Die (echten) Briefe v.J. 440-450 - Leo der Große - E-Book

Die (echten) Briefe v.J. 440-450 E-Book

Leo der Große

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Beschreibung

Leo I. (ca. 400 - 10. November 461), auch bekannt als Leo der Große, war vom 29. September 440 bis zu seinem Tod Bischof von Rom. Papst Benedikt XVI. sagte, dass Leos Papsttum "zweifellos eines der wichtigsten in der Geschichte der Kirche war."Er war römischer Aristokrat und der erste Papst, der "der Große" genannt wurde und ist vielleicht am besten dafür bekannt, dass er 452 Attila den Hunnen traf und ihn davon überzeugte, von seinem Einfall in Italien abzulassen. Er ist auch ein Kirchenlehrer, der in der Theologie vor allem für die Herausgabe des Tomus ad Flavianum bekannt ist, eines Dokuments, das eine wichtige Grundlage für die Debatten auf dem Ökumenischen Konzil von Chalkedon bildete. Dieses vierte ökumenische Konzil befasste sich in erster Linie mit der Christologie und erläuterte die orthodoxe Definition des Wesens Christi als hypostatische Vereinigung der beiden Naturen, der göttlichen und der menschlichen, die in einer Person vereint sind, "ohne Verwirrung und ohne Trennung". Es folgte ein großes Schisma, das mit Monophysitismus, Miaphysitismus und Dyophysitismus verbunden war. Dieser Band enthält sein, vermutlich echten, Briefe der Jahre 440 bis 450.

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Seitenzahl: 441

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Die (echten) Briefe v.J. 440 - 450

 

LEO DER GROßE

 

DIE SCHRIFTEN DER KIRCHENVÄTER

 

 

 

 

 

 

Die echten Briefe, Leo der Große

Jazzybee Verlag Jürgen Beck

86450 Altenmünster, Loschberg 9

Deutschland

 

ISBN: 9783849660727

 

Cover Design: Basierend auf einem Werk von Andreas F. Borchert, CC BY-SA 4.0, https://commons.wikimedia.org/w/index.php?curid=35892522

 

Der Text dieses Werkes wurde der "Bibliothek der Kirchenväter" entnommen, einem Projekt der Universität Fribourg/CH, die diese gemeinfreien Texte der Allgemeinheit zur Verfügung stellt. Die Bibliothek ist zu finden unter http://www.unifr.ch/bkv/index.htm.

 

www.jazzybee-verlag.de

[email protected]

 

 

INHALT:

1. Brief des P. Leo an den Bischof von Aquileja. 2

10. Brief des P. Leo an die Bischöfe der viennensischen Provinz. 11226

20. Brief des Papstes Leo an Eytyches,  Abt in Konstantinopel. 32582

30. Brief des Papstes Leo  an die Kaiserin Pulcheria.436109

40. Brief des Papstes Leo an die Bischöfe der gallischen Provinz von Arles.503127

50. Brief des Papstes Leo an die Constantinopolitaner.565141

60. Brief des Papstes Leo an die Kaiserin Pulcheria654Hinschius p. 602, Num. 31.160

70. Brief des Papstes Leo an  die Kaiserin Pulcheria.732176

77. Brief der Kaiserin Pulcheria an Leo, den heiligen Erzbischof von Rom.770184

Fußnoten. 186

 

 

Die (echten) Briefe v.J. 440 - 450

 

Bibliographische Angaben:

 

Titel Version: Die (echten) Briefe v. J. 440–450 (BKV) Sprache: deutsch Bibliographie: Die (echten) Briefe v. J. 440–450 In: Die Briefe der Päpste und die an sie gerichteten Schreiben. Band 4: Linus bis Pelagius II. (vom Jahre 67—590). Zusammengestellt, übersetzt, mit Einleitungen und Anmerkungen versehen von Severin Wenzlowski (Bibliothek der Kirchenväter, 1. Serie, Band 51), Kempten 1878. Unter der Mitarbeit von: Sr. Dr. M. Benedicta Arndt.

 

 

 

Erste Abteilung. Die (echten) Briefe v. J. 440-450.

 

1. Brief des P. Leo an den Bischof von Aquileja

 

Einleitung und Inhalt.

1  Die ersten zwei Briefe Leo’s, die wir haben, betreffen die Pelagianer. Der aus den Briefen des Papstes Zosimus uns bekannte Bischof Julianus von Eclanum flüchtete sich, nachdem er auch in Konstantinopel keine Stütze mehr fand, nach Gallien und verschaffte sich hier und in Oberitalien viele Anhänger, deren Zahl der Widerstand, den ihnen Papst Sixtus III. leistete, nicht zu mindern vermochte. Ja in und um Aguileja kam es so weit, dass Pelagianer zu Priestern, Diakonen und Klerikern verschiedener Grade gewählt wurden, ohne vorher ihrer Lehre entsagt zu haben. Die so Erwählten handelten überdies gegen ein altes kirchliches Herkommen; anstatt an dem Orte zu verweilen, wo ihnen  die Führung eines geistlichen Amtes übertragen war, streiften sie im Lande umher und verbreiteten ungescheut und mit vielem Glücke den Pelagianismus. Dies alles erregte die Aufmerksamkeit des Bischofs Septimus von Altinum; er berichtete deshalb an Leo, und Dieser erließ an den Bischof von Aquileja vorliegendes Schreiben, in welchem er darauf dringt, dass man eine Provincialsynode halte und dort die erwähnten Priester, Diakonen und Kleriker zur wahren Besserung anhalte. Sie sollen offen den Pelagianismus und dessen Lehrer verdammen, durch vollständige, klare und eigenhändig unterschriebene Glaubensbekenntnisse erklären, dass sie alle vom apostolischen Stuhle gegen die Pelagianer bestätigten Synodalbeschlüsse vollkommen annehmen, wobei man jedoch mit aller Umsicht ihnen alle Zweideutigkeiten und Auswege abschneiden solle. Wer sich dieser Vorschrift nicht fügt, soll, er sei Kleriker oder Laie, aus der Kirchengemeinschaft ausgeschlossen werden. Endlich dringt der Papst bei Verlust des Amtes und der Kirchengemeinschaft auf die Beobachtung der Regel, dass der Geistliche an der Kirche bleibe, wo er die Ordination erhalten.

Ganz gleichen Inhaltes ist auch das folgende 2. Schreiben Leo’s an den Bischof Septimus von Altinum; auch der unter Num. 18 aufzuführende Brief Leo’s an den Bischof Januarius von Aquileja ist fast ganz aus den Worten dieser zwei ersten Briefe zusammengesetzt. Diese Ähnlichkeit der drei Briefe in Verbindung mit dem Umstande, dass dieser unser erste Brief in den Handschriften nur die allgemeine Adresse „an den Bischof von Aquileja“ trägt, ohne den Namen des Bischofs, gab zu den mannigfaltigsten Conjecturen Anlass, so dass man sagen kaun, jeder dieser drei Briefe sei als echt, aber auch für unecht erklärt worden. Es möge genügen, die von den Ballerini nach den gründlichsten und umfassendsten Forschungen2 gewonnenen und  auch allgemein angenommenen Resultate zu verzeichnen. Zunächst stellen die ältesten und zwar zahlreiche Codices die Echteit aller drei genannten Schreiben ausser allen Zweifel; ferner ist es sicher, dass unser erster Brief nicht auch, wie der 18., an Januarius, sondern an einen seinen Vorgänger, höchst wahrscheinlich an seinen unmittelbaren Vorgänger Maximus gerichtet gewesen sei und daher3 zugleich mit dem 2. Schreiben an Septimus dem J. 442 angehört.

1. Cap. Durch den beiliegenden Bericht unseres heiligen Bruders und Mitbischofs Septimus erfuhren wir, dass gewisse Priester und Diakonen und Kleriker verschiedener Grade, welche die pelagianische oder cälestianische Häresie verstrickt hatte, in euerer Provinz zur katholischen Gemeinschaft derart gelangt seien, dass ihnen keine Verurteilung ihres Irrtums abverlangt wurde; dass, weil die Hirten in allzu festen Schlaf versunken waren, in Schafspelz gekleidete Wölfe in den Schafstall des Herrn Zutritt gefunden, ohne ihre verderbliche4 Gesinnung abgelegt zu haben; dass  sie ferner, was durch die Anordnung der Canones und unserer Decrete nicht einmal den Unschuldigen gestattet wird, freventlich gewagt, dass sie nämlich jene Kirchen, in welchen sie das Klerikat entweder empfangen oder wieder erhalten hatten, verlassen und in ihrer Unbeständigkeit an verschiedenen Orten umherschweifen, indem sie es lieben, immer herumzuirren und niemaIs auf dem apostolischen Fundamente auszuharren. Weil sie durch keine Prüfung erprobt, zu keinem vorläufigen Glaubensbekenntnisse angehalten wurden, streben sie vorzüglich darnach, dass sie unter dem Scheine der Gemeinschaft mehr Häuser besuchen und durch ihre falsche Wissenschaft die Herzen Vieler verderben. Dies könnten sie gewiß nicht, wenn die Vorsteher der Kirchen bei der Aufnahme solcher die nötige Sorgfalt beobachtet hätten, dass es keinem derselben erlaubt gewesen wäre, an verschiedene Orte umherzuschweifen.

