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Württemberg war ein seit dem Hochmittelalter bestehender Teilstaat des Heiligen Römischen Reichs deutscher Nation, des Rheinbundes, des Deutschen Bundes, des Deutschen Reiches, der 1952 im neu gebildeten Bundesland Baden-Württemberg aufging. Seine Haupt- und Residenzstadt war Stuttgart. Das Land bildete sich im 11. Jahrhundert aus dem Herrschaftsgebiet des Hauses Württemberg am mittleren Neckar heraus. Neben diesem Kerngebiet gehörten bis 1793 linksrheinische Gebiete im Elsass und um Montbéliard (Württemberg-Mömpelgard) zu Württemberg. Die Münzgeschichte Württembergs beginnt am 17. Januar 1374, als Graf Eberhard II. der Greiner (1344-1392) von Kaiser Karl IV. das Recht bekommt, Hellermünzen zu schlagen. Die ersten 50 Jahre der württembergischen Münzgeschichte sind durch Münzverträge bestimmt, die von den württembergischen Grafen mit den benachbarten Herrschaften und den Reichsstädten in Oberschwaben und am Bodensee geschlossen wurden. In die fast fünfzigjährige, von 1744 bis 1793 reichende Regierungszeit von Herzog Carl Eugen, des aufgeklärt-absolutistischen Landesvater, fiel das für Süddeutschland und Österreich wichtigste münzpolitische Ereignis des 18. Jahrhunderts, die Einführung und Annahme des sog. Konventionsfußes. 1761 trat Württemberg der Konvention bei, die der Münzprägung einen neuen, leichteren Münzfuß zugrunde legte und auch die kleinen Nominale bis hinab zu den 3-Kreuzer-Stücken mit einbezog.
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Seitenzahl: 268
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Der vorliegende Band umfasst über ein halbes Jahrtausend Münzgeschichte. Neben der historischen Zuordnung der Münzen besteht sein Hauptzweck darin, eine Hilfestellung bei der Bestimmung württembergischer Münzen zu geben. Während im englischsprachigen „standard catalogue of world coins“ nach Jahrhunderten getrennt mit mehreren Bänden parallel gearbeitet werden muss, erschließt sich dem Münzinteressierten in dieser Darstellung die ganze Bandbreite der Münzen in einem Band. Nicht einfach ist dabei der Umgang mit widersprüchlichen historischen und numismatischen Quellen, was etwa Herrscherdaten oder die Zuordnung einzelner Münzen angeht. Einen Beitrag zur wissenschaftlichen Diskussion soll dieser Band jedoch nicht leisten. Die geschichtlichen Darstellungen sind i. d. R. an die „Wikipedia“ angelehnt, sofern andere Quellen nicht angegeben sind.
Die Angaben über die Auflagen der Münzen sowie die Preisangaben stammen für die Münzen ab ca. 1600 aus dem Standard Catalogue of World Coins1. Das schnelle Auffinden bzw. Bestimmen ist auf drei Wegen möglich: 1. Suche über das Gebiet, 2. Innerhalb eines Gebiets kann über die Abbildungen nach einer ähnlichen Münze gesucht werden, 3. Innerhalb der nach Gebieten geordneten Textdarstellungen ist über das Datum oder die Münzbezeichnung ein schnelles Auffinden der gesuchten Münze möglich. Die Ordnungsnummern nach Krause/Mishler2 sind jeweils mit angegeben, so dass auf die Vergabe eigener Ordnungsnummern verzichtet werden kann.
Die bei Cuhaj/Michael in Dollar angegebenen Preise wurden ohne Rücksicht auf den aktuellen Wechselkurs übernommen. Die Preise der abgebildeten Münzen ergeben sich i. d. R. aus dem Auktionsergebnis oder im Fall nicht verkaufter Münzen aus dem Schätzwert. Bei allen Preisangaben handelt es sich nur um grobe Werte, die für eine Einstufung als wertvoll oder nicht wertvoll ausreichend sind. Deshalb wurden auch nur die Minimal- und Maximalwerte in Abhängigkeit von der jeweiligen Qualität angegeben. Der Maximalpreis wird dabei i. d. R. nur zu erzielen sein, wenn es sich um tadellose bzw. prägefrische Exemplar handelt.
Auf die Zusammenstellung der Ergebnisse aus Auktionen und Listen von Volker Weege, Deutsche Münzen 800-2001, Wien 2001: Money Trend Verlag, sowie auf Volker Weege / Udo Lindner, Deutsche Lande 1500 bis 1806 – Bewertungskatalog, Wien 2011: Money Trend Verlag, wird verwiesen.
