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Das Haus Baden gehört seit Jahrhunderten zum deutschen Hochadel. Die Wurzeln des Adelsgeschlechts liegen im Breisgau, in der Ortenau, in der Baar, im Hegau und im Thurgau. Bereits im Hochmittelalter besaßen die gemeinsamen Vorfahren der Zähringer und des späteren Hauses Baden in den genannten Gebieten Grafenrechte und waren somit eine der bedeutenden Familien im Südwesten. Ab 1190 gab es eine Hachberger Linie, die 1415 von Markgraf Bernhard I., 1372 bis1431, zurückgekauft wurde, allerdings ohne die Sausenberger Landesherrschaft, die erst 1503 an die badische Hauptlinie fiel. 1535 entstanden durch Erbteilung aus der Markgrafschaft Baden die Markgrafschaften Baden-Baden und Baden-Durlach. Das Münzrecht der Markgrafen von Baden basiert auf den Zähringischen Vogteirechten im Breisgau und auf Bergwerksbesitz, erscheint urkundlich aber erst im 14. Jahrhundert. Die ersten Ausmünzungen erfolgen zunächst im Anschluss an die schwäbische Hellerwährung. Das moderne Land Baden entstand zu Beginn des 19. Jahrhunderts unter der Protektion Napoleons und durch die geschickte Diplomatie des badischen Gesandten Sigismund Freiherr von Reitzenstein, der als der eigentliche Schöpfer des modernen Baden gilt. In der Folge der napoleonischen Neuordnungen erreichte Baden in den Jahren 1803 bis 1810 erhebliche Gebietsgewinne, rechtsrheinische Territorien vieler kleiner Fürstentümer, geistliche Gebiete und Reichsstädte, von einem Vielfachen seiner bisherigen Größe.
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Seitenzahl: 147
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Vorwort
Kleine Geschichte Badens
Kleine Münzgeschichte
Münzen aus dem Mittelalter und der Zeit vor der Landesteilung
Hermann IV. (1160 - 1190)
Bernhard I. (1372-1431)
Jakob I. (1431 - 1453)
Karl I. (1453-1475)
Christoph (1475-1527)
Baden-Baden, Markgrafschaft
Vormundschaftliche Regierung für Markgraf Philibert zwischen 1536 und 1556
Philibert (1556 - 1569)
Philipp II. (1569 - 1588)
Eduard Fortunat (1588-1596-1600)
Wilhelm (1600-1622-1677)
Ludwig-Wilhelm 1677-1707
Ludwig Georg Simpert (1707-1761)
August Georg (1761-1771)
Baden-Durlach, Markgrafschaft
Karl II. (1553-1577)
Ernst Friedrich (1577-1604)
Georg Friedrich (1604-1622)
Friedrich V. (1622-1659)
Friedrich VI. (1659-77)
Friedrich VII. Magnus (1677-1709)
Karl III. Wilhelm (1709-1738)
Karl August & Magdalena Wilhelmina als Vormund für Karl Friedrich (1738 – 1746) [10]
Karl Friedrich (1738-1811)
Baden, Großherzogtum
Karl Friedrich (1806 – 1811)
Karl Ludwig Friedrich (1811 – 1818)
Ludwig I. (1818 – 1830)
Leopold (1830 – 1852)
Ludwig II. (1852-1856)
Friedrich I. (1852 – 1907)
Friedrich II. (1907 – 1918)
Nebenlinien
Hachberg und Hachberg-Sausenberg
Markgrafschaft Baden-Rodemachern
Residenzen
Abkürzungen
Links
Literatur
Sammlungen und Kataloge
Glossar
Weitere Numismatikbücher von Dr. Manfred Miller
Index
Der Hauptzweck des vorliegenden Bandes besteht darin, eine Hilfestellung bei der Bestimmung badischer Münzen zu geben. Während im englischsprachigen „standard catalogue of world coins“ nach Jahrhunderten getrennt mit mehreren Bänden parallel gearbeitet werden muss, erschließt sich dem Münzinteressierten in dieser Darstellung die ganze Bandbreite der Münzen in einem Band. Nicht einfach ist dabei der Umgang mit widersprüchlichen historischen und numismatischen Quellen, was etwa Herrscherdaten oder die Zuordnung einzelner Münzen angeht. Einen Beitrag zur wissenschaftlichen Diskussion soll dieser Band jedoch nicht leisten. Die geschichtlichen Darstellungen sind i. d. R. an die „Wikipedia“ angelehnt, sofern andere Quellen nicht angegeben sind.
