Buchführung Schritt für Schritt - Jörg Wöltje - E-Book

Buchführung Schritt für Schritt E-Book

Jörg Wöltje

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Beschreibung

Inventur, Inventar, Bilanz, Kontenplan - das sind nur einige Begriffe, die die Buchhaltung ausmachen. Viele Studierende schrecken davor zurück. Das Lern- und Arbeitsbuch führt Schritt für Schritt und leicht verständlich in die Grundlagen der Buchführung ein. Zahlreiche Übersichten, Merksätze, Zusammenfassungen und viele Aufgaben erleichtern das Verständnis. Ein Teil der Übungsaufgaben kann direkt im Buch bearbeitet werden. Vertiefende Aufgaben finden die Studierenden zudem im Online-Service zum Buch. Dort können alle Lösungen zu den unterschiedlichen Aufgabentypen eingesehen werden. Das Buch richtet sich in erster Linie an Studierende der Wirtschaftswissenschaften. Es ist aber auch für das Selbststudium geeignet.

Das E-Book können Sie in Legimi-Apps oder einer beliebigen App lesen, die das folgende Format unterstützen:

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Seitenzahl: 258

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UVK Verlag · München

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wbv Publikation · Bielefeld

Wochenschau Verlag · Frankfurt am Main

Prof. Dr. Jörg Wöltje lehrt an der Hochschule Karlsruhe – Technik und Wirtschaft – und ist Verfasser einer Vielzahl von Wirtschaftsbüchern.

Jörg Wöltje

BuchführungSchritt für Schritt

Arbeitsbuch5., überarbeitete Auflage

UVK Verlag · München

Benutzungshinweise

Es gibt zahlreiche Beispiele und sehr viele Übungsaufgaben zur optimalen Lernerfolgssicherung und zur Kontrolle des Lernerfolgs – sowohl im Buch integriert als auch online unter www.uvk.digital/9783825287917.

Die Lösungen zu allen Übungsaufgaben finden Sie ebenfalls online unter www.uvk.digital/9783825287917.

Bibliografische Information der Deutschen Nationalbibliothek

Die Deutsche Nationalbibliothek verzeichnet diese Publikation in der Deutschen Nationalbibliografie; detaillierte bibliografische Daten sind im Internet über <http://dnb.dnb.de> abrufbar.

Das Werk einschließlich aller seiner Teile ist urheberrechtlich geschützt. Jede Verwertung außerhalb der engen Grenzen des Urheberrechtsgesetzes ist ohne Zustimmung des Verlages unzulässig und strafbar. Das gilt insbesondere für Vervielfältigungen, Übersetzungen, Mikroverfilmungen und die Einspeicherung und Verarbeitung in elektronischen Systemen.

5., überarbeitete Auflage 2021

4., überarbeitete Auflage 2019

3., überarbeitete Auflage 2018

2., überarbeitete und erweiterte Auflage 2015

1. Auflage 2014

© UVK Verlag München 2021

– ein Unternehmen der Narr Francke Attempto Verlag GmbH + Co. KG

Dischingerweg 5, D-72070 Tübingen

Einbandgestaltung: Atelier Reichert, Stuttgart

Cover-Illustration: © branchecarica – Fotolia.com

Internet: www.narr.de

eMail: [email protected]

utb-Nr. 8593

ISBN 978-3-8252-8791-7 (Print)

ISBN 978-3-8385-8791-2 (ePDF)

ISBN 978-3-8463-8791-7 (ePub)

Vorwort

Vorwort zur 5. Auflage

Liebe Leserinnen und Leser,

Die sehr gute Resonanz der vergangenen Auflage ermöglichte die vorliegende neue Auflage. Dafür möchte ich mich bei allen Leserinnen und Lesern bedanken.

Es wurde der aktuelle Rechtsstand des Jahres 2021 berücksichtigt, wie z. B. die Sozialversicherungsbeiträge oder die Kleinunternehmerregelung. In zahlreichen Kapiteln wurden Ergänzungen, weiterführende Erläuterungen/Abbildungen/Tabellen sowie detaillierte Beschreibungen von Sachverhalten vorgenommen. Dies betrifft z. B. die Inventurverfahren, die Bilanzerstellung, die Ermittlung des Roh- und Reingewinns sowie des Eigenkapitals, die Inzahlungnahme von Gütern oder die Pauschalwertberichtigung zu Forderungen, weitergehende Erläuterungen bei der Umsatzsteuer sowie neue Übungsaufgaben.

Bedanken möchte ich mich wieder bei meiner Kollegin Frau Prof. Dr. Katrin Haußmann und meinem Kollegen Herrn Prof. Dr. Hendrik Kunz. Des Weiteren bedanke ich mich bei Herrn Dr. Jürgen Schechler vom UVK-Verlag für die immer sehr gute Zusammenarbeit.

Da ich für Anregungen und Verbesserungsvorschläge immer sehr dankbar bin, möchte ich Sie, liebe Leserinnen und Leser bitten, Ihre Hinweise direkt an mich zu richten (E-Mail: [email protected]).

Vielen Dank im Voraus für Ihre Unterstützung sowie viel Freude und Erfolg beim Lernen.

Karlsruhe, im August 2021

Jörg Wöltje

Vorwort zur 4. Auflage

Liebe Leserinnen und Leser,

dieses Buch bietet Ihnen einen einfachen, aber fundierten Einstieg in die Finanzbuchführung. In der Neuauflage wurde das erfolgreiche Konzept beibehalten. Es wurden einige Ergänzungen und Verbesserungen vorgenommen. Außerdem wurden die Online-Aufgaben und -Lösungen erweitert.

Bedanken möchte ich mich für die fachliche Unterstützung und den regen Informationsaustausch mit meiner Kollegin Frau Prof. Dr. Katrin Haußmann und meinem Kollegen Herrn Prof. Dr. Hendrik Kunz. Des Weiteren bedanke ich mich bei Herrn Dr. Jürgen Schechler vom UVK-Verlag für die sehr gute Zusammenarbeit.

Da ich für Anregungen und Verbesserungsvorschläge immer sehr dankbar bin, möchte ich Sie, liebe Leserinnen und Leser bitten, Ihre Hinweise direkt an mich zu richten (E-Mail: [email protected]).

Vielen Dank im Voraus für Ihre Unterstützung sowie viel Freude und Erfolg beim Lernen.

Karlsruhe, im Juni 2019

Jörg Wöltje

Vorwort zur 3. Auflage

Liebe Leserinnen und Leser,

das bewährte didaktische Konzept des Lehr- und Arbeitsbuchs wurde beibehalten und wendet sich an Studierende der wirtschaftlichen Studiengänge sowie an Teilnehmer von Weiterbildungsveranstaltungen, die sich mit den Grundlagen der Buchführung und der Jahresabschlusserstellung in kompakter, anschaulicher und anwendungsorientierter Weise vertraut machen möchten. Zur Vertiefung und zum besseren Verständnis finden Sie zahlreiche Übungen mit Lösungen online unter www.uvk-lucius.de/schritt-fuer-schritt.

