Das politische System Deutschlands für Dummies - Sebastian Wolf - E-Book

Das politische System Deutschlands für Dummies E-Book

Wolf Sebastian

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Beschreibung

Das politische System der Bundesrepublik ist nicht ganz einfach zu durchschauen. Was hat es mit der Bundesversammlung und der Wahl des Bundespräsidenten auf sich? Wie kommen bei einer Bundestagswahl die Überhangmandate zustande? Was macht ein Alterspräsident im Landtag? Welche Aufgaben hat das Bundesverfassungsgericht? Welchen Einfluss haben Verbände oder die Medien auf die Gestaltung der Politik? Nicht nur interessierte Laien stellen sich diese Fragen (meist vor einer Wahl), die in diesem Buch beantwortet werden. Wer in der Schule PoWi beziehungsweise Gemeinschaftskunde als Leistungskurs belegt hat oder in den ersten Semestern Politikwissenschaft im Haupt- oder Nebenfach studiert, muss unter anderem wissen, welche Aufgaben die Verfassungsorgane haben. Und da Deutschland fest in internationale Beziehungen eingebunden ist, geht der Autor auch auf europäische und internationale Einflüsse ein.

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Das politische System Deutschlands für Dummies

Schummelseite

Diese Schummelseite enthält Definitionen wichtiger politischer Begriffe, einige Informationen über die Bundesrepublik als Staat, das Wichtigste über das Grundgesetz, stichwortartiges Wissen über die Verfassungsorgane auf Bundesebene sowie den Gesetzgebungsprozess im Überblick. Außerdem skizziere ich die Verteilung der Gesetzgebungsbefugnisse und nenne die verschiedenen Phasen der Politikentstehung sowie die wichtigsten deutschen Parteien.

Politik: das beziehungsweise ein Gemeinwesen betreffende, kollektiv-verbindliche Entscheidungen

Dimensionen der Politik:

Polity: institutioneller, organisatorischer und/oder (verfassungs-)rechtlicher Rahmen von Politik

Politics: politische Prozesse (zum Beispiel zwischen Parteien, Interessenverbänden, Abgeordneten, Regierungsmitgliedern und/oder Ministerialbeamten)

Policy: inhaltliche Seite von Politik; einerseits Politikfelder (etwa Umwelt-, Wirtschafts- oder Verbraucherschutzpolitik), andererseits konkrete Maßnahmen (beispielsweise Gesetze und Finanzbeschlüsse)

Die drei staatsrechtlichen Elemente eines Staates:

Staatsgebiet

Staatsvolk

Staatsgewalt (Gewaltmonopol)

Monarchien haben ein adliges oder gekröntes Staatsoberhaupt, sind aber nicht notwendigerweise undemokratisch.

Republiken haben meist einen Präsidenten als Staatsoberhaupt, sind aber nicht notwendigerweise demokratisch.

Regierungssystem: staatliche politische Institutionen, also insbesondere Regierung (Exekutive), Parlament (Legislative), Gerichte (Judikative) und Behörden

Politisches System: Regierungssystem plus intermediäre Akteure wie Parteien, Interessenverbände und die Medien

Demokratie: Das Wort Demokratie ist griechischen Ursprungs und setzt sich aus demos (Volk) und kratia (Herrschaft) zusammen. Die Bedeutung ist umstritten. Grundsätzlich ist Demokratie das Gegenteil von Fremdbestimmung und daher ein Herrschaftssystem oder eine Verfahrensregel, nach der von Entscheidungen Betroffene an der Herstellung der entsprechenden Beschlüsse (zumindest indirekt) beteiligt sind.

Merkmale moderner Demokratien: Rechtsstaatlichkeit, Gewaltenteilung, freie Wahlen, pluralistische Interessenvertretung, Wohlfahrtsstaatlichkeit

Repräsentative Demokratie: Politische Entscheidungen werden von gewählten Repräsentanten getroffen.

Direkte Demokratie: Sachentscheidungen werden von den Bürgern direkt getroffen (Volksabstimmung oder Bürgerentscheid).

Deutschland als Staat:

Die Bundesrepublik Deutschland (BRD) und die Deutsche Demokratische Republik (DDR) wurden jeweils 1949 gegründet.

Die Wiedervereinigung erfolgte 1990 in Form eines Beitritts der DDR zur Bundesrepublik Deutschland.

Die Bundeshauptstadt ist Berlin.

Die 16 Länder (Gliedstaaten) der Bundesrepublik und ihre Hauptstädte sind Baden-Württemberg (Stuttgart), Bayern (München), Berlin, Brandenburg (Potsdam), Bremen, Hamburg, Hessen (Wiesbaden), Mecklenburg-Vorpommern (Schwerin), Niedersachsen (Hannover), Nordrhein-Westfalen (Düsseldorf), Rheinland-Pfalz (Mainz), Saarland (Saarbrücken), Sachsen (Dresden), Sachsen-Anhalt (Magdeburg), Schleswig-Holstein (Kiel) und Thüringen (Erfurt).

Die Verfassung der Bundesrepublik Deutschland ist das 1949 in Kraft getretene Grundgesetz. Das Grundgesetz ist folgendermaßen aufgebaut:

Präambel

Grundrechtsteil

Staatsorganisation

Schluss- und Übergangsbestimmungen

Für die freiheitlich-demokratische Grundordnung (FDGO) nach dem Grundgesetz sind die Staatsstrukturprinzipien von besonderer Bedeutung:

Demokratieprinzip

Sozialstaatsprinzip

Bundesstaatsprinzip

Rechtsstaatsprinzip

Die fünf Verfassungsorgane auf Bundesebene:

Bundestag: Mindestens 598 Abgeordnete (meist mehr durch Überhangs- und Ausgleichsmandate), von den Bürgern direkt gewählt zur Hälfte in Wahlkreisen (Erststimme, ­Mehrheitswahl) und über Landeslisten (Zweitstimme, Verhältniswahl); Eingangshürde: ­5-­Prozent-Klausel oder drei Direktmandate; die reguläre Legislaturperiode dauert vier Jahre.

Bundesrat: Vertreter der Landesregierungen (im Plenum Regierungsmitglieder), je nach Landesbevölkerung drei bis sechs Stimmen (pro Land ist eine einheitliche Stimmabgabe vorgeschrieben); der Vorsitz rotiert jährlich zwischen den Ländern.

Bundespräsident: Gewählt von der Bundesversammlung (Bundestagsabgeordnete und eine gleiche Anzahl von Vertretern, die von den Landtagen gewählt werden); Amtszeit: fünf Jahre, einmalige Wiederwahl direkt im Anschluss möglich.

Bundesregierung: Bundeskanzler und Bundesminister; der Bundeskanzler wird vom Bundestag gewählt und vom Bundespräsidenten ernannt, die Bundesminister werden auf Vorschlag des Bundeskanzlers vom Bundespräsidenten ernannt und entlassen; die Amtszeit ist grundsätzlich an die Legislaturperiode gekoppelt.

Bundesverfassungsgericht: Zwei Senate mit jeweils acht Richtern, je zur Hälfte von Bundestag und Bundesrat für zwölf Jahre gewählt ohne Möglichkeit der Wiederwahl; das Gericht entscheidet unter anderem bei Streitigkeiten zwischen Verfassungsorganen, über die Verfassungsmäßigkeit von Gesetzen und über die Verfassungswidrigkeit von Parteien.

Der Gesetzgebungsprozess auf Bundesebene im Überblick:

Gesetzentwurf von Bundesregierung, Bundesrat oder aus der Mitte des Bundestags

bei Gesetzentwürfen von Bundesregierung und Bundesrat muss beziehungsweise darf vorher das jeweils andere Organ Stellung nehmen

erste Lesung im Bundestag, Verweis an mindestens einen Bundestagsausschuss

Ausschussberatung und Bericht mit Empfehlungen an das Bundestagsplenum

zweite und dritte Lesung im Bundestag mit Beschluss

Beteiligung des Bundesrats:

●Bei Einspruchsgesetzen kann der Bundesrat den Vermittlungsausschuss anrufen und einen Einspruch einlegen, der vom Bundestag überstimmt werden kann.

●Bei Zustimmungsgesetzen muss der Bundesrat zustimmen.

eventuell nochmalige Befassung von Bundestag und Bundesrat

bei positivem Beschluss Unterzeichnung durch Bundeskanzler und mindestens einen Bundesminister

Unterzeichnung durch den Bundespräsidenten, Veröffentlichung im Bundesgesetzblatt

Grundsätzliche Verteilung der Gesetzgebungsbefugnisse und staatlichen Aufgaben:

Ausschließliche Bundesgesetzgebung: In diesen Politikfeldern darf nur der Bund gesetzgeberisch tätig werden.

Konkurrierende Bundesgesetzgebung: Die Länder haben hier so lange die Gesetzgebungskompetenz, bis der Bund tätig wird.

Gemeinschaftsaufgaben: Bund und Länder arbeiten hier gemeinsam bei der Erfüllung bestimmter staatlicher Aufgaben.

Ausschließliche Landesgesetzgebung: vor allem die Bereiche Kultur, Schule und Hochschulwesen, Presse und Rundfunk, Landespolizei sowie Kommunalverfassung

Der Bund ist überwiegend für die Gesetzgebung zuständig, die Länder sind überwiegend für die Gesetzesausführung und sonstige Verwaltung zuständig.

Die Phasen des Politikzyklus-Modells:

Definition eines Problems

Platzierung des Problems auf der politischen Agenda

Ausarbeitung eines politischen Instruments

Politikentscheidung und -legitimierung

Umsetzung einer politischen Entscheidung

Überprüfung der Maßnahmen

Beendigung eines politischen Instruments

Die wichtigsten deutschen Parteien nach bisheriger bundespolitischer Bedeutung:

Christlich Demokratische Union Deutschlands (CDU)

Sozialdemokratische Partei Deutschlands (SPD)

Christlich-Soziale Union in Bayern (CSU)

Freie Demokratische Partei (FDP)

Bündnis 90/Die Grünen

Die Linke

Alternative für Deutschland (AfD)

Titelei

WILEY-VCH Verlag GmbH & Co. KGaA

Das politische System Deutschlands für Dummies

Sebastian Wolf

Bibliografische Information der Deutschen Nationalbibliothek

Die Deutsche Nationalbibliothek verzeichnet diese Publikation in der Deutschen Nationalbibliografie; detaillierte bibliografische Daten sind im Internet über http://dnb.d-nb.de abrufbar.

1. Auflage 2018

© 2018 WILEY-VCH Verlag GmbH & Co. KGaA, Weinheim

All rights reserved including the right of reproduction in whole or in part in any form.