Alle Preisangaben sind selbstverständlich ohne Gewähr. Die Quellen der Abbildungen sind jeweils angegeben. Sind von einer Münze mehrere Varianten abgebildet, folgt die Darstellung der Systematik von Klein/Raff, dem wichtigsten Zitierwerk auf dem Gebiet württembergischer Münzen. Die Quellen der Abbildungen sind jeweils angegeben. Teilweise stammen diese aus der Numismatischen Datenbank Wien (NDW)3. Kurz vor seinem Tod hat mir Herr Weege die Nutzung auch der Bilder aus der NDW gestattet. Von dieser Erlaubnis habe ich aus Transparenzgründen aber nur in den Fällen Gebrauch gemacht, in denen mir die Nutzung des Bildmaterials durch die betreffenden Auktionshäuser bereits zu einem früheren Zeitpunkt gestattet wurde. Lag keine Erlaubnis zur Verwendung der Bilder vor oder hat das Auktionshaus auf meine Anfragen nicht geantwortet, wurde auf die Übernahme der Abbildungen verzichtet.
Die Verwendung der Bilder ist wie immer ein Kompromiss aus der notwendigen Größe, um auch Details erkennen zu können, und wirtschaftlichen Erwägungen, die die Verwendung von hochauflösenden Grafiken verbieten.
Ich danke den nachfolgend genannten Münzhandlungen bzw. Auktionshäusern für ihre Erlaubnis zur Verwendung des Materials. Ohne sie wäre dieser Katalog nicht möglich gewesen:
Auktionen Münzhandlung Sonntag
Dr. Busso Peus Nachf. e. K.
Emporium-Merkator, Hamburg
Fritz Rudolf Künker GmbH & Co. KG, Osnabrück / Lübke & Wiedemann, Stuttgart
Gorny & Mosch Giessener Münzhandlung
Münzen & Medaillen GmbH
Münzen Möller
Münzenhandlung Manfred Olding
Münzhandlung Ritter GmbH
Numismatik Lanz
Teutoburger Münzauktion & Handel GmbH
Konstanz, im März 2019
Dr. Manfred Miller
1 Cuhaj, George S. / Michael, Thomas: Standard Catalogue of Word Coins 1601-1700, 6th Edition, Iola, WI, 2014: Krause Publications; 1701-1800, 6th Edition, Iola, WI, 2013: Krause Publications; 1801-1900, 8th Edition, Iola, WI, 2015: Krause Publications.
2 Krause, Chester L. / Mishler, Clifford: Standard Catalogue of World Coins 1601-1700, 3. ed., Iola, WI, 2003; Bruce, Colin R. / Michael, Thomas: Standard Catalogue of World Coins 1701-1800, 4. ed., Iola, WI, 2007; Krause, Chester L. / Mishler, Clifford: Standard Catalogue of World Coins 1801-1900, 3. ed., Iola, WI, 2001. Die Ordnungsnummern wurden in den Folgeauflagen beibehalten.
3 Zugang über www.moneytrend.at, ID ist idR angegeben.
Hier sind die Herrscher von Württemberg aufgelistet. Zu beachten ist, dass Württemberg bis 1806, als Herzog Friedrich II. zu König Friedrich ernannt wurde, Wirtemberg hieß. Bis 1495 war Wirtemberg eine Grafschaft. Von Napoleon wurde es 1806 zum Königreich4 erhoben.
Herren und Grafen bis 1495:Konrad I. | Konrad II. | Ludwig I. | Ludwig II. | Hartmann I. | Ludwig III. | Ulrich I. | Ulrich II. | Eberhard I. | Ulrich III. | Ulrich IV. | Eberhard II. | Eberhard III. | Eberhard IV.
Stuttgarter Linie:Ulrich V. | Eberhard VI.
Uracher Linie:Ludwig I. | Ludwig II. | Eberhard V.
Herzöge 1495–1806:Eberhard I. | Eberhard II. | Ulrich | Christoph | Ludwig | Friedrich I. | Johann Friedrich | Eberhard III. | Wilhelm Ludwig | Eberhard Ludwig | Karl Alexander | Karl Eugen | Ludwig Eugen | Friedrich Eugen | Friedrich II.
Könige 1806–1918:Friedrich | Wilhelm I. | Karl | Wilhelm II.
Chefs des Hauses Württemberg: Wilhelm II. | Albrecht Herzog von Württemberg | Philipp Albrecht Herzog von Württemberg | Carl Herzog von Württemberg
Name
Herrschaft
Bemerkungen
Konrad I.
um 1081–1110
Konrad II.
um 1110–1143
Name
Herrschaft
Bemerkungen
Ludwig I.
1143–1158
Ludwig II.
1158–1181
Hartmann I.
1181–1240
Die Brüder Hartmann I. und Ludwig III. führten beide gleichzeitig den Titel „Graf von Wirtenberg“
Ludwig III.
1194–1241
Ulrich I.
, der Stifter, mit dem Daumen
1241–1265
Ulrich II.
1265–1279
Eberhard I.
, der Erlauchte
1279–1325
Ulrich III.
1325–1344
Ulrich IV.
