Sozialpolitische Grundgedanken im Grundgesetz der BRD - Heike Fournier - E-Book

Sozialpolitische Grundgedanken im Grundgesetz der BRD E-Book

Heike Fournier

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  • Herausgeber: GRIN Verlag
  • Sprache: Deutsch
  • Veröffentlichungsjahr: 2006
Beschreibung

Studienarbeit aus dem Jahr 2006 im Fachbereich Geschichte Europas - Neueste Geschichte, Europäische Einigung, Note: Gut plus, Universität Koblenz-Landau, Sprache: Deutsch, Abstract: Wie schon vor fast sechzig Jahren, so ist auch in der Gegenwart des Jahres 2005 das Thema Sozialpolitik ein richtungsweisender Faktor jeder neuen Regierung. Am 22. November 2005 wurde Frau Dr. Angela Merkel im Bundestag zur ersten Kanzlerin der Bundesrepublik Deutschland gewählt. Damit wurde eine Politikerin aus den neuen Bundesländern mit der Führung der Bundesrepublik beauftragt und ein weiterer wichtiger Schritt zur endgültigen Wiedervereinigung getan. Auch die neue Bundesregierung wird sich an dem Erfolg ihrer Sozialpolitik messen lassen müssen. Während die jetzige Bundesregierung vor grundlegenden sozialpolitischen Reformen steht, hatten die Gründungsväter der Bundesrepublik Deutschland das Problem, die sozialpolitischen Grundlagen für die neue Bundesrepublik Deutschland zu schaffen. Mit diesen grundlegenden Entscheidungen im Rahmen der Sozialpolitik legten sie das Fundament des modernen Sozialstaates und schufen so die Weichenstellung für unsere Auffassung von sozialstaatlichem Handeln. Um die Veränderungen und Reformen beurteilen zu können ist eine Auseinandersetzung mit den Wurzeln unseres heutigen Sozailstaates unabdingbar. Meine Arbeit "Sozialpolitische Grundgedanken im Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland" soll hierzu einen Beitrag leisten.

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Inhaltsverzeichnis
Kapitel
Kapitel
2.4.3. Die Sozialpolitik in den Grundrechten

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Sozialpolitische Grundgedanken im Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland Heike Steingass

Einleitung

Wie schon vor fast sechzig Jahren, so ist auch in der Gegenwart des Jahres 2005 das Thema Sozialpolitik ein richtungsweisender Faktor jeder neuen Regierung. Am 22. November. 2005 wurde Frau Dr. Angela Merkel im Bundestag zur ersten Kanzlerin der Bundesrepublik Deutschland gewählt. Damit wurde eine Politikerin aus den neuen Bundesländern mit der Führung der Bundesregierung beauftragt und ein weiterer wichtiger Schritt zur endgültigen Wiedervereinigung getan.

Auch die neue Bundesregierung wird sich an dem Erfolg ihrer Sozialpolitik messen lassen müssen. Während die jetzige Regierung vor grundlegenden sozialpolitischen Reformen steht, hatten die Gründungsväter der Bundesrepublik Deutschland das Problem, die sozialpolitischen Grundlagen für die neue Bundesrepublik Deutschland zu schaffen. Mit diesen grundlegenden Entscheidungen im Rahmen der Sozialpolitik legten sie das Fundament des modernen Sozialstaates und schufen so die Weichenstellung für unsere Auffassung von sozialstaatlichem Handeln. Um die Veränderung und Reformen beurteilen zu können ist eine Auseinandersetzung mit den Wurzeln unseres heutigen Sozialstaates unabdingbar.

Meine Seminararbeit „Sozialpolitische Grundgedanken im Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland“, die ich im Rahmen des Seminars „Sozialpolitische Weichenstellungen in der frühen Bundesrepublik Deutschland“ verfasst habe, soll hierzu einen bescheidenen Beitrag leisten.

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Sozialpolitische Grundgedanken im Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland Heike Steingass

Hauptteil

2.1 Definition „Sozialpolitik“

Um für meine Arbeit eine konstante Begrifflichkeit sicher zu stellen, werde ich an dieser Stelle die für mich plausibelste Definition des Begriffs Sozialpolitik wiedergeben und kurz erläutern. Im weiteren Verlauf meiner Arbeit werde ich den Begriff Sozialpolitik im Sinne dieser Definition verwenden. Sie lautet:

„Als Sozialpolitik bezeichnet man alle Bestrebungen und Maßnahmen, die das Ziel haben, das Verhältnis der verschiedenen Gesellschaftsschichten untereinander und zum Staat zu beeinflussen. Durch die Sozialpolitik sollen Gegensätze und Spannungen innerhalb der Gesellschaft gemildert und beseitigt werden. Träger der Sozialpolitik ist in erster Linie der Staat mit seinen Unterverbänden (Länder, Gemeinden)“

Die hier zitierte Definition aus dem Jahre 1961 birgt trotz ihres Alters alle wesentlichen Kernpunkte, die Sozialpolitik ausmachen. Sie stellt kurz, präzise und in verständlicher Form die wichtigsten Aspekte dar. Im Gegensatz zu moderneren Definitionen verzichtet sie auf soziologisches Fachvokabular und ist somit allgemein verständlich (vgl. Evers, Adalbert, pol. Lex. S. 470).

Allerdings muss erwähnt werden, dass der Begriff der sozialen Schichten heute nicht mehr wie in den 60er Jahren verwendet wird. Im Kern geht es aber weiterhin um Gruppen von sozialen Akteuren, die innerhalb der Gruppe gleiche aber im Vergleich zu anderen Gruppen differente Merkmale besitzen.