Wirtschaft und Gesellschaft - Max Weber - E-Book

Wirtschaft und Gesellschaft E-Book

Max Weber

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Beschreibung

Wirtschaft und Gesellschaft (abgekürzt oft WuG) ist ein soziologisches Werk Max Webers und wurde 1921 und 1922 in vier Lieferungen postum von seiner Frau Marianne als 3. Abteilung des Grundrisses der Sozialökonomik veröffentlicht. Seit der vierten Auflage aus dem Jahr 1956 trägt es den Titel Wirtschaft und Gesellschaft - Grundriß der verstehenden Soziologie. Wirtschaft und Gesellschaft zählt neben Webers Die protestantische Ethik und der 'Geist' des Kapitalismus von 1904 zu den wichtigsten Texten der Soziologie. Seine Bedeutung erstreckt sich auf die Wirtschafts-, Religions-, Rechts-, politische, Herrschafts-, Verwaltungs- und Stadtsoziologie. (aus wikipedia.de)

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Wirtschaft und Gesellschaft

Max Weber

Inhalt:

Max Weber – Biografie und Bibliografie

Wirtschaft und Gesellschaft

Grundriß der verstehenden Soziologie

Vorwort zur ersten Auflage.

Vorwort zur zweiten Auflage.

Vorwort zur vierten Auflage.

Wirtschaft und Gesellschaft

Vorwort zur fünften Auflage.

Erster Teil. Soziologische Kategorienlehre.

Kapitel I. Soziologische Grundbegriffe

I. Methodische Grundlagen.

II. Begriff des sozialen Handelns.

Kapitel II. Soziologische Grundkategorien des Wirtschaftens

Kapitel III. Die Typen der Herrschaft

Kapitel IV. Stände und Klassen

Zweiter Teil. Die Wirtschaft und die gesellschaftlichen Ordnungen und Mächte.

Kapitel I. Die Wirtschaft und die gesellschaftlichen Ordnungen.

Kapitel II. Wirtschaftliche Beziehungen der Gemeinschaften (Wirtschaft und Gesellschaft) im Allgemeinen

Kapitel III. Typen der Vergemeinschaftung und Vergesellschaftung in ihrer Beziehung zur Wirtschaft

Kapitel IV. Ethnische Gemeinschaftsbeziehungen

Kapitel V. Religionssoziologie

Kapitel VI. Die Marktvergesellschaftung

Kapitel VII. Rechtssoziologie

Kapitel VIII. Politische Gemeinschaften

Kapitel IX. Soziologie der Herrschaft

Wirtschaft und Gesellschaft, Max Weber

Jazzybee Verlag Jürgen Beck

Loschberg 9

86450 Altenmünster

ISBN: 9783849612252

www.jazzybee-verlag.de

[email protected]

Max Weber – Biografie und Bibliografie

Deutscher Soziologe, geboren am 21. April 1864 in Erfurt, verstorben am 14. Juni 1920 in München. Sohn eines Juristen und späteren Abgeordneten der Nationalliberalen Partei. Nach dem Abitur 1886 studiert W. an mehreren Universitäten Jura, Nationalökonomie, Philosophie und Geschichte. 1889 promoviert er zum Dr. jur. Nach seiner Hochzeit mit der Frauenrechtlerin und Soziologin Marianne Schnitger 1893 wird er ein Jahr später als Professor für Nationalökonomie an die Universität Freiburg berufen. Er wechselt 1897 nach Heidelberg und erkrankt psychisch. Nach sieben wechselvollen Jahren du einigen Reisen publiziert er ab 1904 seine wichtigsten Schriften. 1909 wird er zum Mitbegründer der "Deutschen Gesellschaft für Soziologie".

Wichtige Werke:

Die römische Agrargeschichte in ihrer Bedeutung für das Staats- und Privatrecht, Stuttgart 1891Die Lage der Landarbeiter im ostelbischen Deutschland, Leipzig 1892Die "Objektivität" sozialwissenschaftlicher und sozialpolitischer Erkenntnis, in: Archiv für Sozialwissenschaft und Sozialpolitik 19 (1904)Die protestantische Ethik und der Geist des Kapitalismus I. Das Problem, in: Archiv für Sozialwissenschaften und Sozialpolitik 20 (1904)Die protestantische Ethik und der Geist des Kapitalismus II. Die Berufsidee des asketischen Protestantismus, in: Archiv für Sozialwissenschaften und Sozialpolitik 21 (1905)Die Wirtschaftsethik der Weltreligionen, in: Archiv für Sozialwissenschaften und Sozialpolitik 41-46 (1915-1919), 41 (1916)Wissenschaft als Beruf, München/Leipzig 1919Politik als Beruf, München/Leipzig 1919Gesammelte Aufsätze zur Religionssoziologie, 3 Bde., Tübingen 1920-1921Wirtschaft und Gesellschaft, Tübingen 1922Gesammelte Aufsätze zur Wissenschaftslehre, Tübingen 1922Wirtschaftgeschichte. Abriß der universalen Sozial- und Wirtschaftsgeschichte, München/Leipzig 1923Gesammelte Aufsätze zur Sozial- und Wirtschaftsgeschichte, 4 Bde., Tübingen 1924Gesammelte Aufsätze zur Soziologie und Sozialpolitik, 4 Bde., Tübingen 1924

Wirtschaft und Gesellschaft

Grundriß der verstehenden Soziologie

Vorwort zur ersten Auflage.

Die in dieser und den beiden folgenden Lieferungen erscheinende Fortsetzung von »Wirtschaft und Gesellschaft« fand sich im Nachlaß des Verfassers. Diese Schriften sind vor dem Inhalt der ersten Lieferung: der systematischen soziologischen Begriffslehre fixiert, wesentlich, d.h. bis auf einige später eingeschobene Ergänzungen, in den Jahren 1911-1913. Der systematische Teil, der vermutlich noch fortgeführt worden wäre, setzte ja für den Forscher die Bewältigung des empirischen Stoffs, den er in eine möglichst prägnante soziologische Begriffslehre einbauen wollte, voraus; dagegen wird deren Verständnis und Aufnahme für den Leser wesentlich erleichtert durch die mehr schildernde Darstellung soziologischer Erscheinungen. Auch in diesen Teilen, die als »konkrete« Soziologie im Unterschied zur »abstrakten« des ersten Teils bezeichnet werden könnten, ist der riesenhafte historische Stoff schon »systematisch«, d.h. im Unterschied zu bloß schildernder Darstellung, durch »idealtypische« Begriffe geordnet. (Eine vorwiegend darstellende Form ist nur für die in sich geschlossene Abhandlung »Die Stadt« gewählt.) Während aber im ersten, abstrakten Teil das auch dort überall herangezogene Historische wesentlich als Mittel zur Veranschaulichung der Begriffe dient, so treten nunmehr, umgekehrt, die idealtypischen Begriffe in den Dienst der verstehenden Durchdringung welthistorischer Tatsachenreihen, Einrichtungen und Entwicklungen. –

Die Herausgabe dieses nachgelassenen Hauptwerkes des Verfassers bot naturgemäß manche Schwierigkeiten. Für den Aufbau des Ganzen lag kein Plan vor. Der ursprüngliche, auf S. X und XI Band I des Grundrisses der Sozialökonomik skizzierte gab zwar noch Anhaltspunkte, war aber in wesentlichen Punkten verlassen. Die Reihenfolge der Kapitel mußte deshalb von der Herausgeberin und ihrem Mitarbeiter entschieden werden. Einige Abschnitte sind unvollendet und müssen so bleiben. Die Inhaltsangabe der Kapitel war nur für die »Rechtssoziologie« fixiert. Einige zur Erläuterung wichtiger typischer Vorgänge herangezogene Beispiele, ebenso einige besonders bedeutsame Thesen wiederholen sich mehrere Male, allerdings immer in anderer Beleuchtung. Es ist möglich, daß der Verfasser, wenn ihm die zusammenhängende Überarbeitung des Gesamtwerks vergönnt worden wäre, einiges herausgelöst hätte. Die Herausgeberin durfte sich dies nur an vereinzelten Stellen gestatten. – Die Entzifferung der Manuskripte, für welche den Setzern des Verlages ein großes Verdienst zukommt, namentlich die richtige Lesart der zahlreichen fremdsprachigen Fachwörter außereuropäischer Einrichtungen u. dgl. gab zu mancherlei Zweifeln und Nachfragen Anlaß, und es ist möglich, daß trotz des freundlichen Beistands verschiedener Fachgelehrter Unstimmigkeiten unterlaufen.

Der Herausgeberin stand bei der Lösung ihrer Aufgabe Herr Dr. Melchior Palyi zur Seite. Sie wäre nicht möglich gewesen ohne die aufopfernde hingebende Mitarbeit dieses Fachgelehrten, der sich dadurch ein bleibendes Verdienst erworben hat.

Heidelberg, Oktober 1921.

Marianne Weber

Vorwort zur zweiten Auflage.

Das Werk ist von Druckfehlern gereinigt und zur bequemen Handhabung auf zwei Halbbände verteilt. Außerdem ist ihm die musiksoziologische Abhandlung als Anhang beigefügt, ohne daß jedoch deren Inhalt in das Sachregister, dessen Neubearbeitung z. Zt. nicht möglich war, hineinbezogen wurde.

Es schien angemessen, diese schwierige Arbeit, die zunächst als isolierte Broschüre mit einem Vorwort Professor Th. Kroyers, der sich um die sorgfältige Durchprüfung der Fachausdrücke ein großes Verdienst erworben hat, erschienen ist, nunmehr demjenigen soziologischen Werke Max Webers einzuverleiben, mit dem sie am meisten in – wenn auch nur indirektem – Zusammenhang steht. Sie ist der erste Baustein zu einer vom Autor geplanten Soziologie der Kunst. Was ihn bei der erstmaligen Durchforschung der musikalischen Gebilde des Orients und Okzidents so packte, war die Entdeckung, daß auch und gerade in der Musik – dieser scheinbar am reinsten aus dem Gefühl quellenden Kunst – die Ratio eine so bedeutsame Rolle spielt und daß ihre Eigenart im Okzident, ebenso wie die seiner Wissenschaft und aller staatlichen und gesellschaftlichen Institutionen, durch einen spezifisch gearteten Rationalismus bedingt ist. Während der Beschäftigung mit diesem spröden Stoff bemerkte er darüber 1912 brieflich: »Ich werde wohl über gewisse soziale Bedingungen der Musik schreiben, aus denen sich erklärt, daß nur wir eine ›harmonische‹ Musik haben, obwohl andere Kulturkreise ein viel feineres Gehör und viel mehr intensive Musikkultur aufweisen. Merkwürdig! – das ist ein Werk des Mönchtums, wie sich zeigen wird.«

Heidelberg, März 1925.

Marianne Weber

Vorwort zur vierten Auflage.