1344–1362
gemeinsam mit
Eberhard II.
bis zu seinem Rücktritt 1362
Eberhard II.
, der Greiner, der Rauschebart
1344–1392
bis 1362 gemeinsam mit
Ulrich IV.
Beginn der Münzprägung in Württemberg (1374)
Eberhard III.
, der Milde
1392–1417
Eberhard IV.
, der Jüngere
1417–1419
Ludwig I.
und
Ulrich V.
1419–1426
unter Vormundschaft ihrer Mutter,
Henriette von Mömpelgard
Ludwig I.
1426–1442
Ulrich V.
1433–1442
gemeinsam mit
Ludwig I.
Teilung Württembergs durch den
Nürtinger Vertrag
Stuttgarter Linie
Name
Herrschaft
Bemerkungen
Ulrich V.
, der Vielgeliebte
1442–1480
Eberhard VI.
1480–1482
späterer Herzog
Eberhard II.
Uracher Linie
Name
Herrschaft
Bemerkungen
Ludwig I.
1442–1450
verheiratet mit
Mechthild von der Pfalz
Ludwig II.
1450–1457
Eberhard V.
, im Bart
1457–1482
Wiedervereinigung Württembergs durch den
Münsinger Vertrag
Vereintes Württemberg
Name
Herrschaft
Bemerkungen
Eberhard V.
, im Bart
1482–1495
ab 1495 als Herzog
Eberhard I.
, im Bart
Herzöge
Name
Herrschaft
Bemerkungen
Eberhard I.
, im Bart
1495–1496
Eberhard II.
1496–1498
Ulrich
1498–1550
Christoph
?
1550–1568
Ludwig
?
1568–1593
Friedrich I.
1593–1608
Johann Friedrich
1608–1628
Eberhard III.
1628–1674
Wilhelm Ludwig
1674–1677
Eberhard Ludwig
1677–1733
1677–1693 unter Vormundschaft seiner Mutter
Magdalena Sibylla von Hessen-Darmstadt
und seines Onkels
Herzog-Administrator Friedrich Carl von Württemberg-Winnental
Karl Alexander
1733–1737
Carl Eugen
1737–1793
1737–1738 unter Herzog-Administrator
Carl Rudolf
von Württemberg-Neuenstadt 1738–1744 unter Herzog Administrator
Carl Friedrich
(1690–1761) von Württemberg-Oels
Ludwig Eugen
1793–1795
Friedrich Eugen
1795–1797
Friedrich II.
1797–1806
ab 1. Januar 1806 als
Friedrich
König von Württemberg
Könige
Name
Herrschaft
Bemerkungen
Friedrich
1806–1816
Wilhelm I.
1816–1864
Karl
1864–1891
Wilhelm II.
1891–1918
Auflösung der Monarchie nach dem
Ersten Weltkrieg
1918
4https://de.wikipedia.org/wiki/Liste_der_Herrscher_von_Württemberg
https://de.wikipedia.org/wiki/Württemberg
Württemberg war ein seit dem Hochmittelalter bestehender Teilstaat des Heiligen Römischen Reichs deutscher Nation, des Rheinbundes, des Deutschen Bundes, des Deutschen Reiches, der 1952 im neu gebildeten Bundesland Baden-Württemberg aufging. Seine Haupt- und Residenzstadt war Stuttgart. Das Land bildete sich im 11. Jahrhundert aus dem Herrschaftsgebiet des Hauses Württemberg am mittleren Neckar heraus. Neben diesem Kerngebiet gehörten bis 1793 linksrheinische Gebiete im Elsass und um Montbéliard (Württemberg-Mömpelgard) zu Württemberg.
Seit dem 12. Jahrhundert zunächst eine Grafschaft, wurde das Land nach 1495 zum Herzogtum – mit den zeitweiligen Residenzen Stuttgart und Ludwigsburg – erhoben, 1803 zum Kurfürstentum und 1806 zum Königreich. Als solches war Württemberg vom Ende des Heiligen Römischen Reiches im Jahr 1806 bis zur deutschen Reichsgründung 1871 ein souveräner Staat. Als Gliedstaat des Deutschen Reiches wahrte Württemberg, ähnlich wie Bayern, Sonderrechte im Eisenbahn- und Postwesen, die am 30. März 1920 aufgrund von Bestimmungen der Weimarer Verfassung endeten. Die Novemberrevolution von 1918 hatte zum Sturz der Monarchie und zur Ausrufung des freien Volksstaats Württemberg geführt.
Von 1945 bis 1952 war Württemberg durch die alliierten Besatzungsmächte auf die Länder Württemberg-Hohenzollern mit der Hauptstadt Tübingen und Württemberg-Baden mit der Hauptstadt Stuttgart und dem Nordteil Badens aufgeteilt worden. Nach der Gründung der Bundesrepublik Deutschland wurde es 1952 mit Baden und den Hohenzollernschen Landen im neuen Land Baden-Württemberg vereint. Obwohl die Begriffe Schwaben und Württemberg umgangssprachlich oft synonym verwendet werden, gehört ein erheblicher Teil Württembergs nicht zu Schwaben und ein großer Teil Schwabens nicht zu Württemberg.
