Umfang und Grenzen der Souveränität der Bundesrepublik Deutschland 1955 - Björn Müller - E-Book

Umfang und Grenzen der Souveränität der Bundesrepublik Deutschland 1955 E-Book

Björn Müller

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Beschreibung

Studienarbeit aus dem Jahr 2006 im Fachbereich Geschichte Europa - Deutschland - Nachkriegszeit, Kalter Krieg, Note: 10 Punkte, Universität des Saarlandes (Historisches Institut), Sprache: Deutsch, Abstract: Die Souveränität der Bundesrepublik Deutschland ist bereits seit deren Bestehen immer wieder Thema zahlreicher Diskussionen und wissenschaftlicher Abhandlungen gewesen. Aber es ging in ihrer Anfangszeit nicht nur um ein Diskussions- und Forschungsthema. Denn diesem neu geborenen Staat fehlte bereits zu Anfang seines Bestehens eines der wichtigsten Dinge im Staatswesen überhaupt, eben die Souveränität. Nach dem Zweiten Weltkrieg hatten die Alliierten eine Fülle von Vorstellungen, was in der folgenden Besatzungszeit mit dem deutschen Staat zu geschehen habe. Entmilitarisierung, Zerstörung der wirtschaftlichen Macht, Entnazifizierung, Demokratisierung, Dezentralisation und andere Ziele machten die Übernahme der obersten Macht, der „supreme authority“ durch die Alliierten unumgänglich.1 Nach der Besetzung und Übernahme dieser war von der Souveränität des deutschen Staates nichts übrig geblieben. Mit der Gründung der Bundesrepublik Deutschland war schon viel erreicht worden, nicht aber die Souveränität zurückgewonnen worden. Diese galt es jetzt zurückzugewinnen. Dem ersten Kanzler dieses Staates, Konrad Adenauer, oblag es, dies möglich zu machen. Dieser schlug von Anfang an den Weg ein, die Souveränität dieses Staates durch seine konsequente Einbindung in den Westen zu erreichen.2 Adenauer hatte erkannt, dass jetzt klare Entscheidungen und die Berechenbarkeit der Bundesrepublik gefragt waren.3 Durch seine klaren und konsequenten Ansichten und Handlungen wurde er zu einem verlässlichen Gegenüber für die drei Westmächte. Der eingeschlagene Weg zur Erlangung der Souveränität des westdeutschen Staates begann im Mai 1949 und endete in den Pariser Verträge des Jahres 1954. Diese Wegstrecke verlief jedoch keineswegs geradlinig und unbeschwerlich. == 1 von Richthofen, 1972, S. 5 2 Hildebrand, 1991, S. 18 3 ebd. S. 27

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Inhaltsverzeichnis
1. Einführung.
2. Der Begriff der Souveränität
3. Die Souveränitätszugewinne vor den Pariser Verträgen.
3.1. Deutschland unter alliierter Besatzung.
3.2. Die Gründung der Bundesrepublik Deutschland
3.3. Das Petersberger Abkommen.
3.4. Die Kleine Revision des Besatzungsstatuts
4. Die Pariser Verträge
4.1. Der Vertrag zwischen Frankreich und Deutschland.
4.2. Der Deutschlandvertrag.
5. Die Vorbehaltsrechte der Alliierten
5.1. Artikel 2 Absatz 1 Generalvertrag.
5.1.1. Deutschland als Ganzes.
5.1.1.1. Wiedervereinigung und friedensvertragliche Regelungen
5.1.2. Berlin
5.1.2.1. Die Zugangsrechte der Alliierten in Bezug auf Berlin.
5.2. Das fortgeltende Besatzungsrecht
5.2.1. Das versteinerte Besatzungsrecht.
5.2.1.1. Absolute Versteinerungen
5.2.1.2. Relative Versteinerungen
5.2.1.3. Sonstige Versteinerungen.
5.3. Die Stationierung ausländischer Truppen in der Bundesrepublik.
5.3.1. Die so genannten Notstandsrechte
5.3.2. Die militärischen Verbindungsmissionen der Sowjetunion
7. Schlussbemerkung.
8. Bibliographie