Max Webers hinterlassenes Hauptwerk erscheint hier, gelöst aus dem Rahmen des Grundrisses der Sozialökonomik, dessen III. Abteilung es bisher bildete, in veränderter Gestalt. Die neue Ausgabe wurde nach den Grundsätzen besorgt, die der Herausgeber in der Zeitschrift für die gesamte Staatswissenschaft1 dargelegt hat. Der Leitgedanke ist einfach. Der Erste Teil von Max Webers großer Soziologie, der die Begriffslehre enthält, ist nach dem ersten Weltkrieg, in den Jahren 1918-1920 entstanden. Das Manuskript des Zweiten Teils dagegen wurde vor dem ersten Weltkrieg, im wesentlichen, bis auf einige spätere Einfügungen, in den Jahren 1911-1913 abgefaßt. Von dem Vorhandensein dieses früheren Manuskripts gab der Verfasser erstmals in der einleitenden Anmerkung zu seinem soziologischen Kategorienaufsatz des Jahres 19132 Kenntnis. Den Plan zu seinem für den Grundriß der Sozialökonomik, Abteilung III: »Wirtschaft und Gesellschaft«, bestimmten Beitrag veröffentlichte Max Weber, als das ältere Manuskript bereits vorlag, in der Übersicht über die »Einteilung des Gesamtwerkes«, die den einzelnen, seit dem Jahre 1914 erscheinenden Bänden des Sammelwerkes zunächst beigegeben war3. Da das Manuskript des älteren Teiles keine durchgreifende Umarbeitung erfahren hat, kann es demnach nicht wundernehmen, daß seine einzelnen Bestandteile mit dem ursprünglichen Plan übereinstimmen. Dieser legt so den Kompositionsgedanken des Werkes offen. Das jüngere Manuskript entwickelt sodann den allerersten Abschnitt des Planes zu einer umfassenden, wenngleich unvollendet gebliebenen, klassifikatorischen Kategorienlehre. Der weiter unten zur Veranschaulichung und zur Ermöglichung des Vergleichs zum Abdruck gebrachte eigene Plan Max Webers für seinen Grundriß der verstehenden Soziologie ist inhaltlich der nunmehrigen Herausgabe des Werkes zugrunde gelegt worden.

Die Beibehaltung des Buchtitels »Wirtschaft und Gesellschaft« bedarf eines Wortes der Rechtfertigung. Die »Einteilung des Gesamtwerkes« zeigt, daß die Abteilung III die zusammenfassende Bezeichnung »Wirtschaft und Gesellschaft«4 trug, ihrerseits jedoch wieder in zwei Hauptabschnitte unterteilt war, von denen nur der erste, mit dem Titel »Die Wirtschaft und die gesellschaftlichen Ordnungen und Mächte«5, Max Weber zum Bearbeiter hatte. So sollte sich in Wahrheit der Beitrag Max Webers zum Grundriß der Sozialökonomik nennen, der seine große Soziologie enthielt. Dessenungeachtet ist dieses letzte und umfassendste Werk Max Webers unter dem Namen »Wirtschaft und Gesellschaft« weltberühmt geworden. Mit der Herausgabe des abgeänderten endgültigen Titelblattes der ersten Auflage nämlich war auf die Eingliederung des zweiten Beitrages in die Abteilung III verzichtet worden, und der Titel lautete nunmehr: »III. Abteilung, Wirtschaft und Gesellschaft. Bearbeitet von Max Weber.« Max Webers Beitrag füllte daher seit seinem Erscheinen im Jahre 1922 die ganze III. Abteilung unter deren Titel »Wirtschaft und Gesellschaft« allein aus6. Wenn für die Zukunft dieser Titel für das Werk auch in seiner selbständigen Form, unabhängig von jenem Sammelwerk, beibehalten wird, so ist hierfür ein doppelter Grund ausschlaggebend. In sachlicher Hinsicht ist entscheidend, daß künftig wiederum die Hauptmasse des Werkes, der ganze Zweite Teil, die Bezeichnung »Die Wirtschaft und die gesellschaftlichen Ordnungen und Mächte« führt, dem nur als Erster Teil die später entstandene, von Max Weber selbst nicht benannte Soziologische Kategorienlehre vorgeschaltet ist, während der beide Teile umgreifende Buchtitel »Wirtschaft und Gesellschaft« sich hierfür sachlich als sehr geeignet erweist. In praktischer Beziehung ist dieser Titel für Max Webers Soziologie von Anbeginn eingeführt und deren Nennung und Zitierung in dieser und keiner anderen Form gewohnt und vertraut. Der ursprüngliche Plan wird nachstehend unter dem Abteilungstitel nur für den eigenen Beitrag Max Webers wiedergegeben.

Wirtschaft und Gesellschaft

Die Wirtschaft und die gesellschaftlichen Ordnungen und Mächte.

1. Kategorien der gesellschaftlichen Ordnungen.

Wirtschaft und Recht in ihrer prinzipiellen Beziehung.

Wirtschaftliche Beziehungen der Verbände im allgemeinen.

2. Hausgemeinschaft, Oikos und Betrieb.

3. Nachbarschaftsverband, Sippe und Gemeinde.

4. Ethnische Gemeinschaftsbeziehungen.

5. Religiöse Gemeinschaften.

Klassenbedingtheit der Religionen; Kulturreligionen und Wirtschaftsgesinnung.

6. Die Marktvergemeinschaftung.

7. Der politische Verband.

Die Entwicklungsbedingungen des Rechts. Stände, Klassen, Parteien. Die Nation.

8. Die Herrschaft.

a) Die drei Typen der legitimen Herrschaft.

b) Politische und hierokratische Herrschaft.

c) Die nichtlegitime Herrschaft.

Typologie der Städte.

d) Die Entwicklung des modernen Staates.

e) Die modernen politischen Parteien.

Äußerlich weicht die Neuausgabe in ihrer Gliederung in mehrfacher Hinsicht von Max Webers ursprünglichem Plan ab. Die beiden Manuskriptmassen stehen je unter einer verschiedenen Themenstellung. Während das jüngere Manuskript die Begriffstypologie entwickelt, gibt das ältere Manuskript eine Darstellung der soziologischen Zusammenhänge und Entwicklungen. Im Titel der noch von Max Weber selbst herausgegebenen ersten Lieferung von »Wirtschaft und Gesellschaft«, die den Anfang der unabgeschlossenen begrifflichen Ausführungen brachte, werden diese als »Erster Teil« bezeichnet, was durch die häufige Verweisung in der Kategorienlehre auf die spätere »Einzeldarstellung« ebenso unterstrichen wird wie durch die Bemerkung im Zweiten Teil über die von der Einzeldarstellung verschiedene »allgemeine Soziologie«7. Demzufolge hat die neue Ausgabe eine Zweiteilung in die »Soziologische Kategorienlehre« und in die Sachdarstellung unter der Bezeichnung »Die Wirtschaft und die gesellschaftlichen Ordnungen und Mächte« erfahren.8

Der Erste Teil gibt unverändert die Fassung der von Max Weber selbst besorgten ersten Lieferung wieder. Nur sind die den Text gliedernden Zwischentitel Max Webers auch in die Inhaltsübersicht zwischen die Paragrapheneinteilung eingerückt und sind die im Nachlaß vorgefundenen Skizzierungen einer Ständetypologie als »Beilage« hinter Seite 180 angefügt worden. Der Zweite Teil bringt den Text des älteren Manuskripts in einer sachlich dem ursprünglichen Plan Max Webers entsprechenden Stoffanordnung; jedoch unterscheidet sich die vorgenommene Gliederung dieses Teils in vier Punkten von jenem. In Übereinstimmung mit den bisherigen Auflagen wurden die beiden verbleibenden Unterabschnitte der Ziffer 1 des Plans je einem selbständigen Kapitel zugewiesen, die Ziffern 2 und 3 in einem einheitlichen Kapitel zusammengefaßt sowie die Rechtssoziologie, die in selbständig abgeschlossener Form vorlag, als selbständiges Kapitel dem der restlichen Ziffer 7 des Plans entsprechenden Kapitel vorangestellt. Dies alles wird die Lage des hinterlassenen Manuskripts bei der früheren Herausgabe ergeben haben. Eine letzte Abweichung Max Webers von seinem ursprünglichen Plan besteht darin, daß in dessen Ziffern 8 d und e zunächst eine getrennte Behandlung der Entwicklung des modernen Staates sowie der modernen politischen Parteien vorgesehen war. Demgegenüber hat aber Max Weber in der von ihm selbst im Jahre 1920 zum Druck gegebenen Kategorienlehre die materiale Darstellung der Struktur und Funktion der Parteien in die Staatssoziologie verwiesen9. Da ferner die Parlamente den Typus des modernen »legalen Staates mit Repräsentativverfassung« charakterisieren – und von Max Weber demzufolge in ihrer Eigenart als Staatsorgan behandelt werden10 –, in ihrer Funktion jedoch wiederum »ohne das Eingreifen der Parteien nicht zu erklären« sind11, so erscheint eine getrennte Behandlung der modernen Strukturformen des Staates, der Parteien und der Parlamente nicht möglich. Die den rationalen Staat, das Parlament und die Parteien betreffenden Ausführungen sind daher hier innerhalb des die Soziologie der Herrschaft behandelnden Kapitels in einem einheitlichen (letzten) Abschnitt zusammengefaßt worden. In diesen vier Punkten darf der ursprüngliche Plan Max Webers kraft seiner eigenen Darlegungen in der Tat als von ihm verlassen betrachtet werden.

In dem Zweiten Teil, der nach den vom Herausgeber entwickelten Vorschlägen hinsichtlich seiner Anordnung umgestaltet ist, haben die bisherigen Überschriften und Inhaltsangaben der Kapitel und Paragraphen mannigfache Veränderungen erfahren, soweit das Bedürfnis der Neugliederung in Anpassung an den ursprünglichen Plan und das Erfordernis einer sinnadäquateren Zusammenfassung des Inhalts sie nahelegten; ihr Wortlaut weicht andererseits teilweise auch von dem des Planes ab, um sich enger an die Ausdrucksweise des Textes anzuschließen. Dabei sind gegenüber den früheren Vorschlägen des Unterzeichneten einzelne Titel schärfer gefaßt worden. Besonders gilt das von dem 7. Abschnitt12 im Kapitel IX, dessen Titel in seiner für Max Weber charakteristischen Prägnanz in Übereinstimmung mit dem ursprünglichen Plan wiederhergestellt wurde, zumal nach der nunmehr in den 8. Abschnitt aufgenommenen authentischen Angabe Max Webers13 über den von ihm gemeinten Sinn der Kategorie der »nichtlegitimen Herrschaft« kein Zweifel bestehen kann; sie trat infolge der politischen Konstituierung der Städte als unabhängige »freie« Gemeinwesen – »frei: nicht im Sinne der Freiheit von gewaltsamer Herrschaft, sondern im Sinne von: Fehlen der kraft Tradition legitimen (meist religiös geweihten) Fürstengewalt als ausschließlicher Quelle aller Autorität« – im okzidentalen mittelländischen Kulturkreis zuerst hervor.

