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Inventur, Inventar, Bilanz, Kontenplan - das sind nur einige Begriffe, die die Buchhaltung ausmachen. Viele Studierende schrecken davor zurück. Das Lern- und Arbeitsbuch führt Schritt für Schritt und leicht verständlich in die Grundlagen der Buchführung ein. Zahlreiche Übersichten, Merksätze, Zusammenfassungen und viele Aufgaben erleichtern das Verständnis. Ein Teil der Übungsaufgaben kann direkt im Buch bearbeitet werden. Vertiefende Aufgaben finden die Studierenden zudem im Online-Service zum Buch. Dort können alle Lösungen zu den unterschiedlichen Aufgabentypen eingesehen werden. Das Buch richtet sich in erster Linie an Studierende der Wirtschaftswissenschaften. Es ist aber auch für das Selbststudium geeignet.
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Seitenzahl: 258
utb 8593
Eine Arbeitsgemeinschaft der Verlage
Brill | Schöningh – Fink · Paderborn
Brill | Vandenhoeck & Ruprecht · Göttingen – Böhlau Verlag · Wien · Köln
Verlag Barbara Budrich · Opladen · Toronto
facultas · Wien
Haupt Verlag · Bern
Verlag Julius Klinkhardt · Bad Heilbrunn
Mohr Siebeck · Tübingen
Narr Francke Attempto Verlag – expert verlag · Tübingen
Ernst Reinhardt Verlag · München
transcript Verlag · Bielefeld
Verlag Eugen Ulmer · Stuttgart
UVK Verlag · München
Waxmann · Münster · New York
wbv Publikation · Bielefeld
Wochenschau Verlag · Frankfurt am Main
Prof. Dr. Jörg Wöltje lehrt an der Hochschule Karlsruhe – Technik und Wirtschaft – und ist Verfasser einer Vielzahl von Wirtschaftsbüchern.
Jörg Wöltje
Arbeitsbuch5., überarbeitete Auflage
UVK Verlag · München
Benutzungshinweise
Es gibt zahlreiche Beispiele und sehr viele Übungsaufgaben zur optimalen Lernerfolgssicherung und zur Kontrolle des Lernerfolgs – sowohl im Buch integriert als auch online unter www.uvk.digital/9783825287917.
Die Lösungen zu allen Übungsaufgaben finden Sie ebenfalls online unter www.uvk.digital/9783825287917.
Bibliografische Information der Deutschen Nationalbibliothek
Die Deutsche Nationalbibliothek verzeichnet diese Publikation in der Deutschen Nationalbibliografie; detaillierte bibliografische Daten sind im Internet über <http://dnb.dnb.de> abrufbar.
Das Werk einschließlich aller seiner Teile ist urheberrechtlich geschützt. Jede Verwertung außerhalb der engen Grenzen des Urheberrechtsgesetzes ist ohne Zustimmung des Verlages unzulässig und strafbar. Das gilt insbesondere für Vervielfältigungen, Übersetzungen, Mikroverfilmungen und die Einspeicherung und Verarbeitung in elektronischen Systemen.
5., überarbeitete Auflage 2021
4., überarbeitete Auflage 2019
3., überarbeitete Auflage 2018
2., überarbeitete und erweiterte Auflage 2015
1. Auflage 2014
© UVK Verlag München 2021
– ein Unternehmen der Narr Francke Attempto Verlag GmbH + Co. KG
Dischingerweg 5, D-72070 Tübingen
Einbandgestaltung: Atelier Reichert, Stuttgart
Cover-Illustration: © branchecarica – Fotolia.com
Internet: www.narr.de
eMail: [email protected]
utb-Nr. 8593
ISBN 978-3-8252-8791-7 (Print)
ISBN 978-3-8385-8791-2 (ePDF)
ISBN 978-3-8463-8791-7 (ePub)
Vorwort zur 5. Auflage
Liebe Leserinnen und Leser,
Die sehr gute Resonanz der vergangenen Auflage ermöglichte die vorliegende neue Auflage. Dafür möchte ich mich bei allen Leserinnen und Lesern bedanken.
Es wurde der aktuelle Rechtsstand des Jahres 2021 berücksichtigt, wie z. B. die Sozialversicherungsbeiträge oder die Kleinunternehmerregelung. In zahlreichen Kapiteln wurden Ergänzungen, weiterführende Erläuterungen/Abbildungen/Tabellen sowie detaillierte Beschreibungen von Sachverhalten vorgenommen. Dies betrifft z. B. die Inventurverfahren, die Bilanzerstellung, die Ermittlung des Roh- und Reingewinns sowie des Eigenkapitals, die Inzahlungnahme von Gütern oder die Pauschalwertberichtigung zu Forderungen, weitergehende Erläuterungen bei der Umsatzsteuer sowie neue Übungsaufgaben.
Bedanken möchte ich mich wieder bei meiner Kollegin Frau Prof. Dr. Katrin Haußmann und meinem Kollegen Herrn Prof. Dr. Hendrik Kunz. Des Weiteren bedanke ich mich bei Herrn Dr. Jürgen Schechler vom UVK-Verlag für die immer sehr gute Zusammenarbeit.
Da ich für Anregungen und Verbesserungsvorschläge immer sehr dankbar bin, möchte ich Sie, liebe Leserinnen und Leser bitten, Ihre Hinweise direkt an mich zu richten (E-Mail: [email protected]).
Vielen Dank im Voraus für Ihre Unterstützung sowie viel Freude und Erfolg beim Lernen.
Karlsruhe, im August 2021
Jörg Wöltje
Vorwort zur 4. Auflage
Liebe Leserinnen und Leser,
dieses Buch bietet Ihnen einen einfachen, aber fundierten Einstieg in die Finanzbuchführung. In der Neuauflage wurde das erfolgreiche Konzept beibehalten. Es wurden einige Ergänzungen und Verbesserungen vorgenommen. Außerdem wurden die Online-Aufgaben und -Lösungen erweitert.
Bedanken möchte ich mich für die fachliche Unterstützung und den regen Informationsaustausch mit meiner Kollegin Frau Prof. Dr. Katrin Haußmann und meinem Kollegen Herrn Prof. Dr. Hendrik Kunz. Des Weiteren bedanke ich mich bei Herrn Dr. Jürgen Schechler vom UVK-Verlag für die sehr gute Zusammenarbeit.
Da ich für Anregungen und Verbesserungsvorschläge immer sehr dankbar bin, möchte ich Sie, liebe Leserinnen und Leser bitten, Ihre Hinweise direkt an mich zu richten (E-Mail: [email protected]).
Vielen Dank im Voraus für Ihre Unterstützung sowie viel Freude und Erfolg beim Lernen.