2. Cap. Damit also diese Vermessenheit nicht weiter fortgesetzt werde und das durch die Saumseligkeit einiger eingeführte Verderben nicht den Untergang vieler Seelen verursache, tragen wir kraft dieses unseres Befehles dem Eifer deiner Brüderlichkeit auf, dass auf einer bei euch versammelten Synode der Provinzialbischöfe alle, sie mögen Priester oder Diakonen oder Kleriker welchen Grades immer sein, welche aus dem Verbande der Pelagianer und Cälestianer in die katholische Gemeinschaft mit solcher Unklugheit aufgenommen wurden, dass man sie nicht vorher zur Verdammung ihres Irrtums anhielt, wenigstens jetzt, nachdem sich ihre Verstellung teilweise verraten, zu wahrer Besserung gezwungen werden, welche ihnen nur nützen, niemand aber schaden kann. Sie sollen durch offene Glaubensbekenntnisse die Urheber des hochmütigen Irrtums verdammen und alles verwerfen, was die allgemeine Kirche aus der Lehre jener verabscheute; sie sollen durch vollständige und deutliche und eigenhändig unterschriebene Bekenntnisse erklären, dass sie alle Synodal Decrete, welche der Ausspruch des apostolischen Stuhles zum Zwecke der Ausrottung  dieser Häresie bestätigte, annehmen und gänzlich billigen. Nichts Unklares, nichts Zweideutiges darf in ihren Worten vorkommen. Denn wir kennen diese ihre Verschlagenheit, dass sie bei jedem Teilchen der verabscheuungswürdigen Lehre, welches sie von der Masse der zu verurteilenden (Irrtümer) ausgeschieden, meinen, es sei keiner ihrer Gedanken nicht unversehrt.5

3. Cap. Obwohl sie, um leichter täuschen zu können, vorgeben, dass sie alle ihre Sätze mißbilligen und aufgeben, so nehmen sie doch bei ihrer vollendeten Kunst zu hintergehen, wenn man sie nicht kennt, den Satz aus, dass die Gnade Gottes nach den Verdiensten der Empfänger gegeben werde. Und doch ist es, wenn sie nicht umsonst gegeben wird, nicht Gnade,6 sondern Lohn und Vergeltung für Verdienste, nach dem Worte des seligen Apostels:7 „Aus Gnade seid ihr erlöst worden durch den Glauben und das nicht aus euch, sondern es ist Gottes Gabe; nicht nach den Werken, damit sich niemand rühme. Denn wir sind seine Bildung, geschaffen in Christus Jesus zu guten Werken, die Gott vorbereitet hat, dass wir in ihnen wandeln.“ Jedes Geschenk also von guten Werken ist eine göttliche Vorbereitung, weil niemand früher durch die Tugend als durch die Gnade gerechtfertigt wird, welche für einen jeden der Anfang der Gerechtigkeit, Quelle und Ursprung der guten Verdienste ist. Von jenen aber wird  deshalb gesagt, es komme ihr8 der Eifer der Natur zuvor, damit diese, da sie ja vor der Gnade durch eigenes Bemühen sich auszeichnet, nicht irgendwie durch die Erbsünde verwundet zu sein scheinen solle, und damit falsch sei, was die Wahrheit sagt:9 „Denn der Menschensohn ist gekommen, zu suchen und selig zu machen, was verloren war.“

4. Cap. Deine Liebe also muss es verhüten und mit großem Eifer dafür sorgen, dass nicht durch solche Menschen schon längst vernichtetes Ärgernis erneuert werde und von der lange ausgerotteten Lehre in deiner Provinz ein böser Same ausgehe, welcher nicht nur in seiner Wurzel wachsen, sondern auch die Kinder der heiligen Kirche mit dem Gifte seines Mundes anstecken würde. Die, welche als Gebesserte angesehen werden wollen, mögen sich von allem Verdachte reinigen und sich durch Gehorsam gegen uns als die Unsrigen erweisen. So sich aber einer von ihnen weigerte, unseren heilsamen Vorschriften zu entsprechen, der soll, ob Kleriker oder Laie, von der Gemeinschaft der Kirche ausgeschlossen werden, damit er nicht, nachdem er die eigene Seele in’s Verderben gestürzt, auch noch dem Heile anderer Schaden bringe.

5. Cap. Auch jenen Teil der kirchlichen Disziplin, durch welchen schon längst von den heiligen Vätern und von uns häufig verordnet wurde10 dass es keinem, er mag im Presbyterate oder Diakonate oder irgend einem folgenden Grade der Kleriker stehen, erlaubt sei, von einer Kirche  zur anderen überzugehen, sollst du, dazu fordern wir dich auf, wieder in volle Geltung bringen, so dass ein Jeder, ohne sich durch Ehrgeiz verleiten oder durch Eigennutz verführen, oder durch böse Zuflüsterungen anderer beeinflussen zu lassen, dort ausharre, wo er ordiniert wurde; so dass jeder, welcher, indem er sucht, was sein ist, nicht a(xxx) was Jesu Christi ist, zu seiner Gemeinde und Kirche zurückzukehren verabsäumt, des Vorrechtes seines Amtes und Gemeinschaft verlustig wird. Deine Liebe aber möge nie zweifeln, dass, wenn — was wir nicht glauben—Das, was(xxx) wir für die Beobachtung der Canones und die Unversehrtheit des Glaubens entscheiden, vernachlässigt worden wäre, wir uns zu desto größerer Strenge aufgefordert fühlen müssen, weil „die Übertretungen der niederen Weihen niemand mehr zuzuschreiben sind, als den lässigen und saumseligen Vorstehern, welche eine Pest oft dadurch groß ziehen, dass sie eine herbere Arznei anzuwenden unterlassen.“11

 

2. Brief des Papstes Leo an Septimus, Bischof von Altinum. 12

 

Leo, der Bischof, (sendet) dem Bischofe Septimus (seinen) Gruß.

1. Cap. Nachdem wir das Schreiben deiner Brüderlichkeit gelesen, erkannten wir die uns längst bekannte Kraft deines Glaubens, indem wir dir dazu Glück wünschen,  du das Hirtenamt über die Herden Christi mit so großer Sorgfalt ausübst, damit nicht die in Gestalt von Schafen eingedrungenen Wölfe mit wilder Grausamkeit auch die Einfältigen zerreissen und so nicht nur sich durch ihre Unverbesserlichkeit nicht nützen, sondern auch das Gesunde noch verderben. Damit also diese Schlangenlist nicht überhand nehmen könne, richteten wir an den Metropolitanbischof der venetianischen Provinz ein Schreiben, auf dass er wisse, es gehe ihn in seiner Stellung an, (zu untersuchen,) ob jemand, der von dem Verbande der Pelagianer und Cälestianer kommt, sich in der katholischen Gemeinschaft ohne Bekenntnis der gesetzmäßigen Genugtuung befinde. Denn es ist sehr heilsam und eine sehr nüzliche geistige Arznei, dass alle, es seien Priester oder Diakonen oder Kleriker welchen Grades immer, die als Gebesserte angesehen werden wollen, ohne Zweideutigkeit bekennen, dass ihr Irrtum und auch die Urheber des Irrtums von ihnen verdammt werden, so dass den bösen und längst verworfenen Gesinnungen keine Gelegenheit zur Hoffnung übrig bleibe und kein Glied der Kirche durch die Gemeinschaft solcher verletzt werden könne, da ihnen in allem ihr eigenes Bekenntnis hinderlich im Wege steht.

2. Cap. Wir befehlen auch, dass bezüglich derselben jene Anordnung der Canones beobachtet werde, (welche verbietet,) dass man sie von jenen Kirchen, zu welchen sie eigentlich gehören, weggehen und an andere, ihnen nicht angewiesene Orte nach ihrem Belieben übergehen lasse. Was mit Recht den Schuldlosen nicht gestattet wird, darf um so weniger Verdächtigen erlaubt sein. Deshalb möge deine Liebe, über deren Frömmigkeit wir uns freuen, deine Sorgfalt mit unseren Anordnungen vereinigen und sich mit dem oben genannten Metropoliten bemühen, damit umsichtig und schnell erfüllt werde, was zur Unversehrteit der ganzen Kirche in löblicher Weise angeraten und heilbringend angeordnet wurde.

 

3. (A) Fragment eines Schreibens des Bischofs Cyrillus von Alexandrien an den Papst Leo. 13

 

Einleitung und Inhalt.