Das schnelle Auffinden bzw. Bestimmen ist auf drei Wegen möglich:
Suche über das Gebiet,
Innerhalb eines Gebiets kann über die Abbildungen nach einer ähnlichen Münze gesucht werden,
Innerhalb der nach Gebieten geordneten Textdarstellungen ist über das Datum oder die Münzbezeichnung ein schnelles Auffinden der gesuchten Münze möglich.
Die Ordnungsnummern nach Krause/Mishler1 sind jeweils mit angegeben, so dass auf die Vergabe eigener Ordnungsnummern verzichtet werden kann.
Die Preisangaben für die Münzen stammen ab ca. 1600 aus dem Standard Catalogue of World Coins2 sowie aus Auktionen. Sie ergeben sich i. d. R. aus dem Auktionsergebnis oder im Fall nicht verkaufter Münzen aus dem Schätzwert. Bei allen Preisangaben handelt es sich nur um grobe Werte, die für eine Einstufung als wertvoll oder nicht wertvoll ausreichend sind. Deshalb wurden auch nur die Minimal- und Maximalwerte in Abhängigkeit von der jeweiligen Qualität angegeben. Der Maximalpreis wird dabei i. d. R. nur zu erzielen sein, wenn es sich um tadellose bzw. prägefrische Exemplar handelt.
Auf die Zusammenstellung der Ergebnisse aus Auktionen und Listen von Volker Weege, Deutsche Münzen 800-2001, Wien 2001: Money Trend Verlag, sowie auf Volker Weege / Udo Lindner, Deutsche Lande 1500 bis 1806 – Bewertungskatalog, Wien 2011: Money Trend Verlag, wird verwiesen.
Alle Preisangaben sind selbstverständlich ohne Gewähr. Die Quellen der Abbildungen sind jeweils angegeben. Teilweise stammen diese aus der Numismatischen Datenbank Wien (NDW)3. Kurz vor seinem Tod hat mir Herr Weege die Nutzung auch der Bilder aus der NDW gestattet. Von dieser Erlaubnis habe ich aus Transparenzgründen aber nur in den Fällen Gebrauch gemacht, in denen mir die Genehmigung zur Nutzung des Bildmaterials durch die betreffenden Auktionshäuser ohnehin schon vorlag. War dies nicht der Fall oder hat das Auktionshaus auf meine Anfragen nicht geantwortet, wurde auf die Übernahme von Bildern verzichtet, auch wenn dies schmerzlich war .
Die Verwendung der Bilder ist wie immer ein Kompromiss aus der notwendigen Größe, um auch Details erkennen zu können, und wirtschaftlichen Erwägungen, die die Verwendung von hochauflösenden Grafiken verbieten.
Ich danke den nachfolgend genannten Münzhandlungen bzw. Auktionshäusern für ihre Erlaubnis zur Verwendung des Materials. Ohne sie wäre dieser Katalog nicht möglich gewesen:
Auktionen Münzhandlung Sonntag
CNG Classical Numismatic Group
Dr. Busso Peus Nachf. e. K.