Karlsruhe, im Juni 2019
Jörg Wöltje
Vorwort zur 3. Auflage
Liebe Leserinnen und Leser,
das bewährte didaktische Konzept des Lehr- und Arbeitsbuchs wurde beibehalten und wendet sich an Studierende der wirtschaftlichen Studiengänge sowie an Teilnehmer von Weiterbildungsveranstaltungen, die sich mit den Grundlagen der Buchführung und der Jahresabschlusserstellung in kompakter, anschaulicher und anwendungsorientierter Weise vertraut machen möchten. Zur Vertiefung und zum besseren Verständnis finden Sie zahlreiche Übungen mit Lösungen online unter www.uvk-lucius.de/schritt-fuer-schritt.
Die Neuauflage basiert auf dem aktuellen Rechtsstand. Es wurde bspw. das zweite Bürokratieentlastungsgesetz, die Auswirkungen des BilRuG und die Beitragssätze der Sozialversicherung 2018 berücksichtigt. Weiter vertiefen können Sie Ihren Kenntnisstand im Ergänzungsbuch „Jahresabschluss Schritt für Schritt“, das ebenfalls im UVK-Verlag erschien.
Meinen Studierenden an der Hochschule Karlsruhe danke ich für die konstruktiven Anregungen, die zur Weiterentwicklung des Buches beitrugen. Besonders bedanken möchte ich mich bei Herrn Dr. Jürgen Schechler vom UVK-Verlag für die ausgezeichnete Zusammenarbeit.
Da ich für Anregungen und Verbesserungsvorschläge immer sehr dankbar bin, möchte ich Sie, liebe Leserinnen und Leser bitten, Ihre Hinweise direkt an mich zu richten (E-Mail: [email protected]).
Vielen Dank im Voraus für Ihre Unterstützung sowie viel Freude und Erfolg beim Lernen.
Karlsruhe, im März 2018
Jörg Wöltje
Vorwort zur 2. Auflage
Liebe Leserinnen und Leser,
erfreulicherweise hat sich das didaktische Konzept des Buches bewährt, sodass nach kurzer Zeit eine Neuauflage herausgebracht werden konnte.
Das vorliegende Lehr- und Übungsbuch bietet Ihnen einen einfachen, aber fundierten Einstieg in die Welt der Buchführung. Es wendet sich vor allem an Studierende im Grundstudium an Universitäten, Hochschulen und Akademien. Zahlreiche Übersichten, Merksätze, Beispiele und Übungen mit Lösungen online unter www.uvk-lucius.de/schritt-fuer-schritt erläutern den Stoff und zeigen die praktischen Anwendungsmöglichkeiten auf. Das Buch kann begleitend zu den Vorlesungen, aber auch zum Selbststudium eingesetzt werden. Vorkenntnisse sind nicht notwendig.
In dieser zweiten Auflage wurden die Änderungen, die sich durch das BilRuG (Bilanzrichtlinie-Umsetzungsgesetz) ergeben, berücksichtigt.
Ferner wurden in dem vorliegenden Buch einige Verbesserungen und Ergänzungen vorgenommen. Besonders hervorzuheben ist das neue Kapitel Schritt 8 Leasing. Es werden die verschiedenen Leasingvarianten vorgestellt und die damit verbundene Aktivierung des Leasingobjekts entweder beim Leasinggeber oder beim Leasingnehmer. Die Buchungssätze werden zu den unterschiedlichen Leasingvarianten sowohl aus Sicht des Leasinggebers als auch aus Sicht des Leasingnehmers ausführlich dargestellt.
Da ich für Anregungen und Verbesserungsvorschläge immer sehr dankbar bin, möchte ich Sie, liebe Leserinnen und Leser bitten, Ihre Hinweise direkt an mich zu richten (E-Mail: [email protected]).
Vielen Dank im Voraus für Ihre Unterstützung sowie viel Freude und Erfolg beim Lernen.
Karlsruhe, im Juli 2015
Jörg Wöltje
Vorwort zur 1. Auflage
Die Finanzbuchführung blickt auf eine lange erfolgreiche Entwicklungsgeschichte zurück. Zum ersten Mal wurde das geschlossene System der Buchführung in der 1494 erschienenen literarischen Darstellung „Summa de Arithmetica, Proportioni et Proportinalita“ von Luca Pacioli erwähnt. Heute bildet die Buchführung, als Herzstück des Rechnungswesens, die Basis für den Jahresabschluss und ein erfolgreiches Controlling im Unternehmen.
In diesem Lehr- und Übungsbuch werden die Grundlagen der Buchführung sowie die Jahresabschlusserstellung in kompakter, verständlicher, anschaulicher und anwendungsorientierter Art dargestellt. Somit richtet es sich in erster Linie an Studierende im Grundstudium der wirtschaftswissenschaftlichen Studiengänge, aber es ist auch sehr gut für das Selbststudium und die Erwachsenenweiterbildung geeignet.
Bei diesem Lehr- und Übungsbuch wurde besonderer Wert auf die Didaktik gelegt:
Die Lernziele werden zu Beginn eines jeden Kapitels beschrieben.
Mithilfe von Übersichtsschaubildern, Ablaufdiagrammen, Zusammenfassungen und Merksätzen wird das Lernen erleichtert und das Einprägen des Lernstoffes gefördert.
Es gibt zahlreiche Beispiele und sehr viele Übungsaufgaben zur optimalen Lernerfolgssicherung und zur Kontrolle des Lernerfolgs – sowohl im Buch integriert als auch online unter www.uvk-lucius.de/schritt-fuer-schritt.
Die Lösungen zu allen Übungsaufgaben finden Sie ebenfalls online unter www.uvk-lucius.de/schritt-fuer-schritt.
Das Buch ist so geschrieben, dass die notwendigen Schnittstellen für einen tieferen Einstieg in die Gebiete „Jahresabschluss, Jahresabschlussanalyse und Bilanzpolitik“ gelegt werden.
Die perfekte Ergänzung liefert das speziell auf dieses Lehr- und Übungsbuch abgestimmte Buch von Jörg Wöltje: „Jahresabschluss Schritt für Schritt“, ebenfalls mit zahlreichen Abbildungen, Beispielen, Übungsaufgaben, Merksätzen und Zusammenfassungen.
Mein herzlicher Dank gilt Frau Michaela Göggel und Frau Alexandra Glombik für das Korrekturlesen. Ferner möchte ich mich bei Herrn Dr. Jürgen Schechler vom UVK-Verlag für die sehr gute und unkomplizierte Zusammenarbeit bedanken.
Da ich für Anregungen und Verbesserungsvorschläge immer sehr dankbar bin, möchte ich Sie, liebe Leserinnen und Leser bitten, Ihre Hinweise direkt an mich zu richten (E-Mail: [email protected]).
