Das Sanierungs-Set - Ihr umfassender Ratgeber für die Haussanierung - Eva Kafke - E-Book

Das Sanierungs-Set - Ihr umfassender Ratgeber für die Haussanierung E-Book

Eva Kafke

0,0
13,99 €

-100%
Sammeln Sie Punkte in unserem Gutscheinprogramm und kaufen Sie E-Books und Hörbücher mit bis zu 100% Rabatt.
Mehr erfahren.
Beschreibung

Ihr Fahrplan für die Haussanierung – Renovieren, Modernisieren und Energetisch Sanieren Der ideale Begleiter für alle, die ihre Haussanierung Schritt für Schritt nach aktuellen Energiestandards fachgerecht umsetzen wollen, barrierefreies Wohnen anstreben oder ihr Haus renovieren möchten. Von der ersten Bestandsaufnahme über die Planung und Finanzierung bis zur erfolgreichen Umsetzung wird alles kompakt, verständlich und praxisnah erklärt. Hauseigentümer erfahren, wie sie Schwachstellen am Haus erkennen und beseitigen können, welche Gewerke und Fachleute den Sanierungsprozess unterstützen und wie die Finanzierung samt Fördermöglichkeiten gestaltet werden kann. Dieser umfassende Ratgeber enthält praktische Anleitungen zu Themen wie energetisches Sanieren, Altbausanierung, Kernsanierung und Innenausbau. Zudem bietet er wertvolle Informationen zur Wahl eines neuen Heizsystems, zur richtigen Dämmung und zum optimalen Einsatz moderner Haustechnik. Mit praktischen Formularen und Checklisten, z. B. zu Feuchtigkeitsproblemen, Bauvertrag oder Immobilienkredit, behalten Sie stets den Überblick und meistern die Hausrenovierung nach gesetzlichen Anforderungen. Perfekt für alle, die sich mit den Themen Renovierung, Hausumbau, Sanierung oder Modernisierung beschäftigen und eine fundierte Entscheidung treffen möchten.

Das E-Book können Sie in Legimi-Apps oder einer beliebigen App lesen, die das folgende Format unterstützen:

EPUB
MOBI

Seitenzahl: 154

Veröffentlichungsjahr: 2025

Bewertungen
0,0
0
0
0
0
0
Mehr Informationen
Mehr Informationen
Legimi prüft nicht, ob Rezensionen von Nutzern stammen, die den betreffenden Titel tatsächlich gekauft oder gelesen/gehört haben. Wir entfernen aber gefälschte Rezensionen.



Eva Kafke

DasSanierungs-Set

Gebäudecheck

Sanierung planen

Finanzierung klären

Umbaumaßnahmen umsetzen

Inhalt

Fahrplan für die Sanierung

Sanierung in zehn Schritten

Wer kann mich begleiten?

Wann ist der richtige Zeitpunkt?

Bedarf ermitteln

Sanierungspflichten

Unterlagen prüfen

Schwachstellen aufspüren

Energieberatung

Sanierungsoptionen kennenlernen

Energieverluste reduzieren

Energieversorgung neu organisieren

Schwachstellen am Gebäude sanieren

Finanzierung klären

Kostenrahmen

Kassensturz

Fördermöglichkeiten und Steuervorteile

Kreditaufnahme

Maßnahmen beauftragen und umsetzen

Auftrag und Bauvertrag

Kontrolle am Bau

Abnahme und Abrechnung

Mängel und Gewährleistung

Service

Formulare zum Heraustrennen

AUnterlagen zur Vorbereitung

B1Schwachstellen am Gebäude – Überblick

B2Schwachstellen am Gebäude – Notizen

CÜbersicht Dämmmaterialien

DHeizungstechnologien im Überblick

ESchritt für Schritt zur eigenen Photovoltaik-Anlage

FFeuchteprobleme im Haus

GCheckliste Asbest

HAnknüpfungspunkte für Barrierefreiheit

IÜberschlag der voraussichtlichen Kosten

JBudget und Finanzierungsbedarf

KWegweiser Fördermittel

LErmittlung der möglichen Kreditrate

MUnterlagen für den Immobilienkredit

NKreditkonditionen im Vergleich

OCheckliste Bauvertrag

PAbnahmeprotokoll

QRechnungsprüfung

RMängelanzeige

SSanierungsakte

Sie können die Formulare kostenlos herunterladen. Den Link dazu finden Sie im Impressum.

