Wie weit dürfen Karikaturen gehen? Der Kampf zwischen Meinungsfreiheit und religiöser Empfindung - Rosa Grieser - E-Book

Wie weit dürfen Karikaturen gehen? Der Kampf zwischen Meinungsfreiheit und religiöser Empfindung E-Book

Rosa Grieser

0,0
13,99 €

oder
-100%
Sammeln Sie Punkte in unserem Gutscheinprogramm und kaufen Sie E-Books und Hörbücher mit bis zu 100% Rabatt.
Mehr erfahren.
Beschreibung

Studienarbeit aus dem Jahr 2013 im Fachbereich Medien / Kommunikation - Medien und Politik, Pol. Kommunikation, Note: 1,3, Universität Bremen (Politikwissenschaften), Veranstaltung: Politik und Islam, Sprache: Deutsch, Abstract: Ayaan Hirsi Ali sprach sich in einer Rede am 9. Februar 2006 in Berlin für das Recht zu beleidigen aus: „Es ist meine Überzeugung, dass die fragile Unternehmung, die wir Demokratie nennen, ohne freie Reden, besonders in den Medien, nicht existieren kann. Journalisten dürfen die Verpflichtung zur Redefreiheit nicht vergessen, weil Menschen in anderen Hemisphären diese Freiheit verweigert bleibt.“ Die Islam Kritikerin bezog sich dabei auf die Veröffentlichung der Mohammed-Karikaturen in der dänischen Zeitung Jyllands Posten, sowie auf die weltweiten sekundären Veröffentlichungen. Sie vertritt dabei die Auffassung, dass Journalisten ihrer Verpflichtung zur Herstellung von Öffentlichkeit nachkommen müssen, gerade weil diese Freiheit nicht in jedem Land gewährt sei. Hirsi Ali erkennt daher das Recht auf freie Meinungsäußerung als einen wesentlichen Bestandteil liberaler Ideen, dementsprechend sei eine Einschränkung dieses Rechtes eine Gefahr für die Demokratie. Gegner der Publikationen verweisen darauf, dass die Veröffentlichungen der Karikaturen eine bewusste Provokation waren, in der nicht nur keine Rücksicht auf das islamische Bildverbot des Propheten genommen wurde, sondern, und wesentlich gravierender, die Zeichnungen anti-islamisch stereotypisierend und beleidigend seien, und dadurch zu einem negative belastetem Islambild in den Medien geführt hätten. Während es verschiedene Annahmen darüber gibt, warum die Karikaturen veröffentlicht wurden: Provokation , fremden Feindlichkeit, Erweiterung der Meinungsfreiheit oder die Eröffnung einer Debatte über die angeblichen Sonderschutz Statuen religiöser Gefühle von Muslimen, ist der Konflikt um das Spannungsverhältnis Meinungsfreiheit und dem Schutz von religiösen Empfindungen bis heute nicht aufgelöst. Es gibt bis heute keinen einheitlichen Konsens darüber, was Karikaturen erlaubt ist, wie weit religiöse Gefühle beleidigt werden dürfen und wo die Grenzen der Pressefreiheit liegen.

Das E-Book können Sie in Legimi-Apps oder einer beliebigen App lesen, die das folgende Format unterstützen:

EPUB
Bewertungen
0,0
0
0
0
0
0
Mehr Informationen
Mehr Informationen
Legimi prüft nicht, ob Rezensionen von Nutzern stammen, die den betreffenden Titel tatsächlich gekauft oder gelesen/gehört haben. Wir entfernen aber gefälschte Rezensionen.



Impressum:

Copyright (c) 2015 GRIN Verlag / Open Publishing GmbH, alle Inhalte urheberrechtlich geschützt. Kopieren und verbreiten nur mit Genehmigung des Verlags.

Bei GRIN macht sich Ihr Wissen bezahlt! Wir veröffentlichen kostenlos Ihre Haus-, Bachelor- und Masterarbeiten.