Vielen Dank im Voraus für Ihre Unterstützung sowie viel Freude und Erfolg beim Lernen.
Karlsruhe, im August 2014
Jörg Wöltje
Vorwort
Abkürzungsverzeichnis
Schritt 1:
Einführung in das betriebliche Rechnungswesen
Schritt 2:
Inventur, Inventar und Bilanz
Schritt 3:
Doppelte Buchführung mithilfe von Konten
Schritt 4:
Unterkonten des Eigenkapitalkontos
Schritt 5:
Organisation der Buchführung
Schritt 6:
Warenverkehr
Schritt 7:
Buchungen im Absatz- und Beschaffungsbereich
Schritt 8:
Leasinggeschäfte
Schritt 9:
Buchungen im Personalbereich
Schritt 10:
Vorbereitende Jahresabschlussarbeiten
Schritt 11:
Die Hauptabschlussübersicht
Fallbeispiele
Literaturverzeichnis
Index
Vorwort
Abkürzungsverzeichnis
Schritt 1: Einführung in das betriebliche Rechnungswesen
1.1 Einführung
1.2 Aufgaben und Funktionen des betrieblichen Rechnungswesens
1.3 Externes Rechnungswesen
1.4 Internes Rechnungswesen
1.4.1 Kosten- und Leistungsrechnung
1.4.2 Planungsrechnung
1.4.3 Betriebliche Statistik
1.5 Die Buchführung als Herzstück der unternehmerischen Informationsverarbeitung
1.5.1 Grundlagen der Buchführung
1.5.2 Gesetzliche Grundlagen der Buchführung
1.5.3 Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung (GoB)
1.6 Doppelte Buchführung als System der Finanzbuchführung
1.7 Grundbegriffe des betrieblichen Rechnungswesens
1.7.1 Bestandsgrößen
1.7.2 Stromgrößen
Schritt 2: Inventur, Inventar und Bilanz
2.1 Inventur
2.1.1 Inventurformen
2.1.2 Zeitpunkte für die Inventur
2.1.3 Varianten der Inventuraufnahmen
2.2 Inventar
2.3 Bilanz
2.3.1 Unterschied zwischen dem Inventar und der Bilanz
2.3.2 Vorschriften zu Form und Inhalt der Bilanz
2.3.3 Gliederung der Bilanz
2.4 Wertveränderungen in der Bilanz
2.4.1 Aktivtausch
2.4.2 Passivtausch
2.4.3 Aktiv-Passiv-Mehrung
2.4.4 Aktiv-Passiv-Minderung
Schritt 3: Doppelte Buchführung mithilfe von Konten
3.1 Auflösung der Bilanz in Bestandskonten
3.2 Die Eröffnung der Bestandskonten
3.3 Buchen von Geschäftsvorfällen auf Konten
3.4 Abschließen der Bestandskonten
3.5 Merkregeln für die Buchungen
Schritt 4: Unterkonten des Eigenkapitalkontos
4.1 Erfolgskonten
4.1.1 Aufwendungen
4.1.2 Erträge
4.1.3 Bestandsveränderungen fertiger und unfertiger Erzeugnisse
4.2 Gewinn- und Verlustkonto als Abschlusskonto der Erfolgskonten
4.3 Gewinn- und Verlustrechnung (GuV)
4.3.1 Erfolgsermittlung
4.3.2 Handelsrechtliche Gewinnbegriffe
4.4 Privatkonten
4.5 Übersicht über die Konten
4.6 Konten und Buchungszusammenhänge
Schritt 5: Organisation der Buchführung
5.1 Kontenrahmen und Kontenplan
5.2 Gliederungskriterien
5.3 Belegorganisation
5.3.1 Rechnungen
5.3.2 Arten der Belege
5.4 Bücher der Finanzbuchführung
5.4.1 Systembücher
5.4.2 Nebenbücher
Schritt 6: Warenverkehr
6.1 Buchungen beim Warenverkehr im Handelsbetrieb
6.1.1 Einheitliches Warenkonto
6.1.2 Auflösung des einheitlichen Warenkontos
6.2 Umsatzsteuer
6.2.1 Funktion der Umsatzsteuer
6.2.2 Gesetzesgrundlage
6.2.3 Steuergegenstand
6.2.4 Das Umsatzsteuersystem
6.2.5 Kleinunternehmerregelung
6.2.6 Buchungen der Umsatzsteuer
6.2.7 Zahllast
6.2.8 Vorsteuerüberhang
6.2.9 Umsätze im EU-Binnenmarkt
6.2.10 Umsätze mit Unternehmen aus dem Drittlandgebiet
6.2.11 Anforderungen an eine Rechnung
6.3 Buchung der Privatentnahmen
6.3.1 Geldentnahme
6.3.2 Umsatzsteuerpflichtige Entnahmen
6.4 Buchungen von Bestandsveränderungen im Industriebetrieb
6.4.1 Bestandsveränderungen bei den Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffen
6.4.2 Bestandsveränderungen bei unfertigen und fertigen Erzeugnissen
6.4.3 Zusammenfassung der Buchungssätze bei Bestandsveränderungen
Schritt 7: Buchungen im Absatz- und Beschaffungsbereich
7.1 Die Behandlung von Preisnachlässen und Erlösschmälerungen
7.1.1 Nachlässe vom Verkäufer
7.1.2 Erhaltene Nachlässe
7.1.3 Nachlässe für Kunden
7.2 Die Behandlung von Bezugs- und Vertriebskosten
7.2.1 Anschaffungskosten
7.2.2 Warenvertriebskosten
7.3 Rücksendungen und Gutschriften
7.4 Anzahlungen
7.4.1 Anzahlungen an Lieferanten (geleistete Anzahlungen)
7.4.2 Anzahlungen von Kunden (erhaltene Anzahlungen)
Schritt 8: Leasinggeschäfte
8.1 Einführung Leasinggeschäfte
8.2 Leasingformen
8.2.1 Finanzierungsleasing
8.2.2 Operating Leasing
8.2.3 Spezialleasing
8.2.4 Sale-and-lease-back
8.3 Bilanzierung von Leasingverhältnissen beim Finanzierungsleasing
8.3.1 Mobilien-Leasing bei Vollamortisationsverträgen (Full-pay-out-Leasing)
8.3.2 Mobilien-Leasing bei Teilamortisationsverträgen (Non-pay-out-Leasing)
8.3.3 Immobiles Leasing bei Vollamortisationsverträgen
