Die leise Macht - Nikola Eterović - E-Book

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Nikola Eterović

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Beschreibung

Ein Top-Diplomat des Vatikan lässt hinter die Kulissen des Heiligen Stuhls als weltpolitischem Akteuer blicken. Eterović beschreibt das oberste Leitungsorgan der katholischen Kirche, schildert Zusammenhänge und internationale Beziehungen sowie die Bedeutung für die geschichtliche Entwicklung Europas.

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Nikola Eterović

Die leise Macht

Die Diplomatie des Heiligen Stuhls

Herausgegeben in Kooperation mit Kršćanska sadašnjost, Zagreb, Kroatien

Redaktion und Übersetzung: Msgr. Jürgen Doetsch, Petra Austen

© Verlag Herder GmbH, Freiburg im Breisgau 2023

Alle Rechte vorbehalten

www.herder.de

Die Bibelzitate sind entnommen der

Einheitsübersetzung der Heiligen Schrift

© 2016 Katholische Bibelanstalt GmbH, Stuttgart

Alle Rechte vorbehalten.

Umschlagmotiv: © Scott E Barbour / GettyImages

Umschlaggestaltung: Verlag Herder

E-Book-Konvertierung: Daniel Förster, Belgern

ISBN Print 978-3-451-03410-7

ISBN E-Book (EPUB) 978-3-451-83413-4

ISBN E-Book (PDF) 978-3-451-83412-7

Inhalt

Vorwort

Erster TeilDie katholische Kirche

Einführung

Struktur der katholischen Kirche

Der Heilige Stuhl

Der Heilige Vater

Die Römische Kurie

Die Kirche als Gemeinschaft (communio) des Volkes Gottes

Die Bischofssynode

Das Kardinalskollegium

Andere Formen der Kollegialität der Bischöfe

Zweiter TeilDer Heilige Stuhl im Kontext der Internationalen Gemeinschaft

Der Heilige Stuhl als Völkerrechtssubjekt

Die Prioritäten des Heiligen Stuhles

Evangelisierung

Der Dienst der Caritas

Der Dienst der Erziehung und Bildung

Der ökumenische Dialog

Der interreligiöse Dialog

Der Heilige Stuhl in der Internationalen Gemeinschaft

Staat der Vatikanstadt

Beispiele für die Aktivitäten des Heiligen Stuhles

Apostolische Nuntiatur

Apostolischer Nuntius

Päpstliche Diplomatenakademie

Bedeutung des Dienstes als Apostolischer Nuntius

Förderung des Friedens

Vergebung und Bitte um Vergebung

Krieg dem Krieg

Gemeinsame Arbeit der Religionen für den Frieden

Die Vermittlerrolle des Heiligen Stuhles

Prinzipien des Heiligen Stuhles

Die Kirche, Mutter und Meisterin (Mater et Magistra)

Dritter TeilJohannes Paul II. und der Fall der Berliner Mauer

Der Pastoralbesuch von Johannes Paul II. in Deutschland 1996

Die Berliner Mauer

Der Beginn des Pontifikates von Johannes Paul II.

Förderer der Menschenrechte

Die erste Reise von Papst Johannes Paul II. nach Polen

Die Entstehung von Solidarność

Das Attentat auf Johannes Paul II.

Johannes Paul II. und die Ostpolitik des Heiligen Stuhls

Die Rolle von Michail Gorbatschow

Beispiele für eine neue Ostpolitik: Kroatien und die DDR

Kroatien

Die Deutsche Demokratische Republik (DDR)

Das Jahr 1989

Abschließende Bemerkungen

Vierter TeilDer Heilige Stuhl und Kroatien

Der Heilige Stuhl und die Anerkennung Kroatiens und Sloweniens

Einleitung

Die Unterstützung der föderalen Reform

Nach dem Referendum

Die Anerkennung Kroatiens und Sloweniens

Fazit

Die Verträge zwischen dem Heiligen Stuhl und der Republik Kroatien von 1996 und 1998

Einleitung

Die Entstehungsgeschichte der Verträge zwischen dem Heiligen Stuhl und der Republik Kroatien

Der Vertrag bezüglich wirtschaftlicher Fragen

Religionsunterricht an Schulen

Die finanzielle Unterstützung von Kirchen und Glaubensgemeinschaften

Religionsunterricht

Der finanzielle Beitrag für Kirchen und Glaubensgemeinschaften

Fünfter TeilKirche und Staat – Das konkordatäre System der Zusammenarbeit

Einleitung

Jesus und die Macht Gottes und die des Kaisers

Modelle von Beziehungen zwischen Kirche und Staat

Derzeit gültige konkordatäre Verträge

Schlussbemerkungen

Das Konkordat zwischen dem Heiligen Stuhl und der Republik Polen

Einleitung

Das Konkordat zwischen dem Heiligen Stuhl und der Republik Polen

Das Problem der Ratifizierung des Konkordats

Die Ratifizierung des Konkordats

Der Austausch der Ratifikationsurkunden

Abschließende Bemerkungen

Keine Privilegien der Kirche, sondern wohldefinierte Beziehungen

Interview mit dem Apostolischen Nuntius in Berlin, Nikola Eterović über die Verträge zwischen der Republik Kroatien und dem Heiligen Stuhl

Sechster TeilRecht und Religion in europäischer Perspektive

Einleitung

Der internationale Rahmen der Beziehungen von Recht und Religion

Der europäische Rahmen der Beziehungen von Recht und Religion

Die katholische Kirche: Beziehung zwischen Kirche und Staat

Zusammenarbeit von Kirche und Staat

Recht und Religion: einige Schwierigkeiten

Zusammenfassung

Schlussbemerkung

Literaturverzeichnis

Zivile Quellen

Kirchliche Quellen

Römische Kurie

Kirchliche Artikel und Studien

Andere Artikel und Studien

Enzyklopädien / Lexika / Wörterbücher

Bücher

Konferenzen / Symposien / Kongresse

Zeitschriften / Zeitungen / Periodika

Sitographie

Über den Autor

Vorwort

Die Diplomatie des Heiligen Stuhls umfasst ein weites Feld von Beziehungen und Aktivitäten, die weit über die Absichten dieses Werkes hinausgehen. Es ist nur als Einführung gedacht, um das Wesen und die Handlungsweise des Heiligen Stuhls auf der Ebene der Weltkirche und im Kontext der internationalen Gemeinschaft besser zu verstehen.

Im Laufe der nunmehr vierzig Jahre meines Dienstes am Heiligen Stuhl bin ich verschiedentlich gebeten worden, über das Wesen der katholischen Kirche und die Diplomatie des Heiligen Stuhls zu schreiben oder Vorträge zu halten. Ich habe verschiedenen Gesprächspartnern die wesentlichen Aspekte der katholischen Kirche dargelegt sowie über die Tätigkeit des Heiligen Stuhls sowohl auf bilateraler Ebene, also in den Beziehungen zu einzelnen Staaten, als auch auf multilateraler Ebene innerhalb verschiedener internationaler Organisationen und Institutionen berichtet. In der vorliegenden Publikation, die den Namen Die leise Macht. Die Diplomatie des Heiligen Stuhls trägt, habe ich verschiedene Texte gesammelt und überarbeitet.

Das Buch gliedert sich in sechs Teile:

Der erste Teil mit dem Titel Die katholische Kirche bietet allgemeine Informationen über die katholische Kirche, eine Gemeinschaft von mehr als 1,3 Milliarden Gläubigen, die in allen Ländern der Welt leben. Darüber hinaus werden die Römische Kurie und die Strukturen der kirchlichen Gemeinschaft (communio) beschrieben. Es werden nicht so sehr die theologischen und spirituellen Aspekte der Kirche und ihres Handelns dargestellt, sondern vielmehr statistische Daten und der Umfang einiger ihrer Aktivitäten kirchlicher und sozialer Natur genannt.

Der zweite Teil trägt den Titel Der Heilige Stuhl im Kontext der internationalen Gemeinschaft. Hier wird betont, dass der Heilige Stuhl, das oberste Leitungsorgan der katholischen Kirche, ein Völkerrechtssubjekt ist. Die Präsenz des Heiligen Stuhls und des Staates der Vatikanstadt, ebenfalls ein Völkerrechtssubjekt, in Staaten und internationalen Organisationen und Institutionen wird beschrieben. Dann geht es um die Rolle der Apostolischen Nuntien und anderer Vertreter des Heiligen Stuhls, die oft mit dem Diplomatenstatus ausgestattet sind. Die Vermittlerrolle des Heiligen Stuhls wird erwähnt und sein Engagement für die Förderung des Friedens in der Welt, auch in Zusammenarbeit mit Vertretern anderer Religionen, hervorgehoben. Weiter geht es um die Prioritäten der Aktivitäten des Heiligen Stuhls, in denen sich die der katholischen Kirche widerspiegeln: Evangelisierung, der Dienst der Liebe (Caritas) und Bildung (katholische Schulen), ökumenischer und interreligiöser Dialog. Bei der Beschreibung dieser Themen wird die Methode der Kontinuität verfolgt, wobei jeder der letzten Päpste unterschiedliche Akzente gesetzt hat.

Der dritte Teil, Johannes Paul II. und der Fall der Berliner Mauer, bezieht sich auf eine besondere Periode in der Geschichte Europas und der Welt. Die katholische Kirche unter der Führung des Heiligen Papstes Johannes Paul II. hatte maßgeblich zum Fall der Berliner Mauer beigetragen, einem Symbol des totalitären kommunistischen Systems und der Teilung Europas und der Welt in zwei gegensätzliche Blöcke. Dabei wurde dem Beharren auf Einhaltung der Menschenrechte, insbesondere der Religionsfreiheit, besondere Bedeutung beigemessen.

Der vierte Teil, Der Heilige Stuhl und Kroatien, widmet sich insbesondere den Beziehungen zwischen dem Heiligen Stuhl und der Republik Kroatien. Er beschreibt den Prozess, der dazu führte, dass der Heilige Stuhl am 13. Januar 1992 die Republik Kroatien zusammen mit der Republik Slowenien völkerrechtlich anerkannte. In der unabhängigen und demokratischen Republik Kroatien wurde bald die Notwendigkeit erkannt, die Beziehungen zwischen Staat und Kirche zu ordnen, d. h. zwischen dem Heiligen Stuhl, der die katholische Kirche im Verhältnis zu den einzelnen Staaten vertritt, und der Republik Kroatien. Dies wurde mit vier Vereinbarungen erreicht, von denen drei 1996 und eine, die wirtschaftlicher Natur ist, 1998 unterzeichnet wurden. So wurden erstmals nach dem Zusammenbruch der österreichisch-ungarischen Monarchie im Jahre 1918 die gegenseitigen Beziehungen in Kroatien in Übereinstimmung mit den anderen demokratischen Staaten des gleichen kulturellen und historischen Umfelds Europas geregelt.