Alle Rechte vorbehalten inklusive des Rechtes auf Reproduktion im Ganzen oder in Teilen und in jeglicher Form.

Wiley, the Wiley logo, Für Dummies, the Dummies Man logo, and related trademarks and trade dress are trademarks or registered trademarks of John Wiley & Sons, Inc. and/or its affiliates, in the United States and other countries. Used by permission.

Wiley, die Bezeichnung »Für Dummies«, das Dummies-Mann-Logo und darauf bezogene Gestaltungen sind Marken oder eingetragene Marken von John Wiley & Sons, Inc., USA, Deutschland und in anderen Ländern.

Das vorliegende Werk wurde sorgfältig erarbeitet. Dennoch übernehmen Autor und Verlag für die Richtigkeit von Angaben, Hinweisen und Ratschlägen sowie eventuelle Druckfehler keine Haftung.

Coverfoto: © Terroa/istock/thinkstock

Korrektur: Frauke Wilkens, München

Satz/ePub: Reemers Publishing Services GmbH, Krefeld

Print ISBN: 978-3-527-71358-5

ePub ISBN: 978-3-527-80895-3

mobi ISBN: 978-3-527-80872-4

Inhaltsverzeichnis

Cover

Über den Autor

Widmung

Danksagung

Einführung

Über dieses Buch

Törichte Annahmen über die Leser

Konventionen und Symbole in diesem Buch

Wie dieses Buch aufgebaut ist

Teil I: Grundlagen des politischen Systems

Teil II: Organisierte Interessenvermittlung und Medien

Teil III: Die Verfassungsorgane auf Bundesebene

Teil IV: Politik im Bundesstaat

Teil V: Europäische und internationale Einflüsse

Teil VI: Der Top-Ten-Teil

Was Sie nicht lesen müssen

Wie es weitergeht

Teil I: Grundlagen des politischen Systems

Kapitel 1: Zu Beginn einige wichtige Begriffe

Eine Annäherung an den Begriff »Politik«

Kollektiv-verbindliche Entscheidungen für das Gemeinwesen

Polity, politics und policy

Der Staat – mehr als politische Institutionen

Politische Spielräume bei der Anerkennung von Staaten

Deutschland als Staat

Ein föderales Staatswesen

Das politische System

Ein Teilsystem der Gesellschaft

Grundlegende Aufgaben und Funktionen

Demokratie – ein vieldeutiger Begriff

Selbstbestimmung als Kernprinzip

Merkmale moderner Demokratien

Faire Verfahren

Die Fachdisziplin Politikwissenschaft

Politikwissenschaftliche Teilbereiche

Kapitel 2: Historisches: Vergangene politische Systeme

Das Heilige Römische Reich Deutscher Nation

Der Deutsche Bund

Organisation und Politik

Fortschritte und Rückschritte

Das Deutsche Kaiserreich

Die Reichsgründung

Die wichtigsten Verfassungsorgane

Eine politische Teilmodernisierung

Die Weimarer Republik

Die demokratische Reichsverfassung

Verfassungsorgane und Gesetzgebung

Die Grundrechte: Weitreichend, aber schlecht geschützt

Das Dritte Reich

Gründe für das Scheitern der Weimarer Republik

Die Machtergreifung

Die weitere Etablierung der Diktatur

Die Deutsche Demokratische Republik

Nicht ganz eindeutig: Die Verfassung von 1949

Durch und durch sozialistisch: Die Verfassung von 1968

Revolution und Wiedervereinigung

Kapitel 3: Das Grundgesetz: Grundlegende Spielregeln des politischen Systems

Der Weg zum Grundgesetz

Der Parlamentarische Rat

Von der vorläufigen zur gesamtdeutschen Verfassung

Die deutsche Verfassung im Überblick

Die Grundrechte

Die Grundrechte in Kürze

Das System des Grundrechtsschutzes

Die Staatsstrukturprinzipien

Verfassungsrechtliche Lehren aus Weimar

Eine wehrhafte Demokratie

Kernelemente der Verfassung

Teil II: Organisierte Interessenvermittlung und Medien

Kapitel 4: Interessengruppen und Verbände

Organisierte Interessen und Lobbyismus

Verschiedene Formen von Interessenorganisationen

Arbeitsweise der Gruppierungen

Ressourcen der Organisationen

Interne Verfahrensgrundlage

Verbändevielfalt: Eine neue Entwicklung

Rechtliche Grundlagen

Aufgaben von Interessengruppen

Vielfalt der Organisationen

Arbeits- und Wirtschaftsbereich

Sozialer Bereich

Sonstige Organisationen

Strukturen und Entwicklungen von Interessengruppen

Politische Einflussnahme durch Interessengruppen

Verbände und Abgeordnete

Verbände und die Ministerialverwaltung

Immer gut für Protesthandlungen: Soziale Bewegungen und Bürgerinitiativen

Einige kritische Anmerkungen zur Rolle von Verbänden

Der Einfluss organisierter Interessen: Schwer zu verallgemeinern

Kapitel 5: Politische Parteien

Parteien als Interessenorganisationen

Rechtliche Grundlagen

Parteien im Verfassungstext und in der Verfassungsrealität

Pflicht zur Verfassungstreue

Das Parteiengesetz

Parteienfinanzierung: Der ewige Kampf ums Geld

Grundprinzipien der Parteienfinanzierung

Eckpunkte der staatlichen Parteienfinanzierung

Kontrolle und Strafen bei Verstößen

Die Entwicklung des deutschen Parteiensystems

Deutsches Kaiserreich und Weimarer Republik

Die alte Bundesrepublik

Das wiedervereinigte Deutschland

Programmatische Ausrichtungen

Innenleben der Parteien

Aufbau und Strukturen

Prozesse und Entwicklungen

Kapitel 6: Medien und Politik

Die Deutschen und die Medien

Rechtliche Grundlagen

Meinungs- und Pressefreiheit und ihre Grenzen

Ihr gutes Europarecht

Die Vielfalt der Medien

Medien in der pluralistischen Demokratie

Zeitungen und Zeitschriften

Zwischen zwei Buchdeckeln

Öffentlich-rechtliche Funkmedien

Private Fernseh- und Radiosender

Chancen und Grenzen der Medienvielfalt im Internet

Zur Rolle der Medien im politischen System

Gewünschte Funktionen der Medien

Funktionsprobleme in der Mediendemokratie

Journalisten als politische Akteure

Teil III: Die Verfassungsorgane auf Bundesebene

Kapitel 7: Der Deutsche Bundestag

Grundlagen des Parlamentsbetriebs

Zentrale Aufgaben des Bundestags

Regierungsmehrheit und Opposition

Aufgabenverteilung zwischen Mehrheit und Minderheit

Die Wahl der Bundestagsabgeordneten

Grundprinzipien des Wahlrechts

Eine personalisierte Verhältniswahl

Sperrklausel und Mindestwahlkreismandate

Berechnung und Verteilung der Mandate

Vom Listenplatz zum Mandat

Zum Wahlverhalten der Deutschen

Der Wettbewerb um die Wählerstimmen

Binnenorganisation des Parlaments

Bundestagspräsident und Parlamentsverwaltung

Arbeitsteilung bei der Parlamentsorganisation

Ausschüsse und weitere parlamentarische Gremien

Hilfsdienste für die Abgeordneten

Fraktionen: Der parlamentarische Arm der Parteien

Fraktionszwang und freies Mandat

Die Artikulationsfunktion des Parlaments

Der Bundestag als Wahlorgan

Die Kontrollfunktion der Volksvertretung

Kontrolle als Domäne der Opposition

Parlamentarische Kontrolle und Mitsteuerung

Der Gesetzgebungsprozess auf Bundesebene

Gesetzesvorlagen aus unterschiedlichen Quellen

Beratungsphasen im Bundestag

Der Bundesrat entscheidet mit

Ausfertigung und Inkrafttreten der Gesetze

Kapitel 8: Die Bundesregierung

Funktionen und Beschränkungen der Regierung

Zentrale Aufgaben der Exekutive

Die begrenzte Macht der Bundesregierung

Strukturprinzipien der Bundesregierung

Das Kanzlerprinzip: Die herausgehobene Stellung des Regierungschefs

Das Kabinettsprinzip: Die Bundesregierung als ein kollektives Organ

Das Ressortprinzip: Arbeitsteilung in der Bundesregierung

Die eingeschränkte Rolle des Bundeskabinetts

Organisatorische und parteipolitische Gründe

Verlagerung von Entscheidungen in informelle Gremien

Politische Verwaltung: Die Ministerialbürokratie

Die bürokratische Organisation der Ministerien

Führungsebenen zwischen Politik und Verwaltung

Referate und die Entstehung von Gesetzentwürfen

Zwischen positiven Anreizen und Ämterpatronage

Kapitel 9: Bundesrat, Bundespräsident und Bundesverfassungsgericht

Der Bundesrat

Organisation und Kompetenzen der Länderkammer

Folgen des Bundesrats für das Regierungssystem

Der Bundespräsident

Organisation und Kompetenzen des Staatsoberhaupts

Einfluss des Bundespräsidenten auf das Regierungssystem

Das Bundesverfassungsgericht

Organisation und Kompetenzen des Verfassungsgerichts

Folgen des Bundesverfassungsgerichts für das Regierungssystem

Teil IV: Politik im Bundesstaat

Kapitel 10: Das deutsche Mehrebenensystem

Die Bundesrepublik: Mehr als ein dezentralisierter Einheitsstaat

Das Bund-Länder-Verhältnis nach dem Grundgesetz

Vorgaben für Länder und Kommunen

Aufgaben für und Aufsicht durch den Bund

Die Finanzverfassung

Verflechtung bei der Steuergesetzgebung

Finanzhilfen und Länderfinanzausgleich

Haushalte in Ordnung halten

Gesetzgebung und Gesetzesausführung im Bundesstaat

Die Ausführung der Bundesgesetze

Zentralistische Entwicklung im Bundesstaat

Der Bundesrat zwischen Bundes- und Landespolitik

Kooperation der Exekutiven im Mehrebenensystem

Vielfältiges Mitentscheiden der Länderregierungen

Koordinierung der Länder untereinander

Kapitel 11: Die Regierungssysteme der Länder

Die Länder und ihre Territorien

Ein Überblick über die Länder

Das Instrument der Länderneugliederung

Die Landesverfassungen

Vorgaben für die Verfassungen der Länder

Verfahren zur Änderung der Landesverfassungen

Die Regierungen der Länder

Zusammensetzung und Amtsdauer

Regierungsarbeit und -organisation

Parlamente und Gesetzgebung

Organisation der Volksvertretungen auf Landesebene

Parlamentarische Gesetzgebung

Direkte Demokratie: Auf Landesebene möglich

Vom Beschluss zum Gesetz

Wahlsysteme in den Ländern

Gerichte in den Bundesländern

