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Die Produktion von Biogas aus Abfallstoffen oder Agrarprodukten ist eine wichtige Komponente im Energiekonzept unserer Zukunft. Erfahren Sie in diesem Buch alles Wissenswerte zur Planung der Anlagentechnik für landwirtschaftliche und industrielle Biogasanlagen. Ein besonderer Fokus wird auf die Wirtschaftlichkeit von Biogasanlagen sowie die Aufbereitung und Verwertung von Speiseresten und Marktabfällen gelegt. Schäden an Biogasanlagen und deren mögliche Sanierung werden ausführlich erläutert. Weitere Themen: Vorteile einer Biogasanlage - Funktionsweise und Planung der Anlagetechnik - Hinweise zu rechtlichen Rahmenbedingungen.
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Seitenzahl: 157
Veröffentlichungsjahr: 2014
Uwe Görisch / Markus Helm
Biogasanlagen
Ulmer E-Books
Mit derzeit ca. 8 000 Stück sind Biogasanlagen heute ein wesentlicher Teil bei der Energieversorgung aus Erneuerbaren Energien in Deutschland geworden.
Im Gegensatz zu Windkraft- und Fotovoltaikanlagen habe sie dabei einen unschätzbaren Vorteil: Sie besitzen Einrichtungen, um die Energie zu speichern und bedarfsgerecht abzugeben.
In den Silos der Biogasanlagen befindet sich durch Fotosynthese umgewandelte, gespeicherte Sonnenenergie. Neben diesen „Langzeitspeichern“ haben sie mit ihren Gasspeichern Möglichkeiten, die Gasproduktion und den Verbrauch an Gas entkoppeln zu können. Wird das Biogas zu Biomethan aufbereitet und in das Erdgasnetz eingespeist, erschließt sich eine weitere, umfassende Speichermöglichkeit, um die Energie bedarfsgerecht zur Verfügung stellen zu können.
In den letzten Jahren sind die Erneuerbaren Energien – und Biogasanlagen im Speziellen – oft in die Kritik geraten: Die „Vermaisung“ der Landschaft, der Wettbewerb zwischen Energie- und Nahrungsmittelproduktion, steigende Pachtpreise, Nitrat im Grundwasser und Lärmbelästigung durch Transportfahrzeuge sind die am häufigsten genannten Kritikpunkte.
Es ist nicht ungewöhnlich, dass Technologien, die das Nischendasein verlassen und auch optisch sichtbar werden, in das Bewusstsein der Bevölkerung treten und damit auch Gegenstand öffentlicher Diskussion werden. Und das ist gut so.
Wichtig ist dabei allerdings, dass sachlich diskutiert wird. Dass objektiv Probleme erkannt und beseitigt werden und nicht nur ein Schubladendenken einsetzt.
Zu hohe Preise für Inputstoffe schädigen primär erst einmal den wirtschaftlichen Erfolg der Biogasanlagen selbst, bis hin zur drohenden Insolvenz. Bodenabtrag und Nitratprobleme beim Anbau von Mais sind nicht erst durch die Zunahme der Zahl von Biogasanlagen bekannt geworden. Und es gibt seit Jahrzehnten das notwendige Wissen, wie sich diese Probleme beim Maisanbau vermeiden lassen. Und bezüglich des Pestizideinsatzes lässt sich anmerken, dass dieser beim Maisanbau deutlich geringer ist als z. B. bei Getreide.
Mit dem EEG 2012 wurden Quoten zur Begrenzung des Maisanteils in der Inputmischung und zur Wärmenutzung eingeführt. Man muss sich aber auch darüber im Klaren sein, dass Mais eben der vergleichsweise am preiswertesten zu produzierende Inputstoff für Biogasanlagen ist. Alternativen gibt es, aber die sind teurer. Biogas aus Abfällen: Ja gerne. Aber da sprechen wir dann über ein Potential von 50–100 Biogasanlagen in Deutschland. Das sind Stammtischparolen von Politikern, die dort ihre Klientel akquirieren möchten. Das wird uns bei den Bemühungen zur Erhöhung des Anteils Erneuerbarer Energien nicht wirklich weiter bringen.