Fahrplan für die Sanierung

Wie fange ich an? Welche Maßnahmen sind sinnvoll oder gar vorgeschrieben? Mit welchen Kosten muss ich rechnen? Fragen wie diese verunsichern Eigentümer. Vor allem Sanierungswilligen, die wenig Erfahrung mit Baumaßnahmen haben, fällt der Start schwer. Wir weisen Ihnen den Weg mit einer systematischen Herangehensweise. Fachkundige Begleiter bringen Sicherheit und erleichtern die Umsetzung.

Sanierung in zehn Schritten

In diesem Kapitel erfahren Sie, wie Sie in zehn Schritten eine Sanierung planen, vorbereiten und umsetzen können. Der Schwerpunkt unseres Fahrplans – aber auch des gesamten Sets – liegt auf energetischen Maßnahmen. Hier ist der Handlungsbedarf bei vielen Altbauten besonders groß.

Schritt 1: Ziele und finanzielle Möglichkeiten umreißen

Die individuellen Bedürfnisse und Wünsche sowie die finanziellen und zeitlichen Möglichkeiten stecken den Rahmen für jede Sanierung. In manchen Fällen spielen auch gesetzliche Vorgaben eine Rolle. Diese Faktoren geben die Richtung vor für das weitere Vorgehen und alle Gespräche mit Experten. Am besten beginnen Sie mit einem gemeinsamen Brainstorming: Was stört Sie an Ihrem Haus? Was möchten Sie verbessern?

Wenn ein Schaden besteht, ist dessen Beseitigung natürlich das primäre Ziel. Und wenn Sie Ihr Haus gerade erst erworben haben, kann es sein, dass Sie eine Sanierungspflicht erfüllen müssen (siehe „Sanierungspflichten“, ab S. 22). Die zentrale Maßnahme steht in solchen Fällen also fest. Sie ist zugleich ein guter Anlass, um über Synergien nachzudenken. Durch die Kombination von Maßnahmen lässt sich in der Summe viel Geld sparen, weil Kosten wie die für die Baustelleneinrichtung nur einmal anfallen. Außerdem können die Projekte dann baulich optimal aufeinander abgestimmt werden. Ein gutes Beispiel dafür ist die Heizungserneuerung: Wenn der Kessel getauscht wird, hat das Auswirkungen auf das gesamte Verteilnetz im Haus. Dieser Zeitpunkt bietet sich an, um Heizkörper auch dort zu erneuern, wo es technisch nicht zwingend erforderlich ist.

Eine energetische Sanierung ist jedoch auch ohne konkreten Auslöser ein sinnvolles, zukunftsorientiertes Vorhaben und eine Versicherung gegen künftige Energiepreisrisiken. Selbst wenn Sie „nur“ den energetischen Standard des Gebäudes verbessern wollen, ist es wichtig, sich Ziele zu stecken. Geht es vorrangig darum, auf erneuerbare Energien umzusteigen und die Anlagentechnik zu modernisieren? Oder wollen Sie den Energiebedarf verringern und einen bestimmten Effizienzstandard erreichen? Planen Sie, die eigenen vier Wände bis ins hohe Alter zu bewohnen? Dann sollten Sie in Ihre Überlegungen einbeziehen, wo Sie sich mehr Wohnkomfort oder auch weniger Barrieren wünschen.

Sanierungsziele lassen sich – zumindest zu Beginn – nur schwer auf Papier fixieren. Sie entstehen im Gespräch in der Familie, vielleicht auch mit Freunden und in der bewussten Auseinandersetzung mit den Details der Wohnumgebung. Dazu werden in der Planungsphase externe Fachleute, Energieberater und Handwerker, wichtige Impulse geben, sodass sich erste Ideen konkretisieren oder verändern können. Dieser Ratgeber hilft Ihnen dabei, sich zu orientieren, eine Vorstellung von möglichen Sanierungszielen zu bekommen und diese zu konkretisieren.