Emporium-Merkator, Hamburg
Fritz Rudolf Künker GmbH & Co. KG, Osnabrück / Lübke & Wiedemann, Stuttgart
Gorny & Mosch Giessener Münzhandlung
Münzen & Medaillen GmbH
Münzen Möller
Münzenhandlung Manfred Olding
Münzhandlung Ritter GmbH
Numismatik Lanz
Sonntag
Teutoburger Münzauktion & Handel GmbH
Konstanz, im März 2019
Dr. Manfred Miller
1 Krause, Chester L. / Mishler, Clifford: Standard Catalogue of World Coins 1601-1700, 3. ed., Iola, WI, 2003; Bruce, Colin R. / Michael, Thomas: Standard Catalogue of World Coins 1701-1800, 4. ed., Iola, WI, 2007; Krause, Chester L. / Mishler, Clifford: Standard Catalogue of World Coins 1801-1900, 3. ed., Iola, WI, 2001. Die Ordnungsnummern wurden in den Folgeauflagen beibehalten.
2 Cuhaj, George S. / Michael, Thomas: Standard Catalogue of Word Coins 1601-1700, 6th Edition, Iola, WI, 2014: Krause Publications; 1701-1800, 6th Edition, Iola, WI, 2013: Krause Publications; 1801-1900, 8th Edition, Iola, WI, 2015: Krause Publications.
3 Zugang über www.moneytrend.at, ID ist idR angegeben.
Abbildung 1: Wappen des großherzoglichen Hauses Baden
Das Haus Baden gehört seit Jahrhunderten zum deutschen Hochadel. Die Wurzeln des Adelsgeschlechts liegen im Breisgau, in der Ortenau, in der Baar, im Hegau und im Thurgau. Bereits im Hochmittelalter besaßen die gemeinsamen Vorfahren der Zähringer und des späteren Hauses Baden in den genannten Gebieten Grafenrechte und waren somit eine der bedeutenden Familien im Südwesten des Herzogtums Schwaben.
Die in der Literatur weit verbreitete Gleichsetzung des Hauses mit dem Geschlecht der Zähringer ist historisch ungenau. Das Missverständnis beruht auf den Anfängen der landes- und hausgeschichtlichen Forschungen durch Johann Daniel Schöpflin. Beide Häuser haben zwar mit Herzog Berthold I. von Kärnten einen gemeinsamen Stammvater, aber dieser führte selbst nie die Bezeichnung Herzog von Zähringen. Im 19. Jahrhundert forcierte das Haus Baden seine Gleichsetzung mit dem Haus Zähringen zu propagandistischen Zwecken, um den Anspruch auf die neuen Gebiete Südbadens und den Großherzogstitel historisch zu untermauern4.
Stammvater des Hauses war Hermann I., der älteste Sohn Herzog Bertholds I. von Kärnten. Der Sohn Hermanns, Hermann II., Graf im Breisgau, war der erste, der sich 1112 nach der Burg Hohenbaden von Baden nannte. Er hatte das Gebiet um Baden-Baden durch den Ausgleich der Zähringer mit den Staufern um das Herzogtum Schwaben erlangt und führte ab 1112 den von seinem Vater ererbten Markgrafentitel – ursprünglich jener der Markgrafschaft Verona. So entstand die neue Markgrafschaft Baden5.
Im 12. und 13. Jahrhundert waren die Badener Parteigänger der Staufer, zwischen Backnang und Stuttgart, im Karlsruher Raum, im Nordschwarzwald und im Breisgau erfolgte der territoriale Ausbau der Markgrafschaft. Wichtig für die Festigung der Markgrafschaft war der Erwerb der Hälfte der Herrschaften Lahr und Mahlberg im Jahre 1442, wodurch ein Bindeglied zwischen dem südlichen breisgauischen Teil und dem nördlichen Gebiet um Baden-Baden gewonnen wurde. Das späte Mittelalter sah den Ausbau Badens hin zum fürstlichen Territorialstaat (Verwaltung, Finanzen), Baden wurde zu einem bedeutenden Territorium zwischen den habsburgischen Besitzungen in Breisgau und Ortenau und dem württembergischen Herzogtum.
Ab 1190 gab es eine Hachberger Linie, die 1415 von Markgraf Bernhard I. (1372–1431) zurückgekauft wurde, allerdings ohne die Sausenberger Landesherrschaft, die erst 1503 an die badische Hauptlinie fiel6.