Im fünften Teil, Kirche und Staat. System der konkordatären Zusammenarbeit, wird der völkerrechtliche Rahmen beschrieben, in den sich die Abkommen des Heiligen Stuhls mit den Staaten einordnen. Das Konkordatssystem des Heiligen Stuhls umfasst zahlreiche Länder, in denen das römisch-germanische Rechtssystem (Civil Law) gilt – darunter Polen und andere Länder Mittel- und Osteuropas –, im Gegensatz zu den angelsächsischen Ländern, die die Regeln des Common Law anwenden. Es ist daher nützlich, die Grundprinzipien des Konkordatsrechts und seinen positiven Beitrag zur Regelung der Beziehungen zwischen Kirche und Staat zum Nutzen aller Bürger zu kennen. Konkordatsvereinbarungen privilegieren die katholische Kirche nicht zum Nachteil anderer Religionsgemeinschaften, da die meisten von ihnen ebenfalls ähnliche Vereinbarungen mit den jeweiligen Staaten abgeschlossen haben. Der Unterschied besteht darin, dass diese Vereinbarungen keinen internationalen Charakter haben, weil diese Kirchen und Religionsgemeinschaften nicht Subjekte des Völkerrechts sind wie der Heilige Stuhl.

Im sechsten Teil, Recht und Religion in Europäischer Perspektive, wird das Verhältnis von Recht und Religion, insbesondere in Europa, untersucht. Das Recht auf Religionsfreiheit ist ein universelles und wesentliches Prinzip, ein Gradmesser für das Maß an Freiheit und Demokratie in jedem Land. Ohne Religionsfreiheit gibt es keine anderen bürgerlichen und politischen Freiheiten. Der Heilige Stuhl setzt sich für die Achtung des allgemeinen Grundsatzes der Religionsfreiheit in Gesetzgebung und Praxis ein. Dadurch wird in den einzelnen Staaten der Raum für andere Freiheiten sowie für die Achtung anderer Menschenrechte und demokratischer Prinzipien gesichert und erweitert. Ein gerechtes Rechtssystem hilft der Kirche und den Ordensgemeinschaften, mögliche Pathologien in ihren Reihen zu identifizieren und auszumerzen.

Das Buch endet mit einigen Texten, die bereits veröffentlicht wurden und die ich aus verschiedenen Gründen in diesen Band aufgenommen habe. Die Bücher oder Zeitschriften, in denen sie veröffentlicht wurden, sind vielleicht für Spezialisten zugänglich, aber kaum für ein breiteres Publikum. Darüber hinaus beleuchten sie in ihrer Gesamtheit das Thema der Beziehungen zwischen dem Heiligen Stuhl und den einzelnen Staaten unter verschiedenen Gesichtspunkten, die, obwohl sie unvermeidliche Wiederholungen enthalten, ein vollständigeres Bild dieser Beziehungen vermitteln. Für diese Ausgabe habe ich mehrere Texte aktualisiert und ergänzt, die auch ein persönliches Zeugnis der Arbeit des Heiligen Stuhls widerspiegeln, an der ich aktiv teilgenommen habe. Ich hoffe, dass dieser Aspekt der Darstellung und Analyse der beschriebenen Ereignisse einen zusätzlichen Wert verleiht.

Dieses Buch stellt zudem einen Beitrag zum Gedenken an 100 Jahre diplomatischer Beziehungen zwischen dem Heiligen Stuhl und Deutschland (1920–30. Juni 2020) dar.

Erster TeilDie katholische Kirche

Einführung

Im Credo der Konzilien von Nicäa (325) und Konstantinopel (381) bekennen die Christen ihren Glauben an die »eine heilige, katholische und apostolische Kirche«. Von diesen vier grundlegenden Definitionen der Kirche wird in diesem Buch vor allem die Katholizität der Kirche Christi in den Blick genommen. Da sie untrennbar von der christlichen Glaubensauffassung ist, gibt es zum Thema der Katholizität ein breites Schrifttum.1In dieser Studie geht es nicht nur um den theologischen, sondern auch um den gesellschaftlichen Aspekt der Katholizität, der ebenfalls wichtig für das Verständnis der Natur der katholischen Kirche ist.

Der Begriff »katholische Kirche« kommt aus dem Griechischen. Das Adjektiv »katholisch«, vom griechischen katholicos (allgemein, weltumspannend), ist in allen Sprachen erkennbar übernommen. In den romanischen Sprachen wird die Bezeichnung für Kirche vom lateinischen Begriff ecclesia abgeleitet: italienisch Chiesa, französisch Église, spanisch Iglesia). Ecclesia ist die Transkription des griechischen Begriffs ekklesía. Er wurde schon von den ersten lateinischen Autoren des zweiten Jahrhunderts nach Christus gebraucht. So findet er sich zum Beispiel in den Werken des Heiligen Ignatius von Antiochien, der bis 107n. Chr. gelebt hat.2 Im weltlichen Sinn bezeichnetekklesía Zusammenkunft oder Versammlung des Volkes, während der Begriff im religiösen Sinn einen reicheren Bedeutungshorizont besitzt, nämlich eine bestimmte (Kirchen-)Gemeinde, eine Ortskirche oder sogar die Weltkirche. Schon mit Beginn des dritten Jahrhunderts werden als »Kirche« auch die Gebäude bezeichnet, in denen sich die Gemeinde der Gläubigen zu Gebet und liturgischen Feiern versammelt.

Hingegen leitet sich der Begriff »Kirche« in den germanischen Sprachen (englisch Church, niederländisch Kerk) etymologisch vom griechischen kyriaké oikía her, was »Haus des Herrn« oder »Wohnung der göttlichen Familie« bedeutet. Die gleiche Wurzel lässt sich bei den slawischen Sprachen erkennen3 (kroatisch Crkva,4 slowenisch Cerkev, slowakisch Cirkev; tschechisch Církev5; aus dem Kyrillischen transkribiert: ukrainisch Cerkva, serbisch Crkva, bulgarisch Cărkva, russisch Cerkov).

Das Adjektiv »katholisch« ist nicht nur eine geographische Beschreibung. Die Kirche war sich ihrer Katholizität bereits seit den Pfingstereignissen in ihren Anfängen im Heiligen Land bewusst, als sie noch relativ wenige Anhänger hatte. Das Wort hat zwei Bedeutungen, eine mehr quantitative und eine mehr qualitative. Ersteres bedeutet die Ausbreitung in Raum und Zeit, also in der Geschichte. Das kommt aus den ursprünglichen Bedeutungen der Worte katà und hòlos (über allem) und bezieht sich vor allem auf die dynamische Dimension der Ausbreitung.6. Letzteres, der qualitative Sinn, bezieht sich auf die tiefe Einheit aller. Die Kirche berührt das innerste Wesen der Menschheit und kann so alle Völker in sich vereinen. In der Vision des Heiligen Ambrosius (337–397), Bischof und Kirchenvater, umfasst die Kirche den gesamten Erdkreis, denn alle Völker sind zu Jesus Christus in seiner Kirche gerufen. Der große Mailänder Theologe wusste, dass zu seiner Zeit längst nicht alle Völker zur Kirche gehörten, aber er war davon überzeugt, dass auch sie sich zur Kirche hin ausrichteten, da in ihr das einende Prinzip der Menschheitsfamilie liegt.7

Die Kirche hat eine zweifache Dimension, sie ist sowohl gesellschaftlich als auch geistlich. Sie ist menschliche Gemeinschaft, hierarchisch verfasst und entspricht soziologischen Kriterien. Sie ist aber auch gleichzeitig mystischer Leib Christi. Haupt der Kirche ist der Herr Christus (vgl. Röm 12,5; 1 Kor 12,12–13; Kol 1,18). Wenn es um die mystische und geistliche Dimension der Kirche geht, ist sie nicht in naturwissenschaftliche Begriffe fassbar. Daher ist es wichtig zu unterscheiden, ob es um die soziale oder die geistliche Dimension der Kirche geht, um die leider häufig vorkommenden Missverständnisse zu vermeiden.

Die katholische Kirche ist also die große Familie der Christen, d. h. derer, die an Jesus Christus glauben, wahrer Mensch und wahrer Gott, und an die Offenbarung Gottes und des Menschen, wie er sie verkündet hat. Durch die Zugehörigkeit zu dieser Familie der Kirche sind die Christen katholisch zu nennen. Nach den offiziellen Statistiken der Katholischen Kirche gab es 2020 1.360.000.000 Katholiken. Damit stellen die Katholiken 17,7 % der Weltbevölkerung.8

Die katholische Kirche gibt es in allen Ländern der Erde, es gibt kein Land ohne Katholiken. In einigen Ländern sind sie die Bevölkerungsmehrheit, so zum Beispiel in vielen Ländern Westeuropas und Amerikas. In anderen Ländern leben die Katholiken mit einer Bevölkerungsmehrheit, die zu den orthodoxen Kirchen gehören, einer Kirche der Reformation oder zu einer anderen Religion. Die Statistiken zeigen, dass in Europa 39,64 % der Bevölkerung, in Amerika 63,80 %, in Ozeanien 26,34 %, in Afrika 19,49 % und in Asien 3,31 % katholisch sind.9 Wenn es nun um die geographische Verteilung der Katholiken in der Kirche geht, steht Amerika an erster Stelle mit 48 %, dann Europa mit 21,2 %, Afrika mit 18,9 %, Asien mit 1,11 % und Ozeanien mit 0,8 %.10

Struktur der katholischen Kirche

Die katholische Kirche ist in Form einer Pyramide aufgebaut. Sie ist in Diözesen organisiert, denen jeweils ein Ortsbischof vorsteht. 2016 gab es 3016 Diözesen und 5353 Bischöfe, davon waren 2689 Diözesanbischöfe, 1121 Titularbischöfe und 1543 emeritierte Bischöfe.11 Jede Diözese besteht aus mehreren Pfarreien, die die Kernzelle, die Grundlage der Katholischen Kirche bilden. Insgesamt gibt es 465.967 Pastoralzentren (sedes pastorales), davon sind 222.514 Pfarreien. Bei den anderen handelt es sich um Missionszentren oder »fast-Pfarreien«, und andere Orte der Seelsorge.12 Die seelsorgerliche Arbeit der Pfarreien wird von einem Pfarrer verantwortet, der wiederum dem Ortsbischof unterstellt ist. Die Diözesanbischöfe wiederum stehen in direkter Verbundenheit mit dem Heiligen Vater, dem Bischof von Rom, der der Kirche in der Liebe vorsteht und Garant der Einheit der Katholischen Kirche ist.13

Zudem existieren weitere kirchliche Organisationsformen. Mehrere Diözesen bilden eine Kirchenprovinz, an deren Haupt ein Metropolit und damit Erzbischof steht. Alle Diözesen eines Landes bilden üblicherweise eine Bischofskonferenz. Das gilt für die Bischöfe des lateinischen Ritus. Die Bischöfe der orientalischen Tradition bilden hingegen die Bischofssynode eines Landes. Auf der Ebene der Kontinente bilden zudem die Bischofskonferenzen der Länder eine kontinentale Bischofskonferenz.