Abbildung 1: Königreich Württemberg5
Im 12. Jahrhundert erlangten die Württemberger das Grafenamt. Mit dem Ende der Stauferherrschaft in Schwaben um 1250 waren die Voraussetzungen für die territoriale Erweiterung der nunmehrigen Grafschaft Württemberg geschaffen. Durch die Heirat des Grafen Ulrich I. mit Mechthild von Baden im Jahr 1251 kam die spätere Hauptstadt Stuttgart zu Württemberg. Weitere Vergrößerungen der Herrschaft wurden unter Graf Ulrich III. (1325–1344) erreicht. In der für Württemberg siegreichen Schlacht bei Döffingen konnte Graf Eberhard II. am 23. August 1388 die Macht des Schwäbischen Städtebunds brechen. Herausragend während der Herrschaft des Grafen Eberhard III. (1392–1417) war die Erwerbung der Grafschaft Mömpelgard durch das Eheversprechen für den späteren Grafen Eberhard IV. mit Henriette von Mömpelgard am 13. November 1397.
Am 25. Januar 1442 wurde der Nürtinger Vertrag zwischen Ludwig I. und seinem Bruder Ulrich V. geschlossen. Dieser spaltete Württemberg in zwei Teile. Der Stuttgarter Teil unter Ulrich V. umfasste die Städte Cannstatt, Göppingen, Marbach, Neuffen, Nürtingen, Schorndorf und Waiblingen; zum Uracher Teil unter Ludwig I. gehörten die Städte Balingen, Calw, Herrenberg, Münsingen, Tuttlingen und Tübingen. Mömpelgard wurde nach dem Tod der Mutter der beiden Grafen, Henriette von Mömpelgard, 1444 zunächst dem Uracher Landesteil zugeschlagen.
Mit dem Münsinger Vertrag vom 14. Dezember 1482 und dem Esslinger Vertrag vom 2. September 1492 gelang es dem Grafen von Württemberg-Urach und späteren Herzog Eberhard im Bart, die Teilung Württembergs wieder aufzuheben. Der kinderlose Eberhard wurde alleiniger Herrscher des wiedervereinigten Lands. Die Nachfolge wurde auf den amtierenden Grafen von Württemberg-Stuttgart Eberhard VI. festgelegt, der das Land aber gemeinsam mit einem Zwölferausschuss aus der sogenannten Ehrbarkeit, den Vertretern der adeligen und nicht-adeligen Stände im Land, regieren sollte.
Näheres zum Stammbaum sowie der Herrscherfolge der Württemberger siehe unter
Stammliste des Hauses Württemberg
Liste der Herrscher von Württemberg
Zeitalter der konfessionellen Spannungen bis 1648
Am 21. Juli 1495 wurde Württemberg auf dem Reichstag zu Worms vom römisch-deutschen König Maximilian I. zum Herzogtum erhoben. Der habsburgische Kaiser war aber nicht bereit, die Option auf das historische Stammesherzogtum Schwaben für sein eigenes Haus dadurch preiszugeben, dass er den traditionsreichen Titel eines Herzogs von Schwaben an Eberhard im Bart verliehen hätte. So entstand anstelle dessen das (kleinere) Herzogtum Württemberg.
Noch im selben Jahr gab Eberhard im Bart dem Herzogtum seine erste Landesordnung. Nach seinem Tod 1496 und dem von der Ehrbarkeit durchgeführten Putsch der württembergischen Landstände gegen Eberhard II. 1498 war die erste Hälfte des 16. Jahrhunderts unter Herzog Ulrich von Krisen und militärischen Auseinandersetzungen gekennzeichnet, die erst unter Herzog Christoph ihren Abschluss fanden. Nach Steuererhöhungen kam es 1514 zu Aufständen der Bauern („Armer Konrad“), die Ulrich blutig niederschlug. Noch im selben Jahr wurde der Tübinger Vertrag geschlossen, der als wichtigstes württembergisches Verfassungsdokument gilt und bis 1806 Gültigkeit behalten sollte.
