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Studienarbeit aus dem Jahr 2007 im Fachbereich Jura - Öffentliches Recht / Staatsrecht / Grundrechte, Note: 1,0, Universität Wien, Veranstaltung: Diplomandenseminar aus öffentlichem Recht, Sprache: Deutsch, Abstract: Die vorliegende Arbeit, welche die Gemeinde Wien im bundesstaatlichen System Österreichs behandelt, entstand im Rahmen eines Diplomandenseminars aus öffentlichem Recht. Österreich ist ein Bundesstaat, was bedeutet, dass unterhalb der gesetzgebenden und Verwaltungsebene des Bundes, weitere Gebietskörperschaften existieren, welche eigenständige Aufgaben im Bereich der Vollziehung und auch in der Gesetzgebung haben. Wien stellt eine Besonderheit im Rahmen dieses Systems dar, da es Gebietskörperschaften, welche für gewöhnlich verschiedene Ebenen der staatlichen Organisation darstellen, nämlich Land und Gemeinde, vereint und beides zugleich ist. Zunächst gibt die Arbeit einen kurzen Überblick über das bundesstaatliche System Österreichs, auf den ein Abzug der Geschichte Wiens folgt. Schließlich befasst sich die Arbeit ausgiebig mit der Stellung Wiens in dem davor beschriebenen bundesstaatlichen System Österreichs. Die Darstellung konzentriert sich vor allem auf die folgenden vier Themenbereiche: Die Organe Wiens, die Vollzugsbereiche Wiens, die politische und rechtliche Kontrolle der Verwaltung Wiens und die Wiener Finanzgebarung. Ein bekanntes Sprichwort lautet: „Wien ist anders“ und diese Arbeit bemüht sich, die Besonderheiten hinsichtlich der rechtlichen Stellung der Bundeshauptstadt übersichtlich und verständlich herauszuarbeiten.
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