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Das bewährte Ausbildungs- und Nachschlagewerk - jetzt umfassend überarbeitet Die Waffensachkundeprüfung garantiert bestehen mit dem seit Jahrzehnten bewährten Ausbildungsbuch zur Prüfungsvorbereitung. Auch nach bestandener Prüfung noch ein wertvolles Nachschlagewerk für alle, die mit Waffen umgehen: Jäger, Sportschützen, Sicherheitskräfte und Waffensammler. Jetzt umfassend aktualisiert und überarbeitet auf dem aktuellsten Wissensstand und mit der neuesten Gesetzgebung zum gesamten zivilen Waffen- und Schießwesen, schon in der 28. Auflage. Mit eigens für die Prüfungsvorbereitung erarbeiteten Frage- und Antwort-System: 360 Fragen und umfassende Antworten rund um die Handhabung von Waffen und Munition, Reichweite und Wirkungsweise von Geschossen, zum Waffenrecht sowie zu Notwehr und Notstand. Mit den wichtigsten Gesetzestexten zum Waffenrecht und der allgemeinen Waffengesetz-Verordnung. - Für Prüfung und Praxis: aktuellster Wissensstand und neueste Gesetzgebung zum gesamten zivilen Waffen- und Schießwesen - Ein Muss für jeden, der mit Waffen umgeht: Jäger, Sportschützen, Waffenscheinbewerber, Sicherheitskräfte und Waffensammler - Didaktisch perfekt aufbereitet: 360 Fragen und ausführliche Antworten
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Seitenzahl: 662
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© eBook: 2023 GRÄFE UND UNZER VERLAG GmbH, Postfach 860366, 81630 München
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Vollständig überarbeitete Neuausgabe des Titels »Waffen-Sachkunde-Prüfung« ISBN 978-3-8354-1679-6
Alle Rechte vorbehalten. Nachdruck, auch auszugsweise, sowie Verbreitung durch Bild, Funk, Fernsehen und Internet, durch fotomechanische Wiedergabe, Tonträger und Datenverarbeitungssysteme jeder Art nur mit schriftlicher Genehmigung des Verlages.
Projektleitung: Roland Zeitler, Jost Doerenkamp
Lektorat: Stephanie Schlicht
Covergestaltung: kral & kral design, Dießen a. Ammersee
eBook-Herstellung: Chiara Knell
ISBN 978-3-9674-7144-1
27. Auflage 2023
Bildnachweis
Coverabbildung: Plainpicture/Reilika Landen
Illustrationen: N.v. Ertzdorff, H. Hoffmann, G. Pape, W. Vacano, A. Westphalen, A. Brauner
Fotos: Alamy; DEVA; Dynamit Nobel; Fa. Heckler & Koch; Hennig; Ignatzi, E.; Fa. Keller & Simann GmbH; Merz, R.; Migos, M.; Österberg, F.; Reb, W.; stock.adobe.com; Fa. Swarowski Optik, Absam; Fa. Walther; Zeitler, R.
Syndication: www.seasons.agency
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GRÄFE UND UNZER Verlag Grillparzerstraße 12 81675 München
Das vorliegende Buch wurde sorgfältig erarbeitet. Dennoch erfolgen alle Angaben ohne Gewähr. Weder Autor noch Verlag können für eventuelle Nachteile oder Schäden, die aus den im Buch vorgestellten Informationen resultieren, eine Haftung übernehmen.
Das in vielen Auflagen erschienene Buch zur Waffen-Sachkunde-Prüfung von Rolf Hennig habe ich nun zum zweiten Mal überarbeitet und in großen Teilen den neuesten Vorschriften sowie der fortgeschrittenen Waffentechnik angepasst.
Vieles hat sich im Laufe der Jahre geändert. Als Beispiel sei die Gasdruckmessung genannt. Heute erfolgt eine elektronische Piezo-Messung, die ganz andere Druckwerte ergibt als die veraltete Messung mittels Kupfer-Stauchzylinder. Dementsprechend sind auch die zulässigen Gasdrucke nach C.I.P. (Ständige Internationale Kommission für die Prüfung von Handfeuerwaffen) und den Beschussvorschriften heute andere als früher.
Eine Waffen-Sachkunde-Prüfung ist eine Grundvoraussetzung für eine waffenrechtliche Genehmigung einschließlich Munitionserwerb. Das gilt gleichermaßen für Sportschützen, Jäger, Waffenträger wie Personen mit Waffenschein sowie bewaffnetes Personal in der Sicherheitsbranche. Das ist auch gut so, da man ohne Kenntnisse um Waffen und Munition diese nicht sicher handhaben kann. Neben der Waffentechnik umfasst die Sachkunde natürlich auch die Ballistik der verwendeten Patronen. Man muss deren Aufbau und Wirkungsweise kennen, um sicher damit umgehen zu können. Die gesetzlichen Vorschriften rund um dieses Thema muss man ebenso kennen. Sie beinhalten nicht nur Vorschriften zum Schießbetrieb, sondern weitere wie Notwehrrecht, Waffenerwerb, Waffenverkauf, Vorschriften zur sicheren Aufbewahrung und vieles mehr. Teils sind in dem Buch einschlägige Gesetze im Wortlaut abgedruckt.
Sicherlich genügt es nicht, auf einem zeitlichen Stand stehen zu bleiben. Nein, vielmehr hat sich der Waffenbesitzer stetig fortzubilden und den neuesten Stand von Technik und Gesetz zu kennen. Hier kommt Fortbildungen, beispielsweise durch Sportschützen- und Jägervereinigungen, eine Bedeutung zu, genauso aber ständigem Eigenstudium von Fachzeitschriften über Waffen, Jagd oder Sportschießen. Darin findet man nicht nur neue Technik beschrieben, sondern auch Hinweise auf gesetzliche Änderungen und deren Auslegung.
Gerade der Umgang mit Waffen erfordert ein hohes Maß an Kenntnissen und Beherrschung der verwendeten Waffen, um von sich und Dritten eine Gefahr abzuwenden. Sicherlich erfordert auch die nach dem Waffengesetz erforderliche Zuverlässigkeit, dass man sachgerecht mit seinen Waffen umgeht und neueste gesetzliche Regelungen etwa zur Waffenaufbewahrung oder zum Transport kennt sowie befolgt. Wer in Kenntnis oder Unkenntnis sorglos mit Waffen umgeht, hat diese Zuverlässigkeit sicherlich nicht. Sei noch angemerkt, dass auch Schießlehrgänge dazu beitragen seine Waffen sicher zu beherrschen.
Mag dieses Buch nicht nur zum Bestehen einer Waffen-Sachkunde-Prüfung beitragen, sondern auch als Informationsquelle und Nachschlagewerk rund um die Themen Waffen und Munition dienen. Es soll nicht nur zukünftigen Waffenbesitzern – seien es Sportschützen, Jäger oder gefährdete Personen – dienen, sondern auch eine Informationsquelle für Behörden, Juristen, Gerichte und Vollzugsbehörden sein. Genauso für andere Interessierte zu diesem Thema, insbesondere Journalisten, die oftmals aus Unkenntnis nicht korrekt über Waffenthemen berichten. Aber auch Prüfer einer Waffen-Sachkunde können sich gut daran orientieren.
Gewiss gäbe es über den Inhalt des Buches hinaus noch vieles zu erzählen und berichten. Es wird in diesem Buch das nötige Grundwissen vermittelt. Wie schon erwähnt, sollte man sich darüber hinaus stets selbst weiterbilden. Gerade in unserer schnelllebigen Zeit erscheint mir dies ein wichtiger Baustein für Waffenbesitzer zu sein. Technik und Gesetze werden sich laufend ändern – deshalb, liebe Leser, bleiben Sie auf einem aktuellen Stand.
Das sportliche Schießen und die Jagd mit Selbstladebüchsen nehmen stetig zu.Schützen und Jäger gehen hier eben mit der Zeit und bedienen auch moderne Waffen, abseits der Schießgeräte für olympische Disziplinen oder Jagdwaffen, deren Technik weit über 100 Jahre alt ist. Wie es im Motorsport eben Oldtimer und Formel I gibt, so haben sich auch Waffen und insbesondere Munition weiterentwickelt.
Das Buch wurde nach bestem Wissen und Gewissen sowie umfangreichen Recherchen erstellt. Aufgrund der Fülle des Stoffes und teilweise wechselnder Rechtslagen können Verlag und Autor keinerlei Haftung übernehmen.
Möge das Buch zum Bestehen der Waffen-Sachkunde-Prüfung und vor allem weit darüber hinaus zum verständnisvollen, sicheren und verantwortungsvollen Umgang mit Waffen beitragen.
Ihr Roland Zeitler
Eckersdorf, im Februar 2023
Der Mensch hat sich über die Erde ausgebreitet und bis heute als Spezies überlebt. Er lebt in solch unterschiedlichen Zonen wie der holarktischen, afrotropischen, neotropischen, into-malaysischen, australischen und antarktischen Region sowie Ozeanien. Über eine große Zeitspanne war er lediglich Sammler und Jäger. Von der Natur körperlich und sinnmäßig nicht wie ein Raubtier ausgestattet, musste er vor allem auf seinen Verstand setzen, um zu überleben. Im Gegensatz zu Tieren nutzte er Hilfsmittel bei der Jagd, aber auch der Verteidigung gegenüber seinen Artgenossen und gefährlichen Tieren. Als Sammler und Jäger bediente der Mensch sich Gegenständen, mit denen er jagen und sich verteidigen konnte. Heute gibt es dafür den Überbegriff »Waffen«. Die Menschheitsgeschichte ist eng mit den Waffen ihrer Zeit verbunden. Zunächst waren es sicherlich nur Steine, die als Wurfgeschosse verwendet wurden, oder Knüppel zum Schlagen. Danach auch Speere, Schleuder und Pfeil und Bogen. Es folgten Armbrüste sowie Blasrohre. Schon sehr früh hat man Gegenstände bearbeitet, um sie für den Verwendungszweck zu optimieren. Es entstand die Waffenherstellung. Das fing mit der Steinbearbeitung an und setzte sich mit der Fertigung von Steinmessern oder Pfeil und Bogen fort. Es folgte die Herstellung von Hieb-, Wurf- und Stichwaffen.
Eine große Wende kam in Europa im 13. Jahrhundert mit der Verwendung von Schieß- bzw. Schwarzpulver. In Asien war es bereits viel früher bekannt. Es wurden tragbare Schusswaffen entwickelt, deren Geschosse mit heißen Gasen schon recht zielgenau durch Läufe getrieben wurden. Von den Luntenschlossbüchsen angefangen über die späteren Steinschlosswaffen bis hin zu Radschloss- und Perkussionswaffen und solchen, die mit Patronenmunition hinten geladen werden konnten.
