"Du sollst nicht töten!" Zur alttestamentlichen und sozialethischen Bedeutung des sogenannten 5. Gebots - David Flore - E-Book

"Du sollst nicht töten!" Zur alttestamentlichen und sozialethischen Bedeutung des sogenannten 5. Gebots E-Book

David Flore

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Beschreibung

Examensarbeit aus dem Jahr 2008 im Fachbereich Theologie - Biblische Theologie, Note: 1,0, Universität Paderborn, Sprache: Deutsch, Abstract: Das Gebot „Du sollst nicht töten!“ steht in jüngerer und in jüngster Zeit immer wieder direkt oder indirekt im Fokus der Öffentlichkeit. Der „Gemeinsame Hirtenbrief der Deutschen Bischöfe über die Zehn Gebote als Lebensgesetz der Völker“ von 1943, die gemeinsame Erklärung der EKD und der Deutschen Bischofskonferenz „Grundwerte und Gottesgebot“ von 1979, der jüngst erschienene Hirtenbrief zur Fastenzeit 2008 über das Thema Sterbehilfe vom Paderborner Erzbischof Hans‐Josef Becker oder der Fall der Sterbehilfe des Hamburger Ex‐Senators Roger Kusch betonen die Aktualität des Themas. Aus der Motivation heraus, dass der Autor die Ausbildung zum Offizier der Reserve durchlaufen hat, wurde sich mit der Bedeutung des Tötungsverbots für Soldaten befasst, die im Ernstfall nicht auf tödliche Gewalt verzichten können. Macht sich der Soldat beim Gebrauch seiner Waffe im Sinne des Gebotes schuldig und begeht er daher eine Sünde? Sollte dies der Fall sein, besteht dann wenigstens eine Ausnahme in einer Notwehrsituation? Stecken Christen, die die äußerste Gewalt anwenden, mit Blick auf die Bergpredigt nicht von vornherein in einem Dilemma? Es scheint lohnenswert, sich einmal genauer mit militärischer Gewalt und der Frage der Sünde zu befassen. Um diesem Problem nachzugehen, wird zunächst im Kapitel eins auf den Dekalog, dem Widerspruch zwischen Zehnernorm und Anzahl der Gebote und die Entstehungsgeschichte des Dekalogs eingegangen. Daran schließt sich eine Analyse des entscheidenden Verbes razach im sogenannten fünften Gebot an, um im dritten Kapitel eine Aktualisierung des Themas an Hand der Berufsgruppe der Soldaten vorzunehmen.

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Inhaltsverzeichnis
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„Du sollst nicht töten!“ 

Zur alttestamentlichen und sozialethischen Bedeutung   des sogenannten 5. Gebots. 

Schriftliche Hausarbeit vorgelegt im Rahmen der Ersten Staatsprüfung  für das Lehramt an Grund‐, Haupt‐, Real‐ und Gesamtschulen,   im Fach Katholische Religion von David Flore.

Datum: Paderborn, den 21.08.2008 

Gutachter:  

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3.3.1. Nothilfe ................................................................................................................................  40 3.3.2. Notwehr als indirekte Tötung oder Tötung eines Schuldigen  ..............................................  41 

3.3.3. Resümee ..............................................................................................................................  42 3.4. Der gerechte und der ungerechte Krieg ‐ Meilensteine einer Diskussion  .............................  43 

3.4.1. Von Konstantin bis Luther  ....................................................................................................  43 3.4.2. Zum gerechten Krieg unter Berücksichtigung des Katechismus der Katholischen Kirche ...  45 

3.4.2.1. Das Recht zur Verteidigung ............................................................................................  45 3.4.2.2. Die im Krieg zu beachtenden Grundsätze ......................................................................  47 3.4.3. Der Soldat als Mörder? ........................................................................................................  48 3.4.4. Christus und die Soldaten ....................................................................................................  51 

4. FAZIT  ........................................................................................................................... 52 

5. LITERATURVERZEICHNIS .................................................................................... 54 

5.1. Primärliteratur ..................................................................................................................  54 5.1.1. Dokumente des kirchlichen Lehramts .................................................................................  54 5.1.2. Klassische Quelltexte der Theologie ....................................................................................  54 5.1.3. Gesetzestexte und Vorschriften  ...........................................................................................  54 5.2. Sekundärliteratur ..............................................................................................................  55 