Nachdem Herzog Ulrich 1519 die Reichsstadt Reutlingen überfallen hatte, wurde er von den Truppen des Schwäbischen Bundes unter Anführung seines bayrischen Schwagers Herzog Wilhelm IV. aus Württemberg vertrieben. Das Land wurde von Kaiser Karl V. unter Statthalterschaft der Habsburger gestellt, so dass Erzherzog Ferdinand von Österreich, der spätere römisch-deutsche König, zunächst einmal auch Württembergs Landesherr wurde. Erst 1534 gelang es Ulrich mit Hilfe des hessischen Landgrafen Philipp I., der gegen den österreichischen Statthalter Philipp von Pfalz-Neuburg zu Felde zog und in der Schlacht bei Lauffen siegreich war, sein Land zurückzuerobern. Dennoch blieb Ulrich nach dem Vertrag von Kaaden den Habsburgern gegenüber abhängig. Nach Ulrichs Rückkehr aus dem Exil führte er ab 1534 die Reformation in Württemberg ein. Hierbei standen ihm die Reformatoren Ambrosius Blarer, Johannes Brenz und Erhard Schnepf zur Seite. Anfänglich war die württembergische Reformation der Versuch einer Vermittlung zwischen der zwinglianischen und der lutherischen Ausrichtung. Mit der Entlassung Blarers 1538 war jedoch der Weg frei für eine rein lutherisch geprägte Fürstenreformation, die mit der Säkularisation von Kirchengut einherging.
Herzog Christoph setzte den Aufbau der staatlichen Strukturen konsequent fort, die bereits unter Eberhard I. begonnen wurde. Sehr viele Regelwerke und Gesetze wurden unter seiner Regentschaft erarbeitet. Herausragend sind dabei die Große Kirchenordnung von 1559, die alle bisherigen staatlichen und kirchlichen Regelungen kodifizierte und erweiterte. Nachdem Christophs Sohn Herzog Ludwig 1593 kinderlos verstarb, ging die Herrschaft auf Friedrich I. aus der Linie Mömpelgard über. Seine Politik war darauf ausgerichtet, die Privilegien der Ehrbarkeit zurückzuführen und den Adel zu stärken. Dies und seine merkantilistische Wirtschaftspolitik weisen Friedrich klar als Vertreter des frühen Absolutismus aus. Unter seinem Baumeister Heinrich Schickhardt entstanden viele Bauwerke im Stil der Renaissance.
Im Dreißigjährigen Krieg 1618 bis 1648 gehörte Württemberg zu einer der vom Krieg meistbetroffenen Regionen überhaupt. Ab 1628 stand das Land mehr oder weniger dauerhaft unter der Kontrolle fremder Truppen. Durch das Restitutionsedikt Kaiser Ferdinands II. verlor Württemberg etwa ein Drittel seines Territoriums. Nach der Schlacht bei Nördlingen 1634, bei der das württembergische Heer auf der Seite der unterlegenen Schweden gekämpft hatte, kam es zu Plünderungen und Brandschatzungen im Land. Herzog Eberhard III. floh ins Exil nach Straßburg. In der Folgezeit wurde das Land durch Armut, Hunger und die Pestepidemie im Jahr 1637 erheblich entvölkert. Württemberg zählte, ursprünglich im Jahr 1618, eine Einwohnerzahl von 350.000, im Jahr 1648 beherbergte Württemberg nach schweren Kriegsverlusten, Pest und Landflucht lediglich noch etwa 120.000 Einwohner.
Zeitalter des Absolutismus
Mit dem Westfälischen Frieden 1648, bei dem der württembergische Gesandte Johann Konrad Varnbüler die territoriale Wiederherstellung des Landes in seinen alten Grenzen aushandelte, begann der Wiederaufbau und die Wiederherstellung der wirtschaftlichen und administrativen Strukturen des Landes. Diese richteten sich zwar stark an den Gegebenheiten der Vorkriegszeit aus, stärkten aber erneut die Stellung der Ehrbarkeit. Ende des 17. Jahrhunderts wurde Württemberg in die kriegerischen Auseinandersetzungen des Deutschen Reiches mit Frankreich, den Pfälzer Erbfolgekrieg, den fünften Österreichischen Türkenkrieg und den Spanischen Erbfolgekrieg hineingezogen. Im Westen des Landes kam es dabei zu größeren Verwüstungen durch die marodierenden Truppen des französischen Generals Ezéchiel de Mélac (zum Beispiel 1692 bei der Zerstörung von Schlosses und Kloster Hirsau).
Die Regentschaft Herzogs Eberhard Ludwig, dessen Vater nur neun Monate nach seiner Geburt starb, war ein starker Kontrast und zugleich Nährboden für den sich herausbildenden württembergischen Pietismus. Hierzu gehörte vor allem der prunkvolle Bau des Schlosses Ludwigsburg ab 1704, wo sich Eberhard Ludwig mit seiner einflussreichen langjährigen Mätresse Wilhelmine von Grävenitz niederließ, während seine Ehefrau weiterhin in Stuttgart blieb. Eine Provokation der herrschenden Kreise und Moralvorstellungen war sicher auch die Ansiedlung der 1700 aus Frankreich vertriebenen Waldenser in Württemberg und die Verlegung der Hauptstadt 1724 in das damals satirisch häufig als „Lumpenburg“ bezeichnete Ludwigsburg.