Zu letzteren gehörten auch die Unterhebelrepetierer von Winchester oder die Single Action Revolver von Colt. Beide trugen erheblich zur »Eroberung« des Westens des Nordamerikanischen Kontinents bei. Gegen Ende des 19. Jahrhunderts stand auch das energiereichere, rauchschwache Nitrozellulose-Pulver (Zellulosenitratpulver) zur Verfügung. Die Waffen wurden nun auf die gasdruckstarken Patronen mit diesen Treibladungsmitteln abgestimmt. Es kamen zahlreiche neue, leistungsstarke Kaliber auf den Markt. Sie wurden und werden bis heute von Militär, Sicherheitskräften, Jägern und Sportschützen verwendet. Es handelte sich um sehr präzise schießende Waffen und Patronen, so dass die Ergebnisse und Anforderungen beim Sportschießen immer höher wurden. Bei der Jagd konnte man auf weite Entfernungen mit guter Wirkung treffen. In über einem Jahrhundert wurden diese Waffen und Munition immer weiterentwickelt und verbessert. Zu Anfang dieses Jahrhunderts haben wir aber auch mit Einschränkungen zu kämpfen, etwa dem Bleiverbot in Geschossen und Schrot bei der Jagd sowie zunehmend auch beim sportlichen Schießen. Die Zeit der Entwicklungen steht nie still.
Jagdwaffen
Jagdwaffen dienen der Erlegung von wilden Tieren. Sie ist gerechtfertigt zur Beschaffung von Nahrung einschließlich weiterer Produkte wie Felle, zur Wildbestandsregulierung und Verhinderung bzw. Minimierung von Wildschäden sowie Seuchen. Auch nachhaltige Trophäenjagd trägt infolge Einnahmen und Wildbret sowie Verhinderung von lebensbedrohlichen Wildschäden (kompletter Ernteverlust) zum Erhalt des Wildes bei und gibt diesem einen Wert, der vor illegaler Ausrottung schützt. Jagdwaffen gibt es in den unterschiedlichsten Ausführungen. Teils für einen universellen Einsatz, teils hochspezialisiert für eine bestimmte Aufgabe. Zum Kulturgut Jagdwaffe gehören sicherlich die Arbeiten talentierter Büchsenmacher sowie der Künstler für eine Gravur. Jagd will und muss nachhaltig durchgeführt werden.
Sportwaffen
Schon seit der Antike gibt es sportliche Wettkämpfe mit Waffen. Noch heute werden Fecht- und Wurfdisziplinen bei den Olympischen Spielen ausgetragen. Neben den olympischen Disziplinen mit Schusswaffen gibt es eine Vielzahl von weiteren sportlichen Disziplinen im Deutschen Schützenbund mit seinen Landesverbänden, dem BDS (Bund Deutscher Sportschützen 1975 e. V.), der DSU (Deutsche Schießsport Union), dem BDMP (Bund der Militär- und Polizeischützen e. V.) sowie dem Reservistenverband. Das Schießen erfolgt nach festgelegten Regeln der Verbände, die vom Bundesverwaltungsamt genehmigt sein müssen. Neben »hochgezüchteten“ Sportwaffen für eine bestimmte Disziplin gibt es auch Wettkämpfe mit Gebrauchswaffen oder Selbstladebüchsen. Die Waffen für das sportliche Wettkampfschießen sind extrem unterschiedlich und vielfältig.
Verteidigungswaffen
Je nach Gefährdung durch Mensch oder Tier kommen hier unterschiedliche (Gebrauchs-)Waffen zum Einsatz. Von der Flinte über Kurzwaffen bis hin zur semiautomatischen Selbstladebüchse ist je nach Gefährdung und Terrain alles möglich. Oft dienen Verteidigungswaffen auch zur Jagd und zum sportlichen Wettkampfschießen. Eine klare Trennung ist nicht möglich.
Militärwaffen
Die Entwicklung von militärischen Waffen lief stets unabhängig von der der vorgenannten Waffenarten selbstständig ab. Militärische Waffen sind für Angriff und Verteidigung konzipiert. Von den Militärentwicklungen kommen natürlich Impulse hinsichtlich Technik und Material für die zivile Waffenentwicklung. Trotzdem waren und sind militärische Waffenentwicklungen Grundlage für Jagd-, Sport- und Verteidigungswaffen. Genauso verhält es sich mit deren Patronenentwicklungen. Man denke nur an den Repetierer Mauser 98 und dessen Kaliber 8 x 57 IS. Noch heute nach 125 Jahren gehört ein Mauser 98er zu den besten, zuverlässigsten und beliebtesten Jagdwaffen. Das gilt auch für die Patrone 8 x 57 IS. Auch heute werden modernere Militärwaffen wie das Colt M16 auf Basis AR15 zu zivilen Waffen umkonstruiert (keine vollautomatische Funktion möglich). Sie finden dann bei Sport und Jagd Verwendung, so wie es Anfang des 20. Jahrhunderts mit dem Mauser 98 geschehen ist.
Natürlich werden Schusswaffen nicht nur bei der legalen Jagd und dem sportlichen Schießen verwendet, sondern auch als Kriegswaffen sowie für Verbrechen. Die Menschheit ist noch nicht so weit, größtenteils friedlich zusammmenzuleben. Deshalb ist eine gesetzliche Regelung zum Erwerb, Besitz und Umgang mit Schusswaffen erforderlich. Zum legalen und vor allem sachgerechten und sicheren Umgang mit Schusswaffen mag dieses Sachbuch beitragen.
Die rechtlichen Grundlagen >
Die verwaltungsmäßigen Grundlagen >
Die sachlichen Grundlagen >
Gegenwärtig werden in der Bundesrepublik Deutschland alle waffenrechtlichen Angelegenheiten von folgenden Rechtsvorschriften geregelt:
dem Waffengesetz (WaffG) vom 11. Oktober 2002, letzte Änderung 19. Juni 2020 i.K. 27. Juni 2020; BGBl. I 1328, 1354 (s. Anlage > ff),der Allgemeinen Waffengesetz-Verordnung (AWaffV) vom 27. März 2003 und 1. September 2020, BGBl. I S. 1977),der fortgeltenden Kostenverordnung zum WaffG a.O. (WaffKostV)der fortgeltenden 5. WaffV 1976 und entsprechenden Verordnungen der Bundesländerdiversen Durchführungsverordnungen der Bundesländer zum WaffGder Allgemeinen Verwaltungsvorschrift zum WaffG (WaffVwV), In Kraft getreten 2012. Diese richtet sich zwar in erster Linie an die Behörden und gibt diesen Hinweise, wie sie in waffenrechtlichen Angelegenheiten zu entscheiden haben, enthält jedoch auch für jeden einzelnen Waffenbesitzer wichtige Informationen zum Umgang mit Waffen und Munition.Weitere wesentliche Rechtsquellen sind:
das Beschussgesetz (BeschG) und die Beschuss-Verordnung (BeschV)das Sprengstoff-Gesetz (SprengG)das Kriegswaffenkontrollgesetz (KrWaffKontrG)das Nationale Waffenregister-Gesetz (NWRG).Um dieses Buch und damit auch den Benutzer nicht ständig mit Wortungetümen belasten zu müssen, werden in den Ausführungen dieses Buches die auf > zusammengestellten Abkürzungen benutzt.
Generell sei betont, dass dieses Buch kein Buch über das gesamte Waffenrecht ist. Vielmehr werden waffenrechtliche Vorschriften nur insoweit aufgeführt, wie sie für die Ablegung der Waffen-Sachkundeprüfung und/oder den praktischen Umgang mit Waffen (für Jäger, Sportschützen, Waffenscheininhaber, Waffensammler usw.) von Bedeutung sind. Zur weiterführenden rechtlichen Orientierung wird auf die Originaltexte der Gesetze und Verordnungen bzw. auf entsprechende juristische Bücher, insbesondere Kommentarausgaben, verwiesen.
Das jetzige Waffengesetz der Bundesrepublik Deutschland macht u.a. einen Sachkundenachweis zur Voraussetzung für die Erteilung von Waffenbesitzkarte, Munitionserwerbsschein, Waffenschein und Schießerlaubnis. Vor 1973 brauchten lediglich die Waffenhersteller und Waffenhändler eine Sachkunde nachzuweisen. Außerdem mussten die Jäger vor Erlangung ihres ersten Jagdscheins eine vor gut 70 Jahren eingeführte und seither in ihren Anforderungen immer mehr verschärfte Sachkundeprüfung, die sog. Jägerprüfung, nach den Vorschriften der Jagdgesetze ablegen. Diese Jägerprüfungen umfassen neben zahlreichen anderen Sachgebieten auch das zivile Waffen- und Schießwesen und die einschlägigen gesetzlichen Vorschriften. Alle übrigen Personen jedoch mussten für waffenrechtliche Genehmigungen zwar ein Bedürfnis nachweisen, nicht aber eine Sachkunde. Dadurch war es möglich, dass beispielsweise ein Bankbote oder ein ständig große Lohnsummen transportierender Angestellter einer Baufirma eine Pistole kaufen und in der Öffentlichkeit führen durfte, ohne die geringsten Kenntnisse im Umgang mit Waffe und Munition, über das Notwehrrecht oder andere wichtige Bestimmungen besitzen zu müssen.
Bedenkt man, welches Unheil durch unsachgemäße Handhabung von Schusswaffen und Munition angerichtet werden kann und welche Verantwortung demgemäß jeder Waffenbesitzer trägt, so ist die Einführung eines Sachkundenachweises zweifellos sehr zu begrüßen. Der Gesetzgeber stellt seit 1973 an den Waffenbesitzer ähnliche Anforderungen wie sie von den Inhabern eines Führerscheins oder eines Jagdscheins verlangt werden.
Das hier nach dem Stand von von 2002, geändert 2020, zugrunde gelegte Waffengesetz macht in seinem § 7 die Sachkunde zur Voraussetzung für die Erteilung der genannten waffenrechtlichen Genehmigungen. Nach § 7 Abs. 1 hat den Nachweis der Sachkunde erbracht, wer eine Prüfung vor der dafür bestimmten Stelle bestanden hat oder seine Sachkunde durch eine Tätigkeit oder Ausbildung nachweist. Nähere Einzelheiten regelt das WaffG in § 7 und die AWaffV in den §§ 1 bis 3.
