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Studienarbeit aus dem Jahr 2022 im Fachbereich Geschichte Deutschlands - Neuere Geschichte, Note: 1,3, Freie Universität Berlin (Friedrich-Meinecke-Institut), Veranstaltung: Seminar: Die Demokratisierung der BRD, Sprache: Deutsch, Abstract: Kaum ein Thema findet in der Forschung zur deutschen Neuesten Geschichte so viel Beachtung wie die Weimarer Republik und ihr Niedergang. Das tragische Scheitern der ersten deutschen Demokratie bewegt die Gemüter bis heute. Ein großer Teil der Fachliteratur beschäftigt sich detailliert mit den Gründen für den Untergang der Weimarer Republik. Die dort angeführten Ursachen reichen von äußeren Umständen wie der Last des Versailler Vertrages oder der Weltwirtschaftskrise bis hin zum Vorwurf von bereits in der Weimarer Verfassung angelegten Webfehlern, die eine Übernahme durch die Nationalsozialisten nicht verhindert, sondern womöglich sogar erleichtert hätten. Diese Seminararbeit soll den obengenannten Vorwurf aufgreifen und sich konkret mit den Mechanismen zur Demokratiesicherung beschäftigen, welche sich die Verfassungsväter der Weimarer Nationalversammlung 1918 überlegt hatten. Daran anknüpfend soll die Parallele zum Parlamentarischen Rat 1948/49 gezogen werden, welcher nach dem Ende des Zweiten Weltkriegs mit der Ausarbeitung einer neuen Verfassung beauftragt worden war. Diese Arbeit stellt die Frage, ob sich die Bundesrepublik samt ihrem Grundgesetz in den Traditionen von Weimar befindet oder ob es sich bei ihr um einen konstitutionellen Neubeginn handelt. Konkret soll es dabei um einen Vergleich der Demokratiesicherungsmechanismen in der Weimarer Reichsverfassung und dem Grundgesetz gehen. Besteht eine Kontinuität oder grenzt sich das Grundgesetz bewusst von seiner Vorgängerverfassung ab?
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