Einige wichtige Diözesen werden von Kardinal(Erz-)bischöfen geleitet. Derzeit (Januar 2022) gibt es 214 Kardinäle, davon sind 119 bei einer Papstwahl wahlberechtigt, die übrigen 95 sind dies nicht.14

In der Katholischen Kirche gibt es elf Patriarchate, sechs davon gehören zur orientalischen Tradition: das Koptisch-katholische Patriarchat von Alexandria, das Melkitische Patriarchat von Antiochien, das Maronitische Patriarchat von Antiochien und des ganzen Orients, das Syrisch-katholische Patriarchat von Antiochien, das Armenisch-katholische Patriarchat von Kilikien und das Chaldäische Patriarchat von Babylon. Die anderen fünf gehören zum lateinischen Ritus und haben, mit Ausnahme des Lateinischen Patriarchats von Jerusalem, allenfalls noch historisch symbolische Bedeutung. Über das erwähnte Patriarchat von Jerusalem hinaus handelt es sich um die Patriarchate von Venedig, Lissabon und die Patriarchate von Ost- und Westindien. Darüber hinaus spielen in der Katholischen Kirche vier Großerzbistümer eine wichtige Rolle: das Großerzbistum Kiew-Halytsch für die ukrainische Griechisch-katholische Kirche, das Großerzbistum Ernakulam-Angamaly der Syro-malabarischen Kirche, das Großerzbistum Trivandrum der Syro-malankara katholischen Kirche und das Großerzbistum Făgăraş und Alba Julia der rumänischen Griechisch-katholischen Kirche.

Die katholische Kirche hat einen reichen Schatz unterschiedlicher Riten. In der westkirchlichen Tradition überwiegt der lateinisch römische Ritus. Darüber hinaus gibt es neben dem ambrosianischen Ritus noch gleichberechtigt verschiedene orientalische Riten, die in fünf »Familien« aufgeteilt werden können. Sie stehen für verschiedene geistliche Traditionen, die sich auch in diesen Riten ausdrücken. Zum Beispiel gibt es die alexandrinische Tradition mit dem koptischen und dem äthiopischen Ritus (Ge’ez), die antiochenische Tradition mit der Syro-malankara katholischen Kirche, der Maronitischen Kirche und der Syrisch-katholischen Kirche. Zur armenischen Tradition gehört die Armenisch-katholische Kirche, und zur ­chaldäischen oder ostsyrischen Tradition gehören die Chaldäisch-katholische und die Syro-malbarische Kirche. Die größte Zahl an Riten, nämlich 13, haben die Kirchen der byzantinischen oder konstantinopolitanischen »Familie«: die Weißrussische, Kroatisch-serbische, Bulgarische, Griechische, Griechisch-melkitische, Byzantinisch-italienische, Mazedonische, Rumänische, Russische, Ruthenische, Slowakische, Ukrainische15und Ungarische16Kirche.

Derzeit sind 4.642.754 Personen hauptamtlich in der Seelsorge tätig. Darunter sind die bereits erwähnten 5353 Bischöfe, dann 414.969 Priester, davon sind wiederum 281.831 Diözesanpriester und 133.138 Ordenspriester. Es gibt 46.312 Ständige Diakone, 52.625 Ordensmänner, die keine Priester sind, und 659.445 Ordensfrauen mit Ewigen Gelübden. Bei den Säkularinstituten finden sich 618 Männer und 22.400 Frauen, 354.743 Laienmissionare und 3.086.289 Katechetinnen und Katecheten.17

Der Heilige Stuhl

Unter der Bezeichnung Heiliger Stuhl18 oder Apostolischer Stuhl versteht man den Heiligen Vater oder Papst und die zentralen Ämter der Römischen Kurie.19 Dies ist das Zentrum der Katholischen Kirche.20

Nach katholischer Auffassung sind Heiliger Stuhl und katholische Kirche moralische Personen.21 Bekanntermaßen gibt es im System des bürgerlichen Rechts wie auch des kanonischen Rechts natürliche und juristische Personen, die »Träger von ihrer Eigenart entsprechenden Pflichten und Rechten im kanonischen Recht« sind.22 Mit der Kennzeichnung als »moralische Person« soll unterstrichen werden, dass die katholische Kirche und der Heilige Stuhl unabhängig von ihrer Anerkennung durch die weltlichen Institutionen existieren. Sie entspringen göttlichem und nicht menschlichem Willen. Schon diese Erklärung zeigt, dass die katholische Kirche wie auch ihre Institutionen eine eigene Prägung besitzt. Sie ist, wie schon beschrieben, eine Verschmelzung des Göttlichen und des Menschlichen und trägt sowohl eine sozial-gesellschaftliche als auch die geistliche Dimension in sich. Die katholische Kirche ist souverän, im Sinne der geistlichen Souveränität: Sie übt dieses Vorrecht im Rahmen des Rechtsstaates aus, der die Menschenrechte, insbesondere die Religionsfreiheit, achtet.23

Oft werden, wenn es um den Heiligen Stuhl geht, nicht die richtigen Begriffe verwendet. Mitunter spricht man vom »Vatikan« oder dem »Staat der Vatikanstadt«. Die genaue Bezeichnung ist jedoch »Heiliger Stuhl«. Allerdings muss man sagen, dass in den offiziellen kirchlichen Dokumenten oft auch vom »Apostolischen Stuhl« die Rede ist. Im Allgemeinen kann man von Heiliger Stuhl sprechen, besonders wenn es um den sozialen und politischen Aspekt der Kirche geht. Im kirchlichen Bereich ist durchaus auch der Begriff Apostolischer Stuhl zu verwenden. Zudem müssen Unterscheidung und Verflechtung von Heiligem Stuhl und dem Staat der Vatikanstadt erklärt werden.

Der Heilige Vater

Nach katholischer Auffassung hat der Heilige Vater, der Bischof von Rom, eine besondere und grundlegende Rolle in der Katholischen Kirche inne. Wie wir gesehen haben, ist er Garant der Einheit und hat in Verbindung mit den Ortsbischöfen die Jurisdiktion (Gerichtsgewalt) über die gesamte katholische Kirche. Um die Rolle des Bischofs von Rom und die Natur der bischöflichen Gemeinschaft (Kollegialität) richtig zu verstehen, müssen grundlegende Texte der Katholischen Kirche berücksichtigt werden.24

Die Rolle Petrus’ in der Kirche entspricht dem Willen des Herren Jesus Christus, der seine Kirche auf die Zwölf Apostel gründete und unter ihnen Petrus eine besondere Aufgabe gab. Nach der Aussage des Petrus im Namen der Zwölf: »Du bist der Christus, der Sohn des lebendigen Gottes!«, (Mt 16,16) antwortete ihm Jesus mit diesen Worten: »Ich aber sage dir: Du bist Petrus und auf diesen Felsen werde ich meine Kirche bauen und die Pforten der Unterwelt werden sie nicht überwältigen.« (Mt 16,18). Im Neuen Testament wird Petrus gut 160 Mal erwähnt, während zum Beispiel Andreas nur 130 Mal genannt wird. Interessanterweise kommt Johannes, also sowohl der Täufer als auch der Jünger bzw. der Evangelist, 139 Mal vor. Genauer gesagt findet sich 125 Mal der Name des Apostels Johannes und 14 Mal der des Täufers. Mit dem Namen ist die Sendung verbunden. Der Herr Jesus Christus hat nur Simon Petrus einen neuen Namen gegeben, als er ihn berief, während die anderen Apostel ihre Namen behielten. Der Evangelist Johannes beschreibt, wie Andreas seinen Bruder Simon zu Jesus brachte, der ihn ansah und ihm sagte: »Du bist Simon, der Sohn des Johannes, du sollst Kephas heißen, das bedeutet: Petrus, Fels.« (Joh 1,42).

Die Namensnennungen von Petrus und Andreas in der Bibel machen die Beziehungen zwischen Rom und Byzanz verständlich. Die Kirche von Rom hat seit langer Zeit den Primat unter den antiken patriarchalen Kirchen inne, die von den Aposteln gegründet worden waren. Der Grund für diesen großen Respekt liegt darin, dass die Kirche von Rom das apostolische Erbe der Apostel Petrus und Paulus bewahrt hat. Sie sind zwei Säulen der katholischen Kirche und haben in Rom das Martyrium erlitten. Der Heilige Petrus starb im Jahr 64 oder 67, und der Heilige Paulus einige Jahre später. In Rom gibt es zwei wunderbare Basiliken, die an den Stellen erbaut wurden, wo die Heiligen Petrus und Paulus den Tod gefunden haben. Sie sind Ziel einer nicht endenden Anzahl christlicher Pilger aus der ganzen Welt.

Der Heilige Andreas hat der Tradition nach die Kirche von Byzanz gegründet. Unter den orthodoxen Kirchen der Welt hat bis heute die Kirche von Byzanz die Ehre des Primates. An ihrer Spitze steht heute Patriarch Bartholomäus I.

Alle katholischen Bischöfe stehen in der gemeinsamen apostolischen Tradition. Im Fall des Bischofs von Rom ist sie persönlich, sie wird von einer Person zur nächsten weitergegeben. Man kennt die ununterbrochene Sukzession der Bischöfe von Rom vom Heiligen Petrus bis Papst Franziskus, der der 265. Nachfolger des Apostels Petrus ist.