Ordentliche Gerichtsbarkeit und Fachgerichtsbarkeit

Die Verfassungsgerichte der Länder

Parteiensysteme auf Landesebene

Unterschiede zwischen Bund und Ländern

Die Regierungssysteme und die Parteiendimension

Kapitel 12: Die kommunale Ebene

Kommunen in Deutschland

Die Kommunen als Teile der Länder

Grundgesetzliche Vorgaben für die Kommunalpolitik

Aufgaben der Kommunen

Die Kommunen als Dienstleister

Die Kommunalverfassungen

Unterschiede zwischen den Ländern trotz Vereinheitlichung

Wahlsysteme auf kommunaler Ebene

Direkte Demokratie in den Kommunen

Politische Prozesse auf kommunaler Ebene

Zwischen Kooperation und Konkurrenz

Kapitel 13: Politik und Verwaltung

Das politisch-administrative System

Konzepte von Verwaltung

Der Aufbau der Verwaltung

Die Bundesverwaltung

Die Landesverwaltung

Die Kommunalverwaltung

Formen des Verwaltungshandelns

Finale und konditionale Programmierung von Entscheidungen

Rationale und begrenzt rationale Planung

Umsetzung politischer Entscheidungen

Beratung von Politik und Verwaltung

Staatstätigkeit und öffentliche Verwaltung

Personal im öffentlichen Dienst

Beamte und Angestellte

Führungskräfte in der öffentlichen Verwaltung

Kontrolle der Verwaltung

Formen der Verwaltungskontrolle

Teil V: Europäische und internationale Einflüsse

Kapitel 14: Die Europäisierung des politischen Systems

Zur Entwicklung der europäischen Integration

Die Europäischen Gemeinschaften

Ein einzigartiges politisches Gebilde

Verträge und Beitritte

Werte und Ziele

Die EU-Institutionen

Das Europäische Parlament

Rat und Europäischer Rat

Kommission und Gerichtshof

Europäische Zentralbank und Rechnungshof

Weitere EU-Einrichtungen

Rechtsetzung in der EU

Primärrecht und Sekundärrecht

Das ordentliche Gesetzgebungsverfahren

Aufgabenverteilung im europäischen Mehrebenensystem

Von der sektoralen zur sektorübergreifenden Integration

Politikfelder zwischen EU und Mitgliedstaaten

Die europäische Integration aus Sicht des Grundgesetzes

Anforderungen des Demokratieprinzips

Das Bundesverfassungsgericht formuliert Grenzen

Europäisierte Institutionen und Politikfelder

Verfassungsorgane unter Europäisierungsdruck

Europäisierte Interessenvermittlung

Politik in Deutschland und der EU im Vergleich

Kapitel 15: Außenpolitik und das politische System

Besonderheiten internationaler Politik

Politik unter den Bedingungen von Anarchie

Völkerrecht und staatliches Recht

Die innerstaatliche Organisation der deutschen Außenpolitik

Verfassungsrechtliche Grundlagen außenpolitischen Handelns

Akteure und Prozesse in der Außenpolitik

Vom Vertragsschluss bis zur innerstaatlichen Geltung

Internationale Organisationen

Internationale Organisationen als politische Systeme

Das Beispiel Europarat

Das Beispiel OECD

Das Beispiel Vereinte Nationen

Teil VI: Der Top-Ten-Teil

Kapitel 16: Der Politikzyklus: Die (nicht ganz zehn) Phasen der Politikgestaltung

Definition eines Problems

Platzierung des Themas auf der politischen Agenda

Ausarbeitung eines politischen Instruments

Politikentscheidung und -legitimierung

Umsetzung einer politischen Entscheidung

Überprüfung der Maßnahmen

Beendigung eines politischen Instruments

Kapitel 17: Zehn Irrtümer über das politische System Deutschlands

Die Politiker sind doch eh alle korrupt

Politiker machen ohnehin nur das, was ihre Partei will

Das Parlament kontrolliert die Regierung gar nicht

Politik wird nicht mehr im Parlament gemacht

Es wäre besser, wenn die Politiker nicht ständig streiten würden

Die Medien berichten nur im Interesse der politischen Klasse

Die EU ist ein bürokratisches Monster

Die Politik kann alle/keine Probleme lösen

Politik kann man eh nicht verstehen

Ich kann eh nichts verändern

Kapitel 18: Die (zehn und zwei) bisherigen Bundespräsidenten

Theodor Heuss

Heinrich Lübke

Gustav Heinemann

Walter Scheel

Karl Carstens

Richard von Weizsäcker

Roman Herzog

Johannes Rau

Horst Köhler

Christian Wulff

Joachim Gauck

Frank-Walter Steinmeier

Kapitel 19: Die (fast zehn) bisherigen Bundeskanzler

Konrad Adenauer

Ludwig Erhard

Kurt Georg Kiesinger

Willy Brandt

Helmut Schmidt

Helmut Kohl

Gerhard Schröder

Angela Merkel

Kapitel 20: Zehn deutsche Parteien

Die SPD

Die CDU

Die CSU

Die FDP

Bündnis 90/Die Grünen

Die Linke

Die AfD

Freie Wähler

Die Piratenpartei

Die NPD

Kapitel 21: Zehn Interessenverbände

Deutscher Gewerkschaftsbund

Bundesvereinigung der deutschen Arbeitgeberverbände

Bundesverband der Deutschen Industrie

Deutscher Bauernverband

Deutscher Beamtenbund

Verbraucherzentrale Bundesverband

Bund der Steuerzahler

Allgemeiner Deutscher Automobil-Club

Greenpeace Deutschland

Deutscher Städtetag

Kapitel 22: Zehn Bücher zum Weiterlesen

Ein Standardwerk zum politischen System

Regierungssystem und Politikfelder

Verfassungsgeschichte kompakt

Regierungssysteme der Länder

Politik in den Kommunen

Verwaltung und Politik

Das europäisierte Regierungssystem

Internationale Politik im Überblick

Wie Politik entsteht

Eine andere Politik ist möglich

Stichwortverzeichnis

Wiley End User License Agreement

Seitenverzeichnis

Über den Autor

Als ich um die Jahrtausendwende vor allem Politikwissenschaft und Europarecht studierte und mich später glücklicherweise einigermaßen erfolgreich an einer wissenschaftlichen ­Karriere versuchte, konnte ich noch nicht ansatzweise ahnen, dass ich einmal Das politische System Deutschlands für Dummies schreiben würde. Als Wissenschaftler schreibt man vorwiegend schwer verständliche Bücher, die in sehr geringer Auflage gedruckt werden und die dann überwiegend in Hochschulbibliotheken verstauben. Oder man verfasst (das ist sogar noch angesehener) Aufsätze für Fachzeitschriften, die zu großen Teilen von deren Redaktionen abgelehnt oder im günstigsten Fall von einer Handvoll von Kollegen gelesen werden. Dabei ist es meist ziemlich egal, worum es inhaltlich geht, Hauptsache ist, die Fachzeitschrift ist möglichst renommiert. Aber eigentlich sollte man im heutigen Wissenschaftssystem permanent Drittmittel einwerben und sich nicht allzu sehr um Politik und Gesellschaft und deren echte Probleme kümmern.

Vor diesem Hintergrund war Das politische System Deutschlands für Dummies ein willkommenes Experiment für mich. Ich habe mich darauf eingelassen, nicht weil es viel Geld bedeutet oder weil damit wissenschaftliche Lorbeeren verbunden sind. Vielmehr erschien es mir eine gute Möglichkeit, einen Beitrag zur politischen Bildung zu leisten, da unsere pluralistische Demokratie aus meiner Sicht zurzeit mehr denn je herausgefordert ist. Außerdem fand ich Aufmachung, Stil und Konzept der … für Dummies-Bücher interessant. Im Übrigen hat sich die Bundeszentrale für politische Bildung bisher einfach noch nicht bei mir gemeldet.

Nach dem Schreiben dieses Buches habe ich großen Respekt vor allen, die jemals ein Lehrbuch oder etwas Ähnliches verfasst haben, denn es kostet unglaublich viel Zeit. Wenn ich übrigens nicht gerade dabei bin, Studierenden die Inhalte dieses Buches oder anderes Wissenswerte beizubringen, versuche ich zu forschen, vergnüge mich mit meiner Familie oder mache Musik (besuchen oder besser buchen Sie doch mal meine Band: http://die-motorsensen.de).

Ich habe beim Schreiben viel Sorgfalt an den Tag gelegt, kann aber natürlich Fehler nicht völlig ausschließen. Außerdem ergeben sich im Laufe der Zeit Veränderungen, die zum Veralten gedruckter Texte führen. Wenn Sie eine falsche Angabe finden, schreiben Sie bitte eine E-Mail an [email protected].

Widmung

Für Caroline, Joram, Fridolin und Magdalena, die unter der Erstellung dieses Buches mehr oder weniger leiden mussten.

Danksagung

Ich danke meiner Lektorin Inken Bohn dafür, dass sie mich aus mir unerfindlichen Gründen für dieses Buch angefragt hat und auch dann noch an mir festhielt, als ihr offenbar klar wurde, dass ich wie alle Wissenschaftler – jedenfalls praktisch alle, die ich kenne – Abgabetermine nicht einhalte (natürlich nicht aus Böswilligkeit). Wir waren nicht immer einer Meinung, aber dieses grandiose Buch spricht für sich.

Außerdem danke ich meinen akademischen Lehrern Heidrun Abromeit, Hans Herbert von Arnim und Wolfgang Seibel. Ich habe viel von ihnen – und sehr Unterschiedliches – über das politische System Deutschlands gelernt. Dank Wolfgang Seibel durfte ich früh eine einschlägige Vorlesung halten, ohne die dieses Buch wohl nicht zustande gekommen wäre.

Einführung

Selbst wenn Sie Einführungen nicht sonderlich mögen, empfehle ich Ihnen, die folgenden Seiten zu lesen. Das mache ich nicht, weil ich den entsprechenden Text ungern umsonst verfasst habe, sondern weil er Ihnen helfen wird, Das politische System Deutschlands für Dummies besser zu verstehen. Zunächst beschreibe ich kurz, was dieses Buch im Unterschied zu einschlägigen politikwissenschaftlichen Lehrbüchern auszeichnet. Dann stelle ich einige Annahmen über Sie als Leser an. Im Anschluss beschreibe ich die in diesem Buch verwendeten Konventionen und Symbole. Abschließend präsentiere ich die einzelnen Teile des Buches im Schnelldurchlauf und teile Ihnen mit, was Sie nicht unbedingt lesen müssen.