Zu den Vorüberlegungen gehört auch ein erster Kassensturz, um eine finanzielle Grenze zu bestimmen (siehe „Kassensturz“, ab S. 61). Wer mit viel Aufwand eine Komplettsanierung plant und erst nach dem Blick auf die Kostenvoranschläge der Firmen erkennt, dass die Pläne das Budget sprengen, muss nahezu von vorne anfangen. Zugleich sind alle bereits eingebundenen Externen zu Recht verärgert. Das Set unterstützt Sie bei der Klärung der Finanzierung (siehe „Finanzierung klären“, ab S. 57 ff.).

Und schließlich spielt der Zeithorizont eine Rolle: Wollen Sie eine Komplettsanierung durchziehen oder eher schrittweise vorgehen? Gibt es Termine, die dabei zu berücksichtigen sind? Mehr dazu lesen Sie im Abschnitt „Wann ist der richtige Zeitpunkt?“ ab S. 17.

Schritt 2: Informationen sammeln

Wenn Sie die Richtung der Sanierung festgelegt haben, geht es an die Suche nach Informationen. Eigentümer können und sollen nicht zu Bauexperten werden. Aber Basis-Wissen erleichtert die Gespräche mit Beratern, Planern und Handwerkern, gibt Sicherheit und hilft, die richtigen Fragen zu stellen. Hinzu kommt: Sanierungswillige werden mit vielen Details konfrontiert, von denen sie möglicherweise noch nie gehört haben. Da ist es gut, Informationsmaterialien greifbar zu haben, in denen man einzelne Fragen nochmals nachlesen kann. Weiterführende Informationen zu spezifischen Sanierunsaspekten über unseren Ratgeber hinaus bieten die unterschiedlichsten Organisationen meist kostenlos an. Hier eine Auswahl: :

Für den Einstieg ist der Internetauftritt der gemeinnützigen Beratungsorganisation co2online (co2online.de) empfehlenswert.

Die Energieberatungen der Verbraucherzentralen informieren auf der Seite verbraucherzentrale-energieberatung.de.

Das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz hat unter energiewechsel.de unter anderem FAQs über alle Neuerungen im Gebäudeenergiegesetz und die Bundesförderung für effiziente Gebäude aufgelistet.

Im Portal daemmen-lohnt-sich.de sind Informationen zu Materialien und zur Durchführung von Dämmungen zu finden.

Viele Hersteller von Wärmeerzeugern und Haustechnik haben auf ihren Internetseiten Praxis-Leitfäden und FAQ-Listen hinterlegt.

In der Förderdatenbank des Bundes (forderdatenbank.de) lassen sich mit Hilfe von Filtern bundesweite, aber auch regionale Förderprogramme finden.

Bei der Bundesarbeitsgemeinschaft Wohnungsanpassung gibt es eine Broschüre „Ein- und Zweifamilienhäuser – Fit fürs Alter“, abrufbar unter wohnungsanpassung-bag.de in der Rubrik Materialien.

Der Verein Barrierefrei Leben hat auf seiner Internetseite Tipps, Lösungsbeispiele und Produktinformationen hinterlegt (online-wohn-beratung.de).

Die Ratgeber-Bücher von Stiftung Warentest und den Verbraucherzentralen decken ein breites Spektrum von Sanierungsvorhaben in unterschiedlicher Detailtiefe ab. Die beiden Webseiten test.de/shop/eigenheim-miete/ und ratgeber-verbraucherzentrale.de/bauen-wohnen bieten einen Überblick.

Schritt 3: Bedarf ermitteln

Ausgangspunkt jeder Sanierung ist das vorhandene Gebäude. Um fundiert entscheiden zu können, welche Verbesserungen Sie vornehmen möchten, müssen Sie die Schwachstellen und die Potenziale des eigenen Hauses kennen. Ein gründlicher Gebäude-Check ist also unentbehrlich. Er beginnt mit der Sichtung aller relevanten Unterlagen (siehe „Unterlagen prüfen“, ab S. 23). Dazu gehören beispielsweise Produktinformationen zur Haustechnik und Rechnungen von bisherigen Sanierungen und Reparaturen. Bereits jetzt kann sich zeigen, dass einzelne Maßnahmen demnächst auf Sie zukommen – beispielsweise, weil sich ein Bauteil seiner durchschnittlichen Lebensdauer nähert.

