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Masterarbeit aus dem Jahr 2015 im Fachbereich Jura - Europarecht, Völkerrecht, Internationales Privatrecht, Note: 1,15, Humboldt-Universität zu Berlin (Rechtswissenschaften), Veranstaltung: Europarecht, Sprache: Deutsch, Abstract: Nachdem der EuGH am 16. Juni 2015 sein Urteil über ein etwaiges OMT-Programm der EZB gefällt und dieses mit dem EU-Recht für vereinbar erklärt hat, ist keineswegs alles geklärt. Insbesondere die Frage, wie das BVerfG auf die gegenläufige Auslegung des EuGH reagieren wird und welche Folgen damit verknüpft sind, wird in dieser Arbeit analysiert. Das BVerfG hat sich in seiner Vorlage nämlich eine abweichende Letztentscheidung vorbehalten, sollte der EuGH das OMT-Programm für uneingeschränkt mit dem EU-Recht vereinbar halten. Das Verfahren und dessen letztlicher Ausgang sind folglich von großer Relevanz für das Verhältnis der beiden Gerichte und beispielhaft für deren Selbstverständnis bei der Prüfung von Unionsrecht. Neben der Kontrollkompetenz des EuGH, der Rolle und dem Mandat der EZB werden ebenfalls die Interpretationen des Art. 123 AEUV diskutiert. Die zentrale Fragestellung der Arbeit lautet: Wer darf letztlich über einen ausbrechenden Rechtsakt entscheiden, falls ein solcher vorläge? Anhand der Analyse des OMT-Verfahrens wird dargelegt, welche Argumente der beiden Gerichte in Bezug auf die ultra-vires-Kontrollkompetenz überzeugender sind, ob eine umfassende Kontrolle aller Staatsgeschäfte überhaupt sinnvoll ist und welche die wahrscheinlichste Reaktion des BVerfG auf das EuGH-Urteil ist. Kommentar von Prof. Dr. Dr. h.c. Christian Tomuschat: "Ehe die Autorin sich mit dem konkreten Rechtsfall auseinandersetzt, [...] stellt sie zunächst das gegenseitige Verhältnis zwischen deutschem und europäischem Recht vor, porträtiert die EZB und ihre Aufgaben und führt schließlich die ultra-vires-Doktrin ein. Bei der Untersuchung der Rechtssache C-62/14 wird zunächst der Vorlagebeschluss des BVerfG gewürdigt, es folgt eine ausführliche Zusammenfassung der Schlussanträge von Generalanwalt Cruz-Villalón sowie des Urteils des EuGH. All dies wird sehr kompetent resümiert, was nicht leicht war, da alle drei Dokumente sehr ausführlich gehalten sind. Alsdann kann sich die Autorin voll entfalten, da es nun darum geht, den weiteren Gang der Ereignisse zu prognostizieren. Der Leser ist überrascht und beeindruckt, wie gut der Autorin dies gelingt. Geradezu mit Meisterschaft werden die Gesichtspunkte erörtert, die für den einen oder den anderen Weg sprechen. Die Ausführungen liegen weit über dem Niveau einer üblichen Masterarbeit. Auch einem erfahrenen Jurist würde es schwerfallen, zu der konkreten Problematik einen höheren Grad konstruktiver Gedankenarbeit zu erreichen."
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