1535 entstanden durch Erbteilung aus der Markgrafschaft Baden die Markgrafschaften Baden-Baden und Baden-Durlach (mit Hachberg-Sausenberg). Markgraf Karl Friedrich von Baden-Durlach beerbte 1771 die katholische Linie Baden-Baden und verband beide Markgrafschaften wieder. Residenz wurde Karlsruhe, wo ab 1715 nahe dem Durlacher Schloss die neue barocke Landeshauptstadt entstanden war. Er stieg zum Ende des Heiligen Römischen Reichs zunächst zum Kurfürsten und dann – nach der Auflösung des Reiches im Jahre 1806 – zum Großherzog auf7.
Abbildung 2: Markgrafschaft Hachberg-Sausenberg8
Das moderne Land Baden entstand zu Beginn des 19. Jahrhunderts unter der Protektion Napoleons und durch die geschickte Diplomatie des badischen Gesandten Sigismund Freiherr von Reitzenstein, der als der eigentliche Schöpfer des modernen Baden gilt.
In der Folge der napoleonischen Neuordnungen erreichte Baden in den Jahren 1803 bis 1810 erhebliche Gebietsgewinne – rechtsrheinische Territorien vieler kleiner Fürstentümer, geistliche Gebiete und Reichsstädte – von einem Vielfachen seiner bisherigen Größe:
Im Reichsdeputationshauptschluss 1803 erhielt Baden nominell als Entschädigung für an Frankreich verlorene linksrheinische Gebiete
Teile der rechtsrheinischen Kurpfalz (mit Mannheim und Heidelberg)
den rechtsrheinischen Besitz der Bistümer Konstanz, Basel, Straßburg und Speyer,
die freien Reichsstädte der Ortenau (Offenburg, Gengenbach, Zell am Harmersbach und ebenso das Reichstal Harmersbach) und des Linzgaus (Überlingen und Pfullendorf) sowie Wimpfen, das jedoch unmittelbar darauf an Hessen-Darmstadt abgetreten wurde,
die Gebiete vieler Abteien und Stifte, u. a. das Reichsstift Petershausen.
Im Frieden von Pressburg 1805 fielen große Teile von Vorderösterreich an Baden, namentlich
der Breisgau (mit Freiburg im Breisgau),
die Stadt Konstanz.
In der Rheinbundakte 1806 kamen u. a. zu Baden
der größte Teil des fürstenbergischen Territoriums,
das kurz zuvor errichtete Fürstentum Leiningen,
der Teil der Grafschaft Wertheim links des Mains mit der Residenzstadt Wertheim,
die Herrschaft Schwarzenberg (Klettgau).
Im Grenzvertrag von Paris zwischen Württemberg und Baden 1810 (Württemberg wurde von Bayern entschädigt, dieses wiederum durch ehemals preußische Gebiete) wurden u. a. an Baden abgetreten
württembergische Gebiete im mittleren Schwarzwald (Hornberg, Schiltach, Gutach)
das württembergische Oberamt Stockach (ehemals Landgrafschaft Nellenburg).
Mit den Neuerwerbungen kam Baden, das bis dahin über keine eigene höhere Bildungsstätte verfügt hatte, auch in den Besitz der beiden Universitäten in Freiburg im Breisgau und Heidelberg. Mit der Ausweitung des Territoriums ging außerdem eine Rangerhöhung des Markgrafen einher. Im Reichsdeputationshauptschluss erhielt Karl Friedrich eine der vier freigewordenen Kurwürden. Bis zur Errichtung des Rheinbunds war Baden somit kurzzeitig das Kurfürstentum Baden. Im Pressburger Frieden erhielt Karl Friedrich innerhalb des Reiches die volle Souveränität in gleichem Umfang wie bis dahin nur Preußen und Österreich. Mit dem Beitritt zum Rheinbund schließlich wurde er zum Ausgleich für die damit hinfällige Kurwürde zum Großherzog erhoben. Damit war Baden ein souveräner Staat und hatte diejenige territoriale Ausdehnung, die im Wesentlichen bis 1945 Bestand haben sollte.