Über dieses Buch

Sie finden in den folgenden Kapiteln mehr oder weniger das, was auch politikwissenschaftliche Lehrbücher über das politische System Deutschlands im Kern enthalten:

die Entstehung der Bundesrepublik und die wichtigsten Inhalte des Grundgesetzes;

nichtstaatliche politische Akteure wie Parteien, Interessenverbände und die Medien;

die Verfassungsorgane auf Bundesebene;

Darstellungen zu den Regierungssystemen der Bundesländer und zur Kommunalpolitik;

Gesetzgebung, Regieren und politische Prozesse im deutschen Mehrebenensystem.

Was sind nun aber die Vorteile oder Alleinstellungsmerkmale dieses Buches? Im Unterschied zu klassischen Lehrbüchern

ist Das politische System Deutschlands für Dummies vergleichsweise kurz und griffig. Sie erfahren das Wichtigste, was man aus meiner Sicht im Bachelor- oder Lehramts-Grundstudium der Politikwissenschaft, als Nebenfachstudent, als Schüler in der gymnasialen Oberstufe oder einfach als gut gebildeter Bürger wissen sollte.

ist dieses Buch aus optischer Sicht keine Bleiwüste. Lehrbücher bestehen größtenteils aus vielen eng bedruckten Seiten. Das politische System Deutschlands für Dummies kommt in aufgelockerten kurzen Abschnitten und Absätzen daher, setzt viel auf Häkchenlisten (wie diese gerade) und auf ansprechende Symbole sowie Informationskästen.

verzichtet dieses Buch auf unnötige Fachsprache. Feststehende oder gebräuchliche Fachbegriffe sind natürlich an vielen Stellen notwendig, aber Das politische System Deutschlands für Dummies ist nicht in extrawissenschaftlicher Sprache gehalten, um damit Eindruck bei Fachkollegen zu schinden. Stattdessen habe ich mich um eine leicht verständliche und unterhaltsame Ausdrucksweise bemüht – und wo der Politikwissenschaftler (oder Fachidiot) in mir sich nicht zügeln konnte, hat mitunter die Lektorin Umformulierungen vorgenommen.

finden Sie in Das politische System Deutschlands für Dummies auch etliche Angaben zu Rechtsnormen, vor allem aus dem Grundgesetz. Abweichend von anderen Politikwissenschaftlern bin ich nicht der Auffassung, dass man das (Verfassungs-)Recht überwiegend den Rechtswissenschaftlern und Jurastudenten überlassen sollte. Die deutsche Politik wird zu einem beträchtlichen Teil durch Recht gesteuert und viele Grundgesetznormen kann man auch ohne rechtswissenschaftliches Studium einigermaßen gut verstehen.

enthält Das politische System Deutschlands für Dummies auch an verschiedenen Stellen Informationen über die öffentliche Verwaltung in der Bundesrepublik. Ohne ein gutes Basiswissen über die Verwaltung kann man viele Aspekte der deutschen Politik nur eingeschränkt verstehen.

berücksichtigt Das politische System Deutschlands für Dummies auch ausführlich die Einbettung des Regierungssystems der Bundesrepublik in das Mehrebenensystem der Europäischen Union. Das erscheint mir notwendig, denn die europäische Politik beeinflusst mittlerweile ganz erheblich politische Prozesse und Inhalte auf Bundesebene.

liefert Das politische System Deutschlands für Dummies Anekdoten und reale Beispiele, um die verschiedenen Wissensinhalte zu veranschaulichen und zu verdeutlichen.

Törichte Annahmen über die Leser

Das … für Dummies-Autorenbüchlein trägt mir auf, Überlegungen über Sie als Leser anzustellen. Zunächst einmal haben Sie offenbar einen ausgesprochen guten Geschmack, denn Sie haben in dieses Buch zumindest schon einmal hineingelesen. Des Weiteren vermute ich, dass Sie

sich – aus welchen Gründen auch immer – für das politische System der Bundesrepublik interessieren und gern mehr darüber erfahren möchten oder

selbst nicht einschlägig interessiert sind, aber ein gutes Buch für jemanden suchen, der es ist (beziehungsweise von dem Sie das zumindest annehmen), oder

in Schule oder Hochschule mit dem politischen System Deutschlands als Lehr- und Prüfungsstoff konfrontiert sind und ein Lernhilfsmittel suchen.

Grundsätzlich eignet man sich Kompetenzen und Wissen besser an, wenn man sich von sich aus für ein Thema interessiert. Wenn das bei Ihnen der Fall ist, wird Ihnen dieses Buch sicherlich helfen, in kurzer Zeit mehr über das politische System Deutschlands zu erfahren und im Gedächtnis zu behalten. Aber auch sonst sollten Sie mit diesem Werk Lernerfolge und Wissenszuwächse erzielen können.

Sie brauchen für dieses Buch keinerlei Vorkenntnisse. Ich erkläre das politische System Deutschlands von Grund auf. Sie sollten natürlich ein wenig Lesebereitschaft mitbringen.

Konventionen und Symbole in diesem Buch

In den … für Dummies-Büchern finden Sie bestimmte Symbole, die das Schriftbild optisch auflockern und auf ergänzende Informationen, Hinweise oder Beispiele aufmerksam machen. In diesem Buch habe ich die folgenden Symbole verwendet:

Hier geht es immer um die Erklärung bestimmter politischer Begriffe oder Konzepte. In den Politik- und Sozialwissenschaften sind allerdings viele Definitionen umstritten. Ich stelle Ihnen stets eine übliche beziehungsweise die am häufigsten verwendete Begriffsbestimmung vor oder erläutere unterschiedliche Definitionen.

Bei diesem Symbol skizziere ich Beispiele, um die Inhalte anschaulicher zu machen. Gelegentlich erzähle ich auch eine Anekdote aus der Welt der Politik.

Viele Aspekte des politischen Systems der Bundesrepublik haben europäische oder internationale Bezüge. Dieses Symbol weist auf solche Phänomene hin oder vergleicht die deutsche Situation mit den Regierungssystemen anderer Staaten.

Das politische System Deutschlands für Dummies verzichtet auf unnötige und schwer verständliche Abkürzungen. Viele Abkürzungen erkläre ich bei ihrer ersten Verwendung. Die folgende rechtliche Abkürzung taucht häufiger auf: GG steht für das Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland.

Wie dieses Buch aufgebaut ist

Das politische System Deutschlands für Dummies besteht aus verschiedenen Teilen zu unterschiedlichen Gebieten der bundesrepublikanischen Politik. Jeder Teil setzt sich aus mehreren thematisch zusammenhängenden Kapiteln zusammen. Die Kapitel sind in einzelne Abschnitte unterteilt. Am Anfang jedes Kapitels finden Sie einen einführenden Abschnitt, der einen Überblick über die Inhalte des jeweiligen Kapitels gibt und das Kapitel in den Gesamtzusammenhang des politischen Systems einordnet. Ich habe versucht, dieses Buch möglichst systematisch aufzubauen, um Ihnen dadurch die Lektüre und Wissensaneignung zu erleichtern.

Teil I: Grundlagen des politischen Systems

In diesem Teil erfahren Sie einiges über zentrale Begriffe und Konzepte, die für das Verständnis von Politik wichtig sind. Zudem gibt es einen Überblick über frühere Regierungsformen in Deutschland. Schließlich enthält dieser Teil eine kompakte Einführung in die Inhalte des Grundgesetzes.

Teil II: Organisierte Interessenvermittlung und Medien

Jenseits der staatlichen Institutionen wird Politik in Deutschland maßgeblich durch nicht­staatliche Organisationen geprägt. Dieser Teil behandelt in jeweils eigenen Kapiteln Interessenverbände, politische Parteien und die Medien.

Teil III: Die Verfassungsorgane auf Bundesebene

Die Kapitel dieses Teils sind den einzelnen Verfassungsorganen auf Bundesebene – Bundestag, Bundesrat, Bundespräsident, Bundesregierung und Bundesverfassungsgericht – und ihren jeweiligen Beziehungen untereinander gewidmet. Auch den Gesetzgebungsprozess behandele ich hier.

Teil IV: Politik im Bundesstaat

Die innerstaatlichen politischen und administrativen Kompetenzen sind in Deutschland im Wesentlichen auf drei Ebenen verteilt: Bund, Länder und Kommunen. Dieser Teil beschäftigt sich mit Strukturen und Prozessen im föderalen Mehrebenensystem. Er gibt einen Überblick über die Regierungssysteme der Bundesländer sowie die Politik in Gemeinden, Städten und Landkreisen. Außerdem gehe ich auf die Beziehungen zwischen Politik und öffentlicher Verwaltung und den Verwaltungsaufbau in der Bundesrepublik ein.

Teil V: Europäische und internationale Einflüsse

Hier gebe ich einen kurzen Überblick über das politische System der Europäischen Union, um dann auf die Europäisierung der deutschen Politik einzugehen. Außerdem behandele ich in Grundzügen Auswirkungen der Außenpolitik – unter anderem am Beispiel verschiedener Internationaler Organisationen – auf das deutsche Regierungssystem.

Teil VI: Der Top-Ten-Teil

In diesem Teil finden Sie Listen mit jeweils mehr oder weniger zehn Abschnitten zu den verschiedenen Phasen der Politikgestaltung, zu Irrtümern über das politische System Deutschlands, zu den bisherigen Bundespräsidenten und Bundeskanzlern sowie zu wichtigen Par­teien und Interessenverbänden. Außerdem gibt es noch einige Literaturempfehlungen zum Weiterlesen.

Was Sie nicht lesen müssen

Sie können Das politische System Deutschlands für Dummies von vorn bis hinten durchlesen wie einen Roman oder es als Nachschlagewerk verwenden, indem Sie nur die Abschnitte zu jenen Themen lesen, die Sie interessieren. Bei der Suche nach diesen Themen helfen Ihnen das Inhaltsverzeichnis, dieses Einführungskapitel und das Stichwortverzeichnis am Ende des Buches. Innerhalb der einzelnen Kapitel können Sie bei Zeitnot auf den Text bei den Symbolen »Anekdote« verzichten. Die betreffenden Inhalte sind meist nicht so wichtig (aber oft recht unterhaltsam).