Die Neuauflage basiert auf dem aktuellen Rechtsstand. Es wurde bspw. das zweite Bürokratieentlastungsgesetz, die Auswirkungen des BilRuG und die Beitragssätze der Sozialversicherung 2018 berücksichtigt. Weiter vertiefen können Sie Ihren Kenntnisstand im Ergänzungsbuch „Jahresabschluss Schritt für Schritt“, das ebenfalls im UVK-Verlag erschien.

Meinen Studierenden an der Hochschule Karlsruhe danke ich für die konstruktiven Anregungen, die zur Weiterentwicklung des Buches beitrugen. Besonders bedanken möchte ich mich bei Herrn Dr. Jürgen Schechler vom UVK-Verlag für die ausgezeichnete Zusammenarbeit.

Da ich für Anregungen und Verbesserungsvorschläge immer sehr dankbar bin, möchte ich Sie, liebe Leserinnen und Leser bitten, Ihre Hinweise direkt an mich zu richten (E-Mail: [email protected]).

Vielen Dank im Voraus für Ihre Unterstützung sowie viel Freude und Erfolg beim Lernen.

Karlsruhe, im März 2018

Jörg Wöltje

Vorwort zur 2. Auflage

Liebe Leserinnen und Leser,

erfreulicherweise hat sich das didaktische Konzept des Buches bewährt, sodass nach kurzer Zeit eine Neuauflage herausgebracht werden konnte.

Das vorliegende Lehr- und Übungsbuch bietet Ihnen einen einfachen, aber fundierten Einstieg in die Welt der Buchführung. Es wendet sich vor allem an Studierende im Grundstudium an Universitäten, Hochschulen und Akademien. Zahlreiche Übersichten, Merksätze, Beispiele und Übungen mit Lösungen online unter www.uvk-lucius.de/schritt-fuer-schritt erläutern den Stoff und zeigen die praktischen Anwendungsmöglichkeiten auf. Das Buch kann begleitend zu den Vorlesungen, aber auch zum Selbststudium eingesetzt werden. Vorkenntnisse sind nicht notwendig.

In dieser zweiten Auflage wurden die Änderungen, die sich durch das BilRuG (Bilanzrichtlinie-Umsetzungsgesetz) ergeben, berücksichtigt.

Ferner wurden in dem vorliegenden Buch einige Verbesserungen und Ergänzungen vorgenommen. Besonders hervorzuheben ist das neue Kapitel Schritt 8 Leasing. Es werden die verschiedenen Leasingvarianten vorgestellt und die damit verbundene Aktivierung des Leasingobjekts entweder beim Leasinggeber oder beim Leasingnehmer. Die Buchungssätze werden zu den unterschiedlichen Leasingvarianten sowohl aus Sicht des Leasinggebers als auch aus Sicht des Leasingnehmers ausführlich dargestellt.

Da ich für Anregungen und Verbesserungsvorschläge immer sehr dankbar bin, möchte ich Sie, liebe Leserinnen und Leser bitten, Ihre Hinweise direkt an mich zu richten (E-Mail: [email protected]).

Vielen Dank im Voraus für Ihre Unterstützung sowie viel Freude und Erfolg beim Lernen.

Karlsruhe, im Juli 2015

Jörg Wöltje

Vorwort zur 1. Auflage

Die Finanzbuchführung blickt auf eine lange erfolgreiche Entwicklungsgeschichte zurück. Zum ersten Mal wurde das geschlossene System der Buchführung in der 1494 erschienenen literarischen Darstellung „Summa de Arithmetica, Proportioni et Proportinalita“ von Luca Pacioli erwähnt. Heute bildet die Buchführung, als Herzstück des Rechnungswesens, die Basis für den Jahresabschluss und ein erfolgreiches Controlling im Unternehmen.

In diesem Lehr- und Übungsbuch werden die Grundlagen der Buchführung sowie die Jahresabschlusserstellung in kompakter, verständlicher, anschaulicher und anwendungsorientierter Art dargestellt. Somit richtet es sich in erster Linie an Studierende im Grundstudium der wirtschaftswissenschaftlichen Studiengänge, aber es ist auch sehr gut für das Selbststudium und die Erwachsenenweiterbildung geeignet.

Bei diesem Lehr- und Übungsbuch wurde besonderer Wert auf die Didaktik gelegt:

Die Lernziele werden zu Beginn eines jeden Kapitels beschrieben.

Mithilfe von Übersichtsschaubildern, Ablaufdiagrammen, Zusammenfassungen und Merksätzen wird das Lernen erleichtert und das Einprägen des Lernstoffes gefördert.

Es gibt zahlreiche Beispiele und sehr viele Übungsaufgaben zur optimalen Lernerfolgssicherung und zur Kontrolle des Lernerfolgs – sowohl im Buch integriert als auch online unter www.uvk-lucius.de/schritt-fuer-schritt.

Die Lösungen zu allen Übungsaufgaben finden Sie ebenfalls online unter www.uvk-lucius.de/schritt-fuer-schritt.

Das Buch ist so geschrieben, dass die notwendigen Schnittstellen für einen tieferen Einstieg in die Gebiete „Jahresabschluss, Jahresabschlussanalyse und Bilanzpolitik“ gelegt werden.

Die perfekte Ergänzung liefert das speziell auf dieses Lehr- und Übungsbuch abgestimmte Buch von Jörg Wöltje: „Jahresabschluss Schritt für Schritt“, ebenfalls mit zahlreichen Abbildungen, Beispielen, Übungsaufgaben, Merksätzen und Zusammenfassungen.

Mein herzlicher Dank gilt Frau Michaela Göggel und Frau Alexandra Glombik für das Korrekturlesen. Ferner möchte ich mich bei Herrn Dr. Jürgen Schechler vom UVK-Verlag für die sehr gute und unkomplizierte Zusammenarbeit bedanken.

Da ich für Anregungen und Verbesserungsvorschläge immer sehr dankbar bin, möchte ich Sie, liebe Leserinnen und Leser bitten, Ihre Hinweise direkt an mich zu richten (E-Mail: [email protected]).

Vielen Dank im Voraus für Ihre Unterstützung sowie viel Freude und Erfolg beim Lernen.