Was die eigentliche Textbehandlung angeht, so ist der Text, abgesehen von den vorstehend geschilderten Änderungen der Gliederung, der Überschriften und der Inhaltsangaben, von den bisherigen Auflagen übernommen worden. Er wurde jedoch einer sorgfältigen Revision unterzogen. Dabei sind alle ersichtlichen Fehler der Drucklegung, auch wohl gelegentliche Versehen des Manuskripts, zum Teil nach eingehender Quellenprüfung, beseitigt worden. Die von Otto Hintze14 vorgeschlagenen Textberichtigungen konnten bis auf wenige übernommen werden. Mit Ausnahme der sich darnach ergebenden notwendigen Korrekturen sind Eingriffe in den Text selbst unterblieben. Nur in dem (unabgeschlossenen) 5. Abschnitt des Kapitels IX im Zweiten Teil wurden zur Gewinnung einer schlüssigen Gliederung an drei Stellen Textumstellungen vorgenommen15. Der musiksoziologische Anhang wurde mit der Erstausgabe der Einzelschrift aus dem Jahre 1921 verglichen, wobei sich auch diese als nicht voll zuverlässig erwies. Mannigfache Mängel des Textes der Untersuchung Max Webers zur Rationalität und Soziologie der Musik konnten behoben werden.

Für die bei der Prüfung des Textes hinsichtlich einer Reihe fremdsprachlicher Ausdrücke auf indologischem, orientalistischem und ethnologischem Gebiet bereitwillig erteilten Auskünfte und die damit verbundene vielfältige Mühe sei auch hier den Herren Pfarrer Dr. Dr. Ernst L. Dietrich, Wiesbaden, Professor D. Otto Eißfeldt, Halle/Saale, Professor Dr. Helmuth v. Glasenapp, Tübingen, Professor Dr. Hellmut Ritter, Frankfurt/Main, sowie Professor Dr. Franz Termer, Hamburg, mein aufrichtiger Dank abgestattet. Ebenso bin ich den Herren Professor Dr. Carl Schmitt, Plettenberg, Professor Dr. Rolf Stödter, Hamburg, und weil. Professor Dr. Carl Brinkmann, Tübingen, für die Klärung einzelner Termini zu herzlichem Dank verbunden. Herr Professor Dr. Walter Gerstenberg, Tübingen, schließlich hat dankenswerterweise die Nachprüfung verschiedener musiktheoretischer Begriffe sowie eine abschließende Durchsicht des Textes der Musiksoziologie übernommen. Die selbstlose Hilfsbereitschaft aller Genannten hat erst die Gewinnung eines verläßlichen Textes von Max Webers hinterlassenem Hauptwerk ermöglicht. Nicht zuletzt gilt mein Dank dem Verleger, Herrn Hans G. Siebeck, der sich zu der von mir vorgeschlagenen grundsätzlichen Umgestaltung des Werkes entschlossen und mir die Durchführung der damit gestellten Aufgabe anvertraut hat, zugleich auch für die mir vom Verlag im Zuge der Verwirklichung des gesetzten Zieles gewährten umfangreichen Hilfeleistungen.

Das Manuskript von »Wirtschaft und Gesellschaft« konnte nicht herangezogen werden, da es unauffindbar und vielleicht als verloren zu betrachten ist. Sollte es später wieder aufgefunden werden, wird eine erneute Textrevision zu erweisen haben, ob die Lesarten und die verschiedentlich vorgenommenen Konjekturen sowie die Überschriften der Kapitel, Abschnitte und Paragraphen des Zweiten Teils aufrechterhalten werden können. Möglicherweise lassen sich alsdann auch vorhandene Lücken des bisherigen Drucks schließen. Eckige Klammern im Text, soweit sie nicht bereits den früheren Auflagen angehört haben, bezeichnen einen Zusatz des Herausgebers. Ein Verzeichnis der Lesarten unterrichtet über die Textberichtigungen seit der ersten Auflage. Textkritische Erläuterungen sind beigegeben worden. Das Register wurde neu gearbeitet und wesentlich erweitert. Die vergleichende Übersicht der Seitenzählung in den verschiedenen Auflagen erleichtert den Vergleich mit den bisherigen Ausgaben und das Auffinden von Zitaten. Die am Heftrand angegebenen, in eckige Klammern gesetzten Seitenzahlen beziehen sich auf die 2./3. Auflage. Das durch die Teilung in zwei Halbbände unvermeidlich gewordene Überspringen der Seite 386, wodurch die Seiten 386-600 der ersten Auflage in der zweiten und dritten Auflage die neue Zählung Seite 387-601 erhielten, mußte beibehalten werden.

Abweichendes gilt in jeder Hinsicht für den dem Zweiten Teil als Abschluß hinzugefügten letzten Abschnitt des letzten Kapitels. Die von Max Weber beabsichtigte Staatssoziologie ist unausgeführt geblieben. Es ist hier – wesentlich im didaktischen Interesse – der Versuch gewagt worden, diese Lücke durch Anfügung der grundsätzlichen staatssoziologischen Erkenntnisse Max Webers aus seiner gleichfalls posthum edierten »Wirtschaftsgeschichte«16 sowie aus der politischen Abhandlung »Parlament und Regierung im neugeordneten Deutschland«17 und dem Vortrag »Politik als Beruf«18 zu schließen. Ein solches Wagnis sieht sich erheblichen Bedenken gegenüber und bedurfte sorgfältiger Erwägung. In dem eingangs erwähnten Aufsatz19 hat der Herausgeber gezeigt, wie sehr Max Webers Denken, Kollegarbeit und Vortragstätigkeit der letzten Schaffenszeit diesem Problemgebiet zugewandt war, dessen Darstellung im Rahmen seiner Soziologie der Herrschaft noch der Ausarbeitung bedurfte, so daß daraus auch bereits Einzelteile, wenn auch wesentlich als Vorarbeit, gedruckt vorliegen. Die ganz auf das Anschauliche gestellte Durchdringung des soziologischen Gestaltungsprozesses des rationalen »Staates« in den lehrhaften Abschnitten und staatstheoretischen Ausführungen der vorerwähnten drei Schriften nimmt in der Konkretisierung das Gedankenmaterial der Begriffe und Themen des Hauptwerkes auf und belebt diese mit innerer Anschaulichkeit, um so zugleich den gedanklich-systematischen Ort der Betrachtungen auszuweisen. Die dergestalt von Max Weber in den letzten Jahren erarbeiteten und in den genannten Schriften vorgeformten Grundeinsichten in die Soziologie des Staates fügen sich, auch ohne daß sie vom Verfasser ihre endgültige Gestaltung für das Hauptwerk erfahren haben, auf eine überraschende Weise der in der Neuausgabe sichtbar gemachten Gesamtkonzeption von »Wirtschaft und Gesellschaft« ein und erhellen den einheitlichen Denkzusammenhang der gesamten Herrschaftssoziologie Max Webers. Aus der Erkenntnis dieses inneren Zusammenhanges ergibt sich zugleich die gedankliche Gliederung der an den Schluß des Hauptwerkes gestellten staatssoziologischen Einzelausführungen in der vorgenommenen Unterteilung. Die Hauptüberschrift des 8. Abschnitts drückt das in ihm tatsächlich dargestellte Anliegen in gedanklicher Übereinstimmung mit dem ursprünglichen Plan und in der Terminologie Max Webers aus. Die Einteilung in Paragraphen und die Wahl der Überschriften mußten vom Herausgeber vorgenommen werden. Dieser Disposition sind die Auswahl und die Reihenfolge der zum Abdruck gebrachten Partien unter Vornahme vielfacher Umstellungen und unter Beiseitelassung aller nicht das Strukturelle und Grundsätzliche betreffenden Ausführungen angepaßt worden. Der Text ist auch hier, von einem geringfügigen, schlecht zu entbehrenden Überleitungssatz abgesehen, derjenige Max Webers; nur wurden reine Werturteile eliminiert, und die Fassung ist mehrfach aus der Anrede- in die Aussageform übertragen worden. Da die Ursprungsschriften der Öffentlichkeit vorliegen, werden gegen die Art der Textbehandlung für die besonderen Zwecke dieser Ausgabe keine durchschlagenden Bedenken geltend zu machen sein. Dem Inhaber des Verlages Duncker & Humblot, Herrn Dr. Hans Broermann, dem Verleger der drei für die Auswahl herangezogenen Schriften, gebührt besonderer Dank für die liebenswürdige Gestattung des Abdrucks der ausgewählten Textstellen.

Allerdings darf keinerlei Unklarheit darüber bestehen, daß es sich bei diesem Bemühen um ein Surrogat handelt und daß das in der getroffenen Auswahl nach systematischen Gesichtspunkten Geordnete als pars pro toto steht und also durch die vorhandenen Ausführungen die Thematik einer Staatssoziologie nicht erschöpft wird. Eine gewisse Uneinheitlichkeit der Diktion ferner wird hingenommen werden müssen. Sie beruht nicht allein auf der Tatsache der teilweisen Umformung der ursprünglichen Aussage durch Nachschrift und Aussparung. Zu deren Rechtfertigung darf geltend gemacht werden, daß die Max Webers Wort nur indirekt vermittelnden Nachschriften ohnehin bereits veröffentlicht vorliegen und daß in dem angefügten Abschnitt nichts erscheint, was nicht schon gedruckt und – in seiner stilistischen Ungleichmäßigkeit – als. Max Webers Gedankengut und Überzeugung ausgewiesen wäre. Dazu kommt vielmehr der wechselnde Charakter des Denkstils der verstreuten Auslassungen, die, an ihrem Gelegenheitsort vom Forscher zur Erläuterung und Begründung vorgebracht, ihrem theoretischen Ursprung gemäß nunmehr in der Zusammenfassung an ihren »typologischen Ort« zurückversetzt werden. Hierzu sei daran erinnert, daß auch die verschiedenen Schichten des Manuskripts von »Wirtschaft und Gesellschaft« den verschiedensten Zeiten angehören und in ihm die synthetisch-typologisierende, die genetisch-analysierende und die polemische Denkform überall nebeneinanderstehen, wie es Max Webers Arbeitsweise und Denkantrieb entspricht.