Nachfolger Eberhard Ludwigs, dessen einziger Sohn und Enkel bereits vor ihm verstarben, war 1733 der zur katholischen Kirche konvertierte Karl Alexander aus der Seitenlinie Württemberg-Winnental. Karl Alexander, der bereits im Alter von zwölf Jahren in den kaiserlichen Militärdienst eintrat und dort bereits mit 33 Jahren zum Generalfeldmarschall ernannt wurde, hatte durch seine auch nach seinem Amtsantritt andauernden militärischen Engagements und seinen aufwändigen höfischen Stil einen sehr hohen Finanzbedarf und machte deshalb den Juden Joseph Süß Oppenheimer zu seinem Finanzberater mit weitgehenden Entscheidungsbefugnissen in der Wirtschafts- und Finanzpolitik des Landes. Nach dem unerwarteten Tod Karl Alexanders am 12. März 1737 wurde der als „Jud Süß“ diffamierte Oppenheimer noch am selben Tag festgenommen. Der darauffolgende Prozess gegen ihn, in dem sich der aufgestaute Neid und Hass der evangelischen württembergischen Oberschicht gegen Oppenheimer und den katholischen Herzog entlud, endete mit seiner Hinrichtung am 4. Februar 1738 und hatte stark antisemitische Züge.
Beim Tode Karl Alexanders war sein Sohn und Nachfolger Herzog Carl Eugen gerade erst neun Jahre alt. Er wuchs in Brüssel auf und wurde von 1741 bis zu seinem eigentlichen Amtsantritt 1744 am Hof Friedrichs des Großen in Potsdam und Berlin erzogen. Von seinem Amtsantritt im Jahr 1744 bis um 1770 war Carl Eugen ein stark absolutistisch geprägter despotischer Herrscher, der keine freie Meinungsäußerung und Opposition duldete. Die tyrannische Art seiner Regierung in dieser Zeit wurde auch in den frühen Werken des 1759 in Marbach geborenen Friedrich Schiller reflektiert. Politisch schloss sich Carl Eugen im Siebenjährigen Krieg dem Habsburgischen Österreich gegen Preußen an. Die außenpolitische Niederlage bei Kriegsende 1763 und das damit verbundene innenpolitische Wiedererstarken der Ehrbarkeit sowie die durch seinen prunkvollen Regierungsstil zerrütteten Staatsfinanzen zwangen Carl Eugen zum Umdenken. Zu seinem 50. Geburtstag 1778 rief er selbst den Neubeginn und die Umkehr aus. Abrüstung des Heeres, außenpolitische Zurückhaltung und die Rückführung der Staatsausgaben einerseits sowie andererseits die Förderung des Bildungswesens und der Kultur waren die Eckpfeiler des zweiten Teils seiner Regierung bis zu seinem Tod 1793. Diese Wende schrieb das Volk seiner bis heute im Land noch verehrten in morganatischer Ehe mit ihm verheirateten zweiten Ehefrau Franziska von Hohenheim zu.
Nach seinem Tod regierten seine beiden Brüder Ludwig Eugen und Friedrich Eugen das Land jeweils für zwei Jahre, bevor die Regentschaft auf den späteren König Friedrich überging.
Napoleonische Kriege
Ende des 18. Jahrhunderts stand Württemberg vor großen territorialen Veränderungen. Im Pariser Vertrag vom 20. Mai 1802 wurden die 1793 vom revolutionären Frankreich annektierten linksrheinischen Besitzungen Mömpelgard und Reichenweier endgültig an Frankreich abgegeben. Gleichzeitig wurden aber Gebietserweiterungen zugesichert, die 1803 und 1806 nach dem Reichsdeputationshauptschluss und der darauf folgenden Mediatisierung und Säkularisation umgesetzt wurden. Zahlreiche kleine Herrschaften wurden aufgelöst, von denen viele dem neu gebildeten Staat als Neuwürttemberg einverleibt wurden. Herzog Friedrich regierte das zum Kurfürstentum erhobene und nun auch Altwürttemberg genannte Herzogtum Württemberg und den neuen Staat Neuwürttemberg in Personalunion.
Mit Wirkung vom 1. Januar 1806 wurde Württemberg zum Königreich erhoben und im Juli 1806 Mitglied des Rheinbunds. Der erste König Friedrich verbündete sich ab 1805 mit Napoleon. Seine Bündnistreue sicherte ihm weitgehende Handlungsfreiheit in der Innenpolitik, deren Ziel die konsequente Modernisierung des Staates und die Abschaffung der Privilegien der Ehrbarkeit in Altwürttemberg sowie der Adligen in den hinzugewonnenen Gebieten war. Württemberg beteiligte sich 1812/13 am Krieg gegen Russland, aus dem von 15.800 württembergischen Soldaten nur einige Hundert zurückkehrten. Nach der Völkerschlacht bei Leipzig wechselte Württemberg ins Lager der Alliierten über. Die Gebietszuwächse des Landes wurden durch den Wiener Kongress 1815 völkerrechtlich bestätigt und das Königreich Mitglied des Deutschen Bundes.
