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Studienarbeit aus dem Jahr 2007 im Fachbereich BWL - Recht, Note: 1,7, Fachhochschule Trier - Hochschule für Wirtschaft, Technik und Gestaltung, Sprache: Deutsch, Abstract: Die verhaltensbedingte Kündigung ist in § 1 Abs. 2 KSchG geregelt. „Sozial ungerechtfertigt ist die Kündigung, wenn sie nicht durch Gründe, die in der Person oder in dem Verhalten des Arbeitnehmers liegen, oder durch dringende betriebliche Erfordernisse, die einer Weiterbeschäftigung des Arbeitnehmers in diesem Betrieb entgegenstehen, bedingt ist.“ Weder der verhaltensbedingte Grund selbst noch welches Verhalten einen solchen Kündigungsgrund darstellt sind im Gesetz definiert. Daher befasst sich diese Arbeit mit den allgemeinen Informationen über die verhaltensbedingte Kündigung: Zweck, Begriffsbestimmung und Abgrenzungsschwierigkeiten sowie Struktur der verhaltensbedingten Kündigung, das heißt was bei dieser Art der Kündigung beachtet werden muss. Im Folgenden werden fünf der häufigsten Kündigungsgründe erläutert, die zu einer verhaltensbedingten Kündigung führen.
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