8.3.4 Immobiles Leasing bei Teilamortisationsverträgen
8.3.5 Sale-and-lease-back
8.4 Buchungen bei Zuordnung des Objektes zum Leasinggeber
8.4.1 Leasingvertrag mit Vollamortisation ohne Option
8.4.2 Vertrag mit Vollamortisation und Kaufoption
8.4.3 Vertrag mit Vollamortisation und Mietverlängerungsoption
8.4.4 Vertrag mit Teilamortisation und Andienungsrecht
8.4.5 Vertrag mit Teilamortisation und Kündigungsrecht
8.4.6 Vertrag mit Teilamortisation und Aufteilung des Mehrerlöses
8.4.7 Vertrag mit Vollamortisation und Sonderzahlung
8.5 Buchungen bei Zuordnung des Objektes zum Leasingnehmer
8.5.1 Vertrag mit Vollamortisation ohne Option
8.5.2 Vertrag mit Vollamortisation und Kaufoptionsrecht
8.5.3 Vertrag mit Vollamortisation und Mietverlängerungsoption
8.5.4 Vertrag mit Vollamortisation und Sonderzahlung
Schritt 9: Buchungen im Personalbereich
9.1 Bruttoarbeitsentgelt
9.2 Nettoarbeitsentgelt
9.3 Vermögenswirksame Leistungen
9.4 Sozialaufwendungen
9.4.1 Gesetzliche Sozialaufwendungen
9.4.2 Freiwillige Sozialaufwendungen
9.4.3 Lohnsteuer
9.5 Lohn- und Gehaltsabrechnung
Schritt 10: Vorbereitende Jahresabschlussarbeiten
10.1 Abschreibungen auf Gegenstände des Anlagevermögens
10.1.1 Abschreibungen auf abnutzbares Anlagevermögen
10.1.2 Direkte und indirekte Abschreibung
10.1.3 Abschreibungsverfahren
10.2 Geringwertige Wirtschaftsgüter (GWG) und Sammelposten
10.3 Abschreibungen und Wertberichtigungen auf Forderungen aLuL
10.3.1 Bewertung der Kundenforderungen
10.3.2 Bewertungsverfahren bei den Forderungen aLuL
10.4 Andere aktivierte Eigenleistungen
10.5 Periodengerechte Erfolgsabgrenzung
10.5.1 Transitorische Rechnungsabgrenzung
10.5.2 Antizipative Rechnungsabgrenzung
10.5.3 Rückstellungen
10.5.4 Zusammenfassung periodengerechte Erfolgsermittlung
10.6 Latente Steuern
10.6.1 Entstehungsmöglichkeiten für latente Steuern
10.6.2 Verbuchung der latenten Steuern
10.6.3 Ausweisvarianten der latenten Steuern in der Bilanz
Schritt 11: Die Hauptabschlussübersicht
11.1 Aufgabe der Hauptabschlussübersicht
11.2 Summenbilanz (Probebilanz)
11.3 Saldenbilanz I (Überschussbilanz)
11.4 Umbuchungen
11.5 Schlussbilanz und Erfolgsübersicht
Fallbeispiele
Literaturverzeichnis
Index
A
Abschreibungsbetrag, Aktiva bzw. Aktivseite
AB
Anfangsbestand
Abb.
Abbildung
Abs.
Absatz
AfA
Absetzung für Abnutzung
AfaA
Absetzung für außergewöhnliche Abnutzung
AfS
Absetzung für Substanzverringerung
AG
Aktiengesellschaft. Arbeitgeber
AHK
Anschaffungs- oder Herstellungskosten
AktG
Aktiengesetz
AK
Anschaffungskosten
aLuL
aus Lieferungen und Leistungen
ALV
Arbeitslosenversicherung
AN
Arbeitnehmer
ANK
Anschaffungsnebenkosten
AO
Abgabenordnung
ARAP
aktiver Rechnungsabgrenzungsposten
Art.
Artikel
AV
Anlagevermögen, Arbeitslosenversicherung
AW
Anschaffungswert
BA
Bundesanzeiger, Betriebsausgaben
BBK
Zeitschrift für Buchführung, Bilanzierung, Kostenrechnung
BewG
Bewertungsgesetz
BFH
Bundesfinanzhof
BGA
Betriebs- und Geschäftsausstattung
BGB
Bürgerliches Gesetzbuch
BilKoG
Bilanzkontrollgesetz
BilMoG
Bilanzrechtsmodernisierungsgesetz
BilRUG
Bilanzrichtlinie-Umsetzungsgesetz
BilReG
Bilanzrechtsreformgesetz
BiRiLiG
Bilanzrichtlinien-Gesetz
BMF
Bundesministerium der Finanzen
BMG
Bemessungsgrundlage
BMJ
Bundesministerium für Justiz
BStBl
Bundessteuerblatt
BV
Bestandsveränderung, Betriebsvermögen
CF
Cashflow
Co.
Compagnie (Kompanie i.S.v. Gesellschaft)
D
Degressionsbetrag
DATEV
Datenverarbeitungsorganisation des steuerberatenden Berufes in der BRD e.G.
DAX
Deutscher Aktienindex
Doppik
Doppelte Buchführung in Konten
DRS
Deutscher Rechnungslegungsstandard
DRSC
Deutsches Rechnungslegungs Standards Committee e. V.
DVFA
Deutsche Vereinigung für Finanzanalyse und Asset Management e.V.
DVFA/SG
Deutsche Vereinigung für Finanzanalyse und Anlageberatung/ Schmalenbach-Gesellschaft e.V.
€
Euro
e.G.
eingetragene Gesellschaft
EB
Endbestand, Eröffnungsbilanz
eBanZ
elektronischer Bundesanzeiger
EBIT
Earnings Before Interest and Taxes
EBITDA
Earnings Before Interest, Taxes, Depreciation and Amortization
EBK
Eröffnungsbilanzkonto
EDV
elektronische Datenverarbeitung
EE-Steuern
Steuern vom Einkommen und Ertrag
EGHGB
Einführungsgesetz zum HGB
ELSTER
elektronische Steuererklärung
e.K.
eingetragener Kaufmann
EK
Eigenkapital
ESt
Einkommensteuer
EStÄR
Einkommensteuer-Änderungsrichtlinien
EStDV
Einkommensteuer-Durchführungsverordnung
EStG
Einkommensteuergesetz
EStH
amtliches Einkommenssteuerhandbuch
EStH
Einkommensteuer-Hinweise
EStR
Einkommensteuer-Richtlinien
EU
Europäische Union
EUR
Euro
EUSt
Einfuhrumsatzsteuer
e.V.