Die Sachkunde hat nachgewiesen, wer eine Prüfung vor der dafür bestimmten Stelle bestanden hat oder anderweitig nachweist (§ 7 Abs. 1). Der Umfang der Sachkunde bezieht sich auf Rechtsvorschriften des Waffen- und Beschussrechts sowie der Notwehr, auf das waffentechnische Gebiet von Schusswaffen und Munition, sowie die sichere Handhabung von Waffen und Munition einschließlich der Fertigkeiten beim Schießen (§ 1 Abs. 1 Nr. 1 bis 3 AWaffV). Welche Möglichkeiten für den anderweitigen Nachweis der Sachkunde in Betracht kommen, zählt § 3 Abs.1 AWaffV auf. Die Sachkunde gilt z. B. als nachgewiesen, wenn der Antragsteller
1. a) die Jägerprüfung bestanden hat oder durch eine Bescheinigung eines Ausbildungsleiters für das Schießwesen nachweist, dass er die erforderlichen Kenntnisse durch Teilnahme an einem Lehrgang für die Ablegung der Jägerprüfung erworben hat, b) die Gesellenprüfung für das Büchsenmacherhandwerk bestanden hat, oder 2. a) seine Fachkunde nach § 22 Abs. 1 Satz 1 des Waffengesetzes (Prüfung für gewerbsmäßige Waffenhersteller und Waffenhändler) nachgewiesen hat, b) mindestens drei Jahre als Vollzeitkraft im Handel mit Schusswaffen und Munition tätig gewesen ist oder c) die nach § 7 des Waffengesetzes nachzuweisenden Kenntnisse aufgrund einer anderweitigen, insbesondere behördlichen oder staatlich anerkannten Ausbildung oder als Sportschütze eines anerkannten Schießsportverbandes erworben und durch eine Bescheinigung der Behörde, des Ausbildungsträgers oder Schießsportverbandes nachgewiesen hat,sofern die Tätigkeit nach Nummer 2 Buchstabe b oder Ausbildung nach Nummer 2 Buchstabe c ihrer Art nach geeignet war, die für den Umgang mit der beantragten Waffe oder Munition erforderliche Sachkunde zu vermitteln.
Die unter Nr. 1 genannten Personengruppen sind also von jeder weiteren Sachkundeprüfung befreit. In den unter Nr. 2 genannten Fällen gilt die Sachkunde jedoch nur als erwiesen, sofern die Tätigkeit oder Ausbildung ihrer Art nach geeignet war, die erforderliche Sachkunde zu vermitteln.
Es muss also jeweils geprüft werden, ob auf die Sachkundeprüfung teilweise, z. B. hinsichtlich der waffentechnischen Kenntnisse, oder ganz verzichtet werden kann oder ob sie voll durchgeführt werden muss. So kann z. B. der Nachweis der Sachkunde als Sportschütze durch die Vorlage einer entsprechenden Bescheinigung eines Schießsportvereins geführt werden, sofern sichergestellt ist, dass von ihm vergleichbare Prüfungen durchgeführt werden.
Die erforderlichen Kenntnisse brauchen nur für die Schusswaffen- oder Munitionsarten nachgewiesen zu werden, für die die Erlaubnis beantragt worden ist (§ 1 Abs. 2 AWaffV). Andererseits muss derjenige, der eine Erlaubnis zur nichtgewerblichen Waffenherstellung (§ 26) beantragt, eine weitergehende Sachkunde über waffentechnische, innerballistische und Werkstoffkenntnisse erbringen. Wie weit die letzteren zu gehen haben, ob und in welchem Umfang sie sich an den Kenntnissen zu orientieren haben, die für die Erlaubnis zur gewerblichen Waffenherstellung gefordert werden, ist nicht näher geregelt.
Die Durchführung der Sachkundeprüfung wird im nächsten Kapitel näher behandelt. Bei Nichtbestehen kann die Prüfung auch mehrmals wiederholt werden. Der Prüfungsausschuss kann bestimmen, dass die Prüfung erst nach Ablauf einer bestimmten Frist wiederholt werden darf (§ 2 Abs. 5 AWaffV).
Nach § 2 der AWaffV bildet die zuständige Behörde Prüfungsausschüsse für die Abnahme der Sachkundeprüfung. Jeder Prüfungsausschuss besteht aus dem Vorsitzenden und zwei Beisitzern, wobei die Mitglieder sachkundig sein müssen und nicht mehr als ein Mitglied des Ausschusses in der Waffenherstellung oder im Waffenhandel tätig sein darf. Der Prüfungsausschuss entscheidet mit Stimmenmehrheit. Über das Ergebnis der Prüfung ist dem Bewerber ein Zeugnis auszustellen, das von dem Ausschussvorsitzenden zu unterzeichnen ist. Außerdem muss über das Ergebnis und den wesentlichen Inhalt der Prüfung eine Niederschrift aufgenommen, vom Ausschussvorsitzenden unterzeichnet und der zuständigen Behörde zugeleitet werden. Abgesehen von diesen allgemeinen Vorschriften bleibt die Vorbereitung und Durchführung der Sachkundeprüfungen der jeweils zuständigen Behörde überlassen.
Da sich mit Ausnahme der Jagdscheininhaber und der zahlenmäßig überhaupt nicht ins Gewicht fallenden Waffenhersteller und Waffenhändler fast alle Antragsteller (Sportschützen, Waffensammler, Waffenscheininhaber u.a.) bei erstmaligen Anträgen für waffenrechtliche Genehmigungen einer derartigen Prüfung unterziehen müssen, ist die Zahl der Prüfungsanwärter so groß, dass sie von ehrenamtlichen Prüfungsausschüssen nicht bewältigt werden kann. Beispielsweise hat allein die Dachorganisation der Sportschützen, der Deutsche Schützenbund, über eine Million Mitglieder. Es ist deshalb von Anfang an von verschiedenen Seiten angestrebt worden, zumindest die Prüfung der zahlenmäßig weitaus stärksten Gruppe, der Sportschützen, auf die Unterorganisationen des Deutschen Schützenbundes zu delegieren. Bei den seit vielen Jahren eingespielten Jägerprüfungen hat es sich bestens bewährt, die Vorbereitung und Durchführung auf die regionalen Organisationen des Deutschen Jagdverbandes zu übertragen. Eine entsprechende Regelung der Sachkundeprüfung nach dem Waffengesetz hinsichtlich der Sportschützen ist zunächst in einzelnen Bundesländern als so genannte Sportschützenprüfung praktiziert worden und hat sich dort sachlich, organisatorisch und wohl auch noch in mancherlei weiterer Beziehung sehr positiv ausgewirkt. Durch die Fassung der WaffVwV vom 5. März 2012 § 7 Nr. 7.6 ist die Durchführung derartiger Prüfungen durch Schießsportvereine ganz offiziell anerkannt worden. Heute geregelt insbesondere in § 3 Abs. 3 AWaffV.
Bei dieser Regelung kann davon ausgegangen werden, dass diejenigen Sportschützen, die bereits mindestens sechs Monate aktiv am Schießsport teilgenommen haben, ausreichende praktische Fähigkeiten im Umgang mit Waffen und Munition besitzen. Bei ihnen wird also eine Prüfung der erforderlichen theoretischen und rechtlichen Kenntnisse vollauf genügen. Entsprechend geschulte und anerkannte Schießsportfunktionäre können in den Untergliederungen des Deutschen Schützenbundes derartige Prüfungen abhalten und entsprechende Bescheinigungen erteilen.
Bei Bewährung dieser Regelung hinsichtlich der Sportschützen könnte man daran denken, auch die Prüfung anderer größerer Personengruppen auf die entsprechenden Fachverbände zu delegieren. In dieser Beziehung wäre beispielsweise an die Waffensammler oder an diejenigen zu denken, die als Freizeitkapitäne eine Signalpistole erwerben wollen. Gewisse diesbezügliche Anfänge gibt es bereits seit einiger Zeit.
Welche Kenntnisse grundsätzlich in der Sachkundeprüfung zu fordern sind, ist in § 1 AWaffV festgelegt. Es geht hier kurz formuliert
um den Umgang mit Waffen und Munition und die hierbei zu beachtenden Rechtsvorschriften.um Funktionsweisen von Waffen, Ballistik, Geschosswirkungen und -reichweiten, verbotene Gegenstände sowie solche, die keine Schusswaffen sindum die Handhabung der Waffen und Munition sowie Schießfertigkeiten.Wie weit die Kenntnisse im einzelnen zu gehen haben oder was unter »ausreichend« zu verstehen ist, wird in dieser Verordnung nicht näher angegeben. Man wird jedoch nach der allgemeinen Zielsetzung des Waffengesetzes davon ausgehen dürfen, dass einerseits keine überspitzten Fachkenntnisse, andererseits aber so weitreichende Kenntnisse und Fähigkeiten verlangt werden, dass der Prüfling
die von ihm zu erwerbende Waffe einschließlich der dazugehörigen Munition so sicher handhaben kann, dass durch Unkenntnis verursachte Unfälle weitgehend ausgeschlossen sind,nicht aus Unwissenheit grob gegen das Waffengesetz oder andere für einen Waffenbesitzer wichtige Gesetze verstoßen wird.In dem durch diese Zielsetzung und die gesetzlich vorgeschriebenen Sachgebiete gesteckten Rahmen verbleibt immer noch ein beträchtlicher Spielraum. Offensichtlich verläuft hier eine ähnliche Entwicklung, wie sie in den vergangenen rund sieben Jahrzehnten bei der Jägerprüfung zu beobachten war: Anfangs werden nur die wichtigsten und notwendigsten Kenntnisse verlangt, dann werden langsam im Laufe von Jahren und Jahrzehnten – unter gleichzeitiger Schaffung und Weiterentwicklung entsprechender Lehrbücher, Nachschlagewerke und Repetitorien sowie unter Einrichtung von Vorbereitungslehrgängen – die Anforderungen weiter gesteigert. Dadurch wird nach und nach das Wissensniveau in den zum Waffenbesitz oder Waffenführen berechtigten Personengruppen angehoben, gleichzeitig die Unfallrate und die Quote an fahrlässigen Verstößen gegen das Waffengesetz und andere infragekommende Vorschriften gesenkt.