Karlsruhe, im August 2014

Jörg Wöltje

Inhaltsübersicht

Vorwort

Abkürzungsverzeichnis

Schritt 1:

Einführung in das betriebliche Rechnungswesen

Schritt 2:

Inventur, Inventar und Bilanz

Schritt 3:

Doppelte Buchführung mithilfe von Konten

Schritt 4:

Unterkonten des Eigenkapitalkontos

Schritt 5:

Organisation der Buchführung

Schritt 6:

Warenverkehr

Schritt 7:

Buchungen im Absatz- und Beschaffungsbereich

Schritt 8:

Leasinggeschäfte

Schritt 9:

Buchungen im Personalbereich

Schritt 10:

Vorbereitende Jahresabschlussarbeiten

Schritt 11:

Die Hauptabschlussübersicht

Fallbeispiele

Literaturverzeichnis

Index

Inhalt

Vorwort

Abkürzungsverzeichnis

Schritt 1: Einführung in das betriebliche Rechnungswesen

1.1 Einführung

1.2 Aufgaben und Funktionen des betrieblichen Rechnungswesens

1.3 Externes Rechnungswesen

1.4 Internes Rechnungswesen

1.4.1 Kosten- und Leistungsrechnung

1.4.2 Planungsrechnung

1.4.3 Betriebliche Statistik

1.5 Die Buchführung als Herzstück der unternehmerischen Informationsverarbeitung

1.5.1 Grundlagen der Buchführung

1.5.2 Gesetzliche Grundlagen der Buchführung

1.5.3 Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung (GoB)