Der Heilige Vater, Bischof von Rom, kann die ihm anvertraute große und verantwortungsvolle Aufgabe nicht alleine bewältigen. Er wird darin durch die Dikasterien und Institutionen der Römischen Kurie unterstützt.25

Die Römische Kurie

»Die Römische Kurie ist die Institution, derer der Römische Pontifex sich bei der Ausübung seines höchsten Hirtenamtes und seiner universalen Sendung in der Welt bedient.«26 In der Ausübung seines Amtes wird der Papst vor allem durch das Staatssekretariat als dem päpstlichen Sekretariat27 unterstützt, das unter der Leitung des Staatssekretärs steht. Seine Rolle entspricht in gewisser Weise der eines Regierungschefs oder Premierministers ­einer welt­lichen Regierung. Seiner Ernennung kommt besondere Sorgfalt zu, ist er doch der wichtigste Mitarbeiter des Papstes.28 Der Staatssekretär leitet das Sekretariat, das in drei Sektionen strukturiert ist: die Sektion für die Allgemeinen Angelegenheiten, die Sektion für die Beziehungen mit den Staaten und den Internationalen Organisationen29 und die Sektion für den Diplomatischen Dienst des Heiligen Stuhls.30 Die erste Sektion wird von einem Erzbischof geleitet, der den Titel »Substitut« trägt, unterstützt von einem Untersekretär mit dem Titel »Assessor«. An der Spitze der zweiten Sektion steht ein Titularerzbischof, der Sekretär für die Beziehungen mit den Staaten und den Internationalen Organisationen. Bislang war sein wichtigster Mitarbeiter der Untersekretär für die Beziehungen mit den Staaten. Durch Entscheidung des Heiligen Vaters Franziskus vom 15. Januar 2020 wurde ein zweiter Untersekretär für den Bereich der multilateralen Beziehungen ernannt. Seine Heiligkeit hat dieses Amt Frau Francesca di Giovanni anvertraut, der ersten Frau, die eine Leitungsfunktion im Staatssekretariat übernimmt.31 Der Vergleich ist nicht ganz passend, aber in gewisser Weise entspricht die Aufgabe des Substituten der eines Innenministers und die des Sekretärs für die Beziehungen mit den Staaten und den Internationalen Organisationen der des Außenministers. Die Sektion für die allgemeinen Angelegenheiten ist, wie der Name schon sagt, mit unterschiedlichen Aufgaben betraut. Sie hilft dem Heiligen Vater in der Erledigung anstehender allgemeiner Aufgaben, unterhält die Beziehungen zu den anderen Ämtern der Römischen Kurie und sucht deren Aktivitäten zu koordinieren. Durch das Büro des Protokolls regelt sie die Beziehungen zu den Vertretungen des Heiligen Stuhls in der Welt und den beim Heiligen Stuhl akkreditierten Botschaftern. Unter den zahlreichen Aufgaben sei erwähnt, dass die erste Sektion des Staatssekretariates mit der Abfassung der Dokumente des Heiligen Vaters und der Ernennung des Personals der römischen Kurie und den dem Heiligen Stuhl zugeordneten Dikasterien betraut ist.

In den Räumen dieser Sektion wird das päpstliche Siegel, der Fischerring, aufbewahrt, das offizielle Siegel des Papstes als Regenten der Kirche. Die Sektion für die Allgemeinen Angelegenheiten kümmert sich zudem um den Druck des offiziellen Organs des Heiligen Stuhls, der Acta Apostolicae Sedis, die Veröffentlichung der offiziellen Nachrichten über das Presseamt (SalaStampa) wie auch die Aufsicht über den Osservatore Romano, eine halboffizielle tägliche (in deutscher Sprache wöchentliche) Veröffentlichung des Heiligen Stuhls.

Aus all dem geht hervor, dass in dieser Sektion Abteilungen für unterschiedliche Sprachen arbeiten. Die älteste ist die für Latein, denn Latein ist die offizielle Sprache des Heiligen Stuhls. Bis heute werden die wichtigen Dokumente des Apostolischen Stuhls auf Latein veröffentlicht, besonders Enzykliken und Apostolische Schreiben. Das gilt in besonderem Maße für die Bischofsernennungen, die in Latein auf Pergament geschrieben werden und vom Heiligen Vater persönlich unterzeichnet werden. Nach der Wahl Johannes Pauls II. wurden den bis dahin existierenden Abteilungen für Italienisch, Französisch, Spanisch, Portugiesisch, Englisch und Deutsch die Abteilung für Polnisch und andere slawische Sprachen wie Kroatisch und Tschechisch hinzugefügt. Die Sektion für die Allgemeinen Angelegenheiten hat in den letzten Jahrzehnten neue Aufgaben übernommen, wie die Organisation der apostolischen Reisen des Bischofs von Rom, die Übersetzung wichtiger Dokumente in verschiedene Sprachen und weitere. Während der Amtszeit von Papst Johannes Paul II. gab es fünf Substitute für die Allgemeinen Angelegenheiten.32 Während der Amtszeit von Benedikt XVI. wurde diese Aufgabe nacheinander von drei Erzbischöfen33 ausgeübt, bislang sind es zwei unter Papst Franziskus.34

Die Sektion für die Beziehungen mit den Staaten und den Internationalen Organisationen beobachtet die soziopolitische Situation in einzelnen Ländern und allgemein in der Weltgemeinschaft. Sie arbeitet für die Verbesserung der Beziehungen von Kirche und Staat. Um diese Beziehungen im Gefüge und nach den Grundsätzen des Völkerrechts zu stabilisieren, übt die Sektion für die Beziehungen mit den Staaten und den Internationalen Organisationen eine aktive Rolle bei Anbahnung und Abschluss von Konkordaten und Abkommen des Heiligen Stuhls mit den Staaten aus. In diesem Zusammenhang unterstützt diese Sektion den Heiligen Vater bei der Ernennung von Bischöfen in Ländern, mit denen Konkordate abgeschlossen wurden. Zudem unterhält und koordiniert diese Sektion die Aktivitäten der Vertreter des Heiligen Stuhls bei Internationalen Organisationen. Diese Aktivitäten sind direkt dem Untersekretär für die multilateralen Beziehungen anvertraut. In die Zuständigkeit dieser Sektion fallen auch die Apostolischen Nuntiaturen und andere Vertretungen des Heiligen Stuhles, mit denen sie direkten Kontakt hält. Die Aufgabe des Sekretärs für die Beziehungen mit den Staaten wurde während des Pontifikates von Johannes Paul II. von insgesamt fünf Erzbischöfen ausgeübt,35 während der Pontifikate von Benedikt XVI. 36 und auch Papst Franziskus von jeweils zwei.37

Die Sektion für den Diplomatischen Dienst des Heiligen Stuhls befasst sich mit den Mitarbeitern des Heiligen Stuhls in den unterschiedlichen Phasen ihres Dienstes. Mit Hilfe des Präsidenten der Päpstlichen Diplomatenakademie kümmert sie sich um Auswahl und Ausbildung von Priestern für den diplomatischen Dienst des Heiligen Stuhls. Er wirkt an ihrer Ernennung und den Versetzungen mit, beobachtet ihre Aktivitäten in den Apostolischen Nuntiaturen und Vertretungen des Heiligen Stuhls in der Welt wie auch im Staatssekretariat. Die Sektion unterstützt den Heiligen Vater bei der Ernennung der Apostolischen Nuntien, begleitet deren diplomatische und pastorale Aktivitäten in den verschiedenen Ländern wie auch ihre Beziehungen zu den Mitarbeitern, sowohl Priestern als auch Laien. Papst Franziskus hat die Verantwortung für diese Sektion Erzbischof Jan Romeo Pawłowski anvertraut und ihn zum Delegierten für die Päpstlichen Vertretungen ernannt. Am 17. Dezember 2020 bestätigte ihn der Papst für weitere fünf Jahre in diesem Amt und änderte den Titel in Sekretär für die Päpstlichen Vertretungen. Gleichzeitig ernannte der Heilige Vater Franziskus Msgr. Mauricio Rueda Beltz zum Untersekretär der Abteilung für das diplomatische Personal des Heiligen Stuhls. Am 10. September 2022 ernannte der Papst Erzbischof Luciano Russo zum Sekretär für die päpstlichen Vertretungen.

Über das Staatssekretariat hinaus spielen verschiedene weitere Institutionen im Dienst des Heiligen Vaters eine wichtige Rolle. Die folgende Auflistung ist nach der Apostolischen Konstitution Praedicate Evangelium strukturiert, die Papst Franziskus am 19. März 2022 unterzeichnet hat.

Es gibt sechzehn Dikasterien:38

für die Evangelisierungfür die Glaubenslehrefür die Nächstenliebefür die orientalischen Kirchenfür den Gottesdienst und die Sakramentenordnungfür die Heilig- und Seligsprechungsprozessefür die Bischöfefür den Klerusfür die Institute geweihten Lebens und für die Gesellschaften apostolischen Lebensfür die Laien, die Familie und das Leben39für die Förderung der Einheit der Christenfür den interreligiösen Dialogfür die Kultur und die Bildungfür den Dienst zugunsten der ganzheitlichen Entwicklung des Menschen40für die Gesetzestexte für die Kommunikation41

Den Dikasterien sind verschiedene bedeutsame Institutionen zugeordnet.

Beim Dikasterium für die Evangelisierung, in der Sektion für die Erstevangelisierung und die neuen Ortskirchen sind die Päpstlichen Missionswerke angesiedelt: Das Päpstliche Werk der Glaubensverbreitung, das Päpstliche Werk des Heiligen Apostels Petrus, das Päpstliche Kindermissionswerk und die Päpstliche Missionsunion.

Beim Dikasterium für die Glaubenslehre finden sich die Päpstliche Bibelkommission und Internationale Theologische Kommission, zudem die Päpstliche Kommission für den Schutz der Minderjährigen.

Zum Dikasterium für die Bischöfe gehört die Päpstliche Kommission für Lateinamerika.

Beim Dikasterium für den Klerus sind das Päpstliche Werk für die Priesterberufungen und die Ständige Interdikasteriale Kommission für die Ausbildung für die Heiligen Weihen angesiedelt.

Zum Dikasterium für die Förderung der Einheit der Christen gehört die Kommission für den Religiösen Dialog mit dem Judentum.

Es gibt drei Gerichtshöfe:

die Apostolische Pönitentiarieder Oberste Gerichtshof der Apostolischen Signaturdas Gericht der Römischen Rota

Sechs Wirtschaftsorgane:

den Wirtschaftsratdas Wirtschaftssekretariatdie Verwaltung der Güter des Apostolischen Stuhlsdas Büro des Generalrevisors die Kommission für vertrauliche Güterdas Komitee für Investitionen

Und weitere drei Einrichtungen:

die Präfektur des Päpstlichen Hausesdas Amt für die liturgischen Feiern des Papstesdie Kammer der Heiligen Römischen Kirche

Anwälte:

das Anwaltsregister der Römischen Kuriedie Anwaltskammer des Heiligen Stuhles

Mit dem Heiligen Stuhl verbundene Organe:

das Vatikanische Apostolische Archiv42die Apostolische Vatikanische BibliothekDombauhütte von St. Peterdie Päpstliche Kommission für Christliche Archäologiedie Agentur des Heiligen Stuhls für die Evaluation und Verbesserung der Qualität der kirchlichen Universitäten und Fakultätendie Finanzaufsichtsbehörde

Dazu kommen die vier Päpstlichen Basiliken:

St. Peter im VatikanSt. Johannes im LateranSt. Paul vor den MauernSanta Maria Maggiore

und drei Päpstliche Delegationen:

für das Heiligtum Unserer Lieben Frau vom Rosenkranz in Pompejifür die Basilika vom Heiligen Haus in Loretofür die Basilika von S. Antonio in Padua43

Die Apostolische Konstitution Praedicate Evangelium nennt zudem zehn Päpstliche Akademien:

Päpstliche Akademie der WissenschaftenPäpstliche Akademie der Sozialwissenschaften Päpstliche Akademie für das Leben44Päpstliche Akademie der Schönen Künste und der Literatur am PantheonPäpstliche Römische Akademie der ArchäologiePäpstliche Akademie für TheologiePäpstliche Akademie Thomas von Aquin Päpstliche Marianische AkademiePäpstliche Akademie »Cultorum Martyrum«Päpstliche Akademie für die lateinische Sprache45

Zudem gibt es die Päpstliche Diplomatenakademie (Pontificia accademia ecclesiastica) für die Ausbildung der Priester für den diplomatischen Dienst.