„Biogas kann’s“, das haben die letzten Jahre eindrucksvoll gezeigt. Biogas kann vor allem gespeichert und bedarfsgerecht eingesetzt werden. Man muss ihm nur auch weiter die Chance und die Unterstützung geben, es auch in Zukunft zeigen zu können. Das ist die gesellschaftliche und politische Herausforderung.
An dieser Stelle möchte ich allen Mitautoren danken. Der Dank gilt auch dem Verlag, der diese Publikation durch Mittragen des wirtschaftlichen Risikos überhaupt erst ermöglicht hat. Mein besonderer Dank gilt meiner Kollegin, Frau Kiermaier-Fertl, die die mühevolle Arbeit der redaktionellen Zusammenführung und Korrektur der Beiträge der Autoren übernommen hat.
Freising, im Sommer 2013
Dr. Markus Helm
Die Errichtung und der Betrieb einer Biogasanlage sind sowohl aus ökologischen als auch aus ökonomischen Gründen interessant.
Biogasanlagen verarbeiten nachwachsende Rohstoffe oder organische Reststoffe und erzeugen daraus Biogas, das zur Umwandlung in elektrische Energie und Wärme genutzt werden kann. Sie sind also ein Baustein im Erneuerbare-Energien-Mix, der notwendig ist, um die weltweiten, europaweiten und deutschen Klimaziele zu erreichen.
Die deutsche Bundesregierung hat beschlossen, dass Deutschland bis zum Jahr 2020 seine Treibhausemissionen um 40 % (bezogen auf das Basisjahr 1990) reduzieren wird, wenn die EU-Staaten einer Reduzierung der europäischen Emissionen um 30 % im gleichen Zeitraum zustimmen (BMU 2012).
Der Ausbau der erneuerbaren Energien ist ein wichtiger Baustein auf diesem Weg.
Um das Ziel zu erreichen, trat bereits im Jahr 2000 das Gesetz für den Vorrang erneuerbarer Energien (EEG) in seiner ersten Fassung in Kraft.
Nach dem EEG in der ab 1. Januar 2012 geltenden Fassung (EEG 2012) soll mit diesem Gesetz der Anteil erneuerbarer Energien am gesamten Bruttoendenergieverbrauch bis 2020 auf mindestens 18 % erhöht werden. Aktuell liegt er bei 12,2 % (DBFZ 2012).
Dementsprechend sieht das EEG 2012 auch eine Förderung der Stromerzeugung aus Biomasse, sprich der Nutzung von Biogas, vor.
Betreiber von Biogasanlagen erhalten somit für das Inbetriebnahmejahr sowie die 20 folgenden Jahre eine feste Vergütung, die den Betrieb der Biogasanlagen auch ökonomisch interessant machen soll.
Durch die Wirkung des EEG seit 2000 ist die Anzahl der Biogasanlagen in Deutschland bis Ende 2011 auf inzwischen etwa 7 200 Anlagen mit einer installierten Leistung von 3 500 MWel gestiegen (FNR 2012). Dabei lag die durchschnittliche Anlagenleistung bei 396 kWel (DBFZ 2012).
Abb. 1 Entwicklung der Anzahl und der installierten elektrischen Leistung der Biogasanlagen in Deutschland (FNR 2012) © Artur Piestricow
Der jährliche Zubau war in den letzten Jahren mit 1 000 Anlagen im Jahr 2010 und 1 300 Anlagen in 2011 deutlich höher als in den Jahren davor. Der Anlagenzubau erfolgte mit über 45 % vor allem in der Leistungsklasse 250–499 kWel.
Neben diesen Biogasverstromungsanlagen waren Ende 2011 auch 83 Biogasaufbereitungs- und Einspeiseanlagen zur Einspeisung von Biomethan in das Erdgasnetz in Betrieb. Die jährliche Einspeisekapazität liegt bei ca. 460 Millionen Nm3/a, was grob überschlagen weitere ca. 220 MWell bedeutet (DBFZ 2012).
Damit werden durch die Biogasanlagen ca. 7,2 % der gesamten installierten Leistungsäquivalenz in Deutschland gestellt (DBFZ 2012).
Zur weiteren Beschreibung der bestehenden Biogasanlagen hat das Deutsche Biomasseforschungszentrum (DBFZ) mit Sitz in Leipzig 729 Fragebögen einer Anlagenbefragung ausgewertet (DBFZ 2012).