Abbildung 3: Entwicklung der Haupt- und Nebenlinien
Die Herren von Baden (die angegebenen Zeiten sind Regierungszeiten)
Hermann I.
(+ 1074), Sohn von
Berthold I.
und Markgraf von Verona
Hermann II.
, Markgraf (1074–1130), erstmalige Benennung 1112 als Markgraf von Baden, davor Benennung nach der
Limburg
Hermann III.
, Markgraf (1130–1160)
Hermann IV.
, Markgraf (1160–1190)
Hermann V.
, Markgraf (1190–1243)
Hermann VI.
, Markgraf (1243–1250)
Friedrich I.
, Markgraf (1250–1268)
Rudolf I.
, Markgraf (1243–1288)
Hermann VII.
, Markgraf (1288–1291)
Rudolf II.
Markgraf (1288–1295)
Hesso
Markgraf (1288–1297)
Rudolf III.
Markgraf (1288–1332)
Friedrich II.
, Markgraf (1291–1333)
Rudolf IV.
, Markgraf (1291–1348)
Hermann VIII.
Markgraf (1291–1300)
Rudolf Hesso
Markgraf (1297–1335)
Hermann IX.
, Markgraf (1333–1353)
Friedrich III.
Markgraf (1348–1353)
Rudolf V. der Wecker
Markgraf (1348–1361)
Rudolf VI.
, Markgraf (1353–1372)
Rudolf VII.
Markgraf (1372–1391)
Bernhard I.
, Markgraf (1372–1431), er kauft 1415 die Markgrafschaft Hachberg von Markgraf
Otto II. von Hachberg
Jakob I.
, Markgraf (1431–1453)
Georg
, Markgraf (1453–1454)
Bernhard II.
Markgraf (1453–1458)
Karl I.
, Markgraf (1453–1475)
Christoph I.
, Markgraf (1475–1515) erbt 1503 das
Markgräflerland
von Markgraf
Philipp von Hachberg-Sausenberg
(
Jakob II.
† 1511 Erzbischof von Trier)
Christoph I. erbaut das Neue Schloss im Stadtkern von Baden-Baden und zieht dort 1479 ein. Er übergibt das Land 1515 seinen drei Söhnen Bernhard, Philipp und Ernst und teilt damit die Markgrafschaft zunächst in drei Teile. Als Philipp 1533 ohne Erben verstirbt, teilen die beiden Brüder das Erbe unter sich auf. Damit entstehen ab 1533 die „Ernestinische Linie“ Baden-Durlach und die „Berhardinische Linie“ Baden-Baden. Erst 1771 wird das Land (nach dem Aussterben der Bernhardinischen Linie im männlichen Stamm) unter Markgraf Karl-Friedrich per Erbschaftsvertrag wieder vereinigt und aus den beiden Markgrafschaften Baden-Baden und Baden-Durlach wieder die Markgrafschaft Baden.
Abbildung 4: Baden 1801-18199
Abbildung 5: Genealogisches Schema des Hauses Baden und Hachberg10
Großherzogtum
Die am 22. August 1818 vom Großherzog unterzeichnete Verfassung umfasste 83 Paragraphen11. Der erste Abschnitt mit sechs Paragraphen regelte die Staats- und Regierungsform des Landes. Es galt gemäß § 5 das monarchische Prinzip. Der Großherzog vereinigte in seiner Person als Souverän alle Rechte der Staatsgewalt. Gemäß den Paragraphen 1 und 2 war das Großherzogtum ein Bestandteil des Deutschen Bundes und ordnete sich den Beschlüssen der Bundesversammlung unter. Der zweite Abschnitt mit 19 Paragraphen beschrieb die Grundrechte der Bürger des Landes, darunter die Wahrung von Freiheit und Eigentum, die Gleichheit vor dem Gesetz, eine Rechtsprechung durch unabhängige Gerichte und die Pressefreiheit im Rahmen der Vorgaben des Deutschen Bundes. Der dritte Abschnitt bestimmte den Aufbau und die Funktionsweise der aus zwei Kammern bestehenden badischen Ständeversammlung (Landtag). In der Ersten Kammer schrieb die Verfassung die überkommenen Prinzipien einer ständisch organisierten Gesellschaftsordnung fest. Mitglieder waren die volljährigen Prinzen des Hauses Baden, die Chefs der standesherrlichen Familien, der Erzbischof von Freiburg, ein evangelischer Prälat, acht aus dem Kreis der Grundherren gewählte Vertreter sowie bis zu acht vom Großherzog ernannte Mitglieder.