Jetzt bei www.grin.com

Inhaltsverzeichnis:

 

1. Einleitung

2. Die Hintergründe zum Karikaturenstreit

2.1. Die Zweitveröffentlichungen

2.2. Die Karikaturen – Blasphemie oder Satire

3. Die Schranken der Meinungsfreiheit

3.1. Der rechtliche Rahmen in Deutschland

3.2. Die Entscheidung des Deutscher Presserat

3.3. Die Stellungnahme des Schweizer Presserats

4. Fazit

5. Literaturverzeichnis

 

1.Einleitung

 

Ayaan Hirsi Ali sprach sich in einer Rede am 9. Februar 2006 in Berlin für das Recht zu beleidigen aus: „Es ist meine Überzeugung, dass die fragile Unternehmung, die wir Demokratie nennen, ohne freie Reden, besonders in den Medien, nicht existieren kann. Journalisten dürfen die Verpflichtung zur Redefreiheit nicht vergessen, weil Menschen in anderen Hemisphären diese Freiheit verweigert bleibt.“ (Hirsi Ali: 2007:23). Die Islam Kritikerin bezog sich dabei auf die Veröffentlichung der Mohammed-Karikaturen in der dänischen Zeitung Jyllands Posten, sowie auf die weltweiten sekundären Veröffentlichungen. Sie vertritt dabei die Auffassung, dass Journalisten ihrer Verpflichtung zur Herstellung von Öffentlichkeit nachkommen müssen, gerade weil diese Freiheit nicht in jedem Land gewährt sei. Hirsi Ali erkennt daher das Recht auf freie Meinungsäußerung als einen wesentlichen Bestandteil liberaler Ideen, dementsprechend sei eine Einschränkung dieses Rechtes eine Gefahr für die Demokratie (Hirsi Ali:2007).

 

Gegner der Publikationen verweisen darauf, dass die Veröffentlichungen der Karikaturen eine bewusste Provokation waren (Wunden:2007:117), in der nicht nur keine Rücksicht auf das islamische Bildverbot des Propheten genommen wurde, sondern, und wesentlich gravierender, die Zeichnungen anti-islamisch stereotypisierend und beleidigend seien (Debatin: 2007:13), und dadurch zu einem negative belastetem Islambild in den Medien geführt hätten[1] (Jäger:2010/Wahl:2011:31).

 

Während es verschiedene Annahmen darüber gibt, warum die Karikaturen veröffentlicht wurden: Provokation (Wunden, 2007:117), fremden Feindlichkeit (Jäger:2010:321), Erweiterung der Meinungsfreiheit (Rose:2006) oder die Eröffnung einer Debatte über die angeblichen Sonderschutz Statuen religiöser Gefühle von Muslimen (Debatin: 2007: 215), ist der Konflikt um das Spannungsverhältnis Meinungsfreiheit und dem Schutz von religiösen Empfindungen bis heute nicht aufgelöst (Ata:2011:273f.). Es gibt bis heute keinen einheitlichen Konsens darüber, was Karikaturen erlaubt ist, wie weit religiöse Gefühle beleidigt werden dürfen und wo die Grenzen der Pressefreiheit liegen. Oder, und das soll die leitende These hier sein, ob sich Pressefreiheit und Meinungsfreiheit überhaupt gegenseitig eingrenzen?

 

Im Folgenden Kapitel sollen zunächst die Hintergründe des Karikaturenstreits, sowie der Primär- und Sekundärveröffentlichungen herausgearbeitet und erklärt werden. In Kapitel 2.3 werden die zwölf abgedruckten Karikaturen beschrieben und mögliche Interpretationen aufgezeigt, hier soll festgestellt werden, ob sich erste Indizien finden lassen, die die Zeichnungen als Blasphemie oder Satire kategorisieren würden. Im anschließenden Kapitel sollen die Grenzen der Meinungsfreiheit zunächst aus der wissenschaftlichen Perspektive erörtert werden, bevor die rechtlichen Schranken, hier explizit bezogen auf Deutschlands, aufgezeigt werden. Da der journalistische Beruf neben rechtlichen auch an ethische Vorgaben gebunden ist wird sich Kapitel 3.1 mit der Entscheidung des Deutschen Presserates, sowie Kapitel 3.2 mit der Stellungnahme des Schweizer Presserats beschäftigen. Im letzten Teil der Arbeit sollen die bisherigen Ergebnisse noch einmal zusammengefasst werden und ein Fazit darüber gefunden werden ob eine Rücksichtnahme auf religiöse Empfindungen gleichzeitig immer eine Einschränkung der Meinungsfreiheit bedeutet.