Schon in der Einleitung zum 15. Briefe des P. Innocentins I. an Bischof Aurelius von Cartago14 lernten wir zum Teil den Unterschied der Principien kennen, welche die römische und alexandrinische Kirche bei der Festsetzung des Osterfestes leiteten und häufig ein bedeutend abstehendes Datum des Osterfestes in beiden Kirchen verursachten; wir sahen ferner, wie P. Innocentius im Gegensatze zur alexandrinischen Berechnung an der römischen festhielt, werden aber nun erfahren, wie P. Leo sich der alexandrinischen Rechnung, allerdings nicht so leicht, accommodirte, die von da an immer mehr in Geltung kam, obwohl bis zu ihrer völligen Annahme noch mehr als ein Jahrhundert verging. Das Jahr 444 brachte wieder eine bedeutende Divergenz in der Osterfeier, indem Ostern nach der Berechnung der Römer am 26. März, nach den Alexandrinern dagegen erst am 23. April gefeiert werden sollte. Aus dem unter 3 (B) folgenden Briefe des Bischofs Paschasinus erfahren wir, dass P. Leo bezüglich der Osterfeier des genannten Jahres den Bischof Cyrillus von Alexandrien befragte15 und von diesem auch ein Schreiben mit dem gewünschten Aufschluß erhielt. Dieses Schreiben des Cyrillus  , dem Quesnell bei seiner Ausgabe der Werke des P.Leo noch unbekannt, publizierte zuerst Petavius16 und hernach Bucherius17in Verbindung mit einem anderen Briefe des Cyrillus, welchen dieser im J. 419 an die karthagische Generalsynode v. J. 419 zugleich mit den Akten des nicänischen Concils über die Osterfeier des J. 420 geschickt hatte; dieser letztere18 wurde dem P. Bonifacius I. mitgeteilt, und so geschah es höchst wahrscheinlich, dass derselbe später mit dem von Cyrillus nachher unmittelbar an den P. Leo gesandten Schreiben in dem päpstlichen Archive beisammen gefunden und wegen der Ähnlichkeit des Inhaltes auf eine unschickliche Weise verbunden wurde.19 Daraus ist es auch erklärlich, dass unser Brief, als ein Appendix zu dem ersten des Cyrillus betrachtet, am Anfange um ein vermutlich bedeutendes Stück beschnitten und nur in vorliegender fragmentarischer Form erhalten wurde. In dem verlorenen Teile nun scheint Cyrillus vorerst verschiedene, das Osterfest im Allgemeinen betreffende Regeln aufgestellt zu haben, zu Anfang des erhaltenen Fragmentes wird dann insbesondere von dem Feste des J. 444 gehandelt und bemerkt, dass es die Alexandriner auf den 23. April setzten, die Lateiner aber ihren irrigen Prinzipien zufolge einen Monat früher feiern wollten; die alexandrinische Rechnungsweise  wird durch die Beziehung auf einen von Pachomius geschriebenen, ihm von Engeln diktierten Brief, auf die vom nicänischen Concil erlassenen und von den folgenden Synoden bestätigten Anordnungen und durch verschiedene allegorische Erklärungen bekräftigt.

 

Text

…… Feiern wir Ostern zugleich am 23. April auf Grund des Schaltjahrs.20 Wenn ihr es aber am  26. März am 22. Mondtage feiert, wie ihr euch schon dazu anschickt, so macht ihr aus einem Schaltjahre ein gemeines, indem ihr den Neumond vom 5. März nach den Regeln der Lateiner21 beachtet, nachdem am 1. Jänner Samstag22 der 27. Mondtag ist, was aber in diesem Jahre aus den oben angeführten Gründen 23 nicht beachtet werden darf. Denn sowie in diesem Jahre das genannte Ostern vermieden werden muss, so müssen wir uns hüten, das Ostern eines Schaltjahres in einem gemeinen Jahre und das eines gemeinen Jahres in einem Schaltjahre zu feiern. Denn wir müssen die EpAkten24 des Mondes in den Monaten  des ganzen Jahres25 aufsuchen, damit wir Ostern in dem Monde des ersten Monats feiern, am Anfange des Jahres nach dem Beginne des Frühlings.26 Denn die Sonne selbst verbirgt sich gleichmäßig zu Wasser und zu Land am Ende des Tages und tritt hervor am Anfange des Tages.27 Die Sonne beendet ihren ganzen Jahreslauf am 21. März.28  Auch das Eintreten des Vollmondes oder Neumondes29 lässt sich an den Fingern, auf Grund der Regeln und durch eine kleine Berechnung30 vorausbestimmen, so dass wir nach der gesetzlichen Rechnung der Hebräer31 nur 12 Monde32 in einem gemeinen Jahre zählen und 13 in einem Schaltjahre zählen mit Berechnung der Tage.33

Ich will euch aber mitteilen, dass Pachomius, ausgezeichnet durch seine Werke, ein vortreffliches (Gefäß) der apostolischen Gnade und Gründer der Cönobien Ägyptens, an das in der Sprache der Ägyptier Panum34 genannte  Kloster ein Schreiben35 gesendet, welches ihm ein Engel diktiert hatte, damit sie bei Berechnung der Osterfeier keinen Irrtum begehen und den Mond des 1. Monates im gemeinen und im Schaltjahre wissen. Erwäget, meine geliebtesten Herrn,36 dass das Pascha zuerst in Ägypten eingesetzt wurde zum Andenken daran, dass die Söhne Israels ein Lamm aßen als Typus des wahren Lammes am Monde des 1. Monats. Hernach aber wurde das Pascha gefeiert zur Erinnerung an das vom Himmel gefallene Manna, welches anzeigte, dass das vorbildliche Lamm aufhören würde, wenn das wahre Manna herabgestiegen ist. Unser Herr Jesus Christus aber vereinigte an einem Tage das Lamm der Juden und das wahre Manna, als er Brot und Wein segnete mit den Worten: „Das ist mein Leib und mein Blut,“ am Monde des 1. Monats, am Anfange des Jahres. Erinnern wir uns also dessen und denken wir daran, darzubringen, was Jesus für uns im 1. Monate darbrachte. Denn der Herr Jesus sagte: „So oft ihr dies tun werdet, tut es zu meinem Andenken!“ Erforsche mit aller Sorgfalt, was die nicänische Synode bezüglich der 14. Mondtage aller Jahre in dem 19jährigen Cyklus anordnete37 damit wir mit dem 14. Mondtage uns nicht täuschen mit den  Juden und den Häretikern, welche Quartodecimaner38 heissen. Es wurde auch auf allen Synoden, mit Ausnahme der von Gangra und Cäsarea, bestimmt, dass keine Kirche oder Stadt oder Gegend den vom nicänischen Concil über das Pascha getroffenen Anordnungen znwider handeln dürfe.

Glaubt mir, dass, wenn die Synode von Nicäa nicht den Mondcyklus des 1. Monats vorgeschrieben hätte, der Cyklus des Mondsteines39 in Persien zur Osterberechnung genügen würde, dessen innerer Glanz mit dem Monde des 1. Monates wächst und abnimmt. Dies alles habe ich euch deshalb mitgeteilt, weil ihr über den Mond des 1. Monats in diesem Jahre im Zweifel waret. Deshalb befehle40 ich euch, dass ihr Pascha nicht im März feiert in einem Schaltjahre, sondern am 23. April in der Einheit der katholischen Kirche. Als wahre Israeliten sollen wir unbefleckt das wahre unbefleckte Lamm genießen, weil es dem fleischlichen Israel geboten war, in einem Hause das einjährige Lamm zu essen. Von diesem unbefleckten  Lamme ward es ganz in Wahrheit vorgeschrieben. „Du sollst das Lamm nicht in der Milch seiner Mutter töten,“ d. h. am nächsten Pascha seiner Empfängnis im Leibe seinerMutter. Deshalb wollte Joseph die Maria, da sie schwanger war, heimlich verlassen, damit sie nicht wie eine Unzüchtige und Ehebrecherin gesteinigt werde. Damit aber das Lamm nicht in der Milch seiner Mutter getötet werde, floh Joseph am nächsten Pascha seiner Geburt nach Ägypten, auf Befehl des Engels, im März, nach einem Jahre, in welchem Monate Kain den gerechten Abel auf das Feld hinausführte, damit er ihn töte, als Vorbild Christi, welcher am Freitage aus den Gerichtshof des Pilatus hinausgeführt wurde; weil er an demselben Tage empfangen ward im Leibe und starb am Kreuze, da Adam am Freitage um der Sünde willen der Seele nach im Paradiese starb und an demselben (Tage) starb dem Leibe nach. Es ist, glaube ich, alles beantwortet, um was ihr mich gefragt habt.41

 

3. (B) Brief des Bischofs Paschasinus von Lilybäum an den Papst Leo.42

 

Über das Osterfest des Jahres 444.

 

Einleitung und Inhalt.

Die im Obigen enthaltene Antwort des Cyrillus über  die Osterfeier des J. 444 befriedigte den Papst keineswegs, besonders deshalb, weil der von CyrilIus hierür angesetzte 23. April die von den Römern bisher eingehaltene äußerste Ostergrenze, nämlich den 21. April überschritt. Leo übersandte daher den Brief des Cyrillus dem Bischof Paschasinus von Lilybäum in Sicilien zur Begutachtung, worauf dieser mit dem hier folgenden Schreiben antwortete. Er dankt zunächst dem Papste für den ihm durch seinen Brief (und Unterstützung) gewährten Trost und Ermutigung in der durch die Verwüstung Siciliens über ihn und seine Kirche hereingebrochenen Not, erklärt dann, dass er nach langwieriger Prüfung die Rechnung des Cyrillus für richtig befunden, erzählt aus der Zeit des P. Zosimus ein zu Gunsten der alexandrinischen Computation geschehenes Wunder und beruhigt den Papst über seine Bedenken wegen der Hinausschiebung der Ostergrenze. Leo ließ sich auch durch diese Vorstellungen dahin bewegen, im Widerspruch mit den bisher von den Römern strenge beobachteten Regeln das Osterfest des J. 444 zugleich mit den Alexandrinern am 23. April zu feiern, wie er selbst es in seinem (21.) Briefe an den Kaiser Marcianus v. J. 453 andeutet und Prosper in seiner Chronik bezeugt.

 

Text

Dem wahrhaft heiligen und seligsten und apostolischen Herrn, dem von mir nach dem Herrn am meisten zu verehrenden Papste Leo (entbietet) Bischof Paschasinus (seinen Gruß).