Wie es weitergeht

Im ersten Kapitel geht es gleich in die Vollen: Ich erläutere und diskutiere unter anderem Begriffe wie Politik, Staat, politisches System und Demokratie. Sie glauben schon zu wissen, was damit gemeint ist? Sehr gut – dann schauen Sie doch gleich mal nach, ob Sie und ich darunter das Gleiche verstehen … Oder meinen Sie etwa, Sie haben noch keinen blassen Schimmer? Auch gut – dann lesen Sie doch gleich mal weiter. Einerseits werden Sie sehr wahrscheinlich feststellen, dass Sie doch schon einiges wissen, und andererseits kann ein wenig Demut nicht schaden, wenn man sein einschlägiges Wissen verbessern will, denn viele Zeitgenossen sprechen über Politik, als wüssten sie schon fast alles …

Ich wünsche Ihnen viel Freude mit diesem Buch und hoffe, dass es Ihr Interesse am politischen System Deutschlands vergrößert. Es geht schließlich um unser Gemeinwesen.

Teil I

Grundlagen des politischen Systems

In diesem Teil …

Politik ist in aller Munde. In der Alltagssprache haben manche politischen Begriffe aber teilweise eine andere Bedeutung als in der Politik oder in der Wissenschaft. Deshalb erfahren Sie hier mehr über zentrale Wörter und Konzepte, die für das Verständnis der Politik in Deutschland wichtig sind. Da politische Systeme nicht einfach vom Himmel fallen, geht dieser Teil auch kurz auf frühere deutsche Regierungsformen ein. Etliche derzeitige Strukturen lassen sich so besser verstehen. Von besonderer Bedeutung für die Politik in Deutschland ist außerdem das Grundgesetz. Daher präsentiert dieser Teil einen kompakten Überblick über die deutsche Verfassung.

Kapitel 1

Zu Beginn einige wichtige Begriffe

In diesem Kapitel

Kompaktes Grundlagenwissen für die ­Beschäftigung mit Politik

Zentrale Begriffe und Konzepte politischer ­Systeme

Einige besondere Merkmale der Politik in Deutschland

Wörter wie Politik, Deutschland und Demokratie begegnen Ihnen fast täglich in Zeitungen, Büchern, Fernsehsendungen oder Gesprächen. Vielleicht fragen Sie sich daher, weshalb man sich zunächst mit diesen und anderen Begriffen beschäftigen sollte, wenn man mehr über das politische System Deutschlands erfahren möchte. Sie können natürlich dieses Kapitel überspringen und gleich zu bestimmten Themen blättern, die Sie besonders interessieren. Es ist aber durchaus sinnvoll, sich scheinbar altbekannte politische Begriffe noch einmal bewusst vor Augen zu führen, um ein besseres Grundverständnis für verschiedene Aspekte der Politik in Deutschland und jenseits der Bundesrepublik zu entwickeln.

Bestimmte Wörter werden in der Politik oder in der Wissenschaft teilweise anders verwendet als etwa in einer Diskussion unter Freunden, einem Flugblatt, einer Internetkampagne oder einem Streitgespräch am Stammtisch. Außerdem ist man sich häufig nicht einmal in der Politikwissenschaft und benachbarten Wissenschaftsdisziplinen einig, was unter bestimmten Begriffen und Konzepten genau zu verstehen ist. Vor diesem Hintergrund bringt Ihnen dieses Kapitel mehr begriffliche Klarheit und liefert zudem grundlegende Informationen über Politik. Einige Fachwörter, die nicht so zentral sind, werden in späteren Kapiteln erklärt.

Eine Annäherung an den Begriff »Politik«

Menschen verbinden mit dem Begriff Politik in der Regel unterschiedliche Dinge, etwa Macht, Konflikte, Herrschaft, Gesetze, staatliche Institutionen, Parteien, Lobbyismus oder auch Korruption. Es gibt leider keine Begriffsbestimmung von Politik, die allgemeingültig ist und der beispielsweise alle Politiker oder Wissenschaftler zustimmen würden. Dennoch ist ein Kern von Politik erkennbar: die gemeinsame oder übergreifende Behandlung von Angelegenheiten (häufig Problemen), die viele Menschen betreffen.

Kollektiv-verbindliche Entscheidungen für das Gemeinwesen

In der Politikwissenschaft wird oft die folgende Definition für Politik verwendet: das Gemeinwesen betreffende, kollektiv-verbindliche Entscheidungen. Die einzelnen Elemente dieser Annäherung an den Politikbegriff sind zwar erneut unscharf, lassen sich aber folgendermaßen genauer bestimmen:

Gemeinwesen steht für eine auf die Öffentlichkeit oder Allgemeinheit bezogene räumliche Einheit, in der sich meist eine Vielzahl von Menschen aufhält. Das kann eine Gemeinde, ein Bundesland, ein Staat oder auch ein Gebilde wie die Europäische Union sein. Nicht gemeint sind private Zusammenschlüsse wie etwa Firmen oder Vereine. In solchen Einheiten werden zwar auch verbindliche Entscheidungen getroffen, aber sie gelten meist nur für die jeweiligen Mitarbeiter oder Mitglieder.

Mit Entscheidungen sind Beschlüsse oder Regelungen gemeint, die in einem solchen Gemeinwesen gelten. Hiermit ist noch nicht ausgesagt, wer diese Entscheidungen trifft. In der Regel sind das Organisationen mit einer entsprechenden Entscheidungsbefugnis, zum Beispiel Parlamente (Volksvertretungen). Es gibt unterschiedliche Arten von politischen Entscheidungen und damit zusammenhängend verschiedene Entscheidungsverfahren. Parlamente erlassen beispielsweise Gesetze auf der Grundlage bestimmter Verfahrensregelungen.

Kollektiv-verbindlich ist eine Entscheidung dann, wenn sie für die Menschen eines bestimmten Gemeinwesens grundsätzlich allgemein gilt. Es kann zwar sein, dass sich nicht immer alle Menschen an sämtliche derartige Regelungen halten (denken Sie etwa an jemanden, der einen Diebstahl begeht und damit gegen das Strafgesetzbuch verstößt). Das ändert aber nichts daran, dass die Entscheidung von ihrer Natur her einen allgemeinen Geltungsanspruch hat und eine Nichtbefolgung gegebenenfalls (wie im Fall des Diebstahls) von staatlicher Seite bestraft werden kann.

Wie gesagt: Diese Begriffsbestimmung versucht nicht, Politik in all ihren unterschiedlichen Aspekten zu beschreiben und zu erfassen. Es geht bei dieser Definition oder Beschreibung um den Kern von Politik, wie er heute nicht zuletzt in der Politikwissenschaft meist verstanden wird.

Das Wort Politik stammt – wie einige andere politische Begriffe auch – aus dem Griechischen. Polis bedeutet Stadt oder Gemeinschaft. Die Polis war der antike griechische Stadtstaat. Derartige Gemeinwesen wie Athen und Sparta kennen noch viele Menschen aus den griechischen Sagen. Heute gibt es nicht mehr viele souveräne Stadtstaaten, aber von Monaco und Singapur haben Sie vermutlich schon einmal gehört. Die deutschen Stadtstaaten Berlin, Bremen und Hamburg nehmen im Staatsaufbau der Bundesrepublik eine Doppelrolle als Kommunen und Bundesländer ein, sind aber nicht souverän im völkerrechtlichen Sinne.

Polity, politics und policy

Während die deutsche Sprache für das Thema dieses Abschnitts nur das Wort »Politik« kennt, gibt es im Englischen gleich drei Begriffe, die sich auf unterschiedliche Dimensionen des Politischen beziehen: polity, politics und policy. Eine kurze Beschäftigung mit diesen Wörtern scheint aus zwei Gründen angebracht: Zum einen werden sie nicht nur in englischsprachigen und wissenschaftlichen Werken, sondern etwa auch in den deutschen Medien und von Politikern des Öfteren verwendet. Zum anderen ist die mit ihnen verbundene Dreiteilung des Politikbegriffs sinnvoll:

Polity bezeichnet den institutionellen, organisatorischen oder rechtlichen Rahmen von Politik. Hier geht es häufig um die Verfassung, grundlegende Gesetze oder institutionelle Regelungen. Manchmal ist mit dem Begriff auch das politische Gemeinwesen an sich gemeint.

Politics betrifft politische Prozesse. Parteien, Interessenverbände, Abgeordnete, Regierungsmitglieder, Ministerialbeamte und andere Akteure sowie ihre Handlungen und Netzwerke stehen hier im Zentrum der Aufmerksamkeit. Es wird argumentiert, diskutiert, gestritten, verhandelt und entschieden (oder auch nicht).

Policy schließlich erstreckt sich auf die inhaltliche Seite von Politik. Einerseits kann man damit Politikfelder beschreiben, also etwa Umwelt-, Wirtschafts- oder Verbraucherschutzpolitik. Andererseits können damit auch ganz konkrete Entscheidungen oder Regelungen gemeint sein, beispielsweise ein Gesetz zum Schutz bestimmter Pflanzen, ein Beschluss zur Unterstützung benachteiligter Betriebe oder eine Verordnung zur Kennzeichnung von Lebensmitteln. In der Politikwissenschaft spricht man gelegentlich auch von Politiken. Damit sind häufig inhaltliche Entscheidungen in abgrenzbaren Bereichen oder Politikfeldern gemeint, etwa die Arbeits-, Sozial- und Wirtschaftspolitiken einer bestimmten Regierung.

Der Staat – mehr als politische Institutionen

Politik findet nicht im luftleeren Raum statt. Im vorigen Abschnitt war davon die Rede, dass sich Politik stets auf ein bestimmtes Gemeinwesen bezieht, unter Umständen sogar auf mehrere. Die immer noch wichtigsten Gemeinwesen unserer Zeit sind Staaten. Sie sind häufig die zentralen Bezugspunkte für Politik, auch wenn – je nach politischem System – organisatorische Einheiten unterhalb und oberhalb der staatlichen Ebene ebenfalls von großer Bedeutung für politische Entscheidungen und ganz allgemein das gesellschaftliche Zusammenleben sein können.

Nach der bekannten Drei-Elemente-Lehre des Staatsrechtlers Georg Jellinek weist ein Staat die Merkmale Staatsgebiet, Staatsvolk und Staatsgewalt auf:

Staatsgebiet bedeutet, dass ein Staat über eine klar abgegrenzte und dauerhafte Fläche verfügen muss. Die eindeutige Abgrenzung des Staatsgebiets kann mitunter schwierig sein, etwa weil sich Politiker verschiedener Territorien nicht über genaue Grenzverläufe einig sind oder der Klimawandel Gebietsveränderungen verursacht.