Endlich ist zu beachten, daß der 8. Abschnitt allerdings (auszugsweise) grundsätzliche Gedankengänge Max Webers zur Staatssoziologie aus anderen Schriften und (teilweise) Nachschriften bringt, daß jene indessen ursprünglich in anderen Zusammenhängen standen und nicht als Beitrag für »Wirtschaft und Gesellschaft« bestimmt waren, wobei speziell die aus »Parlament und Regierung« wiedergegebenen Teile weitgehend politisch-programmatisch gemeint sind. In der Vorbemerkung zu dieser »politischen Kritik des Beamtentums und Parteiwesens« aus dem Jahre 1918 hebt Max Weber hervor, daß sie »keinem staatsrechtlichen Fachmann etwas Neues sagt, sich aber auch nicht mit der Autorität einer Wissenschaft deckt. Denn die letzten Stellungnahmen des Wollens können mit den Mitteln der Wissenschaft nicht entschieden werden.« Seine Darlegungen in jener Abhandlung gipfeln in der Herausarbeitung und der bewußten Stellungnahme zugunsten einer bestimmten Staatsform: der parlamentarischen Demokratie, wie sie sich seit der zweiten Hälfte des 19. Jahrhunderts entwickelt hat, und der Standpunkt von dem aus dabei geurteilt wird, ist nicht der streng empirische der gegenüber den festgestellten Sozialverhalten »neutralen Wissenschaft«20. Insoweit gilt Max Webers eigenes Wort: »Für jede Parteimeinung – z.B. auch für die meinige – gibt es äußerst unbequeme Tatsachen«21. Max Weber würde es entschieden abgelehnt haben, seine hier wiedergegebenen, nicht als wissenschaftlich im Sinne der »wertfreien Soziologie«22 vorgetragenen Auffassungen in dieser Gestalt in sein Werk aufzunehmen; er hat seine Meinung hierüber anläßlich Wilhelm Hasbachs kritischer Behandlung der parlamentarischen Kabinettsregierung deutlich bekundet23. Wenn es mit den vorstehenden ausdrücklichen Einschränkungen hier dennoch geschieht, so deswegen, weil diese prinzipiellen Ausführungen Max Webers seine Einsichten in die Soziologie des Staates plastisch hervortreten lassen und ihnen eine so aufschlußreiche Erkenntnisbedeutung beizumessen ist, daß sie dem in das Verständnis von Max Webers Soziologie als einem Ganzen Eindringenden an ihrem eigentlichen »typologischen Ort« nicht aus noch so pietätvollen Erwägungen vorenthalten werden sollten.

Erkennt man diese Gesichtspunkte an, so mag der Versuch gerechtfertigt erscheinen, aus didaktischen Gründen und zur Abrundung des Werkes eine Übersicht über die Gesamtkonzeption und -stoffmasse zu geben und so dafür Sorge zu tragen, daß nicht die an verschiedenen Stellen außerhalb des Hauptwerkes eingestreuten theoretischen Grundeinsichten Max Webers in die Soziologie des rationalen Staates unwahrgenommen bleiben oder in dem systematischen Zusammenhang von universeller Bedeutung, in dem sie in Wahrheit stehen, verkannt werden.

Diese Gedankengänge und die hier vorgenommene auszugsweise Übernahme bestimmter Teilabschnitte dürfen die Eigenbedeutsamkeit von Max Webers Vortrag »Politik als Beruf«, dessen Aktualität ungebrochen anhält, als Ganzheit nicht übersehen lassen. Nur vorbereitend bietet er theoretische Darlegungen der soziologischen Voraussetzungen rationaler Staatstätigkeit und modernen Parteiwesens, während sein eigentliches Anliegen, das im Titel zum Ausdruck gebracht ist, die spezifische Konfliktslage bildet, in die sich der Berufspolitiker unter den Daseinsbedingungen des 20. Jahrhunderts unvermeidlich gestellt sieht. Während das geistige Schwergewicht des Vortrages selbst auf den Möglichkeiten und Konsequenzen des politischen Berufslebens und vor allem den moralphilosophischen Ausführungen über die inneren Konflikte zwischen Politik und Ethik liegt, interessieren für eine theoretische Soziologie nur die gesellschaftswissenschaftlichen Grunderkenntnisse. Gerade die eigentümliche Thematik jener Schrift gehört demzufolge nicht in den Umkreis der als »Staatssoziologie« gebrachten Darstellung. Von diesem wesentlichen Gegenstand der berühmten Abhandlung ist deshalb hier nichts aufgenommen worden.

Alle Bemühungen um die Gliederung und Textgestaltung von »Wirtschaft und Gesellschaft« können nicht ungeschehen machen, daß, als Max Weber starb, er seine große Soziologie hinterließ, ohne sie zum Abschluß gebracht zu haben. Das gilt hinsichtlich des Gesamtplans wie aller unausgeführt gebliebenen Partien des Ersten und Zweiten Teils, in diesem vor allem der Staatssoziologie24 und der Darlegung der Theorie der Umwälzungen25. Ebensosehr aber auch im Hinblick darauf, daß es Max Weber nicht mehr vergönnt war, den von ihm nach 1918 in der Kategorienlehre des Ersten Teils gewonnenen Begriffsapparat in das übrige Manuskript einzuarbeiten, das terminologisch noch die Denklage des mit ihm gleichzeitigen Kategorienaufsatzes aus dem Jahre 1913 wiedergibt26. Dessen Auseinandersetzungen sind daher hinsichtlich der in ihm behandelten Grundbegriffe für das Verständnis des Zweiten Teils überall an Stelle der Begriffstypologie des Ersten Teils vorausgesetzt. Es kann also hier nur der Rahmen der Gesamtkonzeption gegeben werden, soweit er ausgefüllt vorliegt. Innerhalb der damit gezogenen Grenzen steht jedoch zu hoffen, daß es gelungen ist, einen sinnvoll gegliederten Text zu gewinnen, der den inneren Aufbau des Werkes und sein gedankliches Gefüge als ein Sinnganzes erhellt. Dann wäre das Ziel erreichbar geworden, das den Herausgeber geleitet hat: Max Webers Hauptwerk durch die erhöhte Lesbarkeit der Neuausgabe und die leichtere Zugänglichkeit der Gedankenführung einem vermehrten Verständnis aufzuschließen – zum Nutzen der Forschung, der Lehre und der Bildung.

Oberursel, im Sommer 1955.

Johannes Winckelmann

Fußnoten

1Max Webers Opus Posthumum (Z. f. d. g. StW., 105. Bd., 1949, S. 368 ff.).

2 Über einige Kategorien der verstehenden Soziologie (LOGOS, Bd. IV, 1913, S. 253 ff.), abgedruckt in Gesammelte Aufsätze zur Wissenschaftslehre, 2. Aufl. 1951, S. 427 ff.

3 Eine ganz ins einzelne gehende Darstellung der »Einteilung des Gesamtwerkes« unter Anführung jedes einzelnen Beitrages und seines in Aussicht genommenen Verfassers gibt überdies der im Jahre 1915 erschienene Verlagsbericht des Verlages J. C. B. Mohr (Paul Siebeck) auf das Jahr 1914 (S. 9-13). Die darin enthaltene Disposition des Beitrages Max Webers entspricht wörtlich dem Abdruck der Einteilung in den Einzelbänden des »Grundriß der Sozialökonomik«, also dem, was mit Recht als der ursprüngliche Plan bezeichnet werden kann.

4 Entsprechend z.B. den Teilen »Wirtschaft und Wirtschaftswissenschaft«, »Wirtschaft und Natur«, »Wirtschaft und Technik«.

5 Für den anderen Abschnitt dieser Abteilung war Eugen v. Philippovich als Verfasser vorgesehen. Das Nähere siehe in der in Anm. 1 genannten Studie.

6 Wegen ausführlicherer Darstellung darf auf die vorstehend in der Anmerkung 1 auf Seite XXV angeführte Abhandlung in der Zeitschrift für die gesamte Staatswissenschaft verwiesen werden (daselbst insbes. S. 370/71, 373, 376/77).

7 Wirtschaft und Gesellschaft, 4. Aufl. S. 212.

8 Zu vgl. auch Marianne Weber, Max Weber – Ein Lebensbild (1. Aufl. 1926, S. 425, 675, 687 f., 709).

9 Wirtschaft und Gesellschaft, S. 168.

10 Ebd., 5. Aufl. S. 856.

11 Ebd., S. 172 Ziff. 4.

12 Abschnittszählung jetzt zufolge der 5. Auflage.

13 Ebd., 5. Aufl. S. 827.

14 In der Besprechung der 2. Auflage von Wirtschaft und Gesellschaft (Schmoll. Jb., 50. Jg., 1926, S. 87/88).

15 Wirtschaft und Gesellschaft, 4. Aufl. S. 665-669, 684-685, 690-695 [5. Aufl. S. 657-661, 676-677, 681-687].

16 Wirtschaftsgeschichte. Abriß der universalen Sozial- und Wirtschaftsgeschichte. 1. Aufl 1923; 2. Aufl. 1924; 3., ergänzte Auflage 1958.

17 Geschrieben im Sommer 1917, überarbeitet im Druck veröffentlicht 1918.

18 Als Vortrag gehalten im Winter 1918/19, im Druck erschienen im Herbst 1919.

19Z. f. d. g. StW., 105. Bd., S. 372, 376, 386.

20

Vorwort zur fünften Auflage.

Im Vorwort zur Neuausgabe von »Wirtschaft und Gesellschaft« (4. Auflage 1956) war eine Anzahl von Gesichtspunkten aufgeführt worden, die den inhärenten Aufbau des Werkes offenlegen sollten. Dabei war auf einen erläuternden Aufsatz des Herausgebers Bezug genommen worden, der die Einzelheiten hierzu des näheren auseinandersetzt1. Dieser Hinweis auf die spezielleren Darlegungen ist weitgehend Fußnote und der Inhalt ungelesen geblieben. Da die innere Logik des Werkes und die zwingende Notwendigkeit der in der Neuausgabe vorgenommenen Stoffanordnung kraft der früheren Ausführungen nicht hinreichend deutlich hervorgetreten war, soll das Vorwort zur revidierten Neuausgabe (5. Auflage) mit ihrer für längere Zeit abschließenden Fassung dazu benutzt werden, das unabweisliche Gefüge der systematischen (genauer: typologischen) Gliederung nochmals, und zwar – bei aller gebotenen Straffung – geschlossen zu entfalten. Dabei wird sich erweisen, daß auch die unausgeführt gebliebenen Schlußteile sowohl des Ersten wie des Zweiten Teiles von »Wirtschaft und Gesellschaft« einleuchtend aus dem Gliederungsgedanken: der einheitlichen Kompositionsidee in Umrissen rekonstruierbar sind.

Das neue Vorwort soll daher neben den mehr ›technischen‹ Erwägungen (I) in Kürze den dem Fortgang der Gedankenführung zu entnehmenden immanenten Kompositionsgedanken der wiederhergestellten Stoffanordnung Max Webers explizieren (II) sowie die Auswirkung des prinzipiellen Ansatzes seiner Soziologie jedenfalls andeutungsweise darlegen, nämlich die methodische Bedeutung des »subjektiv gemeinten Sinnes« und den systematischen Gehalt der von ihm entfalteten Theorie des sozialen Handelns und dessen Aufstufung zu immer umfassenderen Sozialgebilden (III).