eingetragener Verein
EVA
Economic Value Added
EWB
Einzelwertberichtigung
FE
fertige Erzeugnisse
FEK
Fertigungseinzelkosten/Fertigungslöhne
FGK
Fertigungsgemeinkosten
Fibu
Finanzbuchhaltung
Fifo
First in first out
FK
Fremdkapital
F&E
Forschung und Entwicklung
GAAP
Generally Accepted Accounting Principles
GbR
Gesellschaft bürgerlichen Rechts
GenG
Genossenschaftsgesetz
GewSt
Gewerbesteuer
GKR
Gemeinschaftskontenrahmen der Deutschen Industrie
GKV
Gesamtkostenverfahren
GmbH
Gesellschaft mit beschränkter Haftung
GmbHG
GmbH-Gesetz
GoB
Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung
GuV
Gewinn- und Verlustrechnung
GoB
Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung
GoBil
Grundsätze ordnungsmäßiger Bilanzierung
GoD
Grundsätze ordnungsmäßiger Dokumentation
GoI
Grundsätze ordnungsmäßiger Inventur
GuV
Gewinn- und Verlustrechnung
GWG
geringwertige Wirtschaftsgüter
H
Haben
HB
Handelsbilanz
HFA
Hauptfachausschuss des Instituts der Wirtschaftsprüfer
Hi
Hilfsstoffe
HGB
Handelsgesetzbuch
HK
Herstellungskosten
HR
Handelsregister
HRefG
Handelsreformgesetz
IAS
International Accounting Standard(s)
IASB
International Accounting Standards Board
IASC
International Accounting Standards Committee
IDW
Institut der Wirtschaftsprüfer in Deutschland e.V.
IFRS
International Financial Reporting Standards
IKR
Industriekontenrahmen
JA
Jahresabschluss
kalk.
kalkulatorisch
KapCoRiLiG
Kapitalgesellschaften- und Co-Richtlinie-Gesetz
KapG
Kapitalgesellschaft(en)
KapAEG
Kapitalaufnahmeerleichterungsgesetz
KapESt
Kapitalertragssteuer
KfzSt
Kraftfahrzeugsteuer
KG
Kommanditgesellschaft
KGaA
Kommanditgesellschaft auf Aktien
KirSt
Kirchensteuer
KLR
Kosten- und Leistungsrechnung
KonTraG
Gesetz zur Kontrolle u. Transparenz im Unternehmensbereich
KSt
Körperschaftssteuer
KStG
Körperschaftssteuergesetz
KV
Krankenversicherung
kum
kumuliert
LG
Leasinggeber
Lifo
Last in first out
LN
Leasingnehmer
LSt
Lohnsteuer
LStDV
Lohnsteuerdurchführungsverordnung
LuL
Lieferungen und Leistungen
MEK
Materialeinzelkosten
MGK
Materialgemeinkosten
MwSt
Mehrwertsteuer
ND
Nutzungsdauer
OHG
Offene Handelsgesellschaft
OP
offene Posten
P
Passiva
p
Abschreibungsprozentsatz
p.a.
pro anno (= pro Jahr)
PRAP
passiver Rechnungsabgrenzungsposten
PublG
Publizitätsgesetz
PV
Pflegeversicherung
PWB
Pauschalwertberichtigung
PublG
Publizitätsgesetz
RAP
Rechnungsabgrenzungsposten
RBW
Restbuchwert
RegE
Regierungsentwurf
Rewe
(Betriebliches Rechnungswesen)
RHB
Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe
Ro
Rohstoffe
RV
Rentenversicherung
RW
Restwert
S
Soll
SA
Securities Act
SAV
Sachanlagevermögen
SB
Schlussbestand, Schlussbilanz
SBK
Schlussbilanzkonto
SE
Societas Europaea
SEC
Securities and Exchange Commission
SFAS
Statement of Financial Accounting Standards
SKR
Spezialkontenrahmen
SK
Selbstkosten
SolZ
Solidaritätszuschlag
St.
Stück
StB
Steuerbilanz
Std.
Stunde
T€
Tausend Euro
ÜJ
Übergangsjahr
UFE
Unfertige Erzeugnisse
UKV
Umsatzkostenverfahren
US GAAP
United States-Generally Accepted Accounting Principles
USt
Umsatzsteuer
UStAE
Umsatzsteuer-Anwendungserlass
UStG
Umsatzsteuergesetz
UStDV
Umsatzsteuerdurchführungsverordnung
UV
Umlaufvermögen
v. G. u. s. L.
von Gegenständen und sonstigen Leistungen
vBP
vereidigter Buchprüfer
VermBG
Vermögensbildungsgesetz
VK
Vertriebskosten
vwL
vermögenswirksame Leistungen
VSt
Vorsteuer
WE
Wareneingang
WEK
Wareneingangskonto
WVK
Warenverkaufskonto
WP
Wirtschaftsprüfer
Lernziele
Im ersten Kapitel lernen Sie die Grundsätze, die Aufgaben des „Betrieblichen Rechnungswesens“ und die entsprechenden Informationsadressaten kennen. Des Weiteren erhalten Sie einen Überblick über diese Thematik. Sie werden die Eingliederung des Rechnungswesens in die betrieblichen Geschäftsprozesse verstehen und zwischen dem internem und externem Rechnungswesen unterscheiden können. Anschließend wissen Sie, wer die Adressaten des Rechnungswesens sind. Mit den Fachbegriffen und den gesetzlichen Grundlagen des externen Rechnungswesens werden Sie vertraut gemacht, d. h. Sie erhalten einen Überblick über die Buchführungspflicht. Des Weiteren lernen Sie die Grundsätze der ordnungsmäßigen Buchführung kennen. Sie werden begreifen, dass die Buchführung eine zentrale Aufgabe im Unternehmen erfüllt, und Sie können sich unter dem Begriff des Rechnungswesens etwas vorstellen.
Das betriebliche Rechnungswesen umfasst alle Verfahren zur zahlenmäßigen Abbildung der betrieblichen Prozesse im Unternehmen. Hier werden alle Zahlungsvorgänge und Güterströme vollständig, richtig und systematisch erfasst, überwacht und analysiert. Die allgemeine Aufgabe des betrieblichenRechnungswesens besteht darin, alle Zahlungsvorgänge und Güterströme vollständig, richtig und systematisch zu erfassen, zu überwachen und auszuwerten. Man unterscheidet hierbei zwischen internen Interessenten (Eigentümer [Unternehmer], Geschäftsführung, Bereichsleiter, Aufsichtsrat bzw. Beirat und Arbeitnehmervertreter [z. B. Wirtschaftsausschuss]) und externen Interessenten (Eigentümer [Eigenkapitalgeber], Lieferanten, Kunden, Banken, Finanzamt, Konkurrenten und Mitarbeiter), welche unterschiedliche Informationsbedürfnisse haben. Daher gliedert man das Rechnungswesen entsprechend den Adressaten in ein Externes und in ein Internes Rechnungswesen.