Teil zwei des Gebäudechecks ist ein ausführlicher Rundgang (siehe „Schwachstellen aufspüren“, ab S. 26). Damit verschaffen Sie sich einen Überblick über den Ist-Zustand des Gebäudes. Mängel wie etwa Feuchteschäden oder undichte Fenster können auch Laien erkennen. Bei dieser Begehung sollten Sie mit im Blick haben, was Sie vielleicht nicht zwingend erneuern müssen, aber gerne ändern würden. Hilfreich ist, wenn alle Bewohner dabei sind. Vier Augen sehen mehr als zwei. Und zwei Bewohner haben andere und mehr Wünsche und Bedürfnisse als einer.

Schritt 4: Energieberatung nutzen

In der Planungsphase ist der Energieberater der wichtigste Partner (siehe „Energieberatung“, ab S. 29). Seine Aufgabe ist, das Bestandsgebäude zu untersuchen und Eigentümer über unterschiedliche Sanierungsmöglichkeiten, ihre Vor- und Nachteile sowie Kosten und Fördermöglichkeiten zu informieren.

Energieberatung wird in unterschiedlicher Detailtiefe angeboten – von der Basisberatung bis zum umfassenden Konzept. Als standardisiertes Format hat sich der individuelle Sanierungsfahrplan (iSFP) etabliert. Eine solche ganzheitliche Betrachtungsweise ist unbedingt empfehlenswert. Denn im Gebäude greifen verschiedene Komponenten – Bauteile und Haustechnik – ineinander. Wenn man eine anfasst, hat das Auswirkungen auf andere. Wenn Sie beispielsweise die Heizung erneuern wollen, ist eine wichtige Kenngröße die Leistung des Wärmeerzeugers. Sie sollte optimal an den Wärmebedarf im Gebäude angepasst sein. Der hängt jedoch vom energetischen Zustand der Gebäudehülle ab. Es macht also einen großen Unterschied für die neue Heizung, ob Sie davor oder danach die Gebäudehülle dämmen. Wenn es um eine energetische Sanierung geht, gibt es keine isolierten Entscheidungen und Maßnahmen. Das heißt nicht, dass alles auf einmal gemacht werden muss. Aber ein Konzept für das gesamte Gebäude verhindert, dass man sich mit der ersten Maßnahme eine spätere verbaut oder auch hohe Zusatzkosten auslöst.

Wer Fördermittel des Bundes erhalten möchte, muss in den allermeisten Fällen nicht nur im Vorfeld, sondern auch bei der Umsetzung der Maßnahmen einen dafür geschulten Energieberater einbinden, einen sogenannten Energieeffizienz-Experten. Er stellt sicher, dass die Anforderungen der Förderrichtlinien erfüllt werden.

Schritt 5: Sanierungsoptionen abwägen und beschließen

Der Energieberater schlägt nach den Vorgaben der Baufamilie zu Budget, Zeithorizont und Herangehensweise geeignete Maßnahmen in einer sinnvollen Reihenfolge vor. Dann sind die Eigentümer am Zug: Sie müssen entscheiden, was sie wann in Angriff nehmen wollen.

Je nach Vorhaben können Genehmigungen von Behörden erforderlich sein. Jetzt ist der richtige Zeitpunkt, um bei den zuständigen Ämtern die Anforderungen zu klären (siehe „Wer kann mich begleiten?“, ab S. 14). Sonst besteht die Gefahr, dass Sie Zeit und Mühe in ein Unterfangen stecken, das am Ende nicht genehmigt wird oder schlimmstenfalls rückgebaut werden muss.

Sinnvoll ist auch, bereits in Absprache mit dem Energieberater festzulegen, welche Technologien und Materialien für das geplante Vorhaben in Frage kommen. Denn das ist (mit)entscheidend für die Auswahl der ausführenden Firmen. Für den Einbau einer Wärmepumpe ist ein Fachbetrieb, der damit Erfahrung hat und diese auch belegen kann, die beste Wahl. Und wenn die Dämmung der Dachschrägen mit Zellulose oder Steinwollflocken erfolgen soll, ist ein Unternehmen gefragt, das über die entsprechende Maschinentechnik verfügt.

