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Studienarbeit aus dem Jahr 2005 im Fachbereich BWL - Recht, Note: 1,3, Hochschule Aschaffenburg (Istitut für Betriebswirtschaft und Recht), Veranstaltung: Arbeits- und Sozialversicherungsrecht, Sprache: Deutsch, Abstract: Die Darstellung des Berufsausbildungsrechts, welches jedoch nicht explizit als eigenständiges Gesetz existiert, sondern in das Berufsbildungsgesetz (BBiG) eingebettet ist, wird Gegenstand der folgenden Seminararbeit sein. Berufsbildung im Sinne dieses Gesetzes umfasst gem. § 1 BBiG die Berufsausbildungsvorbereitung, die berufliche Fortbildung, die berufliche Umschulung und die Berufsausbildung. Den Kern des Berufsausbildungsrechts stellt in erster Linie der zweite Teil (Berufausbildungsverhältnis) des Berufsbildungsgesetzes dar. Das Berufsausbildungsrecht tangiert jedoch auch andere Gesetze, wie beispielsweise das Betriebsverfassungsgesetz (BetrVG), das dritte Sozialgesetzbuch (SGB III), das Jugendarbeitsschutzgesetz (JArbSchG) und die diversen Schulgesetze der Bundesländer. Die Verbindung zu den Schulgesetzen der Länder resultiert daraus, dass in Deutschland die praktische Ausbildung der ausbildende Betrieb übernimmt und das theoretische Wissen hauptsächlich durch die Berufsschule vermittelt wird (duales System). Der Schwerpunkt der Arbeit soll jedoch auf dem Berufsbildungsgesetz liegen.
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Page 1
Page 3
2.2.5.2 Bemessung und Fälligkeit der Vergütung 18
2.2.5.3 Fortzahlung der Vergütung 18
2.2.6 Beginn und Beendigung des
Berufsausbildungsverhältnisses 20
2.2.6.1 Die Probezeit 20
2.2.6.2 Beendigung des
Berufsausbildungsverhältnisses 21
2.2.6.3 Die Kündigung 22
3 RESUMÉE 25
LITERATUR- UND QUELLENVERZEICHNIS 28
Abkürzungsverzeichnis
Page 4
Die Darstellung des Berufsausbildungsrechts, welches jedoch nicht explizit als eigenständiges Gesetz existiert, sondern in das Berufsbildungsgesetz (BBiG) eingebettet ist, wird Gegenstand der folgenden Seminararbeit sein.
Berufsbildung im Sinne dieses Gesetzes umfasst gem. § 1 BBiG die Berufsausbildungsvorbereitung, die berufliche Fortbildung, die berufliche Umschulung und die Berufsausbildung.
Den Kern des Berufsausbildungsrechts stellt in erster Linie der zweite Teil (Berufausbildungsverhältnis) des Berufsbildungsgesetzes dar. Das Berufsausbildungsrecht tangiert jedoch auch andere Gesetze, wie beispielsweise das Betriebsverfassungsgesetz (BetrVG), das dritte Sozialgesetzbuch (SGBIII),das Jugendarbeitsschutzgesetz (JArbSchG) und die diversen Schulgesetze der Bundesländer. Die Verbindung zu den Schulgesetzen der Länder resultiert daraus, dass in Deutschland die praktische Ausbildung der ausbildende Betrieb übernimmt und das theoretische Wissen hauptsächlich durch die Berufsschule vermittelt wird (dualesSystem).Der Schwerpunkt der Arbeit soll jedoch auf dem Berufsbildungsgesetz liegen.
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Berufsausbildung (Berufsausbildungsrecht)
Das Berufsbildungsgesetz (BBiG) entstand am14.August 1969.Bis dahin war das Recht des Ausbildungsvertrages oder ein Berufsbildungsrecht praktisch nicht geregelt. Es gab, wenn überhaupt, vereinzelte, lückenhafte Regelungen auf Länderebene, die zumeist auf Normen aus dem letzten Jahrhundert basierten, wie zum Beispiel der Gewerbeordnung (GewO, HGB).
1919 forderten jedoch die Gewerkschaften eine zeitgemäße Regelung des Lehrlingswesens und der Fortbildung. Die Forderungen des ADGB scheinen auch heute noch aktuell zu sein:
1. Aufhebung der Innungszuständigkeit
2. Bilden einer Zentralkommission für jeden Beruf aus Arbeitgebern und Arbeitnehmern (paritätisch)