Die vom Herausgeber in enger Anschmiegung an die Textfassung erarbeitete Stoffeinteilung der Neuausgabe begegnete deutscherseits gelegentlich Widerspruch, ist jedoch allen neueren ausländischen Übersetzungen zugrundegelegt worden, so von der zweiten spanischen Auflage (1964), der ersten und zweiten italienischen Auflage (1961, 1968), der dreibändigen amerikanischen Übersetzung (1968) sowie der französischen Ausgabe, deren Erster Band 1971 erschien, jedoch mit der Maßgabe, daß die amerikanische Übertragung weitere Unterteilungen der Kapitel aufweist und beide letztgenannten Ausgaben den vom deutschen Herausgeber aus anderweitigen Arbeiten der letzten Lebenszeit Max Webers kompilierten Schlußabschnitt mit dem Titel »Staatssoziologie« nicht übernommen haben. In der Zwischenzeit hatten erneute Textprüfungen sowie eingehendes Studium der dem Werk zugrundeliegenden Literatur nicht nur eine Fülle weiterer Korrigenda erbracht, sondern auch zu der Einsicht geführt, daß die in die Neuausgabe 1956 aufgenommene Kurzdarstellung über »Die drei reinen Typen der legitimen Herrschaft« nicht in den Kontext des Manuskripts, vielmehr in den gedanklichen Umkreis des Kategorienaufsatzes von 1913 gehört und daher bei der Neuauflage hier wieder zu eliminieren sei2. Durch den Fortfall des 2. Abschnitts im Kapitel IX des Zweiten Teils der 4. Auflage vermindert sich nunmehr die Seitenzählung ab Seite 551 um 8 Seiten. Im 1. Halbband wurden die erforderlichen Textberichtigungen durch Tekturen ausgeführt. Der 2. Halbband wurde vollständig neu gesetzt; dadurch sowie infolge der Umstellung der §§2 und 3 der »Rechtssoziologie« sind gewisse Seiten- und Zeilenverschiebungen eingetreten, doch konnte die Seitenkonkordanz weitgehend gewahrt werden.

I.

Als im Jahre 1952 die Aufforderung des Herrn Verlegers an den Unterzeichneten erging, die von diesem vorgeschlagene Neuausgabe von Max Webers soziologischem Hauptwerk in Angriff zu nehmen, lagen als Ausgangspunkte hierfür mehrere eigene Äußerungen Max Webers vor: das von ihm als Redaktor des Sammelwerkes »Grundriß der Sozialökonomik« (GdS) verfaßte Gesamtprogramm, das erstmals 1915 – in dem Jahresbericht des Verlages J. C. B. Mohr (Paul Siebeck) über das Verlagsjahr 1914 im Anschluß an das Erscheinen der ersten, von Max Weber seit 1914 herausgegebenen Bände (Abteilungen I, II, VI, VII 1) – veröffentlicht wurde, die den von Max Weber noch selbst herausgegebenen Einzelbänden des »Grundriß der Sozialökonomik« jeweils beigegebene systematische Inhaltsübersicht über die »Einteilung des Gesamtwerkes« sowie eine gleiche vollständige Inhaltsübersicht als Verlagsanzeige in der ersten Auflage der 1915 im gleichen Verlage erschienenen »Bankpolitik« von Felix Somary. Sowohl der Verlagsbericht (1915) wie die Verlagsanzeige (aus dem gleichen Jahre) führten – bis auf wenige Ausnahmen – zu jedem einzelnen Beitrag des Gesamtwerkes die vorgesehenen Verfassernamen auf. Der letzte unter Max Webers Redaktion herausgebrachte Band (Abteilung V 1) des GdS erschien 1918, und noch die endgültige, vollständige Ausgabe der Abteilung VII erschien mit dem kompletten Plan der »Einteilung des Gesamtwerkes« im Jahre 1922. Jede dieser systematischen Gliederungen des GdS umfaßte zugleich die von Max Weber entwickelte Disposition seines eigenen Beitrages zu diesem systematischen Handbuch, wie sie im Vorwort zur vierten Auflage des vorliegenden Bandes (s.u. S. XXVI) wiedergegeben ist.

Die auf die Abteilung V, 1. Teil (1918) nächstfolgende Veröffentlichung zur Fortsetzung des GdS war die erste Lieferung von Max Webers eigenem Beitrag, die er noch selbst zum Druck vorbereitet hatte und die nach seinem Tode im Jahre 1921 erschien. Sie trug das folgende Titelblatt:

Grundriss der Sozialökonomik

III. Abteilung Wirtschaft und Gesellschaft.

I

Die Wirtschaft und die gesellschaftlichen Ordnungen und Mächte.

Bearbeitet von Max Weber.

Erster Teil.

Sorgsamer Analyse ergibt sich daraus die Gewißheit, daß Max Weber an der Stoffgliederung der ganzen Abteilung III und insbesondere auch seines eigenen Beitrages dazu, der nur den einen (ersten) Hauptteil derselben darstellen sollte, im Prinzip nichts geändert hatte. Der gesamte GdS war in fünf Bücher und darunter in neun Abteilungen eingeteilt. Innerhalb des Ersten Buches: Grundlagen der Wirtschaft, führten die ersten Abteilungen Bezeichnungen wie Wirtschaft und Wirtschaftswissenschaft (I), Wirtschaft und Natur (II 1), Wirtschaft und Technik (II 2), und so lautete dementsprechend der Titel der Abteilung III: Wirtschaft und Gesellschaft, und war unterteilt in die beiden Hauptteile

Abteilung III

Wirtschaft und Gesellschaft

I. Die Wirtschaft und die gesellschaftlichen Ordnungen und Mächte. Max Weber.

II. Entwicklungsgang der wirtschafts- und sozialpolitischen Systeme und Ideale. E. von 

Philippovich.

Vergleicht man nun damit das von Max Weber selbst bestimmte Titelblatt der ersten Lieferung seiner Darstellung (s.o.), so erkennt man eindeutig: der Bandtitel seines Beitrages stand für ihn von Anfang an fest und war von ihm beibehalten worden. Er lautete: »Die Wirtschaft und die gesellschaftlichen Ordnungen und Mächte«. Die oberhalb dieses Sachtitels und unter der Angabe »III. Abteilung« usw. auf seinem Titelblatt gesetzte »I« ergab sich daraus, daß dieser Beitrag eben nur den I. Hauptteil der III. Abteilung ausmachen sollte, deren II. Hauptteil Eugen v. Philippovich als Verfasser zugedacht worden war. Dieser hatte im Jahre 1910 im gleichen Verlag eine Vortragssammlung erscheinen lassen unter dem Titel »Die Entwicklung der wirtschaftspolitischen Ideen im 19. Jahrhundert«, war indessen im Jahre 1917 verstorben, und Max Weber ging ersichtlich von der Annahme aus, daß sich ein anderer Bearbeiter finden werde, der das von Philippovich hinterlassene Manuskript auf den neuesten Stand fortführen würde. Das ist dann in der Tat durch Eduard Heimann geschehen, nur daß der ganze Abschnitt im Druck später der I. Abteilung bei deren 2. Auflage (1924) zugeteilt worden ist. Jedenfalls wurde er nach Max Webers Tod für die Aufnahme in die Abteilung III fallengelassen und damit Max Webers kompositorischer Grundgedanke für die Abteilung »Wirtschaft und Gesellschaft« aufgegeben. Denn ihm gemäß sollte der I. Hauptteil die empirische, d.h. hier die vom empirisch handelnden Menschen und seiner Seinswelt ausgehende Untersuchung und Darstellung des Vergesellschaftungsprozesses bringen, dagegen dem II. Hauptteil die ideengeschichtliche, d.h. die Abhandlung der Ideen (Systeme und Ideale) von der (scheinbar) reinen Bewegung der Gedanken her entwickelnde Betrachtungsweise vorbehalten bleiben.

Der auf Max Webers Sachtitel »Die Wirtschaft und die gesellschaftlichen Ordnungen und Mächte« folgende Zusatz: »Erster Teil« schließlich findet seine Erklärung darin, daß er für die begrifflichen und methodischen Darlegungen bestimmt war, also für den vom Herausgeber in Übereinstimmung mit Marianne Webers Formulierung3 als »Soziologische Kategorienlehre« bezeichneten Ersten Teil seines Beitrages, für den Max Weber keinen Untertitel angegeben hatte, den er wohl gelegentlich »Allgemeine (begriffliche) Einleitung«, an einer Stelle auch »Allgemeine Soziologie« nennt4, während für den (noch in seinem Schreibtisch ruhenden) Zweiten Teil die Sachanalyse und -darstellung vorgesehen war.

Dieser Sachbestand bei Max Webers Tode erweist, daß er den ursprünglich von ihm entworfenen Plan seines Beitrages (wie der ganzen Abteilung III) prinzipiell beibehalten hatte5. Die Herausgabe von Max Webers nachgelassenem Werk im Jahre 1922 zerstörte diese kompositorischen Zusammenhänge, ersetzte Max Webers Titelblatt durch ein in wesentlichen Punkten abgeändertes, das den Abteilungstitel zum Bandtitel machte sowie den korrespondierenden II. Hauptteil eliminierte, und führte sowohl eine eigene Stoffgliederung unter völliger Außerachtlassung von Max Webers eigener Planskizze, als auch eine selbstgeschaffene, sachlich nicht gerechtfertigte Dreiteilung der Stoffmasse ein.

Neben den Äußerungen Max Webers selbst und der alten Ausgabe lagen für die Erstellung einer Neuausgabe drei weitere Veröffentlichungen vor, die für die Bearbeitung heranzuziehen waren: die logisch-methodischen Analysen in Max Webers gedruckten Auslassungen zur Logik und Methodik der Kultur- und Sozialwissenschaften, die nach seinem Tode von der Herausgeberin den Sammeltitel »Aufsätze zur Wissenschaftslehre« (1922) erhielten, insbesondere über das Verhältnis von Begriff und Begriffenem, die einschlägigen Angaben in Marianne Webers »Lebensbild« Max Webers (1926)6 sowie die bereits genannten Erwägungen des Unterzeichneten über die Kompositionsgedanken von »Max Webers opus posthumum«7. Dagegen fehlte jegliches Manuskript für das Werk von Max Webers Hand, und es lagen auch keine Korrekturbogen der von ihm zum Druck vorbereiteten Teile vor.

Die Aufgabenstellung für die Neubearbeitung vor 1956 war somit eine doppelte. Einmal mußte der gedankliche Aufbau und inhärente Zusammenhang von Max Webers großer Soziologie wiedergewonnen und bei der Neuedition verwirklicht werden, obgleich der Zusammenhang mit der ideengeschichtlichen Gegendarstellung aufgehoben blieb. Zum andern galt es, die zahllosen, z. T. bis zur Sinnlosigkeit gehenden Textverstümmelungen und Errata, soweit tunlich, auszumerzen. Beides war für die Herausgabe eine wesentlich konservierende Aufgabe. Denn es kam, bei aller Bereinigung, darauf an, die Kompositionsidee der Gedankenführung Max Webers als wesentliches Element der Überzeugungskraft seiner spezifischen Soziologie möglichst getreu wiederherzustellen, nicht aber ein eigenes, noch so plausibles Gedankenschema zu entwickeln. Und auch bei der Textrevision war es zwar geboten, möglichst alle Dubiosa aufzuspüren und zu überprüfen, nicht aber, noch so zweifel- oder sicherlich fehlerhafte Textstellen, deren Berichtigungsform nicht mit völliger Sicherheit nachweisbar war, durch selbst erfundene Diktionen zu ersetzen. Hinzu kam der damalige Zustand unserer Bibliotheken. Denn wenngleich der Herausgeber s. Zt. die allerverschiedensten öffentlichen und Seminarbibliotheken benutzt hat, so konnte nicht entfernt die Rede davon sein, daß auch nur die größere Zahl der benötigten Werke hätte nachgelesen werden können, einfach weil sie nicht vorhanden waren. Wenn trotz alledem die vorige Auflage eine Vielzahl von vorsichtigen Textkonjekturen aufweist, so kann heute konstatiert werden, daß nur ganz wenige von ihnen zurückzunehmen oder durch anders geartete Lösungen zu ersetzen waren.