Die Struktur des Heiligen Stuhls ist nicht statisch. Je nach Bedarf können neue Einrichtungen entstehen oder einer schon existierenden Stelle werden neue Aufgaben zugeordnet. Ein Beispiel dafür ist das Heilige Jahr, das die katholische Kirche alle 25 Jahre begeht und das von einer zentralen Stelle organisiert wird. Für das Jahr 2000 wurde eigens ein Büro für die Vorbereitung eingerichtet. Die Organisation des Außerordentlichen Jubiläums der Barmherzigkeit 2015–16 hingegen wurde von Papst Franziskus dem bereits bestehenden Päpstlichen Rat für die Förderung der Neuevangelisierung übertragen. Diesem Päpstlichen Rat wurde zudem die Vorbereitung des Heiligen Jahres 2025 übertragen, das das 27. Ordentliche Jubiläumsjahr in der Kirchengeschichte sein wird.46

Jeder Kongregation steht ein Präfekt im Kardinalsrang vor. Ihm zur Seite stehen ein Sekretär, normalerweise ein Erzbischof, und ein Untersekretär. Die päpstlichen Räte werden von einem Präsidenten geleitet, der Kardinal oder Erzbischof sein kann. Der Sekretär ist in der Regel Bischof. An dritter Stelle steht auch hier ein Untersekretär.

Die Darstellung aller Aufgaben dieser Einrichtungen des Heiligen Stuhls übersteigt den Rahmen dieser Studie. Allen gemeinsam ist, dass sie sich vor allem mit kirchlichen und geistlichen Fragen befassen. Ihre Arbeit hat zudem einen wichtigen sozialen Aspekt. In diesem Zusammenhang möchte ich auf zwei Dikasterien eingehen, die bisher Kongregationen hießen. Sie scheinen zunächst rein religiösen Charakter zu haben. Das ist allerdings nur vordergründig und in keiner Weise vollständig.

Die Kongregation für die Glaubenslehre hat zur Aufgabe, »die Lehre über Glaube und Sitten auf dem ganzen katholischen Erdkreis zu fördern und zu schützen«.47 Die Kongregation, früher unter dem Namen »Heiliges Offizium«, erlässt für die Kirche und die Welt von heute wichtige Weisungen zu Religion und Moral. 1984 hat diese Kongregation die Position der Katholischen Kirche zur Befreiungstheologie klargestellt, die in jenen Jahren in Lateinamerika sehr stark war.48 Durch die Kritik an den marxistischen Thesen der Befreiungstheologie hat die Kongregation für die Glaubenslehre den Katholiken und den Menschen guten Willens geholfen, für die soziale Gerechtigkeit zu kämpfen, ohne sich jedoch in das System von Gewalt und Umsturz hineinziehen zu lassen, das geistliche und materielle Desaster nach sich zieht. Während meiner Arbeit in Nicaragua habe ich die Auseinandersetzung der Katholischen Kirche mit der Befreiungstheologie selbst erlebt. Die Kongregation für die Glaubenslehre befasste sich besonders in den letzten Jahren zudem mit den komplexen Problemen im Bereich der Bioethik. Die Mitglieder der Katholischen Kirche sind verpflichtet, deren Prinzipien zu folgen, auch im eigenen sozialen und politischen Engagement. In Zusammenarbeit mit dem Päpstlichen Rat für die Laien hat die Kongregation am 24. November 2002 ein Dokument mit dem Titel Lehrmäßige Note zu einigen Fragen über den Einsatz und das Verhalten der Katholiken im politischen Leben veröffentlicht.

Auch die Kongregation für die Selig- und Heiligsprechungsprozesse hat eine wichtige Rolle innerhalb der Struktur des Heiligen Stuhls. Diese Kongregation beschäftigt sich mit der Kanonisierung der Dienerinnen und Diener Gottes, das heißt der Katholiken, die Märtyrer geworden sind oder die in besonderer Weise die theologischen Tugenden gelebt haben. Die Proklamation der Heiligen geschieht nach sehr festen Regeln. Das Leben der Kandidaten wird beschrieben, und zwar unter Einbeziehung der gesellschaftlichen und politischen Gegebenheiten, in denen sie gelebt und gewirkt haben. Das ist wichtig, um ihr Leben und Wirken zu verstehen. Mitunter gibt es große Unterschiede zur offiziellen Darstellung in der Geschichtsschreibung. Das gilt zum Beispiel für die Märtyrer der Französischen Revolution, die auch negative Aspekte hatte. Auch die Kanonisierung der Märtyrer aus der mexikanischen Revolution, der Republik Spanien und verschiedener kommunistischer Länder bezeugt die antikatholischen Aktivitäten von Bewegungen und Institutionen dieser Länder. Mitunter wird die Kanonisierung dieser Heiligen Gegenstand gesellschaftlicher Diskurse und führt zu einem objektiveren Geschichtsverständnis. Für die Situation in Kroatien reicht der Hinweis auf die Bedeutung der Seligsprechung von Alois Viktor Kardinal Stepinac, Erzbischof von Zagreb, der von der offiziellen Propaganda in ein schlechtes Licht gerückt worden war. Nach einer umfassenden und tiefgehenden objektiven Analyse wurde diese Darstellung korrigiert. Mittlerweile ist sein Prozess bereits von der Seligsprechung zur Kanonisierung fortgeschritten, das heißt zur Heiligsprechung.49 Die teils polemische Diskussion um die katholische Bewegung in Kroatien wurde durch die Veröffentlichung des Buches von Msgr. Fabijan Veraja über den Seligen Ivan Merz50 ausgelöst. Zum besseren Verständnis der (positiven und negativen) Umstände in Kroatien, besonders in Istrien, kann auch die Lektüre der Biographie desselben Autors über den Seligen Miroslav Bulešić51dienen.

Die Kirche als Gemeinschaft (communio) des Volkes Gottes

Aus dem bisher Gesagten geht klar hervor, dass die Kirche eine hierarchische Struktur hat. Diese fügt sich allerdings in die Kirche als Gemeinschaft des Volkes Gottes ein. Das zeigt sich in besonderer Weise im Bischofskollegium unter Vorsitz des Bischofs von Rom, des Papstes. Auf der anderen Seite hat der Heilige Vater den »besonderen Auftrag des Vorsitzes im Gesamtbild der Kollegialität.«52

Das Wort Gemeinschaft, Lateinisch communio, griechisch koinonia, findet sich im Neuen Testament, in den Briefen der Heiligen Paulus und Johannes. Es bezeichnet die tiefe Einheit der Christen »mit dem Vater und mit seinem Sohn Jesus Christus.« (1 Joh 1,3). Die Gemeinschaft ist eine Gabe des Heiligen Geistes (vgl. 2 Kor 13,13). Sie bewirkt die Harmonie der Jünger Christi, die sich durch die Verkündigung der Frohen Botschaft in der ganzen Welt ausbreiten will (vgl. Gal 2,9). Die Gemeinschaft mit Jesus Christus ist anspruchsvoll. Um das Ideal der Gemeinschaft zu verwirklichen, muss der Jünger Christi dem Weg des Lichtes folgen und in Gemeinschaft mit den anderen Menschen stehen. (vgl. 1 Joh 1,7). Die Gemeinschaft bedeutet also einerseits die Beziehung des Christen zum Herrn Jesus Christus, mit dem er durch das Sakrament der Taufe verbunden ist (vgl. Röm 6,4). Gleichzeitig bedeutet sie die Beziehungen unter den Christen wie auch unter den Ortskirchen. Die Gemeinschaft ist auch ein Synonym der Eucharistie (vgl. 1 Kor 10,16), Quelle der Kraft, um Frieden zu stiften, und der Solidarität.

Die kirchliche Gemeinschaft gehört also zum eigentlichen Wesen der Kirche.53 Dabei geht es nicht nur um die geistliche Dimension der Kirche, sondern auch um ihre soziale, also sichtbare Dimension, wie in den Erläuternden Vorbemerkungen zur Dogmatischen Konstitution über die Kirche Lumen gentium erklärt wird.54 Das gleiche Verständnis der Gemeinschaft findet sich auch im Codex iuris canonici.55

Unter Berücksichtigung der biblischen und kirchlichen Aspekte lassen sich in der Katholischen Kirche drei Formen der Gemeinschaft ausmachen: die kirchliche, eucharistische und hierarchische Gemeinschaft.56 Die kirchliche Gemeinschaft setzt das Glaubensbekenntnis, das Leben der Sakramente und den Gehorsam gegenüber den rechtmäßigen Hirten voraus. Für die Mitglieder der Katholischen Kirche gibt es dann auch die eucharistische Gemeinschaft, die sich besonders durch die Teilnahme am Mahl der Eucharistie ausdrückt. Hier erhält der Christ geistliche Nahrung, um immer mehr Jesus Christus ähnlich zu werden, Brot, das gebrochen wird für das Leben der Welt. Zudem existiert die hierarchische Gemeinschaft, die im Folgenden näher beschrieben werden soll.