1.6 Doppelte Buchführung als System der Finanzbuchführung

1.7 Grundbegriffe des betrieblichen Rechnungswesens

1.7.1 Bestandsgrößen

1.7.2 Stromgrößen

Schritt 2: Inventur, Inventar und Bilanz

2.1 Inventur

2.1.1 Inventurformen

2.1.2 Zeitpunkte für die Inventur

2.1.3 Varianten der Inventuraufnahmen

2.2 Inventar

2.3 Bilanz

2.3.1 Unterschied zwischen dem Inventar und der Bilanz

2.3.2 Vorschriften zu Form und Inhalt der Bilanz

2.3.3 Gliederung der Bilanz

2.4 Wertveränderungen in der Bilanz

2.4.1 Aktivtausch

2.4.2 Passivtausch

2.4.3 Aktiv-Passiv-Mehrung

2.4.4 Aktiv-Passiv-Minderung

Schritt 3: Doppelte Buchführung mithilfe von Konten

3.1 Auflösung der Bilanz in Bestandskonten

3.2 Die Eröffnung der Bestandskonten

3.3 Buchen von Geschäftsvorfällen auf Konten

3.4 Abschließen der Bestandskonten

3.5 Merkregeln für die Buchungen

Schritt 4: Unterkonten des Eigenkapitalkontos

4.1 Erfolgskonten

4.1.1 Aufwendungen

4.1.2 Erträge

4.1.3 Bestandsveränderungen fertiger und unfertiger Erzeugnisse

4.2 Gewinn- und Verlustkonto als Abschlusskonto der Erfolgskonten

4.3 Gewinn- und Verlustrechnung (GuV)

4.3.1 Erfolgsermittlung

4.3.2 Handelsrechtliche Gewinnbegriffe

4.4 Privatkonten

4.5 Übersicht über die Konten

4.6 Konten und Buchungszusammenhänge

Schritt 5: Organisation der Buchführung

5.1 Kontenrahmen und Kontenplan

5.2 Gliederungskriterien

5.3 Belegorganisation

5.3.1 Rechnungen

5.3.2 Arten der Belege

5.4 Bücher der Finanzbuchführung

5.4.1 Systembücher

5.4.2 Nebenbücher

Schritt 6: Warenverkehr

6.1 Buchungen beim Warenverkehr im Handelsbetrieb

6.1.1 Einheitliches Warenkonto

6.1.2 Auflösung des einheitlichen Warenkontos

6.2 Umsatzsteuer

6.2.1 Funktion der Umsatzsteuer

6.2.2 Gesetzesgrundlage

6.2.3 Steuergegenstand

6.2.4 Das Umsatzsteuersystem

6.2.5 Kleinunternehmerregelung

6.2.6 Buchungen der Umsatzsteuer

6.2.7 Zahllast

6.2.8 Vorsteuerüberhang

6.2.9 Umsätze im EU-Binnenmarkt

6.2.10 Umsätze mit Unternehmen aus dem Drittlandgebiet

6.2.11 Anforderungen an eine Rechnung

6.3 Buchung der Privatentnahmen

6.3.1 Geldentnahme

6.3.2 Umsatzsteuerpflichtige Entnahmen

6.4 Buchungen von Bestandsveränderungen im Industriebetrieb

6.4.1 Bestandsveränderungen bei den Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffen

6.4.2 Bestandsveränderungen bei unfertigen und fertigen Erzeugnissen

6.4.3 Zusammenfassung der Buchungssätze bei Bestandsveränderungen

Schritt 7: Buchungen im Absatz- und Beschaffungsbereich

7.1 Die Behandlung von Preisnachlässen und Erlösschmälerungen

7.1.1 Nachlässe vom Verkäufer

7.1.2 Erhaltene Nachlässe

7.1.3 Nachlässe für Kunden

7.2 Die Behandlung von Bezugs- und Vertriebskosten

7.2.1 Anschaffungskosten

7.2.2 Warenvertriebskosten

7.3 Rücksendungen und Gutschriften

7.4 Anzahlungen

7.4.1 Anzahlungen an Lieferanten (geleistete Anzahlungen)

7.4.2 Anzahlungen von Kunden (erhaltene Anzahlungen)

Schritt 8: Leasinggeschäfte

8.1 Einführung Leasinggeschäfte

8.2 Leasingformen

8.2.1 Finanzierungsleasing

8.2.2 Operating Leasing

8.2.3 Spezialleasing

8.2.4 Sale-and-lease-back

8.3 Bilanzierung von Leasingverhältnissen beim Finanzierungsleasing

8.3.1 Mobilien-Leasing bei Vollamortisationsverträgen (Full-pay-out-Leasing)

8.3.2 Mobilien-Leasing bei Teilamortisationsverträgen (Non-pay-out-Leasing)

8.3.3 Immobiles Leasing bei Vollamortisationsverträgen

8.3.4 Immobiles Leasing bei Teilamortisationsverträgen

8.3.5 Sale-and-lease-back

8.4 Buchungen bei Zuordnung des Objektes zum Leasinggeber

8.4.1 Leasingvertrag mit Vollamortisation ohne Option

8.4.2 Vertrag mit Vollamortisation und Kaufoption

8.4.3 Vertrag mit Vollamortisation und Mietverlängerungsoption

8.4.4 Vertrag mit Teilamortisation und Andienungsrecht

8.4.5 Vertrag mit Teilamortisation und Kündigungsrecht

8.4.6 Vertrag mit Teilamortisation und Aufteilung des Mehrerlöses

8.4.7 Vertrag mit Vollamortisation und Sonderzahlung

8.5 Buchungen bei Zuordnung des Objektes zum Leasingnehmer

8.5.1 Vertrag mit Vollamortisation ohne Option

8.5.2 Vertrag mit Vollamortisation und Kaufoptionsrecht

8.5.3 Vertrag mit Vollamortisation und Mietverlängerungsoption

8.5.4 Vertrag mit Vollamortisation und Sonderzahlung

Schritt 9: Buchungen im Personalbereich

9.1 Bruttoarbeitsentgelt

9.2 Nettoarbeitsentgelt

9.3 Vermögenswirksame Leistungen

9.4 Sozialaufwendungen

9.4.1 Gesetzliche Sozialaufwendungen

9.4.2 Freiwillige Sozialaufwendungen

9.4.3 Lohnsteuer

9.5 Lohn- und Gehaltsabrechnung

Schritt 10: Vorbereitende Jahresabschlussarbeiten

10.1 Abschreibungen auf Gegenstände des Anlagevermögens

10.1.1 Abschreibungen auf abnutzbares Anlagevermögen

10.1.2 Direkte und indirekte Abschreibung

10.1.3 Abschreibungsverfahren

10.2 Geringwertige Wirtschaftsgüter (GWG) und Sammelposten

10.3 Abschreibungen und Wertberichtigungen auf Forderungen aLuL

10.3.1 Bewertung der Kundenforderungen

10.3.2 Bewertungsverfahren bei den Forderungen aLuL

10.4 Andere aktivierte Eigenleistungen

10.5 Periodengerechte Erfolgsabgrenzung

10.5.1 Transitorische Rechnungsabgrenzung

10.5.2 Antizipative Rechnungsabgrenzung

10.5.3 Rückstellungen

10.5.4 Zusammenfassung periodengerechte Erfolgsermittlung

10.6 Latente Steuern

10.6.1 Entstehungsmöglichkeiten für latente Steuern

10.6.2 Verbuchung der latenten Steuern

10.6.3 Ausweisvarianten der latenten Steuern in der Bilanz

Schritt 11: Die Hauptabschlussübersicht

11.1 Aufgabe der Hauptabschlussübersicht

11.2 Summenbilanz (Probebilanz)

11.3 Saldenbilanz I (Überschussbilanz)

11.4 Umbuchungen

11.5 Schlussbilanz und Erfolgsübersicht

Fallbeispiele

Literaturverzeichnis

Index

Abkürzungsverzeichnis

A

Abschreibungsbetrag, Aktiva bzw. Aktivseite

AB

Anfangsbestand

Abb.

Abbildung

Abs.

Absatz

AfA

Absetzung für Abnutzung

AfaA

Absetzung für außergewöhnliche Abnutzung

AfS

Absetzung für Substanzverringerung

AG

Aktiengesellschaft. Arbeitgeber

AHK

Anschaffungs- oder Herstellungskosten

AktG

Aktiengesetz

AK

Anschaffungskosten

aLuL

aus Lieferungen und Leistungen

ALV

Arbeitslosenversicherung

AN

Arbeitnehmer

ANK

Anschaffungsnebenkosten

AO

Abgabenordnung

ARAP

aktiver Rechnungsabgrenzungsposten

Art.

Artikel

AV

Anlagevermögen, Arbeitslosenversicherung

AW

Anschaffungswert

BA

Bundesanzeiger, Betriebsausgaben

BBK

Zeitschrift für Buchführung, Bilanzierung, Kostenrechnung

BewG

Bewertungsgesetz

BFH

Bundesfinanzhof

BGA

Betriebs- und Geschäftsausstattung

BGB

Bürgerliches Gesetzbuch

BilKoG

Bilanzkontrollgesetz

BilMoG

Bilanzrechtsmodernisierungsgesetz

BilRUG

Bilanzrichtlinie-Umsetzungsgesetz

BilReG

Bilanzrechtsreformgesetz

BiRiLiG

Bilanzrichtlinien-Gesetz

BMF

Bundesministerium der Finanzen

BMG

Bemessungsgrundlage

BMJ

Bundesministerium für Justiz

BStBl

Bundessteuerblatt

BV

Bestandsveränderung, Betriebsvermögen

CF

Cashflow

Co.

Compagnie (Kompanie i.S.v. Gesellschaft)

D

Degressionsbetrag

DATEV

Datenverarbeitungsorganisation des steuerberatenden Berufes in der BRD e.G.

DAX

Deutscher Aktienindex

Doppik

Doppelte Buchführung in Konten

DRS

Deutscher Rechnungslegungsstandard

DRSC

Deutsches Rechnungslegungs Standards Committee e. V.

DVFA

Deutsche Vereinigung für Finanzanalyse und Asset Management e.V.

DVFA/SG

Deutsche Vereinigung für Finanzanalyse und Anlageberatung/ Schmalenbach-Gesellschaft e.V.

Euro

e.G.

eingetragene Gesellschaft

EB

Endbestand, Eröffnungsbilanz

eBanZ

elektronischer Bundesanzeiger

EBIT

Earnings Before Interest and Taxes

EBITDA

Earnings Before Interest, Taxes, Depreciation and Amortization

EBK

Eröffnungsbilanzkonto

EDV

elektronische Datenverarbeitung

EE-Steuern

Steuern vom Einkommen und Ertrag

EGHGB

Einführungsgesetz zum HGB

ELSTER

elektronische Steuererklärung

e.K.

eingetragener Kaufmann

EK

Eigenkapital

ESt

Einkommensteuer

EStÄR

Einkommensteuer-Änderungsrichtlinien

EStDV

Einkommensteuer-Durchführungsverordnung

EStG

Einkommensteuergesetz

EStH

amtliches Einkommenssteuerhandbuch

EStH

Einkommensteuer-Hinweise

EStR

Einkommensteuer-Richtlinien

EU

Europäische Union

EUR

Euro

EUSt

Einfuhrumsatzsteuer

e.V.

eingetragener Verein

EVA

Economic Value Added

EWB

Einzelwertberichtigung

FE

fertige Erzeugnisse

FEK

Fertigungseinzelkosten/Fertigungslöhne

FGK

Fertigungsgemeinkosten

Fibu

Finanzbuchhaltung

Fifo

First in first out

FK

Fremdkapital

F&E

Forschung und Entwicklung

GAAP

Generally Accepted Accounting Principles

GbR

Gesellschaft bürgerlichen Rechts

GenG

Genossenschaftsgesetz

GewSt

Gewerbesteuer

GKR

Gemeinschaftskontenrahmen der Deutschen Industrie

GKV

Gesamtkostenverfahren

GmbH

Gesellschaft mit beschränkter Haftung

GmbHG

GmbH-Gesetz

GoB

Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung

GuV

Gewinn- und Verlustrechnung

GoB

Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung

GoBil

Grundsätze ordnungsmäßiger Bilanzierung

GoD

Grundsätze ordnungsmäßiger Dokumentation

GoI

Grundsätze ordnungsmäßiger Inventur

GuV

Gewinn- und Verlustrechnung

GWG

geringwertige Wirtschaftsgüter

H

Haben

HB

Handelsbilanz

HFA

Hauptfachausschuss des Instituts der Wirtschaftsprüfer

Hi

Hilfsstoffe

HGB

Handelsgesetzbuch

HK

Herstellungskosten

HR

Handelsregister

HRefG

Handelsreformgesetz

IAS

International Accounting Standard(s)

IASB

International Accounting Standards Board

IASC

International Accounting Standards Committee

IDW

Institut der Wirtschaftsprüfer in Deutschland e.V.