Mit dem Amtsantritt seines Sohnes König Wilhelm I. am 30. Oktober 1816 kam es zu einem Politikwechsel. Wilhelm erließ eine Amnestie, senkte die Steuern und setzte 1819 eine umfassende Verwaltungsreform auf der Basis einer neuen modernen Verfassung durch. Gemeinsam mit seiner Frau Königin Katharina, einer Tochter des russischen Zaren Paul I. war die Politik der ersten Jahre stark auf die Linderung der wirtschaftlichen Not breiter Bevölkerungskreise ausgerichtet. Katharina, die am 9. Januar 1819 im Alter von nur 30 Jahren starb, widmete sich mit großem Engagement der Sozialfürsorge. So gehen die Gründung des Katharinenstifts als Mädchenschule, des Katharinenhospitals, der Württembergischen Landessparkasse, der Universität Hohenheim und weiterer Institutionen auf sie zurück. Auf Basis der Verfassung von 1819 und der kommunalen Selbstverwaltung bildete sich ein bürgerlicher Liberalismus in Württemberg heraus. Außenpolitisch verfolgte Wilhelm das Ziel, die staatlichen Strukturen in Deutschland weiter zu bereinigen und auf sechs Staaten zu begrenzen. Mittel zu diesem nie erreichten Ziel war eine starke Verbindung mit Russland. Thronfolger Karl heiratete folgerichtig am 13. Juli 1846 die Zarentochter Olga.
Karl, der die Regierung 1864 antrat, war allerdings ein Verfechter der Bildung eines deutschen Nationalstaats, der 1871 mit der Gründung des Kaiserreichs verwirklicht wurde. Württemberg sicherte sich allerdings (bis 1920) als sogenannte Reservatrechte die Besteuerung von Bier- und Branntwein nach Landesrecht sowie die Verwaltung des Eisenbahn-, Post-, Telegraphen- und Militärwesens durch das Land. Der letzte württembergische König Wilhelm II. war auch noch nach seiner Abdankung am 9. November 1918 in der Bevölkerung sehr angesehen.
5 Ssch (https://commons.wikimedia.org/wiki/File:KgrWuerttemberg.png), „KgrWuerttemberg“, https://creativecommons.org/licenses/by-sa/3.0/legalcode
Die Münzgeschichte Württembergs beginnt am 17. Januar 1374, als Graf Eberhard II. der Greiner (1344-1392) von Kaiser Karl IV. das Recht bekommt, Hellermünzen zu schlagen.
Eberhard II. darf jetzt nach dem Vorbild der alten Münzstätte Hall (Schwäbisch Hall) einen Pfennig schlagen, der im tagtäglichen Gebrauch auch zum Haller oder genauer gesagt, zum Heller wird. Diese Silbermünze wiegt zwischen 0,35 und 0,45 Gramm (wie der Haller Heller) und hat auf der einen Seite eine ausgestreckte Handfläche (wie ihr Vorbild der Haller Heller) in der eine liegende Hirschstange (das württembergische Wappen hat drei Hirschstangen) ist und auf der anderen Seite, wie beim Haller Heller, ein Gabelkreuz mit Punkten in dessen Winkeln. Die Akzeptanz dieser Münze ist damit psychologisch gewährleistet.
Die ersten 50 Jahre der württembergischen Münzgeschichte sind durch Münzverträge bestimmt, die von den württembergischen Grafen mit den benachbarten Herrschaften und den Reichsstädten in Oberschwaben und am Bodensee geschlossen wurden.
Der Kirchheimer Vertrag von 1396 sah für Württemberg neben der Ausgabe von Hellern, die jetzt statt der Hand zwei bzw. drei Hirschstangen zeigen, zum ersten mal Schillinge im Wert von 12 Hellern vor. Diese Prägungen, die ungefähr 2 Gramm wiegen, tragen auf der Vorderseite das Wappen und den Namen des Landesherrn, auf der Rückseite ein Blumenkreuz6.
Schon 8 Jahre später änderte sich das Aussehen der Münzen erneut. Während die dem Münzvertrag von 1404 entsprechenden Schillinge mit Wappen, Helm und seiner Zier noch nicht nachgewiesen konnten, begegnen uns die Heller häufig in Heimatfunden (Jagdhornpfennige). Der berühmte Riedlinger Vertrag von 1423 brachte zum ersten mal die Ausprägung der Jagdhornpfennige, die einseitig waren und in ihrem Wert zwei Hellern entsprachen. Dieser Vertrag, der zunächst auf zehn Jahre abgeschlossen war, blieb über fünfzig Jahre in Kraft und bestimmte damit das Münz- und Währungswesen des schwäbischen Raums entscheidend7.