In der WaffVwV § 7 Nr. 7.5.2 heißt es: »Die Prüfungsausschüsse nach § 2 AWaffV legen der Prüfung den vom Bundesverwaltungsamt (BVA) herausgegebenen Fragenkatalog zugrunde.« Die Geschichte dieses amtlichen Fragenkatalogs bestätigt die vorstehenden Vermutungen über die zukünftige Entwicklung der Waffen-Sachkundeprüfung. Die erste Fassung dieses Fragenkatalogs war zweifellos mit der heißen Nadel genäht und wurde bald ersetzt. Doch auch die neueste Fassung wird von vielen Prüfern lediglich als Anhalt und Richtlinie zugrunde gelegt, im einzelnen jedoch nicht benutzt, da sie in dieser Form zu praxisfremd ist. Vielmehr bemühen sich die Prüfer, auf der Basis des amtlichen Fragenkatalogs eigene, praxisgerechte Fragen zu formulieren. Entsprechend verhalten sich diejenigen, die Antragsteller auf die bevorstehende Prüfung vorbereiten.
Dieser Leitfaden soll diejenigen Sachfragen behandeln, die entweder für die Sachkundeprüfung unerlässliches Wissensgut oder für die Antragsteller oder für die zuständigen Sachbearbeiter der Behörden und für sonstige Leser besonders wissenswert sind. Dabei wird der Stoff in die vorgeschriebenen Sachgebiete aufgegliedert, diese aber wieder so weit untergliedert, dass anhand des Inhaltsverzeichnisses ein schnelles Auffinden bestimmter Teilgebiete möglich ist.
Der Fragenkatalog kann im Internet unter www.bundesverwaltungsamt.de abgerufen werden.
Nach § 2 Abs. 3 AWaffV besteht die Sachkundeprüfung aus einem theoretischen und einem praktischen Teil. Im Hinblick auf das angestrebte Ziel einer möglichst unfallsicheren Waffenhandhabung wird man zweckmäßigerweise alle Fragen, welche die sichere Handhabung von Waffen und Munition betreffen, praktisch prüfen, indem man den Prüflingen die betreffenden Waffen mit der dazugehörigen Munition vorlegt und sie den sicheren Umgang damit demonstrieren lässt. Da nach der ehemaligen WaffV nur Kenntnisse über diejenigen Schusswaffen- und Munitionsarten nachgewiesen werden müssen, für die die Erlaubnis beantragt worden ist, muss der Prüfungsausschuss die entsprechenden Waffen- und Munitionsarten (möglichst unscharfe so genannte Exerzierpatronen) bereitstellen. Um Missverständnissen zu begegnen, sei betont, dass in der Verordnung von »Schusswaffen- und Munitionsarten«, nicht von dem jeweiligen Modell die Rede ist. Bei den zahllosen auf dem Weltmarkt befindlichen Waffenmodellen der unterschiedlichsten Fabrikate ist es oftmals unmöglich, für eine Sachkundeprüfung gerade diejenige Waffe zu beschaffen, für die ein Prüfling die Genehmigung beantragt hat. Hier genügt es durchaus, wenn der Prüfungsausschuss dem Prüfling eine Schusswaffe gleicher Art – also beispielsweise eine Selbstladepistole – aber anderen Fabrikats und Modells vorlegt.
Da es auf dem zivilen Sektor viele hundert Waffenmodelle gibt, ist es praktisch unmöglich, die Handhabung aller dieser oftmals sehr unterschiedlichen Systeme zu beschreiben. In diesem Buch können nur Beispiele gezeigt und besprochen werden. Ein Antragsteller, der eine Sachkundeprüfung ablegen will, tut deshalb gut daran, sich rechtzeitig vor der Prüfung von seinem Waffenhändler eine Gebrauchsanleitung für die von ihm beantragte Waffe geben zu lassen, diese zu studieren und sich schließlich von dem Waffenhändler in der praktischen Handhabung der Waffe unterweisen zu lassen oder an einem entsprechenden Kurs teilzunehmen. Die auf diese Weise erworbenen Kenntnisse genügen vollauf für den gesetzlich vorgeschriebenen Sachkundenachweis.
Ob die Sachkundeprüfung auch eine Schießprüfung umfassen soll oder kann, ist bislang nicht geklärt. Mit Sicherheit dürfen bei der Sachkundeprüfung keine größeren Anforderungen an die Schießkünste des Kandidaten gestellt werden. Andererseits gehören gewisse Minimalleistungen im Schießen zum sicheren Umgang mit der Waffe. Auch in der Jägerprüfung werden seit Jahren gewisse Minimalleistungen im Schießen verlangt. Bedenkt man, dass der Jäger seine Schusswaffe in der freien Landschaft, der Waffenscheininhaber dagegen meist in geschlossenen Ortschaften führt, wäre die Forderung von Minimalleistungen im Schießen zumindest für künftige Waffenscheininhaber sicherlich nicht unbillig. Sollte in Zukunft im Rahmen der praktischen Sachkundeprüfung auch ein Schießen mit gewissen Minimalanforderungen durchgeführt werden, so kann man dem Prüfling auch hier nur empfehlen, sich von seinem Waffenhändler mit der beantragten Waffe auf dem Schießstand im Schießen unterweisen zu lassen oder an einem entsprechenden Kurs teilzunehmen.
Den richtigen und sicheren Umgang mit Waffe und Munition einschließlich des eigentlichen Schießens wird man also am besten unter der praktischen Anleitung des Waffenhändlers oder einer anderen hierin erfahrenen Person erlernen – weit schneller und besser als aus einem Lehrbuch. Im einzelnen wird es dabei auf folgende Punkte ankommen:
laden, entladen, sichern und entsichern der Waffe unter Beachtung aller Sicherheitsmaßnahmen;anschlagen der Waffe und (simulierte oder scharfe) Schussabgabe;Waffen reinigen, wie es nach jedem Schießen notwendig ist einschließlich des dafür erforderlichen Zerlegens – nicht ein gründliches Reinigen mit restloser Zerlegung, wie es vom Büchsenmacher vorgenommen werden sollte;Beseitigung von Ladehemmungen und anderen leichten Waffenstörungen, soweit die Störungsbeseitigung aus Sicherheitsgründen unverzüglich vom Waffenbesitzer vorgenommen werden muss, gegebenenfalls Sicherheitsmaßnahmen, die zur Beseitigung einer akuten Gefahr durch die gestörte Waffe getroffen werden müssen;zeigen und bezeichnen der »wesentlichen Teile« im Sinne des Waffengesetzes und anderer wichtiger Waffenteile;zeigen und bezeichnen der Kaliberangaben und der Beschuss- bzw. Prüfzeichen an der Waffe;Identifizierung der zu einer bestimmten Schusswaffe gehörigen Munition, um ein unfallträchtiges Laden falscher Munition auszuschließen.Bei all diesen praktischen Übungen im Rahmen der Prüfung ist weniger auf die technische Perfektion als vielmehr und in allererster Linie auf die sichere Handhabung im Hinblick auf eine Unfallverhütung zu achten. Wichtigster Gesichtspunkt muss sein, dass eine geschlossene Schusswaffe – auch wenn sie ungeladen ist – niemals mit der Laufmündung in Richtung eines Menschen gehalten wird. Während die Prüfer bezüglich der Beantwortung vieler theoretischer Fragen eine gewisse Großzügigkeit walten lassen können, müssen sie in diesem Punkt im Interesse der Sicherheit eisern durchgreifen: Wer während der Prüfung die Mündung einer geschlossenen Waffe in Richtung eines Menschen hält, ist auch bei noch so großem theoretischen Wissen als durchgefallen zu betrachten. Auch eine verständliche Prüfungsaufregung kann in diesem Punkt nicht als Entschuldigung gelten. Denn in der Praxis ist die Aufregung oftmals noch größer, und trotzdem muss die Waffe unfallsicher gehandhabt werden. Gerade die Unfallverhütung ist ja eins der Hauptmotive für die Einführung der Waffen-Sachkundeprüfung gewesen!
Da sowohl die praktische Handhabung der Waffen als auch das Schießen nur schwer aus Büchern erlernbar sind und es überdies wesentlich einfachere Möglichkeiten des Erlernens (z. B. durch Anleitung seitens des Waffenhändlers) gibt, sollen diese Dinge in diesem Leitfaden nicht beschrieben werden. Hier werden nur die Punkte behandelt, die theoretisch zu prüfen sind. Aus Gründen der leichteren Erfassbarkeit werden sie in Form von Fragen und Antworten dargestellt. Gleichzeitig werden dadurch den Prüfern Fragenkataloge für die Prüfung in die Hand gegeben. Um Missverständnisse zu vermeiden, muss dazu gesagt werden, dass selbstverständlich eine Frage über den gleichen Gegenstand durchaus unterschiedlich formuliert werden kann. Die folgenden, beispielhaft angeführten, Fragen zielen sämtlich auf denselben Sachverhalt ab und erfordern die gleiche Antwort:
Welches ist die Maximalschussweite Ihrer Waffe?Wie weit fliegen die Geschosse Ihrer Waffe bei günstigstem Abgangswinkel?Bis zu welcher Entfernung können unter unglücklichsten Umständen Menschen von Geschossen Ihrer Waffe gefährdet werden?Wie groß ist der Gefahrenbereich Ihrer Waffe?Selbstverständlich ist seitens der Prüfer der Fragenkatalog dieses Buches nicht so aufzufassen, dass dem Prüfling sämtliche Fragen vorgelegt werden. Beispielsweise ist es für alle Antragsteller unwichtig, die Ausschließungsgründe für die Erteilung waffenrechtlicher Genehmigungen zu kennen. In diesem Buch sind sie mehr der Vollständigkeit halber und zur allgemeinen Orientierung aufgeführt worden. Wird ein Antrag abgelehnt und fühlt sich der Antragsteller ungerecht behandelt, so kann er immer noch im Waffengesetz oder in der einschlägigen Literatur nachlesen.
Für Inhaber der speziellen Waffenbesitzkarten für Sammler oder für Sportschützen kann es gelegentlich von Bedeutung sein, zu wissen, welche Gegenstände überhaupt Schusswaffen im Sinne des Gesetzes sind, welche Schusswaffen welchen Bestimmungen des Waffengesetzes unterliegen, bei welcher Gesamtlänge die Grenze zwischen Lang- und Kurzwaffe gezogen worden ist oder was im rechtlichen Sinn unter einer Selbstladewaffe zu verstehen ist. Für die Inhaber einer Einzelerlaubnis, in der die betreffende Schusswaffe ganz genau festgelegt ist, erübrigen sich dagegen alle derartigen Fragen, da sie für ihn ohne Bedeutung sind.