Die hierarchische Gemeinschaft muss im Gesamtbild der kirchlichen Gemeinschaft gesehen werden. An der Spitze der kirchlichen Hierarchie findet sich der Bischof von Rom in Einheit mit dem Bischofskollegium. Die hierarchische Gemeinschaft schließt also die Kollegialität der Bischöfe mit ein. Es gibt tatsächlich ein einziges Bischofskollegium, bestehend aus einem Vorsteher und den Mitgliedern.57

Nach dem Codex Iuris Canonici (CIC) und dem Codex Canonum Ecclesiarum Orientalium (CCEO) ist das Subjekt der vollständigen und höchsten Macht der Kirche ein Zweifaches: der römische Pontifex und das Bischofskollegium.58 Can. 331 des CIC und can. 43 des CCEO handeln von der regelgerechten und universalen Gewalt des römischen Pontifex über die gesamte Kirche.59 Die beiden Subjekte sind untrennbar, denn der römische Pontifex ist de iure Mitglied des Kollegiums der Bischöfe und gleichzeitig sein Haupt. Gleichzeitig kann das Kollegium nicht ohne sein Haupt handeln.60 Zu diesem Thema hat das Zweite Vatikanische Konzil erläutert: »Damit aber der Episkopat selbst einer und ungeteilt sei, hat er [Christus] den heiligen Petrus an die Spitze der übrigen Apostel gestellt und in ihm ein immerwährendes und sichtbares Prinzip und Fundament der Glaubenseinheit und der Gemeinschaft eingesetzt«.61 Der Nachfolger des Heiligen Petrus, der Bischof von Rom, »steht bei Ausübung seines Amtes als oberster Hirte der Kirche stets in Gemeinschaft mit den übrigen Bischöfen, ja sogar mit der ganzen Kirche«.62 Ihm steht das Recht zu, über die Art und Weise seiner Amtsführung, nämlich persönlich oder kollegial, zu bestimmen.

Das Bischofskollegium besteht also aus dem Haupt und den Gliedern. Schon im Neuen Testament hat der Herr Jesus Petrus gemeinsam mit den anderen Aposteln berufen (vgl. Lk 6,13). Auch ihnen gab er die notwendige Macht, die Frohe Botschaft zu verkünden und Wunder zu wirken (vgl. Lk 10,1–17). Der Meister hat auch den anderen Aposteln die Macht verliehen wie zuvor Simon Petrus: »Amen, ich sage euch: Alles, was ihr auf Erden binden werdet, das wird auch im Himmel gebunden sein, und alles, was ihr auf Erden lösen werdet, das wird auch im Himmel gelöst sein.« (Mt 18,18). Das gemeinsame Handeln des Apostelkollegiums wird im Konzil von Jerusalem deutlich (vgl. Apg 15,1–29).

Die Bischöfe bilden gemeinsam mit ihrem Haupt, dem römischen Pontifex, das Bischofskollegium, das in der universalen Kirche die höchste Gewalt über die Ökumenischen Konzilien hat.63 Es handelt sich um die feierliche Ausübung der bischöflichen Macht in der kirchlichen Gemeinschaft.64 Unter gewöhnlichen Umständen wird die Zusammenarbeit zwischen dem Heiligen Vater und den einzelnen Bischöfen der Welt durch die sogenannte vereinte Amtshandlung ausgeübt.65 So haben zum Beispiel Paul VI. und später auch Johannes Paul II. den Rat der Bischöfe in der Welt zum Codex Iuris Canonici eingeholt.

Die Bischofssynode

In den letzten Jahrzehnten ist die Bischofssynode ein wichtiger Teil der gemeinsamen Handlungen des Bischofskollegiums geworden.66 Sie wurde von Paul VI. mit dem motu proprio Apostolica sollicitudo vom 15. September 1965 eingesetzt67 und ist eine wichtige Hilfe für den Heiligen Vater in der Erfüllung seiner kirchlichen Sendung. Mit der Apostolischen Konstitution Episcopalis communio vom 19. September 2018 hat Papst Franziskus der Bischofssynode neue Dynamik verliehen, wie auch der Synodalität der Kirche an sich.68

Die Bischofssynode ist ein »ständiger Rat von Bischöfen für die gesamte Kirche«, der auf Einladung des Papstes zusammenkommt, um aktuelle Fragen der Kirche in einer sich verändernden Welt zu diskutieren. Die erste Versammlung der Bischofssynode war 1967. Seit 1971 tritt sie in der Regel alle drei Jahre zusammen. Ihre Mitglieder sind vornehmlich von den Bischofskonferenzen und der Synoden der Orientalischen Kirchen sui iuris gewählte Bischöfe und die Leiter der Dikasterien der römischen Kurie.69Ihre Ratschläge sind wichtig für den Heiligen Vater, und auf diese Weise haben sie Teil an der Leitung der Katholischen Kirche. Die Bischofssynoden treten für etwa drei Wochen zusammen, der Heilige Vater hat den Vorsitz. Er entscheidet über Ort und Zeitpunkt der Versammlung wie auch über die zu behandelnden Themen. Vor einer endgültigen Entscheidung zum Thema der kollegialen Besprechung holt der Heilige Vater über das Sekretariat der Bischofssynode den Rat der Bischöfe ein. Die Bischöfe, die an der Synode teilnehmen, übergeben dem Heiligen Vater das Ergebnis der Diskussionen, ihren Rat und ihre Vorschläge mit der Bitte um Bearbeitung, Vertiefung und Veröffentlichung der Texte als Nachsynodales Apostolisches Schreiben. In diesem Prozess kommt dem Sekretariat der Bischofssynode eine besondere Rolle in der engen Zusammenarbeit mit dem Heiligen Vater zu.

Nach dem kanonischen Recht70 kann die Bischofssynode zu einer ordentlichen oder außerordentlichen Generalversammlung oder als Spezialversammlung zusammenkommen. Bisher haben 15 ordentliche,71 drei außerordentliche72 Generalversammlungen und elf Spezialversammlungen73 stattgefunden.

Jedenfalls ist die Bischofssynode eine der wichtigsten Früchte des Zweiten Vatikanischen Konzils.74 Es handelt sich um eine »institutionalisierte Form der ›hierarchischen Gemeinschaft‹ unter den Bischöfen und dem römischen Pontifex.«75 Die Bischofssynode ist als Institution offen für die weitere Entwicklung und Förderung der kirchlichen Gemeinschaft, der Kollegialität der Bischöfe und der kirchlichen Synodalität. 76

Das Kardinalskollegium

In der Kirche als Gemeinschaft des Volkes Gottes hat auch das Kardinalskollegium eine wichtige Aufgabe. Es ist zu unterstreichen, dass der Heilige Vater die Kardinäle frei wählt. Es sind Männer, die normalerweise den Rang eines Bischofs bekleiden und sich durch ihr christliches Leben auszeichnen.77 In einigen Fällen haben Priester darum gebeten, von der Bischofsweihe befreit zu werden.

Die Kardinäle haben vor allem zwei wichtige Aufgaben. Die erste besteht in der Wahl des Nachfolgers des Papstes.78 Diese Wahl wird in zwei Fällen durchgeführt: nach dem Tod des Papstes oder seinem gültigen Rücktritt.79 Das Prozedere zur Durchführung einer Papstwahl wurde mit der Apostolischen Konstitution Universi dominici gregis von Johannes Paul II. vom 22. Februar 1996 festgelegt.

Zudem haben die Kardinäle beratende Aufgaben, sowohl einzeln als auch gemeinsam.80 Zum gemeinsamen Handeln kommen die Kardinäle in Konsistorien zusammen, die sowohl ordentlich als auch außerordentlich sein können.81 Sie werden vom Heiligen Vater zusammengerufen, der dann auch den Vorsitz innehat. Auf der Grundlage des kanonischen Rechts werden zu den außerordentlichen Konsistorien alle Kardinäle zusammengerufen, also auch die, die außerhalb Roms leben.82 Zum ordentlichen Konsistorium kommen zumindest die Kardinäle von Rom zusammen.83 Nur das ordentliche Konsistorium, das zu bestimmten Festtagen zusammentritt, muss öffentlich sein. In diesem Fall können über die Kardinäle hinaus auch Personen teilnehmen, die nicht zum Klerus gehören.84

Die Kardinäle können auch einzeln den Heiligen Vater unterstützen. Das betrifft in erster Linie die Kardinäle, die Ämter in der Römischen Kurie innehaben.

Andere Formen der Kollegialität der Bischöfe

In der Katholischen Kirche gibt es darüber hinaus weitere Formen der Kollegialität der Bischöfe. Zum Beispiel wächst die Bedeutung der Bischofskonferenzen in der lateinischen Kirche, ähnlich wie die der Bischofssynoden der einzelnen Kirchen sui iuris der orientalischen Tradition. Diese Institutionen von Bischöfen halten in unterschiedlicher Weise direkten oder indirekten Kontakt mit dem Papst, besonders, wenn es um wichtige Fragen des kirchlichen Lebens geht, zum Beispiel Bischofsernennungen.

Zudem haben die Ortsbischöfe die Pflicht, alle fünf Jahre zu einem Besuch ad limina apostolorum nach Rom zu kommen, d. h. zur Verehrung der Grabstellen der Apostel Petrus und Paulus. Bei dieser Gelegenheit haben sie einzeln oder gemeinsam als Bischofskonferenz oder Bischofssynode Unterredungen mit dem Heiligen Vater und seinen engsten Mitarbeitern. Dieser Brauch hat eine lange Geschichte und ist von hoher theologischer und kirchlicher Bedeutung. Er ist im Kirchenrecht festgeschrieben.85

Eine wichtige Rolle in der Vertiefung der kirchlichen Gemeinschaft spielen auch die Apostolischen Reisen des Papstes in die verschiedenen Länder der Welt. Diese Praxis, die heute zur Normalität gehört, wurde von Paul VI. eingeführt. Während seines Pontifikates (1963–1978) machte er acht pastorale Reisen außerhalb Italiens. Johannes Paul II. hat während seiner 27 Jahre dauernden Amtszeit 104 Apostolische Reisen außerhalb Italiens unternommen und so die Gemeinschaft mit den Gläubigen in vielen Ländern gestärkt, besonders mit den Brüdern im Bischofsamt dieser Länder. Benedikt XVI. machte 26 Apostolische Reisen in 22 Länder. Er war dreimal in Deutschland und zweimal in Spanien. Bis 2020 war Papst Franziskus auf 32 Reisen außerhalb Italiens in 46 Ländern.

Nach dem Zweiten Vatikanischen Konzil wurde vertieft über die Beziehungen der universalen Kirche mit den Ortskirchen, also zwischen dem Bischof von Rom und den Ortsbischöfen, nachgedacht.86 In diesen Zusammenhang sind auch die Kirchen sui iuris, die patriarchalischen Kirchen und die Großerzbistümer miteinbezogen. Diese Kirchen haben eine große Autonomie, stehen aber in voller Gemeinschaft mit dem Bischof von Rom. Die Vielfalt der Traditionen, Ordnungen, Riten und Spiritualitäten innerhalb der Katholischen Kirche fördert ihre Vitalität und Dynamik, sofern die Einheit gewahrt bleibt. Der Bischof von Rom ist der Garant dieser Einheit im Rahmen einer rechtmäßigen Vielfalt der geistlichen und kirchlichen Traditionen. Ein ernsthaftes und fundiertes Studium der Erfahrung einer gelebten katholischen Dimension der Kirche hatte ein tieferes Wissen über die Rolle des Bischofs von Rom im Rahmen der katholischen kirchlichen Gemeinschaft zur Folge. Diese Rolle verwirklicht sich im Kontext seines Primats und der Kollegialität der Bischöfe.