Die Zweite Kammer bestand aus 63 Abgeordneten, die sich alle acht Jahre zur Wahl stellten. Alle zwei Jahre fanden Teilwahlen statt, bei denen etwa ein Viertel der Mandate betroffen war. Das passive Wahlrecht galt für Männer ab dem vollendeten 30. Lebensjahr, die ein Steuerkapital von mehr als 10.000 Gulden besaßen oder über eine jährliche Besoldung von mindestens 1500 Gulden verfügten und einer der drei christlichen Konfessionen angehörten. Somit waren in Baden lediglich etwa 6500 Männer in die Kammer wählbar. Die Haushaltsperiode umfasste zwei Jahre, so dass spätestens nach Ablauf dieser Frist der Landtag einberufen werden musste. Die Abgeordneten besaßen ein freies Mandat und genossen Immunität. Nur mit zwei Dritteln aller Anwesenden jeder der beiden Kammern konnte eine Verfassungsänderung beschlossen werden.
Die Regierung und somit die oberste Verwaltung des Landes lag seit 1803 beim Geheimen Rat unter Vorsitz des Kurfürsten und seit 1806 des Großherzogs. Der Geheime Rat umfasste zunächst drei Departements. Die Departements waren 1807 in Abteilungen für Justiz, Finanzen, Polizei und allgemeine Staatsangelegenheiten aufgeteilt worden. Die späteren Ministerien ließen sich hier schon ansatzweise erkennen. Ein Jahr später löste Emmerich Joseph von Dalberg das Geheimratskollegium auf und ersetze es am 5. Juli 1808 durch die Ministerien für Äußeres, Inneres, Finanzen, Justiz und Krieg. Ein Kabinettsminister sollte für die Verbindung der Ministerien mit dem Großherzog zuständig sein. Mit seinem Edikt vom 26. November 1809 legte Sigismund von Reitzenstein die endgültige badische Verwaltungsorganisation fest. Die fünf Minister traten nun als Ministerialkonferenz direkt unter dem Vorsitz des Großherzogs zusammen. Die Rolle eines Kabinettsministers gab es nun zumindest offiziell nicht. Erst am 15. Juli 1817 entstand eine als Staatsministerium bezeichnete oberste Landesbehörde, die alle Minister einschloss und Regierungsbeschlüsse fassen konnte. So konnte das Staatsministerium in Zeiten politischer Zurückhaltung des Großherzogs selbst die Regierung führen.