IFRS

International Financial Reporting Standards

IKR

Industriekontenrahmen

JA

Jahresabschluss

kalk.

kalkulatorisch

KapCoRiLiG

Kapitalgesellschaften- und Co-Richtlinie-Gesetz

KapG

Kapitalgesellschaft(en)

KapAEG

Kapitalaufnahmeerleichterungsgesetz

KapESt

Kapitalertragssteuer

KfzSt

Kraftfahrzeugsteuer

KG

Kommanditgesellschaft

KGaA

Kommanditgesellschaft auf Aktien

KirSt

Kirchensteuer

KLR

Kosten- und Leistungsrechnung

KonTraG

Gesetz zur Kontrolle u. Transparenz im Unternehmensbereich

KSt

Körperschaftssteuer

KStG

Körperschaftssteuergesetz

KV

Krankenversicherung

kum

kumuliert

LG

Leasinggeber

Lifo

Last in first out

LN

Leasingnehmer

LSt

Lohnsteuer

LStDV

Lohnsteuerdurchführungsverordnung

LuL

Lieferungen und Leistungen

MEK

Materialeinzelkosten

MGK

Materialgemeinkosten

MwSt

Mehrwertsteuer

ND

Nutzungsdauer

OHG

Offene Handelsgesellschaft

OP

offene Posten

P

Passiva

p

Abschreibungsprozentsatz

p.a.

pro anno (= pro Jahr)

PRAP

passiver Rechnungsabgrenzungsposten

PublG

Publizitätsgesetz

PV

Pflegeversicherung

PWB

Pauschalwertberichtigung

PublG

Publizitätsgesetz

RAP

Rechnungsabgrenzungsposten

RBW

Restbuchwert

RegE

Regierungsentwurf

Rewe

(Betriebliches Rechnungswesen)

RHB

Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe

Ro

Rohstoffe

RV

Rentenversicherung

RW

Restwert

S

Soll

SA

Securities Act

SAV

Sachanlagevermögen

SB

Schlussbestand, Schlussbilanz

SBK

Schlussbilanzkonto

SE

Societas Europaea

SEC

Securities and Exchange Commission

SFAS

Statement of Financial Accounting Standards

SKR

Spezialkontenrahmen

SK

Selbstkosten

SolZ

Solidaritätszuschlag

St.

Stück

StB

Steuerbilanz

Std.

Stunde

T€

Tausend Euro

ÜJ

Übergangsjahr

UFE

Unfertige Erzeugnisse

UKV

Umsatzkostenverfahren

US GAAP

United States-Generally Accepted Accounting Principles

USt

Umsatzsteuer

UStAE

Umsatzsteuer-Anwendungserlass

UStG

Umsatzsteuergesetz

UStDV

Umsatzsteuerdurchführungsverordnung

UV

Umlaufvermögen

v. G. u. s. L.

von Gegenständen und sonstigen Leistungen

vBP

vereidigter Buchprüfer

VermBG

Vermögensbildungsgesetz

VK

Vertriebskosten

vwL

vermögenswirksame Leistungen

VSt

Vorsteuer

WE

Wareneingang

WEK

Wareneingangskonto

WVK

Warenverkaufskonto

WP

Wirtschaftsprüfer

Schritt 1: Einführung in das betriebliche Rechnungswesen

Lernziele

Im ersten Kapitel lernen Sie die Grundsätze, die Aufgaben des „Betrieblichen Rechnungswesens“ und die entsprechenden Informationsadressaten kennen. Des Weiteren erhalten Sie einen Überblick über diese Thematik. Sie werden die Eingliederung des Rechnungswesens in die betrieblichen Geschäftsprozesse verstehen und zwischen dem internem und externem Rechnungswesen unterscheiden können. Anschließend wissen Sie, wer die Adressaten des Rechnungswesens sind. Mit den Fachbegriffen und den gesetzlichen Grundlagen des externen Rechnungswesens werden Sie vertraut gemacht, d. h. Sie erhalten einen Überblick über die Buchführungspflicht. Des Weiteren lernen Sie die Grundsätze der ordnungsmäßigen Buchführung kennen. Sie werden begreifen, dass die Buchführung eine zentrale Aufgabe im Unternehmen erfüllt, und Sie können sich unter dem Begriff des Rechnungswesens etwas vorstellen.

1.1 Einführung

Das betriebliche Rechnungswesen umfasst alle Verfahren zur zahlenmäßigen Abbildung der betrieblichen Prozesse im Unternehmen. Hier werden alle Zahlungsvorgänge und Güterströme vollständig, richtig und systematisch erfasst, überwacht und analysiert. Die allgemeine Aufgabe des betrieblichenRechnungswesens besteht darin, alle Zahlungsvorgänge und Güterströme vollständig, richtig und systematisch zu erfassen, zu überwachen und auszuwerten. Man unterscheidet hierbei zwischen internen Interessenten (Eigentümer [Unternehmer], Geschäftsführung, Bereichsleiter, Aufsichtsrat bzw. Beirat und Arbeitnehmervertreter [z. B. Wirtschaftsausschuss]) und externen Interessenten (Eigentümer [Eigenkapitalgeber], Lieferanten, Kunden, Banken, Finanzamt, Konkurrenten und Mitarbeiter), welche unterschiedliche Informationsbedürfnisse haben. Daher gliedert man das Rechnungswesen entsprechend den Adressaten in ein Externes und in ein Internes Rechnungswesen.

Das folgende Schaubild zeigt Ihnen die Einordnung der Buchführung mit der Bilanz und der Gewinn- und Verlustrechnung innerhalb der funktionalen Aufbauorganisation eines Unternehmens.

Die Buchführung gewährleistet mit der Bilanz stichtagsbezogen am Ende eines Geschäftsjahres (Bilanzstichtag) den Überblick über die Vermögens- und Finanzlage (Kapitallage) eines Unternehmens. Die Gewinn- und Verlustrechnung (GuV) dagegen stellt als eine zeitraumbezogene Rechnung alle zwischen dem letzten und diesem Bilanzstichtag aufgetretenen Aufwendungen und Erträge zusammen und ermittelt das Unternehmensergebnis, d. h. den Gewinn oder Verlust des Geschäftsjahres.