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1.Einführung 

1.1. Sitz im Leben 

Das  Gebot  „Du  sollst  nicht  töten!“  steht  in  jüngerer  und  in  jüngster  Zeit  immer  wieder  direkt  oder  indirekt  im  Fokus  der  Öffentlichkeit.  Der  „Gemeinsame  Hirtenbrief  der  Deutschen  Bischöfe  über  die  Zehn  Gebote  als  Lebensgesetz  der  Völker“  vom  19.  August  1943,  die  gemeinsame  Erklärung  der  EKD  und  der  Deutschen Bischofskonferenz „Grundwerte und Gottesgebot“ vom 17. Juli 1979, der  jüngst erschienene Hirtenbrief zur Fastenzeit 2008 über das Thema Sterbehilfe vom  Paderborner  Erzbischof  Hans‐Josef  Becker  oder  der  Fall  der  Sterbehilfe  des  Hamburger Ex‐Senators Roger Kusch betonen die Aktualität des Themas.  Ich möchte mich allerdings aus der persönlichen Motivation heraus, dass ich selber  fast zwei Jahre bei der Bundeswehr war und dort eine Ausbildung zum Offizier der  Reserve  durchlaufen  habe,  mit  der  Bedeutung  des  Tötungsverbots  für  Soldaten  befassen, die im Ernstfall nicht auf tödliche Gewalt verzichten können. Macht sich  der Soldat beim Gebrauch seiner Waffe im Sinne des Gebotes schuldig und begeht  er  daher  eine  Sünde?  Sollte  dies  der  Fall  sein,  besteht  dann  wenigstens  eine  Ausnahme  in  einer  Notwehrsituation?  Stecken  Christen,  die  die  äußerste  Gewalt  anwenden, mit Blick auf die Bergpredigt nicht von vornherein in einem Dilemma?   Es scheint lohnenswert, sich einmal genauer mit militärischer Gewalt und der Frage  der Sünde zu befassen. 

Um diesem Problem nachzugehen, wird zunächst im Kapitel eins auf den Dekalog,  dem  Widerspruch  zwischen  Zehnernorm  und  Anzahl  der  Gebote  und  die  Entstehungsgeschichte des Dekalogs eingegangen. Daran schließt sich eine Analyse  des  entscheidenden  Verbes razach im  sogenannten  fünften  Gebot1an,  um  im  dritten  Kapitel  eine  Aktualisierung  des  Themas  an  Hand  der  Berufsgruppe  der  Soldaten vorzunehmen. 

1 Sofern ich mich auf eine Nummerierung des Dekalogs in dieser Arbeit beziehe, tue ich dies nach der augustinisch‐lutheranischen Zählung. Als Textgrundlage nutze ich die Einheitsübersetzung. 

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1.2. Der Dekalog 

Der Dekalog oder das Zehnwort (deka= zehn, logos = Wort) ist ein Gesetzeskorpus,  den  „Jahwe  am  Sinai/Horeb  zum  Volk  unmittelbar  ohne  prophetischen  oder  kultischen Mittler gesprochen hat“.2 Wir finden den Dekalog in Exodus 20,2‐17. Dort steht  er  den  anderen  Geboten,  die  durch  Mose  vermittelt  werden,  voran.  Zudem  finden wir den Dekalog im Deuteronomium 5,6‐21 in leicht abweichender Form.  Einige Besonderheiten zeichnen den Dekalog aus und bedingen „seit alters her die  Schwierigkeit seiner Interpretation“.3

1.2.1. Die Doppelüberlieferung 

Als  eine  Besonderheit  des  Dekalogs  gilt  seine  Doppelüberlieferung  im  Alten  Testament. Exodus 20,2‐17 und Deuteronomium 5,6‐21 besitzen ein hohes Maß an  Kongruenzen  und  daher  ist  die  Frage  nach  dem  Grund  der  Differenzen  nachzugehen,  denn  sie  stehen  gegen  den  ausdrücklichen  Anspruch,  „randscharf  abgegrenztes  allein  gebietendes  Jahwewort  zu  sein“.4Das  Alte  Testament  hat  zudem diese Unterschiede nicht beseitigt, sondern „ohne Ausgleich kanonisiert und  der  außeralttestamentlichen  Rezeptionsgeschichte  die  Vereinheitlichung  überlassen“.5