1. Cap. Das Schreiben eueres Apostolates habe ich durch den Diakon Silanus der panormitanischen Kirche empfangen; es brachte mir in meiner Blöße und meinem Elende, in das ich durch die bitterste Gefangenschaft geriet,  43 Trost und Hilfe in jeder Beziehung, da es meine Seele mit himmlischem Tau erquickte und alle Traurigkeit beseitigte, verehrungswürdiger Herr Papst! Eure Herrlichkeit44 geruhte zu befehlen, dass meine Wenigkeit eurem heiligen Ohre mitteile, wie es sich mit der Osterrechnung für das nächstfolgende Jahr45 in Wahrheit verhalte. Diesem heiligen Gebote gegenüber konnte und durfte ich nicht ungehorsam werden. Durch eine langwierige Abhandlung oder Berechnung haben wir Das für wahr befunden, was von dem Bischofe der alexandrinischen Kirche euerer Heiligkeit erwidert wurde. Denn da uns die römische Berechnung, welche sich auf einen Cyklus gründet, in welchem das fragliche Jahr das 63. sein wird, welcher Cyklus von dem Consulate des Antoninus und Siagrius seinen Anfang nahm,46 Bedenken verursachte, weil am 26. März ein Sonntag und der 22. Mondtag einfällt und wiederum am 23. April in der Tat ein Sonntag und der 19. Mondtag trifft, so wandten wir uns, von diesem Zweifel wankend gemacht, an die Berechnung der Hebräer, d. i. an die gesetzliche,47 welche, weil sie den Römern unbekannt ist, leicht  irre führt. Die Ogdoas48 also begann mit dem 2. Consulate des Aetius und dem des Sigesvultus49 und schließt mit dem Jahre, um das es sich nun handelt. Die Berechnung hierbei ist nun folgende: Die zwei ersten Jahre sind gemeine Jahre, das 3. ein Schaltjahr, das 4. und 5. gemeine, das 6. ein Schaltjahr, das 7. ein gemeines, das 8. ein Schaltjahr. Demnach sieht die Klugheit eures Apostolates ein, dass das 8. Jahr der Ogdoas nur als Schaltjahr genommen werden kann. Wollten wir in der oben bezeichneten Weise das erste Pascha am 26. März feiern, so würden wir das Jahr zu einem gemeinen machen und würde die ganze Berechnung der folgenden Jahre in’s Schwanken geraten.

2. Cap. Damit aber das Gesagte euerer Heiligkeit nichts Unbekanntes bringe, fügen wir hinzu, dass die gemeinen Jahre bei den Hebräern nur 12 Monate d. i. 354 Tage haben, die Schaltjahre aber 13 Monate d. i. 384 Tage. Durch die Notwendigkeit des Schaltjahres also sind wir gezwungen, das später angesetzte (Pascha) beizubehalten, damit wir uns nicht von der Wahrheit entfernen. Es darf uns auch nicht neu oder gefehlt erscheinen, da der Leidenstag auf den 2I. April fällt, von welchem (wie die Griechen meinen) Pascha den Namen erhielt; wenngleich die Übersetzer der hebräischen Sprache sagen, Pascha heisse Hinübergang,  was wohl auch durch den Ausspruch des Evangelisten Johannes bestätigt wird, wenn er bei Erwähnung des Leidens sagt:50 „Als die Stunde gekommen war, dass Jesus von dieser Welt zum Vater hinübergehen sollte.“ Deshalb darf uns dieser eine weiter hinausgeschobene Tag nicht abschrecken, damit wir nicht, wenn wir ihn meiden, einem Irrtum anheimfallen, wie es zur Zeit meines Herrn Zosimus seligen Andenkens, des Vorgängers eueres Apostolates, im Jahre des 11. Consulates des Kaisers Honorius und des 2. des Constantius51 geschah. Damals nämlich wurde, da man es vermied, Pascha am 22. April zu feiern, dasselbe am 25. März gefeiert, d. h. es wurde statt eines Schaltjahres ein gemeines Jahr angenommen und ein so gewaltiger Irrtum begangen52 dass diese Wahrheit durch  einen sicheren, durch Vermittlung des heiligen Geistes versorgten Taufbrunnen53 bewiesen wurde. Ich glaubte deshalb dasselbe erzählen zu müssen, weil auch der Ort selbst meinem heiligen und verehrten Bruder, dem Diakon Libanius,54 wohl bekannt ist. Das Wunder ist folgendes.

3. Cap. Irgend eine höchst unbedeutende Besitzung, auf steilen und ganz dicht bewaldeten Bergen gelegen, heißt Meltinas und ist daselbst eine sehr kleine und ganz unansehnliche Kirche gebaut. In dem Baptisterium derselben füllt sich in der hochheiligen Osternacht um die Stunden wo die Taufe gespendet werden soll, da kein Kanal, kein Rohr vorhanden, auch kein Wasser in der Nähe ist, das Becken von selbst und, nachdem die wenigen Täuflinge getauft55 sind, verschwindet das Wasser, sowie es gekommen war, von selbst, da es keinen Abfluß hat. Damals also, wie wir oben sagten, unter meinem Herrn heiligen Andenkens und seligsten Papste Zosimus, da bei den Abendländern der Irrtum56 geschehen war, gingen, nachdem die gewohnten Lesungen in der heiligen Nacht vollendet waren und der Priester die herkömmliche Taufstunde einhielt, bis Tagesanbruch aber kein Wasser kam, die Täuflinge ungetauft hinweg. Um es also in Kürze zu erzählen, in jener Nacht, welche dem Sonntage am 22. April vorhergeht , füllte sich das heilige Becken zur ordnungsmäßigen Stunde. Durch ein deutliches Wunder also erwies es sich, dass der Irrtum auf Seite der Abendländer war.

4. Cap. Das erwiderte ich, sowie ich konnte und die Kürze des Briefes es zuließ, im Auftrage eueres Apostolates, indem ich kniefällig bitte, ihr möget für meine Wenigkeit, ja für den Zustand des ganzen Erdkreises beten, damit wir, aus so vielen und großen Nöten endlich befreit, erkennen, dass es unser Gott selbst ist, „der allein Wunder tut,“57 der die Seelen seiner Bekenner nicht den Raubtieren überliefert58 und uns nicht mehr über unser Kräfte versuchen lässt , sondern mit der Versuchung auch einen barmherzigen Ausgang in seiner Güte verleihen wird, so dass wir bestehen können.59 Betet für mich!

  

4. Brief des Papstes Leo an die Bischöfe in Campanien, Picenum, Tuscien und in allen Provinzen.60

 

Inhalt.61

*1. Dass kein Bischof den Sklaven eines Andern zu einem geistlichen Amte zu befördern wagen solle.

2. Dass alle. welche zum Priestertum erhoben wurden, obwohl sie Gatten von Witwen oder mehrmals verheiratet waren, von den kirchlichen Ämtern entfernt werden sollen.

3. Dass nicht bloß die Kleriker keine Zinsen begehren dürfen, sondern auch nicht die christlichen Laien.

4. Dass ein Kleriker weder im eigenen noch unter fremdem Namen Wucher treiben dürfe.

5. Dass jeder Bischof, welcher gegen die Verbote fehlt, von seinem Amte entfernt werden müsse.*

 

Text

Leo, Bischof der Stadt Rom, (sendet) allen Bischöfen in Campanien, Picenum, Tuscien und in allen Provinzen62 (Gruß im Herrn.)

Gleichwie uns ein in heilsamer Ordnung geregelter Zustand der Kirchen Freude bereitet, so erfüllt es uns mit nicht geringer Trauer, so oft wir erfahren, dass etwas gegen die Anordnungen der Canones und die kirchliche Disziplin gewagt oder begangen wurde. Wenn wir nun dies nicht mit gehöriger Sorgfalt beseitigen. so können wir vor demjenigen, welcher uns als Wächter aufgestellt hat,63 nicht entschuldigen, dass wir den reinen Leib der Kirche, welchen wir vor jeder Makel bewahren sollen, durch die böse Ansteckung Ehrsüchtiger beflecken ließen, da ihr Organismus selbst wegen der Unähnlichkeit der Glieder nicht mehr zusammenpaßt.*

 

1. Cap. Die Ordination eines fremden Sklaven ist unerlaubt.

„Es werden mitunter Leute zum heiligen Ordo zugelassen, für welche weder die Würde der Geburt noch die der Sitten stimmt; und solche, die von ihren Herren die Freiheit keineswegs erlangen konnten, werden zur Bischofswürde erhoben, als ob die Niedrigkeit eines Sklaven einer solchen Ehre fähig wäre; man glaubt so, dass der vor Gott erprobt sei, der sich nicht einmal bei seinem Herrn erproben konnte. In dieser Beziehung liegt ein doppeltes Vergehen  vor, weil sowohl das heilige Amt durch die Niedrigkeit solcher Teilnehmer befleckt wird, als auch die Rechte der Herren verletzt werden, soweit es an der Vermessenheit des unerlaubten Mißbrauches liegt. Von solchen also, teuerste Brüder, sollen sich alle Bischöfe euerer Provinz fernhalten; aber nicht bloß von solchen, sondern auch von anderen, welche entweder von Geburt aus oder sonstwie in einem Abhängigkeitsverbande stehen,64 wollen wir dass sie sich entalten, wenn nicht etwa der Wunsch oder Wille derjenigen dazu kommt, welche über sie irgend eine Gewalt haben.“65 „Denn wer für den göttlichen Dienst aufgenommen werden soll, muss von anderen (Diensten) frei sein, damit er aus dem Lager des Herrn, in das sein Name eingeschrieben ist, durch keine zwingenden Bande entfernt wird.“66