Die Prüfung ist also konkret auf die Anforderungen auszurichten, die an den jeweiligen Prüfling zu stellen sind. Unwichtige Fragen sollten die Prüfer entweder vollkommen vermeiden oder zumindest nur am Rande stellen und bei der Bewertung des Prüfungsergebnisses nur untergeordnet berücksichtigen. Der umfassende Fragenkatalog dieses Buches soll lediglich Anregung und Material geben.
Auch die Formulierung der Fragen sollte so einfach, so verständlich und vor allem so praxisnah wie möglich sein. Deshalb sollte man das Abfragen irgendwelcher rechtlicher Definitionen oder sonstiger Gesetzestexte unterlassen und dafür fragen:
Was dürfen Sie aufgrund der von Ihnen beantragten Erlaubnis in dieser oder jener konkreten Situation tun?
Was dürfen oder müssen Sie tun, wenn diese oder jene Situation eintritt?
Wie können oder dürfen Sie dieses durchführen, wann oder wie dürfen Sie es keinesfalls?
Was haben Sie hinterher zu tun oder zu veranlassen?
Anstatt also beispielsweise zu fragen, was unter »besitzen«, »erwerben« und »überlassen« im Sinne des Waffengesetzes zu verstehen ist, sollte man besser konkret fragen: »Dürfen Sie sich eine Waffe leihen oder Ihre Waffe verleihen?«, also nicht auf den abstrakten Begriff der »tatsächlichen Gewalt« abzielen, sondern auf die Praxis: welche Genehmigung braucht man wofür bzw. was darf man mit welcher Genehmigung?
Anstatt zu fragen, was unter »schussbereit« und »zugriffsbereit« im Sinne des Waffengesetzes zu verstehen ist, sollte man besser fragen: »Wie bringen Sie (ohne einen Waffenschein zu besitzen) Ihre Waffe von Ihrer Wohnung auf den Schießstand – im Hosenbund, im Holster, in der Manteltasche, in einem speziellen Waffenkoffer oder wie?«
Im Notwehrrecht ist völlig unsinnig die Frage: »Dürfen Sie töten?« – denn jede Schussverletzung kann tödliche Folgen haben. Nicht gut ist die Frage: »Dürfen Sie in einer Notwehrsituation auf Kinder schießen?« Besser ist es, eine konkrete Situation zu schildern und danach zu fragen: »Was tun Sie in dieser Lage?«
Selbstverständlich braucht die Antwort auf eine Frage nicht unbedingt dem vollen Wortlaut des Gesetzes oder der Antwort dieses Buches zu entsprechen. Stets kommt es weniger auf eine in jeder Hinsicht korrekte als vielmehr auf eine sinngemäß richtige Antwort an. In vielen Fällen genügt auch eine beispielhafte Aufzählung, etwa bei der Frage nach verschiedenen Geschossarten oder bei der Frage nach Kaliberbezeichnungen. Sowohl bei der Bewertung der einzelnen Antworten als auch bei der Bewertung des Gesamtergebnisses ist stets die große Zielsetzung der Sachkundeprüfung im Auge zu behalten: Zu verhindern, dass durch grobe Unkenntnis Unfälle entstehen oder strafbare Handlungen begangen werden!
Oftmals kann man als Prüfer feststellen, dass ein Kandidat zwar auf eine Frage wie aus der Pistole geschossen einen auswendig gelernten Text herunterrasselt, dass er aber damit keinerlei Vorstellung verbindet. Besonders häufig kann man diese Beobachtung beim Thema Notwehr machen. Auf eine entsprechende Frage wird zwar der genaue Wortlaut des § 32 Abs. 2 StGB aufgesagt. Vielfach können auch noch einzelne Begriffe, wie »gegenwärtig« oder »rechtswidrig« erklärt werden. Schildert dann jedoch der Prüfer eine konkrete Situation, so wird er nicht selten feststellen, dass der Prüfling sie zu den eben noch so schön aufgesagten Texten nicht in Beziehung bringen kann.
Wollte man sich als Prüfer damit zufrieden geben, wäre die ganze Sachkundeprüfung eine Farce, bestenfalls dazu angetan, den Staatsbürgern durch ein Auswendiglernen und Aufsagen von Texten die Erlangung waffenrechtlicher Genehmigungen zu erschweren. Das aber kann nicht Sinn dieser Prüfung sein! Vielmehr soll der zukünftige Waffenbesitzer ja über Kenntnisse verfügen, die für ihn im Umgang mit den Waffen hilfreich sind!
Sowohl während der Ausbildung als auch während der Prüfung muss deshalb stets allergrößter Wert auf Praxisnähe gelegt werden! Beispielsweise lassen sich alle Dinge, welche sich direkt auf Waffe oder Munition beziehen, am besten prüfen, wenn der Prüfling sie an der Waffe oder einer Patrone zeigen kann. Insbesondere allen denjenigen Prüflingen, die durch ihren Beruf oder privat mehr praktisch-handwerklich orientiert sind, fällt eine solche Prüfungsweise sehr viel leichter. Sie hat zudem den Vorteil, dass die Prüfer den Kandidaten etwas länger hinsichtlich seines sicheren und sorgfältigen Umgangs mit der Waffe beobachten können. Alle sonstigen waffentechnischen oder rechtlichen Fragen behandelt man am besten in Form von praxisnahen Beispielen. Liegt der Verdacht nahe, dass der Kandidat mit auswendig gelernten Texten keine konkreten Vorstellungen verbindet, kann man ein und dieselbe Frage mehrfach an jeweils abgewandelten Beispielen abfragen.
Während der Prüfung sollte keinerlei Unterricht erteilt werden. Die Prüfer sollten sich darauf beschränken, eindeutige Fragen zu stellen und auf einer ebenso eindeutigen Antwort bestehen. Anschließend sollte man dem Prüfling zu verstehen geben, ob die Antwort richtig oder falsch war, gegebenenfalls kann seitens des Prüfers die Antwort richtig gestellt werden.
In diesem Buch ist bei den Antworten auf die meisten rechtlichen Fragen die jeweilige Stelle des Waffengesetzes beziehungsweise der zutreffenden Verordnung angegeben. Selbstverständlich braucht ein Prüfling diese Paragraphenangaben nicht zu wissen. Sie sind in diesem Buch nur gemacht worden, damit jeder Interessent sie auch im Originaltext des Gesetzes beziehungsweise der Verordnung nachlesen kann.
Auch sind in dem hier vorliegenden Vorbereitungsbuch auf die Sachkundeprüfung nur die wichtigsten rechtlichen Fragen behandelt, soweit sie für die Sachkundeprüfung von Bedeutung oder für die Leser besonders interessant sind.
Das jetzt vor dem Leser liegende Buch stellt also einen Leitfaden für die Vorbereitung und Durchführung der theoretischen Sachkundeprüfung dar, wie sie für die Erteilung einer Waffenbesitzkarte, eines Munitionserwerbscheins, eines Waffenscheins oder einer Schießerlaubnis abgelegt werden muss. Die wesentlich weiter reichenden Anforderungen für die Genehmigungen zur gewerblichen oder nichtgewerblichen Waffenherstellung sowie zum Waffenhandel sind nicht berücksichtigt, da sie für die breite Masse der Waffeninteressenten Ballast sein und sie lediglich verwirren würden. Wer diese weiterreichenden Genehmigungen beantragt, wird im allgemeinen ohnehin eine entsprechende Berufsausbildung genossen haben. In den seltenen Fällen, in denen die Waffenherstellungserlaubnis aus reiner Liebhaberei beantragt wird, muss sich der Antragsteller durch ein gründliches Selbststudium die nötigen Kenntnisse aneignen.
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1 | Welches ist das oberste Gebot für jeden Umgang mit Schusswaffen?
Die Beachtung aller Sicherheitsmaßnahmen!
2 | Welches ist die wichtigste Sicherheitsregel im Umgang mit Schusswaffen?
Eine Schusswaffe ist immer als geladen zu betrachten, solange man sich nicht selber unmittelbar vorher vom Gegenteil überzeugt hat!
3 | Wann dürfen Sie Ihre Waffe auf einen Menschen richten?
Nur im Falle der Notwehr und Nothilfe! Sonst niemals!!!
4 | Was ist vor jeder Schussabgabe zu beachten?
Vor jeder Schussabgabe hat sich der Schütze davon zu überzeugen, ob eventuell durch den Schuss Menschen gefährdet werden können oder Sachen ungewollt beschädigt werden.
5 | Darf mit jeder beliebigen Waffe geschossen werden?
Nein – nur mit Waffen, die zum Schießen zugelassen sind (D-162) und die funktionssicher sind. Waffen müssen staatl. Beschuss aufweisen.
6 | Wann gilt eine Waffe als funktionssicher?
Wenn alle wichtigen Teile in einwandfreiem Zustand sind und alle Waffenfunktionen einwandfrei ablaufen. Als nicht funktionssicher haben z. B. Waffen zu gelten, die im Lauf oder Patronenlager Aufbauchungen, Rostnarben o. ä. aufweisen, deren Verschluss nicht einwandfrei schließt, deren Sicherung nicht zuverlässig ist, deren Schlagbolzen, Schlagstück oder Hahn nicht sicher einrastet oder sich verklemmt, deren Abzugswiderstand weit unter der jeweils vorgeschriebenen Untergrenze liegt oder die häufige Störungen in wichtigen Funktionen aufweisen. Gefahrenträchtige Funktionsstörungen sind z. B. das sog. Doppeln (B-182), waffenbedingte Versager, Schussauslösung beim Stechen usw. Auch auffällige oder schwer ausziehbare Hülsen können auf ernste Waffenfehler hinweisen.
7 | Wie dürfen Schusswaffen verwendet werden?
Nur ihrer jeweiligen Bestimmung gemäß, also z. B. nicht als Hiebwaffen, als Schlag- oder Brechwerkzeuge o. ä. Nicht bestimmungsgemäße Verwendungen können zu einer unbeabsichtigten Schussauslösung oder zu Waffenbeschädigungen führen, die für später Unfallgefahren in sich bergen.
Laufsprengung
8 | Was hat man vor dem Laden einer Schusswaffe zu tun?
Bevor man eine Schusswaffe lädt, soll man sich davon überzeugen, ob der Lauf frei von Hindernissen ist. Steckengebliebene Geschosse, Reinigungspolster u. ä., im Extremfall sogar eine dicke Schicht steif gewordenen Waffenfetts, können Ursache für eine Laufaufbauchung oder gar eine Waffensprengung und damit einer schweren Verletzung des Schützen oder umstehender Personen werden. Falls der Lauf irgendwelche Hindernisse aufweist oder dick eingeölt ist, muss er vor dem Laden mit einem Reinigungspolster durchgezogen werden. Ideal ist hierzu die Verwendung eines Entfetters (Schnellreiniger, Degreaser).
