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Studienarbeit aus dem Jahr 2009 im Fachbereich Geschichte Europas - Neuzeit, Absolutismus, Industrialisierung, Note: 2,0, FernUniversität Hagen, Sprache: Deutsch, Abstract: In der vorliegenden Arbeit wird eingangs ein Überblick über die Entwicklung rumänischer Staatlichkeit bis zur Verabschiedung der 1866er Verfassung dargestellt. Die beiden rumänischen Fürstentümer bzw. Rumänien waren – auch unter Anerkennung der schon vor 1878 reduzierten Vorherrschaft Konstantinopels – abhängige Staaten. Die für eine Modernisierung der Donaufürstentümer bedeutsamen Veränderungen in den regionalen Machtverhältnissen des Balkanraumes waren vor allem das Ergebnis der habsburgischen Expansion und der osmanischen Dekadenz. Überdies konnte nur die Schaffung politischer Tatsachen die Sicherung der Donau als Handelsroute (und damit für ökonomische Prosperität) garantieren: Dazu gehörte die Notwendigkeit einer Verfassung. Schriftlich verfasstes Recht lässt sich in den Donaufürstentümern mit dem 16./ 17. Jahrhundert nachweisen, wobei sich bis zum Beginn des 19. Jahrhunderts keine Verfassungen im modernen Sinne ausmachen lassen; daher ist des Weiteren der Werdegang und die Schilderung von Vorläufern der Constituţie für ihr Zustandekommen unerlässlich: erst diese wird als solche anerkannt. Mit ihr wurde die faktische Unabhängigkeit Rumäniens erreicht, die von den Politikern des Landes – die Animositäten der Garantiemächte ausnutzend – zielstrebig angesteuert wurde. Die Constituţie gehört zu den ausgeprägt liberalen Verfassungen des 19. Jahrhunderts; dennoch gehen Kritiker in ihren Bewertungen sehr weit auseinander. Drei verschiedene Perspektiven einer Interpretation der rumänischen Verfassung von 1866 sind ausgemacht worden und werden im vierten Kapitel skizziert, dem sich eine Bewertung anschließt.
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