 

2. Cap. Der Mann einer Witwe, oder der mehr als eine Frau hatte, ist vom heiligen Amte zu entfernen.

Wie aber ein jeder, wenn auch die Ehrbarkeit seiner Geburt und seiner Sitten erwiesen ist, beschaffen sein müsse,  wenn er zum heiligen Altardienste eingereiht werden soll, wissen wir durch die Lehre des Apostels, durch die göttlichen Vorschriften und die Regeln der Canones, von welchen jedoch, wie wir fanden, sehr viele von den Brüdern abgewichen und gänzlich abgegangen sind. Es ist nämlich constatirt, dass zum Bischofsamte Männer von Witwen gelangt seien, ja dass auch Einige, welche mehrmals verheiratet gewesen und ein ganz ausgelassenes Leben geführt hatten, zuweilen ganz ungehindert zum heiligen Ordo zugelassen wurden, im Gegensatze zu jenem Worte des hl. Apostels, welches er solchen zuruft:67 „Der Mann einer Frau,“ im Gegensatze auch zu jener Vorschrift des alten Gesetzes, durch welche gesagt und verboten wird:68 „Ein Priester soll eine Jungfrau heiraten, keine Witwe, keine Verstoßene.“ Wir befehlen demnach mit der Autorität des apostolischen Stuhles, dass alle Solche, die zugelassen worden, von den kirchlichen Ämtern und von der priesterlichen Würde entfernt werden; sie können ja auch das nicht beanspruchen, dessen sie wegen des ihnen entgegenstehenden Hindernisses nicht fähig gewesen; die Sorge dieser Prüfung nehmen wir für uns besonders in Anspruch, dass, was etwa in dieser Beziehung geschah, verbessert werde, in Zukunft aber nicht mehr geschehen dürfe, und damit man sich nicht mit Unwissenheit entschuldigen könne, obwohl es keinem Bischofe erlaubt ist, über die Regeln der Canones in Unwissenheit zu sein. Das also schrieben wir an euere Provinzen durch unsere Brüder und Mitbischöfe Innocentius, Legitimus und Segetius,69 damit, was böse aufgekommen, mit der Wurzel ausgerottet werde und kein Unkraut die Ernte des Herrn verderbe. So nämlich wird das Reine  reichlich Frucht bringen, wenn das, was die auskeimende Saat zu ersticken pflegt, sorgfältig ausgeschieden wird.

 

3. Cap. Zinsen nehmen ist Laien und Klerikern untersagt.

„Auch das glauben wir nicht übergehen zu dürfen, dass einige aus Begierde nach schnödem Gewinne Geld von Zinsen einnehmen und durch Wucher sich bereichern wollen. Das bedauern wir, ich sage nicht bloß bei denen, welche im geistlichen Dienste stehen, sondern auch bei den Laien, welche Christen heissen wollen. Wir verordnen, dass es an denen strenger gestraft werden solle, welche dessen überwiesen wurden, damit alle Gelegenheit zur Sünde beseitigt werde.“70

 

4. Cap. Weder im eigenen noch unter fremdem Namen darf ein Kleriker Wucher treiben.

„Wir glaubten auch das in Erinnerung bringen zu müssen, dass kein Kleriker weder in seinem Namen noch unter fremdem Wucher zu treiben wage; denn es ziemt sich nicht, sein Verbrechen auch für fremde Vorteile zu verwenden. 71 Diesen Gewinn allein aber dürfen wir berücksichtigen und nehmen, dass, was wir hier aus Barmherzigkeit geben, wir von jenem Herrn zurückerhalten können, welcher vielfältige und ewige Vergeltung geben wird. 72

 

5. Cap. Ein Bischof, welcher die Canones verletzt, soll abgesetzt werden.

Das also verkündigt euch unsere Ermahnung, dass wenn einer von den Brüdern gegen diese Verordnungen zu handeln wagte und Verbotenes zu gestatten sich erkühnte, er wisse, dass er von seinem Amte entfernt werden müsse, und dass unserer Gemeinschaft nicht teilhaftig sein werde, wer sich der Disziplin nicht anschließen wollte. „Damit es aber Nichts gibt, was man für etwa von uns übergangen halten könnte, so befehlen wir, dass alle Decretal-Verordnungen, sowohl des Innocentius seligen Andenkens, als auch die alIer unserer Vorgänger, welche über die kirchlichen Weihen und die Disziplin der Canones veröffentlicht wurden, von euerer Liebe so beobachtet werden müssen, dass jeder, welcher gegen dieselben sich vergangen hat, wisse, dass ihm fernerhin die Verzeihung verweigert werde.“ 73 Gegeben am 10. Oktober unter dem 2. Consulate desMaximus und dem des Paterius, der erlauchtesten Männer. 74

  

5. Brief des Papstes Leo an die Metropolitanbischöfe Illyriens. 75

 

Inhalt.

*1. Unerlaubte, den Canones zuwiderlaufende  Versuche werden in kluger Weise durch Ermahnungen verhindert.

2. Der Papst überträgt seine Stellvertretung in Illyrien dem Anastasius von Thessalonich nach der Gewohnheit seiner Vorgänger.

3. Er befiehlt, dass zweimal Verheiratete, Männer von Witwen oder Verstoßenen vom Priestertume den Canones gemäß ausgeschlossen werden.

4. So wie die Provincialbischöfe an die Metropoliten gewiesen sind, so seien die Metropoliten an den Exarchen und Vicarius gewiesen.

5. Diesen stehe es zu, die Metropoliten zu ordinieren und über den Zustand derProvinzen an den apostolischen Stuhl zu berichten.

 

Text

Den geliebtesten Brüdern, den Metropoliten Illyriens (sendet) Leo (seinen Gruß).

1. Cap. Jede heilsame Ermahnung, welche, wie wir glauben, aus Antrieb des Herrn ergeht, gedeiht dem Ermahnenden und dem Ermahnten zum Lohne und ergreisen wir deshalb gerne eine solche Gelegenheit, weil wir uns beeifern, unserm Gott nicht nur durch unsere, sondern auch durch die Handlungen aller unserer Brüder und Mitbischöfe zu gefallen. Denn uns gereicht es zum Verdienste, wenn die Kirchen so regiert werden, dass alle Klagen ausgeschlossen bleiben. Deshalb sei euerer Liebe, teuerste Brüder, süß und angenehm die Vorschrift, welche, wie ihr wohl wisset, aus der Autorität des apostolischen Stuhles, unter Wahrung der Liebe, fließt; glaubt auch nicht, dass euch irgend ein Recht geschmälert wird, wenn ihr erkennt, dass für die Zukunft und Gegenwart verhütet werde, dass unerlaubten  Anmaßungen eine Möglichkeit gelassen werde. Denn es ist vorsichtiger, Übergriffen entgegenzutreten, bevor sie versucht werden, als schon geschehene zu strafen.

2. Cap. Weil sich aber unsere Sorge über alle Kirchen erstreckt , wie dies von uns der Herr fordert, welcher dem seligsten Apostel Petrus als Lohn für seinen Glauben den Primat der apostolischen Würde übertrug, indem er die ganze Kirche auf die Festigkeit seines Fundamentes baute, deshalb teilen wir die uns obliegende Pflicht der Sorgen mit denjenigen, welche mit uns durch die Liebe der Amtsgenossenschaft verbunden sind. Unsere Stellvertretung also übertrugen wir unserem Bruder und Mitbischofe Anastasius, indem wir dem Beispiele jener folgten, deren Andenken wir ehren müssen, und befahlen ihm, darüber zu wachen, dass von niemand etwas Unerlaubtes gewagt werde; ihm möge, dazu ermahnen wir euch, euere Liebe in dem, was die kirchliche Disziplin betrifft, gehorchen. Denn es wird nicht so sehr ihm Gehorsam geleistet werden als uns, da bekanntlich wir ihn mit dieser Stellung in jenen Provinzen betrauten.

3. Cap. Wir wollen nämlich für den Herrn solche Priester haben, welche alle von den kirchlichen Canones bestimmten Eigenschaften besitzen: dass die Bischöfe, Priester und Diakonen „Männer einer Frau“ 76 seien, nach dem Ausspruche des seligen Apostels, und diese nach den Vorschriften des Gesetzes77 als Jungfrau heirateten, nicht als Witwe oder Verstoßene, wie es das geschriebene Gesetz bezeugt. Auch glaube niemand, er könne zum Priestertum gelangen, wenn er nach dem Tode der Frau, welche er vor der Taufe hatte, hernach, da er durch die Taufgnade erneuert worden, eine zweite geheiratet hat, weil in Taufe (zwar) Sünden getilgt werden, nicht die Zahl der  Frauen gelöscht wird. Er wird dies so wenig als Entschuldigung für sich geltend machen können, als er sich als Vater der ihm vor der Taufe geborenen Kinder verleugnen kann. Auch kann ja die nach der Vorschrift des Gesetzes geehelichte Frau nicht unter die in der Taufe getilgten Sünden gerechnet werden.