9 | Wie sind Waffen mit festsitzenden Hindernissen zu behandeln?
Aus Waffen, in deren Lauf oder Patronenlager sich festsitzende Hindernisse (stecken gebliebene Geschosse, abgelöste Geschossmäntel, abgebrochene Reinigungsstöcke o. ä.) befinden, darf keinesfalls geschossen werden. Es darf keinesfalls versucht werden, diese Gegenstände aus dem Lauf herauszuschießen. Dabei würde die Waffe mit großer Sicherheit schwer beschädigt werden. Es bestünde sogar die große Gefahr einer Waffensprengung mit weitreichenden Folgen. Falls Fremdkörper sich nicht bequem mit einem Reinigungsstock hinausschieben lassen, sollte man sie niemals mit Gewalt zu entfernen versuchen. Bei jeder unsachgemäßen Gewaltanwendung im Lauf oder Patronenlager können Aufbauchungen oder andere Beschädigungen entstehen, welche die Waffensicherheit beeinträchtigen. Solche Waffen sollten so bald wie möglich dem Hersteller oder einem Büchsenmacher übergeben und dort eine fachgerechte Reparatur veranlasst werden.
10 | Was ist beim Laden zu beachten?
Beim Laden, Entladen und bei jedem sonstigen Hantieren ist eine Schusswaffe stets so zu halten, dass sie niemals in Richtung eines Menschen, sondern in eine ungefährliche Richtung, am besten gegen den Boden, gegen einen sicheren Kugelfang oder steil nach oben weist.
Beim Laden, Entladen und allem sonstigen Hantieren mit Waffen müssen diese stets gegen einen sicheren Geschossfang (notfalls bei einer Kipplaufwaffe mit Lauf nach unten, bei einer Waffe mit starrem System Lauf senkrecht nach oben) gerichtet werden!
11 | Was ist ein sicherer Kugelfang?
Als sicherer Kugelfang (Geschossfang) kann nur ein Hindernis gelten, das
1. stark genug ist, das betreffende Geschoss sicher aufzuhalten, also nicht von dem Geschoss durchschlagen werden kann,
2. nicht das Geschoss ablenken und dadurch einen gefährlichen Querschläger verursachen kann.
Aus diesen beiden allgemeinen Forderungen ergibt sich, dass es einen sicheren Geschossfang schlechthin nicht gibt, sondern dass die Sicherheit eines Kugelfangs immer nur in Bezug auf eine ganz bestimmte Gruppe von Geschossen gesehen werden kann. Beispielsweise wird ein aus langem Gewehrlauf verschossenes militärisches Vollmantel-Spitzgeschoss ein viel dickeres Hindernis durchschlagen als ein aus kurzem Revolverlauf verschossenes Blei-Flachkopfgeschoss. Von Laien weit unterschätzt wird oft die Gefahr von Abprallern und Querschlägern. So ist dem Verfasser ein Unfall bekannt, bei dem ein Schütze aus einem Militärgewehr ein Vollmantelgeschoss im rechten Winkel auf eine Panzerplatte schoss und im gleichen Augenblick mit einem schweren Bauchschuss zusammenbrach, da das Geschoss von der Panzerplatte abgeprallt und in Schussrichtung zurückgeflogen war. Querschläger können auch bei schrägem Auftreffen auf Betonwände, Mauerwerk, sogar auf Wasserflächen entstehen. Am günstigsten sind als Geschossfang weicher Boden oder Sand, aber auch weiches Holz, Stroh-, Stoff- und Papierballen o. ä. Bei einem Auftreffwinkel von 10 Grad oder flacher können Büchsen- und Kurzwaffengeschosse auch durch gewachsenen Boden abgelenkt werden. Das bedeutet bei flachen Bodenverhältnissen eine Schussentfernung mit der Büchse von maximal 9 m, bei einer Schussabgabe aus 3 m Höhe (Hochsitz-Standhöhe) vergrößert sich die sichere Schussabgabe auf 26 m. Bei Schulterhöhe von 3 m sind es 17 m. Es kann jedoch immer eine Ablenkung des Geschosses stattfinden, insbesondere durch Unabwägbarkeiten wie gefrorener Boden oder Steine.
12 | Was ist beim Entladen von mehrschüssigen Waffen zu beachten?
Es ist daran zu denken, dass sowohl mehrläufige Waffen als auch einläufige Mehrlader nach Schussabgabe weiterhin geladen sein können. Mehrläufige und Selbstladewaffen sind dann in der Regel voll feuerbereit; Revolver sind zwar nach Schussabgabe entspannt, aber gegebenenfalls auch weiterhin geladen. Waffen gelten als geladen, wenn sich ein Magazin mit Patronen in der Waffe befindet. Als nicht geladen gelten sie, wenn die Patronen in einem Schaftmagazin stecken, falls sich sonst keine Patronen in der Waffe befinden.
Offener Verschluss einer Vorderschaftrepetierflinte: Falls sich im Magazin eine Patrone befindet, ist die Waffe nach dem Vorziehen des Vorderschaftes geladen.
Unterladener Repetierer
13 | Was ist beim Entladen von Selbstlade- und Repetierwaffen zu beachten?
Es ist daran zu denken, dass sich nach Entfernung oder Entleerung des Magazins noch eine Patrone im Patronenlager des Laufes befinden und damit die Waffe weiterhin schussbereit sein kann. Es muss deshalb nach dem Entladen stets auch das Patronenlager kontrolliert werden!
Es ist darauf zu achten, dass alle Kammern sicher durch den Ausstoßer geleert werden.
14 | Was ist beim Entladen von Revolvern zu beachten?
Es ist zu kontrollieren, ob alle Kammern der Trommel entladen worden sind.
15 | Welchen Zweck haben Sicherungen an Schusswaffen?
Die Verhinderung einer unbeabsichtigten Schussauslösung. Dabei sind zwei unterschiedliche Gesichtspunkte zu berücksichtigen. Zunächst ist an ein versehentliches oder spielerisches Betätigen des Abzugs zu denken. Das sollte zwar eigentlich nicht vorkommen, passiert aber tatsächlich in der Praxis immer wieder. Die Sicherung soll nun verhindern, dass dabei ein Schuss ausgelöst und möglicherweise ein Unfall verursacht wird.
In mindestens gleichem, wenn nicht noch stärkerem Maße ist daran zu denken, dass die Sicherung eine ohne Schuld des Waffenträgers erfolgende Schussauslösung verhindern soll, etwa durch ein Hängenbleiben des Abzugs an Knöpfen, Riegeln oder anderen Bestandteilen der Kleidung, durch ein Einhaken von Zweigen im Wald sowie von Drähten, Pfählen oder anderen Gegenständen, durch das Hochspringen eines Hundes an dem Waffenträger, aber auch durch Fall oder Stoß gegen die Waffe, weiter durch Erschütterungen der Waffe z. B. beim Laufen oder Fahren im Gelände und ähnliche Einwirkungen.
Andererseits darf die Sicherung nicht so beschaffen sein, dass sie – insbesondere bei Verteidigungs- oder Jagdwaffen – die Schussabgabe unnötig und damit unter Umständen gefährlich verzögert. Letzteres kann nicht nur durch eine unzweckmäßige Konstruktion der Sicherung sondern auch durch das Vorhandensein mehrerer Sicherungen passieren. Eine derartige »Übersicherung« verleitet dazu, die Waffe ungesichert zu führen. Tatsächlich haben unpraktische Sicherungen oder »Übersicherungen« schon zu schweren, gelegentlich tödlichen Vorkommnissen geführt. »Übersicherungen« können also gerade das Gegenteil dessen bezwecken, was eigentlich Aufgabe der Sicherungen sein soll: eine größere Sicherheit für den Waffenträger und andere Personen. Handspannerschlosse sind eine Art Sicherung.
16 | Wie sicher sind Sicherungen?
Es gibt eine ganze Reihe unterschiedlicher Sicherungssysteme, die auch einen unterschiedlich hohen Sicherheitsgrad aufweisen. Jeder Waffenbesitzer muss sich jedoch darüber im klaren sein, dass es keine in jedem Fall und unter allen Umständen hundertprozentige Sicherung gibt. Manche Sicherungen – auch an teuren Waffen – können schon bei einem harten Fall der Waffe unwirksam werden und eine unbeabsichtigte Schussauslösung zulassen. Ist das Handspannerschloss entspannt, dann ist eine Schussauslösung unmöglich (auch nicht durch Beschleunigungskräfte).
Spannschieber auf einer Kipplaufbüchse: Hinten – Schloss entspannt, vorne – gespannt
17 | Welche Alternativen gibt es zu Sicherungen?
Sehr viel sicherer als eine »gesicherte« Waffe ist im allgemeinen eine entspannte Waffe, jedenfalls dann, wenn aufgrund der Konstruktion der Schlagbolzen bei ungespannter Waffe die Patrone nicht berühren kann (z. B. durch Transfer bar Sicherung, die über den Abzug gesteuert wird; siehe >). Die hochwertigen modernen Markenrevolver in- und ausländischer Produktion besitzen deshalb in der Regel keine manuelle Sicherung. Aufgrund ihrer Konstruktion können sie bei sofortiger, völlig verzögerungsfreier Schussbereitschaft ungespannt und dadurch absolut sicher getragen werden. Sie sind dadurch sehr viel sicherer als die meisten Selbstladepistolen mit Sicherung. Ähnliche Konstruktionsmerkmale wie die genannten Revolver bieten einige moderne Selbstladepistolen. Handspannerwaffen sind auch geladen sicher (ungespannt). Keinesfalls darf das Schloss eines Repetierers entspannt werden, falls eine Patrone im Patronenlager ist (je nach Konstruktion kann Schlagstift auf dem Zündhütchen ruhen). Die allerbeste »Sicherung« ist in jedem Fall das vollkommene Entladen einer Schusswaffe. Bei Handspannerwaffen ist stets auf das Entspannen zu achten.
Schematische Darstellung der drei verschiedenen Sicherungssysteme von Kipplaufwaffen
18 | Welche Grundtypen von Sicherungen bei Selbstspannern gibt es?
Nach ihrer jeweiligen Wirkungsweise kann man die Sicherungen im wesentlichen in drei Gruppen einteilen:
1. Sicherungen, die lediglich den Abzug blockieren. Sie können ein unbeabsichtigtes Abziehen verhindern. Durch einen harten Schlag gegen die Waffe kann aber unter Umständen ein Schuss ausgelöst werden.