Das folgende Schaubild zeigt Ihnen die Einordnung der Buchführung mit der Bilanz und der Gewinn- und Verlustrechnung innerhalb der funktionalen Aufbauorganisation eines Unternehmens.
Die Buchführung gewährleistet mit der Bilanz stichtagsbezogen am Ende eines Geschäftsjahres (Bilanzstichtag) den Überblick über die Vermögens- und Finanzlage (Kapitallage) eines Unternehmens. Die Gewinn- und Verlustrechnung (GuV) dagegen stellt als eine zeitraumbezogene Rechnung alle zwischen dem letzten und diesem Bilanzstichtag aufgetretenen Aufwendungen und Erträge zusammen und ermittelt das Unternehmensergebnis, d. h. den Gewinn oder Verlust des Geschäftsjahres.
Abb. 1.1: Die Buchführung als Informationsquelle über die wirtschaftliche Lage eines Unternehmens innerhalb der Unternehmensorganisation.
In Anlehnung an: Plinke, W.: Plädoyer für eine funktions- und nutzenorientierte Rechnungswesendidaktik, 2013, S. 26.
Das betriebliche Rechnungswesen ist ein Instrument zur Erfassung der betrieblichen Vorgänge und wertet diese aus. Die folgende Abbildung zeigt die wesentlichen Funktionen des betrieblichen Rechnungswesens.
Abb. 1.2: Überblick über die Funktionen des betrieblichen Rechnungswesens
Die Hauptfunktionen des betrieblichen Rechnungswesens lassen sich folgendermaßen zusammenfassen:
Dokumentationsfunktion: Aufzeichnung aller ökonomisch relevanten betrieblichen Sachverhalte (Geschäftsvorfälle) aufgrund von Belegen, die das Vermögen, das Kapital und den Gesamterfolg des Unternehmens beeinflussen. Außerdem hat das Rechnungswesen eine Zahlungsbemessungsfunktion, d. h. es stellt alle Informationen zur Verfügung, auf deren Basis, die Höhe der Gewinnausschüttungen, die erfolgsabhängigen Vergütungen oder die Steuerlast ermittelt werden.
Rechenschaftslegungs- und Informationsfunktion:
−Aufgrund gesetzlicher Vorschriften erfolgt eine jährliche Rechenschaftslegung, d. h. eine Darstellung der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Unternehmens nach außen. Diese Informationen sind z. B. für Anteilseigner, Gesellschafter, Kreditgeber, Kunden, Lieferanten, Investoren, Finanzbehörden aber auch für die interessierte Öffentlichkeit von Bedeutung.
−Interne Informationsbeschaffung für Planungs- und Kontrollzwecke.
Planungsfunktion: Bereitstellung des aufbereiteten Zahlenmaterials als Grundlage für alle unternehmerischen Planungen und Entscheidungen, z. B. über Investitionen, Unternehmenskäufe, Märkte, Sortimentsgestaltung, Preisfestsetzung etc.
Kontrollfunktion: Ohne Kontrolle ist eine Planung sinnlos. Mithilfe von Soll-Ist-Vergleichen wird überprüft, ob die geplanten Ziele auch wirklich erreicht wurden.
Übungsaufgabe 1.1
Die Aufgabe und Lösung finden Sie online.
Die folgende Tabelle zeigt die verschiedenartigen Aufgaben, die das betriebliche Rechnungswesen zu erfüllen hat.
Abb. 1.3: Einordnung des betrieblichen Rechnungswesens
Wie man aus der obigen Tabelle entnehmen kann, stellt das Rechnungswesen mit der Finanzbuchhaltung die zentralen Bestandteile für ein funktionierendes Managementinformationssystem zur Verfügung.
Die Finanzbuchführung übernimmt die gesetzlich vorgeschriebene Buchführungspflicht, d. h. sie erfasst chronologisch und sachlich geordnet alle Geschäftsvorfälle und bereitet die erfassten Zahlenwerte auf. Sie dient zum einen dem Staat zur richtigen Ermittlung der Steuern (Steuerbilanz) und zum anderen den Anteilseignern sowie zum Schutz der Gläubiger des Unternehmens (Handelsbilanz). Die Buchführung ist eine vergangenheitsorientierte Zeitrechnung. Die Adressaten, für die die Ergebnisse der Finanzbuchhaltung bestimmt sind, sind beispielsweise Anteilseigner, Kreditgeber, Arbeitnehmer, Kunden, Lieferanten, das Finanzamt und die interessierte Öffentlichkeit.
Das Handelsgesetzbuch (HGB) stellt die rechtliche Grundlage für das externe Rechnungswesen dar, dass eine umfassende Darstellung der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage eines Unternehmens verlangt.
Das interne Rechnungswesen dient der
Kontrolle,
Steuerung und
Koordination
von Unternehmensprozessen. Das Kernelement des internen Rechnungswesens ist die Kosten- und Leistungsrechnung.
Die Kosten- und Leistungsrechnung (= Betriebsbuchführung) unterliegt im Vergleich zur Finanzbuchhaltung keinen gesetzlichen Verpflichtungen. Sie verfolgt ausschließlich unternehmensinterne Zwecke mit dem Ziel, die betrieblichen Leistungsprozesse zu steuern, die Wirtschaftlichkeit zu kontrollieren und gegebenenfalls zu verbessern. Adressaten sind das Management, die Bereichsleiter und die Kostenstellenleiter. Bei der Kosten- und Leistungsrechnung unterscheidet man zwischen der Kostenträgerstück- und der Kostenträgerzeitrechnung. Sie erfasst vor allem die Produktion und den Absatz der Erzeugnisse als wesentliche Bereiche des betrieblichen Leistungsprozesses. Rechengrößen sind:
Kosten (Erfassung des betriebszweckbezogenen Werteverzehrs) und
Leistungen (Erfassung des betriebszweckbezogenen Wertezuwachses).
Planungsrechnungen ermöglichen der Unternehmensführung, Entscheidungen für die Zukunft zu treffen. Die Unternehmensplanung besteht in der Regel aus Teilplänen (Absatz-, Beschaffungs-, Personal-, Investitions-, Finanzplan etc.. Durch den Vergleich der vorgegebenen Plandaten (Sollzahlen) mit den für einen Bereich in einem bestimmten Zeitraum erreichten Daten (Ist-Zahlen) ist eine bessere Steuerung eines Unternehmens möglich. Die Planungsrechnung ist eine Vorschaurechnung.
Mithilfe der Statistik werden innerbetriebliche Vergleich oder Vergleiche mit anderen Unternehmen oder Branchen (Benchmarking) durchgeführt. Grundlagen für die Vergleichsrechnungen sind die Daten aus der Buchführung und der Kosten- und Leistungsrechnung. Für Zwecke der Unternehmensführung sind Bilanz- und Erfolgsstatistiken, Personal-, Umsatz-, Lager-, Beschaffungs-, Kostenstatistiken etc. nützlich. Die Statistik ist eine Vergleichsrechnung.