4. Cap. Jeder, der zur Synode berufen worden, komme bereitwillig und entziehe sich nicht der Versammlung, in welcher, wie er weiß, Gott betreffende Angelegenheiten behandelt werden sollen. . . . 78 Was immer für Prozesse, wie es zu geschehen pflegt, unter den Mitbischöfen sich ergeben, sollen der Untersuchung desjenigen vorbehalten werden, welchem wir unsere Stellvertretung übertrugen, damit unter seinem Vorsitze in der Furcht Gottes aller Zweifel behoben werde. Nichts soll gegen diese unsere Anordnungen zu seiner oder unserer Beleidigung gefrevelt werden. Durch seinen Bericht soll uns bekannt gegeben werden, wenn etwas an uns zu berichten ist; denn wir wollen, dass ihr ebenso ihn angeht, wie euch die Bischöfe euerer Provinzen. Die also von dem ihnen zustehenden Rechte Gebrauch zu machen wünschen, mögen nicht darnach trachten, die durch die Autorität des apostolischen Stuhles eingeräumten Befugnisse durch ihre Hartnäckigkeit zu schmälern.

5. Cap. Wie aber euerer Liebe die Ordination der Bischöfe der eigenen Provinz gestattet ist, so wolIen wir auch, dass ihr unsern Bruder und Mitbischof Anastasius bei der Ordination eines Bischofes zu Rate ziehet. Ihm sei, so befehlen wir, die Consecration des Metropoliten vorbehalten, damit durch seine Prüfung und Wachsamkeit, indem der Freiheit eine sichere Grenze gesetzt wird, die Ordnung der kirchlichen Disziplin in allem bewahrt werde. Er selbst aber, das möge euere Liebe erfahren, wurde den  Bestimmungen der Canones gemäß durch unser Schreiben 79 ermahnt, uns fernerhin über den Zustand euerer Kirchen durch seinen Bericht in Kenntnis zu setzen, da er wissen solIe, dass es ihm von uns angerechnet werden müsse, wenn von irgend jemand gegen diese unsere Anordnungen gefehlt werden würde.

6. Cap.. Wenn sich aber wichtigere Angelegenheiten oder Appellationen ergeben, so beschlossen wir, dass dieselben unter seinem Berichte an uns geschickt werden müssen, damit sie der kirchlichen Sitte gemäß durch unsern Ausspruch entschieden werden. Damit wir aber wissen, dass ihr diesen durch meinen Sohn, den Priester Nikolaus, an euch gerichteten Brief empfangen habt, so erwidert in einem Antwortschreiben. Gegeben am 12. Januar unter dem 18. Consulate des Theodosius und dem des Albinus. 80

  

6. Brief des Papstes Leo an den Bischof Anastasius von Thessalonich. 81

 

Inhalt.

*1. Wie ein guter Hirt liebt er es, zur Sorgfalt durch Briefe seiner Mitbischöfe angetrieben zu werden.

2. Seine Stellvertretung in Illyrien überträgt  er dem Anastasius, dem Beispiele des Siricius folgend.

3. Er empfiehlt die Beobachtung der Canones, besonders bei den Ordinationen, von welchen zweimal Verheiratete und Männer von Witwen ausgeschlossen sind.

4. Vom Metropoliten sollen die Conprovincialbischöfe unter Mitwissen des Exarchen ordiniert werden, die Metropoliten vom Exarchen selbst.

5. Dass alle zur Synode kommen sollen; deren Nutzen und Ansehen.

6. Sowohl Priester und Diakonen, wie auch Bischöfe dürfen nur an Sonntagen geweiht werden.*

 

Text

Dem geliebtesten Bruder, Anastasius (sendet) Leo (seinen Gruß).

1. Cap. Wir lesen zwar die Briefe aller Bischöfe mit freudigem Herzen; das bewirkt die Liebe der brüderIichen Amtsgenossenschaft, da wir geistiger Weise diejenigen wie Anwesende umarmen, mit denen wir durch gegenseitigen Briefwechsel uns verbinden. Höher jedoch scheinen wir die zu schätzen, durch welche wir über den Zustand der Kirchen in Kenntnis gesetzt 82 und zu wachsamerer Sorgfalt in Anbetracht unseres Amtes angetrieben werden, so dass wir, da  wir nach dem Willen des Herrn auf die Wacht gestellt sind, sowohl den nach unserem Wunsche ablaufenden Dingen unseren Beifall zollen, wie auch das, was wir durch irgend einen Mißbrauch sich verschlechtern sehen, durch Verbote und Einschränkungen verbessern, mit der Hoffnung, dass uns der ausgestreute Same reichliche Früchte bringen werde, wenn wir das nicht wachsen lassen, was zum Schaden der Ernte des Herrn zu keimen begonnen hat.

2. Cap. Nachdem uns also das Ansuchen deiner Liebe durch unsern Sohn, den Priester Nicolaus, bekannt geworden, dass dir auch von uns, sowie deinen Vorgängern, unsere Stellvertretung und Autorität in Illyrien verliehen werden möge, ermahnen wir, indem wir (deiner Bitte) willfahren, dringend, dass alle Saumseligkeit, alle Lässigkeit in der Leitung der Kirchen Illyriens fern sei, welche wir deiner Liebe an unserer Statt anvertrauen, indem wir dem Beispiele des Siricius seligen Andenkens folgten, welcher deinem Vorgänger Anysius heiligen Andenkens, einem um den apostolischen Stuhl damals wohlverdienten und durch seine späteren Taten erprobten Manne, zuerst in einem bestimmten Maße 83 es übertrug, dass er den in jenen Provinzen  befindlichen Kirchen, welche er in der Disziplin erhalten wissen wollte, zu Hilfe kommen solle. Ruhmvolle Beispiele verdienen eine um so eifrigere Nachahmung, damit wir uns in allem als ähnlich mit jenen bewähren, deren Privilegien zu besitzen wir wünschen. Wolle also sowohl deinen ersten Vorgänger wie deinen letzten 84 nachahmen, der, wie bekannt, dieses (Recht) ebenso verdiente, wie auch ausübte, so dass wir uns an dem Gedeihen der dir an unserer Statt anvertrauten Kirchen erfreuen. Denn gleichwie demjenigen, welcher recht handelt und die seiner bischöflichen Autorität zukommenden Pflichten und Rechte mit allem Eifer erfüllt und handhabt, das anvertraute Amt zur Ehre gereicht, ebenso ist es gewiß jenem eine Last, welcher von der ihm übertragenen Gewalt nicht den geziemenden Gebrauch macht.

3. Cap. Halte also, teuerster Bruder, das dir anvertraute Steuerruder mit aller Wachsamkeit und wende die Augen deines Geistes auf alles umher, was du als deiner Sorge übergeben erkennst, indem du das behütest, was dir zum Lohne gereichen wird, und jenen widerstehst, welche die Disziplin der Canones zu erschüttern versuchen! Das göttliche Gesetz muss in Ehren gehalten und die Verordnungen der Canones sollen ganz genau beobachtet werden. In den dir anvertrauten Provinzen sollen solche zu Bischöfen des Herrn konsekriert werden, welchen nur die Verdienste (ihres) Lebenswandels und des geistlichen Amtes zur Seite stehen. Persönlichen Gunstbezeigungen, dem Ehrgeiz, erkauften Stimmen gestatte keinen Einfluß! Die zu Ordinirenden sollen sorgfältig geprüft und durch eine lange Zeit in den kirchlichen Disziplinen herangebildet werden. Sie müssen jedoch alle von den heiligen Vätern geforderten  Eigenschaften besitzen uud auch das beobachtet haben, was, wie wir lesen, der heilige Apostel Paulus bezüglich solcher vorgeschrieben hat, dass es der Mann einer Frau sei und er diese, wie die Autorität des göttlichen Gesetzes erklärt, als Jungfrau heiratete. Das wollen mit solcher Genauigkeit eingehalten wissen, dass wir Entschuldigungen ausschließen, damit niemand glanbe, er könne zum Bischofsamte gelangen, wenn er eine Frau, bevor er die Gnade Christi erlangte, beiratete, nach deren Tode aber nach der Taufe eine andere ehelichte. Denn es kann jene nicht als Frau geleugnet und die Zahl der ersten Ehe nicht getilgt werden und ist er ebenso der Vater jener Kinder, welche er vor der Taufe von jener erhalten, wie er der Vater derjenigen wird, welche er von der zweiten (Frau) nach der Taufe erhält. Denn sowie Sünden und Unerlaubtes durch das Bad der Taufe getilgt werden, so wird, was durch die Vorschrift des Gesetzes gestattet oder erlaubt ist, nicht getilgt.