Das Staatsvolk ist wohl der vieldeutigste und umstrittenste Begriff der Drei-Elemente-Lehre. Mit Volk sind in diesem Zusammenhang meist nicht die Bewohner eines bestimmten Staatsgebiets gemeint, sondern die Staatsbürger. Hierbei handelt es sich in der Regel um Menschen, die die Staatsbürgerschaft des betreffenden Staates besitzen. Die Regeln zur Erlangung der Staatsbürgerschaft unterscheiden sich von Staat zu Staat mehr oder weniger. Das Staatsvolk zeichnet sich üblicherweise durch ein gemeinsames Bewusstsein aus (der entsprechende Fachbegriff lautet kollektive Identität). Für dieses gemeinschaftsbezogene und wechselseitige Zugehörigkeitsgefühl des Staatsvolks sind meist Aspekte wie gemeinsame Sprache, Religion, Geschichte, Kultur und Werte von Bedeutung.

Mit dem Begriff der Staatsgewalt ist gemeint, dass es für ein bestimmtes Staatsgebiet und Staatsvolk im Prinzip lediglich eine Instanz oder Autorität gibt, die bindende Regeln erlassen und auch durchsetzen kann und darf. Somit dient das staatliche Gewaltmonopol insbesondere der Aufrechterhaltung von Ordnung und Sicherheit. Es ist Ausdruck der internen Souveränität eines Staates: Grundsätzlich dürfen nur staatliche Stellen allgemein verbindliche Rechtsnormen erlassen und ihre Befolgung im Zweifelsfall mit Strafmaßnahmen oder sogar mit Waffengewalt erzwingen. Das innerstaatliche Gewaltmonopol kann zum Beispiel infrage gestellt werden durch ausufernde organisierte Kriminalität, gewaltbereite Milizen, ausländische Besatzungstruppen oder terroristische Vereinigungen.

Es gibt keine Mindestgröße im Hinblick auf das Staatsgebiet: Riesige Staatsgebilde wie die Russische Föderation oder die USA haben jenseits ihres tatsächlichen Einflusses grundsätzlich die gleiche Staatsqualität wie etwa die Mikrostaaten Liechtenstein oder San Marino. Oft ist von Nationalstaaten die Rede. Dahinter steckt die Idee, dass jeder Staat durch eine bestimmte Nation besonders geprägt ist. Es gibt aber auch Staaten wie Indien mit unzähligen ethnischen Gruppen, Religionen und Sprachen. Staatsvolk und Nation können also sehr unterschiedlich und vielfältig sein und sich doch als eine Gemeinschaft verstehen. Staaten, die etwa aufgrund von Bürgerkriegen nicht mehr in der Lage sind, inner­staatlich ein Gewaltmonopol aufrechtzuerhalten, bezeichnet man auch als zerfallende oder scheiternde Staaten (failed states).

Politische Spielräume bei der Anerkennung von Staaten

Ein Land, das die Kriterien Staatsgebiet, Staatsvolk und Staatsgewalt erfüllt, gilt allerdings nicht automatisch in der internationalen Politik als Staat. Jeder Staat ist grundsätzlich darin frei, ein anderes Land als Staat anzuerkennen oder nicht. Einige Länder, die recht eindeutig alle drei Staatsmerkmale erfüllen, werden vor diesem Hintergrund aus politischen Gründen von manchen Regierungen oder Internationalen Organisationen nicht als Staat anerkannt, zum Beispiel Taiwan.

Andererseits gibt es etwa auf dem Territorium der ehemaligen Sowjetunion Gebiete, die sich selbst als souveräne Staaten bezeichnen, obwohl bei ihnen vor allem Staatsgebiet und eigenständige Staatsgewalt umstritten sind. Heute sind praktisch alle Staaten Mitglieder der Vereinten Nationen (UNO). Eine UNO-Mitgliedschaft ist der sichere Beweis, dass Sie es mit einem Staat zu tun haben.

Deutschland als Staat

»Die Bundesrepublik Deutschland ist ein demokratischer und sozialer Bundesstaat« (Art. 20 Abs. 1 des Grundgesetzes). Für uns ist es mittlerweile selbstverständlich, dass Deutschland ein Staat ist. Das war jedoch lange Zeit nicht der Fall.

Obwohl sich spätestens im Laufe des 19. Jahrhunderts eine deutsche Nation herausbildete – das heißt ein entsprechendes gemeinsames Bewusstsein und Zugehörigkeitsgefühl –, wurde erst mit dem Deutschen Kaiserreich von 1871 ein Nationalstaat geschaffen, der die beschriebenen Kriterien (Staatsgebiet, Staatsvolk und Staatsgewalt) erfüllte. Davor gab es eine variierende Anzahl größerer und kleinerer Staatswesen – meist Monarchien – auf einem Gebiet wechselnder Größe, dessen Bewohner sich als mehr oder weniger deutsch verstanden neben ihrer beispielsweise badischen, bayerischen, preußischen oder sächsischen Identität und Staatsangehörigkeit.

Die Fläche des Deutschen Reiches veränderte sich im 19. und 20. Jahrhundert mehrere Male, häufig infolge kriegerischer Auseinandersetzungen. Nach dem Zweiten Weltkrieg wurde Deutschland 1945 zunächst von ausländischen Truppen besetzt und in Besatzungszonen aufgeteilt. Die Alliierten (Frankreich, Großbritannien, Sowjetunion, USA) übten vorübergehend die Staatsgewalt aus. Im Hinblick auf diese Nachkriegsjahre kann man – wenn überhaupt – höchstens von einer eingeschränkten Staatlichkeit Deutschlands sprechen. Der Wiederaufbau politischer Strukturen erfolgte zunächst auf kommunaler Ebene (Städte und Gemeinden) sowie regionaler Ebene (Länder).

Im Jahr 1949 kam es dann zur Gründung von zwei Staaten auf Teilgebieten des ehemaligen Deutschen Reiches. Die Bundesrepublik Deutschland (BRD) und die Deutsche Demokratische Republik (DDR) waren zumindest aus rechtlicher Sicht spätestens ab Mitte der 1950er-Jahre weitgehend souverän. Allerdings behielten sich die Alliierten gewisse militärische Befugnisse sowie Entscheidungsrechte etwa in Bezug auf Berlin und Deutschland als Ganzes vor. Erst im Zuge der Wiedervereinigung – des Beitritts der DDR zur BRD – erlangte Deutschland 1990 aus staats- und völkerrechtlicher Perspektive grundsätzlich die volle Souveränität über seine inneren und äußeren Angelegenheiten zurück.

Von Reichsbürgern und anderen Republikverleugnern

Die sogenannten Reichsbürger und andere rechte Verschwörungstheoretiker bestreiten die Existenz oder die Rechtmäßigkeit der Bundesrepublik Deutschland. Ihrer Meinung nach bestehe das Deutsche Reich weiter, stelle die Bundesrepublik lediglich eine Firma dar oder sei völlig fremdgesteuert. So verführerisch und scheinbar einleuchtend manche angeblichen Belege dieser Gruppierungen auch klingen mögen: Schenken Sie ihnen keinen Glauben. Reichsbürger erwecken nicht selten den Eindruck, dass sie die vorteilhaften Leistungen des von ihnen abgelehnten und abgestrittenen Staates gerne und häufig in Anspruch nehmen, aber zu renitenten Verweigerern werden, wenn es mal um Gebühren, Bußgeldbescheide oder die Beachtung von Vorschriften und Verwaltungsakten geht …

Die Bundesrepublik ist der Rechtsnachfolger des Deutschen Reiches und derzeit das einzige rechtmäßige, international anerkannte deutsche Staatswesen. Das sagen nicht nur Politiker, Medienvertreter, Lehrer oder … für Dummies-Autoren, sondern auch Menschen, die der deutschen Politik ansonsten zu Recht oder zu Unrecht sehr kritisch gegenüberstehen. Außerdem ist die Republik des Grundgesetzes – bei all ihren vielleicht diskussionswürdigen Mängeln – der freieste deutsche Staat, den es bisher gab. Ist dem ein angeblich nicht untergegangenes Deutsches Reich vorzuziehen, das zuletzt bekanntlich alles andere als demokratisch und rechtsstaatlich war? Wohl kaum.

Ein föderales Staatswesen

Das Staatsgebiet der heutigen Bundesrepublik Deutschland umfasst seit 1990 die Territorien von 16 deutschen (Bundes-)Ländern. Die Begriffe »Land« und »Bundesland« werden häufig identisch verwendet, aus verfassungsrechtlicher Sicht ist allerdings die Bezeichnung »Land« korrekt. Das gilt übrigens auch für Berlin, Bremen und Hamburg in ihrer Eigenschaft als Gliedstaaten des deutschen Bundesstaats. Umgangssprachlich kann es jedoch sinnvoll sein, zumindest in bestimmten Situationen den Begriff »Bundesland« zu verwenden, weil der Gesprächspartner sonst möglicherweise denkt, dass von einem souveränen Staat die Rede ist (»Land« wird in der Alltagssprache häufig mit »Staat« gleichgesetzt).

Die Länder bezeichnen sich zwar zumindest teilweise als Staaten – zum Beispiel der »Freistaat Bayern« –, aber sie sind trotz ihrer Verfassungen, Regierungsinstitutionen, begrenzten Gesetzgebungsrechte und Traditionen keine souveränen Staaten im völkerrechtlichen Sinne (mehr). Das ist lediglich die Bundesrepublik Deutschland. Andererseits sind die Länder mehr als bloße Untergliederungen oder Verwaltungseinheiten: So darf die Bundesebene nur unter genau festgelegten Bedingungen in ihre Belange eingreifen. Ansonsten sind die Länder grundsätzlich politisch selbstständig. Die Bundesrepublik ist daher ein föderales Staatswesen und nicht bloß ein dezentralisierter Einheitsstaat.

Das politische System

Politische Systeme produzieren Politik. Sie tun das nach gewissen Regeln und Regelmäßigkeiten, aber natürlich nicht so automatisiert und schematisch, wie etwa eine Maschine Waren herstellt. Politische Systeme sind schließlich von Menschen gemacht und funktionieren vorrangig nur durch Menschen; im günstigsten Fall produzieren sie für eine größtmögliche Zahl an Menschen bestmögliche Politik. Allerdings gehen die Meinungen darüber, was gute Politik ist, häufig ziemlich auseinander. Das ist übrigens eines der Probleme oder eine der Aufgaben, mit denen politische Systeme umgehen müssen.