Unter der Buchführung versteht man die lückenlose, zeitlich sowie sachlich geordnete und übersichtliche Aufzeichnung aller Geschäftsfälle auf Grundlage von Belegen.
Die Buchführung erfüllt die folgenden Aufgaben:
lückenlose Erfassung aller Geschäftsvorfälle in chronologischer Reihenfolge zwischen dem Unternehmen und der Außenwelt,
systematische Verarbeitung (Verbuchung) der Geschäftsvorfälle, d. h. auf die richtigen Konten buchen,
Zusammenfassung gleichartiger Vorgänge (Verdichtung) nach sachlichen Gesichtspunkten, um zusätzliche Informationen zu gewinnen,
Selbstinformation des Unternehmers,
Ermittlung des Unternehmenserfolgs, also den Gewinn oder den Verlust, indem alle Aufwendungen (Werteverzehr) und Erträge (Wertezuwachs) erfasst werden,
Erstellung des handelsrechtlichen und des steuerrechtlichen Jahresabschlusses (JA) durch periodische Ermittlung des Vermögens, der Schulden (= Bilanz) und des während des Jahres erwirtschafteten Periodenerfolgs (= Gewinn- und Verlustrechnung), der sich im neuen Eigenkapital der Folgeperiode niederschlägt,
Ermittlung der diversen Steuerbemessungsgrundlagen als Basis für
−die Gewerbesteuer
−die Einkommensteuer (Einzelunternehmen und Personengesellschaften) und Körperschaftssteuer (Kapitalgesellschaften, Genossenschaften und Vereine),
sie dient als Beweismittel bei Rechtsstreitigkeiten mit Kunden, Lieferanten, Banken, Behörden (Finanzamt, Gerichte),
Überwachung und Sicherung der Zahlungsfähigkeit.
Ein Unternehmer ist gesetzlich verpflichtet Bücher zu führen, wenn bestimmte Voraussetzungen erfüllt sind. Die Buchführungsvorschriften findet man sowohl im Handelsrecht (§ 238 HGB) als auch im Steuerrecht (§§ 140 f. AO).
Gemäß § 238 Abs. 1 des Handelsgesetzbuches (HGB) ist jeder Kaufmann verpflichtet, Bücher zu führen und in diesen die Handelsgeschäfte und die Lage des Unternehmens nach den Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführung darzustellen. Das bedeutet, die Buchführungspflicht ist mit der Kaufmannseigenschaft verknüpft.
Ein Kaufmann im Sinne des § 1 Abs. 1 HGB ist, wer ein Handelsgewerbe betreibt. Ein Handelsgewerbe ist gemäß § 1 Abs. 2 HGB jeder Gewerbebetrieb, der einen in kaufmännischer Weise eingerichteten Geschäftsbetrieb führt. Nach § 15 Abs. 2 EStG liegt ein Gewerbebetrieb vor, wenn folgende Merkmale erfüllt sind:
νelbsStständigkeit,
Nachhaltigkeit,
Gewinnerzielungsabsicht,
Beteiligung am allgemeinen wirtschaftlichen Verkehr und
keine Land- und Forstwirtschaft, keine freie Berufstätigkeit und keine andere selbstständige Arbeit.
Kleingewerbetreibende und Freiberufler (z. B. Ärzte, Rechtsanwälte, Steuerberater etc.) sind von der Buchführungspflicht befreit. Infolge § 241a Abs. 1 HGB sind auch Einzelkaufleute, deren Schwellenwerte an zwei aufeinander folgenden Abschlussstichtagen, von jeweils 600.000 € Umsatzerlöse und jeweils 60.000 € Jahresüberschuss, unterschreiten, von der Pflicht zur Führung von Büchern, der Erstellung des Inventars und des Jahresabschlusses befreit. Diese Befreiung gilt nur für Einzelkaufleute. Jeder Unternehmer, der im Handelsregister eingetragen ist, sowie jede Kapitalgesellschaft und eingetragene Genossenschaft sind automatisch buchführungspflichtig.
Die folgende Abbildung zeigt die Buchführungspflicht für Kaufleute gemäß § 238 Abs. 1 HGB.
Abb. 1.4: Verknüpfung zwischen dem Kaufmannsbegriff und der Buchführungspflicht
Die steuerrechtliche Buchführungspflicht ist in den §§ 140 AO und 141 AO geregelt. Unter § 140 AO fallen alle Kaufleute, denn sie sind nach „Nichtsteuergesetzen“ (z. B. nach HGB) verpflichtet, Bücher zu führen.
Darüber hinaus werden Gewerbetreibende sowie Land- und Forstwirte, soweit sie nicht Kaufleute sind und damit bereits durch § 140 AO erfasst werden, nach § 141 Abs. 1 AO steuerrechtlich buchführungspflichtig, wenn sie eine der folgenden Grenzen im vergangenen Kalender- bzw. Wirtschaftsjahr überschritten haben:
Umsatzerlöse von mehr als 600.000 € im Kalenderjahr oder
selbstbewirtschaftete land- und forstwirtschaftliche Fläche mit einem Wirtschaftswert (§ 46 BewG) von mehr als 25.000 € oder
Gewinn aus Gewerbebetrieb von mehr als 60.000 € im Wirtschaftsjahr oder
Gewinn aus Land- und Forstwirtschaft von mehr als 60.000 € im Kalenderjahr.
Merke:
Die folgende Tabelle gibt einen Überblick über die handelsrechtliche Buchführungspflicht.
Handelsrechtliche Buchführungspflicht
Buchführungspflicht
keine Buchführungspflicht
•Gewerbetreibende Einzelunternehmen
•kleingewerbetreibende Einzelunternehmen
•Personenhandelsgesellschaften
•andere Personengesellschaften als Personenhandelsgesellschaften
•Kapitalgesellschaften
•Land- und Forstwirte
•eingetragene Genossenschaften
•Freiberufler und andere nicht gewerbetreibende Selbstständige
Übungsaufgabe 1.2: Buchführungspflicht
a)Der selbstständige Fachanwalt Meier betreibt in Karlsruhe eine Fachanwaltspraxis für Arbeitsrecht. Seine Kanzlei erfordert eine kaufmännische Organisation. Im vergangenen Kalenderjahr betrug sein Umsatz 380.000 € und sein Gewinn 160.000 €.
Ist Rechtsanwalt Meier handelsrechtlich buchführungspflichtig?
