Verrechtlichung der Menschenrechte auf europäischer Ebene - Moritz Förster - E-Book

Verrechtlichung der Menschenrechte auf europäischer Ebene E-Book

Moritz Förster

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Beschreibung

Studienarbeit aus dem Jahr 2007 im Fachbereich Politik - Thema: Völkerrecht und Menschenrechte, Note: 1,0, Europa-Universität Viadrina Frankfurt (Oder), Sprache: Deutsch, Abstract: Menschenrechte sollen Werte und Normen darstellen, die kulturübergreifend und Regionen überschreitend Gültigkeit besitzen. Während die Idee von Grundrechten zunächst noch an nationalstaatliche Bürgerrechte gebunden blieb, wurden Menschenrechte seit Mitte des 20. Jahrhunderts in einen globalen Kontext gerückt. Damit ist zu hinterfragen, inwieweit die klassische Vorstellung von „Recht“ innerhalb der nationalstaatlichen Grenzen auch international Gültigkeit beanspruchen kann. Die Verrechtlichung der Menschenrechte fand dabei auf mehreren Ebenen statt. Zum einen durch die UN-Charta und die anschließende Allgemeine Erklärung der Menschenrechte (AEMR) auf einer globalen, zum anderen, vor allem durch die Europäische Konvention der Menschenrechte (EMRK), auch auf einer europäischen. In dieser Arbeit soll die Verrechtlichung der Menschenrechte auf europäischer Ebene im Fokus der Analyse stehen. Eine historisch-deskriptive Einordnung der Menschenrechte findet in Kapitel 4.1 statt, wobei der Fokus auf der institutionellen Entwicklung liegt. So sollen vor allem die Elemente herausgestellt werden, die zur Beantwortung der zentralen Fragestellung von Relevanz sind. Das Forschungsinteresse betrifft dabei zwei zentrale Aspekte. Erstens: Wie weit ist die Verrechtlichung der Menschenrechte auf europäischer Ebene fortgeschritten? Und zweitens: Wie kann der Stand der Verrechtlichung hinsichtlich normativer Gesichtspunkte beurteilt werden? Demnach soll zunächst das Ausmaß der Verrechtlichung qualitativ bestimmt werden, um anschließend eine normative Beurteilung des Ergebnisses vorzunehmen.

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Veröffentlichungsjahr: 2008

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Inhalt

 

1. Einleitung

2. Theoretischer Hintergrund

2.1 Das Rechtsverständnis

2.1.1 Recht

2.1.2 Internationale Verrechtlichung

2.2 Philosophie der Gerechtigkeit

2.2.1 Gerechtigkeit

2.2.2 Die liberale Konzeption

3. Operationalisierung

3.1 Variablen zur Bestimmung von Verrechtlichung

3.1.1 Adjudication

3.1.2 Legitimacy

3.1.3 Management

3.1.4 Enforcement

3.1.5 Zusammenfassung

3.2 Normative Kriterien

3.2.2 Legitimacy

3.2.3 Management

3.2.4 Enforcement

3.2.5 Zusammenfassung

4. Analyse

4.1 Menschenrechte

4.1.1 Historische Entwicklung

4.1.2 Heutiger Stand

4.2 Verrechtlichung der Menschenrechte

4.2.1 Adjudication

4.2.2 Legitimacy

4.2.3 Management

4.2.4 Enforcement

4.2.5 Zusammenfassung

4.3 Normative Beurteilung der Verrechtlichung

5. Fazit

Literatur

Abkürzungsverzeichnis

1. Einleitung

 

Menschenrechte sollen Werte und Normen darstellen, die kulturübergreifend und Regionen überschreitend Gültigkeit besitzen. Während die Idee von Grundrechten zunächst noch an nationalstaatliche Bürgerrechte gebunden blieb, wurden Menschenrechte seit Mitte des 20. Jahrhunderts in einen globalen Kontext gerückt. Damit ist zu hinterfragen, inwieweit die klassische Vorstellung von „Recht“ innerhalb der nationalstaatlichen Grenzen auch international Gültigkeit beanspruchen kann. Die Verrechtlichung der Menschenrechte fand dabei auf mehreren Ebenen statt. Zum einen durch die UN-Charta und die anschließende Allgemeine Erklärung der Menschenrechte (AEMR) auf einer globalen, zum anderen, vor allem durch die Europäische Konvention der Menschenrechte (EMRK), auch auf einer europäischen.

 

In dieser Arbeit soll die Verrechtlichung der Menschenrechte auf europäischer Ebene im Fokus der Analyse stehen. Eine historisch-deskriptive Einordnung der Menschenrechte findet in Kapitel 4.1 statt, wobei der Fokus auf der institutionellen Entwicklung liegt. So sollen vor allem die Elemente herausgestellt werden, die zur Beantwortung der zentralen Fragestellung von Relevanz sind.

 

Das Forschungsinteresse betrifft dabei zwei zentrale Aspekte. Erstens: Wie weit ist die Verrechtlichung der Menschenrechte auf europäischer Ebene fortgeschritten? Und zweitens: Wie kann der Stand der Verrechtlichung hinsichtlich normativer Gesichtspunkte beurteilt werden? Demnach soll zunächst das Ausmaß der Verrechtlichung qualitativ bestimmt werden, um anschließend eine normative Beurteilung des Ergebnisses vorzunehmen.

 

Zur Beantwortung der ersten Frage werden aus einer rechtspolitologischen und rechtsphilosophischen Perspektive Variablen hergeleitet, die den Prozess der Verrechtlichung kennzeichnen (Kapitel 3.1). Anhand dieser Kriterien wird im folgenden eine qualitative Analyse der Verrechtlichung von Menschenrechten vorgenommen (Kapitel 4.2). Die Variablen stützen sich dabei auf die in Kapitel 2.1 vorgenommenen Definitionen von Recht und Verrechtlichung.