2. Sicherungen, welche die Kraftübertragung vom Abzug zu der das Schlagstück (bzw. Hahn) sperrenden Raste blockieren (so genannte Stangensicherungen). Diese bieten bereits eine etwas höhere Sicherheit.
3. Sicherungen, die den Schlagbolzen, den Schlagstift oder das Schlagstück blockieren. Diese Sicherungen bieten den höchsten Sicherheitsgrad.
In der Abbildung oben sind diese drei Sicherungsarten im Prinzip dargestellt. Die Sicherungswellen zeigen hier den gesicherten Zustand. Zum Entsichern werden sie um 90° geschwenkt. Im einzelnen kann die Ausführung jedoch sehr unterschiedlich sein. So können beispielsweise Schlagstück bzw. Hahn und Schlagbolzen entweder getrennt oder fest miteinander verbunden sein, was auch hinsichtlich des Sicherheitsmechanismus von Bedeutung ist. In anderen Fällen kann anstatt des Schlagstücks und/oder des Schlagbolzens die Schlagfeder blockiert werden. Bei einigen ganz neuen Konstruktionen kann der Schlagbolzen verschwenkt werden. Im einzelnen sind die Sicherungssysteme so vielfältig, dass sie hier nicht alle aufgeführt werden können. Die Abbildung soll nur zur grundsätzlichen Erläuterung dienen.
Pistole Les Baer mit Handballensicherung (oben) im entsicherten Zustand und Schiebesicherung an Kipplaufwaffe (unten)
19 | Wie werden Sicherungen bedient?
Neben verschiedenen automatischen Sicherungen sind vor allem die per Hand zu bedienenden von Bedeutung. Als Sicherungshebel dienen Schieber oder Kipp- bzw. Schwenkflügel. Außerdem gibt es bei einigen Faustfeuerwaffen so genannte Griffstücksicherungen oder Griffrückensicherungen (auch Handballensicherung, da sie durch den Handballen ausgelöst wird). Beim festen Umfassen des Waffengriffes werden sie eingedrückt und entsichern dadurch die Waffe. Beim Loslassen des Waffengriffs treten sie mittels Federdruck wieder heraus und sichern dadurch die Waffe.
Es gibt automatische Sicherungen bei Kipplaufgewehren. Dabei wird durch das Betätigen des Verschluss- oder Öffnerhebels das Zurückschieben der Sicherung am Kolbenhals in die Stellung »sicher« bewirkt. In Kurzwaffen kommt eine Reihe von Innensicherungen (z. B. Fallsicherung) zum Einsatz die über den Abzug betätigt werden. Ebenso kennt man teilgespannte Schlosse wie bei den Glock Pistolen (Safe Action) oder der HuK SFP9 bei denen automatische Innensicherungen über den Abzug deaktiviert werden. Bei Pistolen und Repetierern gibt es auch Abzugssicherungen mit einer Sperrklinke im Abzugszüngel.
20 | Woran erkennt man, ob eine Waffe gesichert ist?
Bei bewusst manuell zu betätigenden Sicherungen sind in aller Regel Kennzeichen angebracht, mit deren Hilfe eindeutig zu erkennen ist, ob die Waffe gesichert oder ungesichert ist. Meistens werden die Buchstaben S (für sicher) und F (für Feuer) oder ein weißer (für sicher) und ein roter Punkt (für Feuer) verwendet. Da diese Merkmale bei Dunkelheit nicht zu erkennen sind, sollte man sich merken, bei welcher Stellung des Sicherungshebels die eigene Waffe gesichert bzw. ungesichert ist.
Horizontale 3-Stellung-Schlagbolzensicherung mit Kammersperre. In Mittelstellung kann gesichert entladen werden. Zur Entriegelung, von der dritten Stellung »gesichert«, dient eine Druckplatte am Schlösschen.
Handspannerschloss. Das Schloss wird manuell mittels Schieber gespannt.
2-Stellungssicherung mit Kammersperre die auf Abzugsstange wirkt. Die Druckplatte vor dem Sicherungsschieber dient zur Kammersperrenentriegelung im gesicherten Zustand.
Handspannschloss, das mit Schwenkflügel gespannt wird (Mauser M 03).
Horizontale 3-Stellung-Schlagbolzensicherung, Art Winchester 70.
Eine Besonderheit ist der Repetierer von Jakele, der als Griffspanner mit Spannhebel arbeitet. Durch Drücken einer Abzugsbügelverlängerung im Anschlag wird das Schloss gespannt, lässt man los, ist es entspannt. Man kann also ein Entspannen nicht vergessen.
Bei durchgezogenem Abzug kann der Hahn den Schlagbolzen erreichen (oben), ansonsten ist eine Schussauslösung auch bei einem Fall auf den Hahn nicht möglich.
21 | Besitzen Revolver Sicherungen?
Von den heute als Gebrauchs- oder Sportwaffen üblichen modernen Revolvern besitzen nur einige wenige Modelle eine manuell zu betätigende Sicherung. Alle anderen modernen Qualitätsrevolver haben jedoch eine innenliegende, an den Abzug gekoppelte Sicherung, die bewirkt, dass der Schlagbolzen die Patrone oder der Hahn den Schlagbolzen nur bei durchgezogenem Abzug erreichen kann. Solange der Abzug nicht durchgezogen und in der hinteren Stellung festgehalten wird, verhindert ein Hahnsperrstück das für eine Schussauslösung notwendige völlige Vorschnellen des Hahns. Dieses Hahnsperrstück verhindert eine unbeabsichtigte Schussauslösung selbst beim Bruch einer Abzugsraste, beim Abrutschen des Hahns über eine abgenutzte und nicht mehr sicher haltende Raste oder beim Abrutschen des Hahns beim Spannen zum Singleactionschießen. Diese automatisch wirkende Sicherung der modernen Revolver wirkt weit zuverlässiger als die meisten bewusst manuell zu betätigenden Sicherungen und kann dabei doch selbst in größter Aufregung und höchster Eile eine beabsichtigte Schussabgabe nicht verzögern oder gar verhindern. Sie ist damit den bewusst manuell zu betätigenden Sicherungen anderer Waffensysteme weit überlegen!Der »Transfer bar« ist eine moderne Revolversicherung bei der sich durch Abzugsbetätigung eine Übertragungsplatte zwischen Hammer und Schlagbolzen schiebt. Der Hammer schlägt auf die Platte und überträgt damit die Kraft auf den Schlagbolzen. Direkt kann der Hammer den Schlagbolzen nicht erreichen.
Transferbar: Eine Innensicherung beim Revolver
22 | Wie wird der Ladezustand von Waffen bezeichnet?
Waffen für Patronen- und Kartuschenmunition werden als geladen bezeichnet, wenn sich eine Patrone bzw. Kartusche im Patronenlager (bei Revolvern in der Trommel) befindet. Als teilgeladen oder unterladen werden Selbstlade- oder Repetierwaffen bezeichnet, bei denen sich keine Patrone im Patronenlager, jedoch eine oder mehrere Patronen im Magazin der Waffe befinden, so dass lediglich durch ein Repetieren der volle Ladezustand hergestellt werden kann. Auf die rechtliche Würdigung wird verwiesen. Patronen in einem Schaftmagazin bewirken nicht den Zustand»geladene« Waffe.
Der Signalstift der Pistole Walther PPK zeigt an, dass sich eine Patrone oder Hülse im Patronenlager befindet und die Signalstifte oder andere Gegebenheiten bei Waffen zeigen an, ob das oder die Schloss(e) gespannt sind.
Signalstifte bei einem Drilling (u. re.):
① gespannt
② entspannt
23 | Woran erkennt man, ob eine Waffe geladen oder gespannt ist?
Viele Waffen, jedoch keineswegs alle, haben sicht- und/oder fühlbare Marken (z. B. sogenannte Signalstifte), an denen sich sehen oder auch bei Dunkelheit fühlen lässt, ob die Waffe geladen oder gespannt ist. Bei Schusswaffen mit außen liegendem Hahn kann man auch an dessen Stellung erkennen, ob die Waffe gespannt ist. Jeder Waffenbesitzer sollte sich diese von Modell zu Modell unterschiedlichen Merkmale seiner eigenen Waffe genau einprägen. Man muss unterscheiden, ob angezeigt wird, dass das Schloss oder die Schlosse gespannt sind und/oder sich auch eine Patrone im Patronenlager befindet. Die meisten Signalstifte zeigen nur ein gespanntes Schloss an unabhängig vom Ladezustand. Bei Pistolen tritt oft fühlbar der Auszieher aus und zeigt dadurch den Ladezustand an.
24 | Was ist bei der Übergabe einer Waffe zu beachten?
Bei Übergabe einer Schusswaffe an eine andere Person ist dieser der Bereitschaftszustand bekannt zu geben, z. B. »geladen und gesichert«. Ausnahmen hiervon dürfen nur gemacht werden, wenn der Zustand auf den ersten Blick zweifelsfrei erkennbar ist, beispielsweise bei einer zerlegten Waffe, bei einem aufgeklappten Kipplaufgewehr o. ä.
25 | Was ist bei der Übernahme einer Waffe zu beachten?
Der Übernehmende hat sich sofort zu überzeugen, in welchem Bereitschaftszustand sich die Waffe befindet.
Der Drilling mit separater Kugelspannung ① ist gesichert ②, die beiden Schrotläufe sind gespannt ③, das Kugelschloss entspannt. Ob geladen oder eingestochen ist, kann noch nicht gesagt werden.
26 | Was ist hinsichtlich verschiedener Waffentypen zu beachten?
Bei den zahllosen Fabrikaten, Typen und Modellen von Verteidigungs-, Jagd- und Sportwaffen gibt es hinsichtlich der Handhabung so viele Besonderheiten, dass es unmöglich ist, sie hier alle zu beschreiben. Andererseits ist es aus Sicherheitsgründen unumgänglich notwendig, dass jeder Waffenbesitzer mit seiner Waffe vollauf vertraut ist und er sie in jeder Hinsicht sicher bedienen kann. Beim Erwerb einer Waffe sollte man sich deshalb als allererstes und allerwichtigstes mit allen ihren Eigenschaften gründlich vertraut machen! Das hat zunächst mit der ungeladenen Waffe zu geschehen, sodann mit Exerzierpatronen, Pufferpatronen oder notfalls mit leeren Patronenhülsen, erst dann auf einem für diese Waffe und diese Munition zugelassenen Schießstand mit scharfer Munition. Hierbei sind Waffenfunktion, Streuung und Treffpunktlage zu prüfen, gegebenenfalls zu korrigieren oder vom Büchsenmacher korrigieren zu lassen.