So mußte sich der Herausgeber s. Zt., sollte nicht der Versuch überhaupt unterbleiben, darüber im klaren sein, daß eine nicht unbeträchtliche Anzahl unbereinigter Textstellen belassen werden mußte, wie sie waren, ohne daß er sich zu improvisierenden willkürlichen Eingriffen ermächtigt betrachten durfte. Dies galt ganz überwiegend für das I. und VII. Kapitel sowie für die soziologische »Typologie der Städte« im Zweiten Teil der Neuausgabe. Es blieb nur übrig, im Vorwort zur vierten Auflage der Hoffnung Ausdruck zu geben, daß eines Tages das Manuskript zu »Wirtschaft und Gesellschaft« wieder auftauchen möge.

Dieser Wunsch ist nicht ganz unerfüllt geblieben, so daß aus den verschiedensten Gründen an die abermalige Überarbeitung und Verbesserung des Werkes unter ganz neuen Voraussetzungen herangegangen werden konnte. Seither sind nämlich einige Umstände zu verzeichnen, die für die jetzt erforderlich gewordene Neuauflage der deutschen Originalausgabe von besonderer Wichtigkeit sind.

Vor allem anderen bedeutete die Auffindung des Manuskripts zum I. und VII. Kapitel des Zweiten Teils von »Wirtschaft und Gesellschaft« ein Ereignis von grundlegender Bedeutung, das nicht allein eine authentische Textrevision dieser Teile des Werkes ermöglichte, sondern zugleich einen genauen Einblick in die Arbeitsweise und das Ausmaß der Literaturverarbeitung des Autors vermittelte. Sowohl die »Rechtssoziologie« wie die »Staatssoziologie« Max Webers liegen mittlerweile in zwei Auflagen als Einzelausgaben vor8. Die zunehmenden Überarbeitungsergebnisse konnten nach und nach den Textgrundlagen der ausländischen Übersetzungen zugänglich gemacht werden. Eine besondere Stellung nimmt hierin die amerikanische Ausgabe ein. In mehr als vierjähriger enger Zusammenarbeit konnten gemeinsam und im Austausch mit den amerikanischen Übersetzern Textrevisionen und Literaturkenntnisse gewonnen werden, die beiden in Bearbeitung befindlichen Ausgaben voll zustatten gekommen sind. Es ist mir ein lebhaftes Bedürfnis, auch an dieser Stelle den Herren Professor Dr. Günther Roth und Claus Wittich M. A. für ungezählte Fragestellungen, Hinweise, Mitteilungen und Hilfsleistungen bei der Textbehandlung und Literaturaufschlüsselung nochmals von ganzem Herzen zu danken. Ohne dieses fruchtbare Zusammenwirken wären sicherlich manche Probleme, vor die sich die Textkritik gestellt sah, ungelöst geblieben. Die für die deutsche Neuauflage erforderliche fortlaufende Textdurcharbeitung hat darüber hinaus unzählige weitere Textbereinigungen erbracht. Dafür darf nunmehr vielleicht die nicht unberechtigte Erwartung ausgesprochen werden, daß die jetzt erarbeitete Textfassung kritischer Betrachtung standhält, ohne daß damit ausgeschlossen sein soll, daß sich von neuem die eine oder andere, möglicherweise sogar ganz neue Fragestellung erhebt. Ohne die fehlenden Manuskriptteile kann die Textrevision nicht als endgültig abgeschlossene Aufgabe betrachtet werden.

Dementsprechend mußte das Verzeichnis der Textberichtigungen eine ganz erhebliche Ausdehnung erfahren. Dagegen konnte der Anhang, der die Musiksoziologie Max Webers brachte, entfallen, nachdem sich der Verlag zu einer Erneuerung der Einzelausgabe dieses bedeutsamen Werkes entschlossen und die Bearbeitung fachkundiger Hand anvertraut hat. Der besseren Übersichtlichkeit halber wurde das Register in ein Namen- und ein Sachverzeichnis aufgeteilt; beide wurden um viele Stichwörter erweitert und auf die Neuauflage umgearbeitet.

Den Vorstellungen der Bearbeiter und Herausgeber der amerikanischen Ausgabe folgend, hat sich der Unterzeichnete mit Zustimmung des Herrn Verlegers des weiteren zu einem wesentlichen Ausbau der textkritischen Erläuterungen verstanden. Diese sollten in der vierten Auflage – von wenigen begrifflichen Erläuterungen und Hinweisen auf Ausführungen an anderen Stellen von Max Webers Werk abgesehen – im wesentlichen der Belegung von Texteingriffen oder Texterhaltungen dienen. Ich habe mich davon überzeugt, daß das in dieser Form nicht zureichend ist, und demgemäß dem Erläuterungsapparat eine umfassendere Zweckbestimmung zugedacht. Die textkritischen Erläuterungen dienen nunmehr drei Aufgaben, mußten aber zugleich auf diese Zielsetzungen begrenzt werden:

1. der begrifflichen Texterläuterung sowie der Legitimierung für die Berichtigung oder Bestätigung in Zweifel gezogener Textstellen;

2. erläuternden Hinweisen auf andere Stellen von Max Webers Gesamtœuvre, um dessen inneren Zusammenhang darzutun;

3. der Belegung von Literaturhinweisen, die sich unmittelbar aus dem Text ergeben, sowie der Anführung von Schrifttum, auf das sich der Text inhaltlich bezieht oder stützt.

Dabei werden, soweit die Literaturangaben der sachgehaltlichen Erläuterung des im Text Gemeinten zu dienen bestimmt sind, in erster Linie Titel und Auflagen angeführt, die Max Weber selbst zu Gebote standen, während für die reine Klärung von Begriffen und Tatsachen sowie die Fortführung von Problemstellungen auch neueres Schrifttum herangezogen ist. Es kann nicht in Abrede gestellt werden, daß vornehmlich die Aufdeckung der von Max Weber bei der Abfassung verarbeiteten Ursprungsliteratur eine Angelegenheit der deutschen Wissenschaft und auf Grund der inzwischen aufgefüllten Bestände der Bibliotheken und der weit vorgeschrittenen Literaturnachdrucke in diesem Lande auch leichter zu bewältigen ist.

II.

Der kompositorische Gedanke des unverändert abgedruckten, jedoch unvollendet gebliebenen Ersten Teils, der die Einteilung in fünf Kapitel erkennen läßt, ist ohne weiteres durchsichtig. Doch erscheint es nicht ausgeschlossen, daß er möglicherweise insgesamt sechs Kapitel hätte umfassen sollen, wenn man annimmt, daß Max Weber die klassifikatorische Schematik der beabsichtigten »Erörterung der religiösen Gemeinschaftsformen«9 einem weiteren Kapitel (außerhalb der allgemeinen Typologie des projektierten Kapitels V) zugewiesen hätte. Zusammenfassend läßt sich ohne Widerspruch erkennen, daß der Erste Teil von den »minima socialia«, dem soziologisch relevanten Verhalten und Handeln der Einzelnen als »idealtypischem Grenzfall« der Theorie, aufsteigt zu den sozialen Beziehungen, zum (nicht verbandsorganisatorischen) sozialen Zusammenhandeln von Personen, Zusammenschlüssen und Gruppen und schließlich zu den sozialen Verbänden, gipfelnd in der politischen Verbandseinheit, der für sie heute typischen Gebietsherrschaft und dem modernen Anstaltsstaat. Es folgen die umgreifenden Vergesellschaftungskomplexe: Wirtschaft und Herrschaft, danach die speziellen Schichten, Gruppen und Verbände (Klassen und Stände), worauf eine allgemeine Darstellung der Typen der Vergemeinschaftung und Vergesellschaftung in einem Kapitel V10 den Abschluß hätte bilden sollen. Es ist jedoch, wie gesagt, keineswegs auszuschließen, daß Max Weber wiederum die spezielle Typologie der religiösen Vergemeinschaftungs- und Vergesellschaftungsformen einem gesonderten Kapitel VI zugewiesen haben könnte.

Hier sei auch der Hinweis eingeschaltet, wie sehr Max Weber stets die Nähe seiner Soziologie zu den minima socialia: dem in concreto gemeinten Sinn, dem sozialen Handeln der Einzelnen und Mehreren und den willentlichen sozialen Assoziationen gesehen hat. Das zeigt sich besonders an seinem intensiven Interesse an den Sekten, von denen er wiederholt betont hat, sie stellten im Mit-, Gegen- und Nebeneinander der Akteure zum mindesten prinzipiell den Urtypus aller modernen menschlichen Vergesellschaftung (und insbesondere des Vereins- und Verbandswesens) dar, an dem sich um eben deswillen deren Wesen in hervorragender Weise studieren lasse11, und darüber hinaus sei die Sekte »in einem wichtigen Sinn für die werdende Neuzeit [schlechthin] der Archetypos jener gesellschaftlichen Gruppenbildungen, welche heute die ›öffentliche Meinung‹, die ›Kulturwerte‹ und die ›Individualitäten‹ prägen«12. Die Gruppen (i. w. S.) als perennierende soziale Beziehungsverhältnisse (ohne oder mit Verbandscharakter) waren ihm demnach der Ausgangspunkt und das primäre Erfahrungsobjekt aller soziologischen Analyse und Theorie.

Was den sinnhaften Aufbau des Zweiten Teils angeht, so läßt sich die nach Max Webers eigener Planskizze wiederhergestellte Ordnung des Manuskripts schon rein formal aus der Tatsache erschließen, daß die einzelnen Teile sich nunmehr zwanglos und sinngerecht aneinander anschließen und zusammenfügen. Die Stellung der einzelnen Kapitel und Abschnitte zueinander sowie die sie verbindenden Überleitungen am Schluß des einen und Beginn des nächsten ergeben zur Evidenz den Gliederungsgedanken des Werkes als einen in sich geschlossenen Sinnzusammenhang des Ganzen und als wesentlich didaktische Gedankenfolge, wobei einmal die nachfolgenden Erörterungen die vorgehenden jeweils sinngemäß voraussetzen und zum anderen die Voraus- und Rückverweisungen des Textes – bis auf ganz seltene Ausnahmen13 – in diesem tatsächlich ihre gültige Entsprechung finden. Dabei waren die Kapitelüberschriften: Religionssoziologie, Rechtssoziologie, Herrschaftssoziologie und Staatssoziologie von Max Weber in seinem letztabgeschlossenen Manuskript zu »Wirtschaft und Gesellschaft« ausdrücklich und wörtlich angekündigt und damit legitimiert14.

