilung über den Abbruch einer Schwangerschaft ist jedoch immer noch ein gesellschaftlich sehr umstrittenes Thema. Eine Frau kann oft diversen Gründen ausgesetzt sein, die einen Abbruch der Schwangerschaft in Erwägung ziehen. Oft gibt es viele Argumente die nicht für das fortsetzten einer Schwangerschaft sprechen. Argumente wie zum Beispiel ein unzureichend gesichertes Umfeld der Schwangeren, finanzielle Notlagen oder eine Gene-tisch vererbte Krankheit des Ungeborenen. Befindet sich eine Frau in solch einer Lage, ist der Abbruch der heute abtreibungsfreundlichen Gesetzgebung geregelt. Jedoch reicht die Regelung der Rechtsprechung nicht aus um eine Entscheidung eines Schwangerschaftsabbruchs vornehmen zu können. Geht es um die Thematik eine Schwangerschaft vorzeitig zu beenden, ist die Schwangere auch der Frage der Moral und Ethik ausgesetzt.
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