27 | Bestehen Unterschiede zwischen waffentechnischen und waffenrechtlichen Definitionen?
Waffentechnische und waffenrechtliche Definitionen decken sich nicht in jedem Fall in allen Einzelheiten. In diesem Kapitel werden die waffentechnischen Definitionen und Erklärungen aufgeführt. Waffenrechtliche Definitionen finden sich in dem Abschnitt »Waffenrecht« dieses Buches. In Zweifelsfällen empfiehlt es sich, an beiden Stellen nachzulesen.
28 | Was sind Handfeuerwaffen?
Handfeuerwaffen sind – im Gegensatz zu Geschützen – alle Waffen, die von einer Person getragen und aus der Hand (also ohne Lafette o. ä.) abgefeuert werden können und bei denen zum Antrieb der Geschosse heiße Gase verwendet werden.
29 | Welche Hauptarten von Handfeuerwaffen unterscheidet man?
1. Gewehre oder Langwaffen, die mit einem Kolben (Schaft) oder einer Schulterstütze in die Schulter eingesetzt und mit beiden Händen gehalten werden.
2. Faustfeuerwaffen oder Kurzwaffen, die normalerweise nur mit einer Hand gehalten und abgefeuert werden.
30 | Welche Grundtypen von Gewehren gibt es?
Büchsen, Flinten und kombinierte Gewehre (s. Abb. >/>).
Pistole Colt 1911 (.45 ACP
Revolver S&W Mod. 640 (.357 Mag.), verdeckter Hahn
Revolver Walther La Chasse
Repetierbüchse mit Drehzylinderverschluss; Steyr Mannlicher Mod. SM 12
31 | Was sind Büchsen?
Büchsen sind Gewehre mit gezogenen Läufen zum Verschießen von Einzelgeschossen. Es gibt sie (neben ausgefallenen Raritäten) als einläufige Einzel-, Mehr- und Selbstlader sowie als mehrläufige Büchsen. Von letzteren sind am verbreitetsten Doppelbüchsen mit zwei nebeneinander (Doppelbüchse) oder übereinander (Bockbüchse) liegenden Läufen. Weitere Büchsen sind Bergstutzen (s.>), Kipplaufbüchsen, Blockbüchsen, Unterhebelrepetierer, Vorderschaftrepetierer, Repetierer mit Drehzylinderverschluss sowie Geradezugverschluss, Kugeldrillinge oder Kugelvierlinge, sowie semiautomatische und automatische Selbstladebüchsen.
Büchsen werden im zivilen Bereich zur Jagd (vor allem auf Schalenwild) und zum Scheibenschießen benutzt.
32 | Was sind Flinten?
Flinten sind Gewehre mit glatten Läufen zum Verschießen von Schrotladungen. Auch sie werden als einläufige Einzel-, Mehr- und Selbstlader sowie als mehrläufige Waffen hergestellt. Am weitaus verbreitesten sind Bockflinten mit zwei übereinander liegenden Läufen oder auch nebeneinander liegenden Läufen (Doppelflinten). Sehr selten sind Schrotdrillinge, also Gewehre mit drei Flintenläufen. Im zivilen Bereich werden Flinten zur Jagd (fast ausschließlich auf Niederwild) sowie zum Wurfscheibenschießen eingesetzt. Es gibt noch Selbstladeflinten und Vorderschaftrepetierflinten sowie Flinten die beide Techniken in einer Flinte vereinigen. Spezielle, gezogene Flintenläufe sind für Flintenlaufgeschosse gedacht. Paradoxflinten enthalten im Mündungsbereich einen gezogenen Laufteil mit Zügen und Feldern um die Präzision von Einzelgeschossen zu verbessern.
33 | Was sind kombinierte Gewehre?
Kombinierte Gewehre sind mehrläufige Gewehre, die mindestens einen Büchsen- und einen Flintenlauf enthalten: Büchsflinten, Bockbüchsflinten, Drillinge, Bockdrillinge, Doppelbüchsdrillinge, Vierlinge u. ä. (s. Abb. >). Bei all diesen Waffentypen handelt es sich um reine Jagdgewehre, die in einer großen Kalibervielfalt angeboten werden.
34 | Welche Schlosse und Verschlüsse gibt es für Kipplaufwaffen?
Das Blitzschloss oder mehrere Schlosse, die auf dem Abzugsblech montiert werden. Das Kastenschloss, auch Anson & Deeley genannt, bei dem sich die Schlossteile überwiegend in Hohlräumen der Basküle befinden. Seitenschlosse befinden sich auf Seitenblechen, die seitlich in die Basküle eingesetzt werden. Es sind die aufwändigsten Schlosse mit Abzugsstange und einer Fangstange, die ein unbeabsichtigtes Auslösen verhindert. Die Schlossteile werden von einer Abdeckplatte – Studel – gehalten, ebenso von Stiften, die oft als Pins von außen sichtbar sind. Eine Welle zeigt außenden Schlosszustand an. Bekannteste Seiten- schlossart ist die nach Holland & Holland. Ebenfalls möglich sind Handspannerschlosse.
Als sicherster Verschluss gilt der Kippblockverschluss nach Jäger. Daneben gibt es Laufhaken-, Kersten- oder Doppelgreener- und Greener-Verschlüsse. Verstärkend wirken Dollshead, Rising Bite oder Greener Nase. Der Verschlusshebel kann auf der Scheibe liegen, jedoch auch ein Sidelever oder Underlever sein und seitlich an der Basküle oder über dem Abzugsbügel liegen.
Querschnitt durch einen Büchsenlauf mit Zug- und Feld-Profil
Seitenschloss mit oben liegender Abzugsstange und Fangstange
Doppelte Laufhaken
35 | Was ist ein gezogener Lauf?
Ein gezogener Lauf hat im Gegensatz zum glatten ein schraubenförmig gedrehtes Profil. Die Zeichnung oben stellt einen Querschnitt dar. Die Vertiefungen in der Laufinnenwand nennt man Züge, die erhabenen Teile Felder. Fast alle neueren Waffen haben vier oder (seltener) sechs Züge und ebenso viele Felder. Andere Zug- und Feldzahlen sowie besondere Abweichungen in der Gestaltung von Zügen, Feldern, Drall usw. sind entweder historische Konstruktionen oder waffentechnische Spezialitäten, die hier vernachlässigt werden können. Polygonläufe besitzen keine scharfkantigen Züge und Felder. Aber auch sie versetzen mit einer Art Drall Geschosse in Rotation. Ebenfalls noch bekannt ist der Multi-Radial-Barrel (asymmetrisches Laufinnenprofil).
Gewehrtypen
Gewehrtypen
36 | Wie groß ist die Zugtiefe?
Die Zugtiefe, also die Vertiefung der Züge gegenüber den Feldern, ist je nach der Waffenart und der daraus zu verschießenden Munition sehr unterschiedlich. Sie beträgt etwa 0,20 bis 0,25 mm.
37 | Was versteht man unter dem Drall?
Züge und Felder laufen nicht gerade durch den Lauf, sondern schraubenförmig gedreht. Diese Drehung wird als Drall bezeichnet. Je nachdem, ob sie in Schussrichtung gesehen rechts oder links herum läuft, spricht man von Rechts- oder Linksdrall. Der Drall ist für die Stabilisation des Geschosses sehr wichtig (keine Querschläger im Ziel und größere Präzision).
Die Streuung (Verteilung der Schrote) einer Schrotpatrone aus verschiedenen Chokebohrungen auf 35 Meter
38 | Was versteht man unter der Dralllänge?
Die Strecke, die der Drall für eine vollständige Drehung benötigt, ist die Dralllänge. Sie liegt – je nach Kaliber, Geschosstyp, beabsichtigter Geschossgeschwindigkeit usw. – etwa zwischen 20 und 40 cm. Die Dralllänge kann für die Präzision bestimmter Geschosse in Relation zur Masse und Länge (Schwerpunkt/Luftangriffspunkt) sehr entscheidend sein. Man kennt schnelleren und langsameren Drall. Der schnellereDrall ist kürzer (z. B.: 1:8") und eignet sich für schwerere Geschosse. Der langsamere Drall ist länger (z. B. 1:12") und eignet sich für leichtere Geschosse. Die Dralllänge wird in mm oder Inch/Zoll angegeben.
39 | Was sind Polygonläufe?
Bei den so genannten Polygonläufen wird der Drall nicht durch scharfkantige Züge und Felder bewirkt, sondern durch ein Vieleckprofil mit sehr fließend abgerundeten Ecken.
40 | Welche Eigenschaften haben Büchsen und Büchsengeschosse?
Die aus Büchsenläufen zu verschießenden Einzelgeschosse bringen bis auf mehrere hundert Meter Entfernung (unterschiedlich je nach Waffe und Munition) noch eine ausgezeichnete Präzision und Geschosswirkung. Sie eignen sich deshalb besonders zum Beschießen entfernterer Ziele: z. B. bei der Jagd und auf Zielscheiben.
41 | Welche Eigenschaften hat der Schrotschuss?
Durch die Streuung der Schrotgarbe (C-53) können kleine oder sich schnell bewegende Ziele (z. B. Wurfscheiben, fliegende Wildenten, schnell flüchtende Wildkaninchen) leichter getroffen werden als mit einem Einzelgeschoss. Außerdem hat der Schrotschuss durch den sog. Schrotschusseffekt auf kleine Tiere eine meist schlagartig tötende Wirkung. Andererseits ist die wirksame Schussentfernung sehr begrenzt: bei normalen Jagd- und Sportflinten und dafür üblicher Munition auf etwa 30 bis 40 Meter.
42 | Kann man aus Flintenläufen auch Einzelgeschosse verschießen?
Obwohl die glatten Flintenläufe eigentlich für den Schrotschuss bestimmt sind, kann man aus ihnen auch speziell hierfür konstruierte Einzelgeschosse, die sog. Flintenlaufgeschosse, verschießen. Diese Flintenlaufgeschosse sind jedoch nur als Notlösung aufzufassen, da ihre Schusspräzision – im Vergleich zu den aus gezogenen Läufen verschossenen Büchsengeschossen – nur gering ist. Dadurch kommen die Flintenlaufgeschosse jagdlich auf kurze Entfernung (bis etwa 50 m, besser darunter) in Frage, d. h. hauptsächlich für Nachsuchen auf krankes Schalenwild, ausnahmsweise auch für spezielle Saujagden. Sie werden meist auf