Darüber hinaus jedoch ist auch sachinhaltlich der Sinn der befolgten Stoffanordnung durch Offenlegung der inhärenten Kompositionsidee einsichtig zu machen. Ich gebe im Nachstehenden Ausführungen wieder, die ich bei Gelegenheit von Einwendungen bereits an anderer Stelle vorgelegt hatte15.

Die Sachanalyse und -darstellung des Zweiten Teils beginnt mit zwei allgemeineren Darlegungen, die sich aus der spezifischen Methodik Max Webers ergeben. Einmal betreffen sie das Verhältnis der soziologisch-empirischen zur juristischen oder sonstwie normativen Betrachtungsweise und deren jeweiliger Gegenstandsbereiche in ihren Beziehungen zueinander. Das bedeutet materialiter das prinzipielle Verhältnis zwischen der Wirtschaft und den gesellschaftlichen Ordnungen. Zum anderen setzt der Text anschließend die allgemeinsten faktischen Beziehungen von Wirtschaft und Gesellschaft, ihr gegenseitiges Abhängigkeitsverhältnis und dessen wechselseitige erfahrungsmäßige Auswirkungen auseinander. Diese beiden Kapitel (I und II) bilden dergestalt den Übergang vom Ersten Teil, der – nach Max Webers Formulierung – die »allgemeinsten Kategorien der Gesellschaftswissenschaft« darlegt, zum Zweiten Teil mit seiner konkret-empirischen Analyse der gesellschaftlichen Sonderformen, jeweils nach den ihnen eigentümlichen spezifischen Sinnzusammenhängen geordnet. Eine genaue Betrachtung des Manuskripts des I. Kapitels (des Zweiten Teils) erweist, daß es in der Tat durch eine vorgesetzte große römische Ziffer I von Max Webers Hand als solches ausgewiesen ist16.

Die nachfolgende, mit dem III. Kapitel einsetzende Analyse und Darstellung beginnt mit der engsten und speziellsten Gemeinschaftsform: der Familie (Hausgemeinschaft), und steigt von da aus fortschreitend zu immer umfassenderen Gemeinschaften (Sinnbereichen) auf: Sippe, Nachbarschaftsverband, Wehr-und Wirtschaftsgemeinschaft, Gemeindeverband. Es folgen – von Kapitel zu Kapitel den Umfang der behandelten Gemeinschaften erweiternd – die ethnischen Gemeinschaften (Kap. IV): Stamm und Volk, sowie die Beziehungen aller genannten Verbände zur Kultgemeinschaft und zur politischen Gemeinschaft. Es schließen sich unmittelbar daran die Typen religiöser Vergemeinschaftung (Kap. V) an, die in Gestalt der Universalreligionen mit dem Anspruch auftreten, sämtliche übrigen Gemeinschaftsarten zu übergreifen.

Die dann beginnende Behandlung der Marktvergesellschaftung in dem unvollständigen Kapitel VI hebt mit der ausdrücklich vorangestellten Erklärung an, allen bis dahin besprochenen Gemeinschaftsarten läge nur eine, jeweils verschiedene, teilweise Rationalisierung ihrer Sinnstruktur zugrunde, während sich der Markt als eine schlechthin umfassende Rationalisierung der ihn je konstituierenden Vergesellschaftungen, ja geradezu als deren Archetypos erweise. Aber noch etwas weiteres wird von Max Weber in diesem Kapitel gesagt. Da die Erörterung der Marktvorgänge den wesentlichen Inhalt der Sozialökonomik ausmache, bedürfe es einer Darstellung des spezifisch wirtschaftlichen Markt- und Preisbildungsmechanismus – im Ersten Teil spricht Max Weber von der marktmäßigen Preiskampfsituation – an dieser Stelle nicht. Dem muß ergänzend hinzugefügt werden, daß im Ersten Teil später von Max Weber eine detailliert klassifizierende Wirtschaftssoziologie vorgelegt worden ist, so daß die knappe und unabgeschlossene Behandlung der Marktvergesellschaftung an dieser Stelle dort ihre klassifikatorische Entsprechung findet und also gegen ihre Belassung an dem von Max Weber dafür vorgesehenen Ort kein Einwand geltend zu machen sein wird. Systematisch findet zudem das Kapitel hier seinen strukturgemäßen Tópos. War bereits in den voraufgehenden Kapiteln den Beziehungen zu den politischen Gemeinschaften präludiert worden, so wiederholt sich dasselbe nicht nur bei der Marktvergesellschaftung, sondern es wird darüberhinaus in dem letzten Satz des Marktkapitels wörtlich auf diesen Bezug zur politischen Gemeinschaft verwiesen. Gleichzeitig aber wird der konkrete Zusammenhang des Marktes und seiner spezifischen Marktlegalität mit der Rechtsordnung und Rechtsgemeinschaft deutlich gemacht.

Wegen eben dieses nahen Beziehungsverhältnisses hatte Max Weber ursprünglich beabsichtigt, die politischen Gemeinschaftsformen und die gesellschaftliche Bedingtheit und Auswirkung des Rechts in einem gemeinsamen Kapitel unter der Bezeichnung »Der politische Verband« abzuhandeln. Tatsächlich jedoch hat er sich zu irgendeinem frühen Zeitpunkt dahin entschieden, diesen Gedanken aufzugeben und die Soziologie des Rechts in geschlossener Darstellung für sich zu behandeln; sie hat sich denn auch in dieser Form im Nachlaß angefunden (Kap. VII). Es ist einer der ganz wenigen Fälle, in denen Max Weber selbst, und zwar ausweislich des Manuskripts, von seiner Planskizze abgewichen ist. Demzufolge wurden die Restthemen des Plankapitels 7 in einem eigenen (VIII.) Kapitel »Politische Gemeinschaften« zusammengefaßt, was dem gedanklichen Zusammenhang dieser Ausführungen gemäß ist und zugleich die gruppenweise Machtverteilung innerhalb der politischen Gemeinschaften in sich begreift: Klassen, Stände, Parteien. Die Nähe des Rechts zu Markt und Wirtschaft einerseits, die Enge der Beziehung zwischen politischen Gemeinschaftsbildungen und Ausbildung der Herrschaftsformen andererseits, und endlich das strukturelle Moment, daß Rechtsgemeinschaft weniger umfassend zu sein pflegt oder doch sein kann als politische Gemeinschaft und diese wiederum als ihrerseits Herrschaft, führten zu der Disposition: Markt – Recht – politische Gemeinschaft – Herrschaft. Die letzteren drei Kapitel (VII-IX) sind insgesamt die ausführlichsten des ganzen Werkes, und man wird in der Annahme nicht fehlgehen, daß ihnen das ganz besondere Interesse Max Webers gegolten hat.

Die Perspektive des immanenten Ordnungsgefüges der Konzeption liegt somit zutage, und die innere Strukturierung der Gedankenfolge macht unzweifelhaft einen Teil der Beweiskraft des Buches aus. Sie kann daher nicht durchbrochen oder gar zerstört werden, ohne daß dadurch die Einsehbarkeit des Ganzen in Frage gestellt würde.

So offenbart die Gliederung des Textes von Max Webers großer Soziologie in ihrer authentischen Gestalt als Kompositionselement durchgängig den sich ständig erweiternden Umfangsbereich der gesellschaftlichen Aktions-, Beziehungs- und Organisationsformen und damit der sich zunehmend erweiternden, soziologisch relevanten Sinnbereiche. Und es leuchtet demgemäß auch ein, daß sowohl historisch wie systematisch die Analyse und Darstellung der vorerst letzten, in ganz bestimmten Hinsichten höchst rationalisierten Herrschaftsform: der rational verfaßten Staatsanstalt, das soziologische Gesamtwerk bekrönen sollte. Auch in dem umfangreichen Herrschaftskapitel läßt der Text selbst die Leitidee deutlich erkennbar werden und läßt, beginnend mit der Analyse der bürokratischen Herrschaft, die im Kontext ausdrücklich und begründetermaßen an die Spitze der Ausführungen gestellt wird17, in dem Entwicklungsgang der Untersuchung und Erörterung – der Reihe nach zum nächsten Gegenstand überleitend – Abschnitt für Abschnitt auseinander hervorgehen, wie die Abschnittsschlüsse und -anfänge einwandfrei bekunden. Und auch historisch betrachtet führt die Schilderung allmählich wieder an die neueste, spezifisch anstaltsstaatliche und zugleich rational-legale Entwicklung nach dem Ende des absolutistischen Patrimonialstaates heran. Es liegt also, das darf niemals verkannt werden, dem Werk bis ins Detail hinein ein sorgsam ausgewogener, sowohl systematisch als historisch geschlossener Gliederungsgedanke zugrunde, der nicht preisgegeben werden darf. Er ist im Gegenteil in besonderem Maße geeignet, die Überzeugungskraft der Gedankenführung und auf diese Weise zugleich die Lesbarkeit des Buches vorzüglich zu erhöhen.

Ein besonderes Wort sei der Placierung des Abschnitts über die süd- und nordeuropäische Stadt gewidmet. Überall in seinen verschiedensten Werken hat Max Weber deren Charakteristikum in ihrer Eigenart als politische Sondereinheit, nämlich als autonomer politischer Verband gesehen18. Das Spezifische der okzidentalen Stadtentwicklung ergibt sich ihm im Vergleich zu allen sonstigen Städtebildungen aus dem politischen Sondercharakter der europäischen Stadt, daraus daß sie autonome »Gemeinde« mit eigenen politischen Sonderrechten war19. Die Typologie der Städte, so wie sie angelegt ist, gehört daher durchaus – in Übereinstimmung mit dem Plan – in die Soziologie der Herrschaft, und zwar an den ihr darin zugewiesenen Ort: aus systematischen Gründen in ihrer Eigenart als revolutionärer Verband hinter die Formen legitimer Herrschaft, aus historischen Erwägungen als Vorläufer rationaler Staatsverfassung und -verwaltung vor deren Darstellung.

