Vorsicht, Fisch kann Gräten enthalten - Ulrich Gineiger - E-Book

Vorsicht, Fisch kann Gräten enthalten E-Book

Ulrich Gineiger

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Beschreibung

Kennen sie die Grabsteinschüttelverordnung? Doch , die gibt es wirklich! Denn Juristen stellen todsicher die Schuldfrage, sollte je ein umkippender Grabstein einen Menschen erschlagen. Kein Einzelfall: Der bürokratische Absicherungswahn hat das Land fest im Griff. Dabei geht es nicht um mehr Sicherheit, sondern um die juristische Absicherung gegen Katastrophen jeder noch so unwahrscheinlichen Art. Diese Überreglmentierung aller Lebenslagen hat theoretisch hohen Unterhaltunggswert - praktisch macht sie unseren Alltag zum reinsten Hindernislauf. Ulrich Gineiger, Redakteur beim Deutschlandfunk, versammelt in diesem kurzweiligen Buch unglaubliche Geschichten aus dem deutschen und europäischen Büroalltag, die teilweise aus einer Serie beim Deutschlandfunk hervorgegangen sind.

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Seitenzahl: 218

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Umschlaggestaltung: init, Büro für Gestaltung, Bad Oeyenhausen

© 2014 Herman-Josef Emons Verlag Alle Rechte vorbehalten Lektorat: Marit Borcherding, Göttingen Illustrationen: Susanne Kracht, Dirlewang eBook-Erstellung: CPI – Clausen & Bosse, LeckISBN 978-3-86358-451-1

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Vorwort

»Vorsicht, Fisch kann Gräten enthalten!« Wer hätte das gedacht? Danke für den Tipp. »Schokolade kann Kalorien enthalten.« Welch nützlicher Hinweis! »Im Brot ist Salz – Achtung, Gesundheitsgefahr!« Aha. Sind wir noch zu retten? Nein, wir müssen vor uns selbst geschützt werden. Davon sind nicht nur Juristen in Berufsgenossenschaften überzeugt. Das wissen auch die Mitarbeiter der EU-Kommissionen und zahlloser anderer Institutionen und Gremien: Wir wollen die totale Kontrolle! Der Kontrollwahn nimmt uns die Luft zum Atmen, verletzt unsere Selbstverantwortung, unsere Selbstachtung und beschert uns eine Verteuerungswelle ohnegleichen. Wozu brauchen wir eine Grabsteinschüttelverordnung? Weil ein Grabstein einen Menschen erschlagen könnte. Warum wurde in Penzberg der Faschingszug abgesagt? Aus Angst vor Verletzungen der Zuschauer durch wirbelndes Konfetti. Warum gab es in Neubaugebieten keine Teiche in den Grünanlagen? Partygäste könnten ertrinken. Warum dürfen Kinder keinen selbst gebackenen Kuchen mehr in den Kindergarten mitbringen? Man weiß ja nicht, was drin ist. Unsere Gesellschaft tut so, als sei das Leben ohne jedes Risiko zu haben – der Preis ist eine Bevormundung, die uns alle zu Unmündigen erklärt. Wer einsteigt in den Paragrafendschungel der Absicherungsgesellschaft, findet beste Unterhaltungslektüre, die Lachtränen in die Augen treiben könnte, wären die Folgen dieser Auswüchse nicht zum Weinen. Das Ausmaß der Gängelung ist allumfassend und erstickend. Ist Widerstand dagegen sinnlos? Ist er nicht!

Selbst gebackener Kuchen verboten

Selbst gebackener Kuchen im Kindergarten? Hochgefährlich!

Die Eltern dachten sich nichts Böses, als sie ihrer Kleinen einen selbst gebackenen Kuchen in den Kindergarten mitgaben. Die Erzieherin reagierte entsetzt: Selbstgebackenes ist verboten.

Die Augen von Anna leuchten. Die Vierjährige liebt es, mit den Händen in Mehl zu klatschen, Teig zu kneten und aus der Masse etwas zu formen, was eine gewisse Ähnlichkeit mit einem Kuchen aufweist. Das Ganze wird noch mit bunten Schokobröseln bestreut, um dann als Gesamtkunstwerk im Kindergarten präsentiert und verzehrt zu werden. Der Vater von Anna kam allerdings mit einer schlechten Nachricht nach Hause zurück: Ab sofort ist es streng untersagt, selbst gebackenen Kuchen in den Kindergarten mitzubringen. Schließlich weiß man nicht, was drin ist. »Die Gefahr, dass ein Kuchen Salmonellen enthält, tendiert gegen Null«, zitieren die Schaumburger Nachrichten den Lebensmittelbiologen Hans-Dieter Werlein von der Leibnitz Universität Hannover. Ähnlich verhalte es sich mit dem Auspusten von Hühnereiern: Sollte wirklich ein verseuchtes Ei dabei sein, so enthält es so wenige Salmonellen, dass diese von der Magensäure zerstört werden. So geht es auch hier um die rechtliche Absicherung der Träger: Man nimmt den schlimmsten, noch so unwahrscheinlichen Fall als Tatsache an, um dann zu fragen: Wer ist der Schuldige? Immerhin wird die Frage »Kuchen ja oder nein« in den Kindergärten unterschiedlich gehandhabt.

Lesen Sie weiter in der vollständigen Ausgabe!

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