Die  beiden  Fassungen  in  Exodus  und  Deuteronomium  unterscheiden  sich  in  20  Punkten, wovon 13 Zusätze im Deuteronomium sind. Am offensichtlichsten ist vor  allem der Unterschied in der Begründung des Sabbatgebots: Das Ruhen Gottes nach  der Schöpfung am siebten Tag in Exodus bzw. im Deuteronomium das Herausführen  der Juden aus der Sklaverei in Ägypten. Die als gewollt eingestuften Abweichungen  gelten  insgesamt  als  Hinweis  auf  den  Wachstumsprozess  des  Dekalogs,  die  „sukzessiv  zu  dem  vorliegenden  Endtext,  der  beiden  D.fassungen“6weitergeschrieben wurden. 

2 Hossfeld, in Hossfeld und Berger, Dekalog, Sp. 402. 

3 Hossfeld, in Hossfeld und Berger, Dekalog, Sp. 400. 

4 Hossfeld, in Hossfeld und Berger, Dekalog, Sp. 402. 

5 Hossfeld, in Hossfeld und Berger, Dekalog, Sp. 402. 

6 Hossfeld, in Hossfeld und Berger, Dekalog, Sp. 402. 

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1.2.2. Der Widerspruch zwischen Zehnernorm und Anzahl der Gebote Als  weitere  Besonderheit  ist  der  Widerspruch  zwischen  der  Zehnernorm  und  der  Anzahl  der  Gebote  zu  nennen.  „Der  weitere  Kontext  führt  mit  dem  direkt  (Dtn  4,13.10,4) und indirekt (Ex 34,28) auf den D. bezogenen Ausdruck ,die Zehn Worte´  die  Zehnernorm  ein.“7Doch  bei  einer  kritischen  Betrachtung  kann  man  eigentlich  nicht  von  zehn  Geboten  sprechen,  denn  ihr  entsprechen  weder  eine  Nummerierung,  noch  die  Zahl  der  Gebots‐  und  Verbotssätze.  Auch  gibt  die  Überlieferung  von  den  zwei  Tafeln8keine  Aufschlüsse  über  die  genaue  Verteilung  der Gebote. 

Ben  Schalom‐Chorin  führt  in  seiner  Monographie  an,  dass  das  erste  Gebot  im  strengen  Sinn  nicht  als  solches  angesehen  werden  könne.  Es  stelle  eine  Selbstaussage des sich offenbarenden Gottes dar und sei damit die Begründung der  folgenden neun Gebote, deren Zählung uneinheitlich sei.9Er führt weiter aus, dass Christen üblicherweise die Zählung kennen, die Augustinus  vorgenommen  habe  und  die  von  der  Katholischen  Kirche  und  von  Martin  Luther  übernommen  wurde.  Nach  dieser  Zählung  werden  die  Verse  Exodus  20,2‐6  als  erstes Gebot registriert, 17a als neuntes und 17b als zehntes Gebot. Im Mittelalter,  in dem der Dekalog vornehmlich in der Beichtpraxis Verwendung fand, wurde dann  das  Bilderverbot  ebenso  wie  die  Dekalogseinleitung  völlig  übergangen.  Um  trotzdem  die  Zehnerzahl  zu  erhalten,  „wurde  das  Begehrverbot  geteilt  und  als  9.  und 10. Gebot gezählt“.10

Johannes  Calvin  führte  eine  weitere  christliche  Zähltradition  ein.  Er  zählte  das  Bilderverbot  wieder  als  selbstständiges  Gebot,  womit  sich  eine  Teilung  des  Begehrverbots  erübrigte.  Im  Judentum  wiederum  ist  eine  weitere  Zählung  üblich  geworden. Sie fasst Exodus 20,2 als erstes, die Verse 3‐6 als zweites und Vers 17 als  zehntes  Gebot  auf.  Diese  Einteilung  finden  wir  ähnlich  bei  Philo  von  Alexandrien  und Josephus Flavius.11

7 Hossfeld, in Hossfeld und Berger, Dekalog, Sp. 402. 

8 Ex 31,18.32.34; Dtn 9f.; 1 Kön 8,9. 

9 Ben‐Chorin, Die Tafeln des Bundes, S. 13. 

10 H.J. Boecker: Der Dekalog, S. 210. 

11 Ben‐Chorin, Die Tafeln des Bundes, S. 13. 

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