4. Cap. Kein Bischof soll ohne dein Wissen in jenen Kirchen ordiniert werden; denn so wird es geschehen, dass die Urteile über die zu Wählenden reiflich erwogen sind, da man die Untersuchung deiner Liebe befürchtet. Wer immer aber von den Metropoliten gegen unsere Anordnung ohne dein Wissen zum Bischof ordiniert wurde, der möge wissen, dass sein Posten bei uns nicht feststehe, die aber, welche dies wagten, wegen ihres Übergriffes Rechenschaft ablegen müssen. Sowie aber den Metropoliten die Gewalt übertragen ist, dass sie in ihren Provinzen das Recht (Bischöfe) zu ordiniren haben, ebenso wollen wir, dass die Metropoliten selbst von dir ordiniert werden, aber nach reiflichem und wohl überdachtem Urteile. Denn obwohl es sich geziemt, dass zu Bischöfen überhaupt nur bewährte und Gott gefällige Männer konsekriert werden, so wollen wir doch, dass diejenigen sich besonders auszeichnen, von welchen wir wissen, dass sie ihren Mitbischöfen vorstehen werden. Wir ermahnen deine Liebe, dies mit aller  SorgfaIt und Umsicht zu tun, damit du dich als einen Beobachter des apostolischen Wortes bewährest:85 „Lege niemand vorschnell die Hände auf.“

5. Cap. Jeder zur Synode berufene Bruder soll bereitwillig kommen und sich der heiligen Versammlung nicht entziehen, in welcher, wie er weiß, vorzüglich darüber beschlossen werden soll, was zur kirchlichen Disziplin beitragen kann. Denn leichter wird alle Schuld vermieden werden, wenn unter den Brüdern häufigere Zusammenkünfte gehalten werden; sowohl der Besserung als auch der Liebe bringt die Vereinigung großen Nutzen. Da werden die etwa entstandenen Prozesse mit Gottes Hilfe so beigelegt werden können, dass kein Streit mehr übrig bleibt, sondern nur die Liebe unter den Brüdern zunimmt. Wenn sich aber eine wichtigere Angelegenheit ergibt, welche daselbst unter dem Vorsitze deiner Brüderlichkeit nicht entschieden werden kann, so möge dein Bericht uns zu Rate ziehen, damit wir unter der Einsprechung des Herrn, durch dessen Barmherzigkeit allein wir etwas zu vermögen bekennen, antworten, was er selbst uns eingegeben, damit wir unsere Erkenntnis nach der Überlieferung der alten Einsetzung und nach der dem apostolischen Stuhle gebührenden Ehrfurcht86 durch unsere Untersuchung zur Geltung bringen; denn gleichwie wir wollen, dass du deine Autorität an unserer Statt ausübst, so behalten wir uns das bevor, was dort nicht ausgetragen werden konnte, und (die Angelegenheit desjenigen), welcher appellierte.

6. Cap. Dies also sollst du allen Brüdern bekanntgeben,  damit sich fernerhin keiner mit Unwissenheit in der Beobachtung unserer Vorschriften entschuldigen kann. Wir sandten auch an die Metropoliten der einzelnen Provinzen selbst unser Schreiben, in welchem wir sie ermahnten: sie mögen wissen, dass man den apostolischen Aussprüchen gehorchen müsse, und dass sie dann uns gehorchen, wenn sie anfangen, deiner Brüderlichkeit kraft unserer Bevollmächtigung unserem Schreiben gemäß Gehorsam zu leisten. Wir erfuhren, was wir nicht mit Stillschweigen übergehen konnten, dass von einigen Brüdern nur die Bischöfe allein an Sonntagen ordiniert werden, die Priester und Diakonen aber, bezüglich deren die Konsekration in gleicher Weise vorgenommen werden muss,87 auch an jedem beliebigen Tage die Würde des priesterlichen Amtes empfangen, was, weil es den Canones und der Ueberlieferung der Väter widerstreitet. ein zu bessernder Mißbrauch ist, da doch die ihnen in Betreff aller heiligen Weihen überlieferte Sitte in allen Punkten beobachtet werden muss, so dass, wer zum Priester oder Leviten ordiniert werden soll, vorerst durch lange Zeit durch alle Stufen des geistlichen Amtes aufsteigt, damit er durch die Länge der Zeit das lerne. was er einst selbst lehren wird. Gegeben am 12. Januar unter dem 18. Consulate des Theodosius und dem des Albinus.

 

 

7. Brief des Papstes Leo an die Bischöfe Italiens.88

 

Einleitung und Inhalt.

Die zwei nun folgenden Briefe sind gegen die Manichäer gerichtet. Nach der Eroberung Afrikas durch die Vandalen war nämlich eine große Menge derselben nach Italien, besonders nach Rom gekommen und verbreiteten dort ihre Lehren zuerst in großer Verborgenheit und gründeten eigene Gemeinden in der Hauptstadt der katholischen Welt. Jahre lang blieben sie verborgen, erst gegen Ende des J. 443 erhielt P. Leo bestimmte Beweise ihres Daseins. Alsbald warnt er in mehreren seiner Reden das Volk vor ihnen und fordert die Gläubigen auf, sie den Priestern anzuzeigen, damit sie niemand schaden können; als Merkmale, woran sie zu erkennen seien. gibt er diese zwei an, dass sie am Sonntage fasten zu Ehren der Sonne und zur Verachtung der Auferstehung Christi, sowie am Montag zu Ehren des Mondes, und dass sie, wenn sie die hl. Kommunion mit den Gläubigen empfangen, nur den Leib unseres Herrn genießen, nicht das hl. Blut, weil sie gegen den Wein einen Abscheu haben. Um aber dem Volke ihre Irrtümer und Schändlichkeiten noch klarer aufzudecken, veranstaltete der Papst eine gerichtliche Untersuchung derselben; er versammelte wohl noch im Dezember des J. 44389 eine Synode, zu welcher er auch eine große Zahl Bürger und hochstehender Männer sowie einen Teil des Senates einlud. Über die auf derselben von den eingeführten Mitgliedern der übereinstimmend gestandenen Schändlichkeiten und Ausschweifungen wurden autentische Akten aufgenommen,>s 52> das Ergebnis der Synode wurde dem Volke vom Papste in mehreren Reden mitgeteilt. Weil jedoch mehrere, namentlich von den am meisten Schuldigen, Rom verließen, schrieb der Papst am 30. Januar des J. 444 an sämtliche Bischöfe Italiens, damit diese nicht, ohne sie zu kennen, einige aufnähmen und so ihre Kirchen angesteckt würden; er benachrichtigte sie, wie man zu Rom die Manichäer entdeckt habe und was dann vorgenommen wurde; er übersendet ihnen die bei der Überführung der Manichäer aufgenommenen Akten und mahnt zu Vorsicht und fleissigem Nachforschen.

Im Juli desselben Jahres erließen die Kaiser Valentinianus III. und Theodosius ein abermaliges Edict, dass, wo nur irgend ein Manichäer gefunden werde, dieser die Strafe, welche die Gesetze gegen Heiligtumsschänder bestimmt hätten, von Staatswegen leiden solle. Manichäer zu sein soll für ein Staatsverbrechen gelten, und jeder, der einen solchen anzeigen will, darf es, ohne bei dieser Anklage irgend eine Gefahr zu laufen. Niemand ist es erlaubt, dergleichen Leute zu verbergen oder Nachsicht mit ihnen zu haben. Alle früher gegen sie erlassenen Verordnungen90 bleiben in Kraft; sie sind von allen bürgerlichen Rechten ausgeschlossen.

 

Text

Leo (entbietet) allen in den Provinzen Italiens eingesetzten Bischöfen Gruß im Herrn.

1. Cap. Wir rufen euch zur Teilnahme an unserer Sorge auf, damit ihr in Hirtenwachsamkeit mit allem Eifer  für die euch anvertrauten Herden sorget, dass der diabolischen Verschmitztheit nichts gestattet sein könne; damit die Krankheit, welche, nachdem sie uns der Herr in seiner Barmberzigkeit offenbarte, durch unser Bemühen von unseren Schafen entfernt wird, sich nicht, weil ihr nicht gewarnt wurdet und über das Geschehene noch in Unkenntnis waret, in euere Kirchen verbreite und für ihre Schlingen Schlupfwinkel finde, so dass, was von uns in der Stadt ausgerottet wird, bei euch im Finstern gesäet wird. Sehr viele Anhänger und Lehrer der manichäischen Gottlosigkeit hat unsere Nachforschung in der Stadt entdeckt, unsere Wachsamkeit veröffentlicht, unsere Autorität und Strafsentenz unterdrückt; die wir bessern konnten, besserten wir und verhielten sie dazu, dass sie den Manichäus mit seinen Lehren und Satzungen in der Kirche durch ein öffentliches und eigenhändig unterschriebenes Glaubensbekenntnis verdammten, und retteten sie so, wenn sie bekannt hatten, aus dem Abgrunde ihrer Gottlosigkeit, indem wir sie zur Buße zuließen. Einige aber, welche so tief gesunken waren, dass man ihnen dieses Hilfsmittel nicht mehr gewähren konnte, fielen den Gesetzen anheim und wurden, damit sie nicht die heilige Herde durch ihre Befleckung anstecken, nach den Verordnungen der christlichen Kaiser durch die öffentlichen Richter für immer verbannt. Alles ferner, was sie sowohl in ihren Schriften wie auch in ihren geheimen Überlieferungen Gottloses und Schändliches haben, bewiesen wir, damit das Volk wisse, was es zu fliehen und zu meiden habe, durch eine unzweifelhafte Aufdeckung vor den Augen der christlichen Gemeinde, so dass selbst der, welcher bei ihnen Bischof heißt und von uns ergriffen wurde, die Schandtaten bekannte, welche er in ihren geheimen (Zusammenkünften) zu veranstalten pflege, wie es euch die Akten werden lehren können. Zu euerer Unterweisung nämIich schickten wir euch auch diese, damit ihr durch deren Lesung alles Von uns Entdeckte ebenfalls kennen lernet.