Ist Rechtsanwalt Meier nach dem Steuerrecht buchführungspflichtig?
b)Beim gewerblichen Unternehmer Heinz Becker liegen keine Anhaltspunkte für eine kaufmännische Organisation vor, d. h. er ist Kleingewerbetreibender. Ist Herr Becker buchführungspflichtig? Wie wäre die Ausgangslage, wenn sich Herr Becker freiwillig ins Handelsregister eintragen würde und als Heinz Becker e. K. firmieren würde?
Die Lösungen finden Sie online.
Die Grundsätze der ordnungsmäßigen Buchführung (GoB) sind ein System anerkannter Regeln, die angeben, wie Bücher geführt und wie das Inventar bzw. der Jahresabschluss aufzustellen ist. Sie legen die formellen und materiellen Mindestanforderungen fest und lassen sich in drei Teilbereiche untergliedern:
Abb. 1.5: Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung1
Die Grundsätze der ordnungsmäßigen Dokumentation (GoD) dienen der ordnungsmäßigen Aufzeichnung aller buchführungspflichtigen Geschäftsvorfälle. Die GoD umfassen:
Vollständigkeit: Die Eintragungen in den Büchern und die sonst erforderlichen Aufzeichnungen müssen vollständig (lückenlose Erfassung) sein, d. h. es müssen alle relevanten Geschäftsvorfälle verbucht werden. Dagegen sind fiktive Geschäfte verboten.
Richtigkeit und Wahrhaftigkeit: Die Eintragungen in den Büchern und die sonst erforderlichen Aufzeichnungen müssen richtig (zutreffende Bezeichnung und Verbot der Buchung fiktiver Geschäftsvorfälle und dessen Erfassung im Grundbuch), zeitgerecht und sachlich geordnet (sachgerechte Kontierung, Belegnummer, Datum, sinnvoll und planmäßig gegliedertes Kontensystem) vorgenommen werden.
Begründetheit: Zur Beweissicherung gilt das Belegprinzip, d. h. keine Buchung ohne Beleg.
Klarheit: Die Buchführung muss klar und übersichtlich sein, sodass sich der Kaufmann und ein sachverständiger Dritter z. B. Buchhalter, Wirtschaftsprüfer, Steuerberater, ohne fremde Hilfe in angemessener Zeit darin zurechtfinden kann und sich Informationen über die Geschäftsvorfälle, die Liquidität, Vermögenslage, die Schulden und den Erfolg des Unternehmens verschaffen kann (§ 243 Abs. 2 HGB, R 29 EStR).
Sicherheit: Die Aufzeichnungen in der Buchführung müssen den tatsächlichen Buchungen entsprechen.
Die Grundsätze ordnungsmäßiger Inventur (GoI) dienen dazu, dass alle Vermögensgegenstände und Schulden vollständig, richtig, nachprüfbar und einzeln erfasst werden. Dazu gehören:
Vollständigkeit: vollständige Aufnahme aller Vermögensgegenstände und Schulden
Richtigkeit und Willkürfreiheit: fehlerfreie und willkürfreie Erfassung der Posten nach der Art, Menge und ihrem Wert
Nachprüfbarkeit und Dokumentation: klare Aufzeichnungen, die eine Überprüfung ermöglichen, d. h. im Inventar sind die einzelnen Bestände mit Gegenstandsbezeichnungen zu versehen, die eine Identifizierung der Gegenstände erlauben.
Einzelerfassung und Einzelbewertung: Vermögensgegenstände und Schulden sind einzeln zu erfassen und zu bewerten (§ 252 Abs. 1 Nr. 3 HGB).
Mit den Grundsätzen der ordnungsmäßigen Bilanzierung (GoBil) möchte man sicherstellen, dass der Jahresabschluss vollständig, inhaltlich richtig, sowie klar und übersichtlich erstellt wird. Die GoBil beinhalten:
Ansatzgrundsätze: Nur bilanzierungsfähige (aktivierungs- und passivierungsfähige) Posten dürfen in der Bilanz aufgenommen werden.
Bewertungsgrundsätze: Es ist das Vorsichtsprinzip mit seinen Ausprägungen des Realisations- und Imparitätsprinzips zu beachten.
Grundsatz der Richtigkeit und Vollständigkeit: Dieser Grundsatz fordert, dass Buchführung und Jahresabschluss die betrieblichen Vorgänge korrekt wiedergeben.
Grundsatz der Unternehmensfortführung: Es ist bei diesem „Going-Concern-Prinzip“ grundsätzlich bei der Bewertung von einer Fortführung des Unternehmens auszugehen.
Grundsatz der Klarheit und Übersichtlichkeit: Die Positionen im Jahresabschluss sind so zu ordnen und zu bezeichnen, dass ihr Inhalt erkennbar ist.
Sie wird auch Doppik genannt (Abkürzung steht für die kaufmännische Doppelte Buchführung in Konten Soll und Haben).
Jeder Geschäftsvorfall wird doppelt erfasst und berührt daher zumindest zwei Konten. Die doppelte Verankerung führt so zu einer automatischen Kontrolle.
Die Geschäftsvorfälle werden in zeitlicher Reihenfolge im Grundbuch (Journal) und nach bestimmten sachlichen Gesichtspunkten im sogenannten Hauptbuch, den einzelnen Konten aufgezeichnet.
Eines der betreffenden Konten wird im Soll (S), das andere im Haben (H) verändert (= Gegenbuchung), wobei die Veränderung im Soll bzw. im Haben der angesprochenen Konten in gleicher Höhe erfolgen muss.
Buchungssatz: immer Soll an Haben z. B. Grundstücke 200 an Kasse 200 an Kasse 200
Es erfolgt eine Trennung der Konten in:
Die nachfolgende Abbildung zeigt Ihnen grob den betrieblichen Ablauf der Güter-/Leistungsentstehung zum besseren Verständnis der Strom- und Bestandsgrößen im Rechnungswesen.
Bestandsgrößen werden allgemein definiert als Größen, die in Geldeinheiten bewertet (Kassenbestand) oder in physikalischen Einheiten gemessen werden (Warenbestand). Mit Bestandsgrößen sind das Vermögen und das Kapital der Bilanz gemeint. Bestandsgrößen werden immer für einen bestimmten Zeitpunkt ermittelt und sind somit zeitpunktbezogene Größen.
Stromgrößen stellen wertmäßige Größen der Zahlungs- und Leistungsvorgänge innerhalb einer bestimmten Periode dar und sind somit zeitraumbezogene Größen. Zur Kategorisierung der erfassten Vorgänge werden vier Begriffspaare verwendet:
Einzahlungen und Auszahlungen
Einnahmen und Ausgaben
Erträge und Aufwendungen
Leistungen und Kosten
Abb. 1.6: Grundbegriffe des betrieblichen Rechnungswesens im Kontext der Leistungserstellung2