Abb. 1.1: Die Buchführung als Informationsquelle über die wirtschaftliche Lage eines Unternehmens innerhalb der Unternehmensorganisation.

In Anlehnung an: Plinke, W.: Plädoyer für eine funktions- und nutzenorientierte Rechnungswesendidaktik, 2013, S. 26.

1.2 Aufgaben und Funktionen des betrieblichen Rechnungswesens

Das betriebliche Rechnungswesen ist ein Instrument zur Erfassung der betrieblichen Vorgänge und wertet diese aus. Die folgende Abbildung zeigt die wesentlichen Funktionen des betrieblichen Rechnungswesens.

Abb. 1.2: Überblick über die Funktionen des betrieblichen Rechnungswesens

Die Hauptfunktionen des betrieblichen Rechnungswesens lassen sich folgendermaßen zusammenfassen:

Dokumentationsfunktion: Aufzeichnung aller ökonomisch relevanten betrieblichen Sachverhalte (Geschäftsvorfälle) aufgrund von Belegen, die das Vermögen, das Kapital und den Gesamterfolg des Unternehmens beeinflussen. Außerdem hat das Rechnungswesen eine Zahlungsbemessungsfunktion, d. h. es stellt alle Informationen zur Verfügung, auf deren Basis, die Höhe der Gewinnausschüttungen, die erfolgsabhängigen Vergütungen oder die Steuerlast ermittelt werden.

Rechenschaftslegungs- und Informationsfunktion:

−Aufgrund gesetzlicher Vorschriften erfolgt eine jährliche Rechenschaftslegung, d. h. eine Darstellung der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Unternehmens nach außen. Diese Informationen sind z. B. für Anteilseigner, Gesellschafter, Kreditgeber, Kunden, Lieferanten, Investoren, Finanzbehörden aber auch für die interessierte Öffentlichkeit von Bedeutung.

−Interne Informationsbeschaffung für Planungs- und Kontrollzwecke.

Planungsfunktion: Bereitstellung des aufbereiteten Zahlenmaterials als Grundlage für alle unternehmerischen Planungen und Entscheidungen, z. B. über Investitionen, Unternehmenskäufe, Märkte, Sortimentsgestaltung, Preisfestsetzung etc.

Kontrollfunktion: Ohne Kontrolle ist eine Planung sinnlos. Mithilfe von Soll-Ist-Vergleichen wird überprüft, ob die geplanten Ziele auch wirklich erreicht wurden.

Übungsaufgabe 1.1

Die Aufgabe und Lösung finden Sie online.

Die folgende Tabelle zeigt die verschiedenartigen Aufgaben, die das betriebliche Rechnungswesen zu erfüllen hat.

Abb. 1.3: Einordnung des betrieblichen Rechnungswesens

Wie man aus der obigen Tabelle entnehmen kann, stellt das Rechnungswesen mit der Finanzbuchhaltung die zentralen Bestandteile für ein funktionierendes Managementinformationssystem zur Verfügung.

1.3 Externes Rechnungswesen

Die Finanzbuchführung übernimmt die gesetzlich vorgeschriebene Buchführungspflicht, d. h. sie erfasst chronologisch und sachlich geordnet alle Geschäftsvorfälle und bereitet die erfassten Zahlenwerte auf. Sie dient zum einen dem Staat zur richtigen Ermittlung der Steuern (Steuerbilanz) und zum anderen den Anteilseignern sowie zum Schutz der Gläubiger des Unternehmens (Handelsbilanz). Die Buchführung ist eine vergangenheitsorientierte Zeitrechnung. Die Adressaten, für die die Ergebnisse der Finanzbuchhaltung bestimmt sind, sind beispielsweise Anteilseigner, Kreditgeber, Arbeitnehmer, Kunden, Lieferanten, das Finanzamt und die interessierte Öffentlichkeit.

Das Handelsgesetzbuch (HGB) stellt die rechtliche Grundlage für das externe Rechnungswesen dar, dass eine umfassende Darstellung der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage eines Unternehmens verlangt.

1.4 Internes Rechnungswesen

Das interne Rechnungswesen dient der

Kontrolle,

Steuerung und

Koordination

von Unternehmensprozessen. Das Kernelement des internen Rechnungswesens ist die Kosten- und Leistungsrechnung.

1.4.1 Kosten- und Leistungsrechnung

Die Kosten- und Leistungsrechnung (= Betriebsbuchführung) unterliegt im Vergleich zur Finanzbuchhaltung keinen gesetzlichen Verpflichtungen. Sie verfolgt ausschließlich unternehmensinterne Zwecke mit dem Ziel, die betrieblichen Leistungsprozesse zu steuern, die Wirtschaftlichkeit zu kontrollieren und gegebenenfalls zu verbessern. Adressaten sind das Management, die Bereichsleiter und die Kostenstellenleiter. Bei der Kosten- und Leistungsrechnung unterscheidet man zwischen der Kostenträgerstück- und der Kostenträgerzeitrechnung. Sie erfasst vor allem die Produktion und den Absatz der Erzeugnisse als wesentliche Bereiche des betrieblichen Leistungsprozesses. Rechengrößen sind:

Kosten (Erfassung des betriebszweckbezogenen Werteverzehrs) und

Leistungen (Erfassung des betriebszweckbezogenen Wertezuwachses).

1.4.2 Planungsrechnung

Planungsrechnungen ermöglichen der Unternehmensführung, Entscheidungen für die Zukunft zu treffen. Die Unternehmensplanung besteht in der Regel aus Teilplänen (Absatz-, Beschaffungs-, Personal-, Investitions-, Finanzplan etc.. Durch den Vergleich der vorgegebenen Plandaten (Sollzahlen) mit den für einen Bereich in einem bestimmten Zeitraum erreichten Daten (Ist-Zahlen) ist eine bessere Steuerung eines Unternehmens möglich. Die Planungsrechnung ist eine Vorschaurechnung.

1.4.3 Betriebliche Statistik

Mithilfe der Statistik werden innerbetriebliche Vergleich oder Vergleiche mit anderen Unternehmen oder Branchen (Benchmarking) durchgeführt. Grundlagen für die Vergleichsrechnungen sind die Daten aus der Buchführung und der Kosten- und Leistungsrechnung. Für Zwecke der Unternehmensführung sind Bilanz- und Erfolgsstatistiken, Personal-, Umsatz-, Lager-, Beschaffungs-, Kostenstatistiken etc. nützlich. Die Statistik ist eine Vergleichsrechnung.