Schritt 6: Handwerksfirmen kontaktieren

Für alle am Bau beteiligten Firmen gilt: Ideal ist, wenn sie aus der näheren Umgebung stammen. Das erleichtert nicht nur den eigentlichen Bauablauf, sondern auch gegebenenfalls notwendige Mängelregulierung und die spätere Wartung von Haustechnik. Voraussetzung für den Erhalt staatlicher Fördermittel ist, dass ein Fachunternehmen beauftragt wird.

Wie genau das Team der ausführenden Firmen aussieht, hängt einerseits von den anstehenden Arbeiten und andererseits von der Rollenverteilung auf dem Bau ab. In den seltensten Fällen betrifft eine Sanierung nur ein Gewerk. Vielmehr werden meist schon für eine zentrale Maßnahme mehrere Handwerksbetriebe benötigt. So sind beispielsweise bei einer Dämmung der Gebäudehülle neben dem Fassadenbauer und dem Gerüstbauer oft auch ein Maurer für den Anschluss der Hauseingangstreppe, ein Elektriker für die Einbindung der Außenbeleuchtung und ein Maler gefragt. Werden zugleich die Fenster erneuert, kommt der Fensterbauer hinzu.

Das Angebot an Techniken und Produkten entwickelt sich stetig weiter. Deshalb spezialisieren sich immer mehr Unternehmen. Sie können in der Regel über die Fachverbände und Innungen gesucht oder erfragt werden. Diese bieten für ihre Mitglieder Schulungen unter anderem zu technischen Entwicklungen und gesetzliche Neuerungen an.

Ein Eigentümer kann natürlich alle notwendigen Spezialfirmen einzeln beauftragen. Doch das hat einige Nachteile. Es kann beispielsweise passieren, dass einzelne Arbeitsschritte an den Schnittstellen zwischen den Gewerken zum Zeitpunkt der Auftragsvergabe von keinem von beiden bedacht wurden. Genauso misslich ist, wenn beide Firmen dieselben Tätigkeiten geplant und dafür Materialien eingekauft haben. Auch die Koordination von mehreren Firmen auf der Baustelle ist für Laien herausfordernd. Schwierig wird es nicht nur, wenn es bei Firma Nummer eins Verzögerungen gibt und Firma Nummer zwei bereits auf der Matte steht. Viel weitreichendere Folgen hat es, wenn an den Überschneidungen der Gewerke Fehler geschehen, für die sich dann keiner zuständig fühlt.

Zum Verfahren der Einzelbeauftragung gibt es Alternativen:

Sie beauftragen eine größere Baufirma mit Mitarbeitern mit unterschiedlicher und vielfältiger Expertise.

Sie wählen einen Fachbetrieb als sogenannten Generalunternehmer. Er vergibt einzelne Leistungen an Sub- oder Nachunternehmen.

In beiden Konstellationen hat der Bauherr nur einen Vertragspartner, der den Rest koordiniert. Je umfangreicher ein Vorhaben ist, umso hilfreicher ist ein zentraler Ansprechpartner, selbst wenn dafür zusätzliche Kosten entstehen.

Bei größeren Projekten bietet sich oft die Zusammenarbeit mit einem leitenden Planer oder Architekten an. Er erstellt einen Leistungskatalog, schreibt sämtliche Maßnahmen aus, spricht in Frage kommende Handwerksfirmen an und holt Angebote ein. Zusammen mit dem Bauherrn wählt er die Firmen aus und koordiniert und kontrolliert dann deren Arbeit (siehe „Wer kann mich begleiten?“, ab S. 14).

Schritt 7: Angebote vergleichen

Seriöse Fachfirmen vereinbaren zur Planung von Bauvorhaben immer einen Vor-Ort-Termin, bei dem alle Aspekte besprochen werden. Wenn Sie einen guten Eindruck haben, bitten Sie im Anschluss um ein Kostenangebot. Es ist immer empfehlenswert, Angebote von mehreren Firmen vergleichen zu können. Zwischen einem Kostenvoranschlag und einem Angebot gibt es erhebliche Unterschiede (siehe „Kostenrahmen“, ab S. 58). Damit Sie nicht Äpfel mit Birnen vergleichen, müssen Sie in der Absprache zu den Angeboten sicherstellen, dass diese bei allen Firmen auf denselben inhaltlichen Parametern und formalen Vorgaben basieren.

