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Studienarbeit aus dem Jahr 2010 im Fachbereich Philosophie - Philosophie des 17. und 18. Jahrhunderts, Note: 2, Martin-Luther-Universität Halle-Wittenberg, Sprache: Deutsch, Abstract: Eine sehr wichtige und schon früh gestellte Frage der politischen Philosophie lautet, wie das Verhältnis zwischen der Freiheit des Einzelmenschen und der politischen Ordnung beschaffen sein soll. Mit der Aussage, der Mensch sei ein von Natur aus politisches Wesen („Anthopos zoon physei estin"), prägte Aristoteles bis in die Neuzeit das europäische Verständnis des Menschen und seiner politischen Lebensverhältnisse. Aristoteles war der Auffassung, die Menschen hätten seit Beginn der Menschheitsgeschichte in „politischen und sozialen Verbänden wie Familien und staatlichen Gemeinwesen zusammengelebt, während Hobbes ihm widersprach, indem er behauptete, dass eine umfassende Vergesellschaftung erst durch einen Gesellschaftsvertrag zustande kommt, den ein jeder mit jedem abschließt.“ Hierarchien waren (vom Sklavenstand bis zum Vollbürger) für Aristoteles legitim, weil in den genannten „Vergesellschaftungs-formen“ Individuen leben, die von Natur aus unterschiedlich wert sind. Bis zur Ausbreitung der Moral - und Rechtsphilosophie Immanuel Kants im 18. Jahrhundert, war der politische Aristotelismus in Deutschland „unbezweifelte Grundlage der gesellschaftlichen und politischen Selbstverständigung in Philosophie und Wissenschaft“. In dieser Arbeit möchte ich die Frage klären, welche Ansichten von Hobbes und Rousseaus (beschränkt auf Teile ihrer politischen Philosophie) für Furore gesorgt und nachhaltig gewirkt haben. Im Einzelnen betrifft das die Fragen danach, wie der vorstaatliche Naturzustand bei Hobbes („Krieg aller gegen alle“) und Rousseau („Der Mensch wird frei geboren und überall liegt er in Ketten“) im Vergleich aussieht, wobei der, wie in der Themenformulierung bereits angekündigt, Schwerpunkt auf Hobbes Theorie liegen soll (Da im Seminar Hobbes „Leviathan“ Gegenstand der Betrachtungen war, möchte ich ihm auch in dieser Arbeit mehr Beachtung schenken). Der Gedanke, es gebe einen Naturzustand, in dem all das vom Menschen Erdachte und Geschaffene fehlt, findet sich, nebenbei bemerkt, bereits bei Platon (Platon, Theaitetos, Seite 139, Reinbek 1958) Desweiteren soll erläutert werden, inwiefern es im Naturzustand Gesetze gibt und welche Bedeutung Begriffe wie Recht und Unrecht haben.
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