1.5 Die Buchführung als Herzstück der unternehmerischen Informationsverarbeitung

1.5.1 Grundlagen der Buchführung

Unter der Buchführung versteht man die lückenlose, zeitlich sowie sachlich geordnete und übersichtliche Aufzeichnung aller Geschäftsfälle auf Grundlage von Belegen.

Die Buchführung erfüllt die folgenden Aufgaben:

lückenlose Erfassung aller Geschäftsvorfälle in chronologischer Reihenfolge zwischen dem Unternehmen und der Außenwelt,

systematische Verarbeitung (Verbuchung) der Geschäftsvorfälle, d. h. auf die richtigen Konten buchen,

Zusammenfassung gleichartiger Vorgänge (Verdichtung) nach sachlichen Gesichtspunkten, um zusätzliche Informationen zu gewinnen,

Selbstinformation des Unternehmers,

Ermittlung des Unternehmenserfolgs, also den Gewinn oder den Verlust, indem alle Aufwendungen (Werteverzehr) und Erträge (Wertezuwachs) erfasst werden,

Erstellung des handelsrechtlichen und des steuerrechtlichen Jahresabschlusses (JA) durch periodische Ermittlung des Vermögens, der Schulden (= Bilanz) und des während des Jahres erwirtschafteten Periodenerfolgs (= Gewinn- und Verlustrechnung), der sich im neuen Eigenkapital der Folgeperiode niederschlägt,

Ermittlung der diversen Steuerbemessungsgrundlagen als Basis für

−die Gewerbesteuer

−die Einkommensteuer (Einzelunternehmen und Personengesellschaften) und Körperschaftssteuer (Kapitalgesellschaften, Genossenschaften und Vereine),

sie dient als Beweismittel bei Rechtsstreitigkeiten mit Kunden, Lieferanten, Banken, Behörden (Finanzamt, Gerichte),

Überwachung und Sicherung der Zahlungsfähigkeit.

1.5.2 Gesetzliche Grundlagen der Buchführung

Ein Unternehmer ist gesetzlich verpflichtet Bücher zu führen, wenn bestimmte Voraussetzungen erfüllt sind. Die Buchführungsvorschriften findet man sowohl im Handelsrecht (§ 238 HGB) als auch im Steuerrecht (§§ 140 f. AO).

Gemäß § 238 Abs. 1 des Handelsgesetzbuches (HGB) ist jeder Kaufmann verpflichtet, Bücher zu führen und in diesen die Handelsgeschäfte und die Lage des Unternehmens nach den Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführung darzustellen. Das bedeutet, die Buchführungspflicht ist mit der Kaufmannseigenschaft verknüpft.

Ein Kaufmann im Sinne des § 1 Abs. 1 HGB ist, wer ein Handelsgewerbe betreibt. Ein Handelsgewerbe ist gemäß § 1 Abs. 2 HGB jeder Gewerbebetrieb, der einen in kaufmännischer Weise eingerichteten Geschäftsbetrieb führt. Nach § 15 Abs. 2 EStG liegt ein Gewerbebetrieb vor, wenn folgende Merkmale erfüllt sind:

νelbsStständigkeit,

Nachhaltigkeit,

Gewinnerzielungsabsicht,

Beteiligung am allgemeinen wirtschaftlichen Verkehr und

keine Land- und Forstwirtschaft, keine freie Berufstätigkeit und keine andere selbstständige Arbeit.

Kleingewerbetreibende und Freiberufler (z. B. Ärzte, Rechtsanwälte, Steuerberater etc.) sind von der Buchführungspflicht befreit. Infolge § 241a Abs. 1 HGB sind auch Einzelkaufleute, deren Schwellenwerte an zwei aufeinander folgenden Abschlussstichtagen, von jeweils 600.000 € Umsatzerlöse und jeweils 60.000 € Jahresüberschuss, unterschreiten, von der Pflicht zur Führung von Büchern, der Erstellung des Inventars und des Jahresabschlusses befreit. Diese Befreiung gilt nur für Einzelkaufleute. Jeder Unternehmer, der im Handelsregister eingetragen ist, sowie jede Kapitalgesellschaft und eingetragene Genossenschaft sind automatisch buchführungspflichtig.

Die folgende Abbildung zeigt die Buchführungspflicht für Kaufleute gemäß § 238 Abs. 1 HGB.

Abb. 1.4: Verknüpfung zwischen dem Kaufmannsbegriff und der Buchführungspflicht

Die steuerrechtliche Buchführungspflicht ist in den §§ 140 AO und 141 AO geregelt. Unter § 140 AO fallen alle Kaufleute, denn sie sind nach „Nichtsteuergesetzen“ (z. B. nach HGB) verpflichtet, Bücher zu führen.

Darüber hinaus werden Gewerbetreibende sowie Land- und Forstwirte, soweit sie nicht Kaufleute sind und damit bereits durch § 140 AO erfasst werden, nach § 141 Abs. 1 AO steuerrechtlich buchführungspflichtig, wenn sie eine der folgenden Grenzen im vergangenen Kalender- bzw. Wirtschaftsjahr überschritten haben:

Umsatzerlöse von mehr als 600.000 € im Kalenderjahr oder

selbstbewirtschaftete land- und forstwirtschaftliche Fläche mit einem Wirtschaftswert (§ 46 BewG) von mehr als 25.000 € oder

Gewinn aus Gewerbebetrieb von mehr als 60.000 € im Wirtschaftsjahr oder

Gewinn aus Land- und Forstwirtschaft von mehr als 60.000 € im Kalenderjahr.

Merke:

Die folgende Tabelle gibt einen Überblick über die handelsrechtliche Buchführungspflicht.

Handelsrechtliche Buchführungspflicht

Buchführungspflicht

keine Buchführungspflicht

•Gewerbetreibende Einzelunternehmen

•kleingewerbetreibende Einzelunternehmen

•Personenhandelsgesellschaften

•andere Personengesellschaften als Personenhandelsgesellschaften

•Kapitalgesellschaften

•Land- und Forstwirte

•eingetragene Genossenschaften

•Freiberufler und andere nicht gewerbetreibende Selbstständige

Übungsaufgabe 1.2: Buchführungspflicht

a)Der selbstständige Fachanwalt Meier betreibt in Karlsruhe eine Fachanwaltspraxis für Arbeitsrecht. Seine Kanzlei erfordert eine kaufmännische Organisation. Im vergangenen Kalenderjahr betrug sein Umsatz 380.000 € und sein Gewinn 160.000 €.

Ist Rechtsanwalt Meier handelsrechtlich buchführungspflichtig?

Ist Rechtsanwalt Meier nach dem Steuerrecht buchführungspflichtig?

b)Beim gewerblichen Unternehmer Heinz Becker liegen keine Anhaltspunkte für eine kaufmännische Organisation vor, d. h. er ist Kleingewerbetreibender. Ist Herr Becker buchführungspflichtig? Wie wäre die Ausgangslage, wenn sich Herr Becker freiwillig ins Handelsregister eintragen würde und als Heinz Becker e. K. firmieren würde?