2. Cap. Weil wir aber erfuhren, dass von denen,  welche hier eine zu bestimmte Anklage verhinderte , dass sie sich davon frei machen konnten, einige entflohen seien, sandten wir dieses Schreiben durch unsern Akolyten an euere Liebe, damit euere Heiligkeit, teuerste Brüder, hiervon verständigt werde und sorgfältiger und vorsichtiger handeln wolle und die Anhänger der manichäischen Verkehrteit eueren Gemeinden keinen Schaden zufügen und keinen Lehrer dieser Gottlosigkeit finden können. Denn wir können die nns Anvertrauten nicht anders leiten, als wenn wir diejenigen, welche Verführer und Verführte sind, im Eifer für den Glauben des Herrn verfolgen und von den gesunden Geistern mit aller nur möglichen Strenge entfernen, damit diese Pest nicht weiter um sich greife. Deshalb ermahne, beschwöre und erinnere ich euere Liebe, dass ihr mit aller Sorgfalt, die euch geziemt und möglich ist, auf die Entdeckung derselben euere Wachsamkeit richtet und sie nirgends eine Möglichkeit finden , sich zu verbergen. Denn gleichwie derjenige von Gott einen würdigen Lohn erhalten wird, welcher das Heil der ihm anvertrauten Gemeinde mit größerer Sorgfalt betrieben, so wird sich derjenige vor: dem Richterstuhle des Herrn wegen seiner Saumseligkeit nicht entschuldigen können, welcher seine Gemeinde nicht gegen die Urheber einer gottesräuberischen Irrlehre schützen wollte. Gegeben am 30. Januar unter dem 18. Consulate des Kaisers Theodosius und dem des Albinus, der erlauchtesten Männer. 91

 

 8. Brief oder Verordnung Valentinians III. 92

 

bezüglich der Manichäer. Die Kaiser Theodosius und Valentinianus  (entbieten) dem prätorischen Präfekten Albinus (ihren Gruß).

Ein Aberglaube, der auch zu den Zeiten der Heiden verpönt war, der öffentlichen Zucht zuwider und dem christlichen Glauben feindlich ist, forderte unsere Milde zu seiner Zerstörung auf. Wir meinen die Manichäer, welche als verabscheuungswürdig und von der ganzen Erde zu verweisend die Verordnungen aller früheren Kaiser erklärten. Auch gestatten die neulich entdeckten Verbrechen keine Nachsicht. Denn welche Schändlichkeiten, die man nicht sagen und hören mag, wurden in dem Gerichte des seligsten Papstes Leo, vor dem ansehnlichsten Senate, durch deren eigenes Bekenntnis aufgedeckt! Ihr eigener sogenannter Bischof gestand sie mit eigenem Munde und beschrieb alle ihre geheimen Gräuel. Dies konnte unserer Kenntnisnahme sich nicht entziehen, da es für uns nicht geraten ist, eine so verwerfliche Beschimpfung der Gottheit zu übersehen und ein Verbrechen ungestraft zu lassen, durch welches nicht nur die Körper der Betrogenen, sondern auch deren Seelen untilgbar befleckt werden. Daher, Albinus, teuerster und beliebtester Vater,93 möge deine hochansehnliche und erhabene Würde wissen, dass wir durch dieses für immer geltende Gesetz, welches durch Ausstellung von Edikten zur Kenntnis aller Provinzen gelangen soll, angeordnet haben: dass, wo immer ein Manichäer entdeckt worden, er jene Strafe, welche die Gesetze gegen Heiligtumsschänder festsetzten, von Staatswegen leiden solle. Es soll als Staatsverbrechen gelten (ein Manichäer zu sein), und jedem, der einen solchen anzeigen will, steht es frei, ohne bei dieser Anklage irgend eine Gefahr zu laufen. Niemand ist es erlaubt und gestattet, solche zu verbergen oder Nachsicht mit ihnen zu haben, da alle Verordnungen früherer Kaiser bezüglich ihrer  von uns bekräftiget sind, damit alle nach Vorlegung dieses ediktorischen Gesetzes wissen, dass die Manichäer vom Kriegsdienste und vom Wohnungsrechte in Städten auszuschließen sind, damit kein Unschuldiger durch ihren Umgang oder durch Gemeinschaft mit ihnen verführt werde. Sie dürfen Erbschaften weder antreten noch hinterlassen, sondern diese sollen unserem Fiscus anheimfallen. Auch sollen sie , was ihnen offen (zu erstreben) untersagt ist, durch keinen Betrug zu erlangen suchen. Injurialklagen anzubringen und Verträge zu schließeu ist ihnen nicht erlaubt. Die Vorgesetzten eines jeden Militärcorps oder welchen Amtes immer soll eine durch euer Amt sogleich einzutreibende Strafe von 10 Pfund Goldes treten, wenn sie einen mit diesem Aberglauben Befleckten Kriegsdienste tun lassen. Denn keine Bestimmung erscheint gegen solche zu strenge, deren schamlose Verkehrteit unter dem Namen der Religion Schandtaten begeht, welche selbst den für die Wollust bestimmten Orten unbekannt sind oder verabscheuungswürdig erscheinen. Gegeben am 19. Juni in Rom unter dem 6. Consulate des Kaisers Valentinianus und dem des Nomus, 94 der erlauchtesten Männer.

 

9. Brief des Papstes Leo an den Bischof Dioskorus von Alexandrien. 95

 

Einleitung.

Der heilige Cyrillus war, nachdem er die Kirche von Alexandrien durch 32 Jahre geleitet hatte, am 9. Juni 444 gestorben. Er hatte zum Nachsolger seinen Archidiakon  Dioskorus. Für die gesamte Kirche, besonders aber für Ägypten war dies ein großes Unglück. Wie bei Nestorius zeigte es sich auch bei Dioskorus nur zu bald, wie wenig gerechtfertigt die Achtung und Liebe war, welche ihm von allen Seiten entgegengebracht wurde. War Ägypten seit den Mühen und Leiden des großen Athanasius die Säule der Wahrheit und das Muster der Frömmigkeit, Dioskorus entriß ihm diesen Ruhm für immer und versenkte es in Finsternisse, die noch fortdauern. - Der neue Bischof von Alexandrien sandte den Priester Possidonius nach Rom, dem Papste seine Wahl anzuzeigen. Hierauf gab Leo die hier folgende Antwort am 21. Juni 445. Tag und Monat dieses Datums gibt uns das Schreiben selbst an; das Jahr lässt sich aus dem Todestag des Cyrillus erschließen; es brauchte sicher mehrere Monate, bis für eine so große Kirche, wie es Alexandrien war, die Bischofswahl vorbereitet und vollendet war; bringen wir noch die Zeit in Anschlag, welche Possidonius zur Reise nach Rom brauchte, so ergibt sich, dass der am Ende des Briefes angezeigte 21. Juni nur der des J. 445 sein könne. 96

 

Inhalt.

*1. Über die Ordination der Bischöfe, Priester und Diakonen, dass sie nach dem Sabbat, entweder am Anfange der nächstfolgenden Nacht oder am Morgen des Sonutags selbst, vorgenommen werde.

2. Über die Wiederholung des Messopfers, welches an demselben Festtage wiederholt werden muss, wenn die Basilika zu klein ist, um das ganze Volk auf einmal fassen zu können,  und eine sehr große Menge der Gläubigen sich versammelt hat.*

 

Text

Leo, der Bischof, (sendet) dem Bischofe Dioskorus von Alexandrien (seinen) Gruß.

Welch’ große Liebe im Herrn wir gegen deine Liebe hegen, wirst du daraus entnehmen können, dass wir den Beginn deines Amtes fester zu begründen wünschen, damit deiner Liebe nichts zur Vollkommenheit zu fehlen scheine, da dir, wie wir uns überzeugten, die Verdienste geistiger Gnade zur Seite stehen. Die väterliche und brüderliche Übertragung (des Amtes) also muss deiner Heiligkeit sehr erwünscht sein und von dir so aufgenommen werden, wie du sie von uns ausgehen siehst. Denn wir müssen eins sein im Denken und Handeln, damit sich erweise, was wir lesen97 dass wir ein Herz und eine Seele haben. „Da nämlich Petrus den apostolischen Principat vom Herrn empfangen hat und die römische Kirche an den Einrichtungen dieses Apostels festhält, so darf man nicht glauben, dass sein heiliger Schüler Marcus, welcher der Erste die alexandrinische Kirche leitete, seine Einrichtungen nach anderen Regeln gebildet hat, da ohne Zweifel der Geist des Schülers und des Lehrers aus einer Gnadenquelle schöpfte und der Ordinierte nichts anderes lehren konnte, als was er von seinem Ordinator empfangen hat.98 Wir dulden es demnach nicht, dass wir, die wir uns ja zu einem Leibe und Glauben bekennen, in irgend etwas von einander abweichen und die Einrichtungen des Schülers sich von denen des Lehrers unterscheiden.

 

1. Cap. An welchem Tage die Priester- und Leviten-Weihe vorgenommen werden soll.

„Was also, wie wir wissen, von unseren Vätern hingebender Sorgfalt beobachtet worden, das wollen auch von euch bewahrt wissen, dass nämlich nicht an jedem beliebigen Tage die Priester oder Leviten-Weihe vorgenommen werde, sondern nach dem Sabbattage soll (hiezu) der Anfang jener Nacht gewählt werden, in welcher der Morgen des ersten Tages der Woche anbricht,99 wo dann den zu Ordinierenden, die nüchtern seien, von Nüchternen die heilige Weihe erteilt werden soll. Die Regel wird aber auch dann beobachtet, wenn (die Weihe) am Morgen des Sonntags selbst unter Fortsetzung des samstägigen Fastens100 erteilt wird, von welcher Zeit der Anfang der vorhergehenden Nacht nicht entfernt ist, welche ohne Zweifel, wie es auch beim Pascha des Herrn erhellt, zu dem Tage der Auferstehung gehört.“101