Page 1

der Bundesrepublik Deutschland

Lehramt an Gymnasien und Gesamtschulen - Geschichte und Germanistik

Page 2

1. Einführung

Die Souveränität der Bundesrepublik Deutschland ist bereits seit deren Bestehen immer wieder Thema zahlreicher Diskussionen und wissenschaftlicher Abhandlungen gewesen. Aber es ging in ihrer Anfangszeit nicht nur um ein Diskussions- und Forschungsthema. Denn diesem neu geborenen Staat fehlte bereits zu Anfang seines Bestehens eines der wichtigsten Dinge im Staatswesen überhaupt, eben die Souveränität.

Nach dem Zweiten Weltkrieg hatten die Alliierten eine Fülle von Vorstellungen, was in der folgenden Besatzungszeit mit dem deutschen Staat zu geschehen habe. Entmilitarisierung, Zerstörung der wirtschaftlichen Macht, Entnazifizierung, Demokratisierung, Dezentralisation und andere Ziele machten die Übernahme der obersten Macht, der „supreme authority“ durch die Alliierten unumgänglich.1Nach der Besetzung und Übernahme dieser war von der Souveränität des deutschen Staates nichts übrig geblieben. Mit der Gründung der Bundesrepublik Deutschland war schon viel erreicht worden, nicht aber die Souveränität zurückgewonnen worden. Diese galt es jetzt zurückzugewinnen. Dem ersten Kanzler dieses Staates, Konrad Adenauer, oblag es, dies möglich zu machen. Dieser schlug von Anfang an den Weg ein, die Souveränität dieses Staates durch seine konsequente Einbindung in den Westen zu erreichen.2Adenauer hatte erkannt, dass jetzt klare Entscheidungen und die Berechenbarkeit der Bundesrepublik gefragt waren.3Durch seine klaren und konsequenten Ansichten und Handlungen wurde er zu einem verlässlichen Gegenüber für die drei Westmächte. Der eingeschlagene Weg zur Erlangung der Souveränität des westdeutschen Staates begann im Mai 1949 und endete in den Pariser Verträge des Jahres 1954. Diese Wegstrecke verlief jedoch keineswegs geradlinig und unbeschwerlich. Bis zum Wiedergewinn der Handlungsfreiheit mussten die Deutschen viel Geduld aufbringen und manche Enttäuschung verkraften. Dass sich gerade das Scheitern des EVG-Vertrages im Jahr 1952, was als herber Rückschlag empfunden wurde, als ein äußerst glücklicher Zufall für die junge Republik erweisen sollte, war zu jener Zeit nicht absehbar. Adenauer widmete in seinen Erinnerungen 1953-1955 dem Kapitel, welches die Ablehnung des EVG-Vertrages durch die französische Nationalversammlung behandelt, die vielsagende Überschrift „30. August 1954 - Schwarzer Tag für Europa“.4Diese Arbeit soll aber nicht wie so viele den Status der Bundesrepublik klären. Hier wird nicht die Frage untersucht werden, ob die Bundesrepublik nach 1955 als ein souveräner Staat anzusehen ist. Ich setze die Souveränität der Bundesrepublik nach Inkrafttreten der Pariser

1von Richthofen, 1972, S. 5

2Hildebrand, 1991, S. 18

3ebd. S. 27

Page 3

Verträge 1955 voraus und möchte gewisse Einschränkungen der Souveränität bis 1990 aufzeigen. Ausgehen werde ich hierbei von einer Erläuterung des Souveränitätsbegriffes, da dieser sich als äußerst wichtig bei der Einordnung souverän gegenüber nichtsouverän erweisen wird. Danach werde ich kurz die Ereignisse der Jahre 1949 bis 1954 darstellen, in welchen auch einen gewissen Grad an Souveränität für die Bundesrepublik zurückgewonnen werden konnte. Der Hauptteil dieser Arbeit befasst sich dann mit der wiedererlangten Souveränität und gewissen alliierten Vorbehalten, welche durch deren Verantwortung für Deutsch-land als Ganzes und Berlin zu begründen sind.

4Adenauer, 1966, S. 289