Im letzten Viertel des 15. Jahrhunderts änderte sich die württembergische Währungspolitik. Nachdem die Teilnehmer des Riedlinger Vertrags nun doch auseinander gingen, da die ehemaligen Vereinbarungen nicht mehr den tatsächlichen Verhältnissen entsprachen, wurde die benachbarte Markgrafschaft Baden neuer Vertragspartner Württembergs8. Der Leonberger Münzvertrag vom 2. Juli 1475 zwischen den Grafen Ulrich V. und Eberhard V. von Württemberg und den Markgrafen Christoph und Albrecht von Baden sah zunächst noch keine Ausprägung von Münzen vor, sondern er regelte nur die Tarifierung des Guldens sowie einzelner Münzsorten und legte zudem fest, welchem Geld der Umlauf in den beiden Ländern verwehrt werden sollte. Um den durch diese Bestimmungen eingetretenen spürbaren Mangel an Kleingeld zu beheben, kam man 1478 und 1479 überein, gemeinsam in den wenige Jahre zuvor von Graf Eberhard V. im Bart neu errichteten Münzstätte in Tübingen Heller, Pfennige und Schillinge zu schlagen9.
Während die Heller und Pfennige entweder das württembergische oder badische Wappen in der jetzt erstmals verwendeten vierfeldigen Form für sich zeigen, tragen die Schillinge die Wappen und die Namen der drei Münzherren zugleich (wohl bis 1493/94). Geprägt wurden insgesamt 127 366 Schillinge, 3 347 308 Pfennige und 40 768 Heller10.
Mit der Verleihung der Herzogswürde an Eberhard im Bart 1495 war auch die Berechtigung zur Ausgabe von Goldmünzen verbunden. Da Eberhard aber bald danach am 24. Februar 1496 starb, kam es zu keiner derartigen Prägung mehr.
Erst Herzog Ulrich (1498/1503-1519 und 1534-1550) nahm das Recht zur Ausprägung sämtlicher silberner und goldener Münzen wahr. Die erste Prägeperiode reicht von 1501 bis 1519 und bietet ein weitaus interessanteres Bild als die sich nur über zwei Jahre von 1537-1538 erstreckende zweite Prägeperiode11. Während unter Eberhard im Bart als Münzdarstellung noch das Wappen dominiert, nimmt nun auf den neuen Großprägungen in Gestalt von Talern sowie entsprechenden Halb-, Drittel-, Viertel- und Achtelstücken in Anlehnung an italienische Vorbilder das Herrscherporträt diesen Platz ein. Im Gegensatz zu diesen Achteltalern müssen die ersten Goldgulden, die wohl ab 1503 in Württemberg ausgegeben wurden, in einer sehr großen Stückzahl geprägt worden sein, da nicht weniger 56 verschiedene Stempelkombinationen bekannt sind.
Nach der Vertreibung des Herzogs im Jahr 1519 fiel das Land für mehr als ein Jahrzehnt an Österreich. Die in dieser Zeit der Fremdherrschaft im Namen von Kaiser Karl V. und Erzherzog Ferdinand in der Stuttgarter Münze geprägten Münzen tragen dementsprechend neben dem württembergischen auch das österreichische Wappen. In die Zeit der österreichischen Besetzung fällt auch die erste allgemeine Reichsmünzordnung, die 1524 von Kaiser Karl V. auf dem Reichstag von Esslingen erlassen wurde. In ihr wurde die kölnische Mark mit 233,856 Gramm als Grundgewicht festgelegt und der Silbergulden (Güldener, Guldiner, Reichsguldiner) als Äquivalent zum Goldgulden zur Reichsmünze erklärt12.
Ein zu hohes Feingewicht gegenüber den weit verbreiteten Talern der sächsischen Herzöge und der Grafen von Schlick in Joachimstal, ein zu hoher Feingehalt der entsprechenden Teilstücke wie Halbguldiner, Viertelguldiner, Groschen und Halbgroschen sowie mangelnde Vorschriften für die Prägung von Kleingeld verhinderten jedoch von vorn herein einen Erfolg dieser Münzordnung. Selbst der Bruder des Kaisers, Erzherzog Ferdinand, der seit 1522 in den Erblanden und seit 1526 auch in Böhmen und Ungarn regierte, lehnte die Reichsmünzordnung für seine Länder ab13.
Während der Regierungszeit des Herzogs Christoph (1550-68) wurde die Münzprägung gleich durch drei verschiedene, von den Kaisern in relativ kurzen Abständen erlassenen Reichsmünzordnungen bestimmt. Der Augsburger Reichstag von 1551 erklärte die inzwischen in Süddeutschland weit verbreiteten österreichischen Kreuzer zum Reichsgeld und setzte den Wert des nach wie vor als Guldiner bezeichneten Taler auf 72 Kreuzer fest. Das Aussehen der reichsgesetzlichen Münzen wurde verbindlich festgelegt. An Stelle des fürstlichen Porträts trat das