Da die Nichtvollendung des vor dem ersten Krieg verfaßten Manuskripts von »Die Wirtschaft und die gesellschaftlichen Ordnungen und Mächte« die in ihm vorgesehenen Abschnitte über den modernen Staat und die modernen politischen Parteien zu späterer Darstellung offenließ, es hierzu aber wegen des frühen Ablebens Max Webers nicht mehr gekommen ist, so ist wesentlich im Interesse der Studierenden und im Forschungsinteresse in diesem von Max Weber zu bewußt didaktischen Zwecken geschriebenen Grundriß der fehlende Teil (Staatssoziologie20 wenigstens teilweise aus drei anderen Druckschriften des Verfassers, die um diese Problematik kreisen, behelfsweise ergänzt worden. Der systematischen Eingliederung der übernommenen Auswahlstücke diente nicht nur Max Webers Planskizze, sondern außerdem die von ihm in seiner letzten, unvollendet gebliebenen Vorlesung über »Staatssoziologie« diktierte Disposition. Dabei mußten die ausgewählten Teile in ihrem gedanklich-systematischen Bezug zum Gesamtwerk einsichtig gemacht, mußte ihr unbezweifelbarer »typologischer Ort« verdeutlicht werden. Der Ergänzungsabschnitt ist – außer in den beiden Vorworten zur Neuausgabe (1956, 1972) und in den Texterläuterungen – am Ort der Einfügung in der Eingangsfußnote (S. 815) nochmals ausdrücklich als in dieser Form nicht von Max Weber selbst stammender Beitrag bezeichnet worden. Da es Max Webers des öfteren vorgetragene Lehrmeinung war, daß die rationale Verwaltungsorganisation mit ihren rationellen Verwaltungsprinzipien seitens der Territorialstaaten von den politischen Eigenverbänden der autonomen Städte übernommen worden ist, so schließen die Ausführungen zur modernen Staatssoziologie systemgerecht an die Typologie der Städte an. Es sind in diesen Schlußabschnitt nur solche Auslassungen Max Webers aus anderen einschlägigen Zusammenhängen aufgenommen worden, die sich als Lehrstücke in den Rahmen einer Soziologie der Herrschaft widerspruchslos einfügen. Bei der Hereinnahme mußte – anders als bei der Behandlung des bisherigen Inhalts von »Wirtschaft und Gesellschaft« – die Diktion der Äußerungen teilweise derjenigen der übrigen Teile angeglichen werden, wie sie sich für ein wissenschaftliches Werk und noch dazu einen Studiengrundriß – im Gegensatz zur politischen Pamphletistik – als angemessen versteht. Angesichts Max Webers eigener strenger Anforderungen an die Wertungsfreiheit und den neutralen Charakter der wissenschaftlichen Soziologie erschien ein anderes Verfahren nicht wohl vertretbar. Die vollständigen Originaltexte der betreffenden Auseinandersetzungen liegen der Öffentlichkeit ausnahmslos in den drei gesonderten Schriften, deren Thematik über die für »Wirtschaft und Gesellschaft« verwendbare Auslese weit hinausreicht, gedruckt vor und können daher jederzeit zur ergänzenden Lektüre herangezogen werden. Ihr selbständiger Charakter wird durch die zu Veranschaulichungszwecken erfolgte teilweise Einarbeitung in die Herrschaftssoziologie in keiner Weise beeinträchtigt21.

III.

Wir gelangen nunmehr zu einer kurzen Beleuchtung der methodischen Bedeutung der Kategorie des »subjektiv gemeinten Sinns« und der Auswirkung der Theorie des sozialen Handelns in der Soziologie Max Webers22. Dies steht insgesamt gegen eine theoretische Auffassung, wonach der subjektiv gemeinte Sinn des je einzelnen Handelnden zu den realen Zusammenhängen des Geschehens nichts beitrage und nur der objektive Funktionssinn der konstatierbaren Vorgänge und Institutionen das Interesse der Forschung zu wecken vermöge. Demgegenüber ist es allemal das soziale Handeln, das die soziologisch relevanten Phänomene stiftet (hervorbringt oder aufrechterhält), und der Zugang zur menschlichen Aktion kann für den darauf gerichteten Appell nur über die menschliche Intention gewonnen werden.

In Max Webers Soziologie ist deutlich zwischen dem objektiven Bedeutungssinn (von Sinnsystemen wie von konkreten Sinnartefakten) und dem subjektiv-intentionalen Sinn unterschieden23. Daneben ließe sich durchaus – in Übereinstimmung mit Alexander v. Schelting24 – noch als Unterfall der kausale Sinn unterscheiden, dem auf gleicher methodischer Ebene der objektiv-funktionale Sinn gleichstünde, zumal im Bereich der quantitativ-theoretischen Methode die Ursache-Wirkung-Terminologie für die Formulierung funktioneller Relationen zwischen Größenordnungen inadäquat werden kann. Dann müssen »an die Stelle von Aussagen über Ursache-Wirkungs-Relationen ... Aussagen über funktionelle Beziehungen zwischen exakt meßbaren Größen, also Aussagen in einem mathematischen Gewande, treten«25.

Der »subjektiv gemeinte« Sinn der einzelnen sozialen Handlung stellt auch als definitorischer Grenzbegriff keinerlei solitären Einzelsinn dar; vielmehr koinzidieren in ihm zumeist subjektiver und funktionaler Sinn. Außerdem umgreift die Orientierung des Handelns notwendig den zu erwartenden Verhaltenssinn des oder der potentiellen mitbeteiligten Handelnden. Denn alles soziale Handeln orientiert sich per definitionem an der objektiven Situation und ihren Wirkungszusammenhängen, bis zu einem unbestimmten Grade selbst das irrationale Handeln, während das traditionale Handeln per se in einer fortwährenden Akkommodation an das herkömmlich Gegebene und Überlieferte besteht. Wieder und wieder betont Max Weber diese ständige situationsgemäße Orientierung an der objektiv einsichtigen Lage der Umstände: der vorgegebenen Wertbezogenheiten wie der Fakten und Funktionsweisen, der objektiven Bedingungskonstellation und der adäquaten Mittel zu ihrer Begegnung im Sinne der vorgestellten Zielsetzungen, neben der immerwährenden Orientierung am aktuellen oder virtuellen Verhalten anderer Sozialbeteiligter. Das individuelle Handeln und der konkrete Sinn sind von Anbeginn gespeist mit objektiven Sinngehalten und -bezogenheiten, und außerdem unterliegt gerade diese intentionale Ausgangslage selbst im Vollzuge fernerhin dem soziologischen Prozeß: der je Einzelne wird mitsamt seiner Intention und Aktion vergesellschaftet. Im Mit-, Neben- und Gegeneinander der einzelnen und mehreren Handelnden treten unausweichlich Sinnabwandlungs- und Sinnverschmelzungsprozesse ein. Es ist das Wesen des »Sozialisierungsprozesses« und aller Verstrickung des Einzelnen in ihn, daß er, seine Absichten und Handlungen eingewirkt werden in das Ensemble der gesellschaftlichen Umstände und des permanenten Vergesellschaftungsprozesses. Ohne das gäbe es das spezifische Problem der Soziologie nicht: das Fazit der Interaktion zeigt allermeist einen gewandelten, gewissermaßen sozialisierten Sinn, der in das Ergebnis des sozialen Zusammenhandelns investiert ist. Und die vom einzelnen sozial Handelnden aufsteigenden, immer umfassenderen Sinnbereiche führen –gegenüber jener Ausgangslage – möglicherweise zu stets maximierter Transformation des Sinnes und der Handlungsergebnisse, d.h. der einzelne Handelnde muß den objektiven Funktionssinn der Beziehungsverhältnisse und Institutionen, mit denen er es zu tun hat, mitgestalten und zunehmend in sich aufnehmen, – um den Preis seiner eigenen aktiven Mitbeteiligung an diesen Phänomenen.

Als Komplexe, die den je einzelnen, sozial orientiert Handelnden unausweichlich übergreifen, ergeben sich demzufolge: 1. die objektive Ausgangslage (einschließlich des zu gewärtigenden Fremdverhaltens); 2. der Zweck-Mittel-Nebenerfolg-Kausalismus; 3. der objektive Funktionsgehalt des je in Frage stehenden Beziehungsverhältnisses bzw. Sinngebildes; hinzu kommt 4. die Tatsache, daß der intentionale wie auch der Funktionssinn dem sozialen Gebilde immer aufs neue von vergesellschafteten Menschen gesetzt werden, wobei die Zweckvorstellungen einer mehr oder minder großen Minorität der Beteiligten im Wege der Paktierung oder Majorisierung ausgeschaltet werden können, sowie schließlich 5. der Vorgang des Bedeutungs- und Funktionswandels, der eine veränderte Sachlage herbeiführt, also die Beteiligten »überkommt« und zu erneuter Auseinandersetzung herausfordert. Dieses Auseinandertreten von intentionaler Zielsetzung und effektiver (oftmals unbeabsichtigter) Funktion eines sozialen Gebildes bzw. einer sozialen Institution in der Form von sozialem Bedeutungswandel wie auch faktischem Wandel der maßgebenden sozialen Umstände (social change) ist eine häufig zu beobachtende empirische Erscheinung26. Der Vergesellschaftungsprozeß bedeutet also eine komplexe Einbettung des Einzelnen, seiner Intentionen und Interaktionen in größere gesellschaftliche Zusammenhänge und Verbindungen, und zwar entweder mittels Erweckung seines Interesses (kraft Interessenlage, schließlich kraft Gewohnheit), oder vermöge Machtausübung, also zwangsmäßig. Die notwendigen Akkommodationen an gesellschaftliche Vorstellungen, Institutionen und Mächte können mithin durchaus im eigenen Interesse des Einzelnen, möglicherweise als Mittel zu anders gearteten Zielrichtungen seines Handelns liegen.

Dafür, wie Max Weber die Zusammenhänge einer Erweiterung des Sinngehalts und zugleich des Sinnbereichs durch Orientierung am Funktionssinn vor Augen führt, mag auf das Beispiel der Geldwirtschaft hingewiesen sein27. Das Geld als soziale Institution ist ein objektives Sinnsystem, die geldwirtschaftliche Vergesellschaftung gleichermaßen ein subjektiver Sinnbereich wie ein funktionelles Beziehungssystem: ein Zweck-Mittel-Nebenfolgen-Komplex. Hier koinzidieren also für den subjektiv gemeinten Sinn der subjektive und der objektive Faktor in der objektivsinnhaften wie in der subjektiv-intentionalen Orientierung: diese erfolgt nicht nur am Sinnsystem (Geld) und an der konkreten Lage, der sich der Handelnde gegenüber sieht, nicht nur am je einzelnen Partner geldwirtschaftlicher Beziehung und an der subjektiv-intentionalen Zielsetzung des eigenen Handelns, sondern ebensosehr am geldlichen Funktionszusammenhang und dem, was er zu leisten vermag.

So zeigt sich eine Staffelung der Sinnhaftigkeit gesellschaftlicher Vorgänge, Zusammenhänge und Regelmäßigkeiten: die unterste gedankliche Einheit bildet dabei die soziale Handlungsintention der Einzelnen; darüber lagert sich die Sinnstruktur innerhalb sozialer Beziehungen mit ihrem internen Ausgleich. Wiederum oberhalb dieser sind die übergeordneten Zielsetzungen von (mehr oder weniger lose gefügten) Einverständnisgemeinschaften oder aber von (organisierten) Verbänden gelegen, denen ein spezifischer Satzungszweck gesetzt ist. Auch bei diesen kann ein Zweckwandel infolge gewandelter Zielrichtung des Organhandelns eintreten, und zwar ohne oder mit beschlossener oder stillschweigender Billigung der Beteiligten bzw. Verbandsangehörigen. Aber schon die Zweckvorstellungen bei der Begründung sozialer Verbände mit ihrer satzungsmäßigen Zweckbestimmung bedeuten eine überindividuelle