Ein Leitfaden zum Arbeitsrecht für Zeitsoldaten auf dem Weg in die Zivilwirtschaft - Georg Martin - E-Book

Ein Leitfaden zum Arbeitsrecht für Zeitsoldaten auf dem Weg in die Zivilwirtschaft E-Book

Georg Martin

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Beschreibung

Fachbuch aus dem Jahr 2015 im Fachbereich Jura - Zivilrecht / Arbeitsrecht, , Sprache: Deutsch, Abstract: Dieser Leitfaden schildert anhand persönlicher Erfahrung arbeitsrechtliche Sachverhalte aus der Praxis des Betroffenen, die für ehemalige Zeitsoldaten der Bundeswehr eine Rolle spielen können, wenn sie aus dem aktiven Dienstverhältnis ausscheiden, um in die Zivilwirtschaft zu wechseln. Der Bezug von den sog. Übergangsgebührnissen spielt dabei eine wichtige Rolle. Die wahre Geschichte, die zugrunde liegt, erstreckt sich vom Kennenlernen des zukünftigen Arbeitgebers über die Einstellung bis zur Trennung vor dem Arbeitsgericht. Der Leitfaden schließt mit Ratschlägen aus Sicht des Autors und gibt eine Übersicht über Rechtsnormen (nur Paragraphenangabe) des deutschen Arbeitsrechts. Es ist keine wissenschaftliche Abhandlung über das Arbeitsrecht, sondern eine umgangssprachliche und damit leicht verständliche Darstellung für alle Dienstgradgruppen, in denen Zeitsoldaten vorhanden sind, mit ihren unterschiedlichen Bildungsniveaus. Das Ausnahmebeispiel, was der Autor erlebte, soll vielmehr zeigen, worauf in der Vorbereitung auf den Wechsel in ein zivilberufliches Beschäftigungsverhältnis unbedingt geachtet werden sollte und macht deutlich, welche Faktoren im Falle eines Rechtsstreits dem klagenden Arbeitnehmer tatsächlich eine Chance auf eine erfolgreiche Klage bieten.

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Impressum:

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Inhaltsverzeichnis

 

Wer schreibt denn hier überhaupt?!

Meine Intention für diesen Leitfaden

Für wen ist der Leitfaden?

Die augenscheinliche Attraktivität des Zeitsoldaten für potentielle Arbeitsgeber durch die ÜbGeb

Faktoren auf Arbeitgeberseite, die die von mir gemachten Erfahrungen bedingen können

Faktoren auf der Arbeitnehmerseite (hier: ehem. SaZ), die die von mir gemachten Erfahrungen bedingen können

Mein Leidfaden, also meine persönlichen Erfahrungen mit dem Arbeitsrecht:

Fazit

 

Wer schreibt denn hier überhaupt?!

 

Vorweg: Ich bin kein Jurist. Also wird dies kein Rechtsratgeber sein. Dazu sehe ich mich nicht qualifiziert. Für juristische Beratung gibt es die einschlägigen Fachanwälte für Arbeitsrecht.

 

Meine konkreten Erfahrungen in einem Beschäftigungsverhältnis während des Bezugszeitraums von Übergangsgebührnissen (Im Folgenden nur noch ÜbGeb abgekürzt!) werden aber allemal ausreichen, um als Leitfaden zukünftigen ehem. Zeitsoldaten bei Bezug von ÜbGeb auf nicht unwesentliche arbeitsrechtliche Besonderheiten in der Zivilwirtschaft hinzuweisen. Auch wird der Appell mit Sicherheit Wirkung entfalten, über Folgen bestimmter Handlungen besser vorher Bescheid zu wissen und nicht erst, wenn man sie bereits ausgeführt hat.

 

Nicht nur zwischen den Zeilen erschließt sich auch ein Bild über den Typus eines Unternehmers. Welches Bild eines Arbeitnehmers gewinnt der Leser[1] allerdings auf der anderen Seite auch von mir?

 

Meine Eigenwahrnehmung: Ich erfüllte mein Versprechen/meine Verpflichtung zur Dienstleistung als Schuldner, zeigte aber konstruktiven Widerspruch, um strittige Punkte im Arbeitsverhältnis zu klären. Ich war zu lange gutgläubig, dass der Gläubiger wiederum seine Versprechen hält, ging jedoch nach Ablauf einer selbstgesetzten Frist konsequent voran, um einen Abschluss zu erreichen.