Die Einteilung der Ministerien blieb nicht immer konstant. Im Laufe der Zeit gab es im Großherzogtum Baden folgende Departements bzw. Fachministerien:
Ministerium des Äußeren und des Großherzoglichen Hauses 1807–1871 und 1893–1918
Polizeiministerium bzw. seit 1808 Innenministerium 1807–1918 (und nach dem Ende der Monarchie weiter bis 1945)
Finanzministerium 1807–1918 (und nach dem Ende der Monarchie weiter bis 1945)
Justizministerium 1807–1918 (und nach dem Ende der Monarchie weiter bis 1934)
Kriegsministerium 1807–1872
Handelsministerium 1861–1881
Der Aufgabe, die vielen territorialen Neuerwerbungen Anfang des 19. Jahrhunderts in das badische Staatswesen zu integrieren, widmete sich mit viel Engagement der Staatsrat Johann Nicolaus Friedrich Brauer. Unter seiner Federführung erschienen seit 1803 dreizehn Organisationsedikte und seit 1807 so genannte Konstitutionserlasse. Baden war in drei Provinzen mit je einem Hofratskollegium und den darunter befindlichen Ämtern eingeteilt. Die in den Jahren 1807 und 1808 vorgenommenen Verwaltungsreformen hatten aber ihr Ziel, die heterogen organisierten Gebiete des Großherzogtums anzugleichen und eine zeitgemäße Verwaltung zu errichten, nicht vollständig erreicht. Am 26. November 1809 leitete deshalb der Staats- und Kabinettsminister Reitzenstein erneut eine Regierungs- und Verwaltungsreform ein. Dieses als großherzogliches Edikt entworfene Organisationsreskript schuf die Grundlage für eine landesweit einheitliche Verwaltungsorganisation. Reitzenstein teilte das Staatsgebiet nach dem Vorbild der französischen Departements in neun Kreise auf, wobei er historisch gewachsene Zusammenhänge bewusst ignorierte. Es sollten lediglich die Einwohnerzahl und die Wirtschaftskraft maßgeblich sein. Der Großherzog stattete den jeweiligen Kreisdirektor mit einer großen Machtbefugnis aus, ähnlich dem eines französischen Präfekten. Zahlreiche Veränderungen seit 1810 führten zu 1830 nur noch sechs Kreisen sowie 55 landesherrlichen und 22 standesherrlichen Ämtern. Am 1. Mai 1832 wurden die verbliebenen Kreisdirektorien aufgehoben. An ihre Stelle traten vier Kreisregierungen. Im Jahre 1849 gaben die Standesherren ihre Hoheitsrechte auf, was eine neuerliche Veränderung bei der Einteilung der Ämter nach sich zog. 1857 trennten sich die Verwaltung und Rechtspflege der unteren Instanz voneinander. Zehn Bezirksämter verschwanden im Zuge dessen von der Landkarte. Mit dem Gesetz, die Organisation der innern Verwaltung betreffend vom 5. Oktober 1863, wirksam zum 1. Oktober 1864, wurden die bisherigen vier Kreise aufgelöst und die Bezirksämter direkt dem Innenministerium unterstellt, wobei die Zahl der Ämter auf 59, ab 1872 auf 52 (seit 1898 wieder 53) vermindert wurde. Gleichzeitig entstanden elf Kreise mit Selbstverwaltungskörperschaften ohne staatliche Funktion. Als Aufsichtsbehörde über den Kreisen und Ämtern dienten vier Landeskommissäre.
Auf der untersten Stufe der Verwaltung standen die Ortsvorsteher der Gemeinden. Die Bezirksamtleute durften sie zwar vorschlagen, aber nicht wählen.
Trotz des Organisationsedikts von 1809 gab es in Baden durch tradierte Rechtsverhältnisse weiterhin merkliche Unterschiede von Ort zu Ort. Dies zeigte sich etwa im Bürgerrecht. Das sechste badische Konstitutionsedikt von 1808 teilte die Bürgerschaft in nur drei Gruppen ein: Ortsbürger, Schutzbürger und Hintersassen. In den Gemeinden jedoch herrschten, je nach Tradition, ganz andere Verhältnisse. So gab es etwa im Schwarzwaldort Triberg im Jahre 1820 insgesamt 116 Gemeindebürger, von denen aber nur 36 Bürger im engeren Sinne waren, 80 jedoch sogenannte „bürgerliche Gehausen“. Andere Bewohner der Gemeinde wie Frauen, Kinder und das Gesinde besaßen grundsätzlich kein Bürgerrecht. Erst das Bürgerrechtsgesetz von 1832 brachte hier eine erste Vereinheitlichung.
Am 23. August 1821 erging das Provisorische Gesetz über die Bürgerausschüsse