Bei der Gegenüberstellung von Angeboten geht es vorrangig um die Kosten. Dabei lohnt es sich immer, genau hinzuschauen und die einzelnen Posten zu betrachten. Das erhöht die Sicherheit, dass keine Arbeitsschritte oder Materialien vergessen oder zu großzügig oder zu knapp kalkuliert wurden. Übrigens: Auch die Konditionen wie Zahlungsbedingungen, Termin und Dauer der Ausführung gehören zum Angebotsvergleich dazu.

Schritt 8: Finanzierung klären

Sobald Bauherren über die einzelnen Aufträge entschieden haben, gilt es die Finanzierung zu klären. Meist setzt sie sich aus mehreren Bausteinen zusammen – Eigenkapital, Fördermitteln und oft auch einem Kredit.

Das Eigenkapital muss zur Fälligkeit der ersten Zahlungsrate an einen Handwerker teilweise und zum Abschluss der Baumaßnahmen vollständig verfügbar sein. Festgeldkonten müssen also rechtzeitig gekündigt werden. Ein zuteilungsreifer Bausparvertrag kann die Kasse deutlich aufbessern.

Fördermittel waren bereits Thema im Gespräch mit dem Energieberater. Doch die Förderbedingungen ändern sich manchmal innerhalb kurzer Zeit. Wichtig ist also der jetzt aktuelle Stand. Die meisten Fördermittel des Bundes müssen vor der Beauftragung der ausführenden Firmen beantragt werden. Mit der Maßnahme darf erst nach Erhalt des Zuwendungsbescheids begonnen werden. Ausnahme ist die Heizungserneuerung: Hier ist der Vertrag mit der Firma Voraussetzung für den Förderantrag (siehe „Fördermöglichkeiten und Steuervorteile“, ab S. 63). Die Auszahlung von Fördermitteln erfolgt entweder als Zuschuss oder als Kredit mit Tilgungszuschuss und/oder vergünstigten Konditionen oder als Steuerrückerstattung. Es gibt immer einen Deckel, bis zu dem Kosten als förderfähig gelten. Bei sehr umfangreichen Maßnahmen kann es passieren, dass die Kosten höher liegen. Zu beachten ist auch, dass nicht immer alle Kosten förderfähig sind.

Von den Kostenschätzungen der Handwerker, dem vorhandenen Eigenkapital und der möglichen Förderung hängt ab, ob ergänzend ein Kredit benötigt wird. In jedem Fall gilt: Das Korsett sollte nicht zu eng geschnallt werden. Bei nahezu jedem Bauvorhaben ergeben sich in der Durchführung Änderungen und damit Kostenerhöhungen. Sinnvoll ist ein Puffer von 10 bis 20 Prozent.

Insgesamt ist das Thema Finanzierung nicht zu unterschätzen. Das liegt auch daran, dass unterschiedliche Ansprechpartner involviert sind und Fristen beachtet werden müssen. Planen Sie ausreichend Zeit für die Klärung ein (siehe „Finanzierung klären“, ab S. 57).

Schritt 9: Maßnahmen umsetzen

Mit der Beauftragung der Fachfirmen beginnt die Bauphase. Jetzt sind unter Umständen zusätzliche Versicherungen oder Erweiterungen der vorhandenen Policen notwendig (siehe „Auftrag und Bauvertrag“, ab S. 74). Vor allem bei komplexen Projekten ist es wichtig, dass die Handwerkerarbeiten überwacht werden. Laien können das oft nicht leisten. Ist ein Bauleiter beauftragt, dann übernimmt er meist auch die Baukontrolle. Ansonsten empfiehlt es sich, einen neutralen Baubegleiter zum Beispiel von einem Verbraucherschutzverband hinzuzuziehen (siehe „Wer kann mich begleiten?“, ab S. 14). Die Baukontrolle muss an neuralgisch wichtigen Bauabschnitten erfolgen, nämlich immer, bevor ein Bauteil zugedeckt wird. Nur so kann der Experte beurteilen, ob die Konstruktion fachgerecht erfolgt ist (siehe „Kontrolle am Bau“, ab S. 77).