Die Lösungen finden Sie online.

1.5.3 Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung (GoB)

Die Grundsätze der ordnungsmäßigen Buchführung (GoB) sind ein System anerkannter Regeln, die angeben, wie Bücher geführt und wie das Inventar bzw. der Jahresabschluss aufzustellen ist. Sie legen die formellen und materiellen Mindestanforderungen fest und lassen sich in drei Teilbereiche untergliedern:

Abb. 1.5: Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung1

Die Grundsätze der ordnungsmäßigen Dokumentation (GoD) dienen der ordnungsmäßigen Aufzeichnung aller buchführungspflichtigen Geschäftsvorfälle. Die GoD umfassen:

Vollständigkeit: Die Eintragungen in den Büchern und die sonst erforderlichen Aufzeichnungen müssen vollständig (lückenlose Erfassung) sein, d. h. es müssen alle relevanten Geschäftsvorfälle verbucht werden. Dagegen sind fiktive Geschäfte verboten.

Richtigkeit und Wahrhaftigkeit: Die Eintragungen in den Büchern und die sonst erforderlichen Aufzeichnungen müssen richtig (zutreffende Bezeichnung und Verbot der Buchung fiktiver Geschäftsvorfälle und dessen Erfassung im Grundbuch), zeitgerecht und sachlich geordnet (sachgerechte Kontierung, Belegnummer, Datum, sinnvoll und planmäßig gegliedertes Kontensystem) vorgenommen werden.

Begründetheit: Zur Beweissicherung gilt das Belegprinzip, d. h. keine Buchung ohne Beleg.

Klarheit: Die Buchführung muss klar und übersichtlich sein, sodass sich der Kaufmann und ein sachverständiger Dritter z. B. Buchhalter, Wirtschaftsprüfer, Steuerberater, ohne fremde Hilfe in angemessener Zeit darin zurechtfinden kann und sich Informationen über die Geschäftsvorfälle, die Liquidität, Vermögenslage, die Schulden und den Erfolg des Unternehmens verschaffen kann (§ 243 Abs. 2 HGB, R 29 EStR).

Sicherheit: Die Aufzeichnungen in der Buchführung müssen den tatsächlichen Buchungen entsprechen.

Die Grundsätze ordnungsmäßiger Inventur (GoI) dienen dazu, dass alle Vermögensgegenstände und Schulden vollständig, richtig, nachprüfbar und einzeln erfasst werden. Dazu gehören:

Vollständigkeit: vollständige Aufnahme aller Vermögensgegenstände und Schulden

Richtigkeit und Willkürfreiheit: fehlerfreie und willkürfreie Erfassung der Posten nach der Art, Menge und ihrem Wert

Nachprüfbarkeit und Dokumentation: klare Aufzeichnungen, die eine Überprüfung ermöglichen, d. h. im Inventar sind die einzelnen Bestände mit Gegenstandsbezeichnungen zu versehen, die eine Identifizierung der Gegenstände erlauben.

Einzelerfassung und Einzelbewertung: Vermögensgegenstände und Schulden sind einzeln zu erfassen und zu bewerten (§ 252 Abs. 1 Nr. 3 HGB).

Mit den Grundsätzen der ordnungsmäßigen Bilanzierung (GoBil) möchte man sicherstellen, dass der Jahresabschluss vollständig, inhaltlich richtig, sowie klar und übersichtlich erstellt wird. Die GoBil beinhalten:

Ansatzgrundsätze: Nur bilanzierungsfähige (aktivierungs- und passivierungsfähige) Posten dürfen in der Bilanz aufgenommen werden.

Bewertungsgrundsätze: Es ist das Vorsichtsprinzip mit seinen Ausprägungen des Realisations- und Imparitätsprinzips zu beachten.

Grundsatz der Richtigkeit und Vollständigkeit: Dieser Grundsatz fordert, dass Buchführung und Jahresabschluss die betrieblichen Vorgänge korrekt wiedergeben.

Grundsatz der Unternehmensfortführung: Es ist bei diesem „Going-Concern-Prinzip“ grundsätzlich bei der Bewertung von einer Fortführung des Unternehmens auszugehen.

Grundsatz der Klarheit und Übersichtlichkeit: Die Positionen im Jahresabschluss sind so zu ordnen und zu bezeichnen, dass ihr Inhalt erkennbar ist.

1.6 Doppelte Buchführung als System der Finanzbuchführung

Sie wird auch Doppik genannt (Abkürzung steht für die kaufmännische Doppelte Buchführung in Konten Soll und Haben).

Jeder Geschäftsvorfall wird doppelt erfasst und berührt daher zumindest zwei Konten. Die doppelte Verankerung führt so zu einer automatischen Kontrolle.

Die Geschäftsvorfälle werden in zeitlicher Reihenfolge im Grundbuch (Journal) und nach bestimmten sachlichen Gesichtspunkten im sogenannten Hauptbuch, den einzelnen Konten aufgezeichnet.

Eines der betreffenden Konten wird im Soll (S), das andere im Haben (H) verändert (= Gegenbuchung), wobei die Veränderung im Soll bzw. im Haben der angesprochenen Konten in gleicher Höhe erfolgen muss.

Buchungssatz: immer Soll an Haben z. B. Grundstücke 200 an Kasse 200 an Kasse 200

Es erfolgt eine Trennung der Konten in:

1.7 Grundbegriffe des betrieblichen Rechnungswesens

Die nachfolgende Abbildung zeigt Ihnen grob den betrieblichen Ablauf der Güter-/Leistungsentstehung zum besseren Verständnis der Strom- und Bestandsgrößen im Rechnungswesen.

1.7.1 Bestandsgrößen

Bestandsgrößen werden allgemein definiert als Größen, die in Geldeinheiten bewertet (Kassenbestand) oder in physikalischen Einheiten gemessen werden (Warenbestand). Mit Bestandsgrößen sind das Vermögen und das Kapital der Bilanz gemeint. Bestandsgrößen werden immer für einen bestimmten Zeitpunkt ermittelt und sind somit zeitpunktbezogene Größen.

1.7.2 Stromgrößen

Stromgrößen stellen wertmäßige Größen der Zahlungs- und Leistungsvorgänge innerhalb einer bestimmten Periode dar und sind somit zeitraumbezogene Größen. Zur Kategorisierung der erfassten Vorgänge werden vier Begriffspaare verwendet:

Einzahlungen und Auszahlungen

Einnahmen und Ausgaben

Erträge und Aufwendungen

Leistungen und Kosten

Abb. 1.6: Grundbegriffe des betrieblichen Rechnungswesens im Kontext der Leistungserstellung2