Aufgrund dieser Befragung ergab sich ein massebezogener Substrateinsatz (Frischmasse) von
49 % nachwachsenden Rohstoffen
43 % Exkremente
7 % Bioabfall
1 % industrielle und landwirtschaftliche Reststoffe
Dies zeigt, dass die meisten Biogasanlagen mit nachwachsenden Rohstoffen und Gülle betrieben werden. Der Einsatz von Abfällen ist dagegen von der Masse her unbedeutend.
Auffallend ist dabei, dass bei Anlagen bis 70 kWel der Wirtschaftsdüngereinsatz mit 79 % besonders hoch ist, zwischen 71 und 500 kWel liegt er um die 50 % und bei Anlagen über 1 000 kWel bei nur noch ca. 20 %. In der letztgenannten Klasse liegt der Bioabfallanteil bei 17 %, in den Klassen darunter nur im einstelligen Prozentbereich.
Bei den Einzelstoffen liegt Mais mit knapp 40 Gewichts-% an erster Stelle, gefolgt von Rindergülle mit ca. 31 % und Bioabfall mit ca. 7 %.
Bei den Biogasanlagen mit Gasaufbereitung und -einspeisung in das Erdgasnetz, die üblicherweise im Bereich der hohen Leistungsklassen vorzufinden sind, ist Maissilage mit fast 73 % der wichtigste Einsatzstoff, gefolgt von Grassilage und Getreide-GPS mit jeweils einem Anteil von ca. 7 % an der eingesetzten Gesamtmasse.
Diese Verteilung kann als Folge der Gesetzgebung interpretiert werden: Mit dem EEG 2004 erfolgte eine strikte Trennung von NawaRo-Biogasanlagen und Bioabfallvergärungsanlagen, mit dem EEG 2009 eine Förderung des Einsatzes von Wirtschaftsdünger. Zukünftig ist, bedingt durch die Vorgaben des EEG 2012, mit einer Zunahme des Einsatzes von Grassilage und Getreide-GPS sowie von Abfällen zu rechnen.
Das Bio- und Grünabfallaufkommen beträgt in Deutschland ca. 9 Mio t/a (Kern, M., Sprick, W. 2011). Die Autoren schätzen dabei, dass durch eine optimierte Sammlung und durch die Einführung der getrennten Erfassung organischer Abfälle, wie sie mit dem neuen KrwG spätestens 2015 geboten ist, ein zusätzliches Potential von ca. 1–2 Mio t/a organischer Abfälle zur Verfügung steht.
Vor diesem Hintergrund sollten die Erwartungen bzw. Forderungen einiger Interessensgruppen, in Biogasanlagen Abfälle statt Nachwachsender Rohstoffe zu vergären, sehr kritisch hinterfragt werden.
Hinsichtlich der Technik überwiegen nach der Umfrage des DBFZ bei den dort hauptsächlich erfassten NawaRo-Anlagen ganz eindeutig Verfahren der Nassfermentation mit 92 %. Trockenfermentationsverfahren folgen mit 6 %, Garagenverfahren (= Feststoffvergärung) liegen bei 2 %. Dabei wurden 57 % der Anlagen zwei- oder mehrstufig und 43 % einstufig betrieben.
Auch bei den Abfallvergärungsanlagen gab es nach Untersuchungen von Kern, M. und Sprick, W. (2011) seit 1995 eine kontinuierliche Zunahme von unter zehn auf heute ca. 100 Stück. Dabei verarbeiten 48 % der Anlagen mehr als 50 % Bioabfälle, 20 % der Anlagen mehr als 50 % tierische Nebenprodukte und 17 % der Anlagen mehr als 50 % Gülle. Gülle-Kovergärungsanlagen befinden sich hauptsächlich in Brandenburg und Mecklenburg-Vorpommern, wobei der Gülleanteil in Brandenburg z. B. 65–80 % beträgt.