Ein Teilsystem der Gesellschaft

Das Wort System wirkt wie ein technischer, feststehender Begriff. Dabei ist ein politisches System in seinen Bestandteilen und Prozessen nicht immer eindeutig von seiner Umwelt abgrenzbar. Das politische System ist zunächst einmal ein Teilsystem des gesamtgesellschaftlichen Systems (etwa eines Staates). Von anderen Teilsystemen unterscheidet es sich durch die für ihn charakteristische Regelungs- und Steuerungsfunktion: die Erzeugung von Politik, beispielsweise den Erlass und die Umsetzung von Gesetzen.

Verschiedene Gemeinwesen weisen unterschiedliche politische Systeme auf. So kann man etwa auf Bundes-, Länder- und kommunaler Ebene sowie hinsichtlich anderer Staaten und der Europäischen Union jeweils von eigenen politischen Systemen sprechen. Politische Systeme befinden sich in vielfältigen wechselseitigen Abhängigkeits- und Austauschverhältnissen mit anderen gesellschaftlichen Teilsystemen (etwa den Bildungs-, Rechts- und Wirtschaftssystemen) sowie weiteren politischen Systemen.

Regierungssystem oder politisches System? Umgangssprachlich werden beide Wörter oft identisch verwendet. Im Prinzip ist das Regierungssystem aber ein engerer Begriff. Zum Regierungssystem zählen die staatlichen Institutionen, also insbesondere Regierung, Parlament, Gerichte und Behörden. Der weitere Begriff des politischen Systems umfasst nicht nur diese Institutionen, sondern auch nichtstaatliche Akteure mit besonderer Bedeutung für die Politik. Dazu zählen vor allem Parteien, Interessenverbände und die Medien. Sie bezeichnet man auch als intermediäre Akteure, weil sie für Austausch, Beziehungen und Vermittlung zwischen Gesellschaft und Regierungssystem sorgen.

Grundlegende Aufgaben und Funktionen

Sosehr sich politische Systeme auch von Staat zu Staat oder auf verschiedenen Ebenen des Regierens unterscheiden, sie müssen alle dieselben grundlegenden Aufgaben und Funktionen erfüllen:

Sie benötigen regelmäßige Strukturen mit unterschiedlichen Organisationseinheiten auf verschiedenen Ebenen, denen systematisch bestimmte Aufgaben zugewiesen sind. Anzahl, Form und Bezeichnung dieser Einheiten (etwa Ministerien, Ämter und Behörden) sowie die Verteilung und Koordinierung der Aufgaben können sich im Laufe der Zeit ändern. Damit ein politisches System in der Lage ist, seine Funktionen fortlaufend zu erfüllen, müssen aber zumindest einige wichtige Strukturen und Verfahren langfristig oder auf Dauer angelegt sein.

Politische Systeme beziehen aus anderen Gesellschaftsbereichen Ressourcen wie insbesondere Geld, Personal, Informationen und Sachmittel. Wichtig sind zudem Kommunikationsformen zur Vermittlung von Anforderungen, Erwartungen und Interessen aus der Gesellschaft in das Regierungssystem. Diese Ressourcen, die in das Regierungssystem eingespeist werden oder die es bezieht, nennt man auch Input.

Schließlich müssen politische Systeme in der Lage sein, politische Entscheidungen zu produzieren und in die anderen Gesellschaftssysteme zu vermitteln. Hierbei geht es vor allem darum, allgemeingültige Regelungen zu beschließen und anzuwenden. Dazu gehört auch, staatliche Leistungen zu erzeugen, anzubieten und zu verteilen sowie Rechtsnormen bei Konfliktfällen verbindlich auszulegen und notfalls gegen Widerstände durchzusetzen. Die Leistungen oder Handlungen eines politischen Systems für seine Umwelt bezeichnet man auch als Output.

Demokratie – ein vieldeutiger Begriff

Über die Frage, wie demokratische Staaten aufgebaut sind oder sein sollten, wurden schon unzählige Bücher geschrieben und Debatten geführt. Demokratie ist ein zentraler politischer Begriff, der unterschiedlich verstanden und umgesetzt werden kann. Das zeigt sich bereits an einem häufig verwendeten Zitat des früheren US-Präsidenten Abraham Lincoln: »government of the people, by the people, for the people« (Regierung des Volkes, durch das Volk, für das Volk). Wer gehört hier zum Volk, wer wird ausgeschlossen? Wie soll das Regieren dieses Volkes in der Praxis tatsächlich vonstattengehen? Was ist gut für das Volk (und wer entscheidet wie darüber)? Auf diese Fragen kann man verschiedene Antworten geben.

Selbstbestimmung als Kernprinzip

Der Kern von Demokratie ist wohl die Idee der Selbst- oder Mitbestimmung in größeren Entscheidungssituationen mit mehreren Personen. Fremdbestimmung kann daher als das Gegenteil von Demokratie begriffen werden. Versteht man unter Politik allgemein verbindliche Beschlüsse für ein Gemeinwesen, dann bedeutet Demokratie vor allem die Mitwirkung oder Einbeziehung der von den Entscheidungen Betroffenen (darauf hat etwa die Politikwissenschaftlerin Heidrun Abromeit hingewiesen).

Damit ist allerdings noch nicht gesagt, wann Beteiligung in politischen Entscheidungszusammenhängen welche Formen annehmen muss, damit man von »Demokratie« oder »demokratisch« sprechen kann oder sollte. Dieser Umstand deutet bereits darauf hin, dass es unterschiedliche Ausgestaltungen und Grade oder Stufen von Demokratie geben kann. Das derzeitige politische System Deutschlands ist eine von sehr vielen möglichen Ausprägungen demokratischen Regierens.

Das Wort Demokratie ist griechischen Ursprungs und setzt sich aus demos (Volk) und kratia (Herrschaft) zusammen. Frühe Formen demokratischen Regierens fanden sich in den antiken griechischen Stadtstaaten. Dort waren allerdings nur sehr wenige Menschen voll stimm- und beteiligungsberechtigt, nämlich einheimische, männliche, wohlhabende Familienoberhäupter. Das bedeutet, dass unter anderem Frauen, Ausländer, Jüngere, Arbeits- und Besitzlose sowie die zahlreichen Sklaven von der politischen Mitbestimmung ausgeschlossen waren. Nach heutigem Verständnis waren diese Gemeinwesen daher – wenn überhaupt – höchstens sehr begrenzt demokratisch.

Merkmale moderner Demokratien

Trotz aller Begriffsunklarheiten, gewandelter Wertvorstellungen und Diskussionen gibt es einige unumstrittene Merkmale, die ein Regierungssystem im 21. Jahrhundert erfüllen muss, um als demokratisch zu gelten. Zunächst einmal sind Demokratien auch Rechtsstaaten. Das Prinzip der Rechtsstaatlichkeit (auf Englisch rule of law) besagt insbesondere, dass staatliche Machtausübung grundsätzlich an Rechtsnormen gebunden und staatliche Willkür verboten ist. Jeder Mensch des betreffenden Gemeinwesens verfügt über individuelle, in der Regel schriftlich – zum Beispiel in der Verfassung – festgelegte Rechte. Diese Rechte sind im Streitfall auch einklagbar und durchsetzbar. Dadurch unterscheiden sich Rechtsstaaten von Unrechts- oder Nichtrechtsstaaten, in denen Grundrechte oft nur auf dem Papier stehen.

Zu den besagten Rechten gehören auch garantierte Beteiligungs- und Bürgerrechte (in bestimmten Bereichen sind die Rechte von Bürgern häufig weitreichender als jene von Menschen ohne die Staatsangehörigkeit des betreffenden Staates). Inhaber einflussreicher politischer Ämter – beispielsweise Parlamentsabgeordnete – werden in Demokratien durch wettbewerbsförmige, freie Wahlen bestimmt. Der Zugang zu öffentlichen Ämtern steht grundsätzlich allen Bürgern offen. In der Realität existieren zahlreiche unterschiedliche Wahlsysteme mit jeweils verschiedenen Vor- und Nachteilen. Man unterscheidet zwischen Formen repräsentativer Demokratie durch gewählte Entscheidungsträger (Volksvertreter) sowie Elementen direkter Demokratie, bei denen die Stimmberechtigten selbst über Sachfragen abstimmen.

In demokratischen Regierungssystemen werden staatliche Institutionen von gewählten Repräsentanten direkt oder indirekt geleitet, besetzt oder kontrolliert. Interessenverbände können grundsätzlich frei gegründet und organisiert werden. Unter Beachtung gewisser Regeln dürften sie Mitgliederinteressen vertreten sowie neben anderen Gruppierungen und Einzelpersonen ihre Einschätzungen und Standpunkte gegenüber politischen Entscheidungsträgern zum Ausdruck bringen. Nach heutigem Mehrheitsverständnis sind Demokratien pluralistisch, das heißt verschiedene Anschauungen, Meinungen und Einstellungen dürfen prinzipiell frei geäußert und in politische Prozesse eingebracht werden.

Charakteristisch für Demokratien sind zudem verschiedene Formen der Gewaltenteilung. Damit ist die Trennung, Verschränkung und wechselseitige Kontrolle staatlicher Machtbefugnisse gemeint. Auf diese Weise soll verhindert werden, dass einzelne staatliche Akteure ihre Position missbrauchen oder die ganze Macht an sich ziehen. Man unterscheidet insbesondere zwischen

horizontaler Gewaltenteilung: gesetzgebende Gewalt (Legislative), ausführende Gewalt (Exekutive) und rechtsprechende Gewalt (Judikative);

vertikaler Gewaltenteilung: Aufteilung von Staatsmacht zwischen der zentralstaatlichen Ebene und unteren Ebenen (etwa Regionen und Gemeinden);

funktionaler Gewaltenteilung: Aufgabenverteilung zwischen verschiedenen Organisationseinheiten (etwa Behörden oder Abteilungen);

temporaler Gewaltenteilung: (Wahl-)Ämter mit wichtigen Entscheidungsbefugnissen werden nur auf Zeit vergeben.

Demokratien – ein relativ neuartiges Phänomen

Die Demokratie, wie sie hier beschrieben wird, ist eine ausgesprochen junge Staatsform. Im Jahr 1900 gab es selbst unter den damals demokratischsten Regierungssystemen (etwa Großbritannien und den USA) noch kein allgemeines Wahlrecht für alle Bürger. Die parlamentarische Verantwortlichkeit der Regierung oder deren Direktwahl musste historisch ebenso errungen werden wie die Ausweitung des Wahlrechts auf Besitzlose, ethnische Minderheiten, Frauen und Jüngere.