 

Ob meine Wahrnehmung damit deckungsgleich ist mit der Interpretation des Lesers nach der Lektüre, muss die jeweilige Rückmeldung ergeben.[2]

 

Ein paar Worte zum groben Aufbau dieses Leitfadens:

 

Nach diesem Einleitungskapitel lege ich meine Intention für diesen Leitfaden dar und für welche Adressaten ich ihn im Schwerpunkt als Leserschaft sehe. Danach erläutere ich den Zweck von ÜbGeb. Im Anschluss daran teile ich meine Überlegungen zur Attraktivität durch ÜbGeb mit, bevor ich auf die Faktoren auf Arbeitgeber- und Arbeitnehmerseite eingehe, die meine gemachten Erfahrungen bedingen können. Der Hauptteil beschreibt in 11 Phasen mein konkretes Erleben vom Kennenlernen des Arbeitgebers als ich noch Soldat war bis zum Schlussstrich unter das Arbeitsverhältnis mit dem Kammertermin vor dem Arbeitsgericht. Nach einem kurzen Fazit schließen sich subjektive Ratschläge sowie Hinweise auf Einzelnormen des Arbeitsrechts an.

 

Ein paar Zeilen über mich:

 

Ich selber war Zeitsoldat in einer Laufbahn mit Studium. Genau, ein Offizier. Abgewandelter Offizierwitz: Wenn der Offizier in der Zivilwirtschaft nicht den Job kaputtgemacht hat, dann muss er ihn bestimmt verloren haben.

 

Genug gelacht! Nun müssen wieder ein paar ernste Aussagen gemacht werden:

 

Als Soldat kannte ich „das Recht“ im Wesentlichen in Form von Soldatengesetz, Wehrdisziplinarordnung, Wehrbeschwerdeordnung, Vorgesetztenverordnung, Wehrstrafrecht, Haager Landkriegsordnung, Einsatzrecht, Dienstvorschriften usw.

 

Dazu wurden in der Grundausbildung Unterrichte gegeben, ebenso in den Laufbahnlehrgängen. Der eine hat als Betroffener Erfahrungen in der Anwendung auf der einen oder anderen Seite des Tisches und der Befehlskette gehabt.

 

Als Kompanieeinsatzoffizier gehörte es z. B. zu meiner Aufgabe, Vernehmungen durchzuführen und vor Gericht als Zeuge auszusagen, Entscheidungen des Divisionskommandeurs zu truppendienstlichen Ermittlungsverfahren dem Soldaten zu eröffnen und die Verhängung von Disziplinarmaßnahmen vorzubereiten (Rücksprache mit zuständigem Truppendienstgericht), die der Kompaniechef dann vollstreckte, sofern nicht zeitlich begrenzt die Disziplinarbefugnis bei mir lag und ich selber entscheiden musste.

 

Arbeitsrecht und auch Kenntnisse über ziviles Vertragsrecht wurden nirgendwo vermittelt.

 

Fast unmittelbar nach Dienstzeitende wechselte ich in die Zivilwirtschaft. Deutlich mehr als ein Jahr meines Bezugszeitraums von ÜbGeb verbrachte ich in einem Unternehmen, bevor mir durch den Eigentümer das Ende des Beschäftigungsverhältnisses angekündigt und die Kündigung durch seinen Geschäftsführer durchgeführt wurde.[3]

 

Das ganze wurde vor dem Arbeitsgericht verhandelt. Im Rahmen eines Vergleichs wurden der Rechtsstreit sowie auch das Arbeitsverhältnis für beendet erklärt.

 

In der Zeit dieses Beschäftigungsverhältnisses und noch mehr in der juristischen Auseinandersetzung, also bei der Vorbereitung von Stellungnahmen und der Zusammenstellung von Beweisen für meinen Rechtsanwalt und schließlich bei den Gerichtsterminen, sammelte ich viel Erfahrung mit der Materie Arbeitsrecht, vor allen Dingen mit der Besonderheit, ein ehem. Zeitsoldat in der Bezugsphase von ÜbGeb zu sein.

 

Nach Abschluss des Verfahrens kommt mir mein Aufsatzthema an der damaligen Offizierbewerberprüfzentrale in den Sinn: Recht und Gerechtigkeit.

 

Fast hätte ich es vergessen: Ich schreibe unter Pseudonym.