1 Weitere Texte zum Thema siehe auch: Katechismus der Katholischen Kirche, Aktualisierter Nachdruck der Ausgabe von 2005, München, [2019], Nr 748 ff.; Henri de Lubac, Catholicisme. Les aspects sociaux du dogme, Paris, 1952; Méditation sur l’Église, Paris, 2003; Severino Dianich, »Comunità«, in: Nuovo Dizionario di Teologia, Cinisello Balsamo (Milano), 1988, S. 168–183; Carlos Corral Salvador, »Chiesa Cattolica«, in: Nuovo Dizionario di Diritto Canonico, Cinisello Balsamo (Milano), 1993, S. 160–169; Knut Wenzel, »Katholisch«, in: Lexikon für Theologie und Kirche, Freiburg, Bd. V, 1996, S. 1346; Karl Kertelge et. al., »Kirche«, in: Lexikon für Theologie und Kirche, Bd. V, S. 1454–1480; »Katholische Kirche«, in: Lexikon für Kirchen- und Staatskirchenrecht, Bd. 2, Paderborn, 2002, S. 402–406; Leo Scheffczyk et. al., »Die Kirche: Das Ganzsakrament«, in: Katholische Dogmatik, Aachen, Bd. VII, 2003, S. 21–111.

2Marino Jugie, »Cattolicità«, in: Enciclopedia Cattolica, Città del Vaticano, 1949, S. 1178–1181.

3 Im Altslawischen wird der Singular gebraucht: crьkъı, im Plural (5 oder mehr) crьkъvi.

4 Im alten Kirchenslawisch kroatischer Prägung steht für den Singular: crêki, für den Dual: crêkvi, für den Plural (5 oder mehr): crêkvi, crêkve.

5 Für das Kirchengebäude steht im Tschechischen Kostel, von dem sich das Polnische Kościół ableitet. Das Wort kommt vom Lateinischen castellum, castrum (Schloss, Burg, geschützter Wohnort), und hat sich im 11. und 12. Jahrhundert in Polen verbreitet, möglicherweise weil die Kirchen oft befestigt oder Teil von Burgen waren. Zuvor und bis in das 15. Jahrhundert nutzte man im Polnischen den Begriff Cerkiew für Kirche. Vgl. Aleksander Brückner, Słownik etymologiczny języka polskiego, Kraków, 1927.

6 Vgl. Roberto Righetto, »Ritorno al greco classico«, in: L’Osservatore Romano, Wochenblatt Nr. 15, 12. April 2018, S. 6.

7 Vgl. Nikola Eterović, Cristianesimo e religioni secondo Henri de Lubac, Roma, 1981, S. 98 ff.

8 »Päpstliches Jahrbuch Annuario Pontificio 2022 und Annuarium Statisticum Ecclesiae 2020«, in: L’Osservatore Romano, 10. Februar 2022, S. 3.

9Agenzia Fides, Le statistiche della Chiesa Cattolica 2021, verfügbar unter URL: http://fides.org/it/stats/71000VATICANO_Le_statistiche_della_Chiesa_cattolica_2021 (zuletzt abgerufen am 12.11.2021).

10 »Päpstliches Jahrbuch Annuario Pontificio 2022 und Annuarium Statisticum Ecclesiae 2020«, in: L’Osservatore Romano, 10. Februar 2022, S. 3.

11 Vgl. Anuarium Statisticum Ecclesiae 2016, Città del Vaticano, 2018, S. 113.

12 Vgl. a. a. O., S. 43.

13 Das Zweite Vatikanische Konzil sagt in Lumen Gentium, der Dogmatischen Konstitution über die Kirche: »Damit aber der Episkopat selbst einer und ungeteilt sei, hat er [Jesus] den heiligen Petrus an die Spitze der übrigen Apostel gestellt und in ihm ein immerwährendes und sichtbares Prinzip und Fundament der Glaubenseinheit und der Gemeinschaft eingesetzt.« (LG 18) »Der Bischof von Rom ist als Nachfolger Petri das immerwährende, sichtbare Prinzip und Fundament für die Einheit der Vielheit von Bischöfen und Gläubigen. Die Einzelbischöfe hinwiederum sind sichtbares Prinzip und Fundament der Einheit in ihren Teilkirchen, die nach dem Bild der Gesamtkirche gestaltet sind. In ihnen und aus ihnen besteht die eine und einzige katholische Kirche.« (LG 23).

14 Vgl. Sala Stampa della Santa Sede, https://press.vatican.va/content/salastampa/it/documentation/cardinali---statistiche/elenco_per_eta/distribuzione-per-tipo.html (zuletzt abgerufen am 13. Januar 2022). In der Apostolischen Konstitution von Papst Paul VI. Romano Pontifici eligendo vom 1. Oktober 1975 wird die Zahl der wahlberechtigten Kardinäle auf 120 begrenzt. Der Heilige Vater hat aber immer das Recht, diese Zahl zu verändern. Zu den Kardinälen, die das 80. Lebensjahr vollendet haben, steht in der Konstitution: »Das Recht, den Papst zu wählen, steht ausschließlich den Kardinälen der Heiligen Römischen Kirche zu, mit Ausnahme derjenigen, die zum Zeitpunkt des Eintritts in das Konklave das 80. Lebensjahr vollendet haben.« (I,33).

15 Oft werden die Mitglieder dieser Kirchen orientalischer Tradition auch als ›griechisch-katholisch‹ bezeichnet, um die Katholiken der orientalischen Riten (griechisch) von denen der Westkirche (römisch) zu unterscheiden. Das hat praktische Gründe, ist aber nicht ganz zutreffend.

16 Für nähere Informationen siehe Päpstliches Jahrbuch Annuario Pontificio, 2018, S. 1126 ff.

17Agenzia Fides, Le statistiche della Chiesa Cattolica 2018, Vaticano, 20. Oktober 2018, S. 2 ff.

18 »Santa Sede o Sede apostolica sono sinonimi. La formula è usata per qualificare la Sede episcopale del vescovo di Roma, il papa, successore dell’apostolo san Pietro. (…) Per estensione Santa Sede o Sede apostolica comprende la Segreteria di Stato e gli altri organismi della Curia romana «, Emmanuel Tawil, »Santa Sede – Sede apostolica«, in: Bernard Ardura (Hrsg.): Lessico di Storia della Chiesa, Città del Vaticano, 2020, S. 547–554; vgl. Franz Kalde, »Apostolischer Stuhl«, in: Campenhausen, Axel Frhr. von, et. al.: Lexikon für Kirchen- und Staatskirchenrecht, Paderborn, 2000, Bd. 1, S. 141–143.

19 Dazu der Codex Iuri Canonici (CIC): »Unter der Bezeichnung Apostolischer Stuhl oder Heiliger Stuhl ist in diesem Gesetzbuch nicht nur der Papst zu verstehen, sondern auch, wenn nicht aus der Natur der Sache oder aus dem Kontext anderes offensichtlich ist, das Staatssekretariat, der Rat für die öffentlichen Angelegenheiten der Kirche und andere Einrichtungen der Römischen Kurie.« (Can. 361; vgl. Codex Canonum Ecclesiarum Orientalium (CCEO), can. 48).

20 Für weitere Informationen siehe Dominique Le Tourneau, «Santa Sede o Sede Apostolica«, in: Dizionario storico del Papato, Milano, 1996, S. 1327–1331; Luigi Chiappetta, »Santa Sede«, in: Prontuario di Diritto Canonico e Concordatario, Roma, 1994, S. 1096–1098.

21 Aus dem CIC: »Die katholische Kirche und der Apostolische Stuhl haben aufgrund göttlicher Anordnung den Charakter einer moralischen Person.«» (can. 113, § 1).

22 CIC, can. 113, § 2 ; vgl. CCEO, can. 920.

23 Vgl. Roland Minnerath, L’eglise et les Ètats concordataires (1846–1981). La souveraineté spirituelle, Paris, 1983.

24 Zum besseren Verständnis der Rolle des Bischofs von Rom in der Katholischen Kirche und der Kollegialität der Bischöfe sind die Dokumente des Zweiten Vatikanischen Konzils (1962–1965) grundlegend, zudem der Katechismus der Katholischen Kirche, der Codex Iuris Canonici, der Codex Canonum Ecclesiarum Orientalium etc.

25 In den 2000 Jahren ihres Bestehens wurde die römische Kurie mehrfach neu geordnet. Bis 2022 war die Kurienreform durch Papst Johannes Paul II. mit der Apostolischen Konstitution Pastor bonus (28. Juni 1988) und mit der Promulgation des Regolamento generale della Curia Romana (Allgemeine Ordnung der Römischen Kurie) vom 1. Juli 1999 maßgeblich. Nach seiner Wahl am 13. März 2013 hat Papst Franziskus eine neue Kurienreform auf den Weg gebracht. Sie erfolgte mit der Apostolischen Konstitution Praedicate Evangelium über die Römische Kurie und ihren Dienst an Kirche und Welt vom 19. März 2022.

26 Vgl. Apostolische Konstitution Praedicate Evangelium, 19. März 2022, III, Norme generali, Art. 1. Dort wird weiter ausgeführt, dass die Römische Kurie gleichzeitig »im Dienst des Papstes steht, des Nachfolgers Petri, und der Bischöfe, Nachfolger der Apostel, nach der ihnen jeweils innewohnenden Natur. Sie erfüllt in evangeliumsgemäßer Haltung ihre Funktion und arbeitet für das Wohl und im Dienst von Gemeinschaft, Einheit und Aufbau der universalen Kirche und trägt den Bedürfnissen der Welt Rechnung, in der die Kirche zu ihrer Sendung gerufen ist.«

27 Vgl. a. a. O., IV, Segreteria di Stato, Art. 44.

28 Während seines 27 Jahre dauernden Pontifikats hatte Johannes Paul II. nur drei Kardinalstaatssekretäre: Kardinal Jean Villot (1978–1979), Kardinal Agostino Casaroli (1979–1990) und Kardinal Angelo Sodano (1990–2005). Die Aufgabe des Kardinalstaatssekretärs ist folglich längerfristig. Papst Benedikt XVI. hat zunächst mit Kardinalstaatssekretär Angelo Sodano gearbeitet und dann am 22. Juni 2006 Kardinal Tarcisio Bertone zum Kardinalstaatsekretär ernannt (2006–2013). Papst Franziskus ernannte einige Monate nach seiner Wahl am 31. August 2013 Kardinal Pietro Parolin zum Kardinalstaatssekretär.