Viele Demokratien entstanden nach dem Zweiten Weltkrieg, dem Ende der Kolonialisierung und der Überwindung der sozialistischen Regime in Mittel- und Osteuropa. Inzwischen sind mehr als die Hälfte aller Staaten mehr oder weniger demokratisch. Es existieren aber immer noch etliche Autokratien, die die hier beschriebenen Merkmale demokratischer Regierungssysteme nicht oder nur bruchstückhaft erfüllen, auch wenn sie sich selbst meist als demokratisch bezeichnen. Es gibt keine unumstrittene, eindeutige Abgrenzung zwischen Demokratien und undemokratischen Regierungssystemen, sondern eine Grauzone.

Die meisten Demokratien sind auch Wohlfahrtsstaaten. Sie kümmern sich für die Menschen in ihrem Hoheitsbereich bis zu einem gewissen Grad um den Schutz vor gesundheitlichen, sozialen und wirtschaftlichen Risiken (zum Beispiel Arbeitslosigkeit und Arbeitsunfähigkeit im Krankheitsfall) und betreiben etwa öffentliche Bildungs- und Kultureinrichtungen. Demokratische Regierungssysteme sind aber nicht notwendigerweise besonders wohlhabend. Arme Demokratien mit geringen staatlichen Leistungen sind ebenso möglich wie relativ reiche, aber undemokratische Wohlfahrtsstaaten.

Faire Verfahren

Demokratie bedeutet im Kern eine Beteiligung an gemeinschaftlichen Entscheidungsprozessen, aber keine Garantie auf Durchsetzung der eigenen Interessen. Aus praktischen Gründen gilt häufig die Mehrheitsregel. Ein zentrales demokratisches Prinzip lautet, dass die Verlierer einer Abstimmung oder Wahl eine faire Chance haben, das nächste Mal zu gewinnen, und dass sie nicht fürchten müssen, von den Gewinnern unterdrückt zu werden. Demokratien verfügen über Verfahren, um politische Konflikte auf friedliche Weise auszutragen und politische Führungswechsel ohne Gewalttätigkeiten zu ermöglichen. Die tatsächliche Ausgestaltung der hier beschriebenen demokratischen Merkmale kann sich jedoch von Regierungssystem zu Regierungssystem stark unterscheiden.

Die Zahl der Monarchien, also der Staatswesen mit einem adligen oder gekrönten Staatsoberhaupt, hat weltweit seit dem 19. Jahrhundert deutlich abgenommen. Allein die Existenz einer Königin oder eines Großherzogs muss aber nicht bedeuten, dass es sich um ein undemokratisches Regierungssystem handelt. So hat der Monarch in vielen europäischen Monarchien heute nur noch identitätsstiftende und zeremonielle Bedeutung und keine politischen Machtbefugnisse mehr. Umgekehrt ist eine Republik mit einem Präsidenten an der Spitze des Staates nicht notwendigerweise demokratisch – es kann sich hierbei auch um eine Diktatur handeln.

Die Fachdisziplin Politikwissenschaft

In diesem Buch ist des Öfteren von »Politikwissenschaft« oder »Politikwissenschaftlern« die Rede. Die Politikwissenschaft ist, wie ihr Name schon nahelegt, die wissenschaftliche Disziplin, die sich vorrangig mit der Erforschung, Erklärung und Erläuterung von Politik beschäftigt.

Auch andere Wissenschaftsdisziplinen behandeln häufig politische Themen, etwa die Geschichtswissenschaft, Rechtswissenschaft, Soziologie und Wirtschaftswissenschaft. Wie andere Sozialwissenschaftler auch

verarbeiten und untersuchen Politikwissenschaftler Daten, die sie beispielsweise Beobachtungen, Befragungen oder Texten entnehmen;

versuchen Politikwissenschaftler, Theorien zu entwickeln (das heißt allgemeine Annahmen und Aussagen, wie sich etwa bestimmte Zusammenhänge ergeben oder wie sich ein Sachverhalt oder Umstand auf ein spezielles Phänomen auswirkt);

stellen Politikwissenschaftler Wissen zusammen und vermitteln es in Bildungseinrichtungen, Fachveröffentlichungen oder Büchern wie diesem hier.

Auf politische Institutionen, Prozesse und Inhalte hat die Politikwissenschaft in Deutschland eher geringen Einfluss. So werden Politikwissenschaftler beispielsweise nicht systematisch zu Gesetzentwürfen angehört. Wenn sie oder andere Wissenschaftler dann doch einmal bei Expertenanhörungen Stellungnahmen abgeben, als Mitglieder von Beratungsgremien Stu­dien erstellen oder sich sonst in der Öffentlichkeit äußern, schließen sich politische Akteure selten offen ihren Einschätzungen an, außer sie sehen ihre bereits bestehende Haltung bestätigt.

Politikwissenschaftliche Teilbereiche

Die wichtigsten Teilbereiche der Politikwissenschaft in Deutschland lauten: das politische System Deutschlands, Vergleich und Analyse politischer Systeme, Internationale Beziehungen, Politische Theorie und Ideengeschichte sowie Methoden der Politikwissenschaft. Man studiert Politikwissenschaft in der Regel nicht, um Politiker zu werden. Ein Studium der Politikwissenschaft ist erst recht keine Voraussetzung, um in die Politik zu gehen – aber es schadet in der Regel auch nicht.

Politikwissenschaft, Politische Wissenschaft, Politologie, Politikwissenschaften, Politische Wissenschaften – für ein und dieselbe Wissenschaftsdisziplin gibt es erstaunlich viele Bezeichnungen. Mittlerweile ist »Politikwissenschaft« der gebräuchlichste Begriff, auch unter Politikwissenschaftlern selbst. Das Fach wurde erst nach dem Zweiten Weltkrieg als eigenständige Wissenschaft in Deutschland etabliert. Damals ging es vor allem darum, nach der Diktatur des »Dritten Reichs« einen Beitrag zur Demokratisierung der Gesellschaft zu leisten. Heute findet man politikwissenschaftliche Studiengänge vor allem an Universitäten.

Kapitel 2

Historisches: Vergangene politische Systeme

In diesem Kapitel

Frühere Staats- und Regierungsformen in Deutschland

Wichtige Weichenstellungen für das heutige ­politische System

Kontinuitäten und Brüche in der ­politischen Entwicklung

Möglicherweise fragen Sie sich, warum Sie sich mit Verfassungsgeschichte beschäftigen sollten, wenn Sie doch mehr über das derzeitige politische System der Bundesrepublik Deutschland wissen möchten. Hier gilt Ähnliches wie beim ersten Kapitel: Sie können natürlich die folgenden Abschnitte überspringen und direkt bei einem Thema weiterlesen, das Sie mit Blick auf die aktuelle Politik in Deutschland besonders interessiert. Wenn Sie sich allerdings doch für die Lektüre dieses Kapitels entscheiden, so werden Sie danach einige grundlegende Aspekte des heutigen politischen Systems mit großer Wahrscheinlichkeit besser verstehen.

Wie andere Dinge auch entstehen politische Systeme nicht aus dem Nichts. Völkerrechtliche Verträge, Verfassungen und andere Übereinkünfte, die politische Systeme begründen, sind oft das Ergebnis langwieriger Beratungen, Machtkämpfe und Verhandlungen. Üblicherweise erfolgt hierbei eine Orientierung an zuvor bestehenden Regierungssystemen: Entweder übernimmt man bewusst ausgewählte frühere Elemente, oder man wählt aus bestimmten Gründen andere Modelle. Nicht ungewöhnlich ist eine Mischung aus alten, veränderten, aus ausländischen Systemen übernommenen und neu entwickelten Regelungen.

Das politische System Deutschlands für Dummies ist kein Geschichtsbuch. Daher beschäftigt sich dieses Kapitel nicht mit Kriegen, kulturellen Entwicklungen, Wirtschafts-, Religions- oder Sozialgeschichte. Im Folgenden gehe ich besonders auf einige zentrale Themen ein, bei denen sich aus politikwissenschaftlicher Sicht Verbindungslinien bis zum heutigen politischen System ziehen lassen: die jeweiligen Regelungen von Demokratie, Rechtsstaatlichkeit und Bund-Länder-Beziehungen in früheren deutschen Regierungsformen.

Das Heilige Römische Reich Deutscher Nation

Noch heute spricht man in Deutschland von »Kleinstaaterei«, beispielsweise wenn es um eher nebensächlich erscheinende Streitigkeiten zwischen Bundesländern beziehungsweise zwischen Bund und Ländern geht oder um nicht einleuchtende Rechtsunterschiede zwischen den Ländern. Bis zur Gründung eines deutschen Nationalstaats in der zweiten Hälfte des 19. Jahrhunderts gab es zahlreiche Staatswesen sehr unterschiedlicher Form und Größe in den Grenzen der heutigen Bundesrepublik Deutschland. Teilweise waren ihre Gebiete noch nicht einmal zusammenhängend, sodass insbesondere für das Heilige Römische Reich Deutscher Nation öfters der Begriff »Flickenteppich« verwendet wurde.

Das »Alte Reich«

bestand im Wesentlichen aus Monarchien, Reichsstädten und kirchlichen Territorien;

hatte eine deutlich größere Fläche als die Bundesrepublik Deutschland und umfasste auch nicht deutsch(sprachig)e Gebiete;

beruhte mehr oder weniger auf dem »Reichsmythos«, das heißt der Annahme des Weiterbestehens des Römischen Reiches mit einer besonderen Sendung als Hort des Christentums unter der Herrschaft der »Deutschen«;

war kein Nationalstaat im heutigen Sinne, sondern ein vormodernes Gebilde, bei dem sich die Machtverhältnisse und Rechtsbeziehungen zwischen der Reichsebene (Kaiser) und den Teilgebieten im Laufe der Jahrhunderte wandelten;

war politisch schwerfällig und nur eingeschränkt steuerbar wegen der territorialen Zersplitterung sowie Rivalitäten zwischen Kaisern und Fürsten, zwischen den Monarchien untereinander, zwischen weltlicher und kirchlicher Macht sowie zwischen unterschiedlichen Religionsgemeinschaften.

Trotz dieser vielfältigen Probleme führten erst die Napoleonischen Kriege (1804–1812) zum endgültigen Niedergang des Reiches. Bei den meisten Territorien handelte es sich um absolutistische Monarchien. Von Demokratie und Rechtsstaatlichkeit im heutigen Sinne konnte damals noch keine Rede sein. Spätestens nach dem Westfälischen Frieden 1648 bildeten sich aber zumindest Ansätze eines Grundrechts auf Religions- beziehungsweise Konfessionsfreiheit heraus. In den »freien Reichsstädten« waren die Menschen zwar nicht wirklich frei, aber wenigstens nicht der Knechtschaft eines absolutistischen Landesherrn unterworfen (sondern meist der Politik einer kleinen Führungsschicht von Patriziern).