Von den ca. 100 Abfallvergärungsanlagen können ca. 20 jeweils der Feststoffvergärung in Garagen und der Trockenfermentation (Pfropfenstromverfahren) zugeordnet werden. Auf die Nassvergärung entfallen mehr als 40 Anlagen. Während die Trocken- und Feststoffvergärungsanlagen fast ausschließlich zur Verarbeitung von Bio- und Grünabfällen genutzt werden, werden die Nassvergärungsanlagen zu mehr als 20 % für hauptsächlich tierische Nebenprodukte und zu knapp 15 % überwiegend zur Bio- und Grüngutvergärung eingesetzt.
Die klassische NawaRo-Biogasanlage ist also die zweistufige Nassvergärungsanlage zwischen 250 und 500 kWel. Bei Abfallvergärungsanlagen überwiegt ebenfalls die Nassvergärung. Inputmaterialbedingt haben hier aber auch die Trocken- und die Feststoffvergärung eine Bedeutung.
Mit dem EEG 2012 wird die Abfallvergärung in Deutschland zunehmen. Die Neufassung des Gesetzes lässt zum einen die gemeinsame Vergärung von nachwachsenden Rohstoffen und Abfällen zu. Zum anderen sieht es nach § 27a für Anlagen, die mindestens 90 Gewichts-% Bioabfälle aus Haushalten, Grüngut und Marktabfälle einsetzen, eine erhöhte Vergütung für Strom vor. Momentan ist vor allem zu beobachten, dass Interesse besteht, Kompostierungsanlagen um eine Vergärungsstufe als sogenannte Vorschaltanlage zu erweitern. Da aber das verwertbare Abfallpotential begrenzt ist, kann man wohl nicht davon ausgehen, dass die Abfallvergärung einen auch nur annähernd so starken Boom erleben wird und wesentlich zur Energieversorgung beitragen kann wie die NawaRo-Biogasanlagen in den letzten Jahren.
Auch für NawaRo-Anlagen wurden mit dem EEG 2012 (siehe dazu die Ausführungen in Kapitel 2) die Weichen entscheidend neu gestellt. Dies wird dazu führen, dass
kleine Güllevergärungsanlagen mit mindestens 80 % Gülleanteil und max. 75 kWel Leistung interessanter werden
größere Anlagen für die Mitvergärung von Gülle weniger interessant werden
Anlagen mit 750 kWel und mehr an Bedeutung verlieren werden
Biogasanlagen, die das Biogas zu Biomethan aufbereiten und in das Erdgasnetz einspeisen zunehmen werden
Mais als Inputstoff zugunsten von Gras und GPS an Bedeutung verlieren wird
Mischanlagen zur Vergärung von nachwachsenden Rohstoffen und Abfällen zunehmen werden.
Das EEG ist erstmals im Jahr 2000 in Kraft getreten und hat damals das Stromeinspeisungsgesetz abgelöst. Es wurde 2004, 2008 und nunmehr mit Wirkung ab 01.01.2012 teilweise grundlegend überarbeitet. Derzeit hängt die Beantwortung der Frage, welches EEG auf welche Anlage anwendbar ist, von der Inbetriebnahme derselben ab:
Das EEG 2012 gilt für Biogasanlagen, die seit 01.01.2012 neu in Betrieb genommen wurden. Die Inbetriebnahme wird hierbei als erstmalige Inbetriebsetzung des Generators der Anlage nach Herstellung der technischen Betriebsbereitschaft der Anlage definiert, unabhängig davon, ob der Generator mit Erneuerbaren Energien oder sonstigen Energieträgern in Betrieb gesetzt wurde. Für derartige Anlagen gelten die gesamten Regelungen des EEG 2012. Hat hingegen eine Biogasanlage bereits vor dem 01.01.2012 eine Inbetriebnahme durchgeführt, gelten insoweit nicht die Regelungen des EEG 2012, sondern weiterhin diejenigen des EEG 2009. Lediglich in den Übergangsvorschriften des § 66 EEG 2012 finden sich vereinzelt Regelungen, die auch Bestandsanlagen beachten müssen.
Hier vorliegend sei nur auf Neuanlagen nach dem EEG 2012 eingegangen. Sofern Bestandsanlagen mit einem Inbetriebnahmejahr vor 2012 umgebaut, erweitert oder ansonsten umgestaltet werden sollen, ist auf die weiterführende Literatur zu verweisen (z. B. Loibl, Maslaton, von Bredow, Walter: Biogasanlagen im EEG, 3. Auflage 2012).
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