29 Die Bezeichnung Sektion für die Beziehungen mit den Staaten wurde durch »und den Internationalen Organisationen« ergänzt. Vgl. Apostolische Konstitution Praedicate Evangelium, 19. März 2022, IV, Art 45.2.

30 Die Sektion für den Diplomatischen Dienst des Heiligen Stuhls wurde von Papst Franziskus am 21. Oktober 2017 eingerichtet.

31 Vgl. L’Osservatore Romano, 16. Januar 2020, S. 1. Am 10. Januar 2023 folgte ihr in dieser Aufgabe Msgr. Daniel Pacho, Nuntiaturrat im Dienst der Sektion für die Beziehungen zu den Staaten und den internationalen Organisationen des Staatssekretariates.

32 Es handelt sich um die Erzbischöfe Giuseppe Caprio (1977–1979), Eduardo Martinez Somalo (1979–1988), Edward Iris Cassidy (1988–1989), Giovanni Battista Re (1989–2000), Leonardo Sandri (seit 2000).

33 Die Erzbischöfe Leonardo Sandri (bis 2007), Fernando Filoni (2007–2011), Giovanni Angelo Becciu (seit 2011).

34 Erzbischof Giovanni Angelo Becciu (2013–2018) und Erzbischof Edgar Peña Parra (seit 2018).

35 Sekretär für die Beziehungen mit den Staaten war während des Pontifikats Johannes Pauls II. zunächst Kardinal Agostino Casaroli (1967–1979). Ihm folgten die Erzbischöfe Achille Silvestrini (1979–1988), Angelo Sodano (1988–1990), Jean-Louis Tauran (1990–2003), Giovanni Lajolo (ab 2003).

36 Die Erzbischöfe Giovanni Lajolo (2003–2006) und Dominique Mamberti (ab 2006).

37 Die Erzbischöfe Dominique Mamberti (bis 2014) und Paul Richard Gallagher (seit 2014).

38 Im nachfolgenden Text sind die ursprünglichen Bezeichnungen beibehalten worden, insbesondere Kongregationen, Päpstliche Räte, Päpstliche Kommissionen etc.

39 Papst Franziskus richtete dieses Dikasterium mit dem motu proprio Sedula Mater vom15.August 2016 unter Einbeziehung des Päpstlichen Rats für die Laienunddes Päpstlichen Rats fürdie Familie ein.

40 Das Dikasterium wurde mit dem Apostolischen Schreiben Humanum progressionem vom 17. August 2016 von Papst Franziskus eingerichtet. Es umfasst vier ehemalige Päpstliche Räte: Iustitia et pax, Cor unum, den Päpstlichen Rat der Seelsorge für die Migranten und Menschen unterwegs und den Päpstlichen Rat für die Pastoral im Krankendienst.

41 Papst Franziskus hat das Sekretariat für die Kommunikation mit dem motu proprio Der aktuelle Kommunikationskontext vom 27. Juni 2015 eingerichtet. Mit dem Reskript vom 23. Juni 2018 wurde der Name in Dikasterium für die Kommunikation verändert. Es umfasst alle Institutionen des Heiligen Stuhls, die mit den Kommunikationsmitteln befasst sind: Presseamt des Heiligen Stuhls, Radio Vatikan, Vatikanisches Fernsehzentrum, Vatikanische Druckerei, Vatikanische Verlagsbuchhandlung, l’Osservatore Romano. Zudem wurde Vatican News gegründet, ein multimediales und multikulturelles Online-Portal mit Audio- und Videobeiträgen, interaktiven Text- und Bildbeiträgen in 35 Sprachen, das möglichst umgehend informiert und eine Sicht der Ereignisse im Licht des Evangeliums bietet.

42 Vom Heiligen Vater Franziskus mit dem Apostolischen Schreiben in Form eines motu proprio für die Namensänderung des Vatikanischen Geheimarchivs in Vatikanisches Apostolisches Archiv umbenannt, in: L’Osservatore Romano, 28.–29. Oktober 2019, S. 11.

43 Für weitergehende Informationen: Franziskus, Apostolische Konstitution Praedicate Evangelium, 19. März 2022; Weitere Informationen siehe Päpstliches Jahrbuch Annuario Pontificio, Città del Vaticano, 2022; Paul Poupard, Le Vatican, Paris, 1981; Joël-Benoît D’Onorio,»Curia (Epoca contemporanea)«, in: Dizionario storico del Papato, Milano, 1996, Bd 1, S. 477 ff.

44 Vgl. a. a. O., X, 246.

45A. a. O., V, 158.

46Franziskus, Schreiben an Mons. Rino Fisichella zum Heiligen Jahr 2025, 11. Februar 2022.

47Johannes Paul II., Apostolische Konstitution Pastor bonus, 48. Reden und Dokumente der Päpste sind auf URL: www.vatican.va dokumentiert.

48Instruktion über einige Aspekte der »Theologie der Befreiung«, 16. August 1984, (Instructio de quibusdam rationibus »Theologiae Liberationis«), AAS 76 (1984) S. 876–909; DOCUMENTA 57; deutsche Fassung unter URL: hhttps://www.vatican.va/roman_curia/congregations/cfaith/documents/rc_con_cfaith_doc_19840806_theology-liberation_ge.html (zuletzt abgerufen am 15.10.2021).

49 Vgl. Juraj Batelja, Blaženi Alojzije Stepinacsvjedok Evanđelja ljubavi [Der Selige Alojzije Stepinac Zeuge des Evangeliums der Liebe] Buch 1, Životopis [Biographie] Buch 2, Dokumenti, I. (1933.–1943.), Buch 3, Dokumenti, II. (1944.–1998.), Postulatura blaženoga Alojzija Stepinca [Die Postulation des Seligen Alojzije Stepinac] Zagreb, 2010.

50Fabijan Veraja, IvanMerz – Pionieredell’Azione Cattolica in Croazia (1896–1928), Città del Vaticano, 1998.

51Fabijan Veraja, Miroslav Bulešić, svećenik i mučenik. Znakoviti lik moderne povijesti Istre [Miroslav Bulešić, Priester und Märtyrer. Eine führende Persönlichkeit in der neueren Geschichte Istriens], Poreč, 2013.

52 Papst Paul VI. sagte: »Le Concile (Vatican II) a montré que la mission de Pierre est une ­mission de primauté dans le cadre de la collégialité.« Primauté et collégialité, in: Paul Poupard, Le ­Vatican, Paris, 2004, S. 117.

53Luigi Chiappetta, »Comunione ecclesiale«», in: Prontuario di Diritto Canonico e Concordatario, Roma, 1994, S. 269.

54 Zur Vertiefung des Themas siehe Joseph Ratzinger, La comunione nella Chiesa, Roma, 2004; Bernardin Gantin, »Ministère Pétrinien et Communion dans l’Episcopat. Temoignage«, in: Il Collegio Cardinalizio per il 25mo anniversario di Pontificato di Sua Santità Giovanni Paolo II, Vaticano, 2003. Für einen Überblick zum Thema siehe Gianfranco Ghirlanda, »Comunione ecclesiale/ecclesiastica/gerarchica«, in: Nuovo Dizionario di Diritto Canonico, Cinisello Balsamo 1996, S. 209–214; Luigi Chiappetta, Il Codice di Diritto Canonico, Roma, 1996.

55 So zum Beispiel can. 204 und 205 des CIC, wie auch can. 7 und 8 des CCEO.

56Luigi Chiappetta, «Comunione ecclesiale«, in: Prontuario di Diritto Canonico e Concordatario, Roma, 1994, S. 269–276.

57 Vgl. can. 330 CIC und can. 42 CCEO.

58 Can. 336 CIC erläutert: »In dem Bischofskollegium, dessen Haupt der Papst ist und dessen Glieder kraft der sakramentalen Weihe und der hierarchischen Gemeinschaft mit dem Haupt und den Gliedern des Kollegiums die Bischöfe sind, dauert die apostolische Körperschaft immerzu fort; es ist zusammen mit seinem Haupt und niemals ohne dieses Haupt ebenfalls Träger höchster und voller Gewalt in Hinblick auf die Gesamtkirche.« Vgl. auch can. 49 CCEO.

59 Can. 331 CIC: »Der Bischof der Kirche von Rom, in dem das vom Herrn einzig dem Petrus, dem Ersten der Apostel, übertragene und seinen Nachfolgern zu vermittelnde Amt fortdauert, ist Haupt des Bischofskollegiums, Stellvertreter Christi und Hirte der Gesamtkirche hier auf Erden; deshalb verfügt er kraft seines Amtes in der Kirche über höchste, volle, unmittelbare und universale ordentliche Gewalt, die er immer frei ausüben kann.« Vgl. auch can. 43 CCEO.

60 Andererseits sind die beiden Akteure unterschiedlich, wenn das Haupt allein, ohne Zustimmung des Kollegiums, arbeiten kann. Das bedeutet, dass der römische Papst in der universalen Kirche eine doppelte Macht hat: Durch die persönliche und die kollegiale Kraft seiner persönlichen Macht kann er unabhängig vom Kollegium arbeiten, aber kraft kollegialer Macht arbeitet er mit den Bischöfen zusammen. Vgl. Luigi Chiappetta, Il Codice di Diritto Canonico, Roma, 1996, I, S. 454 ff.

61 Dogmatische Konstitution Lumen gentium, 18.

62 Vgl. can. 333 § 2 CIC; can. 45 CCEO.

63 Vgl. can. 337 § 1 CIC.

64 Das letzte Konzil, das Zweite Vatikanische Konzil, begann 1962 und endete 1965. Das bedeutet, dass die Einberufung eines Konzils ein außerordentliches Ereignis für die Kirche zu einer Zeit ist, in der es geboten ist, über grundlegende Fragen für das Leben und Wirken der katholischen Kirche nachzudenken.

65 »Dieselbe Gewalt übt es durch eine vereinte Amtshandlung der auf dem Erdkreis verstreut weilenden Bischöfe aus, sofern diese Handlung als solche vom Papst in die Wege geleitet oder frei angenommen ist, so dass ein wirklich kollegialer Akt zustande kommt.« Can. 337 § 2 CIC; Can. 50 CCEO.

66 Eine kurze Darstellung findet sich in Dominique Le Tourneau, »Sinodo dei Vescovi«, in: Dizionario storico del Papato, S. 1391–1393; Nikola Eterović (Hrsg.), Il Sinodo dei Vescovi. 40 anni di storia 1965–2005, Città del Vaticano, 2005; ders., »Sinodo dei Vescovi«, in: Bernard Ardura, Lessico di storia della chiesa, Città del Vaticano, 2020, S. 573–576.

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