Nach der Ausführung der Arbeiten folgt für jedes Gewerk eine Bauabnahme (siehe „Abnahme und Abrechnung“, ab S. 79). Sie wird in einem Protokoll dokumentiert. Liegen Mängel vor, wird eine Frist zur Beseitigung vereinbart, und eine zweite Abnahme erfolgt. Mit dem Termin der endgültigen Abnahme beginnt die Gewährleistung (siehe „Mängel und Gewährleistung“, ab S. 83).

Schritt 10: Fachfirmen bezahlen, Zuschüsse einholen

Bei umfangreichen Aufträgen ist es gängige Praxis, dass Firmen Teil- oder Abschlagsrechnungen stellen. Das sollte konkret mit der Beauftragung vereinbart sein. Die Höhe der Abschläge sollte sich nach dem prozentualen Anteil der geleisteten Arbeit richten. Die letzte Rate wird nach der Endabnahme fällig. Bei größeren Baumaßnahmen ist es ratsam, fünf Prozent der Netto-Rechnungssumme zurückzuhalten, um im Falle von Mängeln in der Gewährleistungszeit eine finanzielle Reserve für deren Beseitigung zu haben. Sämtliche Rechnungen zahlt der Bauherr zunächst in voller Höhe, auch wenn er gegebenenfalls Fördermittel nutzen möchte.

Spätestens mit der Schlussrechnung übergeben die Firmen alle Unterlagen zu der von ihnen durchgeführten Maßnahme. Dazu gehören Herstellernachweise, Produktdatenblätter und Prüfprotokolle. Bauherren, die eine Förderung in Form der Steuerrückerstattung in Anspruch nehmen möchten, benötigen dazu eine Fachunternehmererklärung. Für Zuschüsse oder einen Förderkredit verlangen die Fördermittelgeber – das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (Bafa) beziehungsweise die Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) – neben den Rechnungen einen Nachweis des beauftragten Fachunternehmens oder des Energieeffizienz-Experten. Nach Prüfung der Unterlagen erhält der Bauherr einen Festsetzungsbescheid, und der Zuschuss wird auf sein Konto ausgezahlt beziehungsweise der Tilgungszuschuss gutgeschrieben.

Wer kann mich begleiten?

Ob, wie viele und welche Experten Sie bei einer Sanierung an Ihrer Seite brauchen, hängt einerseits von Ihrem eigenen Können und Wissen und andererseits von den geplanten Maßnahmen ab.

Die Dämmung einer Dachgeschossdecke können versierte Heimwerker nach einer Basis-Energieberatung auch allein bewerkstelligen. Im Falle eines Heizungsdefektes, wenn schnell Ersatz gebraucht wird, werden sich die meisten Eigentümer direkt an einen Installationsbetrieb wenden.

Sobald es jedoch um mehrere Maßnahmen oder gar eine Komplettsanierung geht, ist es unbedingt sinnvoll, in der Vorbereitungsphase kompetente Berater und erfahrene Planer hinzuzuziehen. So lassen sich die Vorhaben optimal aufeinander abstimmen, Reibungen und Fehler, oft sogar bauliche Mängel vermeiden.

Von den ersten Überlegungen bis zu der oder den Bauabnahmen werden viele Monate vergehen. Sehr hilfreich ist, in dieser Zeit an den wesentlichen Schnittstellen Kontinuität zu sichern. Im Idealfall begleitet ein Planer das gesamte Projekt. Für diese Schlüsselrolle kommt ein Energieberater, Architekt oder Bauingenieur in Frage.

Energieberater

Ein unabhängiger Energieberater kann auf mannigfache Weise in das Vorhaben eingebunden werden – von der Erstberatung über die Entwicklung eines energetischen Gesamtkonzeptes bis zur Fachplanung und Baubegleitung. Es gibt auch spezifische Beratungsangebote beispielsweise zur Heizungserneuerung oder zu Photovoltaik-Anlagen (siehe „Energieberatung“, ab S. 29).

Pflicht zur Energieberatung

Das Gebäudeenergiegesetz (GEG) verpflichtet seit 2020 beim Kauf oder bei der umfangreichen Sanierung eines Ein- oder Zweifamilienhauses zu einem informatorischen Erstgespräch mit einem Energieberater, wenn dies kostenlos angeboten wird. Vorgaben zu Umfang, Länge und Ort des Gesprächs macht das Gesetz nicht.